Kinder- und Jugendhilfe
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2. im Hinblick auf junge Menschen<br />
a) Geschlecht,<br />
b) Geburtsmonat <strong>und</strong> Geburtsjahr,<br />
c) Lebenssituation bei Beginn der Hilfe,<br />
d) anschließender Aufenthalt,<br />
e) nachfolgende Hilfe;<br />
3. bei sozialpädagogischer Familienhilfe nach § 31 <strong>und</strong> anderen familienorientierten Hilfen nach § 27 zusätzlich<br />
zu den unter den Nummern 1 <strong>und</strong> 2 genannten Merkmalen<br />
a) Geschlecht, Geburtsmonat <strong>und</strong> Geburtsjahr der in der Familie lebenden jungen Menschen sowie<br />
b) Zahl der außerhalb der Familie lebenden <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen.<br />
(2) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über vorläufige Maßnahmen zum Schutz von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />
Jugendlichen sind <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, zu deren Schutz Maßnahmen nach § 42 getroffen worden sind,<br />
gegliedert nach<br />
1) Art des Trägers der Maßnahme, Art der Maßnahme, Form der Unterbringung während der Maßnahme,<br />
Institution oder Personenkreis, die oder der die Maßnahme angeregt hat, Zeitpunkt des Beginns <strong>und</strong> Dauer<br />
der Maßnahme, Durchführung auf Gr<strong>und</strong> einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung nach § 8a<br />
Absatz 1, Maßnahmeanlass, Art der anschließenden Hilfe,<br />
2) bei <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen zusätzlich zu den unter Nummer 1 genannten Merkmalen nach Geschlecht,<br />
Altersgruppe, Staatsangehörigkeit, Art des Aufenthalts vor Beginn der Maßnahme.<br />
(3) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über die Annahme als Kind sind<br />
1. angenommene <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, gegliedert<br />
a) nach Geschlecht, Geburtsmonat <strong>und</strong> Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit <strong>und</strong> Art des Trägers des<br />
Adoptionsvermittlungsdienstes,<br />
b) nach Herkunft des angenommenen Kindes, Art der Unterbringung vor der Adoptionspflege,<br />
Familienstand der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils oder Tod der Eltern zu Beginn der<br />
Adoptionspflege sowie Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,<br />
c) nach Staatsangehörigkeit der oder des Annehmenden <strong>und</strong> Verwandtschaftsverhältnis zu dem Kind,<br />
2. die Zahl der<br />
a) ausgesprochenen <strong>und</strong> aufgehobenen Annahmen sowie der abgebrochenen Adoptionspflegen, gegliedert<br />
nach Art des Trägers des Adoptionsvermittlungsdienstes,<br />
b) vorgemerkten Adoptionsbewerber, die zur Annahme als Kind vorgemerkten <strong>und</strong> in Adoptionspflege<br />
untergebrachten <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen zusätzlich nach ihrem Geschlecht, gegliedert nach Art des<br />
Trägers des Adoptionsvermittlungsdienstes.<br />
(4) Erhebungsmerkmal bei den Erhebungen über die Amtspflegschaft <strong>und</strong> die Amtsvorm<strong>und</strong>schaft sowie die<br />
Beistandschaft ist die Zahl der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen unter<br />
1. gesetzlicher Amtsvorm<strong>und</strong>schaft,<br />
2. bestellter Amtsvorm<strong>und</strong>schaft,<br />
3. bestellter Amtspflegschaft sowie<br />
4. Beistandschaft,<br />
gegliedert nach Geschlecht, Art des Tätigwerdens des Jugendamts sowie nach deutscher <strong>und</strong> ausländischer<br />
Staatsangehörigkeit (Deutsche/Ausländer).<br />
(5) Erhebungsmerkmal bei den Erhebungen über<br />
1. die Pflegeerlaubnis nach § 43 ist die Zahl der Tagespflegepersonen,<br />
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