Eingliederungsbericht Landkreis Düren (2007) - jobcenter | SGB II ...

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PDF­XCHANGE w w w.docu­track.co m Click to buy NOW! PDF­XCHANGE w w w.docu­track.co m Click to buy NOW! Brückenjobs Ziel: Ziel der Maßnahme ist die (Wieder­)Erlangung von Schlüsselqualifikationen und Beschäftigungsfähigkeit. Zielgruppe: Arbeitsmarktferne Kunden/innen mit fehlenden Schlüsselqualifikationen und erheblichen Vermittlungshemmnissen, in Einzelfällen arbeitsmarktnahe Kunden/innen z. B. zur Motivationsüberprüfung oder bei langer Arbeitslosigkeit trotz Berufsausbildung. Kurzbeschreibung: Beschäftigung bei einem gemeinnützigen Träger im Rahmen einer zusätzlichen Tätigkeit, die im öffentlichen Interesse liegt. Die Beschäftigung umfasst maximal 30 Wochenstunden und dauert in der Regel 6 Monate. Eine Verlängerung des Brückenjobs ist abhängig von der individuellen Entwicklung und Situation des/der Kunden/in. Die Maximaldauer der Förderung eines Brückenjobs beträgt 24 Monate. Ausgestaltung: Im Fallmanagement wird der Brückenjobbedarf festgestellt und ein für den/die Kunden/in geeigneter Tätigkeitsbereich ausgewählt. Bei der Zuweisung in eine passende Arbeitsgelegenheit richtet sich die Trägerfallpauschale nach der definierten Qualifizierungsstufe, die zwischen 10% und mehr als 30% des Arbeitszeitanteils liegen kann. Der/die Kunde/in erhält für seine Tätigkeit eine Anerkennung in Höhe von 1,10 €/Stunde (bis zum Alter von 24 Jahren) bzw. 1,30 €/Stunde (ab einem Alter von 25 Jahren). 6 Wochen vor Maßnahmeende erhält die job­com einen differenzierten Profilingbogen zu den Fortschritten des/der Kunden/in, zum aktuellen Sachstand und weiteren einzuleitenden Schritten. Der/die Kunde/in hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Rechtsgrundlage: § 16 (3) SGB II Kommunale Zusatzleistungen: Kinderbetreuung Schuldnerberatung Suchtberatung 51

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Brückenjobs<br />

Ziel:<br />

Ziel der Maßnahme ist die (Wieder­)Erlangung von Schlüsselqualifikationen und<br />

Beschäftigungsfähigkeit.<br />

Zielgruppe:<br />

Arbeitsmarktferne Kunden/innen mit fehlenden Schlüsselqualifikationen und erheblichen<br />

Vermittlungshemmnissen, in Einzelfällen arbeitsmarktnahe Kunden/innen<br />

z. B. zur Motivationsüberprüfung oder bei langer Arbeitslosigkeit trotz<br />

Berufsausbildung.<br />

Kurzbeschreibung:<br />

Beschäftigung bei einem gemeinnützigen Träger im Rahmen einer zusätzlichen<br />

Tätigkeit, die im öffentlichen Interesse liegt. Die Beschäftigung umfasst maximal<br />

30 Wochenstunden und dauert in der Regel 6 Monate. Eine Verlängerung des<br />

Brückenjobs ist abhängig von der individuellen Entwicklung und Situation des/der<br />

Kunden/in. Die Maximaldauer der Förderung eines Brückenjobs beträgt 24 Monate.<br />

Ausgestaltung:<br />

Im Fallmanagement wird der Brückenjobbedarf festgestellt und ein für den/die<br />

Kunden/in geeigneter Tätigkeitsbereich ausgewählt. Bei der Zuweisung in eine<br />

passende Arbeitsgelegenheit richtet sich die Trägerfallpauschale nach der definierten<br />

Qualifizierungsstufe, die zwischen 10% und mehr als 30% des Arbeitszeitanteils<br />

liegen kann. Der/die Kunde/in erhält für seine Tätigkeit eine Anerkennung<br />

in Höhe von 1,10 €/Stunde (bis zum Alter von 24 Jahren) bzw. 1,30<br />

€/Stunde (ab einem Alter von 25 Jahren). 6 Wochen vor Maßnahmeende erhält<br />

die job­com einen differenzierten Profilingbogen zu den Fortschritten des/der<br />

Kunden/in, zum aktuellen Sachstand und weiteren einzuleitenden Schritten.<br />

Der/die Kunde/in hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

§ 16 (3) <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Kommunale Zusatzleistungen:<br />

Kinderbetreuung<br />

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