Verdienstbescheinigung zum Sozialhilfeantrag - Kreisverwaltung ...
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http://www.kreis-ahrweiler.de<br />
Name, Vorname Geburtsdatum wohnhaft<br />
Bescheinigung über Arbeitsverdienst<br />
ist / war beschäftigt in unserem Unternehmen seit dem zu folgenden Zeiten: als<br />
ist ausgeschieden am auf eigenen Wunsch aufgrund betriebsbedingter sonstiger Kündigung<br />
sonstiger Grund (bitte angeben) .......................................................................................................................................................................................................<br />
Steuerklasse Freibetrag jährlich regelmäßige wöchentliche<br />
Arbeitsstundenzahl<br />
Schichtarbeit<br />
ja nein<br />
wurden / werden Überstunden finanziell ausgeglichen?<br />
ja nein da nicht vom Arbeitnehmer gewünscht<br />
Angabe des neuen Arbeitgebers bzw. zuständiges Arbeitsamt<br />
es erfolgt nur Freizeitausgleich sonstiger Grund (bitte angeben) ......................................................................................................<br />
Der Arbeitnehmer hat innerhalb des Zeitraumes vom ...................... bis ....................... folgende Bezüge erhalten (in EUR):<br />
Zeitraum<br />
Bruttobezüge<br />
einschl. VWL d a v o n Gesetzliche Abzüge<br />
Wert der<br />
Sachbez.<br />
Einmalige<br />
Einkünfte<br />
Spesen<br />
Verm.wirks.<br />
Leistungen<br />
des Arbeitgebers<br />
Lohnsteuer<br />
Kirchensteuer<br />
Solidaritätszuschlag<br />
Sozialversicherung<br />
Nettobezüge Sonstige Abzüge Fahrtk,ersatz/Spesen<br />
und andere<br />
Einkünfte<br />
zusätzl.<br />
Alters- und<br />
Hinterbl.<br />
versorgung<br />
Betrag für<br />
die Anlage<br />
verm.wirks.<br />
Leistungen<br />
Monat - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -<br />
Auszahlung<br />
netto<br />
geleistete<br />
Überstunden<br />
<strong>Kreisverwaltung</strong> Ahrweiler im Internet<br />
Die einmaligen Einkünfte wurden aus folgendem Grund geleistet (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provision etc.) ........................................................................................................................................................................................................................................................................................<br />
Der Beschäftigte hatte im vorstehenden Zeitraum keinen Verdienstausfall folgenden Verdienstausfall .....................................................................................................................................................................................................................................................................<br />
Schlechtwettergeld von / bis __________________ EUR ____________ Krankengeld von / bis __________________ EUR _____________<br />
Kurzarbeit von / bis __________________ EUR ____________ Übergangsgeld von / bis __________________ EUR _____________<br />
Mutterschaftsgeld von / bis __________________ EUR ____________ ____________________ von / bis __________________ EUR _____________
http://www.kreis-ahrweiler.de<br />
Anschrift des Arbeitgebers<br />
Ort, Datum<br />
Sachbearbeiter<br />
Telefon<br />
<strong>Kreisverwaltung</strong> Ahrweiler<br />
Wilhelmstraße 24 – 30<br />
Abteilung 2.4<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler<br />
zurück zu Aktenzeichen: ............................................................<br />
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der umseitigen Angaben wird versichert.<br />
............................................................................................<br />
Unterschrift / Stempel<br />
HINWEIS AUF DIE RECHTSLAGE:<br />
<strong>Kreisverwaltung</strong> Ahrweiler im Internet<br />
• § 117 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) -SGB XII-<br />
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Träger der Sozialhilfe über die Art und Dauer der Beschäftigung,<br />
die Arbeitsstätte und das Arbeitsentgelt des bei ihm beschäftigten Leistungsberechtigten,<br />
Unterhaltspflichtigen und deren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner<br />
sowie Kostenersatzpflichtigen Auskunft zu geben, soweit die Durchführung<br />
dieses Buches es erfordert.<br />
• § 117 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) -SGB XII-<br />
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Auskünfte nach den Absätzen<br />
2, 3 Satz 1 und Absatz 4 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.<br />
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.