Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Werne

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Werne Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Werne

23.02.2014 Aufrufe

5. Angaben zu den positiven Einkünften (bitte Einkommensnachweise beifügen) Wichtiger Hinweis: Maßgebend für die Einstufung in eine Einkommensgruppe sind grundsätzlich Ihre positiven Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres, es sei denn, Ihre Einkünfte sind im laufenden Jahr auf Dauer höher oder niedriger. Als Nachweis genügt z.B. der Einkommensteuerbescheid des entsprechenden Jahres. Berücksichtigt wird der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid (Negativeinnahmen werden nicht berücksichtigt), NICHT das zu versteuernde Einkommen. Die angebenden Einkommensangaben beziehen sich auf das vergangene Kalenderjahr. Die angegebenen Einkommensangaben beziehen sich auf das laufende Kalenderjahr, weil es sich im Vergleich zum Vorjahr auf Dauer verändert hat. Selbsteinschätzung des Familieneinkommens: bis zu 20.000,- € 20.000,01 € bis 25.000,- € 25.000,01 € bis 37.000,- € 37.000,01 € bis 49.500,- € 49.500,01 € bis 61.500,- € 61.500,01 € bis 73.000,- € 73.000,01 € bis 85.000,- € (auch hier ist ein Nachweis erforderlich) Betragen Ihre Gesamteinkünfte mehr als 85.000,00 € im Jahr? ja nein (wenn ja, sind keine weiteren Angaben zu Ihren Einkünften erforderlich!) Liegen Ihre Einkünfte unter 85.000,00 € im Jahr, so sind dieser Verbindlichen Erklärung die jeweiligen Nachweise über Ihr Einkommen beizufügen. 2 von 4

Bitte komplett ankreuzen! Nicht vorhandene Einnahmen mit NEIN kennzeichnen! Einnahmeart Vater Mutter Kind Beleg Selbständige Arbeit nein nein Steuerbescheid ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Nichtselbständige Arbeit nein nein Steuerbescheid ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Abrechnung Mon. Dez. Jahresbescheinigung geringfügige Beschäftigung nein nein Abrechnung 400,- € Basis ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg sonstige Bescheinigung Gewerbebetrieb nein nein Steuerbescheid ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Land- und Forstwirtschaft nein nein Steuerbescheid ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Kapitalvermögen nein nein nein Steuerbescheid abzgl. Werbungskosten ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Vermietung und Verpachtung nein nein Steuerbescheid ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Mietverträge Sonstige Einnahmen nein nein nein Steuerbescheid ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg sonstige Bescheinigung Arbeitslosengeld I nein nein Arbeitslosengeldja, siehe Beleg ja, siehe Beleg bescheid Arbeitslosengeld II nein nein nein Arbeitslosengeld-II ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Bescheid Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss nein nein nein Bescheid /Beschluss, ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Überweisungsbelege, Bescheinigung Renten / Pensionen nein nein nein Rentenbescheid ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Wohngeld nein nein Wohngeldbescheid ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Krankengeld nein nein Bescheinigung der ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Krankenkasse Mutterschaftsgeld nein Bescheinigung der ja, siehe Beleg Krankenkasse Elterngeld nein nein Elterngeldbescheid ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg Betragen Ihre Werbungskosten nein nein Steuerbescheid bei nichtselbständiger Arbeit mehr ja, siehe Beleg ja, siehe Beleg als den Pauschbetrag von 1.000,- € 3 von 4

5. Angaben zu den positiven Einkünften (bitte Einkommensnachweise beifügen)<br />

Wichtiger Hinweis: Maßgebend für die Einstufung in eine Einkommensgruppe sind<br />

grundsätzlich Ihre positiven Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres, es sei denn, Ihre<br />

Einkünfte sind im laufenden Jahr auf Dauer höher oder niedriger. Als Nachweis genügt z.B. der<br />

Einkommensteuerbescheid des entsprechenden Jahres. Berücksichtigt wird der Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid (Negativeinnahmen werden nicht berücksichtigt),<br />

NICHT das zu versteuernde Einkommen.<br />

Die angebenden Einkommensangaben beziehen sich auf das vergangene<br />

Kalenderjahr.<br />

Die angegebenen Einkommensangaben beziehen sich auf das laufende Kalenderjahr,<br />

weil es sich im Vergleich <strong>zum</strong> Vorjahr auf Dauer verändert hat.<br />

Selbsteinschätzung des Familieneinkommens:<br />

bis zu 20.000,- €<br />

20.000,01 € bis 25.000,- €<br />

25.000,01 € bis 37.000,- €<br />

37.000,01 € bis 49.500,- €<br />

49.500,01 € bis 61.500,- €<br />

61.500,01 € bis 73.000,- €<br />

73.000,01 € bis 85.000,- €<br />

(auch hier ist ein Nachweis erforderlich)<br />

Betragen Ihre Gesamteinkünfte mehr als 85.000,00 € im Jahr? ja nein<br />

(wenn ja, sind keine weiteren Angaben zu Ihren Einkünften erforderlich!)<br />

Liegen Ihre Einkünfte unter 85.000,00 € im Jahr, so sind dieser <strong>Verbindliche</strong>n Erklärung<br />

die jeweiligen Nachweise über Ihr Einkommen beizufügen.<br />

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