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Reglement Tagesstrukturen - Seengen

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REGLEMENT<br />

TAGESSTRUKTUREN<br />

SCHULE SEENGEN<br />

I. Einleitung<br />

1. Die Schule <strong>Seengen</strong> bietet Schülern <strong>Tagesstrukturen</strong> an. Das Angebot umfasst:<br />

• betreuter Mittagstisch<br />

• Aufgabenhilfe<br />

• Randstundenbetreuung<br />

2. Der betreute Mittagstisch steht allen Schülern zur Verfügung. Die Aufgabenhilfe kann nur<br />

von Seenger Primarschülern, die Randstundenbetreuung nur von Seenger Primarschülern<br />

und Kindergartenschülern beansprucht werden.<br />

3. Die Schulpflege <strong>Seengen</strong> definiert den genauen Umfang des Angebots und legt die weiteren<br />

organisatorischen Bestimmungen (An-/Abmeldung, Absenzenregelung usw.) in<br />

einer Verordnung fest. Die Schulpflege <strong>Seengen</strong> ist Anstellungsbehörde.<br />

4. Während der Schulferien oder an schulfreien Tagen werden keine <strong>Tagesstrukturen</strong><br />

angeboten.<br />

5. Bei den <strong>Tagesstrukturen</strong> handelt es sich um ein fakultatives, kostenpflichtiges Angebot.<br />

6. Die in diesem <strong>Reglement</strong> verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide<br />

Geschlechter.<br />

II. Finanzierung<br />

7. Das Tagesstrukturangebot wird wie folgt finanziert:<br />

• Elternbeiträge<br />

• Sockelbeitrag Gemeinden<br />

• Übernahme Defizit durch Gemeinden


8. Finanzierung betreuter Mittagstisch<br />

Nach Abzug der Elternbeiträge übernimmt die Gemeinde <strong>Seengen</strong> einen Sockelbeitrag<br />

von 25 %. Die Gemeinden, mit denen ein entsprechender Vertrag abgeschlossen worden<br />

ist (Vertragsgemeinden), übernehmen Sockelbeiträge von 10 %. Der Sockelbeitrag<br />

berechnet sich nach dem Nettoaufwand. Die Restkosten werden im Verhältnis der<br />

Anzahl Schülertage auf die einzelnen Gemeinden verteilt.<br />

9. Finanzierung Randstundenbetreuung/Aufgabenhilfe<br />

Die nicht mit Elternbeiträgen gedeckten Kosten werden von der Gemeinde übernommen.<br />

Die Elternbeiträge sind von den Eltern bzw. vom Inhaber der elterlichen Sorge oder vom<br />

gesetzlichen Vertreter zu bezahlen.<br />

III. Tarif betreuter Mittagstisch<br />

11. Die Elternbeiträge für den betreuten Mittagstisch betragen:<br />

Tarif A: Seenger Schüler und für Schüler aus Vertragsgemeinden:<br />

Steuerbares Einkommen:<br />

Elternbeitrag pro Kind und Tag<br />

bis 50'000 gratis<br />

50'001 - 75'000 Fr. 2.--<br />

ab 75'001 Fr. 4.--<br />

Die Ansätze basieren auf einem Indexstand von 105,70 Punkten (Landesindex der Konsumentenpreise),<br />

Stand Oktober 2005. Sie erhöhen sich entsprechend dem Indexstand,<br />

sofern dieser sich um jeweils 5 Punkte erhöht.<br />

Der Elternbeitrag wird jährlich per 1. August den neuen Einkommensverhältnissen angepasst.<br />

Massgebend ist das steuerbare Einkommen des Vorjahres. Ist die Steuer am<br />

01. August noch nicht rechtskräftig veranlagt, erfolgt eine provisorische Rechnungsstellung<br />

aufgrund der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung. Die definitive Rechnungsstellung<br />

erfolgt, sobald die Steuern rechtskräftig veranlagt sind.<br />

Bei Konkubinatspaaren ist das steuerbare Einkommen beider Personen massgebend.<br />

Tarif B: Schüler aus Nichtvertragsgemeinden<br />

Es sind die vollen Kosten zu bezahlen.<br />

Die Vollkosten pro Schüler berechnen sich wie folgt:<br />

Gesamte Vollkosten gemäss separater Dienststelle der Gemeinderechnung <strong>Seengen</strong><br />

geteilt durch die totale Anzahl Schülertage.<br />

12. Bei beiden Tarifen kommen die Verpflegungskosten hinzu. Es sind die Selbstkostenpreise<br />

zu bezahlen. Vergünstigungen werden in keinem Fall gewährt. Die Verpflegungskosten<br />

und die Elternbeiträge sind von den Eltern bzw. vom Inhaber der elterlichen Sorge<br />

oder vom gesetzlichen Vertreter zu bezahlen.<br />

13. Der Mittagstisch kann nur inklusive Betreuung beansprucht werden.<br />

14. Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich.


IV. Tarif Randstundenbetreuung und Aufgabenhilfe<br />

15. Der Tarif für die Randstundenbetreuung beträgt Fr. 2.-- pro Kind und Stunde.<br />

16. Der Tarif für die Aufgabenhilfe beträgt Fr. 2.-- pro Kind und Stunde.<br />

17. Die Ansätze basieren auf einem Indexstand von 105,70 Punkten (Landesindex der<br />

Konsumentenpreise), Stand Oktober 2005. Sie erhöhen sich entsprechend dem Indexstand,<br />

sofern dieser sich um jeweils 5 Punkte erhöht.<br />

V. Aufsicht/Inkrafttreten<br />

18. Die Aufsicht über die <strong>Tagesstrukturen</strong> obliegt der Schulpflege <strong>Seengen</strong>. Der Schulpflege<br />

<strong>Seengen</strong> steht das Weisungsrecht zu.<br />

19. Dieses <strong>Reglement</strong> tritt nach der Genehmigung durch die Einwohnergemeindeversammlung<br />

auf Beginn des Schuljahres 2006/07 in Kraft.<br />

Von der Einwohnergemeindeversammlung <strong>Seengen</strong> genehmigt am: 09. Juni 2006<br />

GEMEINDERAT SEENGEN<br />

Gemeindeammann<br />

Nelli Ulmi<br />

Gemeindeschreiber<br />

Hans Schlatter

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