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MOBILITÄT FÜR DIE ZUKUNFT - IHK Lüneburg-Wolfsburg

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<strong>MOBILITÄT</strong> <strong>FÜR</strong> <strong>DIE</strong> <strong>ZUKUNFT</strong><br />

Forderungen der <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> zur Planung,<br />

Finanzierung und Schaffung von Verkehrs- und<br />

Kommunikationsinfrastrukturen<br />

Vorläufige Fassung,<br />

Gelayoutete Version folgt in Kürze<br />

Stand: 6.9.2013


Inhaltsverzeichnis<br />

PROJEKTE<br />

Straße<br />

Schiene<br />

A 39 inklusive Querspange B 190 neu zur A 14<br />

östliche Ortsumgehung Celle (B 3 neu)<br />

Elbbrücke Darchau / Neu Darchau<br />

Ostumfahrung Hamburg: Lückenschluss A 21 von Geesthacht bis zur A 39<br />

(und A 7)<br />

Verlängerung der A 27<br />

Ausbau der A1 und der A7<br />

A 26 von Stade nach Hamburg<br />

Weitere regionale Straßenverkehrsprojekte<br />

Trasse von Hamburg/Bremen nach Hannover<br />

Drittes Gleis auf der Relation Hamburg-<strong>Lüneburg</strong>-Uelzen-Celle-Hannover<br />

Strecke Langwedel-Uelzen-Stendal-Berlin (Amerikalinie)<br />

Strecke Hannover-Walsrode-Buchholz (Heidebahn)<br />

Strecke <strong>Lüneburg</strong>-Dannenberg-Lüchow-Salzwedel (Wendlandbahn)<br />

Private Schieneninfrastruktur im regionalen Güterverkehr<br />

Weddeler Schleife<br />

Weitere regionale Schienenverkehrsprojekte<br />

Wasserstraße<br />

Luftverkehr<br />

Neubau einer Schleuse in Scharnebeck<br />

Sanierung der Buhnen an der Elbe<br />

Erhalt der Luftverkehrsplätze im <strong>IHK</strong>-Bezirk<br />

Ansprüche an die Verkehrspolitik von Bund und Land<br />

Akzeptanz für Infrastrukturplanungen erhöhen<br />

Planungsverfahren beschleunigen<br />

Neue Modelle zur Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur<br />

Gegen Sperrungen auf Bundesstraßen<br />

LKW-Stellplätze entlang der niedersächsischen Autobahnen<br />

Einsatz von Lang-LKW<br />

Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Telematik zur Verkehrssteuerung<br />

Verbesserung der Verfügbarkeit breitbandiger Internetanschlüsse


Projekte - Straße<br />

A 39 inklusive Querspange B 190 neu zur A 14<br />

Das Gebiet zwischen Hamburg, Hannover und Berlin stellt noch immer den größten<br />

autobahnfreien Raum in ganz Deutschland dar. Da Autobahnen in der Regel auch<br />

wirtschaftliche Entwicklungsachsen darstellen, ist das Projekt A 39 / A14 für die weitere<br />

Entwicklung Norddeutschlands und seiner Regionen von besonders hoher<br />

gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Diese Autobahnen sind notwendig, um die zu<br />

erwartenden Steigerungen des Straßengüterverkehrs im Hinterlandverkehr<br />

norddeutscher Häfen und im zusammenwachsenden Europa bewältigen zu können.<br />

Bundesstraßen allein reichen bei Weitem zur Abwicklung des motorisierten Verkehrs in<br />

unserer Region nicht aus, zumal sie streckenweise für Schwerlastverkehre gesperrt sind.<br />

In diesem gesamtwirtschaftlichen und überregionalen Kontext entfaltet das<br />

Verkehrsprojekt A 39 / A 14 folgende Wirkungen:<br />

• Die A 39 zwischen <strong>Lüneburg</strong> und <strong>Wolfsburg</strong> stellt in Verbindung mit der geplanten A<br />

14 von Magdeburg nach Schwerin und der Querspange im Raum Salzwedel den<br />

Lückenschluss auf der europäischen Magistrale von Süd-Osteuropa nach Skandinavien<br />

her.<br />

• Die A 39 hat eine integrative Funktion für das gesamte norddeutsche Straßennetz.<br />

Sie entlastet die hochfrequentierte und staugefährdete Nord-Südverbindung A 7<br />

sowie die überlastete und unfallträchtige B 4 von <strong>Lüneburg</strong> über Uelzen nach<br />

Braunschweig. Im Zusammenhang mit einer südlich von Winsen (Luhe)<br />

anschließenden A 21, ergibt sich eine leistungsfähige Ostumfahrung des<br />

Ballungsraums Hamburg.<br />

• Mit der A 39 erhält der Hafen Hamburg als größter und bedeutendster Überseehafen<br />

Deutschlands eine adäquate Anbindung an sein historisch gewachsenes Hinterland.<br />

Mit Blick auf die Verkehrsentwicklung und das zukünftig zu erwartende Wachstum des<br />

Hamburger Hafens lässt sich ein Verkehrsinfarkt ohne die A 39 nicht verhindern.<br />

• Die trennende Wirkung der B 4 nimmt negativen Einfluss auf die Entwicklung und<br />

Gestaltung der anliegenden Orte. Durch die Entlastung der B 4 ist es möglich,<br />

städtebauliche Handlungspotentiale, wie zum Beispiel sich daraus ergebende Stadtund<br />

Verkehrsentwicklungskonzepte, zu aktivieren.<br />

• Das Projekt A 39 bringt für die Wirtschaftszentren <strong>Wolfsburg</strong> und Braunschweig sowie<br />

für den gesamten nordost-niedersächsischen Raum wettbewerbsfähige<br />

Straßenanbindungen. Bestehende Unternehmen profitieren von besserer<br />

Standortqualität, neue Gewerbeansiedlungen sind aufgrund der attraktiven Lage in<br />

bzw. zwischen den Ballungszentren zu erwarten.<br />

• Die A 39 wird auch für die Tourismusbranche positive Impulse in der Heide und der<br />

Flusslandschaft Elbe bringen. Eine geringe Anreisezeit aus den Zentren in die<br />

touristisch attraktiven Räume der Region geht gerade bei der Planung von<br />

Kurzurlauben als mit entscheidende Größe ein.<br />

Mit der Aufnahme des Verkehrsprojekts A 39/ A 14 inkl. der Querspange B 190n in den<br />

vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans hat die Bundesregierung die<br />

Notwendigkeit der A 39 unterstrichen. Das im Herbst 2008 abgeschlossene Verfahren zur<br />

Linienbestimmung der A 39 zwischen <strong>Lüneburg</strong> und <strong>Wolfsburg</strong> stellte einen weiteren<br />

Meilenstein für die Realisierung des Projekts dar. Damit wurde der Weg für die<br />

Erarbeitung der Genehmigungs- und Planfeststellungsentwürfe für die insgesamt sieben


Planungsabschnitte der A 39 geebnet. Die Planfeststellungsentwürfe dienen als<br />

Grundlage für das Planfeststellungsverfahren, in dem die Trasse metergenau festgelegt<br />

wird und in dem auch die Betroffenheiten für einzelne Bürger und Grundstücke<br />

untersucht und geregelt werden. Es ist vorgesehen das erste Planfeststellungsverfahren<br />

Ende 2013 abzuschließen. Aktuell kann von einer etwa einjährigen Verfahrensdauer vor<br />

dem zuständigen Bundesverwaltungsgericht ausgegangen werden. Sollten sich die<br />

Planfeststellungsbeschlüsse als bestandskräftig erweisen, kann auf Baureife und einen<br />

Baubeginn der ersten Abschnitte der A 39 bis zum Jahr 2015 gehofft werden.<br />

Mit der Umsetzung der Autobahnprojekte A 39 und A 14 muss zudem das untergeordnete<br />

Straßennetz angemessen an die neuen Fernstraßen angeschlossen werden. Eine wichtige<br />

Funktion übernimmt dabei die Bundesstraße 190n. Die <strong>IHK</strong> plädiert zur Erschließung des<br />

südlichen Landkreises Uelzen und der nördlichen Landkreise Gifhorn und Celle für ein<br />

Festhalten an der bereits linienbestimmten Streckenführung südlich von Bad Bodenteich<br />

in Richtung Salzwedel. Zudem benötigt der östliche Teil Lüchow-Dannenbergs einen<br />

attraktiven Anschluss an die A 14, damit die Ortschaften vom Durchgangs- und<br />

Schwerlastverkehr entlastet werden.<br />

In Zusammenarbeit mit dem Nordland-Autobahnverein e.V. wurde im Jahr 2009<br />

erfolgreich eine Kampagne pro A 39 durchgeführt. Seit dem Jahr 2010 trägt auch das<br />

nördliche Teilstück zwischen dem Maschener Kreuz und der Anschlussstelle <strong>Lüneburg</strong><br />

Nord die Bezeichnung A 39 (ehemals A 250) und verdeutlicht nun auch dadurch, dass die<br />

Planungen einen Lückenschluss zwischen dem nördlichen Teil dieser Autobahn (bis<br />

<strong>Lüneburg</strong>) und dem südlichen Teil (bis <strong>Wolfsburg</strong>/ Weyhausen) zum Ziel haben.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Aufnahme der A 39 in die Kategorie „vordringlicher Bedarf +“<br />

- zügige und für die sieben Planungsabschnitte parallel laufende Durchführung der<br />

weiteren Planungsarbeiten.<br />

- Abschluss der Planfeststellungsverfahren mit rechtssicheren<br />

Planfeststellungsbeschlüssen für alle Planungsabschnitte.<br />

- zügige Durchführung der Planungsarbeiten für das Tank- und Rastanlagenkonzept<br />

mit abschließendem rechtssicherem Planfeststellungsbeschluss.<br />

- Zusagen/ Absicherung der Finanzierung und zügiger Baubeginn der ersten<br />

Abschnitte nach Baureife<br />

Hubertus Kobernuß<br />

Kobernuss Logistik GmbH, Uelzen<br />

Eine funktionstüchtige und ausreichend dimensionierte Verkehrsinfrastruktur ist die Basis<br />

für eine prosperierende Wirtschaft. Sie schafft niedrige Arbeitslosigkeit, ausreichende<br />

Steuereinnahmen und Wohlstand in Deutschland! Erhalt und Ausbau müssen in unserer<br />

Region an erster Stelle stehen.


östliche Ortsumgehung Celle (B 3 neu)<br />

Die geplante östliche Ortsumgehung von Celle (B 3 neu) wird die Bewohner des<br />

Oberzentrums von den hohen Belastungen des Durchgangsverkehrs entlasten, der sich<br />

als Resultat von drei aufeinandertreffenden Bundesstraßen im Zentrum der Stadt zu<br />

einem hartnäckigen Nadelöhr entwickelt hat. Aufgrund der schnelleren Anbindung an das<br />

regionale und überregionale Straßennetz wird der Bau der neuen B 3 auch für die<br />

wirtschaftliche Entwicklung von Celle positive Impulse setzen können.<br />

Die <strong>IHK</strong> begrüßt die Fertigstellung des ersten und zweiten von insgesamt fünf<br />

Abschnitten, welche im Juni 2009 bzw. Juni 2013 für den Verkehr freigegeben wurden.<br />

Die rund 10,6 km lange Neubautrasse zweigt bei Ehlershausen von der alten B 3 ab und<br />

schließt nördlich von Altencelle an die B 214 an.<br />

Für den dritten Abschnitt der Ortsumgehung Celle von der B 214 bis zur B 191 wurde<br />

der im November 2011 erlassene Planfeststellungsbeschluss vor dem<br />

Oberverwaltungsgericht <strong>Lüneburg</strong> beklagt. Mit einer gerichtlichen Entscheidung wird<br />

Ende 2013 gerechnet. Die Entwurfsplanungen für den vierten Abschnitt zwischen der B<br />

191 und der alten B 3 nördlich von Celle sind abgeschlossen – der Entwurf wurde im<br />

Januar 2013 dem BMVBS zur Erteilung des „Gesehen-Vermerks“ vorgelegt. Der<br />

nördlichste Teil der östlichen Ortsumgehung Celle, welcher zugleich eine Ortsumgehung<br />

für Groß Hehlen darstellt, befindet sich zurzeit in der Entwurfsplanung.<br />

Aus Sicht der <strong>IHK</strong> muss der erfolgreiche Abschluss der ersten beiden Bauabschnitte zum<br />

Anlass genommen werden, die anstehende Weiterentwicklung des Infrastrukturprojektes<br />

voranzutreiben und rechtlich sowie finanziell abzusichern.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- zügige Abwicklung der Planungen für die weiteren Planungsabschnitte.<br />

- Zusage / Absicherung der Finanzierung für die restlichen drei Planungsabschnitte.<br />

- zeitnahe Fertigstellung aller Bauabschnitte nach Vorliegen der Baureife für die<br />

vollständige Celler Ortsumgehung.


Elbbrücke Darchau / Neu Darchau<br />

Die Forderung nach einer Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau wurde zwar<br />

bereits im November 1927 formuliert. Die Notwendigkeit einer Brücke wird aber seit der<br />

Eingliederung der Gemeinde Amt Neuhaus in den Landkreis <strong>Lüneburg</strong> im Jahr 1993<br />

wieder sichtbarer.<br />

Der Bau der Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau ist für ein<br />

Zusammenwachsen des ost- und westelbischen Raumes unverzichtbar. Eine Brücke<br />

käme der lokalen Wirtschaft, dem Tourismus aber vor allem auch der Bevölkerung auf<br />

beiden Seiten der Elbe zu Gute. Sie würde einen positiven Beitrag zur Entwicklung dieser<br />

strukturschwachen Region leisten und der Entvölkerung des ländlichen Raumes<br />

entgegenwirken. Dem Handel und Handwerk, den Dienstleistungen und der Gastronomie<br />

würden sich neue Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Entwicklung eröffnen. Zeitraubende<br />

Umwegfahrten zu den Brücken bei Dömitz und Lauenburg, die sich bei Eisgang bzw.<br />

Niedrig- oder Hochwasser der Elbe sowie durch die Betriebszeiten der Fähren ergeben,<br />

blieben Unternehmern und Bevölkerung erspart.<br />

Einen wichtigen Schritt zur Realisierung des Vorhabens war die am 09.01.2009<br />

unterzeichnete Vereinbarung zwischen den Landkreisen <strong>Lüneburg</strong> und Lüchow-<br />

Dannenberg sowie der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau zur<br />

Errichtung einer festen Elbquerung zwischen Darchau und Neu Darchau in Verbindung<br />

mit der Ortsumgehung von Neu Darchau. Damit haben die kommunalen Vertreter ein<br />

deutliches Zeichen für das Infrastrukturprojekt gesetzt und den Weg für die weiteren<br />

Planungs- und Realisierungsarbeiten zur infrastrukturellen Aufwertung der Region<br />

geebnet. Der Vertrag schreibt zudem vor, dass unsere <strong>IHK</strong>, wenn sich die Landkreise<br />

fünf Jahre nach Verkehrsfreigabe der Brücke nicht auf einen Verteilungsschlüssel für<br />

Straßenbaulast und Unterhaltungskosten verständigen sollten, eine Schiedsrichterrolle<br />

einnimmt. Sie wird dann gegebenenfalls unter gutachterlicher Begleitung einen<br />

verbindlichen Schlüssel festlegen, der den anteiligen Vorteilen entspricht, die der<br />

jeweilige Kreis aus dem Brückenbau zieht.<br />

Die Vollversammlung der <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> hat das Hauptamt unserer <strong>IHK</strong><br />

bereits 2009 beauftragt, sich für den Brückenbau gegenüber Politik und Verwaltung<br />

einzusetzen. Aus einer Unternehmensbefragung unserer <strong>IHK</strong> in Kooperation mit der<br />

Handwerkskammer Braunschweig-<strong>Lüneburg</strong>-Stade und der Kreishandwerkerschaft<br />

<strong>Lüneburg</strong>er Heide Ende 2012 im östlichen Landkreis <strong>Lüneburg</strong> ging eine deutliche<br />

Unterstützung des Vorhabens hervor: über Zweidrittel der Teilnehmenden wollen die<br />

Brücke. Auch die Bevölkerung des Landkreises <strong>Lüneburg</strong> hat sich in einer<br />

Bürgerbefragung im Januar 2013 zu Dreivierteln für einen Brückenbau ausgesprochen<br />

und der Politik damit ein starkes Handlungssignal gegeben.<br />

Für die erfolgreiche Umsetzung dieses wichtigen Projektes ist das Ende 2012 eingeleitete<br />

Raumordnungsverfahren zügig und lückenlos weiterzuführen und der Prozess zeitnah mit<br />

einem rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss abzuschließen.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- zügiger Abschluss des Raumordnungsverfahrens und Herbeiführung eines<br />

rechtssicheren Planfeststellungsbeschlusses für die Elbbrücke Darchau / Neu<br />

Darchau mit Ortsumgehung von Neu Darchau.<br />

- Sicherstellung der Finanzierung und Baubeginn des Projektes.


Ostumfahrung Hamburg: Lückenschluss A 21 von Geesthacht bis<br />

zur A 39<br />

Die Metropolregion Hamburg zeichnete sich auch in den vergangen Jahren durch ein<br />

dynamisches Wachstum aus. 2012 wurde sie östlich Hamburgs erweitert: die Landkreise<br />

Ludwigslust und Nordwestmecklenburg, der Kreis Ostholstein sowie die Städte Lübeck<br />

und Neumünster sind der Metropolregion Hamburg beigetreten. Das Wachstum erhöht<br />

den Druck, bedarfsgerechte Verkehrslösungen für den östlichen Metropolbereich zu<br />

schaffen.<br />

Die Metropolregion ist eine bedeutende nordeuropäische Logistikdrehscheibe. Die<br />

Zunahme der Hafenhinterlandverkehre und wachsende Transitverkehre (z.B. künftig<br />

verstärkt durch die feste Fehmarnbeltquerung) machen gerade hier geeignete<br />

Netzverknüpfungen notwendig. Wie eine Studie aus dem Jahr 2006 belegt, ist die A 21<br />

als Ostumfahrung Hamburgs in der Lage, diese Funktion zu leisten.<br />

Die Vollversammlung unserer <strong>IHK</strong> hat sich bereits 2009 mit einer Resolution für eine<br />

Planungsfreigabe und Aufnahme der A 21 in den vordringlichen Bedarf im nächsten BVWP<br />

ausgesprochen. In Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern zu Lübeck,<br />

Braunschweig, der Handelskammer Hamburg, dem Nordlandautobahn-Verein e.V. und<br />

dem ADAC Hansa hat unsere <strong>IHK</strong> im Jahr 2012 eine Imagekampagne für die A 21<br />

gestartet, welche auf die Notwendigkeit des Ausbaus der B 404 zur A 21 hinweist.<br />

Die A 21 soll die B 404 ersetzen und mit einer neuen Elbbrücke bei Geesthacht an die A<br />

39 südlich Winsen (Luhe) anschließen (mit der Option einer weiteren Fortführung bis hin<br />

zur A 7 in Höhe der Anschlussstellen Thieshope und Egestorf). Für Verkehre die nicht<br />

Quelle und Ziel in der Stadt Hamburg haben, entstünde in Verknüpfung mit einer<br />

durchgehenden A 39 eine attraktive Umfahrungsmöglichkeit im Osten der freien<br />

Hansestadt und ein wirkungsvoller Bypass für die im Bereich der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg häufig überlasteten A 1 und A 7.<br />

Für die A 21 ist eine Neubewertung im Bundesverkehrswegeplan zwingend erforderlich,<br />

da sich die Verkehrsentwicklung in Norddeutschland grundlegend verändert hat. Der<br />

Abschnitt zwischen A 1 und A 24 sowie weiter bis zur A 39 ist im<br />

Bundesverkehrswegeplan 2003 als weiterer Bedarf eingestuft. Die <strong>IHK</strong> fordert bei der<br />

Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans die Hochstufung dieses zukünftig<br />

unverzichtbaren Infrastrukturprojekts in den vordringlichen Bedarf.<br />

Damit die A 21 Effizienzsteigerungen für das gesamte norddeutsche Fernstraßennetz<br />

bewirken kann, ist die Verlängerung bis zur A 7 als Option für die Zukunft durch eine<br />

Aufnahme in den weiteren Bedarf des BVWP offenzuhalten.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Aufnahme der A 21 mit Fortführung über Geesthacht bis zum Anschluss an die A<br />

39 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und die Option<br />

einer Fortführung zur A 7 in den weiteren Bedarf.<br />

- Einleitung der Planverfahren zur Schaffung von Baureife für die gesamte A 21.<br />

Ute Frick<br />

Meyn & Frick Handels- und Transportgesellschaft m.b.H., Tespe<br />

Zu viele Autobahnen führen nach Hamburg rein. Folge dessen: die Straßen sind komplett<br />

verstopft und wir können Lieferung nicht pünktlich einhalten. Die Umfahrung Hamburgs<br />

muss verbessert werden. Der östliche Bypass um Hamburg muss her.


Verlängerung der A 27<br />

In Ost-West-Richtung werden aus den Entwicklungen und Ausbauvorhaben der Häfen<br />

Bremen/Bremerhaven, Cuxhaven und des JadeWeserPorts in Wilhelmshaven enorme<br />

zusätzliche Verkehre ins Hinterland erwartet. Dies wird durch die im Kontext des<br />

Bundesverkehrswegeplans 2015 bereits erstellte Seehafenverkehrsprognose bestätigt.<br />

Eine weitere Ost-West-Verkehrsachse könnte in diesem Zusammenhang erheblich zur<br />

Entlastung der völlig überlasteten A 2 beitragen und zudem die Region um Celle besser<br />

mit Osteuropa und den Benelux-Staaten verbinden.<br />

In Anbetracht der prognostizierten dynamischen Entwicklung des Güterverkehrs und des<br />

Anteils des Verkehrsträgers Straße ist deshalb die Verlängerung der A 27 vom<br />

Autobahndreieck Walsrode über eine Trasse nördlich des Oberzentrum Celle bis zur A 39<br />

in Höhe der Querspange B 190 n und perspektivisch bis zum Berliner Ring sinnvoll.<br />

Neben der Entlastungsfunktion für das norddeutsche Fernstraßennetz würde aus einer<br />

Verlängerung der A 27 ein zusätzliches Entwicklungspotenzial für den Wirtschaftsraum<br />

Celle und den gesamten südlichen <strong>IHK</strong>-Bezirk resultieren.<br />

Die Verlängerung der A 27 ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2003 noch nicht<br />

enthalten.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Durchführung einer Verkehrsuntersuchung / Potenzialanalyse für eine verlängerte<br />

A 27.<br />

- Aufnahme der Verlängerung der A 27 vom Walsroder Dreieck bis zur A 39 in Höhe<br />

der Querspange B 190 n in den weiteren Bedarf im Bundesverkehrswegeplan<br />

2015


Ausbau der A1 und der A7<br />

Im Bezirk der <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> tragen derzeit die A 1 und die A 7 die größte Last<br />

im Nord-Süd-Verkehrsaufkommen. Die hochfrequentierten Verbindungen zwischen<br />

Hamburg, Bremen und Hannover erreichen spürbar ihre Kapazitätsgrenzen, was sich vor<br />

allem in häufigen Staus und einem hohen Unfallrisiko äußert. Die <strong>IHK</strong> begrüßt deshalb<br />

die abgeschlossene Verbreiterung der A 1 zwischen dem Buchholzer Dreieck und dem<br />

Bremer Kreuz von vier auf sechs Fahrstreifen, welche maßgeblich dazu beiträgt die<br />

Verkehrsqualität auf dieser Relation zu verbessern. Ebenfalls zu begrüßen ist der Ausbau<br />

der A 7 von vier auf sechs Fahrspuren zwischen der Anschlussstelle Soltau-Ost und dem<br />

Dreieck Walsrode. Das insgesamt 32 km lange Teilstück der A 7 wird in drei Abschnitten<br />

geplant. Für den südlichsten Abschnitt zwischen dem Autobahndreieck Walsrode und der<br />

Anschlussstelle Bad Fallingbostel wurde das Planfeststellungsverfahren bereits<br />

eingeleitet. Die beiden nördlich anschließenden Abschnitte bis zur Anschlussstelle<br />

Dorfmark bzw. Soltau-Ost befinden sich in der Entwurfsplanung.<br />

Aus Sicht der Wirtschaft ist es mit Blick auf die prognostizierte Verkehrszunahme jedoch<br />

auch notwendig, die Planungen für die im weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans<br />

2003 aufgeführten Ausbauabschnitte der A 1 und der A 7 zu forcieren. Zur Vermeidung<br />

weiterer Engpässe muss die A 1 zwischen dem Dreieck Buchholz und dem Horster<br />

Dreieck auf sechs und weiter bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Hamburg auf acht<br />

Fahrspuren verbreitert werden. Ebenso ist die A 7 zwischen dem Dreieck Walsrode und<br />

dem Dreieck Hannover Nord auf acht Spuren auszubauen.<br />

Für die regionale Wirtschaft wird außerdem die Errichtung einer neuen Anschlussstelle für<br />

die Heideregion an der A 7 zwischen Bispingen und Soltau-Ost und die damit in<br />

Verbindung stehende Neuplanung der B 3 in diesem Bereich positive Effekte für die<br />

Region auslösen. Einerseits ist es durch diese Maßnahme möglich, den Verkehrsfluss auf<br />

der B 3 zu verbessern und das Mittelzentrum Soltau zu entlasten, zum anderen kann<br />

dadurch die Anbindung der Gewerbestandorte in Schneverdingen und Munster und die<br />

Erschließung der Region für touristische Besucher deutlich gesteigert werden.<br />

Der Bau der neuen Anschlussstelle mit dem Namen „Schneverdingen“ wird bis Mitte 2014<br />

fertiggestellt. Für einen Teil der B 3 (neu) liegt bereits ein unanfechtbarer<br />

Planfeststellungsbeschluss vor.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Ausbau der A 1 zwischen Dreieck Buchholz und Horster Dreieck auf sechs<br />

Fahrspuren sowie weiter bis Hamburg Ost auf acht Fahrspuren vorantreiben.<br />

- zügige Einleitung und Durchführung der Planfeststellungsverfahren für den Ausbau<br />

der A 7 zwischen Soltau Ost und Dreieck Walsrode auf sechs Fahrspuren sowie<br />

weiter bis Hannover Nord auf acht Fahrspuren.<br />

- Zügiger Abschluss der ausstehenden Planfeststellungsverfahren und Bau der A 7-<br />

Anschlussstelle „Schneverdingen“.


A 26 von Stade nach Hamburg<br />

Durch den Bau der A 26 von Drochtersen bis zur A7 bei Hamburg (vordringlicher Bedarf<br />

im BVWP) soll die B 73, über die der heutige und zukünftige Verkehr im Süden Hamburgs<br />

nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit abgewickelt werden<br />

kann, als großräumige und leistungsfähigere Straßenverbindung ersetzt werden.<br />

Unser Kammerbezirk wird im Landkreis Harburg auf einer Länge von etwa 3km nördlich<br />

von Neu Wulmstorf berührt. Hier befindet sich auch eine Anschlussstelle an das<br />

untergeordnete Straßennetz (B 3n).<br />

Zur verbesserten Anbindung des nördlichen Landkreises Harburg fordert die <strong>IHK</strong>, dass<br />

die ausstehenden Verfahren zu gerichtsfesten Planfeststellungsbeschlüssen gebracht<br />

werden, damit auch dort die Bauarbeiten beginnen können. In den Detailplanungen<br />

sollten auch Überlegungen zur Verlegung der Anschlussstelle bei Rübke in östlicher<br />

Richtung berücksichtigt werden. Diese Maßnahme bietet die Möglichkeit, die Orte Neu<br />

Wulmstorf und Rübke vom Durchgangsverkehr zu entlasten und gleichzeitig<br />

Gewerbegebiete an der B 73 besser an die Fernstraße anzubinden.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Zügiger Abschluss der ausstehenden Planfeststellungsverfahren mit einem<br />

gerichtsfesten Planfeststellungsbeschluss.<br />

- Sicherstellung der Finanzierung und Baubeginn der letzten Abschnitte


Weitere regionale Straßenverkehrsprojekte<br />

Zur Gewährleistung eines leistungsfähigen untergeordneten Straßennetzes in der Region<br />

der <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> müssen neben den dargestellten Großprojekten auch<br />

weitere Ausbaumaßnahmen zügig umgesetzt werden (siehe hierzu untenstehende<br />

Tabelle).<br />

Hierzu zählen im vordringlichen und weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2003<br />

enthaltene Ortsumgehungen, durch die für die Entwicklung vieler Städte und Gemeinden<br />

neue Entwicklungspotentiale generiert und die Wohnqualität für die Bevölkerung erhöht<br />

werden können. Einige davon befinden sich bereits im Bau, für die anderen sollten die<br />

Planungsprozesse zeitnah eingeleitet bzw. weitergeführt werden, damit die positiven<br />

Effekte dieser Infrastrukturmaßnahmen möglichst schnell auf die betroffenen Orte und<br />

das regionale Verkehrsnetz wirken können.<br />

Des Weiteren sind zur Gewährleistung einer angemessenen Anbindung des östlichen <strong>IHK</strong>-<br />

Bezirks an das Oberzentrum <strong>Lüneburg</strong> und das überregionale Verkehrsnetz aus Sicht der<br />

<strong>IHK</strong> Ausbaumaßnahmen entlang der Bundesstraßen 216 und 248 umzusetzen. Aus einer<br />

Verkehrsuntersuchung der Landkreise <strong>Lüneburg</strong> und Lüchow-Dannenberg im Herbst 2009<br />

ging hervor, dass zur Verbesserung der Verkehrsqualität Überholfahrstreifen westlich und<br />

östlich von Horndorf (B 216), südlich von Grabow (B 248) sowie südlich von Tramm (B<br />

248) prioritär umgesetzt werden sollten. Die <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> setzt sich bei der<br />

Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 dafür ein, dass diese sowie weitere<br />

verkehrstechnisch notwendigen und wirtschaftlich sinnvollen Straßenneubauprojekte als<br />

neue Vorhaben in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Aufnahme bzw. Fortführung der Planungen und nachfolgend Bau der bereits im<br />

BVWP 2003 vorgesehen Ortsumgehungen<br />

- Kurzfristige Aufnahme der Detailplanungen und Umsetzung der<br />

Überholfahrstreifen westlich und östlich von Horndorf, südlich von Grabow sowie<br />

südlich von Tramm im Rahmen der B 216/ B 248<br />

- Aufnahme bzw. Hochstufung der realisierungswürdigen bedarfsplanrelevanten<br />

Maßnahmen bei der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes


weitere regionale Straßeninfrastrukturprojekte<br />

im Bundesverkehrswegeplan 2003<br />

für den BVWP 2015 neu anzumeldende<br />

Straßenverkehrsprojekte<br />

Landkreis Celle<br />

Landkreis Gifhorn<br />

B 4 Anschlussstelle Braunschweig-Wenden (A 391 / K 60)<br />

B 3 OU Bergen<br />

- südlich Meine<br />

B 191 OU Eschede B 188 zwischen A 39 und L 322<br />

B 188 OU Weyhausen<br />

Landkreis Gifhorn<br />

B 4 Gifhorn - Rötgesbüttel<br />

Landkreis Lüchow-Dannenberg<br />

B 248 OU Brome<br />

B 216 OU Metzingen<br />

B 4 Rötgesbüttel - Meinholz<br />

B 248 Überholfahrstreifen südlich von Grabow<br />

B 244 Hankensbüttel - Wittingen<br />

B 248 Überholfahrstreifen südlich von Tramm<br />

B 248 OU Ehra<br />

B 248 OU Saaße<br />

B 248 OU Jembke<br />

B 248 OU Lübbow<br />

B 248 OU Tappenbeck<br />

Landkreis <strong>Lüneburg</strong><br />

B 216 Überholfahrstreifen westlich und östlich von<br />

Landkreis Harburg<br />

Horndorf<br />

B 75 OU Dibbersen<br />

B 216 OU Barendorf<br />

B 3 OU Elstorf<br />

B 216 OU Bavendorf<br />

B 75 OU Tostedt / Wistedt<br />

B 216 OU Oldendorf<br />

Landkreis Heidekreis<br />

Landkreis Uelzen<br />

B 71 OU Soltau<br />

B 71 OU Hanstedt II<br />

B 71 OU Munster B 190n Verlegung B 190n West (B 4 - A 39) Abschnitt 9<br />

B 209 OU Rethem<br />

B 209 OU Walsrode<br />

B 214 OU Schwarmstedt<br />

Landkreis Lüchow-Dannenberg<br />

B 71 OU Bergen (Dumme)<br />

B 191 OU Dannenberg<br />

B 216 OU Göhrde<br />

B 248 OU Grabow<br />

B 248 OU Jameln<br />

B 248 OU Schaafhausen<br />

Landkreis <strong>Lüneburg</strong><br />

B 209 OU Amelinghausen<br />

Landkreis Uelzen<br />

B 4 OU Kirchweyhe<br />

B 191 OU Stöcken<br />

B 71 OU Groß Liedern<br />

B 71 Uelzen - B 4n<br />

Stadt <strong>Wolfsburg</strong><br />

B 188 OU Vorsfelde


Projekte - Schiene<br />

Trasse von Hamburg/Bremen nach Hannover<br />

Mit Blick auf die Schieneninfrastruktur in Nordostniedersachsen ist die Realisierung einer<br />

neuen Trasse unerlässlich, um die Kapazität auf den Korridoren Bremen-Hannover und<br />

Hamburg-Hannover zu erweitern. Neben einem schnellen Personenverkehr müssen auch<br />

insbesondere die Güterverkehre im Hinterland der Seehäfen Hamburg,<br />

Bremen/Bremerhaven und Wilhelmshaven adäquat abgewickelt werden. Mit dem<br />

bestehenden Schienennetz lassen sich diese Ziele nicht verwirklichen. Nur durch den Bau<br />

einer neuen Trasse kann der gesamte Schienenverkehr im <strong>IHK</strong>-Bezirk angemessen<br />

beschleunigt und entzerrt werden. Die <strong>IHK</strong> hält den Bau einer Strecke zwischen Hannover<br />

und Bremen/Hamburg für unbedingt erforderlich, um ein lückenloses Netz der Deutschen<br />

Bahn AG zwischen den Metropolen aufzubauen und dieses auch mit den Schienennetzen<br />

in Europa zu verbinden.<br />

Zusätzlich zur bereits raumordnerisch festgestellten „Y-Trasse“ hat die Deutsche Bahn AG<br />

im Frühjahr 2013 alternative Neu- und Ausbaumaßnahmen vorgestellt. Damit stehen<br />

insgesamt vier Varianten zur Bewertung auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zur<br />

Diskussion:<br />

- Neubau der sog. „Y-Trasse“ ab Langenhagen mit einer Verzweigung westlich von<br />

Visselhövede in einen Bremer und einen Hamburger Ast, wobei der Bremer Ast<br />

dem Ausbau der Bestandsstrecke Uelzen-Langwedel (sog. „Amerikalinie“)<br />

entspricht. Der Hamburger Ast fädelt bei Lauenbrück in die bestehende Trasse<br />

Bremen-Hamburg ein.<br />

- Neubau einer Trasse zwischen Maschen über Soltau nach Celle (teilweise parallel<br />

zur A 7), wo ein Anschluss an die Bestandsstrecke Hamburg-Hannover stattfindet.<br />

- Neubau einer Trasse zwischen Ashausen und Unterlüß mit Einfädelung an die<br />

Bestandsstrecke Hamburg-Hannover bei Unterlüß und einer Anbindung an die<br />

Amerikalinie bei Uelzen.<br />

- Ausbau der Bestandsstrecke Hamburg-Hannover zwischen Ashausen und Celle auf<br />

vier bzw. drei Gleise.<br />

Die Bewertung der Varianten soll zum Ende des Jahres 2013 erfolgen. Aus Sicht der <strong>IHK</strong><br />

muss dabei eine adäquate Anbindung aller deutschen Seehäfen für eine Entscheidung mit<br />

ausschlaggebend sein, um dem zunehmenden Transportdruck zu begegnen. Eine neue<br />

Strecke muss zur Aufgabe haben, ausreichend neue Kapazitäten zu schaffen, um die<br />

bestehenden Trassen zu entlasten.<br />

Es ist zu gewährleisten, dass im Zuge der Realisierung des Projektes die<br />

Anbindungsqualität der Städte <strong>Lüneburg</strong>, Uelzen und Celle mit schnellen IC- und ICE-<br />

Anbindungen auf der Relation Hamburg und Hannover erhalten bleibt. Die wirtschaftliche<br />

Lage des westlichen Kammerbezirks könnte jedoch durch eine verbesserte Erreichbarkeit<br />

mittels eines InterCity-Haltepunkts im Heidekreis gestärkt werden. Dies gilt besonders<br />

für den Wirtschaftzweig Tourismus, für den ein leistungsfähiger<br />

Schienenpersonenfernverkehr erforderlich ist.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Schaffung einer neuen leistungsfähigen Hinterlandanbindung auf der Schiene für<br />

alle deutschen Seehäfen<br />

- Aufnahme in die Kategorie „vordringlichen Bedarf +“<br />

- Planungsarbeiten für einen Streckenneubau aufnehmen bzw. fortsetzen und zügig<br />

durchführen.<br />

- Beibehaltung der ICE- und IC-Anbindung der Städte <strong>Lüneburg</strong>, Uelzen und Celle<br />

auf der Relation Hamburg-<strong>Lüneburg</strong>-Uelzen-Celle-Hannover auch beim Bau einer<br />

neuen Trasse.<br />

- Schaffung eines IC-Haltepunkts im Landkreis Heidekreis.


Drittes Gleis auf der Hauptstrecke Hamburg-<strong>Lüneburg</strong>-Uelzen-<br />

Celle-Hannover<br />

Vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Seehafenhinterlandverkehrs ist die<br />

Hauptstrecke Hamburg-<strong>Lüneburg</strong>-Uelzen-Celle–Hannover anforderungsgerecht durch den<br />

Bau eines dritten Gleises zu ertüchtigen. Neben der stark zugenommenen Zahl der<br />

Pendler zwischen den Metropolen hat auch der Hafenhinterlandverkehr auf dieser Strecke<br />

stark zugenommen, so dass die Strecke als eine der am stärksten belasteten Trassen<br />

Deutschlands gilt. Die Kapazitätsgrenze ist seit Jahren erreicht, wodurch ein Engpass mit<br />

hoher Verspätungsanfälligkeit entstanden ist. Die jahrelang vernachlässigten<br />

schienenstrukturellen Verbesserungen im nordostniedersächsischen Raum werden hier<br />

besonders deutlich sichtbar. Angesichts der Ertüchtigung des sog. Ostkorridors, welcher<br />

den zweigleisigen Ausbau der Amerikalinie zwischen Uelzen und Stendal beinhaltet, wird<br />

der Transportdruck auf die Hauptstrecke weiter zunehmen.<br />

Die <strong>IHK</strong> begrüßt daher den im Oktober 2009 begonnen Bau des dritten Gleises zwischen<br />

Stelle und <strong>Lüneburg</strong>. Das Vorhaben wird von der EU-Kommission finanziell unterstützt<br />

und soll bis 2015 fertig gestellt werden, womit sich zumindest auf diesem kurzen<br />

Abschnitt in absehbarer Zeit Verbesserungen in der Verkehrsqualität erreichen lassen.<br />

Ein effektiver Nutzen für den gesamten Schienenverkehr im norddeutschen Raum wird<br />

langfristig jedoch nur dann zu erreichen sein, wenn die Trasse Hamburg-<strong>Lüneburg</strong>-<br />

Uelzen-Celle-Hannover im Ganzen ausgebaut wird. Nur mit Hilfe eines durchgehenden<br />

dritten Gleises von Hamburg bis Hannover, mit Geschwindigkeiten von bis zu 200 km/h<br />

und der Beschleunigung einiger Bahnhofsdurchfahrten, kann eine zusätzliche und<br />

leistungsfähige Verbindung für den Schienenverkehr in Norddeutschland geschaffen und<br />

die aktuelle Überlastung entzerrt werden.<br />

Dabei ist unabdingbar, dass trotz des Anstiegs des Schienengüterverkehrs die<br />

Anbindungsqualität der Städte <strong>Lüneburg</strong>, Uelzen und Celle bezogen auf den schnellen<br />

Schienenpersonenverkehr mit IC- und ICE-Anbindungen erhalten werden muss. Die<br />

Realisierung eines durchgehenden dritten Gleises zwischen Hamburg und Hannover muss<br />

auch unter dem Gesichtspunkt des Neubaus einer Trasse zwischen Hamburg/Bremen und<br />

Hannover gesehen werden.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Zügige Fertigstellung des dritten Gleises zwischen Stelle und <strong>Lüneburg</strong><br />

- Erneute Bewertung des Nutzens eines dritten Gleises zwischen <strong>Lüneburg</strong> und<br />

Hannover in Wechselwirkung mit dem Neubau einer Trasse zwischen<br />

Hamburg/Bremen und Hannover


Strecke Langwedel-Uelzen-Stendal-Berlin (Amerikalinie)<br />

Die <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> begrüßt die Pläne der Deutschen Bahn zum zweigleisigen<br />

Ausbau der Trasse zwischen Uelzen und Stendal, als Bestandteil des sog. Ostkorridors.<br />

Mit Blick auf die Fertigstellung des JadeWeserPorts in Wilhelmshaven und den daraus<br />

resultierenden Gütermengen, kann der Ausbau dieses Abschnitts alleine allerdings nicht<br />

ausreichen, um den Schienengüterverkehr in Norddeutschland nachhaltig zu optimieren.<br />

Die <strong>IHK</strong> erinnert in diesem Zusammenhang an die so genannte Salzwedeler Vereinbarung<br />

zwischen den Ländern Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und der Deutschen Bahn<br />

aus dem Jahr 1993. In dieser Vereinbarung ist zusätzlich zum Ausbau der Relation<br />

Uelzen–Stendal auch die Ertüchtigung der Verbindung Langwedel-Uelzen festgehalten.<br />

Beide Strecken sind im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2003<br />

enthalten. Um die Leistungsfähigkeit der Gesamtstrecke Wilhelmshaven-Uelzen-Berlin zu<br />

fördern, sollte diese Relation durchgehend zweigleisig und elektrifiziert für<br />

Geschwindigkeiten von 120 bis 160 km/h ausgebaut werden. Nur durch verbesserte und<br />

einheitliche Ausbaustandards kann die Strecke dauerhaft Verkehre auf sich ziehen und<br />

damit ein sinnvoller Bestandteil einer möglichen Neubautrasse zwischen<br />

Hamburg/Bremen und Hannover sein.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Aufnahme der Maßnahme in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2015<br />

- Weiterverfolgung der Planungen und Ausbau der Strecke Uelzen–Stendal (zweites<br />

Gleis, Geschwindigkeiten von 120-160 km/h).<br />

- Zweigleisiger Ausbau der kompletten Amerikalinie von Berlin über Uelzen nach<br />

Wilhelmshaven im Sinne der Salzwedeler Vereinbarung


Strecke Hannover-Walsrode-Buchholz (Heidebahn)<br />

Einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Hauptstrecken bei weiter steigendem<br />

Gütertransportaufkommen im Hafenhinterlandverkehr kann auch die so genannte<br />

Heidebahn leisten. Die eingleisige Strecke von Hannover über Walsrode und Soltau nach<br />

Buchholz in der Nordheide ist lediglich in den Endbereichen elektrifiziert und nur zwischen<br />

Hannover und Bissendorf zweigleisig ausgebaut. Ein zweigleisiger Ausbau der Heidebahn<br />

könnte als Bypass zu der überlasteten Nord-Süd-Verbindung Hamburg-<strong>Lüneburg</strong>-Uelzen-<br />

Celle-Hannover fungieren und würde im Vergleich zu einer Neubaustrecke eine zeitnahe<br />

Entlastung bewirken.<br />

Die Ertüchtigung der Abschnitte zwischen Bennemühlen und Walsrode sowie Soltau und<br />

Buchholz in der Nordheide ist bereits Ende 2011 abgeschlossen worden - auf diesen<br />

Abschnitte kann seitdem mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h gefahren werden. Das<br />

fehlende Mittelstück zwischen Walsrode und Soltau soll bis Ende 2016 erneuert werden –<br />

erst dann ist eine durchgehende Geschwindigkeit von 120 km/h auf der gesamten<br />

Relation möglich. Hierdurch wird sich die Reisezeit im Personenverkehr zwischen<br />

Hannover und Buchholz weiter verkürzen, die Erreichbarkeit des ländlichen Raums wird<br />

sich hierdurch weiter verbessern.<br />

Für die Zukunft ist eine weitere Kapazitätssteigerung im Güter- und Personenverkehr nur<br />

durch den Bau eines zweiten, elektrifizierten Gleises möglich. Diese Maßnahme ist im<br />

Gesamtkontext der Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes in<br />

Norddeutschland dringend notwendig.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Zügige Ertüchtigung der gesamten Heidebahn (elektrifiziert, durchgehend 120<br />

km/h).<br />

- zweigleisiger Ausbau der Heidebahn von Hannover bis Buchholz.


Strecke <strong>Lüneburg</strong>-Dannenberg-Lüchow-Salzwedel<br />

(Wendlandbahn)<br />

Die Bahnstrecke zwischen Dannenberg Ost und <strong>Lüneburg</strong> ist auch unter dem Namen<br />

„Wendlandbahn“ bekannt. Aufgrund fehlender Schrankanlagen und Signaltechnik an den<br />

Bahnübergängen beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf dieser Stecke lediglich 60 km/h,<br />

wodurch sich eine Gesamtreisedauer von über einer Stunde ergibt. Für den Güterverkehr<br />

existiert zudem ein ebenfalls nicht elektrifizierter und eingleisiger Abschnitt zwischen<br />

Dannenberg-Ost und Lüchow. Ursprünglich führte die Verbindung weiter bis nach<br />

Salzwedel im nördlichen Sachsen-Anhalt, kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde<br />

diese Strecke allerdings ab Wustrow unterbrochen.<br />

Eine Unternehmensbefragung unserer <strong>IHK</strong> im Jahr 2010 führte zu der Erkenntnis, dass<br />

das Interesse der Wirtschaft, die Strecke für den Güterverkehr zu nutzen, in der Region<br />

zur Zeit sehr gering ist. Analysen der LNVG sehen auch für den Personenverkehr auf<br />

dieser Relation wenig Potential. Die LNVG hat die Strecke <strong>Lüneburg</strong>-Dannenberg in einem<br />

Ausschreibungswettbewerb daher nur im Verbund mit der Vergabe drei weiterer Strecken<br />

in Niedersachsen bis zum Jahr 2029 an einen Betreiber vergeben können.<br />

Durch den Wiederaufbau der Strecke Lüchow–Salzwedel und eine Durchbindung bis<br />

<strong>Lüneburg</strong> könnte für die Bevölkerung und die Wirtschaft im Landkreis Lüchow-<br />

Dannenberg jedoch ein regionales Netz mit überregionalen Anbindungen entstehen,<br />

wodurch der gesamte Landkreis Lüchow-Dannenberg einen positiven Entwicklungsimpuls<br />

erfahren könnte. Durch die Strecke bestünde zudem eine weitere Alternative für den<br />

überregionalen Güterverkehr auf der Schiene von Hamburg in Richtung Südosten als Teil<br />

einer Verbindung bis nach Magdeburg. Durch die weitestgehend ausbleibenden<br />

Wartezeiten, als Vorteil gegenüber den großen Hauptstrecken, können die fehlende<br />

Elektrifizierung der Wendlandbahn und die geringe Geschwindigkeit für den Güterverkehr<br />

kompensiert werden. Aus diesen Gründen ist eine Ertüchtigung der Relation <strong>Lüneburg</strong>-<br />

Dannenberg-Lüchow-Salzwedel in Betracht zu ziehen.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Durchführung einer Machbarkeitsuntersuchung und Ermittlung der Kosten für eine<br />

Wiederherstellung und Ertüchtigung der Verbindung <strong>Lüneburg</strong>-Dannenberg-<br />

Lüchow-Salzwedel.


Private Schieneninfrastruktur im regionalen Güterverkehr<br />

Eine besondere Funktion im Schienenverkehr des <strong>IHK</strong>-Bezirkes kommt dem Streckennetz<br />

der Osthannoverschen Eisenbahn (OHE) zu. Das nichtbundeseigene<br />

Eisenbahnunternehmen betreibt 260 Kilometer Streckengleis auf den Relationen Celle-<br />

Wittingen, Celle-Soltau, Beckedorf-Munster, <strong>Lüneburg</strong>-Soltau sowie Niedermarschacht-<br />

Winsen(Luhe)-Hützel. An diese Verbindungen sind zahlreiche Industrieunternehmen,<br />

Holzladestraßen und Truppenübungsplätze angeschlossen. Somit wird einerseits die<br />

Region in der Fläche durch den Verkehrsträger Schiene erschlossen, andererseits tragen<br />

diese Nebenstrecken zur Entlastung der Hauptachsen bei. Besonderes Potenzial bietet die<br />

Verbindung Celle-Soltau-Hützel-Winsen(Luhe), die trotz fehlender Elektrifizierung durch<br />

verschiedene Ausbaumaßnahmen wie z.B. die Gleisverbindung im Bahnhof Winsen(Luhe)<br />

und die Verbindungskurve in Soltau als eine sinnvolle Ausweichstrecke für den<br />

Hafenhinterlandverkehr nutzbar gemacht werden kann.<br />

Bei der derzeitigen Fördersituation ist es jedoch nicht möglich die regionale<br />

Eisenbahninfrastruktur für den Güterverkehr kostendeckend zu betreiben. Während das<br />

DB-Netz über eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung jährlich mit etwa 70 Euro<br />

pro Streckenmeter bezuschusst wird, müssen die nichtbundeseigenen Eisenbahnen in<br />

Niedersachsen mit einem Investitionszuschuss von etwa zwei Euro pro Meter<br />

Streckengleis auskommen. Für die OHE resultiert daraus die Situation, dass ohne<br />

Wettbewerbsgleichheit im Rahmen der Finanzierung der regionalen Schieneninfrastruktur<br />

durch Bund und Land weite Teile des Netzes von der Stilllegung bedroht sind. Eine<br />

verlässliche Finanzierung für die private Eisenbahninfrastruktur ist für die<br />

Aufrechterhaltung der Strecken des regionalen Schienengüterverkehrs und somit für<br />

weite Teile der Wirtschaft von großer Bedeutung.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Wettbewerbsgleichheit in der finanziellen Förderung des Bundes für<br />

nichtbundeseigene Eisenbahnen durch eine Leistungs- und<br />

Finanzierungsvereinbarung analog zur DB<br />

- Machbarkeitsstudie zu den Möglichkeiten eines SPNV


Bau eines zweiten Gleises zwischen <strong>Wolfsburg</strong> und Braunschweig<br />

(Weddeler Schleife)<br />

Die Wirtschaftsregion im Südosten Niedersachsens <strong>Wolfsburg</strong>-Braunschweig umfasst<br />

über eine Million Menschen und 400.000 Beschäftigte. Für sie und die regionale<br />

Wirtschaft ist eine voll funktionsfähige Verkehrsinfrastruktur unabdingbar, um Güter und<br />

Personen zuverlässig und sicher zu bewegen.<br />

Bei der Weddeler Schleife handelt es sich um eine etwa 19 km lange elektrifizierte<br />

Strecke zwischen <strong>Wolfsburg</strong> und Braunschweig, die derzeit lediglich eingleisig ausgebaut<br />

ist. Fern-, Regional- und Güterzüge müssen sich diese kurze Schienentrasse teilen,<br />

weswegen es unweigerlich zu gegenseitigen Behinderungen und Engpässen kommt.<br />

Mittlerweile pendeln 9.000 Menschen täglich von Braunschweig nach <strong>Wolfsburg</strong> ein und<br />

es werden mehr. Zur Zeit ist aufgrund der bestehenden Engpässe im<br />

Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nur eine Verbindung im Ein-Stunden-Takt zwischen<br />

<strong>Wolfsburg</strong> und Braunschweig möglich. Die Erweiterung der Kapazitäten um ein weiteres<br />

Gleis würde eine halbstündige Verbindung ermöglichen und den steigenden<br />

Fahrgastzahlen im SPNV gerecht werden. Ein zweites Gleis würde den Fernverkehr auf<br />

der Schnellfahrstrecke zwischen Berlin und Frankfurt am Main erleichtern und die<br />

dauerhafte Anbindung der Region ans Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn<br />

gewährleisten.<br />

Für die Unternehmen in den Wirtschaftszentren <strong>Wolfsburg</strong>, Braunschweig und Salzgitter<br />

ist die Weddeler Schleife bereits in ihrem jetzigen Ausbaustandard eine wichtige<br />

Güterverkehrsstrecke. Das Ansinnen der Wirtschaft den Verkehrsträger Schiene künftig<br />

stärker zu nutzen würde durch ein zweites Gleis unterstützt.<br />

Die Zweigleisigkeit der Strecke wurde schon im Jahr 1996 planfestgestellt. Die Trasse ist<br />

somit bereits für zwei Gleise ausgebaut, vorhandene Brücken sind für zwei Gleise<br />

ausgelegt. Eine Wirtschaftlichkeit des zweiten Gleises wurde im Rahmen der<br />

Bedarfsplanüberprüfung 2010 nachgewiesen. Mit den vergleichsweise niedrigen<br />

Baukosten von 96 Mio. Euro kann eine enorme Verbesserung des schienenseitigen<br />

Verkehrs auf dieser Strecke erreicht werden.<br />

Im Rahmen einer Konferenz zur Verkehrsinfrastruktur in der Region Braunschweig-<br />

<strong>Wolfsburg</strong> am 28.05.2013 in <strong>Wolfsburg</strong> unterzeichneten die <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> und<br />

die <strong>IHK</strong> Braunschweig eine gemeinsame Erklärung mit den Landkreisen und kreisfreien<br />

Städten, worin sie den zügigen, zweigleisigen Ausbau der Weddeler Schleife fordern.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Aufnahme des Projekts in den „vordringlichen Bedarf +“ des<br />

Bundesverkehrswegeplans 2015<br />

- Zügige Mittelbereitstellung und Bau des zweiten Gleises<br />

Manfred Günterberg<br />

<strong>Wolfsburg</strong> AG, <strong>Wolfsburg</strong><br />

96 Millionen… So wenig würde das Verlegen des zweiten Gleisstrangs zwischen<br />

Braunschweig und <strong>Wolfsburg</strong>-Fallersleben kosten. Vergleichsweise wenig. Der Effekt für<br />

den Güterverkehr, den überregionalen Hochgeschwindigkeitsverkehr und insbesondere<br />

auch die zahlreichen Berufspendler wäre für das VW-Werk enorm. Worauf warten wir…?


Regionales Schienenverkehrsnetz<br />

Weniger genutzte Strecken haben oft auch eine wichtige regionalwirtschaftliche Funktion.<br />

Eine höhere Zugfrequenz und eine bessere Vertaktung können die Attraktivität der<br />

vorhandenen Nebenstrecken gerade für Pendler erhöhen, was vor allem den teilweise<br />

stark belasteten Straßenverbindungen zu Gute käme. Zudem sollten auch diese<br />

regionalen Verbindungen als Alternative für den Güterverkehr angeboten werden, um die<br />

stark belasteten Hauptstrecken umgehen zu können. Diese Gesichtspunkte sind ebenso<br />

wie die mögliche Raumerschließung für den Tourismus mit in die Abwägung<br />

einzubeziehen, wenn eine Entwidmung zur Diskussion steht. Relationen wie z.B.<br />

<strong>Lüneburg</strong>-Lübeck, Uelzen-Wittingen-Gifhorn-Braunschweig oder Winsen (Luhe)-Soltau<br />

sind deshalb aufrecht zu erhalten und insoweit zu ertüchtigen, dass sie als lohnende<br />

Alternative für die Bevölkerung und/oder das Transportgewerbe in der Fläche nutzbar<br />

sein können.<br />

Vor diesem Hintergrund begrüßt die <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> ausdrücklich die im August<br />

2013 gestartete Initiative des Landes Niedersachsen stillgelegte Bahnstrecken im Hinblick<br />

auf eine Reaktivierung zu überprüfen. 14 der Trassen, die untersucht werden, liegen im<br />

<strong>IHK</strong>-Bezirk. Im Spätherbst 2014 soll die Entscheidung darüber fallen, welche Trassen<br />

prioritär reaktiviert werden sollen. Die <strong>IHK</strong> plädiert in diesen Fällen für eine zügige<br />

Umsetzung im Interesse der betroffenen Unternehmen und Pendler.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Aufrechterhaltung und bedarfsgerechte Ertüchtigung der vorhandenen regionalen<br />

Schieneninfrastruktur wie z.B. <strong>Lüneburg</strong>-Lübeck, Uelzen-Braunschweig und<br />

Winsen-Soltau.<br />

- Überprüfung weiterer vorhandener Strecken durch Machbarkeitsstudien<br />

hinsichtlich einer Einbeziehung bzw. Wiederaufnahme für den SPNV


Projekte - Wasserstraße<br />

Neubau einer Schleuse in Scharnebeck<br />

Der Elbe-Seitenkanal (ESK) stellt die Verbindung zwischen dem Mittellandkanal westlich<br />

bei <strong>Wolfsburg</strong> und der Elbe bei Artlenburg dar. Mit seinen anliegenden Häfen in<br />

<strong>Lüneburg</strong>, Uelzen und Wittingen ist der ESK das Rückgrat der Binnenschifffahrt für den<br />

Seehafen Hamburg.<br />

Etwa 9 Mio. Tonnen Gütermenge werden zurzeit per Binnenschiff von oder nach Hamburg<br />

transportiert, davon werden etwa 8,5 Mio. t über den ESK befördert. Insgesamt beläuft<br />

sich das Transportaufkommen auf der mit Wassertiefen von 4 bis 4,5 Metern befahrbaren<br />

Wasserstraße gegenwärtig auf Massengutaufkommen im Umfang von gut 8 Mio. Tonnen<br />

und rund 75.000 Standardcontainer (TEU). Wenn mittelfristig im Hamburger Hafen beim<br />

Containertransport ein Anstieg des Binnenschiffs am Modal Split von derzeit weniger als<br />

zwei Prozent auf zukünftig fünf Prozent angestrebt werden sollte, könnte sich die<br />

Transportleistung auf dem ESK binnen weniger Jahre verfünf- bis verachtfachen.<br />

Um diesen Entwicklungsperspektiven gerecht zu werden, bedarf insbesondere das<br />

Schiffshebewerk in Scharnebeck einer Anpassung. Zurzeit ist das Hebewerk nicht für die<br />

110 m langen Großmotorgüterschiffe (GMS) befahrbar, da die Tröge dafür zu kurz sind.<br />

Eine Verlängerung dieser Tröge ist aus statischen Gründen nicht möglich. Um den Anteil<br />

der Binnenschifffahrt auf dem ESK am Hinterlandverkehr des Hamburger Hafens<br />

zukünftig ausweiten zu können, ist deshalb zusätzlich zum bestehenden Hebewerk in<br />

Scharnebeck ein neues Abstiegsbauwerk in diesem Bereich notwendig und sollte in den<br />

Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden.<br />

Mit Blick auf die Entwicklungsziele der Binnenschifffahrt im Hinterlandverkehr des<br />

Hamburger Hafens können zudem die Häfen in <strong>Lüneburg</strong>, Uelzen und Wittingen zur<br />

Entlastung von Engpässen beitragen und zukünftig eine eigene regionalwirtschaftliche<br />

Wertschöpfung im Logistikumfeld des Verkehrsträgers Binnenschiff erwirtschaften. Die<br />

Binnenhäfen im <strong>IHK</strong>-Bezirk sollten deshalb dem Bedarf entsprechend ausgebaut werden.<br />

Als einziger Verkehrsträger verfügen Binnenwasserstraßen noch über nennenswerte<br />

Transportkapazitäten. Ein Schleusenneubau würde eine Ausschöpfung dieser Kapazitäten<br />

ermöglichen und das Binnenschiff als Verkehrsträger wettbewerbsfähiger machen. Für<br />

Unternehmen aus der Region, aber auch darüber hinaus, würden somit Anreize<br />

geschaffen, ihre Gütertransporte auf das Binnenschiff zu verlagern.<br />

Darüber hinaus ist auf längere Sicht zu prüfen, inwieweit durch eine Anhebung der<br />

Brücken über den ESK dieser nachhaltig gestärkt werden kann. Dies würde den<br />

dreilagigen Containertransport auch auf dem ESK ermöglichen und den Einsatz des<br />

Binnenschiffs noch wirtschaftlicher machen.<br />

Forderung der <strong>IHK</strong>:<br />

- Aufnahme des Neubaus eines zweiten Abstiegsbauwerks neben dem bestehenden<br />

Schiffshebewerk Scharnebeck in den „vordringlichen Bedarf +“ des<br />

Bundesverkehrswegeplans 2015<br />

- Einleitung und zügige Durchführung der Plan- und Genehmigungsverfahren zur<br />

Umsetzung des Projekts und Bau des zweiten Abstiegsbauwerks in Scharnebeck<br />

- ESK-Häfen in <strong>Lüneburg</strong>, Uelzen und Wittingen dem Bedarf entsprechend ausbauen<br />

- Machbarkeit einer Anhebung der Brücken über dem ESK untersuchen.<br />

Willi Westphal<br />

Westphal Schifffahrt, Isenbüttel<br />

Zeit ist Geld. Das gilt auch für die vermeintlich romantische Binnenschifffahrt. Fotos sich<br />

stauender Schiffe in Scharnebeck und anderen Schleusen der Bundesrepublik sind ein<br />

Sinnbild für die Schwachstellen dieser sonst starken Kette. Und solche Bilder wollen wir<br />

künftig nicht mehr sehen.


Sanierung der Buhnen an der Elbe<br />

Wasserstraßen müssen den Anforderungen an eine moderne Binnenschifffahrt gerecht<br />

werden. Fahrzeit und Zuverlässigkeit sind dabei die entscheidenden Faktoren für die<br />

Attraktivität dieses umweltfreundlichen und leistungsfähigen Verkehrsträgers. Die <strong>IHK</strong><br />

begrüßt daher das im Rahmen des Gesamtkonzepts Elbe formulierte strategische Ziel, die<br />

verkehrliche Nutzung der Elbe auch künftig zu gewährleisten.<br />

Aufgrund ihrer Durchfahrtshöhen bei den Brücken stellt die Elbe insbesondere für den<br />

dreilagigen Containerverkehr und den Transport von Projektladungen auf der Strecke<br />

Hamburg-Magdeburg eine attraktive Verbindung dar. Jahreszeitlich bedingte Fehltiefen<br />

zwingen die Binnenschifffahrt jedoch regelmäßig, den Verkehr auf der Elbe zeitweise<br />

einzustellen und auf andere Verkehrsträger oder auf den Elbe-Seitenkanal zu verlagern.<br />

Entsprechend den „Grundsätzen für das Fachkonzept der Unterhaltung der Elbe zwischen<br />

Tschechien und Geesthacht“ aus dem Jahr 2005 ist die Befahrbarkeit der Elbe mit einer<br />

Fahrrinnentiefe von 1,60m an mindestens 345 Tagen im Jahr zu gewährleisten. Hierfür<br />

sind deshalb die Buhnen an der Mittelelbe auf den baulichen Stand vor dem Elbe-<br />

Hochwasser im Jahr 2002 zu bringen. Die in den Grundsätzen zugesicherte umgehende<br />

Beseitigung bekannter Schadstellen an Strombauwerken (Regelunterhaltung) ist<br />

dringend einzuhalten. Andere Behinderungen wie z.B Versandungen im Bereich Hitzacker<br />

sind zu beseitigen.<br />

Forderung der <strong>IHK</strong>:<br />

- Erhalt der Elbe als güterverkehrstaugliche Bundeswasserstraße bis Tschechien<br />

- Behinderungen, wie bspw. Versandungen im Bereich Hitzacker, sind zu beseitigen<br />

- Durchführung der vereinbarten Regelunterhaltungsmaßnahmen


Projekte - Luftverkehr<br />

Erhalt der Luftverkehrsplätze im <strong>IHK</strong>-Bezirk<br />

Im Luftverkehr ist der Wirtschaftsraum <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> als unmittelbares Hinterland<br />

durch den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel im Norden sowie die Flughäfen Hannover-<br />

Langenhagen und Braunschweig-<strong>Wolfsburg</strong> im Süden an das nationale und europäische<br />

Luftverkehrsnetz angeschlossen. Darüber hinaus stehen für den regionalen Luftverkehr die<br />

Luftlandeplätze Celle-Arloh, Hodenhagen, Lüchow-Rehbeck, <strong>Lüneburg</strong> und Uelzen-Barnsen<br />

zur Verfügung.<br />

Aus Sicht der <strong>IHK</strong> sollte für alle Luftverkehrsplätze die Instandhaltung und Sicherheit in<br />

Zukunft weiterhin gewährleistet werden. Bei Überlegungen zu möglichen<br />

Ausbaumaßnahmen von Verkehrslandeplätzen ist im Rahmen einer Bedarfsanalyse zu<br />

klären, welche Luftfahrzeuge zukünftig dort starten bzw. landen sollen. Von den<br />

Ergebnissen einer solchen Bedarfsanalyse sich dann die ggf. notwendigen<br />

Ausbaumaßnahmen abzuleiten. Überlegungen Luftverkehrsstandorte aufzugeben, sollte<br />

eine Untersuchung des wirtschaftlichen Nutzens des jeweiligen Landeplatzes für die Region<br />

umfassen.<br />

Der Flughafen Braunschweig-<strong>Wolfsburg</strong> hat für die Wirtschaft und Forschung in der Region<br />

einen hohen Stellenwert und ist für bereits vorhandene sowie ansiedlungsinteressierte<br />

Unternehmen ein wesentlicher Standortfaktor. Im Sinne des gesamten Wirtschaftsraumes<br />

muss die Funktionsfähigkeit des Flughafens gewahrt werden. Dazu gehört auch, dass<br />

weiterhin Starts und Landungen in den nächtlichen Stunden möglich sein müssen. Die<br />

bestehenden Maximalwerte für nächtliche Flugbewegungen am Flughafen Braunschweig-<br />

<strong>Wolfsburg</strong> wurden in den vergangenen Jahren sogar unterschritten. Ein komplettes<br />

Nachtflugverbot, wie es zur Zeit diskutiert wird, träfe die Wirtschaftsregion daher<br />

unverhältnismäßig hart. Die <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> und die <strong>IHK</strong> Braunschweig lehnen<br />

daher gemeinsam Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Braunschweig-<strong>Wolfsburg</strong> mit<br />

aller Deutlichkeit ab.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Instandhaltung und Sicherung aller Luftverkehrsplätze im Bezirk der <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<br />

<strong>Wolfsburg</strong> gewährleisten<br />

- Bedarfsanalyse hinsichtlich einer Aufwertung der Luftverkehrsplätze<br />

- Ablehnung eines Nachtflugverbots am Flughafen Braunschweig-<strong>Wolfsburg</strong>


Ansprüche an die Verkehrspolitik von Bund und Land<br />

Akzeptanz für Infrastrukturplanungen erhöhen<br />

Die Planung von großen Infrastrukturvorhaben dauert in Deutschland viel zu lange.<br />

Mitunter vergehen Jahrzehnte, ein Zeitraum in dem sich Bedingungen, Ansprüche und<br />

Bedarfe von Wirtschaft und Bevölkerung verändern. Die Sinnhaftigkeit von<br />

Infrastrukturprojekten kann dann nur noch schlecht vermittelt werden. Daher gilt es<br />

Planungs- und Realisierungszeiträume zu verkürzen.<br />

Politik, Verwaltung und Wirtschaft müssen die ablehnende Haltung von Bürgerinnen und<br />

Bürgern zu Infrastrukturvorhaben deutlicher als zuvor wahrnehmen und nach<br />

gemeinsamen tragbaren Lösungen suchen. Die Belange von Bürgern und Betroffenen<br />

müssen künftig integrativ und möglichst frühzeitig in die Planungsprozesse eingebunden<br />

werden, um Einwänden bereits zu einem frühen Zeitraum zu begegnen und hierdurch die<br />

Akzeptanz für Verkehrsvorhaben nachhaltig zu erhöhen. Dabei kann es nur darum gehen,<br />

wie ein Verkehrsprojekt für alle Betroffenen am verträglichsten umgesetzt werden kann,<br />

nicht ob ein Projekt überhaupt verwirklicht werden soll. Dies zu entscheiden ist Sache der<br />

Politik und nicht eines basisdemokratischen Prozesses!<br />

Mediations- und ähnliche Verfahren können das vorgeschriebene Genehmigungsverfahren<br />

zwar nicht ersetzen, sie können den Prozess aber ergänzen. Aus Sicht der <strong>IHK</strong> muss<br />

hierbei jedoch auch gewährleistet werden, dass diese sog. neuen Beteiligungsverfahren<br />

die Gesamtplanungsdauer für Infrastrukturvorhaben nicht zusätzlich verlängern.<br />

Die <strong>IHK</strong> sieht im „Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und<br />

Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ (PlVereinhG) eine wirksame Möglichkeit<br />

den Ansprüchen der öffentlichen Einbindung und der Verfahrensbeschleunigung gerecht<br />

zu werden. Das bisher nur vom Bundestag verabschiedete Gesetz sollte daher auch vom<br />

Bundesrat zügig verabschiedet werden.<br />

Das Vorhandensein von Autobahnen, Brücken oder Schleusen dient nicht nur dem<br />

jeweiligen Standort. Von den Vorteilen des Vorhandenseins der Verkehrsinfrastruktur und<br />

ihrem intakten Zustand profitieren auch ganze Regionen und Bundesländer. Vor diesem<br />

Hintergrund ist es nur sinnvoll, wenn sich alle Akteure - kommunale Gebietsgrenzen und<br />

Landesgrenzen übergreifend - gemeinsam für den Bau, Ausbau und Erhalt von<br />

Verkehrsinfrastruktur einsetzen. Bürgerinnen und Bürgern können die Sinnhaftigkeit und<br />

Vorteile einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur besser vermittelt werden, wenn für<br />

sie erkennbar ist, dass die politischen Akteure unabhängig ihrer regionalen Zugehörigkeit<br />

im Sinne der Verkehrsinfrastruktur Hand in Hand arbeiten.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Verabschiedung des „Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ (PlVereinhG)<br />

- Bereitstellung ausreichender Personalkapazitäten und –mittel für eine zügige<br />

Planung von Verkehrsprojekten und Durchführung der notwendigen Verfahren<br />

- Zügige Umsetzung von Verkehrsprojekten, sobald Planungsrecht bzw. Baureife<br />

besteht<br />

- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit aller Akteure für den Bau, Ausbau und<br />

Erhalt von Verkehrsinfrastruktur


Planungsverfahren beschleunigen<br />

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben<br />

sind am 17. Dezember 2006 unter anderem Erleichterungen für Zulassungsverfahren<br />

ausgewählter Projekte aus den Bereichen Bundesfernstraßen, Schienenwege sowie<br />

Bundeswasserstraßen in Kraft getreten. Eine grundlegende Änderung betraf die<br />

Verkürzung des gerichtlichen Instanzenzuges, wodurch für Klagen nunmehr einzig das<br />

Bundesverwaltungsgericht offen steht. Dieser Schritt wird mit Blick auf die dadurch<br />

erhoffte Zeitersparnis von bis zu 1,5 Jahren ausdrücklich von der <strong>IHK</strong> begrüßt. Aus dem<br />

Bezirk der <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> ist nur die A 39 mit der Querspange B 190n als<br />

Straßenbauprojekt in der Gesetzesänderung enthalten. Um die Umsetzungszeiträume für<br />

die weiteren genannten Vorhaben, die im höchsten Dringlichkeitsbedarf des<br />

Bundesverkehrswegeplan stehen zu beschleunigen, ist es sinnvoll, weitere wichtige<br />

Infrastrukturprojekte in das Gesetz mit aufzunehmen.<br />

Für die Realisierung eines bedarfsgerechten Ausbaus der deutschen Verkehrswege sind<br />

darüber hinaus weitere Verfahrensverkürzungen notwendig. So könnte beispielsweise die<br />

Durchführung von Anhörungsterminen zukünftig im Ermessen der Genehmigungsbehörde<br />

liegen. Für die <strong>IHK</strong> ist unbestritten, dass die Interessen aller Betroffenen in den<br />

Verfahren zu berücksichtigen sind. Hierfür muss aber ein Weg gefunden werden, bei dem<br />

langwierige und teure Anhörungsverfahren verkürzt werden.<br />

Wesentlich für einen effizienten Planungsprozess ist zudem eine verbesserte<br />

Kommunikation zwischen Vorhabenträgern und Behörden. Deutlicher als bisher ist<br />

zwischen der politischen Grundsatzentscheidung für ein bestimmtes Projekt und den<br />

planungsrechtlich erforderlichen Genehmigungsverfahren zu trennen. Die Anhörungsund<br />

Beteiligungsprozesse werden leider oft von Diskussionen für oder gegen ein<br />

Verkehrsprojekt erschwert, die nicht Zweck des Verfahrens sind oder der Analyse einer<br />

möglichst verträglichen Planfeststellung dienen. Die Trennung zwischen politischer<br />

Entscheidung und Projektplanung kann deshalb zu einer Verkürzung des<br />

Umsetzungsprozesses sowie zu einer breiteren Akzeptanz führen. Ein weiterer hilfreicher<br />

Punkt zur Verfahrensbeschleunigung kann zudem die Nutzung elektronischer Medien bei<br />

der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sein.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Verbesserung der Kommunikation zwischen Vorhabenträgern und Behörden<br />

- Trennung zwischen politischer Entscheidung für ein Verkehrsprojekt und der<br />

Projektplanung<br />

- Nutzung elektronischer Medien bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

- Aufnahme weiterer Projekte des vordringlichen Bedarfs ins Gesetz zur<br />

Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben<br />

- Anwendung des Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes hinsichtlich der<br />

Beschränkung der Klagemöglichkeiten auf alle überörtlichen<br />

Infrastrukturplanungen


Neue Modelle zur Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur<br />

Während die Verkehrsleistungen im Personen- und Güterverkehr in den vergangenen 20<br />

Jahren enorm angestiegen sind, wurden paradoxerweise die Bruttoinvestitionen in die<br />

Verkehrsinfrastruktur kontinuierlich zurückgefahren. Diese gegenläufige Entwicklung<br />

widerspricht der eindeutig wachsenden Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur für die<br />

Wirtschaft und die Mobilität des Individuums. Konsequente Folge dieses Prozesses sind<br />

marode Straßen, Schienen, Brücken und Binnenwasserstraßen. Darüber hinaus fehlen<br />

finanzielle Mittel zur Planung und zum Aus- oder Neubau der verschiedenen<br />

Verkehrsträger. Der Erhalt der Netze bindet Mittel und hat sich dabei schleichend zur<br />

Hauptaufgabe entwickelt, jedoch ohne dass man dieser Aufgabe gerecht wird. Durch<br />

zunehmende Ausfälle und drohende Verkehrsinfarkte navigiert der Wirtschaftsstandort<br />

Deutschland einem ernst zu nehmendem Wettbewerbsnachteil entgegen.<br />

Bis 2028 weist der Verkehrsetat einen jährlichen Fehlbedarf von 7,2 Mrd. € allein dafür<br />

aus, um den Renovierungsbedarf und Ausbaustau der letzten Jahre abzuarbeiten. Die<br />

bisherige Praxis, welcher zufolge die Mittel für Verkehrsinvestitionen aus dem laufenden<br />

Haushalt gespeist wurden, hat sich als nicht zukunftsfähig erwiesen. Gebraucht wird eine<br />

solide Finanzierungsgrundlage, die von den Haushaltsperioden des Bundes abgekoppelt<br />

ist. Die <strong>IHK</strong> tritt für die Schaffung von verkehrsträgerbezogenen Fonds ein, die sich<br />

sowohl aus Steuern als auch aus Nutzerentgelten finanzieren.<br />

Ebenfalls vorstellbar ist es Teile des Mineralöl- bzw. Energiesteueraufkommens für den<br />

Verkehrsträger Straße zu binden, so wie es bereits 1973 durch Artikel 1 des<br />

Straßenbaufinanzierungsgesetzes festgesetzt, seitdem aber immer wieder durch die<br />

jeweiligen Haushaltsgesetze aufgeboben wurde. Eine weitere Möglichkeit besteht auch<br />

darin, öffentlich-private Partnerschaften als alternative Finanzierungsform zu nutzen.<br />

Nichtsdestotrotz muss die Finanzierung der Planung, des Baus und Erhalts von<br />

Verkehrsinfrastruktur Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Bedarfsgerechte Anpassung der Finanzmittel für Erhalt, Aus- und Neubau<br />

- Gesamtgesellschaftliche Diskussion zur Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur und<br />

die Schaffung neuer Strukturen zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, u.a.<br />

über:<br />

• Fonds, welche sich aus einer verkehrsträgerbezogenen<br />

Kreislauffinanzierung aus Nutzerentgelten und Steuermitteln speisen<br />

• Eine Bindung eines Teils des Mineralöl- bzw. Energiesteueraufkommens für<br />

den Verkehrsträger Straße<br />

• Eine stärkere Einbeziehung privater Mittel in die Finanzierung


Gegen Sperrungen auf Bundesstraßen<br />

Die straßenseitige Erreichbarkeit ist nach wie vor einer der wichtigsten Standortfaktoren<br />

für Unternehmen. Anstatt die Unternehmen und den Standort durch Sperrungen zu<br />

benachteiligen, sollte die regionale Wirtschaftsstruktur durch eine uneingeschränkte<br />

Befahrbarkeit von Bundesstraßen gestärkt und gefördert werden. Letztendlich dürfen<br />

Bundesstraßen ihrer Funktion der Abwicklung des überregionalen Verkehrs nicht beraubt<br />

werden.<br />

In einer arbeitsteiligen Wirtschaftsstruktur müssen Güter zwischen Produzenten,<br />

Händlern und Konsumenten transportiert werden. Hierfür ist es auch in der Fläche<br />

notwendig, dass Lkw die vorhandene Straßeninfrastruktur befahren dürfen. Das<br />

transportierende Gewerbe sieht sich jedoch zunehmend Sperrungen von Bundesstraßen<br />

für den Schwerlastverkehr ausgesetzt. Für Gütertransporte müssen dann zeitraubende<br />

Umwege gefahren werden, welche zugleich die Kosten und den Schadstoffausstoß<br />

erhöhen. Die Verkehrsmenge wird hierdurch nicht gemindert, sondern lediglich auf<br />

andere Strecken verlagert.<br />

Auch künstliche Tempobegrenzungen, wie Tempo 30 Zonen auf innerörtlichen<br />

Bundesstraßen, führen immer häufiger zu einer Belastung für das Transportgewerbe.<br />

Durch ein erhöhtes Staubildungspotential behindern sie den Verkehrsfluss und führen zu<br />

einer erhöhten Emissionsbelastung für die Anwohner der betroffenen Strecken.<br />

Geschwindigkeitsrestriktionen stellen somit eine nicht hinnehmbare und unnötige<br />

Belastung für die Wirtschaft und Bevölkerung dar. Vielmehr sollte eine zügige Abwicklung<br />

des Verkehrs gewährleistet werden.<br />

Die <strong>IHK</strong> setzt sich für eine uneingeschränkte Befahrbarkeit von Bundesstraßen ein und<br />

fordert die zuständigen Behörden auf, bestehende Verbote aufzuheben.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Rücknahme bestehender Sperrungen auf Bundesstraßen<br />

- Befahrbarkeit von Bundesstraßen durch Lkw gewährleisten<br />

- Kein Tempo 30 auf innerörtlichen Bundesstraßen<br />

Armin Klein<br />

Sigismund Klein Speditions-Gesellschaft mbH, Celle<br />

Die jeweiligen Verkehrsbehörden stellen eine nachhaltige Nutzung der<br />

Verkehrsinfrastruktur sicher. Dazu werden Verkehrsbauwerke nach einheitlichen<br />

Vorgaben überwacht, gewartet, repariert und ggf.. neu gebaut.<br />

Entsprechende Regelkreisläufe sind bundesweit einheitlich zu definieren und deren<br />

Einhaltung zu überwachen bzw. zu ahnden. Für dringende Sofortmaßnahmen, die ggfls.<br />

die finanziellen Möglichkeiten der zuständigen Stellen übersteigen hat, sind<br />

entsprechende finanzielle Sondermittel zur Verfügung zu stellen.


LKW-Stellplätze entlang der niedersächsischen Autobahnen<br />

Unter anderem durch die EU-weit geltenden Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten,<br />

aber auch durch die ständig wachsende Zahl an Schwertransporten, hat sich in den<br />

letzten Jahren ein kräftig wachsender Bedarf an LKW-Stellplätzen ergeben. Das<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beziffert in einer Studie zur<br />

LKW-Parkstandsituation den derzeitigen Fehlbedarf auf und an den deutschen<br />

Bundesautobahnen mit ca. 14.200 LKW-Stellplätzen an bewirtschafteten und nicht<br />

bewirtschafteten Rastanlagen, Autohöfen und sonstigen Stellplatzmöglichkeiten.<br />

Die <strong>IHK</strong> begrüßt deshalb die gemeinsame Erklärung des Bundes und des Landes<br />

Niedersachsen, der zufolge bis zum Jahr 2015 3.000 neue Lkw-Stellplätze in<br />

Niedersachsen entstehen sollen. Dieses Maßnahmenpaket ist in Zukunft unbedingt<br />

umzusetzen, damit der Bedarf an Parkplätzen für die LKW an den Fernverkehrsstrecken<br />

A1, A2, A7 und künftig auch an der A 39 mit Blick auf den zunehmenden Güterverkehr<br />

auf der Straße gedeckt werden kann. Andernfalls ist mit Verkehrsbehinderungen und<br />

erhöhten Sicherheitsrisiken zu rechnen. Nicht zuletzt bedeutet die Vernachlässigung<br />

weiterer Ausbaumaßnahmen an Tank- und Rastanlagen auch Probleme für die<br />

Transportunternehmen und deren Fahrer, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten<br />

einhalten zu können. Lkw-Fahrer könnten gezwungen sein, zum Tanken und Rasten die<br />

Autobahnen zu verlassen.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Vorausschauende und bedarfsgerechte Schaffung und Erweiterung der<br />

Stellplatzkapazitäten für LKW an den Fernverkehrsstrecken A1, A2, A7 und künftig<br />

A 39<br />

Wolfgang Hiller<br />

Hiller Spedition, <strong>Lüneburg</strong><br />

Die gesetzlichen Vorgaben einhalten und regelmäßig Pause machen? Oftmals unmöglich.<br />

Es gibt schlichtweg zu wenige Stellplätze für unsere LKW entlang von Autobahnen. Die<br />

Situation für unsere LKW-Fahrer muss schnell verbessert werden, schließlich wird auch<br />

künftig am häufigsten über die Straße transportiert. Und im Straßenverkehr geht<br />

Sicherheit eben vor.


Einsatz von Lang-Lkw<br />

Am 01.01.2012 wurde unter Federführung des BMVBS der Feldversuch mit Lang-Lkw<br />

gestartet. Seitdem dürfen Lkw bis maximal 25,25m Länge auf definierten Abschnitten<br />

von Bundesautobahnen und Bundesstraßen fahren. Der Feldversuch wird bis Ende 2016<br />

laufen und soll Erkenntnisse über die Eignung von Lang-Lkw auf dem deutschen<br />

Straßennetz bringen.<br />

Erste Ergebnisse lassen sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile erwarten,<br />

denn zwei Lang-Lkw können den Einsatz von drei konventionellen Lkw ersetzen. Durch<br />

eine Verteilung des Gewichts auf mehrere Achsen belastet ein Lang-Lkw zudem die<br />

Infrastruktur weniger als ein herkömmlicher Lkw.<br />

Zwar sind niedersächsische Autobahnen für den Feldversuch mit dem Lang-Lkw<br />

zugelassen, bundesweit nehmen jedoch nicht alle Bundesländer am Versuch teil, was den<br />

Einsatz für Spediteure erschwert und einer objektiven Untersuchung entgegenwirkt.<br />

Neben Niedersachen dürfen Lang-Lkw lediglich noch in Bayern, Hamburg, Hessen,<br />

Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen verkehren. Aufgrund der spezifischen<br />

ökonomischen und ökologischen Vorteile ist eine dauerhafte Zulassung dieser Fahrzeuge<br />

aus heutiger Sicht somit möglich. Planungsträger sollten daher dem Bedarf entsprechend<br />

dimensionierte Straßen und Parkstände vorausschauend planen.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- bundesweite Freigabe der Bundesautobahnen für den Feldversuch<br />

- Berücksichtigung der Fahrzeuglänge bei der Dimensionierung von Straßen und<br />

Parkständen


Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als Bestandteil der Daseinsvorsorge besitzt<br />

für die Mobilität vieler Bevölkerungsgruppen einen hohen Stellenwert, denn oftmals stellt<br />

er die einzige Möglichkeit zur motorisierten Fortbewegung dar. Gleichwohl steht der<br />

ÖPNV vor besonderen Herausforderungen. Außerhalb der städtischen Agglomerationen<br />

kann er aufgrund sinkendender Bevölkerungszahlen und damit einhergehend mit immer<br />

weniger zahlenden Nutzern oftmals nicht kostendeckend betrieben werden. Der Staat<br />

kommt nicht umhin, das ÖPNV-Angebot finanziell zu bezuschussen. Schülerverkehre<br />

stellen nicht selten das Rückgrat der Versorgung des ländlichen Raumes mit ÖPNV-<br />

Produkten dar. Eine Verlegenheitslösung, die sich nur auf Aufkommensspitzen<br />

konzentriert und aufgrund sinkender Schülerzahlen gleichwohl nicht zukunftsfähig ist. Die<br />

Attraktivität einer Region für Unternehmen und Bevölkerung wird künftig auch davon<br />

abhängen, ob sie für nicht-motorisierte Arbeitnehmer und Bewohner weiterhin erreichbar<br />

bleibt.<br />

Zunehmend müssen gewerbliche Anbieter mit alternativen Bedienungsformen wie bspw.<br />

Bürgerbussen konkurrieren. Hierbei werden Linienverkehre von ehrenamtlichen Fahrern<br />

und unter Gewährung staatlicher Fördermittel angeboten. Aus Sicht der <strong>IHK</strong> dürfen<br />

solche Bedienungsformen lediglich dort ergänzend angeboten werden, wo durch<br />

kommerzielle Anbieter kein ÖPNV-Angebot gewährleistet werden kann. Um eine<br />

flächendeckende Erreichbarkeit durch sich finanziell selbst tragende Busse und Bahnen in<br />

Zukunft zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Betriebs- und Finanzierungsformen an<br />

bestehende Gegebenheiten erforderlich.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Flächendeckende Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleisten<br />

- Anpassung der Betriebs- und Finanzierungskonzepte<br />

- Gewerblichen Anbietern ist vor staatlich subventionierten Lösungen Vorrang zu<br />

geben


Telematik zur Verkehrssteuerung<br />

Ein weiterer Weg zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung des<br />

Verkehrsablaufs auf stark belasteten Hauptverkehrsknoten ist neben dem Aus- und<br />

Neubau auch die Installation von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die den Verkehr über<br />

Wechselverkehrszeichen situationsgerecht steuern können. Die aktuelle Übermittlung<br />

direkt verkehrsrelevanter Informationen ist die Ausgangsbasis, um den Verkehr sicherer<br />

und flüssiger zu machen und Staus zu verringern oder sogar zu verhindern. Der Einsatz<br />

moderner Kommunikationstechnologien im Verkehrswesen eignet sich ebenfalls zur<br />

Reduzierung von Schadstoff- und Lärmemissionen. Zur Reduzierung externer<br />

Verkehrskosten und Verkehrsemissionen fordert die <strong>IHK</strong>, die Möglichkeiten zur Errichtung<br />

von Telematik-Anlagen an den Hauptverkehrsachsen zwingend in die Ausbauplanungen<br />

von Bund und Land mit aufzunehmen.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Errichtung von Telematik-Anlagen in die Ausbauplanungen für die<br />

Hauptverkehrsachsen zwingend mit einbeziehen.<br />

Jens Kruse<br />

Kruse Spedition GmbH & Co. KG<br />

Unsere Speditionen gehen mit gutem Beispiel voran. Die Fahrzeuge sind bereits mit<br />

modernen Telematikanlagen ausgestattet. Wichtig für die Tourenplanung wäre eine<br />

vorausschauende Information zur dynamisch-geographischen Fahrtrassenplanung.


Verbesserung der Verfügbarkeit breitbandiger Internetanschlüsse<br />

Breitbandige Internetanschlüsse gehören heutzutage zu den wichtigsten Standortfaktoren<br />

für Unternehmen. Der Empfang und das Versenden von Emails mit hohen<br />

Datenvolumina, Videokonferenzen und Internettelefonie prägen die heutige<br />

Kommunikation von Unternehmen mit ihren Kunden und Geschäftspartnern.<br />

Wirtschaftliches Agieren ohne diese Technologien ist kaum noch möglich. Die Bedeutung<br />

breitbandiger Anschlüsse wird daher künftig noch weiter zunehmen, der Wettbewerb<br />

zwischen Gemeinden mit und ohne stabile breitbandige Anschlüsse wird sich somit<br />

verschärfen.<br />

Dem Zugang zum mobilen Internet wird in den Bereichen Handel, Tourismus und Verkehr<br />

eine immer wichtigere Rolle zuteil. Händler können ihre Produkte im Web präsentieren,<br />

Bestell- und Bezahlvorgänge werden online abgewickelt. Genauso können sich Reisende<br />

und Touristen über Eintrittspreise, Öffnungszeiten und das aktuelle Verkehrsgeschehen<br />

informieren und dementsprechend agieren. Für all das ist ein flächendeckender und<br />

stabiler Breitbandzugang Voraussetzung.<br />

Mit einer „Breitbandstrategie“ möchte der Bund den Ausbau des breitbandigen Internets<br />

vorantreiben. Bis 2014 sollen 75% der Haushalte über Anschlüsse mit Übertragungsraten<br />

von mindestens 50 Mbit/s verfügen. Bis 2018 wird gar eine flächendeckende<br />

Verfügbarkeit solcher Bandbreiten angestrebt. Das fristgerechte Erreichen dieser<br />

ehrgeizigen Ziele darf angezweifelt werden. Zudem ist aus Sicht der <strong>IHK</strong> die<br />

Konzentration der Zielsetzung auf Haushalte zu kritisieren – schließlich benötigen gerade<br />

Unternehmen große Bandbreiten und die Unternehmensstandorte liegen nicht selten<br />

abseits von Siedlungsgebieten. Aufgrund der steigenden Nutzung des Breitbandes, auch<br />

bedingt durch mobile Endgeräte, wird der Bedarf 50 Mbit/s künftig deutlich<br />

überschreiten.<br />

Eine Umfrage unserer <strong>IHK</strong> bei Unternehmen in den Gewerbegebieten unseres<br />

Kammerbezirks im Frühjahr 2012 hat den Stellenwert eines Breitbandanschlusses<br />

bekräftigt. Die Unternehmer werden in Zukunft höhere Bandbreiten als sie heute zur<br />

Verfügung stehen benötigen. Für die Existenz und das Geschäftsgebaren der<br />

Unternehmen ist ein leistungsfähiger und zuverlässiger Breitbandanschluss unverzichtbar<br />

und wird immer stärker als wichtiger harter Standortfaktor betrachtet. Insofern ist es<br />

wichtig, dass für den ländlichen Raum und insbesondere die Gewerbegebiete im<br />

gesamten Kammerbezirk Lösungen für bestehende Defizite gefunden werden. Die<br />

Bereitstellung und der Zugang zum breitbandigen Internet müssen von den Kommunen<br />

als Teil der Daseinsvorsorge begriffen werden. Sie sind daher aufgefordert bestehende<br />

Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und Unternehmen bei Ihrem Bestreben nach einem<br />

breitbandigen Anschluss bestmöglich zu unterstützen.<br />

Bei der Verlegung von Glasfaserkabeln erzeugen die Grabungsarbeiten den größten<br />

Anteil an den Gesamtkosten. Daher sind Synergieeffekte, wie bspw. die Verlegung von<br />

Leerrohren und die Involvierung weiterer Netzbetreiber (Strom- und Gasversorger) in<br />

den Netzausbau zu prüfen. In peripheren ländlichen Lagen ist der Einsatz alternativer<br />

Zugangstechniken per Funk zu prüfen. Das Breitband Kompetenz Zentrum ist als zentrale<br />

Anlaufstelle in Niedersachsen in den Ausbau breitbandiger Netze aktiv einzubinden.<br />

Forderungen der <strong>IHK</strong>:<br />

- Verfügbarkeit breitbandiger Internetanschlüsse als Bestandteil der<br />

Daseinsvorsorge wahrnehmen<br />

- Zügige und flächendeckende Bereitstellung leistungsfähiger Breitbandanschlüsse<br />

- Einsatz funkbasierter Zugangstechniken, wo sich kabelgebundene Lösungen nicht<br />

realisieren lassen<br />

- Ausschöpfung bestehender Fördermöglichkeiten für den Breitbandausbau<br />

- Ausschöpfung von Synergieeffekten zur Kostenreduktion<br />

- Unterstützung der Unternehmer auf kommunaler und Landkreisebene

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