Die Berufsreifeprüfung am BFI Tirol
Die Berufsreifeprüfung am BFI Tirol
Die Berufsreifeprüfung am BFI Tirol
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<strong>Tirol</strong><br />
<strong>Die</strong> <strong>Berufsreifeprüfung</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />
Ihr Weg zur Matura<br />
www.bfi-tirol.at<br />
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<strong>Die</strong> <strong>Berufsreifeprüfung</strong> <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />
<strong>Tirol</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Wissenswertes über die <strong>Berufsreifeprüfung</strong>...................................................... 3-4<br />
Was ist die <strong>Berufsreifeprüfung</strong>?<br />
<strong>Die</strong> rechtliche Grundlage<br />
Voraussetzung und Zulassung<br />
Anrechnung<br />
Ansuchen<br />
Umfang und Inhalt der BRP......................................................................................5<br />
Vier Teilprüfungen<br />
Fachbereiche<br />
Fächer, Prüfungen, Anrechnungen..........................................................................6<br />
Prüfungen ..................................................................................................................7<br />
Prüfungsfächer und Prüfungsablauf<br />
Förderungen..............................................................................................................8<br />
Bundesweit einheitliche Förderungen<br />
Förderungen in den Bundesländern<br />
Was ist die <strong>Berufsreifeprüfung</strong>?<br />
Mit der <strong>Berufsreifeprüfung</strong> (BRP) erwirbt man alle Berechtigungen für weiterführende<br />
Bildungswege (z. B. Studium, Akademie, Kolleg) ohne Einschränkung auf ein bestimmtes<br />
Fachgebiet. Darüber hinaus wird die BRP im Bundesdienst als Matura anerkannt.<br />
Voraussetzung und Zulassung<br />
Folgende Voraussetzungen sind für die Zulassung erforderlich:<br />
• Lehrabschlussprüfung (gemäß § 21 Berufsausbildungsgesetz)<br />
• Meisterprüfung (gemäß § 20 Gewerbeordnung)<br />
• Befähigungsprüfung (gemäß § 22 Gewerbeordnung)<br />
• Land- und forstwirtschaftliche FacharbeiterInnenprüfung/Meisterprüfung<br />
(gemäß § 7, § 12 Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz)<br />
• Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule<br />
• Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung nach dem<br />
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz<br />
• Abschluss einer mindestens 30 Monate umfassenden Ausbildung nach dem<br />
Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und<br />
der Sanitätshilfsdienste<br />
• <strong>Die</strong>nstprüfung (gemäß § 28 Be<strong>am</strong>ten-<strong>Die</strong>nstrechtsgesetz/§ 67 Vertragsbedienstetengesetz)<br />
für die Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E<br />
2b, W 2, M BUO 2, d oder Bewertungsgruppe v4/2, jeweils mit mindestens dreijähriger<br />
<strong>Die</strong>nstzeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
• Erfolgreicher Abschluss des dritten Jahrgangs einer berufsbildenden höheren Schule<br />
oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung, jeweils mit mindestens<br />
dreijähriger beruflicher Tätigkeit<br />
• Erfolgreicher Abschluss des vierten Semesters einer berufsbildenden höheren Schule<br />
für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für<br />
Berufstätige<br />
Herausgeber und Medieninhaber:<br />
<strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />
Ing.-Etzel-Straße 7<br />
6010 Innsbruck<br />
Tel. 0512/59 6 60-0<br />
Fax 0512/59 6 60-27<br />
www.bfi-tirol.at<br />
info@bfi-tirol.at<br />
Das Mindestalter für die Abschlussprüfung ist mit 19 Jahren festgelegt.<br />
<strong>Die</strong> ersten drei Teilprüfungen können schon vor Abschluss der oben genannten Ausbildungen<br />
abgelegt werden. Seit Herbst 2008 ist für die ersten Teilprüfungen kein Mindestalter<br />
mehr vorgeschrieben.<br />
2<br />
3
<strong>Die</strong> <strong>Berufsreifeprüfung</strong> <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />
Umfang und Inhalt der BRP<br />
<strong>Tirol</strong><br />
Anrechnung<br />
Vier Teilprüfungen<br />
Eine bereits bestandene Reifeprüfung in Deutsch, Mathematik oder in einer lebenden<br />
Fremdsprache sowie anerkannte Prüfungen werden angerechnet. <strong>Die</strong>se sind in einer<br />
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bm:ukk) aufgelistet<br />
(BGBl. II Nr. 268/2000 i.d.g.F.).<br />
<strong>Die</strong> Fachbereichsprüfung entfällt u. a. bei Nachweis einer Meisterprüfung, Abschluss einer<br />
Werkmeisterschule oder einer mindestens dreijährigen Fachakademie.<br />
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens entscheidet der Vorsitz der Prüfungskommission<br />
über die Anerkennung von Teilprüfungen.<br />
Ansuchen<br />
Um Zulassung zur BRP muss an einer höheren, mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten<br />
Schule angesucht werden. An dieser Schule muss auch eine Externistenprüfungskommission<br />
eingerichtet sein, vor der die entsprechenden Teilprüfungen der<br />
<strong>Berufsreifeprüfung</strong> abgelegt werden können. Das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> ist bei der Auswahl der BRP-<br />
Prüfungsschulen und bei der Abwicklung behilflich.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Berufsreifeprüfung</strong> umfasst vier Teilprüfungen: Deutsch, Mathematik, Lebende<br />
Fremdsprache und einen Fachbereich. Mindestens eine dieser Teilprüfungen ist im Rahmen<br />
einer Externistenprüfung an einer höheren Schule abzulegen. An dieser Schule<br />
muss auch der Antrag auf Zulassung zur BRP gestellt werden. Alle anderen Prüfungen,<br />
also maximal drei, können in den anerkannten Vorbereitungslehrgängen <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />
abgelegt werden.<br />
Fachbereiche<br />
Neben den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache werden<br />
<strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> Lehrgänge für folgende Fachbereiche, angeboten (die Liste gibt den Stand<br />
von Februar 2011 wieder und kann Veränderungen unterliegen):<br />
• Betriebswirtschaft und Rechnungswesen<br />
• Elektrotechnik<br />
• Ernährung und Lebensmitteltechnologie<br />
• Gesundheit und Soziales<br />
<strong>Die</strong> rechtlichen Grundlagen<br />
Das „Bundesgesetz über die <strong>Berufsreifeprüfung</strong>“ wurde im Sommer 1997 im Nationalrat<br />
beschlossen, die ersten Vorbereitungslehrgänge begannen im Herbst 1997. <strong>Die</strong> jeweils<br />
gültige Version des BRP-Gesetzes ist auf der Homepage des Bundesministeriums<br />
bm:ukk zu finden: www.bmukk.gv.at/schulen/bw/zb/berufsreifepruefung.xml<br />
• Politische Bildung und Recht<br />
• Touristisches Management<br />
• Informationsmanagement und Medientechnik<br />
<strong>Die</strong> Wahl des Fachbereichs ist an den erlernten oder tatsächlich ausgeübten<br />
Beruf gebunden. Der Nachweis ist durch einschlägige Zeugnisse oder durch<br />
Arbeitsbestätigungen zu erbringen. <strong>Die</strong> Fachbereichsprüfung entfällt bei positiver<br />
Abschlussprüfung einer Werkmeisterschule und u.a. bei Nachweis bestimmter Meisteroder<br />
Befähigungsprüfungen (siehe Verordnung des Bildungsministeriums, BGBl. II Nr.<br />
268/2000 i.d.g.F.).<br />
Detaillierte Informationen erhalten Sie <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> oder bei der Bildungsberatungsstelle<br />
der AK <strong>Tirol</strong>.<br />
4<br />
5
Fächer, Prüfungen und Anrechnung<br />
Prüfungen<br />
<strong>Tirol</strong><br />
<strong>Berufsreifeprüfung</strong><br />
Prüfungsfächer und Prüfungsablauf<br />
Deutsch<br />
Mathematik<br />
Fächer<br />
Prüfungen<br />
Lebende<br />
Fremdsprache<br />
Fachbereich<br />
Niveau und Inhalt der Prüfungen entsprechen den Anforderungen einer Reifeprüfung<br />
an einer höheren Schule. Der Stoff für die Vorbereitungslehrgänge orientiert sich <strong>am</strong><br />
Lehrplan der jeweiligen (berufsbildenden) höheren Schule.<br />
Deutsch<br />
Fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Präsentation und Diskussion der<br />
Klausurarbeit. Der mündliche Teil entfällt, wenn die Fachbereichsprüfung in Form einer<br />
Projektarbeit abgelegt wurde.<br />
5-stündige<br />
schriftliche<br />
Klausurarbeit<br />
UND<br />
mündliche<br />
Präsentation und<br />
Diskussion<br />
der<br />
Klausurarbeit*<br />
4-stündige<br />
schriftliche<br />
Klausurarbeit<br />
Anrechnungen<br />
5-stündige<br />
schriftliche<br />
Klausurarbeit<br />
ODER<br />
mündliche<br />
Prüfung<br />
5-stündige<br />
schriftliche<br />
Klausurarbeit<br />
ODER<br />
Projektarbeit<br />
mit<br />
Präsentation<br />
UND<br />
mündliche<br />
Prüfung<br />
Lebende Fremdsprache<br />
Fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung.<br />
Mathematik<br />
Vierstündige schriftliche Klausurarbeit.<br />
Fachbereich<br />
a) Fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des/der<br />
Kandidaten/-in und mündliche Prüfung mit dem Ziel der Auseinandersetzung auf höherem<br />
Niveau oder<br />
b) Projektarbeit mit Präsentation und Diskussion und mündliche Prüfung wie oben.<br />
<strong>Die</strong> Prüfungen können alle gemeins<strong>am</strong> oder zeitlich getrennt abgelegt werden, die Prüfungstermine<br />
werden von der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission festgelegt.<br />
Sowohl die schriftlichen Arbeiten als auch die mündlichen Prüfungen finden vor einer<br />
Prüfungskommission statt.<br />
Teilprüfungen im Rahmen einer Reifeprüfung<br />
an einer AHS oder BHS, Bildungsanstalt für<br />
Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik.<br />
Teilprüfungen der BRP im Rahmen von anerkannten<br />
Lehrgängen.<br />
Anerkannte Prüfungen laut Verordnung des bm:ukk<br />
z. B. Sprachenzertifikate<br />
Werkmeisterprüfung<br />
Meister- und<br />
Befähigungsprüfung<br />
laut<br />
Verordnung<br />
Abschluss<br />
einer 3-jährigen<br />
Fachakademie<br />
u. a.<br />
Benotung und Zeugnis<br />
<strong>Die</strong> Prüfungskommission beurteilt die Teilprüfungen mit Schulnoten. Bei der Benotung<br />
wird neben dem Erreichen der Lehr- und Bildungsaufgaben sowie der Lernziele auch<br />
auf Eigenständigkeit im Denken und auf die Anwendung der gelernten Inhalte auf neue<br />
Problemstellungen großer Wert gelegt.<br />
Nach positiver Ablegung aller Prüfungen wird von der externen Prüfungsschule ein Ges<strong>am</strong>tzeugnis<br />
ausgestellt, in dem die Benotung der Teilprüfungen und die Themenstellung<br />
der Fachbereichsarbeit angeführt werden. <strong>Die</strong> Ges<strong>am</strong>tbeurteilung lautet auf<br />
„Bestanden“, wenn alle Teilprüfungen positiv absolviert wurden.<br />
* Mündlicher Teil entfällt wenn die Fachbereichsprüfung als Projektarbeit abgelegt wurde.<br />
6<br />
7
Förderungen<br />
Bundesweit einheitliche Förderungen<br />
Begabtenförderung<br />
Lehrlinge und LehrabsolventInnen unter 35 Jahren, die nachweislich einen ausgezeichneten<br />
Erfolg erzielten, können nach Abschluss eines BRP-Lehrgangs bzw. der ges<strong>am</strong>ten<br />
<strong>Berufsreifeprüfung</strong> um Mittel aus der Begabtenförderung des Bundesministeriums für<br />
Wirtschaft, F<strong>am</strong>ilie und Jugend (BMWFJ) und der Wirtschaftsk<strong>am</strong>mer ansuchen: IFA-<br />
Verein, 1050 Wien, Rainergasse 38, Tel.: 01/545 16 71-35, www.ifa.or.at<br />
ÖGB<br />
Gewerkschaftsmitglieder erhalten bei Buchung eines <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong>-Kurses fast überall eine<br />
Ermäßigung. Darüber hinaus fördern einzelne Gewerkschaften die berufliche Weiterbildung<br />
ihrer Mitglieder durch finanzielle Unterstützung in Form von Refundierungen.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie im Bildungsreferat der zuständigen Gewerkschaft.<br />
<strong>Tirol</strong><br />
Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung<br />
<strong>Tirol</strong>er Bildungsförderung, Bildungsgeld update<br />
Abteilung Wirtschaft und Arbeit/Sachgebiet Arbeitsmarktförderung, 6020 Innsbruck,<br />
Heiliggeiststraße 7-9/Landhaus 2, Tel.: 0512/508-3599,<br />
www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung,<br />
www.mein-update.at<br />
AK <strong>Tirol</strong><br />
Beihilfe für die <strong>Berufsreifeprüfung</strong><br />
6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7, Tel.: 0800/22 55 22-1515 (kostenlos aus ganz <strong>Tirol</strong>)<br />
www.ak-tirol.com - Bildung - Bildung & Förderungen – AK Beihilfen für Bildung<br />
<strong>Die</strong>se Anmeldung ist verbindlich. Ich erkläre mich mit meiner Anmeldung bzw. Unterschrift einverstanden, dass meine persönlichen Daten auch automationsunterstützt<br />
(EDV) bei der <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> Bildungs GmbH bearbeitet und evident gehalten werden. Es gelten die umseitig angeführten AGB.<br />
Ort, Datum Unterschrift (Bei Minderjährigen auch der/die Erziehungsberechtigte)<br />
Schwaz<br />
.................................................................<br />
(Bitte hier den Fachbereich eintragen)<br />
(Kitzbühel Beginn Sept. statt Okt.)<br />
**jeweils in der 1. Woche<br />
Reutte<br />
Lienz<br />
Fachbereich: (Kosten siehe Infoblatt)<br />
Ende Februar ...............................................<br />
Imst<br />
Kitzbühel<br />
Mathematik EUR 899,00*<br />
Okt** .............................................................<br />
Landeck<br />
Kufstein<br />
Englisch EUR 899,00*<br />
Okt** .............................................................<br />
Innsbruck<br />
Wörgl<br />
Deutsch EUR 899,00*<br />
Okt** .............................................................<br />
bevorzugter Standort:<br />
bitte Angaben bzgl. Beginn (siehe unten)<br />
5-Semester-Fahrplan<br />
3-Semester-Fahrplan<br />
Tagesvariante (nur in Innsbruck)<br />
individueller Fahrplan<br />
Fahrplan:<br />
Krankenpflegediplom:<br />
Meisterprüfung im Beruf:<br />
Abschluss einer Werkmeisterschule:<br />
Abschluss der folgenden mittleren Schule:<br />
Lehrabschlussprüfung im Beruf:<br />
Voraussetzungen (bitte tragen Sie die Bezeichnung ein):<br />
Bitte geben Sie uns eventuelle Änderungen Ihrer Daten umgehend bekannt.<br />
E-Mail: Telefon berufl.:<br />
Telefon privat:<br />
derzeitiger Beruf:<br />
PLZ: Ort:<br />
Straße:<br />
Geburtsdatum:<br />
Nachn<strong>am</strong>e: Vorn<strong>am</strong>e:<br />
bitte senden/faxen an: <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> • Ing.-Etzel-Straße 7 • 6010 Innsbruck • Fax 0512/59 6 60-27<br />
Anmeldung<br />
zu den Vorbereitungslehrgängen<br />
auf die <strong>Berufsreifeprüfung</strong> <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />
<strong>Tirol</strong><br />
8
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
<strong>Tirol</strong><br />
IV. Stornobedingungen<br />
I. Anmeldung<br />
Stornierungen können nur in Schriftform oder per E-Mail entgegen<br />
genommen und solcherart nur unter dieser Vorraussetzung wirks<strong>am</strong><br />
werden. <strong>Die</strong> Kursteilnahme kann bis 10 Kalendertage vor Kursbeginn<br />
kostenlos storniert werden. Bei Stornierung im Zeitraum 10 Kalendertage<br />
bis 1 Kalendertag vor Kursbeginn ist vom Teilnehmer eine Stornogebühr<br />
in der Höhe von 30 % des Kursbeitrages zu entrichten. <strong>Die</strong><br />
Höhe der Stornogebühr wird anhand des Zeitpunkts des Einlangens<br />
der Stornierung <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> berechnet. Erfolgt eine Stornierung <strong>am</strong><br />
Tag des Kursbeginns oder danach oder wird an der Veranstaltung nicht<br />
teilgenommen, so ist der ges<strong>am</strong>te Rechnungsbetrag zu bezahlen.<br />
Interessierte können sich – sofern im Kursprogr<strong>am</strong>m im Einzelfall nicht<br />
anders angegeben – zu den Kursen des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> persönlich, telefonisch,<br />
schriftlich (Brief, Fax, Anmeldekarte), über das Anmeldeformular<br />
auf der Homepage des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> oder per E-Mail anmelden. Aufgrund<br />
begrenzter Teilnehmerzahlen werden Anmeldungen chronologisch in<br />
der Reihenfolge ihres Einlangens angenommen. Jede Anmeldung ist<br />
verbindlich. Den Kursteilnehmern wird umgehend eine schriftliche Anmeldebestätigung<br />
s<strong>am</strong>t Zahlschein im Postwege zugesandt. Das <strong>BFI</strong><br />
<strong>Tirol</strong> ist zur Annahme von Anmeldungen sowie zur Durchführung von<br />
Kursen oder Kursteilen nicht verpflichtet. Insbesondere bei Nichterreichen<br />
der Mindestteilnehmerzahl behält sich das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> eine rechtzeitige<br />
Absage vor.<br />
V. Absagen bzw. Änderungen von Kursen<br />
Das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> behält sich die organisatorische und/oder inhaltliche Änderung<br />
von Kursen, Kursteilen oder UE uneingeschränkt vor, wobei die<br />
Kursteilnehmer über eine Absage oder Änderung rechtzeitig in geeigneter<br />
Form unterrichtet werden. Wird ein ganzer Kurs abgesagt, so erhalten<br />
die betroffenen Teilnehmer den Kursbeitrag in voller Höhe refundiert.<br />
Den Kursteilnehmern werden jedoch keine Spesen oder Kosten<br />
gleich welcher Art (wie etwa Fahrtspesen, Zeitentgang) ersetzt, die aus<br />
einer Absage oder Änderung von Kursen resultieren.<br />
II. Kursbeitrag<br />
Der Kursbeitrag kann wahlweise mit dem per Post zugeschickten Zahlschein<br />
oder via Internetbanking bezahlt werden. Bei Internetbanking ist<br />
die jeweilige Kunden- und Kursnummer anzuführen, um eine eindeutige<br />
Zuordnung der Beiträge gewährleisten zu können.<br />
VI. Datenschutz und Datenverwendung<br />
Kursbeiträge des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> enthalten keine Umsatzsteuer und sind spätestens<br />
vor Kursbeginn fällig. Wird der Kursbeitrag nicht fristgerecht<br />
entrichtet, so ist das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> berechtigt, den jeweiligen Kursteilnehmer<br />
– unbeschadet dessen Verpflichtung zur Bezahlung des vollen Betrags<br />
– von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.<br />
Sämtliche persönlichen Angaben und Daten der Kursteilnehmer werden<br />
streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.<br />
III. Durchführung der Kurse<br />
Das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> ist berechtigt, personenbezogene Daten, die im Rahmen<br />
der Kursanmeldung und Kursteilnahme durch den Kunden bekannt gegeben<br />
werden, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen<br />
der Kursdurchführung sowie zur gezielten Information über das<br />
Kursangebot des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> zu verwenden und verwerten. <strong>Die</strong> Kursteilnehmer<br />
stimmen einer derartigen Verwendung ihrer Daten mit ihrer Anmeldung<br />
ausdrücklich zu. <strong>Die</strong> Teilnehmer sind verpflichtet, Änderungen<br />
ihrer persönlichen Daten umgehend dem <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> bekannt zu geben,<br />
widrigenfalls Schriftstücke des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong>, insbesondere Kurseinladungen,<br />
Rechnungen und Mahnungen, einem Teilnehmer auch dann als<br />
zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift<br />
zugestellt werden.<br />
Rechtzeitig vor Kursbeginn erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche<br />
Einladung mit Bekanntgabe des Veranstaltungsortes. Gemeins<strong>am</strong> mit<br />
der Einzahlungsbestätigung (Einzahlungsbeleg) des Kursbeitrages berechtigt<br />
die Einladung zum Besuch des Kurses. Beide Dokumente sind<br />
daher zu Kursbeginn mitzubringen.<br />
Eine Unterrichtsstunde <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> besteht aus einer Unterrichtseinheit<br />
(UE) á 50 Minuten sowie einer Pause á 10 Minuten. An der Werkmeisterschule<br />
dauert eine UE 45 Minuten, die Pause je UE 15 Minuten.<br />
Den Teilnehmern wird keinerlei Rückerstattung für versäumte UE,<br />
Kursteile oder des ganzen Kurses gewährt, aus welchem persönlichen<br />
Grund immer.<br />
VII. Sonstiges<br />
Druckfehler, Irrtum und Gewähr: Das Kursprogr<strong>am</strong>m, das Web-Angebot<br />
und sonstige Publikationen des <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> werden mit größter Sorgfalt<br />
erstellt und regelmäßig gewissenhaft gepflegt und aktualisiert. Jedoch<br />
wird keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, die Vollständigkeit<br />
oder die Verfügbarkeit der im Rahmen des Kursprogr<strong>am</strong>ms, des Web-<br />
Angebots oder sonstigen Publikationen zur Verfügung gestellten bzw.<br />
abrufbaren Informationen übernommen. Das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> behält sich insofern<br />
auch die nachträgliche Berichtigung von irrtümlich ergangenen,<br />
fehlerhaften oder unrichtigen Informationen vor. Haftungsausschluss:<br />
Für persönliche Gegenstände einschließlich Wertsachen sowie bereitgestellte<br />
Lehrmaterialien der Kursteilnehmer wird durch das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />
keinerlei Haftung übernommen. Des Weiteren haftet das <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> Kursteilnehmern<br />
gegenüber nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch<br />
leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Fahrtspesen sind von den<br />
Kursteilnehmern selbst zu tragen. Prüfungsgebühren: Prüfungsgebühren<br />
sind im Kursbeitrag im Regelfall nicht inkludiert und werden daher<br />
separat ausgewiesen.<br />
Unter der Voraussetzung des Besuchs an mindestens 75 % der UE eines<br />
Kurses erhält jeder Teilnehmer <strong>am</strong> letzten Kurstag eine schriftliche<br />
Kursbesuchsbestätigung. Voraussetzung für den Antritt zu Prüfungen<br />
ist ebenfalls die Teilnahme an mindestens 75 % der UE eines Kurses.<br />
Hiervon ausgenommen sind Kurse, Veranstaltungen und Prüfungen,<br />
welche nach gesetzlicher Vorschrift eine andere Anwesenheitspflicht<br />
bedingen. Auf das Bestehen einer derartigen Anwesenheitspflicht wird<br />
im Kursprogr<strong>am</strong>m, Web-Angebot und/oder im Kurs hingewiesen.<br />
<strong>Die</strong> Mitnahme von Personen oder Tieren ist nicht gestattet. Das <strong>BFI</strong><br />
<strong>Tirol</strong> behält sich im Übrigen das Recht vor, Personen von der Teilnahme<br />
auszuschließen, wenn diese durch ungebührliches und belästigendes<br />
Benehmen die ordnungsgemäße Abhaltung eines Kurses oder einer<br />
Prüfung behindern. Aus einer solchen Maßnahme entsteht der betroffenen<br />
Person kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrags oder<br />
eines aliquoten Teils davon.<br />
www.bfi-tirol.at<br />
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Stand Mai 2010<br />
<strong>Tirol</strong><br />
11
<strong>Die</strong> <strong>Berufsreifeprüfung</strong> <strong>am</strong> <strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong><br />
<strong>Tirol</strong><br />
Information und Anmeldung<br />
Alexander Salem<br />
Tel. 0512/59 6 60-846<br />
Fax 0512/59 6 60-27<br />
alexander.salem@bfi-tirol.at<br />
<strong>BFI</strong> <strong>Tirol</strong> Ing.-Etzel-Straße 7 6010 Innsbruck<br />
Tel. 0512/59 6 60 Fax 0512/59 6 60-27 info@bfi-tirol.at www.bfi-tirol.at