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Gemeinde Denzlingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Denzlingen</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

Amt/Geschäftszeichen Datum Drucksache-Nr.<br />

Bauamt / Monauni 04.06.213 88/2013<br />

Beratungsfolge<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Denzlingen</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Denzlingen</strong><br />

Sitzungstermin<br />

23.04.2013<br />

18.06.2013<br />

Errichtung gemeindeeigner Wohnungsbau<br />

- Standortauswahl -<br />

Beratungsergebnis<br />

Gremium Sitzung am Top<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 18.06.2013<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt:<br />

1. <strong>Gemeinde</strong>eigenen Wohnungsbau auf den Standorten …………., ………….., ……….. zu<br />

errichten.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.<br />

3. Den Standort „Waldkircher Straße“ als Standort für Obdachlosenunterkünfte vorzuhalten.<br />

In Ergänzung zu dem Bestandsgebäude, werden zwei weitere Wohneinheiten für<br />

maximal insgesamt 12 bis 14 Personen errichtet.<br />

4. Für die Wohnbauflächen „Käppelematten“ und „Unterm Heidach“ ein zusammenhängendes<br />

städtebauliches Gesamtkonzept zu erstellen, das eine bauliche Realisierung und Erschließung<br />

des gesamten Gebietes, in mehreren, voneinander weitgehend unabhängigen<br />

Bauabschnitten ermöglicht.<br />

5. Für den Bereich nördliche Hindenburgstraße, ab Raiffeisen Bank / Mauracher Straße bis<br />

Berliner Straße, ein städtebauliches Gesamtkonzept für eine zukünftige Bebauung zu entwickeln.<br />

Einstimmig<br />

Mit Stimmenmehrheit<br />

ja nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag<br />

Abweichender<br />

Beschluss<br />

Problembeschreibung/Begründung<br />

Seit geraumer Zeit berät der <strong>Gemeinde</strong>rat die Schaffung von bezahlbarem gemeindeeigenen Wohnraum<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Denzlingen</strong>.<br />

Die Verwaltung wurde gebeten anhand einer Standortuntersuchung aufzuzeigen, welche gemeindeeigenen<br />

Grundstücke für die Errichtung von gemeindeeigenem Wohnungsbau zur Verfügung<br />

stehen und zu prüfen, wie die Grundstücke hinsichtlich Baurecht, Bebaubarkeit, Wohnfläche, usw.,<br />

entwickelt werden könnten.<br />

Die Standortuntersuchungen wurden dem <strong>Gemeinde</strong>rat am 23.4.2013 ausgehändigt.<br />

Auf Wunsch des <strong>Gemeinde</strong>rates sollten weitere Standorte auf Eignung geprüft und der Standortuntersuchung<br />

beigefügt werden. Die Flächen des Ergänzungsstandortes „Äußerer Untergraben“ befinden<br />

sich nur zu ganz geringen Anteilen in gemeindeeigenem Besitz. Die Flächen des Ergänzungsstandortes<br />

„Unterm Heidach /Elzstraße“ befinden sich in der gewünschten Lage zu großen<br />

Teilen in privatem Eigentum (s. Anlage 2 nichtöffentlich, Ergänzungsstandorte Seiten 1-7).<br />

Die Ergänzungsstandorte werden in der Sitzung erläutert.<br />

Gleichzeitig wurde die Verwaltung gebeten, anhand eines Terminplanes aufzuzeigen, welche Schritte,<br />

Maßnahmen und Beschlüsse in zeitlicher Abhängigkeit zueinander notwendig werden, um im<br />

Januar 2014 einen Förderantrag zur „Errichtung von sozialgebundenen, gemeindeeigenen Wohnungsbau“<br />

nach dem Landeswohnraumförderprogramm 2012, stellen zu können<br />

(s. auch GR- Drucksache Nr. 56/2013).<br />

Der Förderantrag ist über das Landratsamt Emmendingen bei der L-Bank einzureichen.


Ein erster Meilenstein in der Terminkette für den Förderantrag, ist die Standortentscheidung für den<br />

gemeindeeigenen Wohnungsbau des <strong>Gemeinde</strong>rates am 18.6.2013.<br />

Standortauswahl<br />

Die Fraktionen haben aus der am 23.4.2013 ausgehändigten Standortuntersuchung, potentielle<br />

Standorte herausgelöst, die für die Realisierung von gemeindeeigenem Wohnungsbau zeitnah<br />

entwickelt werden könnten.<br />

Ein entscheidender Faktor für eine zeitnahe Realisierung von gemeindeeigenen Wohnungsbau<br />

bildet die Verfügbarkeit der Flächen. Um schnellstmöglich die Errichtung von gemeindeeigenem<br />

Wohnungsbau realisieren zu können, sollten sich die potentiellen Wohnbauflächen zwingend in<br />

gemeindeeigenen Besitz befinden.<br />

Standorte, die sich nicht in gemeindeeigenen Besitz befinden, wie z.B. Äußerer Untergraben“,<br />

oder Teilflächen aus dem Gebiet „Unterm Heidach / Elzstraße“, können nur zeitverzögert entwickelt<br />

werden.<br />

Am 18.06.2013,werden in öffentlicher Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats einzelne Standorte vorgestellt und<br />

zur Abstimmung gebracht.<br />

Unabhängig vom Beratungsprozess und –ergebnis für die Standortfrage des gemeindeeigenen<br />

Wohnungsbaus, empfiehlt die Verwaltung zur Beschlussfassung:<br />

1. Den Standort „Waldkircher Straße“ weiterhin als Standort für Obdachlosenunterkünfte vorzuhalten.<br />

In Ergänzung zu dem Bestandsgebäude, sollen auf dem vorgestellten Grundstücksteil noch<br />

zwei weitere Wohneinheiten für maximal insgesamt 12 bis 14 Personen errichtet werden.<br />

2. Für die Wohnbauflächen „Käppelematten und Unterm Heidach“ ein zusammenhängendes<br />

städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln, das eine bauliche Realisierung und Erschließung<br />

des gesamten Gebietes, in mehreren, voneinander weitgehend unabhängigen Bauabschnitten<br />

ermöglicht.<br />

3. Für den Bereich nördliche Hindenburgstraße, ab Raiffeisen Bank / Mauracher Straße bis<br />

Berliner Straße, ein städtebauliches Gesamtkonzept für eine zukünftige Bebauung zu entwickeln<br />

um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.<br />

Anlagen<br />

Anlage 1 öffentlich Übersicht Standortuntersuchung vom 23.4.2013 / 18.6.2013<br />

Anlage 2 nichtöffentlich Ergänzungsstandorte vom 18.6.2013 (Seiten 1 bis 7).<br />

Anlage 3 nichtöffentlich Tabelle Standortvorschläge, Auswahl „Einzelabstimmung“<br />

______________________________<br />

Markus Hollemann, Bürgermeister<br />

____________________________<br />

Helga Monauni, Bauamtsleiterin<br />

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