Max Weber: Macht und Herrschaft - Udo Ehrich
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Universität Bielefeld 6. November 2007<br />
Fakultät für Soziologie<br />
Seminar Risikoverarbeitung in politischen Organisationen<br />
Prof. Dr. Klaus P. Japp<br />
Thema: <strong>Max</strong> <strong>Weber</strong>: <strong>Macht</strong> <strong>und</strong> <strong>Herrschaft</strong><br />
WS 2007/2008<br />
<strong>Udo</strong> <strong>Ehrich</strong><br />
<strong>Max</strong> <strong>Weber</strong>: <strong>Macht</strong> <strong>und</strong> <strong>Herrschaft</strong><br />
1. Definitionen<br />
· <strong>Macht</strong> = Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch<br />
gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.<br />
· <strong>Herrschaft</strong> = Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren<br />
Personen Gehorsam zu finden.<br />
· Disziplin = Chance, kraft eingeübter Einstellung für einen Befehl prompten,<br />
automatischen Gehorsam bei einer angebbaren Vielheit von Menschen zu finden.<br />
2. Drei reine Typen legitimer <strong>Herrschaft</strong><br />
· <strong>Herrschaft</strong> rationalen Charakters, beruhend auf dem Glauben an die Legalität<br />
gesatzter Ordnungen.<br />
· <strong>Herrschaft</strong> traditionalen Charakters, beruhend auf dem Alltagsglauben an die<br />
Heiligkeit geltender Traditionen<br />
· <strong>Herrschaft</strong> charismatischen Charakters, beruhend auf die Heldenhaftigkeit oder<br />
die Vorbildhaftigkeit einer Person.<br />
3. Die legale <strong>Herrschaft</strong> mit bürokratischem Verwaltungsstab beruht auf<br />
· gesatzem Recht;<br />
· absichtsvoll gesatze Regeln werden innerhalb den Verbandsordnungen<br />
anerkannt;<br />
· der Vorgesetze seinerseits mit seinen Anordnungen nur dem Recht folgt;<br />
· der Gehorchende nicht dem Vorgesetzten sondern dem Recht gehorcht;<br />
· das Prinzip der Amtshierarchie;<br />
· Anwendung des Rechts durch fachgeschulte Beamte;<br />
· der Aktenmäßigkeit.<br />
Bürokratisch-monokratische aktenmäßige Verwaltung als rationalste Form der<br />
<strong>Herrschaft</strong>sausübung durch <strong>Herrschaft</strong> kraft Wissens.
4. <strong>Herrschaft</strong> als Sonderfall von <strong>Macht</strong>.<br />
· <strong>Herrschaft</strong> kraft Interessenkonstellationen (insbesondere kraft monopolistischer<br />
Lage)<br />
· <strong>Herrschaft</strong> kraft Autorität (Befehlsgewalt <strong>und</strong> Gehorsamspflicht)<br />
Literatur:<br />
<strong>Weber</strong>, M, 1972: 1980: Wirtschaft <strong>und</strong> Gesellschaft: Gr<strong>und</strong>riß der verstehenden Soziologie, 5., rev.<br />
Aufl., Studienausgabe, Tübingen: Mohr S. 28-29, 122-130, 541-500.