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Die Berufsreifeprüfung am BFI Tirol

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<strong>Tirol</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Berufsreifeprüfung</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />

Ihr Weg zur Matura<br />

www.bfi-tirol.at<br />

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<strong>Die</strong> <strong>Berufsreifeprüfung</strong> <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />

<strong>Tirol</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Wissenswertes über die <strong>Berufsreifeprüfung</strong>...................................................... 3-4<br />

Was ist die <strong>Berufsreifeprüfung</strong>?<br />

<strong>Die</strong> rechtliche Grundlage<br />

Voraussetzung und Zulassung<br />

Anrechnung<br />

Ansuchen<br />

Umfang und Inhalt der BRP......................................................................................5<br />

Vier Teilprüfungen<br />

Fachbereiche<br />

Fächer, Prüfungen, Anrechnungen..........................................................................6<br />

Prüfungen ..................................................................................................................7<br />

Prüfungsfächer und Prüfungsablauf<br />

Förderungen..............................................................................................................8<br />

Bundesweit einheitliche Förderungen<br />

Förderungen in den Bundesländern<br />

Was ist die <strong>Berufsreifeprüfung</strong>?<br />

Mit der <strong>Berufsreifeprüfung</strong> (BRP) erwirbt man alle Berechtigungen für weiterführende<br />

Bildungswege (z. B. Studium, Akademie, Kolleg) ohne Einschränkung auf ein bestimmtes<br />

Fachgebiet. Darüber hinaus wird die BRP im Bundesdienst als Matura anerkannt.<br />

Voraussetzung und Zulassung<br />

Folgende Voraussetzungen sind für die Zulassung erforderlich:<br />

• Lehrabschlussprüfung (gemäß § 21 Berufsausbildungsgesetz)<br />

• Meisterprüfung (gemäß § 20 Gewerbeordnung)<br />

• Befähigungsprüfung (gemäß § 22 Gewerbeordnung)<br />

• Land- und forstwirtschaftliche FacharbeiterInnenprüfung/Meisterprüfung<br />

(gemäß § 7, § 12 Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz)<br />

• Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule<br />

• Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung nach dem<br />

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz<br />

• Abschluss einer mindestens 30 Monate umfassenden Ausbildung nach dem<br />

Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und<br />

der Sanitätshilfsdienste<br />

• <strong>Die</strong>nstprüfung (gemäß § 28 Be<strong>am</strong>ten-<strong>Die</strong>nstrechtsgesetz/§ 67 Vertragsbedienstetengesetz)<br />

für die Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E<br />

2b, W 2, M BUO 2, d oder Bewertungsgruppe v4/2, jeweils mit mindestens dreijähriger<br />

<strong>Die</strong>nstzeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

• Erfolgreicher Abschluss des dritten Jahrgangs einer berufsbildenden höheren Schule<br />

oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung, jeweils mit mindestens<br />

dreijähriger beruflicher Tätigkeit<br />

• Erfolgreicher Abschluss des vierten Semesters einer berufsbildenden höheren Schule<br />

für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für<br />

Berufstätige<br />

Herausgeber und Medieninhaber:<br />

<strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />

Ing.-Etzel-Straße 7<br />

6010 Innsbruck<br />

Tel. 0512/59 6 60-0<br />

Fax 0512/59 6 60-27<br />

www.bfi-tirol.at<br />

info@bfi-tirol.at<br />

Das Mindestalter für die Abschlussprüfung ist mit 19 Jahren festgelegt.<br />

<strong>Die</strong> ersten drei Teilprüfungen können schon vor Abschluss der oben genannten Ausbildungen<br />

abgelegt werden. Seit Herbst 2008 ist für die ersten Teilprüfungen kein Mindestalter<br />

mehr vorgeschrieben.<br />

2<br />

3


<strong>Die</strong> <strong>Berufsreifeprüfung</strong> <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />

Umfang und Inhalt der BRP<br />

<strong>Tirol</strong><br />

Anrechnung<br />

Vier Teilprüfungen<br />

Eine bereits bestandene Reifeprüfung in Deutsch, Mathematik oder in einer lebenden<br />

Fremdsprache sowie anerkannte Prüfungen werden angerechnet. <strong>Die</strong>se sind in einer<br />

Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bm:ukk) aufgelistet<br />

(BGBl. II Nr. 268/2000 i.d.g.F.).<br />

<strong>Die</strong> Fachbereichsprüfung entfällt u. a. bei Nachweis einer Meisterprüfung, Abschluss einer<br />

Werkmeisterschule oder einer mindestens dreijährigen Fachakademie.<br />

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens entscheidet der Vorsitz der Prüfungskommission<br />

über die Anerkennung von Teilprüfungen.<br />

Ansuchen<br />

Um Zulassung zur BRP muss an einer höheren, mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten<br />

Schule angesucht werden. An dieser Schule muss auch eine Externistenprüfungskommission<br />

eingerichtet sein, vor der die entsprechenden Teilprüfungen der<br />

<strong>Berufsreifeprüfung</strong> abgelegt werden können. Das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> ist bei der Auswahl der BRP-<br />

Prüfungsschulen und bei der Abwicklung behilflich.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Berufsreifeprüfung</strong> umfasst vier Teilprüfungen: Deutsch, Mathematik, Lebende<br />

Fremdsprache und einen Fachbereich. Mindestens eine dieser Teilprüfungen ist im Rahmen<br />

einer Externistenprüfung an einer höheren Schule abzulegen. An dieser Schule<br />

muss auch der Antrag auf Zulassung zur BRP gestellt werden. Alle anderen Prüfungen,<br />

also maximal drei, können in den anerkannten Vorbereitungslehrgängen <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />

abgelegt werden.<br />

Fachbereiche<br />

Neben den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache werden<br />

<strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> Lehrgänge für folgende Fachbereiche, angeboten (die Liste gibt den Stand<br />

von Februar 2011 wieder und kann Veränderungen unterliegen):<br />

• Betriebswirtschaft und Rechnungswesen<br />

• Elektrotechnik<br />

• Ernährung und Lebensmitteltechnologie<br />

• Gesundheit und Soziales<br />

<strong>Die</strong> rechtlichen Grundlagen<br />

Das „Bundesgesetz über die <strong>Berufsreifeprüfung</strong>“ wurde im Sommer 1997 im Nationalrat<br />

beschlossen, die ersten Vorbereitungslehrgänge begannen im Herbst 1997. <strong>Die</strong> jeweils<br />

gültige Version des BRP-Gesetzes ist auf der Homepage des Bundesministeriums<br />

bm:ukk zu finden: www.bmukk.gv.at/schulen/bw/zb/berufsreifepruefung.xml<br />

• Politische Bildung und Recht<br />

• Touristisches Management<br />

• Informationsmanagement und Medientechnik<br />

<strong>Die</strong> Wahl des Fachbereichs ist an den erlernten oder tatsächlich ausgeübten<br />

Beruf gebunden. Der Nachweis ist durch einschlägige Zeugnisse oder durch<br />

Arbeitsbestätigungen zu erbringen. <strong>Die</strong> Fachbereichsprüfung entfällt bei positiver<br />

Abschlussprüfung einer Werkmeisterschule und u.a. bei Nachweis bestimmter Meisteroder<br />

Befähigungsprüfungen (siehe Verordnung des Bildungsministeriums, BGBl. II Nr.<br />

268/2000 i.d.g.F.).<br />

Detaillierte Informationen erhalten Sie <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> oder bei der Bildungsberatungsstelle<br />

der AK <strong>Tirol</strong>.<br />

4<br />

5


Fächer, Prüfungen und Anrechnung<br />

Prüfungen<br />

<strong>Tirol</strong><br />

<strong>Berufsreifeprüfung</strong><br />

Prüfungsfächer und Prüfungsablauf<br />

Deutsch<br />

Mathematik<br />

Fächer<br />

Prüfungen<br />

Lebende<br />

Fremdsprache<br />

Fachbereich<br />

Niveau und Inhalt der Prüfungen entsprechen den Anforderungen einer Reifeprüfung<br />

an einer höheren Schule. Der Stoff für die Vorbereitungslehrgänge orientiert sich <strong>am</strong><br />

Lehrplan der jeweiligen (berufsbildenden) höheren Schule.<br />

Deutsch<br />

Fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Präsentation und Diskussion der<br />

Klausurarbeit. Der mündliche Teil entfällt, wenn die Fachbereichsprüfung in Form einer<br />

Projektarbeit abgelegt wurde.<br />

5-stündige<br />

schriftliche<br />

Klausurarbeit<br />

UND<br />

mündliche<br />

Präsentation und<br />

Diskussion<br />

der<br />

Klausurarbeit*<br />

4-stündige<br />

schriftliche<br />

Klausurarbeit<br />

Anrechnungen<br />

5-stündige<br />

schriftliche<br />

Klausurarbeit<br />

ODER<br />

mündliche<br />

Prüfung<br />

5-stündige<br />

schriftliche<br />

Klausurarbeit<br />

ODER<br />

Projektarbeit<br />

mit<br />

Präsentation<br />

UND<br />

mündliche<br />

Prüfung<br />

Lebende Fremdsprache<br />

Fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung.<br />

Mathematik<br />

Vierstündige schriftliche Klausurarbeit.<br />

Fachbereich<br />

a) Fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des/der<br />

Kandidaten/-in und mündliche Prüfung mit dem Ziel der Auseinandersetzung auf höherem<br />

Niveau oder<br />

b) Projektarbeit mit Präsentation und Diskussion und mündliche Prüfung wie oben.<br />

<strong>Die</strong> Prüfungen können alle gemeins<strong>am</strong> oder zeitlich getrennt abgelegt werden, die Prüfungstermine<br />

werden von der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission festgelegt.<br />

Sowohl die schriftlichen Arbeiten als auch die mündlichen Prüfungen finden vor einer<br />

Prüfungskommission statt.<br />

Teilprüfungen im Rahmen einer Reifeprüfung<br />

an einer AHS oder BHS, Bildungsanstalt für<br />

Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik.<br />

Teilprüfungen der BRP im Rahmen von anerkannten<br />

Lehrgängen.<br />

Anerkannte Prüfungen laut Verordnung des bm:ukk<br />

z. B. Sprachenzertifikate<br />

Werkmeisterprüfung<br />

Meister- und<br />

Befähigungsprüfung<br />

laut<br />

Verordnung<br />

Abschluss<br />

einer 3-jährigen<br />

Fachakademie<br />

u. a.<br />

Benotung und Zeugnis<br />

<strong>Die</strong> Prüfungskommission beurteilt die Teilprüfungen mit Schulnoten. Bei der Benotung<br />

wird neben dem Erreichen der Lehr- und Bildungsaufgaben sowie der Lernziele auch<br />

auf Eigenständigkeit im Denken und auf die Anwendung der gelernten Inhalte auf neue<br />

Problemstellungen großer Wert gelegt.<br />

Nach positiver Ablegung aller Prüfungen wird von der externen Prüfungsschule ein Ges<strong>am</strong>tzeugnis<br />

ausgestellt, in dem die Benotung der Teilprüfungen und die Themenstellung<br />

der Fachbereichsarbeit angeführt werden. <strong>Die</strong> Ges<strong>am</strong>tbeurteilung lautet auf<br />

„Bestanden“, wenn alle Teilprüfungen positiv absolviert wurden.<br />

* Mündlicher Teil entfällt wenn die Fachbereichsprüfung als Projektarbeit abgelegt wurde.<br />

6<br />

7


Förderungen<br />

Bundesweit einheitliche Förderungen<br />

Begabtenförderung<br />

Lehrlinge und LehrabsolventInnen unter 35 Jahren, die nachweislich einen ausgezeichneten<br />

Erfolg erzielten, können nach Abschluss eines BRP-Lehrgangs bzw. der ges<strong>am</strong>ten<br />

<strong>Berufsreifeprüfung</strong> um Mittel aus der Begabtenförderung des Bundesministeriums für<br />

Wirtschaft, F<strong>am</strong>ilie und Jugend (BMWFJ) und der Wirtschaftsk<strong>am</strong>mer ansuchen: IFA-<br />

Verein, 1050 Wien, Rainergasse 38, Tel.: 01/545 16 71-35, www.ifa.or.at<br />

ÖGB<br />

Gewerkschaftsmitglieder erhalten bei Buchung eines <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong>-Kurses fast überall eine<br />

Ermäßigung. Darüber hinaus fördern einzelne Gewerkschaften die berufliche Weiterbildung<br />

ihrer Mitglieder durch finanzielle Unterstützung in Form von Refundierungen.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie im Bildungsreferat der zuständigen Gewerkschaft.<br />

<strong>Tirol</strong><br />

Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung<br />

<strong>Tirol</strong>er Bildungsförderung, Bildungsgeld update<br />

Abteilung Wirtschaft und Arbeit/Sachgebiet Arbeitsmarktförderung, 6020 Innsbruck,<br />

Heiliggeiststraße 7-9/Landhaus 2, Tel.: 0512/508-3599,<br />

www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung,<br />

www.mein-update.at<br />

AK <strong>Tirol</strong><br />

Beihilfe für die <strong>Berufsreifeprüfung</strong><br />

6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7, Tel.: 0800/22 55 22-1515 (kostenlos aus ganz <strong>Tirol</strong>)<br />

www.ak-tirol.com - Bildung - Bildung & Förderungen – AK Beihilfen für Bildung<br />

<strong>Die</strong>se Anmeldung ist verbindlich. Ich erkläre mich mit meiner Anmeldung bzw. Unterschrift einverstanden, dass meine persönlichen Daten auch automationsunterstützt<br />

(EDV) bei der <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> Bildungs GmbH bearbeitet und evident gehalten werden. Es gelten die umseitig angeführten AGB.<br />

Ort, Datum Unterschrift (Bei Minderjährigen auch der/die Erziehungsberechtigte)<br />

Schwaz<br />

.................................................................<br />

(Bitte hier den Fachbereich eintragen)<br />

(Kitzbühel Beginn Sept. statt Okt.)<br />

**jeweils in der 1. Woche<br />

Reutte<br />

Lienz<br />

Fachbereich: (Kosten siehe Infoblatt)<br />

Ende Februar ...............................................<br />

Imst<br />

Kitzbühel<br />

Mathematik EUR 899,00*<br />

Okt** .............................................................<br />

Landeck<br />

Kufstein<br />

Englisch EUR 899,00*<br />

Okt** .............................................................<br />

Innsbruck<br />

Wörgl<br />

Deutsch EUR 899,00*<br />

Okt** .............................................................<br />

bevorzugter Standort:<br />

bitte Angaben bzgl. Beginn (siehe unten)<br />

5-Semester-Fahrplan<br />

3-Semester-Fahrplan<br />

Tagesvariante (nur in Innsbruck)<br />

individueller Fahrplan<br />

Fahrplan:<br />

Krankenpflegediplom:<br />

Meisterprüfung im Beruf:<br />

Abschluss einer Werkmeisterschule:<br />

Abschluss der folgenden mittleren Schule:<br />

Lehrabschlussprüfung im Beruf:<br />

Voraussetzungen (bitte tragen Sie die Bezeichnung ein):<br />

Bitte geben Sie uns eventuelle Änderungen Ihrer Daten umgehend bekannt.<br />

E-Mail: Telefon berufl.:<br />

Telefon privat:<br />

derzeitiger Beruf:<br />

PLZ: Ort:<br />

Straße:<br />

Geburtsdatum:<br />

Nachn<strong>am</strong>e: Vorn<strong>am</strong>e:<br />

bitte senden/faxen an: <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> • Ing.-Etzel-Straße 7 • 6010 Innsbruck • Fax 0512/59 6 60-27<br />

Anmeldung<br />

zu den Vorbereitungslehrgängen<br />

auf die <strong>Berufsreifeprüfung</strong> <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />

<strong>Tirol</strong><br />

8


Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

<strong>Tirol</strong><br />

IV. Stornobedingungen<br />

I. Anmeldung<br />

Stornierungen können nur in Schriftform oder per E-Mail entgegen<br />

genommen und solcherart nur unter dieser Vorraussetzung wirks<strong>am</strong><br />

werden. <strong>Die</strong> Kursteilnahme kann bis 10 Kalendertage vor Kursbeginn<br />

kostenlos storniert werden. Bei Stornierung im Zeitraum 10 Kalendertage<br />

bis 1 Kalendertag vor Kursbeginn ist vom Teilnehmer eine Stornogebühr<br />

in der Höhe von 30 % des Kursbeitrages zu entrichten. <strong>Die</strong><br />

Höhe der Stornogebühr wird anhand des Zeitpunkts des Einlangens<br />

der Stornierung <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> berechnet. Erfolgt eine Stornierung <strong>am</strong><br />

Tag des Kursbeginns oder danach oder wird an der Veranstaltung nicht<br />

teilgenommen, so ist der ges<strong>am</strong>te Rechnungsbetrag zu bezahlen.<br />

Interessierte können sich – sofern im Kursprogr<strong>am</strong>m im Einzelfall nicht<br />

anders angegeben – zu den Kursen des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> persönlich, telefonisch,<br />

schriftlich (Brief, Fax, Anmeldekarte), über das Anmeldeformular<br />

auf der Homepage des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> oder per E-Mail anmelden. Aufgrund<br />

begrenzter Teilnehmerzahlen werden Anmeldungen chronologisch in<br />

der Reihenfolge ihres Einlangens angenommen. Jede Anmeldung ist<br />

verbindlich. Den Kursteilnehmern wird umgehend eine schriftliche Anmeldebestätigung<br />

s<strong>am</strong>t Zahlschein im Postwege zugesandt. Das <strong>BFI</strong><br />

<strong>Tirol</strong> ist zur Annahme von Anmeldungen sowie zur Durchführung von<br />

Kursen oder Kursteilen nicht verpflichtet. Insbesondere bei Nichterreichen<br />

der Mindestteilnehmerzahl behält sich das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> eine rechtzeitige<br />

Absage vor.<br />

V. Absagen bzw. Änderungen von Kursen<br />

Das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> behält sich die organisatorische und/oder inhaltliche Änderung<br />

von Kursen, Kursteilen oder UE uneingeschränkt vor, wobei die<br />

Kursteilnehmer über eine Absage oder Änderung rechtzeitig in geeigneter<br />

Form unterrichtet werden. Wird ein ganzer Kurs abgesagt, so erhalten<br />

die betroffenen Teilnehmer den Kursbeitrag in voller Höhe refundiert.<br />

Den Kursteilnehmern werden jedoch keine Spesen oder Kosten<br />

gleich welcher Art (wie etwa Fahrtspesen, Zeitentgang) ersetzt, die aus<br />

einer Absage oder Änderung von Kursen resultieren.<br />

II. Kursbeitrag<br />

Der Kursbeitrag kann wahlweise mit dem per Post zugeschickten Zahlschein<br />

oder via Internetbanking bezahlt werden. Bei Internetbanking ist<br />

die jeweilige Kunden- und Kursnummer anzuführen, um eine eindeutige<br />

Zuordnung der Beiträge gewährleisten zu können.<br />

VI. Datenschutz und Datenverwendung<br />

Kursbeiträge des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> enthalten keine Umsatzsteuer und sind spätestens<br />

vor Kursbeginn fällig. Wird der Kursbeitrag nicht fristgerecht<br />

entrichtet, so ist das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> berechtigt, den jeweiligen Kursteilnehmer<br />

– unbeschadet dessen Verpflichtung zur Bezahlung des vollen Betrags<br />

– von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.<br />

Sämtliche persönlichen Angaben und Daten der Kursteilnehmer werden<br />

streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.<br />

III. Durchführung der Kurse<br />

Das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> ist berechtigt, personenbezogene Daten, die im Rahmen<br />

der Kursanmeldung und Kursteilnahme durch den Kunden bekannt gegeben<br />

werden, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen<br />

der Kursdurchführung sowie zur gezielten Information über das<br />

Kursangebot des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> zu verwenden und verwerten. <strong>Die</strong> Kursteilnehmer<br />

stimmen einer derartigen Verwendung ihrer Daten mit ihrer Anmeldung<br />

ausdrücklich zu. <strong>Die</strong> Teilnehmer sind verpflichtet, Änderungen<br />

ihrer persönlichen Daten umgehend dem <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> bekannt zu geben,<br />

widrigenfalls Schriftstücke des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong>, insbesondere Kurseinladungen,<br />

Rechnungen und Mahnungen, einem Teilnehmer auch dann als<br />

zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift<br />

zugestellt werden.<br />

Rechtzeitig vor Kursbeginn erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche<br />

Einladung mit Bekanntgabe des Veranstaltungsortes. Gemeins<strong>am</strong> mit<br />

der Einzahlungsbestätigung (Einzahlungsbeleg) des Kursbeitrages berechtigt<br />

die Einladung zum Besuch des Kurses. Beide Dokumente sind<br />

daher zu Kursbeginn mitzubringen.<br />

Eine Unterrichtsstunde <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> besteht aus einer Unterrichtseinheit<br />

(UE) á 50 Minuten sowie einer Pause á 10 Minuten. An der Werkmeisterschule<br />

dauert eine UE 45 Minuten, die Pause je UE 15 Minuten.<br />

Den Teilnehmern wird keinerlei Rückerstattung für versäumte UE,<br />

Kursteile oder des ganzen Kurses gewährt, aus welchem persönlichen<br />

Grund immer.<br />

VII. Sonstiges<br />

Druckfehler, Irrtum und Gewähr: Das Kursprogr<strong>am</strong>m, das Web-Angebot<br />

und sonstige Publikationen des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> werden mit größter Sorgfalt<br />

erstellt und regelmäßig gewissenhaft gepflegt und aktualisiert. Jedoch<br />

wird keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, die Vollständigkeit<br />

oder die Verfügbarkeit der im Rahmen des Kursprogr<strong>am</strong>ms, des Web-<br />

Angebots oder sonstigen Publikationen zur Verfügung gestellten bzw.<br />

abrufbaren Informationen übernommen. Das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> behält sich insofern<br />

auch die nachträgliche Berichtigung von irrtümlich ergangenen,<br />

fehlerhaften oder unrichtigen Informationen vor. Haftungsausschluss:<br />

Für persönliche Gegenstände einschließlich Wertsachen sowie bereitgestellte<br />

Lehrmaterialien der Kursteilnehmer wird durch das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />

keinerlei Haftung übernommen. Des Weiteren haftet das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> Kursteilnehmern<br />

gegenüber nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch<br />

leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Fahrtspesen sind von den<br />

Kursteilnehmern selbst zu tragen. Prüfungsgebühren: Prüfungsgebühren<br />

sind im Kursbeitrag im Regelfall nicht inkludiert und werden daher<br />

separat ausgewiesen.<br />

Unter der Voraussetzung des Besuchs an mindestens 75 % der UE eines<br />

Kurses erhält jeder Teilnehmer <strong>am</strong> letzten Kurstag eine schriftliche<br />

Kursbesuchsbestätigung. Voraussetzung für den Antritt zu Prüfungen<br />

ist ebenfalls die Teilnahme an mindestens 75 % der UE eines Kurses.<br />

Hiervon ausgenommen sind Kurse, Veranstaltungen und Prüfungen,<br />

welche nach gesetzlicher Vorschrift eine andere Anwesenheitspflicht<br />

bedingen. Auf das Bestehen einer derartigen Anwesenheitspflicht wird<br />

im Kursprogr<strong>am</strong>m, Web-Angebot und/oder im Kurs hingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> Mitnahme von Personen oder Tieren ist nicht gestattet. Das <strong>BFI</strong><br />

<strong>Tirol</strong> behält sich im Übrigen das Recht vor, Personen von der Teilnahme<br />

auszuschließen, wenn diese durch ungebührliches und belästigendes<br />

Benehmen die ordnungsgemäße Abhaltung eines Kurses oder einer<br />

Prüfung behindern. Aus einer solchen Maßnahme entsteht der betroffenen<br />

Person kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrags oder<br />

eines aliquoten Teils davon.<br />

www.bfi-tirol.at<br />

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Stand Mai 2010<br />

<strong>Tirol</strong><br />

11


<strong>Die</strong> <strong>Berufsreifeprüfung</strong> <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />

<strong>Tirol</strong><br />

Information und Anmeldung<br />

Alexander Salem<br />

Tel. 0512/59 6 60-846<br />

Fax 0512/59 6 60-27<br />

alexander.salem@bfi-tirol.at<br />

<strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> Ing.-Etzel-Straße 7 6010 Innsbruck<br />

Tel. 0512/59 6 60 Fax 0512/59 6 60-27 info@bfi-tirol.at www.bfi-tirol.at

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