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Max Weber: Macht und Herrschaft - Udo Ehrich

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Universität Bielefeld 6. November 2007<br />

Fakultät für Soziologie<br />

Seminar Risikoverarbeitung in politischen Organisationen<br />

Prof. Dr. Klaus P. Japp<br />

Thema: <strong>Max</strong> <strong>Weber</strong>: <strong>Macht</strong> <strong>und</strong> <strong>Herrschaft</strong><br />

WS 2007/2008<br />

<strong>Udo</strong> <strong>Ehrich</strong><br />

<strong>Max</strong> <strong>Weber</strong>: <strong>Macht</strong> <strong>und</strong> <strong>Herrschaft</strong><br />

1. Definitionen<br />

· <strong>Macht</strong> = Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch<br />

gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.<br />

· <strong>Herrschaft</strong> = Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren<br />

Personen Gehorsam zu finden.<br />

· Disziplin = Chance, kraft eingeübter Einstellung für einen Befehl prompten,<br />

automatischen Gehorsam bei einer angebbaren Vielheit von Menschen zu finden.<br />

2. Drei reine Typen legitimer <strong>Herrschaft</strong><br />

· <strong>Herrschaft</strong> rationalen Charakters, beruhend auf dem Glauben an die Legalität<br />

gesatzter Ordnungen.<br />

· <strong>Herrschaft</strong> traditionalen Charakters, beruhend auf dem Alltagsglauben an die<br />

Heiligkeit geltender Traditionen<br />

· <strong>Herrschaft</strong> charismatischen Charakters, beruhend auf die Heldenhaftigkeit oder<br />

die Vorbildhaftigkeit einer Person.<br />

3. Die legale <strong>Herrschaft</strong> mit bürokratischem Verwaltungsstab beruht auf<br />

· gesatzem Recht;<br />

· absichtsvoll gesatze Regeln werden innerhalb den Verbandsordnungen<br />

anerkannt;<br />

· der Vorgesetze seinerseits mit seinen Anordnungen nur dem Recht folgt;<br />

· der Gehorchende nicht dem Vorgesetzten sondern dem Recht gehorcht;<br />

· das Prinzip der Amtshierarchie;<br />

· Anwendung des Rechts durch fachgeschulte Beamte;<br />

· der Aktenmäßigkeit.<br />

Bürokratisch-monokratische aktenmäßige Verwaltung als rationalste Form der<br />

<strong>Herrschaft</strong>sausübung durch <strong>Herrschaft</strong> kraft Wissens.


4. <strong>Herrschaft</strong> als Sonderfall von <strong>Macht</strong>.<br />

· <strong>Herrschaft</strong> kraft Interessenkonstellationen (insbesondere kraft monopolistischer<br />

Lage)<br />

· <strong>Herrschaft</strong> kraft Autorität (Befehlsgewalt <strong>und</strong> Gehorsamspflicht)<br />

Literatur:<br />

<strong>Weber</strong>, M, 1972: 1980: Wirtschaft <strong>und</strong> Gesellschaft: Gr<strong>und</strong>riß der verstehenden Soziologie, 5., rev.<br />

Aufl., Studienausgabe, Tübingen: Mohr S. 28-29, 122-130, 541-500.

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