Eingliederungsbericht Landkreis Düren (2007) - jobcenter | SGB II ...
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PDFXCHANGE w w w.docutrack.co m Click to buy NOW! PDFXCHANGE w w w.docutrack.co m Click to buy NOW! 6.1.3 Brückenjobs Brückenjobs 50
PDFXCHANGE w w w.docutrack.co m Click to buy NOW! PDFXCHANGE w w w.docutrack.co m Click to buy NOW! Brückenjobs Ziel: Ziel der Maßnahme ist die (Wieder)Erlangung von Schlüsselqualifikationen und Beschäftigungsfähigkeit. Zielgruppe: Arbeitsmarktferne Kunden/innen mit fehlenden Schlüsselqualifikationen und erheblichen Vermittlungshemmnissen, in Einzelfällen arbeitsmarktnahe Kunden/innen z. B. zur Motivationsüberprüfung oder bei langer Arbeitslosigkeit trotz Berufsausbildung. Kurzbeschreibung: Beschäftigung bei einem gemeinnützigen Träger im Rahmen einer zusätzlichen Tätigkeit, die im öffentlichen Interesse liegt. Die Beschäftigung umfasst maximal 30 Wochenstunden und dauert in der Regel 6 Monate. Eine Verlängerung des Brückenjobs ist abhängig von der individuellen Entwicklung und Situation des/der Kunden/in. Die Maximaldauer der Förderung eines Brückenjobs beträgt 24 Monate. Ausgestaltung: Im Fallmanagement wird der Brückenjobbedarf festgestellt und ein für den/die Kunden/in geeigneter Tätigkeitsbereich ausgewählt. Bei der Zuweisung in eine passende Arbeitsgelegenheit richtet sich die Trägerfallpauschale nach der definierten Qualifizierungsstufe, die zwischen 10% und mehr als 30% des Arbeitszeitanteils liegen kann. Der/die Kunde/in erhält für seine Tätigkeit eine Anerkennung in Höhe von 1,10 €/Stunde (bis zum Alter von 24 Jahren) bzw. 1,30 €/Stunde (ab einem Alter von 25 Jahren). 6 Wochen vor Maßnahmeende erhält die jobcom einen differenzierten Profilingbogen zu den Fortschritten des/der Kunden/in, zum aktuellen Sachstand und weiteren einzuleitenden Schritten. Der/die Kunde/in hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Rechtsgrundlage: § 16 (3) SGB II Kommunale Zusatzleistungen: Kinderbetreuung Schuldnerberatung Suchtberatung 51
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