Gemeinde Denzlingen
Gemeinde Denzlingen
Gemeinde Denzlingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Denzlingen</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
Amt/Geschäftszeichen Datum Drucksache-Nr.<br />
Bauamt / Monauni 04.06.213 88/2013<br />
Beratungsfolge<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Denzlingen</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Denzlingen</strong><br />
Sitzungstermin<br />
23.04.2013<br />
18.06.2013<br />
Errichtung gemeindeeigner Wohnungsbau<br />
- Standortauswahl -<br />
Beratungsergebnis<br />
Gremium Sitzung am Top<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 18.06.2013<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt:<br />
1. <strong>Gemeinde</strong>eigenen Wohnungsbau auf den Standorten …………., ………….., ……….. zu<br />
errichten.<br />
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.<br />
3. Den Standort „Waldkircher Straße“ als Standort für Obdachlosenunterkünfte vorzuhalten.<br />
In Ergänzung zu dem Bestandsgebäude, werden zwei weitere Wohneinheiten für<br />
maximal insgesamt 12 bis 14 Personen errichtet.<br />
4. Für die Wohnbauflächen „Käppelematten“ und „Unterm Heidach“ ein zusammenhängendes<br />
städtebauliches Gesamtkonzept zu erstellen, das eine bauliche Realisierung und Erschließung<br />
des gesamten Gebietes, in mehreren, voneinander weitgehend unabhängigen<br />
Bauabschnitten ermöglicht.<br />
5. Für den Bereich nördliche Hindenburgstraße, ab Raiffeisen Bank / Mauracher Straße bis<br />
Berliner Straße, ein städtebauliches Gesamtkonzept für eine zukünftige Bebauung zu entwickeln.<br />
Einstimmig<br />
Mit Stimmenmehrheit<br />
ja nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag<br />
Abweichender<br />
Beschluss<br />
Problembeschreibung/Begründung<br />
Seit geraumer Zeit berät der <strong>Gemeinde</strong>rat die Schaffung von bezahlbarem gemeindeeigenen Wohnraum<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Denzlingen</strong>.<br />
Die Verwaltung wurde gebeten anhand einer Standortuntersuchung aufzuzeigen, welche gemeindeeigenen<br />
Grundstücke für die Errichtung von gemeindeeigenem Wohnungsbau zur Verfügung<br />
stehen und zu prüfen, wie die Grundstücke hinsichtlich Baurecht, Bebaubarkeit, Wohnfläche, usw.,<br />
entwickelt werden könnten.<br />
Die Standortuntersuchungen wurden dem <strong>Gemeinde</strong>rat am 23.4.2013 ausgehändigt.<br />
Auf Wunsch des <strong>Gemeinde</strong>rates sollten weitere Standorte auf Eignung geprüft und der Standortuntersuchung<br />
beigefügt werden. Die Flächen des Ergänzungsstandortes „Äußerer Untergraben“ befinden<br />
sich nur zu ganz geringen Anteilen in gemeindeeigenem Besitz. Die Flächen des Ergänzungsstandortes<br />
„Unterm Heidach /Elzstraße“ befinden sich in der gewünschten Lage zu großen<br />
Teilen in privatem Eigentum (s. Anlage 2 nichtöffentlich, Ergänzungsstandorte Seiten 1-7).<br />
Die Ergänzungsstandorte werden in der Sitzung erläutert.<br />
Gleichzeitig wurde die Verwaltung gebeten, anhand eines Terminplanes aufzuzeigen, welche Schritte,<br />
Maßnahmen und Beschlüsse in zeitlicher Abhängigkeit zueinander notwendig werden, um im<br />
Januar 2014 einen Förderantrag zur „Errichtung von sozialgebundenen, gemeindeeigenen Wohnungsbau“<br />
nach dem Landeswohnraumförderprogramm 2012, stellen zu können<br />
(s. auch GR- Drucksache Nr. 56/2013).<br />
Der Förderantrag ist über das Landratsamt Emmendingen bei der L-Bank einzureichen.
Ein erster Meilenstein in der Terminkette für den Förderantrag, ist die Standortentscheidung für den<br />
gemeindeeigenen Wohnungsbau des <strong>Gemeinde</strong>rates am 18.6.2013.<br />
Standortauswahl<br />
Die Fraktionen haben aus der am 23.4.2013 ausgehändigten Standortuntersuchung, potentielle<br />
Standorte herausgelöst, die für die Realisierung von gemeindeeigenem Wohnungsbau zeitnah<br />
entwickelt werden könnten.<br />
Ein entscheidender Faktor für eine zeitnahe Realisierung von gemeindeeigenen Wohnungsbau<br />
bildet die Verfügbarkeit der Flächen. Um schnellstmöglich die Errichtung von gemeindeeigenem<br />
Wohnungsbau realisieren zu können, sollten sich die potentiellen Wohnbauflächen zwingend in<br />
gemeindeeigenen Besitz befinden.<br />
Standorte, die sich nicht in gemeindeeigenen Besitz befinden, wie z.B. Äußerer Untergraben“,<br />
oder Teilflächen aus dem Gebiet „Unterm Heidach / Elzstraße“, können nur zeitverzögert entwickelt<br />
werden.<br />
Am 18.06.2013,werden in öffentlicher Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats einzelne Standorte vorgestellt und<br />
zur Abstimmung gebracht.<br />
Unabhängig vom Beratungsprozess und –ergebnis für die Standortfrage des gemeindeeigenen<br />
Wohnungsbaus, empfiehlt die Verwaltung zur Beschlussfassung:<br />
1. Den Standort „Waldkircher Straße“ weiterhin als Standort für Obdachlosenunterkünfte vorzuhalten.<br />
In Ergänzung zu dem Bestandsgebäude, sollen auf dem vorgestellten Grundstücksteil noch<br />
zwei weitere Wohneinheiten für maximal insgesamt 12 bis 14 Personen errichtet werden.<br />
2. Für die Wohnbauflächen „Käppelematten und Unterm Heidach“ ein zusammenhängendes<br />
städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln, das eine bauliche Realisierung und Erschließung<br />
des gesamten Gebietes, in mehreren, voneinander weitgehend unabhängigen Bauabschnitten<br />
ermöglicht.<br />
3. Für den Bereich nördliche Hindenburgstraße, ab Raiffeisen Bank / Mauracher Straße bis<br />
Berliner Straße, ein städtebauliches Gesamtkonzept für eine zukünftige Bebauung zu entwickeln<br />
um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.<br />
Anlagen<br />
Anlage 1 öffentlich Übersicht Standortuntersuchung vom 23.4.2013 / 18.6.2013<br />
Anlage 2 nichtöffentlich Ergänzungsstandorte vom 18.6.2013 (Seiten 1 bis 7).<br />
Anlage 3 nichtöffentlich Tabelle Standortvorschläge, Auswahl „Einzelabstimmung“<br />
______________________________<br />
Markus Hollemann, Bürgermeister<br />
____________________________<br />
Helga Monauni, Bauamtsleiterin<br />
2