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FLORIANER NACHRICHTEN - 3/2013 - Marktgemeinde Groß St ...

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6 September <strong>2013</strong><br />

Tipps vom <strong>St</strong>euerberater<br />

von Mag. Reingard und Klaus Pinter<br />

Holen Sie sich Ihr<br />

Geld vom<br />

Finanzamt –<br />

Arbeitnehmer -<br />

veranlagung 2012<br />

In den Medien wird immer wieder darauf hingewiesen,<br />

dass viele Arbeitnehmer es verabsäumen, sich ihr zu viel<br />

bezahltes Geld vom Finanzamt zurückzuholen.<br />

<strong>St</strong>ellen Sie sich daher die Frage: „Bekomme ich etwas von<br />

der Lohnsteuer zurück und wie lange habe ich Zeit dafür?“<br />

Grundsätzlich sind bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />

(früher als Jahresausgleich bezeichnet) drei Varianten von<br />

Veranlagungen zu unterscheiden: Die Pflichtveran la -<br />

gung, die Veranlagung über Aufforderung durch das<br />

Finanzamt und die Antragsveranlagung.<br />

Wenn Sie daher weder eine <strong>St</strong>euererklärung abgeben<br />

müssen, noch vom Finanzamt dazu aufgefordert werden,<br />

dann sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie nicht vielleicht<br />

zuviel <strong>St</strong>euer bezahlt haben und daher vom<br />

Finanzamt aus folgenden Gründen Geld zurück bekommen:<br />

„ Sie hatten 2012 unregelmäßig hohe Gehaltsbezüge<br />

(z.B. durch Überstunden) oder Sie haben in einzelnen<br />

Monaten kein Gehalt bezogen; es wurde dadurch allerdings<br />

auf das ganze Jahr bezogen zu viel an<br />

Lohnsteuer abgezogen.<br />

„ Sie haben steuerlich absetzbare Ausga ben (z.B.<br />

Sonderausgaben, Werbungskos ten, außergewöhnliche<br />

Belastungen) bisher (z.B. mangels eines Freibetrags -<br />

be scheides) noch nicht oder zu gering steuerlich<br />

berücksichtigt.<br />

„ Sie verdienen so wenig, dass der<br />

Arbeitnehmer ab setz betrag bzw.<br />

der Alleinverdiener-/Alleinerhal -<br />

ter absetz betrag zu einer negativen<br />

Einkommensteuer (= <strong>St</strong>euer -<br />

gutschrift) führt.<br />

„ Es wurde der Umstand, dass Sie Anspruch auf den<br />

Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und/<br />

oder auf eine Pendlerpauschale haben, vom Arbeit -<br />

geber mangels Antrags bei der laufenden Lohnver -<br />

rechnung noch nicht berücksichtigt.<br />

„ Sie haben Kinder, für welche Sie Familienbeihilfe<br />

(einschließlich Kinderabsetzbetrag) erhalten und<br />

für die Ihnen daher der Kinderfreibetrag von 220,–<br />

pro Kind zusteht. Sie haben Alimente für Kinder<br />

geleistet und es steht Ihnen daher der Unter halts -<br />

absetzbetrag zu.<br />

Tipp: Bei der Antragsveranlagung haben Sie für die<br />

Beantragung der Einkommensteuerveranlagung fünf<br />

Jahre Zeit – also für die Abgabe der <strong>St</strong>euererklärung 2012<br />

daher bis Ende 2017. Und noch ein Vorteil: Wenn wider<br />

Erwarten statt der erhofften Gutschrift eine Nachzahlung<br />

herauskommt, kann der Antrag binnen eines Monats wieder<br />

zurück gezogen werden.<br />

Die Arbeitnehmerveranlagung kann 5 Jahre rückwirkend<br />

beim Finanzamt beantragt werden, d.h. die Arbeitnehmer -<br />

veranlagung 2008 kann noch bis 31.12.<strong>2013</strong> beim Finanz -<br />

amt eingereicht werden.<br />

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STEUERBERATUNG<br />

MMag. Reingard Pinter<br />

Florianerstraße 2<br />

A-8522 <strong>Groß</strong> <strong>St</strong>. Florian<br />

Tel.: +43 (0) 3464 / 4052 - 0<br />

Fax: +43 (0) 3464 / 4052 - 4<br />

E-Mail: office@pinter-stb.at<br />

www.pinter-stb.at

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