Reglement Tagesstrukturen - Seengen
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REGLEMENT<br />
TAGESSTRUKTUREN<br />
SCHULE SEENGEN<br />
I. Einleitung<br />
1. Die Schule <strong>Seengen</strong> bietet Schülern <strong>Tagesstrukturen</strong> an. Das Angebot umfasst:<br />
• betreuter Mittagstisch<br />
• Aufgabenhilfe<br />
• Randstundenbetreuung<br />
2. Der betreute Mittagstisch steht allen Schülern zur Verfügung. Die Aufgabenhilfe kann nur<br />
von Seenger Primarschülern, die Randstundenbetreuung nur von Seenger Primarschülern<br />
und Kindergartenschülern beansprucht werden.<br />
3. Die Schulpflege <strong>Seengen</strong> definiert den genauen Umfang des Angebots und legt die weiteren<br />
organisatorischen Bestimmungen (An-/Abmeldung, Absenzenregelung usw.) in<br />
einer Verordnung fest. Die Schulpflege <strong>Seengen</strong> ist Anstellungsbehörde.<br />
4. Während der Schulferien oder an schulfreien Tagen werden keine <strong>Tagesstrukturen</strong><br />
angeboten.<br />
5. Bei den <strong>Tagesstrukturen</strong> handelt es sich um ein fakultatives, kostenpflichtiges Angebot.<br />
6. Die in diesem <strong>Reglement</strong> verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide<br />
Geschlechter.<br />
II. Finanzierung<br />
7. Das Tagesstrukturangebot wird wie folgt finanziert:<br />
• Elternbeiträge<br />
• Sockelbeitrag Gemeinden<br />
• Übernahme Defizit durch Gemeinden
8. Finanzierung betreuter Mittagstisch<br />
Nach Abzug der Elternbeiträge übernimmt die Gemeinde <strong>Seengen</strong> einen Sockelbeitrag<br />
von 25 %. Die Gemeinden, mit denen ein entsprechender Vertrag abgeschlossen worden<br />
ist (Vertragsgemeinden), übernehmen Sockelbeiträge von 10 %. Der Sockelbeitrag<br />
berechnet sich nach dem Nettoaufwand. Die Restkosten werden im Verhältnis der<br />
Anzahl Schülertage auf die einzelnen Gemeinden verteilt.<br />
9. Finanzierung Randstundenbetreuung/Aufgabenhilfe<br />
Die nicht mit Elternbeiträgen gedeckten Kosten werden von der Gemeinde übernommen.<br />
Die Elternbeiträge sind von den Eltern bzw. vom Inhaber der elterlichen Sorge oder vom<br />
gesetzlichen Vertreter zu bezahlen.<br />
III. Tarif betreuter Mittagstisch<br />
11. Die Elternbeiträge für den betreuten Mittagstisch betragen:<br />
Tarif A: Seenger Schüler und für Schüler aus Vertragsgemeinden:<br />
Steuerbares Einkommen:<br />
Elternbeitrag pro Kind und Tag<br />
bis 50'000 gratis<br />
50'001 - 75'000 Fr. 2.--<br />
ab 75'001 Fr. 4.--<br />
Die Ansätze basieren auf einem Indexstand von 105,70 Punkten (Landesindex der Konsumentenpreise),<br />
Stand Oktober 2005. Sie erhöhen sich entsprechend dem Indexstand,<br />
sofern dieser sich um jeweils 5 Punkte erhöht.<br />
Der Elternbeitrag wird jährlich per 1. August den neuen Einkommensverhältnissen angepasst.<br />
Massgebend ist das steuerbare Einkommen des Vorjahres. Ist die Steuer am<br />
01. August noch nicht rechtskräftig veranlagt, erfolgt eine provisorische Rechnungsstellung<br />
aufgrund der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung. Die definitive Rechnungsstellung<br />
erfolgt, sobald die Steuern rechtskräftig veranlagt sind.<br />
Bei Konkubinatspaaren ist das steuerbare Einkommen beider Personen massgebend.<br />
Tarif B: Schüler aus Nichtvertragsgemeinden<br />
Es sind die vollen Kosten zu bezahlen.<br />
Die Vollkosten pro Schüler berechnen sich wie folgt:<br />
Gesamte Vollkosten gemäss separater Dienststelle der Gemeinderechnung <strong>Seengen</strong><br />
geteilt durch die totale Anzahl Schülertage.<br />
12. Bei beiden Tarifen kommen die Verpflegungskosten hinzu. Es sind die Selbstkostenpreise<br />
zu bezahlen. Vergünstigungen werden in keinem Fall gewährt. Die Verpflegungskosten<br />
und die Elternbeiträge sind von den Eltern bzw. vom Inhaber der elterlichen Sorge<br />
oder vom gesetzlichen Vertreter zu bezahlen.<br />
13. Der Mittagstisch kann nur inklusive Betreuung beansprucht werden.<br />
14. Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich.
IV. Tarif Randstundenbetreuung und Aufgabenhilfe<br />
15. Der Tarif für die Randstundenbetreuung beträgt Fr. 2.-- pro Kind und Stunde.<br />
16. Der Tarif für die Aufgabenhilfe beträgt Fr. 2.-- pro Kind und Stunde.<br />
17. Die Ansätze basieren auf einem Indexstand von 105,70 Punkten (Landesindex der<br />
Konsumentenpreise), Stand Oktober 2005. Sie erhöhen sich entsprechend dem Indexstand,<br />
sofern dieser sich um jeweils 5 Punkte erhöht.<br />
V. Aufsicht/Inkrafttreten<br />
18. Die Aufsicht über die <strong>Tagesstrukturen</strong> obliegt der Schulpflege <strong>Seengen</strong>. Der Schulpflege<br />
<strong>Seengen</strong> steht das Weisungsrecht zu.<br />
19. Dieses <strong>Reglement</strong> tritt nach der Genehmigung durch die Einwohnergemeindeversammlung<br />
auf Beginn des Schuljahres 2006/07 in Kraft.<br />
Von der Einwohnergemeindeversammlung <strong>Seengen</strong> genehmigt am: 09. Juni 2006<br />
GEMEINDERAT SEENGEN<br />
Gemeindeammann<br />
Nelli Ulmi<br />
Gemeindeschreiber<br />
Hans Schlatter