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Qualitätssicherungshandbuch - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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AUTOMATISIERTES RAUMORDNUNGSKATASTER<br />

(AROK)<br />

BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

Qualitätssicherungshandbuch<br />

(QSHB)<br />

Stand Dezember 2012<br />

Herausgeber:<br />

M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und Infrastruktur <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tüb<strong>in</strong>gen


AROK-Qualitätssicherungshandbuch<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I<br />

EINLEITUNG........................................................................................................................1<br />

1 GRUNDLAGEN UND AUFGABEN DES AROK...........................................................3<br />

1.1 Grundlagen ..............................................................................................................3<br />

1.1.1 Gesetzliche Grundlagen .....................................................................................3<br />

1.1.2 Inhalte des Raumordnungskatasters ..................................................................3<br />

1.1.3 Informationsbasis des AROK .............................................................................4<br />

1.1.4 Rechtliche Verb<strong>in</strong>dlichkeit des AROK.................................................................4<br />

1.2 Aufgaben ..................................................................................................................5<br />

1.2.1 Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung..............................................5<br />

1.2.2 Aufgabe des Raumordnungskatasters ...............................................................5<br />

2 SYSTEMKONZEPT UND DATENMODELL .................................................................6<br />

2.1 Systemkonzept ........................................................................................................6<br />

2.2 Datenmodell .............................................................................................................7<br />

2.2.1 Feature-Class / Feature-Dataset ........................................................................7<br />

2.2.2 Topologische Regeln..........................................................................................7<br />

2.2.3 Projektion / Genauigkeit (räumliche Ausdehnung)..............................................9<br />

2.2.4 Datenfelder.......................................................................................................10<br />

2.2.5 Doma<strong>in</strong>s und Subtypes ....................................................................................10<br />

2.2.5.1 E<strong>in</strong>schränkungen bei der Verwendung von Doma<strong>in</strong>s und Subtypes .........11<br />

2.2.5.2 Nomenklatur der Doma<strong>in</strong>s.........................................................................11<br />

2.2.5.3 Def<strong>in</strong>ition der Doma<strong>in</strong>s und Subtypes .......................................................12<br />

2.2.5.4 Weitergabe der Attributwerte.....................................................................12<br />

2.2.5.5 Vektordatenaustauschformate...................................................................12<br />

2.3 Geobasisdaten und Referenzgeometrie ..............................................................14<br />

2.3.1 Geobasisdaten .................................................................................................14<br />

2.3.2 Referenzgeometrie ...........................................................................................14<br />

2.4 Digitalisieranweisung............................................................................................16<br />

2.5 Das AROK im Internet ...........................................................................................18<br />

2.6 Datenhaltung <strong>in</strong> den Regierungspräsidien und im M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und<br />

Infrastruktur ......................................................................................................................18<br />

2.6.1 Datenhaltung <strong>in</strong> den Regierungspräsidien........................................................18<br />

2.6.1.1 AROK-Arbeitsplatz ....................................................................................18<br />

2.6.1.2 Auskunftsarbeitsplatz ................................................................................19<br />

2.6.2 Datenhaltung im M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und Infrastruktur ..............................21<br />

3 OBJEKTARTENKATALOG (AROK-OK) UND PLANZEICHEN ................................22<br />

4 INTEGRATION VON FREMDDATEN.........................................................................23


AROK-Qualitätssicherungshandbuch<br />

4.1 Daten von Landesbehörden .................................................................................23<br />

4.1.1 Daten aus dem WIBAS-Datenverbund .............................................................24<br />

4.1.2 Daten des LGRB ..............................................................................................25<br />

4.1.3 Daten der Landwirtschaftsverwaltung...............................................................25<br />

4.1.4 Daten der Forstverwaltung ...............................................................................25<br />

4.1.5 Daten des Landesamts für Denkmalpflege.......................................................25<br />

4.2 Daten der Regionalverbände ................................................................................25<br />

4.3 Sonstige Fremddaten ............................................................................................26<br />

5 DATENWEITERGABE................................................................................................28<br />

5.1 Art der Datenweitergabe .......................................................................................29<br />

5.2 Regelungen zur Datenweitergabe <strong>in</strong> Abhängigkeit der Datenquelle.................29<br />

5.2.1 Daten der Landesvermessungsverwaltung (Geobasisdaten) ...........................30<br />

5.2.2 Daten des WIBAS-Datenverbundes sowie weiterer Landesbehörden..............30<br />

5.2.3 Orig<strong>in</strong>äre Daten des Raumordnungskatasters .................................................31<br />

5.2.3.1 Weitergabe orig<strong>in</strong>ärer AROK-Daten ..........................................................31<br />

5.2.3.2 Weitergabe von AROK-Daten an den WIBAS-Datenverbund und weitere<br />

Landesbehörden .........................................................................................................31<br />

5.2.3.3 Weitergabe von Daten an das M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und Infrastruktur ..32<br />

5.2.3.4 Weitergabe von Daten an die Regionalverbände ......................................32<br />

5.2.3.5 Kartenausgabe/Planstempel .....................................................................32<br />

5.3 Zugriffsberechtigungen auf die digitalen AROK-Daten <strong>in</strong>nerhalb des jeweiligen<br />

Regierungspräsidiums/des M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und Infrastruktur.......................33<br />

5.4 Abgabe von Geodaten an e<strong>in</strong>e datenbearbeitende Stelle für den Aufbau des<br />

AROK 33<br />

6 ZUSTÄNDIGKEITEN ..................................................................................................34<br />

7 GEBÜHREN................................................................................................................35<br />

GLOSSAR..........................................................................................................................36<br />

LITERATURVERZEICHNIS ...............................................................................................40<br />

II


AROK-Qualitätssicherungshandbuch<br />

Verzeichnis der Anhänge<br />

III<br />

1.1 AROK-Strukturen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Personal Geodatabase<br />

1.2 Parameter der Projektionen<br />

1.3 Def<strong>in</strong>ition der allgeme<strong>in</strong>en Datenfelder<br />

1.4 Def<strong>in</strong>ition der objektartspezifischen Datenfelder<br />

2.1 Referenzgeometrie<br />

2.2 Ausführliche Digitalisieranweisung<br />

3.1 Kurzübersicht der Objektarten<br />

3.2 Objektartenkatalog (OK)<br />

3.3 Automatisiertes Raumordnungskataster (AROK) <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Ergänzung zum Objektartenkatalog (OK) - Nähere Beschreibung der 'Art der<br />

Bodennutzung' bei der Flächennutzungsplanung<br />

4.1 Datenimport<br />

5.1 Weitergabe von Daten aus dem Automatisierten Raumordnungskataster (AROK)<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg - weitergehende objektartspezifische E<strong>in</strong>schränkungen<br />

5.2 Nutzungsbestimmungen für Geofachdaten des Automatisierten Raumordnungskatasters<br />

(AROK) <strong>Baden</strong>-Württemberg bei den Regierungspräsidien als höhere<br />

Raumordnungsbehörden<br />

5.3 Vere<strong>in</strong>barung zur Nutzung von Geofachdaten aus dem Automatisierten Raumordnungskataster<br />

(AROK) <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

5.4 Vere<strong>in</strong>barung zur Weitergabe und Nutzung von Geobasis- und Geofachdaten aus<br />

dem Automatisierten Raumordnungskataster (AROK) <strong>Baden</strong>-Württemberg an<br />

e<strong>in</strong>e datenbearbeitende Stelle<br />

5.5 Planstempel<br />

5.6 Lieferung von Geofachdaten aus dem Automatisierten Raumordnungskataster<br />

(AROK) <strong>Baden</strong>-Württemberg an andere Landesbehörden<br />

6.1 Für das Automatisierte Raumordnungskataster (AROK) <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

zuständige Vertreter des M<strong>in</strong>isteriums für Verkehr und Infrastruktur und der<br />

Regierungspräsidien<br />

7.1 Gebührenverordnung Wirtschaftsm<strong>in</strong>isterium (GebVO WM)<br />

7.2 Auszug aus dem Gebührenverzeichnis (GebVerz WM)


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 1<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

<strong>Die</strong> Führung des Raumordnungskatasters <strong>Baden</strong>-Württemberg ist gemäß § 28 Landesplanungsgesetz<br />

(LplG) e<strong>in</strong>e Aufgabe der höheren Raumordnungsbehörden.<br />

Das Raumordnungskataster war bisher e<strong>in</strong> manuell geführtes, thematisches Kartenwerk<br />

auf der Basis der Topografischen Karte 1:25.000 (TK25), das z.T. durch Listen und Karteien<br />

ergänzt wurde. Mit dem analogen Raumordnungskataster war die gesetzliche Aufgabenerfüllung<br />

nur noch ungenügend und nicht mehr zeitgemäß erfüllbar. Deshalb war es<br />

dr<strong>in</strong>gend notwendig, mit dem Aufbau des EDV-gestützten, Automatisierten Raumordnungskatasters<br />

(AROK) zu beg<strong>in</strong>nen.<br />

Der M<strong>in</strong>isterrat hat am 23.06.1997 u.a. beschlossen, das bei den Regierungspräsidien<br />

analog geführte Raumordnungskataster <strong>in</strong> e<strong>in</strong> digitales Kataster zu überführen. Damit verbunden<br />

ist auch die Umstellung auf e<strong>in</strong> - <strong>in</strong>haltlich und technisch - landesweit e<strong>in</strong>heitliches<br />

Raumordnungskataster, da die bisherigen analogen Kataster bei den e<strong>in</strong>zelnen Regierungspräsidien<br />

<strong>in</strong> unterschiedlichen Ausprägungen geführt wurden bzw. <strong>in</strong> der Übergangszeit<br />

noch geführt werden.<br />

Gleichzeitig ist vorgesehen, das AROK mit dem M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und Infrastruktur<br />

und den Trägern der Regionalplanung, die eigene Geo<strong>in</strong>formationssysteme (GIS)<br />

aufbauen oder bereits e<strong>in</strong>gerichtet haben, zu verknüpfen, um e<strong>in</strong> landesweit kompatibles<br />

Planungs- und Informationssystem für die Aufgabenwahrnehmung der Landes- und<br />

Regionalplanung zu erhalten.<br />

Zweck des Qualitätssicherungshandbuchs (QSHB)<br />

Das QSHB soll die e<strong>in</strong>heitliche Führung des AROK sowie die Qualitätssicherung der Daten<br />

<strong>in</strong> allen Regierungspräsidien sicherstellen und dient vorrangig folgenden Zielen:<br />

• nachvollziehbare Dokumentation,<br />

• Hilfeleistung und Unterstützung für die AROK-Sachbearbeiter der Regierungspräsidien,<br />

• Sicherstellung der Datenqualität,<br />

• Festlegung der Datenformate des AROK – sowohl für die Abgabe von AROK-Daten<br />

als auch für die Lieferung von Fremddaten,<br />

• Dokumentation der federführenden Stellen der Daten,<br />

• Festlegung des Verfahrens bei der Abgabe von Daten aus dem AROK,<br />

• Qualitätssicherung im weiteren S<strong>in</strong>ne der DIN EN ISO 9000.<br />

Das QSHB wird fortlaufend von dem hierfür zuständigen Regierungspräsidium <strong>in</strong> Abstimmung<br />

mit den anderen Regierungspräsidien aktualisiert.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 2<br />

Ergänzung des AROK durch den PlanAtlas <strong>Baden</strong>-Württemberg (PlanA BW)<br />

In Ergänzung zum Automatisierten Raumordnungskataster wird <strong>in</strong> Kooperation zwischen<br />

den Regionalverbänden/Verband Region Stuttgart und dem M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und<br />

Infrastruktur der PlanAtlas <strong>Baden</strong>-Württemberg (PlanA BW) aufgebaut. Sie unterscheiden<br />

sich <strong>in</strong>haltlich wie folgt:<br />

• Das AROK enthält alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie die<br />

relevanten Sachdaten und wird im Bezugsmaßstab 1:25.000 geführt.<br />

• Der PlanAtlas <strong>Baden</strong>-Württemberg enthält die kartografisch darstellbaren<br />

Festlegungen der Raumordnungspläne e<strong>in</strong>schließlich der Änderungen und Zielabweichungen.<br />

Maßgebend für den PlanA BW ist der Maßstabsbereich 1:50.000 bis<br />

1:100.000 der Raumnutzungskarten (= verb<strong>in</strong>dliche Regionalpläne). Für den PlanA<br />

BW wird e<strong>in</strong> gesondertes Qualitätssicherungshandbuch geführt.<br />

Software<br />

Das AROK wird mit der Software ArcInfo der Produktfamilie ArcGIS der Firma ESRI aufgebaut.<br />

Als Datenmodell wird das „Personal-Geodatabase-Format“ e<strong>in</strong>gesetzt.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 3<br />

1 Grundlagen und Aufgaben des AROK<br />

1.1 Grundlagen<br />

1.1.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Gemäß § 28 LplG führt die höhere Raumordnungsbehörde e<strong>in</strong> Raumordnungskataster,<br />

das die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen enthält. Höhere Raumordnungsbehörden<br />

s<strong>in</strong>d gem. § 30 LplG die Regierungspräsidien.<br />

<strong>Die</strong> Planungsträger können gem. § 28 LplG <strong>in</strong> das Raumordnungskataster E<strong>in</strong>sicht nehmen.<br />

Kenntnis über die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen erhält die höhere<br />

Raumordnungsbehörde durch öffentliche und sonstige Planungsträger aufgrund der Mitteilungspflicht<br />

gem. § 26 LplG. Sie berät die Planungsträger auf dieser Grundlage gem. §<br />

14 LplG.<br />

1.1.2 Inhalte des Raumordnungskatasters<br />

<strong>Die</strong> AROK-Objektarten s<strong>in</strong>d im AROK-Objektartenkatalog (AROK-OK) zusammengefasst<br />

(siehe Anhang 3.1 Kurzübersicht der Objektarten).<br />

<strong>Die</strong> AROK-Objektarten (samt Attributen) s<strong>in</strong>d zwischen dem M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und<br />

Infrastruktur, den Regierungspräsidien sowie den Regionalverbänden und dem Verband<br />

Region Stuttgart abgestimmt und orientieren sich an der Entschließung der<br />

M<strong>in</strong>isterkonferenz für Raumordnung über den M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halt der Raumordnungskataster<br />

vom 27. November 1992 (GMBl 1993, S. 50).<br />

Der AROK-OK ist <strong>in</strong> folgende Themenkomplexe gegliedert:<br />

Verwaltungse<strong>in</strong>heiten<br />

Natürliches Potenzial<br />

Schutz von Natur und Landschaft<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Hochwasser<br />

Boden und Bodenschätze<br />

Infrastruktur<br />

Energie<br />

Wasser<br />

Abwasser<br />

Wasserbauwerke<br />

Straßenverkehr<br />

Schienenverkehr<br />

Schiffsverkehr<br />

Luftverkehr<br />

Nachrichtenwesen<br />

Abfallwirtschaft<br />

Erholung, Sport, Freizeit


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 4<br />

Bauleitplanung<br />

Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung)<br />

Bebauungsplan (verb<strong>in</strong>dliche Bauleitplanung)<br />

sonstige Satzungen<br />

Denkmalschutz<br />

Verteidigung<br />

Raumordnungsverfahren (ROV) und sonstige besonders raumbedeutsame Vorhaben und<br />

Maßnahmen<br />

<strong>Die</strong> e<strong>in</strong>zelnen Themen werden im AROK <strong>in</strong> drei verschiedenen Planungsstadien geführt:<br />

1) Rechtsbestand,<br />

2) rechtlich verfestigte Planung,<br />

3) e<strong>in</strong>geleitetes Planungs- oder Zulassungsverfahren.<br />

<strong>Die</strong> verschiedenen Planungsstadien der e<strong>in</strong>zelnen Objektarten s<strong>in</strong>d im Anhang 3.2 zum<br />

QSHB sowie im Anhang 1 zum AROK-OK def<strong>in</strong>iert.<br />

Im AROK werden e<strong>in</strong>ige Objektarten, die (vordergründig) gleiche Inhalte haben, <strong>in</strong> unterschiedlichen<br />

Themenkomplexen und damit mehrfach geführt. Vor allem der Themenkomplex<br />

"Infrastruktur" be<strong>in</strong>haltet Objektarten, die sich zum Teil nochmals unter dem Komplex<br />

"Bauleitplanung und Denkmalschutz" f<strong>in</strong>den.<br />

<strong>Die</strong>s resultiert aus der Notwendigkeit, zum e<strong>in</strong>em die Objektarten auf der Grundlage der<br />

Fachplanungen (im Themenkomplex "Infrastruktur) als auch zum anderen gemäß der gesetzlichen<br />

Regelungen des Baugesetzbuchs (im Themenkomplex "Bauleitplanung und<br />

Denkmalschutz") aufzunehmen.<br />

<strong>Die</strong> Darstellungen und Festsetzungen der Bauleitplanung und hier vor allem der Flächennutzungspläne<br />

s<strong>in</strong>d nicht notwendigerweise identisch mit den fachplanerischen Festsetzungen.<br />

Es ist daher unerlässlich, dass <strong>in</strong> den Themenkomplexen unabhängig vone<strong>in</strong>ander<br />

und auf der Basis der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen (Fachplanungsgesetz oder<br />

Baugesetzbuch) die relevanten und gesetzlich vorgesehenen Inhalte und somit Objektarten<br />

geführt werden.<br />

1.1.3 Informationsbasis des AROK<br />

Als Basis und H<strong>in</strong>tergrund<strong>in</strong>formation dienen die Daten des Amtlichen Topografisch-Kartografischen<br />

Informationssystems (ATKIS) sowie die Rasterdaten der Topografischen Karten<br />

1:25.000 (TK 25) und 1:100.000 (TK 100) der Landesvermessungsverwaltung.<br />

1.1.4 Rechtliche Verb<strong>in</strong>dlichkeit des AROK<br />

Das AROK ersetzt nicht die Orig<strong>in</strong>aldaten. Rechtlich verb<strong>in</strong>dlich s<strong>in</strong>d nur die Orig<strong>in</strong>alpläne<br />

(bspw. Bauleitpläne).<br />

<strong>Die</strong> Führung des AROK ist grundsätzlich auf den Maßstab 1:25.000 ausgerichtet. Auch die<br />

Interpretation der Daten aus dem AROK hat daher auf der Basis des Maßstabs 1:25.000<br />

zu erfolgen.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 5<br />

1.2 Aufgaben<br />

1.2.1 Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung<br />

Raumordnung und Landesplanung haben die Aufgabe, das Land und se<strong>in</strong>e Teilräume zu<br />

entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sollen unterschiedliche Anforderungen an den<br />

Raum aufe<strong>in</strong>ander abgestimmt, auftretende Konflikte ebenenkonform ausgeglichen sowie<br />

Vorsorge für e<strong>in</strong>zelne Raumfunktionen und Raumnutzungen getroffen werden.<br />

Als Instrumente zur Erfüllung dieser Aufgabe dienen zusammenfassende, übergeordnete<br />

Raumordnungspläne (Planfunktion), die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und<br />

Maßnahmen (Abstimmungs- und Koord<strong>in</strong>ierungsfunktion) und die Mitwirkung an der räumlichen<br />

Ordnung und Entwicklung des Landes (Mitwirkungsfunktion), wie z.B. die Mitwirkung<br />

an der Fachplanung.<br />

1.2.2 Aufgabe des Raumordnungskatasters<br />

Aufgabe des Raumordnungskatasters der Regierungspräsidien ist die fachübergreifende,<br />

zusammenfassende Darstellung aller raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen.<br />

Das Raumordnungskataster stellt e<strong>in</strong>e wichtige Informationsgrundlage für die Durchführung<br />

von Raumordnungsverfahren nach §§18 und 19 LplG und für die Abstimmung raumbedeutsamer<br />

Planungen und Maßnahmen nach § 27 LplG sowie für die Aufstellung von<br />

Entwicklungsplänen und Regionalplänen dar.<br />

Das Raumordnungskataster ermöglicht die Beurteilung und Bewertung von Planungskonflikten<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die Koord<strong>in</strong>ierungsaufgaben und Bündelungsfunktionen der Regierungspräsidien.<br />

Konflikte mit anderen Planungen können anhand des Raumordnungskatasters<br />

frühzeitig erkannt werden.<br />

§ 14 Abs. 3 LplG sieht vor, dass die Träger der Bauleitplanung, die anderen öffentlichen<br />

Stellen, die Personen des Privatrechts nach § 4 Abs. 3 LplG und die sonstigen Personen<br />

des Privatrechts, soweit sie betroffen s<strong>in</strong>d, von den Regierungspräsidien als höhere<br />

Raumordnungsbehörden und von den Regionalverbänden über die Erfordernisse der<br />

Raumordnung unterrichtet und beraten werden.<br />

Zur Beratung und Unterrichtung gehören<br />

• die Information über die Erfordernisse der Raumordnung im Vorfeld konkreter Planungen<br />

und Verfahren,<br />

• die Beteiligung der Raumordnungsbehörden und Regionalverbände <strong>in</strong> Verwaltungsverfahren<br />

als Träger öffentlicher Belange und die Unterstützung von Genehmigungsbehörden<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Erfordernisse der Raumordnung, soweit das Verwaltungsverfahren<br />

nicht <strong>in</strong> der Hand der Genehmigungsbehörde liegt, wie bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen.<br />

<strong>Die</strong> für die Beratung und Unterrichtung erforderlichen Informationen<br />

werden aus dem Raumordnungskataster geliefert.<br />

Des weiteren sieht das LplG gem. § 26 Abs. 4 vor, dass die öffentlichen Stellen und die<br />

Personen des Privatrechts nach § 4 Abs. 3 LplG bei den Regierungspräsidien als höhere<br />

Raumordnungsbehörden Auskünfte über den Verfahrens- und Sachstand raumbedeutsamer<br />

Planungen und Maßnahmen e<strong>in</strong>holen können. Auch hierfür liefert <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie das<br />

Raumordnungskataster die notwendigen Informationen.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 6<br />

2 Systemkonzept und Datenmodell<br />

2.1 Systemkonzept<br />

Bei der Entscheidung, auf welcher GIS-Softwarebasis das AROK geführt werden soll, fiel<br />

die Entscheidung auf die Produktl<strong>in</strong>ie der Firma ESRI. <strong>Die</strong>s hat unter anderem den Vorteil,<br />

dass verschiedene Landesbehörden (UM, LUBW und nachgeordnete Behörden der Umweltverwaltung<br />

sowie die Forst- und Landwirtschaftsverwaltung) ebenfalls Softwareprodukte<br />

dieser Firma e<strong>in</strong>setzen und somit der vere<strong>in</strong>barte Datenaustausch mit dem AROK<br />

ohne größere Reibungsverluste zu bewerkstelligen ist.<br />

Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die e<strong>in</strong>zusetzende Software wurden von der<br />

Firma ESRI nur die Produkte ArcInfo-Workstation und ArcView 3.x angeboten. Aufgrund<br />

der Forderung nach e<strong>in</strong>er topologisch exakten Datenhaltung im AROK kam nur die Software<br />

ArcInfo <strong>in</strong> Frage. In ArcInfo werden die Daten dateibasiert, im sogenannten Coverage-Format,<br />

gespeichert. Aus dieser Eigenschaft ergab sich für das AROK e<strong>in</strong>e<br />

Strukturierung der Datenhaltung <strong>in</strong> Verzeichnissen und Unterverzeichnissen, die auf<br />

Grundlage der themenspezifischen Hierarchie des AROK def<strong>in</strong>iert wurden.<br />

In den Jahren nach dieser Entscheidung wurde von der Firma ESRI die ArcGIS Produktfamilie<br />

(Desktop GIS mit den Programmen ArcInfo, ArcEditor, ArcView etc.) auf den Markt<br />

gebracht. Mit dieser Markte<strong>in</strong>führung wurde auch e<strong>in</strong> neues Datenmodell, die Personal<br />

Geodatabase, e<strong>in</strong>geführt. In e<strong>in</strong>er Personal Geodatabase werden die Daten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er lokalen<br />

Datenbank abgelegt. Von Seiten des Open-GIS Konsortiums (OGC) soll diese Art der<br />

Datenhaltung künftig als Standardformat für GIS-Daten def<strong>in</strong>iert werden.<br />

Im Laufe des Jahres 2003 hat sich herausgestellt, dass von Seiten der Firma ESRI das<br />

Coverage-Format, wie auch ArcInfo-Workstation, nicht mehr weiterentwickelt bzw. unterstützt<br />

wird. Lediglich ArcGIS und das Personal-Geodatabase-Datenmodell werden weiter<br />

gepflegt und entwickelt. So ist seit der Programmversion 8.3 auch die topologische Exaktheit,<br />

wie sie für das AROK gefordert wird, verwirklicht. Im Gegensatz zum Coverage-Format,<br />

das nur e<strong>in</strong>e topologische Regel kennt, können im Geodatabase-Format auch unterschiedliche<br />

Regeln sowie Ausnahmen von den def<strong>in</strong>ierten Regeln festgelegt werden.<br />

Gleichzeitig ist es mit dieser Programmversion nur noch möglich, Shape- und GDB-Dateien<br />

zu editieren. Coverage-Dateien können nicht mehr bearbeitet werden.<br />

Aufgrund dieser Entwicklung bei der Firma ESRI wurde am 25. Februar 2003 der Umstieg<br />

von ArcInfo-Workstation auf ArcGIS beschlossen.<br />

Für das AROK bedeutete dies, dass die für ArcInfo-Workstation def<strong>in</strong>ierte Themenstruktur<br />

sowie die Attribute im Personal-Geodatabase-Format abzubilden s<strong>in</strong>d. Für die Erstellung<br />

der Strukturierung im Geodatabase-Modell wurde zusätzlich berücksichtigt, dass im AROK<br />

unter anderem Daten aus dem WIBAS-Datenverbund e<strong>in</strong>gebunden werden sollen. Um den<br />

Aufwand diesbezüglich so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten, wird die AROK-Strukturierung an<br />

das WIBAS angepasst. <strong>Die</strong> umfassende Darstellung der Konzeption erfolgte im „Konzept<br />

zur Umstrukturierung der im Coverage-Format gehaltenen Daten des Automatisierten<br />

Raumordnungskatasters (AROK) <strong>Baden</strong>-Württemberg <strong>in</strong> das Geodatabase-Format“ vom<br />

Oktober 2003, das hier auszugsweise wiedergegeben wird.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 7<br />

2.2 Datenmodell<br />

<strong>Die</strong> AROK-Daten werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Personal Geodatabase (pGDB) gehalten. Bei e<strong>in</strong>er<br />

pGDB handelt es sich um e<strong>in</strong>e MS-Access-Datenbank, e<strong>in</strong>e sogenannte Desktop-Datenbank.<br />

E<strong>in</strong>e Geodatabase im weiteren S<strong>in</strong>ne basiert h<strong>in</strong>gegen auf e<strong>in</strong>er wesentlich leistungsfähigeren<br />

RDBMS (Relationales Datenbank Managementsystem) wie ORACLE etc.<br />

Auf derartige Datenbanken können ArcGIS, ArcInfo und ArcView nur über Zusatzprogramme<br />

(ArcSDE) zugreifen. <strong>Die</strong> Datenhaltung von AROK auf e<strong>in</strong>er RDBMS ist derzeit<br />

nicht vorgesehen.<br />

Im Nachfolgenden ist somit unter dem Begriff „Geodatabase“ immer e<strong>in</strong>e Personal Geodatabase<br />

zu verstehen.<br />

In e<strong>in</strong>er Personal Geodatabase ist es, wie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er leistungsfähigen RDBMS, möglich, alle<br />

AROK-Themen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zigen Datenbank abzulegen. Hiervon wurde Abstand genommen,<br />

da e<strong>in</strong> derartiges Vorgehen die Datenbank sehr groß und die Bearbeitung der abgelegten<br />

Objekte damit sehr langsam werden würde. Auch ist nach Angaben der Fa. ESRI<br />

e<strong>in</strong>e Personal Geodatabase auf e<strong>in</strong>e Dateigröße von 2 GB beschränkt. Hierbei s<strong>in</strong>d neben<br />

den eigentlichen Geodaten auch Attributtabellen (Doma<strong>in</strong>s, Subtypes und sonstige Tabellen)<br />

mit e<strong>in</strong>zurechnen.<br />

Aus diesem Grund werden die AROK-Objektarten (Themen) <strong>in</strong> s<strong>in</strong>nvollen thematischen<br />

Gruppen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Personal Geodatabases gehalten (vgl. Anhang 1.1). <strong>Die</strong> Benennung<br />

der Geodatabase richtet sich nach der Objektartengruppe, die <strong>in</strong> dieser Datenbank gespeichert<br />

wird.<br />

Im Nachfolgenden werden der Aufbau der Geodatabases <strong>in</strong> Feature-Classes/-Datasets,<br />

topologische Regeln, Projektion, Datenfelder sowie Doma<strong>in</strong>s und Subtypes näher beschrieben.<br />

2.2.1 Feature-Class / Feature-Dataset<br />

Innerhalb e<strong>in</strong>er Personal Geodatabase werden die Daten <strong>in</strong> sogenannten Feature-Classes<br />

gespeichert.<br />

Um für Feature-Classes topologische Regeln def<strong>in</strong>ieren zu können, müssen die Feature-<br />

Classes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Feature-Dataset stehen.<br />

<strong>Die</strong> Benennung der Feature-Classes sowie der Feature-Datasets richtet sich nach der<br />

Thematik der Objektart/en, die dort abgelegt wird/werden (vgl. Anhang 1.1).<br />

Zu berücksichtigen ist, dass die Bearbeitung von Feature-Classes <strong>in</strong>nerhalb von Feature-<br />

Datasets nicht die gleiche Performance erreicht, wie bei Feature-Classes, die außerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Feature-Datasets stehen. Aufgrund logischer Zusammenhänge gerade zwischen<br />

Flächen- und Punktdarstellungen (> bzw. < 0,25 ha) ist es s<strong>in</strong>nvoller, diese logischen Zusammenhänge<br />

abzubilden und die Performanceprobleme zu vernachlässigen. Grundsätzlich<br />

werden nur die Feature-Classes <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Feature-Dataset gestellt, für die topologische<br />

Regeln def<strong>in</strong>iert werden müssen.<br />

2.2.2 Topologische Regeln<br />

Topologische Regeln können, wie <strong>in</strong> Kapitel 2.2.1 bereits erwähnt, nur <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Feature-Datasets def<strong>in</strong>iert werden.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 8<br />

Für AROK gilt, dass nur bei Polygon-Feature-Classes topologische Regeln, soweit dies<br />

notwendig ist, def<strong>in</strong>iert werden. Hierbei können folgende Regeln verwendet werden:<br />

Regel Beschreibung Geometrietyp<br />

ke<strong>in</strong>e Überlappung<br />

(Must Not Overlap)<br />

Flächen dürfen sich <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>er Feature-Class<br />

nicht überlappen. Flächen<br />

dürfen sich an e<strong>in</strong>er L<strong>in</strong>ie<br />

bzw. e<strong>in</strong>em Punkt berühren<br />

oder vone<strong>in</strong>ander komplett<br />

getrennt se<strong>in</strong>.<br />

Polygon<br />

ke<strong>in</strong>e Lücke<br />

(Must Not Have Gaps)<br />

wird überdeckt durch e<strong>in</strong>e<br />

Fläche von<br />

(Must Be Covered By)<br />

Grenze überdeckt von<br />

Grenze von<br />

(Area Boundary Must Be<br />

Covered By Boundary Of)<br />

Überlappt sich nicht mit<br />

(Must Not Overlap With)<br />

Polygone e<strong>in</strong>er Feature-<br />

Class weisen ke<strong>in</strong>e Lücken<br />

oder undef<strong>in</strong>ierte Umgebungsflächen<br />

auf.<br />

Jede Fläche e<strong>in</strong>er Feature-<br />

Class muss von genau<br />

e<strong>in</strong>er Fläche der anderen<br />

Feature-Class vollständig<br />

überdeckt se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Grenzen von Flächen<br />

e<strong>in</strong>er Feature-Class müssen<br />

durch die Grenze e<strong>in</strong>er Fläche<br />

e<strong>in</strong>er anderen Feature-<br />

Class überdeckt se<strong>in</strong>.<br />

Flächen der ersten Feature-<br />

Class dürfen sich nicht mit<br />

Flächen der zweiten<br />

Feature-Class überlappen.<br />

Tabelle: Topologische Regeln <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Feature-Class<br />

Polygon<br />

Polygon Polygon<br />

Polygon Polygon<br />

Polygon Polygon<br />

Es kann jedoch z.B. vorkommen, dass sich Flächen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Feature-Class überlagern.<br />

<strong>Die</strong>se Ausnahmen von obigen Regeln s<strong>in</strong>d zulässig und können vom Sachbearbeiter<br />

als Ausnahme (Mark as Exception) bei dem entsprechenden Objekt def<strong>in</strong>iert werden.<br />

Neben der topologischen Regel kann <strong>in</strong> der Datei für die Def<strong>in</strong>ition der topologischen Beziehung<br />

das Maß für die Cluster Toleranz def<strong>in</strong>iert bzw. die Vorgabe des Systems<br />

(ArcCatalog) übernommen werden.<br />

Bei der Cluster Toleranz handelt es sich um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>imalabstand zwischen Punkten<br />

(Vertices) von Objekten. Punkte, die sich <strong>in</strong>nerhalb dieses Radius bef<strong>in</strong>den, werden zu<br />

e<strong>in</strong>em Punkt zusammengezogen. Vom System wird aus der Kartenausdehnung sowie der<br />

Genauigkeit (näheres hierzu <strong>in</strong> Kapitel 2.2.3) e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imalwert ermittelt. <strong>Die</strong>ser Wert kann<br />

vom Bearbeiter manuell geändert werden, jedoch darf dieser Wert nicht kle<strong>in</strong>er als der vom<br />

System ermittelte Wert se<strong>in</strong>. Für AROK gilt, dass der vom System ermittelte Wert verwendet<br />

wird.<br />

<strong>Die</strong>se topologischen Regeln s<strong>in</strong>d auf alle Objekte, welche im AROK erstellt werden, anzuwenden.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 9<br />

Für die topologische Korrektheit der aus anderen Quellen importierten Daten (z.B. dem<br />

WIBAS-Datenverbund) ist die jeweilige datenführende Stelle verantwortlich. D.h. e<strong>in</strong>e<br />

Topologieprüfung dieser Daten f<strong>in</strong>det nicht statt. Ausnahme ist, wenn zwischen der datenführenden<br />

Stelle und den Regierungspräsidien e<strong>in</strong>e entsprechende Vere<strong>in</strong>barung zur Topologieprüfung<br />

besteht.<br />

E<strong>in</strong>e gesonderte Regelung gilt für Objekte der Bauleitplanung h<strong>in</strong>sichtlich der Datenhaltung<br />

unterschiedlicher Rechtszustände. Hier werden wegen den vielfältigen Überlagerungen<br />

zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Rechtszuständen die Objekte des Stadiums "Planung" (sowohl im<br />

„Rechtsbestand“ als auch <strong>in</strong> der „e<strong>in</strong>geleiteten Planung“) <strong>in</strong> separaten Feature-Classes<br />

gehalten. Zur namentlichen Unterscheidung der Feature-Classes wird an den Wortstamm<br />

(z.B. „FNP“) der Zahlenkode („0“ bzw. „2“) angehängt.<br />

2.2.3 Projektion / Genauigkeit (räumliche Ausdehnung)<br />

In ArcGIS ist es erforderlich, für die Daten e<strong>in</strong>e Projektion (Koord<strong>in</strong>atensystem) zu def<strong>in</strong>ieren.<br />

Für <strong>Baden</strong>-Württemberg ist derzeit das Gauß-Krüger-Koord<strong>in</strong>atensystem (Bessel-Ellipsoide;<br />

3. Meridianstreifen) für die räumliche Erfassung von Geo-Objekten landesweit<br />

festgelegt.<br />

In ArcGIS ( Coord<strong>in</strong>ate System / Projected Coord<strong>in</strong>ate Systems / National Grids) existieren<br />

bereits zwei vordef<strong>in</strong>ierte Projektionen für <strong>Baden</strong>-Württemberg. Hierbei handelt es sich<br />

um die Projektionen:<br />

• Germany Zone 3 und<br />

• DHDN 3 Degree Gauss Zone 3<br />

Von der Fa. ESRI wird die Verwendung der Projektion „DHDN 3 Degree Gauss Zone 3“<br />

empfohlen. E<strong>in</strong>e Beschreibung der Parameter dieser Projektionen f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> Anhang<br />

1.2.<br />

Für die Zukunft ist vom Landesvermessungsamt vorgesehen, die Universale Transversale<br />

Mercatorabbildung (WGS 84 UTM Zone 32 Nord) zu verwenden. Nach Auskunft des Landesvermessungsamtes<br />

kann es jedoch noch mehrere Jahre dauern, bis diese Umstellung<br />

durchgeführt wird.<br />

<strong>Die</strong> Genauigkeit der Ablage der erfassten Daten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geodatabase ist abhängig von<br />

deren räumlicher Ausdehnung. In e<strong>in</strong>er Geodatabase werden die Ausdehnung und Genauigkeit<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er X/Y-Doma<strong>in</strong> def<strong>in</strong>iert. Hier<strong>in</strong> werden die Werte für X-m<strong>in</strong>/max, Y-m<strong>in</strong>/max<br />

und die Genauigkeit festgelegt, wobei die Werte vone<strong>in</strong>ander abhängig s<strong>in</strong>d.<br />

Um h<strong>in</strong>sichtlich der Genauigkeit landese<strong>in</strong>heitlich zu bleiben, hält sich das AROK an die<br />

Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

(LUBW). <strong>Die</strong> LUBW hat als Genauigkeit für die Datenerfassung e<strong>in</strong>en Wert von 1 mm<br />

festgelegt. Demnach wurden für die X/Y-Doma<strong>in</strong> der Feature-Classes folgende Werte<br />

def<strong>in</strong>iert:<br />

Xm<strong>in</strong> = 3.250.000<br />

Ym<strong>in</strong> = 5.200.000<br />

Genauigkeit = 1.000<br />

X-/Y-max werden vom System automatisch berechnet.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 10<br />

Mit der verwendeten Genauigkeit von 1 mm ist es möglich, auch Gebiete <strong>in</strong> benachbarten<br />

Bundesländern / Staaten mit e<strong>in</strong>zubeziehen bzw. darzustellen.<br />

Anmerkung:<br />

Der hier verwendete Begriff der Genauigkeit ist nicht identisch mit der Genauigkeit<br />

des Digitalisierens. Er beschreibt hier lediglich, mit welcher numerischen<br />

Genauigkeit die Daten <strong>in</strong> der Geodatabase gespeichert werden.<br />

2.2.4 Datenfelder<br />

Bei den im AROK verwendeten Datenfeldern können zwei Gruppen unterschieden werden:<br />

• allgeme<strong>in</strong>gültige Datenfelder, die bei allen Feature-Classes (siehe Anhang 1.3) und<br />

• objektartspezifische Datenfelder, die nur bei bestimmten Objektarten vorhanden<br />

se<strong>in</strong> müssen (siehe Anhang 1.4).<br />

E<strong>in</strong>e genaue Beschreibung der Datenfelder f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> den Anhängen 1.3 bzw. 1.4.<br />

<strong>Die</strong> <strong>in</strong> obigen Tabellen aufgeführten Aliasnamen der Datenfelder geben e<strong>in</strong>en ersten Anhaltspunkt<br />

an. So kann es s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, bei gewissen Objektarten e<strong>in</strong>en anderen Aliasnamen<br />

zu verwenden. Z.B. „Datum der Rechtsverordnung“ anstatt „Genehmigungsdatum“<br />

bei Waldschutzgebieten.<br />

Des Weiteren können <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Feature-Class für jedes Datenfeld unterschiedliche<br />

Regeln festgelegt werden:<br />

• Feld darf nicht leer („not NULL“) se<strong>in</strong> sowie<br />

• Def<strong>in</strong>ition von Standardwerten.<br />

2.2.5 Doma<strong>in</strong>s und Subtypes<br />

Zur Vermeidung von Tippfehlern bei der Datene<strong>in</strong>gabe werden <strong>in</strong>nerhalb der pGDB<br />

Doma<strong>in</strong>s und Subtypes def<strong>in</strong>iert. Hierbei handelt es sich um vordef<strong>in</strong>ierte Auswahllisten,<br />

die nur nach landesweiter Abstimmung ergänzt werden können.<br />

Im Nachfolgenden e<strong>in</strong>e kurze Def<strong>in</strong>ition von Doma<strong>in</strong>s bzw. Subtypes:<br />

• Bei Doma<strong>in</strong>s handelt es sich um Tabellen, die verschiedenen Datenfeldern <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Feature-Classes zugeordnet werden können. <strong>Die</strong> Art der Daten (Zahl,<br />

Text etc.) ist hierbei abhängig vom Datenfeldtyp der Feature-Class.<br />

• Subtypes h<strong>in</strong>gegen werden <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Feature-Class e<strong>in</strong>em Datenfeld zugeordnet.<br />

In Abhängigkeit von der Auswahl können anderen Datenfeldern unterschiedliche<br />

Doma<strong>in</strong>s bzw. feste Feld<strong>in</strong>halte zugeordnet werden. Je Feature-Class kann nur<br />

e<strong>in</strong> Subtype def<strong>in</strong>iert werden. Subtypes können nur ganzzahlige (Integer) Daten <strong>in</strong><br />

der Feature-Class ablegen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>in</strong> die jeweilige Personal Geodatabase aufzunehmende Objektnummer sowie die zugehörigen<br />

Attributwerte ergeben sich aus dem Objektartenkatalog und werden hier im E<strong>in</strong>zelnen<br />

nicht aufgeführt.<br />

Für Feature-Classes <strong>in</strong> welchen mehrere Objektarten mit jeweils objektspezifischen Attributen<br />

(z.B. FNP) werden die Objektnummer nicht als Doma<strong>in</strong> sondern als Subtype def<strong>in</strong>iert.<br />

H<strong>in</strong>gegen werden bei Feature-Classes, <strong>in</strong> welchen jeweils nur e<strong>in</strong>e Objektart abgelegt<br />

wird, diese als Standardwert fest vorgegeben.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 11<br />

2.2.5.1 E<strong>in</strong>schränkungen bei der Verwendung von Doma<strong>in</strong>s und Subtypes<br />

Bei der Verwendung von Doma<strong>in</strong>s bzw. Subtypes treten nachfolgend beschriebene E<strong>in</strong>schränkungen<br />

auf.<br />

Doma<strong>in</strong>s:<br />

Bei Doma<strong>in</strong>s können lediglich die <strong>in</strong> der Liste vorhandenen Werte übernommen werden.<br />

Sollten mehrere Attributwerte zutreffen, so müssten alle möglichen Komb<strong>in</strong>ationen <strong>in</strong> der<br />

Auswahlliste aufgeführt werden. <strong>Die</strong>ses Problem der sogenannten „Mehrfachnutzung“ tritt<br />

vorwiegend <strong>in</strong> der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) auf.<br />

<strong>Die</strong>ses Problem wurde für AROK wie folgt gelöst:<br />

• In der Doma<strong>in</strong> wird der Attributwert „Mehrfachnutzung“ geführt.<br />

• Flächen mit Mehrfachnutzung werden lediglich mit o.g. Attribut versehen. E<strong>in</strong>e Darstellung<br />

der unterschiedlichen Nutzungen kann über Punktobjekte oder E<strong>in</strong>tragungen<br />

im Bemerkungsfeld erfolgen.<br />

Subtypes:<br />

Werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geodatabase Subtypes verwendet, so kann diese Personal Geodatabase<br />

nicht unter ArcView 8 (ff) editiert werden. Da jedoch die Regierungspräsidien <strong>in</strong> regem<br />

Austausch mit den Regionalverbänden stehen, die i. d. Regel über ArcView und nicht über<br />

ArcInfo verfügen, ist hier mit Schwierigkeiten zu rechnen.<br />

Um diese bei der Weitergabe von Personal Geodatabases aus dem AROK an die Regionalverbände<br />

zu vermeiden, müssen vor der Weitergabe die Subtypes sowie topologische<br />

Regeln entfernt werden oder der Datenaustausch f<strong>in</strong>det über e<strong>in</strong>en Datenexport <strong>in</strong> das<br />

Shape-Format statt (näheres siehe Kapitel 5 „Datenweitergabe“). Soll die Personal Geodatabase<br />

wieder <strong>in</strong> ArcMap mit allen Möglichkeiten (Subtypes etc.) genutzt werden, so s<strong>in</strong>d<br />

diese neu anzulegen. <strong>Die</strong> Notwendigkeit besteht auch, wenn im AROK e<strong>in</strong>e Personal Geodatabase<br />

e<strong>in</strong>gebunden werden soll, die unter ArcView erstellt wurde.<br />

Erfolgt die Datenerfassung <strong>in</strong> den Regierungspräsidien sowohl mit ArcInfo 8 als auch mit<br />

ArcView 8, so ist mit der gleichen Problemstellung zu rechnen.<br />

2.2.5.2 Nomenklatur der Doma<strong>in</strong>s<br />

Grundsätzlich gilt, dass sich der Doma<strong>in</strong>name aus dem Datenfeldnamen sowie der Objektartnummer<br />

zusammensetzt. Zum Beispiel „art311010“ für das Datenfeld „Art“ des Themas<br />

Kraftwerk (311010).<br />

Hierbei gelten jedoch folgende Ausnahmen:<br />

• Für Doma<strong>in</strong>s, die <strong>in</strong> sämtlichen AROK-Objektarten identisch s<strong>in</strong>d (z.B. Rechtsstatus:<br />

„arokstatus“), wird lediglich der Feldname verwendet.<br />

• Für AROK-Objektarten, die sowohl als Polygon wie auch als Punktthema def<strong>in</strong>iert<br />

s<strong>in</strong>d, wird die Objektartnummer des Polygon-Themas verwendet.<br />

• Bei AROK-Objektarten, die <strong>in</strong> unterschiedlichen Darstellungsformen def<strong>in</strong>iert wurden<br />

(z.B. Bauflächen Planung und Bestand <strong>in</strong> FNP), wird die Objektartnummer des<br />

Bestandsthemas dem Datenfeld angehängt.<br />

• Für umfangreiche Doma<strong>in</strong>s zur Verwendung außerhalb e<strong>in</strong>er Subtype-Umgebung<br />

wird die Objektartnummer der ersten Objektart verwendet.<br />

<strong>Die</strong> e<strong>in</strong>zelnen Doma<strong>in</strong>s, Subtypes und Standardwerte s<strong>in</strong>d dem AROK-Objektartenkatalog<br />

zu entnehmen und werden hier nicht aufgeführt.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 12<br />

2.2.5.3 Def<strong>in</strong>ition der Doma<strong>in</strong>s und Subtypes<br />

In ArcGIS besteht die Möglichkeit, Doma<strong>in</strong>s als Zahlen-, Text- oder Datumsfeld zu def<strong>in</strong>ieren<br />

und diesem „Code“ e<strong>in</strong>en beschreibenden Text zuzuordnen. Im Auswahlfeld der Tabelle<br />

wird dieser Text angezeigt, <strong>in</strong> der Datenbank der zugeordnete Code e<strong>in</strong>getragen.<br />

Im AROK werden die vorgegebenen Attribute als Schlüssellisten h<strong>in</strong>terlegt. Hieraus ergeben<br />

sich für die Def<strong>in</strong>itionen der Doma<strong>in</strong>s („Doma<strong>in</strong> Properties“) folgende Parameter:<br />

Field Type = Long Integer<br />

Doma<strong>in</strong> Type = Coded Values<br />

Split policy = Default Value<br />

Merge policy = Default Value<br />

2.2.5.4 Weitergabe der Attributwerte<br />

Sollen AROK-Daten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen GIS-Format als dem Personal-Geodatabase-Format<br />

für ArcGIS (ArcInfo) weitergegeben werden, so s<strong>in</strong>d die Auswahllisten als Datenbank mitzuliefern.<br />

Hierzu werden die Attribute und Objektarten <strong>in</strong> Tabellen (MS Access) <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>er Personal Geodatabase gehalten. <strong>Die</strong> Felddef<strong>in</strong>itionen dieser Tabellen s<strong>in</strong>d identisch<br />

und lauten:<br />

Feldname Typ Präzision Dezimalstellen<br />

erlaubt wert liste<br />

Null-Wert Standart-Auswahl-<br />

Alias<br />

ID<br />

Long<br />

Integer<br />

4 0 --- --- --- ---<br />

ID_Text Text 30 0 --- --- --- ---<br />

Zur Datenweitergabe können diese Tabellen als dBase- oder ASCII-Datei exportiert bzw.<br />

als Access-Datei abgegeben werden. Weiterh<strong>in</strong> bieten die Tabellen den Vorteil, dass sie<br />

als Doma<strong>in</strong> <strong>in</strong> die Personal Geodatabase importiert werden können.<br />

2.2.5.5 Vektordatenaustauschformate<br />

Wie bereits erwähnt wird für AROK die Software ArcGIS (ArcInfo) der Firma ESRI verwendet.<br />

Zusätzliche Module bzw. Fremdsoftware zum Datenaustausch oder zur Datenkonvertierung<br />

werden nicht e<strong>in</strong>gesetzt. Hierdurch ist es nur möglich, Datenformate zu exportieren<br />

oder importieren, die standardmäßig von ArcGIS unterstützt werden. Hierbei handelt es<br />

sich um folgende Datenformate:<br />

Datenformat Export Import<br />

ESRI ArcGIS-Geodatabase ja ja<br />

ESRI ArcInfo-Coverage ja ja<br />

ESRI ArcView-Shape ja ja<br />

Autodesk AutoCad-DWG ja ja<br />

Bentley/Intergraph-DGN ja ja<br />

DXF ja ja<br />

XML (GML) ja ja<br />

Beim Export von GIS-Daten <strong>in</strong> e<strong>in</strong> CAD-Format (DXF, DWG bzw. DGN) ist zu beachten,<br />

dass die CAD-Layerzuordnung auf e<strong>in</strong>em Attributfeld basiert und die übrigen Attributfelder<br />

nicht mit exportiert werden.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 13<br />

In obiger Tabelle s<strong>in</strong>d lediglich diejenigen Datenformate aufgelistet, welche im deutschsprachigen<br />

Raum e<strong>in</strong>e größeren Verbreitung besitzen. Der Import/Export sonstiger Datenformate,<br />

z.B. im nordamerikanischen Raum verwendeter, ist mit dem jeweiligen Regierungspräsidium<br />

abzustimmen.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 14<br />

2.3 Geobasisdaten und Referenzgeometrie<br />

2.3.1 Geobasisdaten<br />

Im AROK kommen als Geobasisdaten der Landesvermessungsverwaltung <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

folgende Teile des Amtlichen Topografisch-Kartografischen Informationssystems<br />

(ATKIS) zum E<strong>in</strong>satz:<br />

• das Digitale Landschaftsmodell 1:25.000 (DLM25), im Folgenden DLM25 genannt,<br />

sowie<br />

• die e<strong>in</strong>gescannten Topografischen Karten im Maßstab 1:25.000 (TK 25) sowie<br />

1:100.000 (TK 100).<br />

<strong>Die</strong> Daten für das DLM25 werden ohne Generalisierung überwiegend aus Digitalen Orthobildern<br />

(im Maßstab 1:10.000) erfasst und schließlich den e<strong>in</strong>zelnen ATKIS-Objektarten<br />

zugeordnet (vgl. auch http://www.lv-bw.de, ATKIS-Übersicht des Landesvermessungsamts<br />

im Internet).<br />

Inhaltlich entspricht das DLM 25-BW der Topografischen Karte 1:25.000 (TK 25). Es werden<br />

die Erdoberfläche und bestimmte thematische Sachverhalte (z.B. Landnutzung) detailliert<br />

dargestellt. Zusätzlich werden umfangreiche Sachdatenbestände zu den Geometrien<br />

angelegt. <strong>Die</strong> Daten der verschiedenen DLM werden von der Landesvermessung langfristig<br />

als Ersatz der topografischen Karten verwendet.<br />

Zur Zeit liegen jedoch die Topografischen Karten ebenso e<strong>in</strong>gescannt und georeferenziert<br />

als Bilddateien vor, wobei die Karten der Maßstäbe 1:25.000 und 1:100.000 für das AROK<br />

relevant s<strong>in</strong>d.<br />

Generell s<strong>in</strong>d die TKs nur als Orientierungshilfe bzw. als Kartenh<strong>in</strong>tergrund bei AROK-<br />

Auszügen zu verwenden. Zur Digitalisierung wird als Referenzgeometrie das DLM25 verwendet.<br />

Für die Digitalisierung s<strong>in</strong>d die Darstellungen der TK, durch kartografische Effekte<br />

wie Generalisierung, Verdrängung u.ä., zu ungenau.<br />

<strong>Die</strong>s ist auch zu beachten, wenn z.B. Pläne oder andere Vorlagen georeferenziert werden.<br />

Hierbei ist sich auf das DLM25 und nicht auf die TK zu beziehen.<br />

<strong>Die</strong> Geobasisdaten werden jährlich aktualisiert und im EDBS-Format von der Landesvermessungsverwaltung<br />

ausgeliefert. Um diese Daten im AROK nutzen zu können, müssen<br />

sie aufbereitet und für die Belange des AROK umstrukturiert werden. <strong>Die</strong>se Umstrukturierung<br />

wird landese<strong>in</strong>heitlich von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz<br />

(LUBW) nach e<strong>in</strong>em abgestimmten Schema durchgeführt. Auch die Aufbereitung der<br />

Topografischen Karten erfolgt durch die LUBW.<br />

2.3.2 Referenzgeometrie<br />

<strong>Die</strong> Referenzgeometrie (ATKIS-DLM25) dient dazu, bei der Digitalisierung e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches<br />

„Bezugsraster“ zu verwenden, <strong>in</strong> das die Geometrien „e<strong>in</strong>gehängt“ werden bzw. worauf<br />

gesnappt wird. Auf Grund der Maßstäblichkeit des AROK (1:25.000) wurde für die Belange<br />

der Raumordnung und Landesplanung bewusst die Referenzgeometrie ATKIS-DLM25<br />

(Maßstab 1:10.000) und nicht ALK (Maßstab 1:500) gewählt. Im E<strong>in</strong>zelfall kann es vorkommen,<br />

dass Daten, die von Partnern (Regionalverbänden, Landratsämtern, Kommunen<br />

etc.) bezogen werden, über e<strong>in</strong>e höhere Genauigkeit verfügen (ALK-Bezug). In Abwägung<br />

bezüglich Nutzbarkeit und Nachbereitungsaufwand wird <strong>in</strong> der Regel davon abgesehen,


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 15<br />

diese Daten nachträglich an ATKIS anzupassen, sofern sie den anderen Anforderungen<br />

des AROK (Datenstruktur u.ä.) entsprechen<br />

<strong>Die</strong> Gesamtzahl der DLM25-Objektarten ist so zahlreich, dass nur ausgewählte Objektarten<br />

als Referenz im AROK herangezogen werden (z.B. Straße, aber nicht jede Vegetationsgrenze).<br />

So wurde <strong>in</strong> Abstimmung mit den Regionalverbänden und dem Verband Region<br />

Stuttgart e<strong>in</strong>e Liste der zu verwendenden Objektarten bzw. ihrer Attribute festgelegt<br />

(vgl. Anhang 2.1). Hierbei handelt es sich um e<strong>in</strong>en „Pflichtkatalog“, der ggf. durch andere<br />

Objektarten ergänzt werden kann (z.B. durch ATKIS-Siedlungsobjektarten seitens der Regionalverbände).<br />

<strong>Die</strong> LUBW erzeugt e<strong>in</strong>en Referenzdatensatz aus diesen ausgewählten Objektarten, um<br />

mögliche Fehler bei den verschiedenen Verarbeitungsschritten zu vermeiden. Aufwändigere<br />

Arbeitsschritte wie e<strong>in</strong>e Geometrievere<strong>in</strong>fachung z.B. durch e<strong>in</strong> Dissolve (Straßensegmente,<br />

Waldflächen o.ä.) müssen somit nur e<strong>in</strong>mal durchgeführt werden. Für die Referenzgeometrie<br />

s<strong>in</strong>d auch nicht alle Attribute von Belang, lediglich das Mitführen der Objektart<br />

ist von Bedeutung. Bei detaillierteren Fragen kann jederzeit auf die Orig<strong>in</strong>al ATKIS-<br />

Daten zurückgegriffen werden. <strong>Die</strong> Referenzgeometrie soll als „Raster“ oder Bezugsrahmen<br />

dienen und aus Performancegründen möglichst vere<strong>in</strong>facht vorliegen. Somit ist e<strong>in</strong>e<br />

landese<strong>in</strong>heitlich gleiche Bezugsgeometrie für die Regierungspräsidien und die Regionalverbände<br />

gesichert.<br />

Diskussion um ALK- oder ATKIS-Bezug<br />

Je nach Thema und Kooperationspartner kommt es immer wieder zu Diskussionen um die<br />

verwendete Referenzgeometrie. So ist der Wunsch auf kommunaler Seite nach möglichst<br />

genauen, d.h. ALK-scharfen Geodaten beispielsweise für umsetzungsorientierte Planungen<br />

und Maßnahmen durchaus verständlich. Auch werden Fremddaten (z.B. NSG, WSG)<br />

teilweise ALK-scharf <strong>in</strong> AROK übernommen, da e<strong>in</strong>e nachträgliche „Generalisierung“ ke<strong>in</strong>en<br />

S<strong>in</strong>n machen würde. Insofern kann auch AROK mit „genaueren Daten“ arbeiten (z.B.<br />

Bebauungspläne von Kommunen).<br />

Vere<strong>in</strong>zelt wird auch der Wunsch e<strong>in</strong>er ALK-scharfen Erfassung von Flächennutzungsplandatengeäußert,<br />

was aus AROK-Sicht jedoch nicht unterstützt werden kann. Laut § 5<br />

(1) BauGB ist im Flächennutzungsplan „die Art der Bodennutzung (...) <strong>in</strong> den Grundzügen<br />

darzustellen.“ Nach BATTIS/KRAUTZBERGER/LÖHR (BauGB, 8. Aufl., S. 189) hat „die<br />

zeichnerische Darstellung gewissermaßen e<strong>in</strong>e überschießende Genauigkeit, weil sie -<br />

technisch bed<strong>in</strong>gt - exakte und grundstücksscharf nachzuvollziehende Grenzen enthalten<br />

muss, obwohl nur der vorherrschende Charakter e<strong>in</strong>es Bereiches und nur se<strong>in</strong>e ungefähre<br />

Umgrenzung festgelegt werden sollen und können. Erst der außenwirksame Bebauungsplan<br />

erreicht Parzellenschärfe. (...) Bereichs- und Entwicklungscharakterisierung, nicht<br />

aber exakte Grenzziehung ist danach die Aufgabe der Flächennutzungsplanung“. <strong>Die</strong>se<br />

„relative Unschärfe“ und damit „das Offenlassen von Detailproblemen“ wird auch durch<br />

andere Quellen bestätigt. So urteilt das BVerwG (4 C 13.04 v. 18.8.2005), dass der FNP<br />

aufgrund se<strong>in</strong>es Bestimmtheitsgrades der Darstellungen nicht an die Stelle des Bebauungsplanes<br />

treten darf.<br />

H<strong>in</strong>zu kommt, dass auf Grund des für die Raumordnung relevanten Maßstabs 1:25.000<br />

ke<strong>in</strong>e Notwendigkeit besteht, im AROK ALK-scharfe Daten zu erzeugen. Zu beachten ist <strong>in</strong><br />

diesem Zusammenhang immer auch die <strong>in</strong>haltliche Zweckmäßigkeit für die Nutzer.<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die sonstigen Satzungen<br />

wurde jedoch <strong>in</strong>zwischen als Sonderfall ALK als Referenzgeometrie def<strong>in</strong>iert (s.a. An-


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 16<br />

hang 2.2 ). Verschiedene Entwicklungen und Erfahrungen machten diese Ausnahmeregelung<br />

nötig. Es zeigte sich, dass Genauigkeitsansprüche potenzieller Nutzer nur so befriedigt<br />

werden können. Somit werden Datenaustausch und Kooperationsmöglichkeiten verbessert.<br />

Zum anderen wurde die flurstücksscharfe Erfassung lizenzrechtlich auch erst<br />

durch den Abschluss der Generalvere<strong>in</strong>barung Geobasisdaten ermöglicht.<br />

2.4 Digitalisieranweisung<br />

Folgende allgeme<strong>in</strong>e Darstellungen e<strong>in</strong>er Digitalisieranweisung sowie die ausführlicheren<br />

Darstellungen im Anhang 2.2 sollen e<strong>in</strong>e landesweite E<strong>in</strong>heitlichkeit bei der Digitalisierung<br />

von AROK-Objektarten sicherstellen. Es soll gewährleistet se<strong>in</strong>, dass unterschiedliche Bearbeiter<br />

bei der Digitalisierung (im Idealfall) zu dem gleichen Ergebnis kommen. Daher<br />

werden folgende Grundregeln festgelegt:<br />

• Grundsätzlich s<strong>in</strong>d die ATKIS-DLM25-Daten als Referenz verb<strong>in</strong>dlich, bei e<strong>in</strong>deutig<br />

erkennbaren Ungenauigkeiten (z.B. falscher Straßenverlauf) kann im E<strong>in</strong>zelfall jedoch<br />

auch davon abgewichen werden. Zu beachten ist, dass die Darstellung der TK üblicherweise<br />

durch Generalisierung, Verdrängung u.ä. noch ungenauer als das DLM25<br />

ist. Insgesamt müssen für die Datenerfassung alle verfügbaren digitalen und analogen<br />

Informationen herangezogen werden.<br />

• In der Regel werden nur AROK-Flächenthemen an das ATKIS-DLM25 als<br />

Referenzgeometrie angepasst, Punkte h<strong>in</strong>gegen nicht. L<strong>in</strong>ien können im Bedarfsfall,<br />

z.B. bei Umwidmung bestehender Straßen, auf die ATKIS-Objekte angepasst werden.<br />

• <strong>Die</strong> ausgewählten Objektarten des DLM25 (Anhang 2.1) s<strong>in</strong>d als Referenz zu verwenden.<br />

Bei e<strong>in</strong>zelnen Themen können jedoch Ausnahmen vorkommen (z.B. bei Platzrunden<br />

im Flugverkehr), wenn es ke<strong>in</strong>en S<strong>in</strong>n macht, sich auf ATKIS-DLM25 an der Erdoberfläche<br />

zu beziehen. E<strong>in</strong>e Übersichtstabelle im Anhang 2.1 gibt Auskunft über die<br />

betroffenen Themen. Ferner können im E<strong>in</strong>zelfall auch bei anderen Objekten Ausnahmen<br />

gemacht werden, diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Sachdaten des betreffenden Objektes zu dokumentieren.<br />

• <strong>Die</strong> Digitalisiertoleranz wird auf 10 m festgesetzt. D.h. e<strong>in</strong> Punkt der Vorlage wird auf<br />

die benachbarte DLM25-L<strong>in</strong>ie bezogen („gesnappt“), wenn diese höchstens 10 m entfernt<br />

ist. Auf Besonderheiten (z.B. fluchtenden L<strong>in</strong>ien) wird im Anhang 2.2 e<strong>in</strong>gegangen.<br />

E<strong>in</strong> gewisser Interpretationsspielraum bleibt dabei immer dem e<strong>in</strong>zelnen Sachbearbeiter<br />

überlassen. So kann z.B. auch bei e<strong>in</strong>em stark verzerrten bzw. schlecht georeferenzierten<br />

Scan e<strong>in</strong>e größere Toleranz vertretbar se<strong>in</strong>.<br />

• In der Regel werden nichtgepufferte DLM25-Objekte verwendet. Lediglich im AROK-<br />

Themenbereich Flächennutzungsplanung werden die Straßengeometrien (des klassifizierten<br />

Straßennetzes) gepuffert und bilden dann die FNP-Objektart 'Verkehrsflächen'.<br />

Entsprechendes gilt für die Pufferung der Bahnl<strong>in</strong>ien, die die FNP-OA 'Bahnflächen'<br />

bilden. Sie werden somit als „Grundgerüst“ für die weiteren FNP-Themen verwendet,<br />

d.h. andere Nutzungen reichen nur bis zur Puffergrenze, nicht bis zur Mittell<strong>in</strong>ie.<br />

• Das AROK sieht als Planungskataster ke<strong>in</strong>e historische Verwaltung vor, d.h. aufgehobene<br />

Planungen bzw. andere Rechtszustände werden gelöscht und nicht weiter geführt.<br />

• Grundsätzlich müssen diese Regeln e<strong>in</strong>gehalten werden. Im begründeten E<strong>in</strong>zelfall<br />

können jedoch auch Ausnahmen zugelassen werden. <strong>Die</strong>se müssen dabei <strong>in</strong> den jeweiligen<br />

Sachdaten ausreichend dokumentiert werden.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 17<br />

Detaillierte Ausführungen auch zu Sonderfällen u.ä. werden im Anhang 2.2 wiedergegeben.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 18<br />

2.5 Das AROK im Internet<br />

<strong>Die</strong>ser Gliederungspunkt wird als Merkposten für die Zukunft geführt.<br />

2.6 Datenhaltung <strong>in</strong> den Regierungspräsidien und im M<strong>in</strong>isterium für<br />

Verkehr und Infrastruktur<br />

Wie bereits <strong>in</strong> Kapitel 2.1 und 2.2 ausgeführt, werden die Daten im AROK im Format der<br />

Personal Geodatabase (pGDB) gespeichert. <strong>Die</strong>ses Datenmodell wird seit der Markte<strong>in</strong>führung<br />

des ESRI-Softwareproduktes ArcGIS verwendet und stellt die Weiterentwicklung des<br />

Shape- bzw. Coverage-Formats dar. Gegenüber bisher verwendeten Datenmodellen ist es<br />

das flexiblere und anpassungsfähigere, aber eben auch komplexere Datenmodell. Zentrale<br />

Neuerung ist hierbei die Möglichkeit, neben den Daten auch Beziehungen zwischen e<strong>in</strong>zelnen<br />

Datenebenen und zwischen Objekten <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Datenebene abzubilden (Topologie-Regeln).<br />

Damit werden, wie bereits <strong>in</strong> den Kapiteln 2.1 und 2.2 beschrieben, vielfältige<br />

Anforderungen an die Daten und deren Struktur gestellt. <strong>Die</strong> Regierungspräsidien<br />

übernehmen mit der Verwendung dieses Datenmodells e<strong>in</strong>e Pilotfunktion <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Landesverwaltung.<br />

In der Zusammenarbeit und beim Datenaustausch ergeben sich jedoch spezifische Probleme,<br />

<strong>in</strong>sbesondere dann, wenn wie bei den Regionalverbänden vorwiegend noch das<br />

ESRI-Produkt ArcView 3.x e<strong>in</strong>gesetzt wird. ArcView 3.x kann dieses neue Datenformat<br />

nicht lesen. Auch wenn unterschiedliche Versionen der ArcGIS-Desktop-Anwendungen<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden, entstehen Probleme. So kann derzeit e<strong>in</strong>e pGDB, die <strong>in</strong> ArcView 8.3<br />

angelegt wurde, nicht <strong>in</strong> ArcView 8.2 geöffnet werden. <strong>Die</strong> e<strong>in</strong>zige Lösungsmöglichkeit für<br />

beide angesprochenen Aspekte ist zur Zeit noch der Ex-/Import über das Shape-Format.<br />

Der E<strong>in</strong>satz der neuen Software-Produkte, <strong>in</strong>sbesondere die Verwendung des Personal-<br />

Geodatabase-Datenmodells hat auch Auswirkungen auf die Weitergabe von Informationen<br />

aus dem AROK <strong>in</strong>nerhalb der Regierungspräsidien. So ist es notwendig, dass die datenaustauschenden<br />

Stellen für das pGDB-Format über die gleiche ArcGIS-Version verfügen<br />

bzw. bei unterschiedlichen Softwareversionen die pGDB-Version identisch ist. Für den<br />

Datenaustausch mit Abteilungen/Referaten, die nicht über ArcGIS sondern über ArcView<br />

3.x verfügen steht, analog zum Datenaustausch mit den Regionalverbänden, lediglich das<br />

Shape-Format zur Verfügung.<br />

2.6.1 Datenhaltung <strong>in</strong> den Regierungspräsidien<br />

2.6.1.1 AROK-Arbeitsplatz<br />

<strong>Die</strong> Datenhaltung der orig<strong>in</strong>ären AROK-Daten erfolgt <strong>in</strong> den Regierungspräsidien zur Zeit<br />

lokal auf dem Arbeitsplatzrechner des jeweiligen AROK-Sachbearbeiters. An diesem zentralen<br />

AROK-Arbeitsplatz werden die Daten neu erstellt und weiter gepflegt. Weiterh<strong>in</strong><br />

können hier hochwertige kartografische Ausgaben erstellt werden. <strong>Die</strong> genaue Strukturierung<br />

der Daten <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Personal Geodatabases ist im OA-Katalog (siehe Anhang<br />

3.2 bzw. Übersichtstabelle Anhang 1.1) e<strong>in</strong>heitlich für alle Regierungspräsidien festgelegt.<br />

<strong>Die</strong> Daten, die von externen Stellen regelmäßig <strong>in</strong> den Datenbestand des AROK <strong>in</strong>tegriert<br />

werden, d.h. v.a. die Daten des WIBAS-Datenverbundes, werden derzeit ebenfalls lokal<br />

auf dem zentralen AROK-Arbeitsplatzrechner abgelegt. Das genaue Vorgehen ist <strong>in</strong> Kapitel<br />

4.1.1 beschrieben.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 19<br />

Für die Datenhaltung der Geobasisdaten, somit der Rasterdaten der Topografischen Karte<br />

und der ATKIS-Daten, wurden ke<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dlichen Vorgaben getroffen. <strong>Die</strong> ATKIS-Daten<br />

werden von der LUBW auf Datenträgern bereitgestellt. Ferner werden die von der LUBW<br />

aufbereiteten Geobasisdaten zusammen mit den WIBAS-Daten an die Regierungspräsidien<br />

ausgeliefert. Sie stehen danach i.d.R. auf e<strong>in</strong>em Netzlaufwerk berechtigten Benutzern<br />

<strong>in</strong> den Regierungspräsidien zur Verfügung. Zur Datensicherung der orig<strong>in</strong>ären AROK-Daten<br />

steht am zentralen AROK-Arbeitsplatzrechner e<strong>in</strong> Bandlaufwerk zur Verfügung.<br />

2.6.1.2 Auskunftsarbeitsplatz<br />

<strong>Die</strong>se lokale Datenhaltung ermöglicht nur dem jeweiligen Sachbearbeiter e<strong>in</strong>en Zugriff auf<br />

die Daten. Somit können die Daten nur an e<strong>in</strong>em Arbeitsplatz bearbeitet und ausgegeben<br />

bzw. e<strong>in</strong>gesehen werden. Damit auch die Referenten der Raumordnung als Endnutzer<br />

onl<strong>in</strong>e auf das AROK zugreifen können, ist es notwendig, zusätzlich sogenannte Auskunftsarbeitsplätze<br />

e<strong>in</strong>zurichten. An diesen Arbeitsplätzen sollen die Daten v.a. e<strong>in</strong>gesehen<br />

und e<strong>in</strong>fache Ausdrucke vorgenommen werden. Zu diesem Zweck ist es erforderlich,<br />

dass e<strong>in</strong>e Software zur Verfügung steht, die e<strong>in</strong>fach zu bedienen ist und mit der auf den<br />

Datenbestand des AROK, zusammen mit den Geobasisdaten, zugegriffen werden kann.<br />

Welche Software für den Auskunftsarbeitsplatz zukünftig verwendet werden soll, und wie <strong>in</strong><br />

Abhängigkeit davon die Daten gehalten werden, ist derzeit noch nicht abschließend entschieden.<br />

Es s<strong>in</strong>d verschiedene Möglichkeiten <strong>in</strong> der Diskussion:<br />

• ArcExplorer<br />

Gemäß des ursprünglichen Fe<strong>in</strong>konzepts ist für diesen Arbeitsplatz als Software der<br />

ArcExplorer vorgesehen. Der ArcExplorer ist e<strong>in</strong> kostenfreier Viewer der Fa. ESRI. Der<br />

ArcExplorer wurde jedoch nicht an die Weiterentwicklung im Bereich der Datenformate<br />

angepasst. Er kann das im AROK verwendete Personal-Geodatabase-Format nicht lesen,<br />

sondern nur Daten im Shape-Format. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass sämtliche AROK-Daten zu konvertieren<br />

und entsprechend vorzuhalten wären. Außerdem kann der ArcExplorer Planzeichen,<br />

die für Daten im Personal-Geodatabase-Format erstellt werden, nicht verwenden, so<br />

dass diese ebenfalls zusätzlich entwickelt werden müssten. Auch ist der vorhandene Umfang<br />

an Flächen-, L<strong>in</strong>ien und Punktsymbolen gegenüber ArcGIS/ArcView 3.x stark e<strong>in</strong>geschränkt.<br />

Ferner besteht nicht die Möglichkeit, Imagekataloge zu verwenden, d.h. die<br />

Rasterdaten der Topografischen Karte können nicht gesammelt als H<strong>in</strong>tergrund dazugeladen<br />

werden, sondern müssten e<strong>in</strong>zeln aufgerufen werden.<br />

• RIPS-Viewer<br />

E<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit ist die Verwendung des RIPS-Viewers. Der RIPS-Viewer ist e<strong>in</strong>e<br />

Eigenentwicklung des Informationstechnischen Zentrums (ITZ) der LUBW, basierend auf<br />

dem ArcExplorer, und wird ohne weitere Lizenzkosten im Rahmen des WIBAS-<br />

Datenverbundes bereitgestellt. Er hat im Bereich der Umweltverwaltung weite Verbreitung<br />

gefunden und wird von der LUBW weiterentwickelt. Aus Sicht des AROK besteht aber der<br />

deutliche Nachteil, dass der RIPS-Viewer speziell für die Visualisierung der RIPS-Daten<br />

konzipiert ist. Für e<strong>in</strong>e Verwendung am Nutzerarbeitsplatz müssen vorhandene INI-Dateien<br />

angepasst und neue erstellt werden. Z.T. ist es auch notwendig, neue Legendendateien<br />

(rvl-Dateien) zu erstellen.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 20<br />

• Geodatenserver<br />

Momentan bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Projekt zur landesweiten Umsetzung e<strong>in</strong>es Geodatenservers<br />

<strong>in</strong> den Regierungspräsidien <strong>in</strong> der konzeptionellen Phase. <strong>Die</strong>se parallel zur oben geschilderten<br />

Situation verlaufende Entwicklung darf bei der technischen Fortführung des AROK<br />

nicht außer Acht gelassen werden.<br />

In jedem Regierungspräsidium soll demnach zukünftig e<strong>in</strong> Geodatenserver lokal bereitgestellt<br />

werden, auf dem Geodaten zentral vorgehalten werden. Durch die E<strong>in</strong>richtung des<br />

Geodatenservers soll gewährleistet werden, dass künftig alle Nutzer auf denselben Datenbestand<br />

zugreifen. Als Geodaten s<strong>in</strong>d hier <strong>in</strong>sbesondere die Daten zu nennen, die über<br />

den WIBAS-Datenverbund e<strong>in</strong>mal jährlich für den jeweiligen Regierungsbezirk bezogen<br />

werden. Momentan werden die Geodaten aus dem WIBAS-Datenverbund <strong>in</strong> den Abteilungen<br />

und Referaten der Regierungspräsidien dezentral auf verschiedenen Servern oder<br />

auch lokal (dezentral) auf den Arbeitsplatzrechnern und damit mehrfach abgelegt. Ziel des<br />

Geodatenservers ist es, diese redundante Datenhaltung zu vermeiden.<br />

<strong>Die</strong> E<strong>in</strong>richtung von lokalen Geodatenservern bietet gegenüber der derzeitigen Lösung<br />

e<strong>in</strong>es landesweit zentralen Servers für alle Regierungspräsidien e<strong>in</strong>en deutlichen Performancevorteil.<br />

Notwendig wird die E<strong>in</strong>richtung von Geodatenservern <strong>in</strong> den Regierungspräsidien<br />

aber vor allem auch deshalb, weil der Umfang der digitalen Daten zunehmend größer<br />

geworden ist und bereits die Gigabyte-Grenze überschritten hat. Zum Geodatenserver<br />

gehört e<strong>in</strong>e ORACLE-Datenbank mit standardisierten Meta-, Geo- und Sachtabellen und<br />

e<strong>in</strong> dazu konsistent aufgebauter File-Server mit Geo- und Sachdaten.<br />

<strong>Die</strong>ser geplante Geodatenserver könnte auch von den für das AROK zuständigen Referaten<br />

21 der Regierungspräsidien genutzt werden. Zum e<strong>in</strong>en könnte das AROK dann auf<br />

die von der LUBW zur Verfügung gestellten WIBAS-Daten (<strong>in</strong>kl. der Geobasisdaten)<br />

zugreifen. Zum anderen könnte AROK se<strong>in</strong>e orig<strong>in</strong>ären Daten auf diesem Server ablegen.<br />

<strong>Die</strong> direkte Verwendung e<strong>in</strong>er ORACLE-Datenbank zur Datenspeicherung kann jedoch nur<br />

über zusätzliche Software erfolgen (ArcSDE), die für das AROK momentan noch nicht zur<br />

Verfügung steht.<br />

• UIS-Berichtssystem<br />

E<strong>in</strong>e weitere Perspektive, die der geplante Geodatenserver eröffnet, ist die Möglichkeit,<br />

das UIS-Berichtssystem als Zugriffsmöglichkeit auf das AROK am Nutzerarbeitsplatz zu<br />

verwenden. Das UIS-Berichtssystem wird von der LUBW bereitgestellt und ist die Komponente,<br />

mit der Endnutzer direkt auf die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Oracle-Datenbank abgelegten WIBAS-<br />

Daten zugreifen können. Für den E<strong>in</strong>satz im AROK müssten zum e<strong>in</strong>en die AROK-Daten<br />

von der LUBW <strong>in</strong> diese Datenbank <strong>in</strong>tegriert und zum anderen das Berichtssystem für den<br />

Zugriff auf diese Daten angepasst werden.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 21<br />

2.6.2 Datenhaltung im M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und Infrastruktur<br />

Im M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und Infrastruktur werden die Daten des AROK für die vier<br />

Regierungsbezirke getrennt gehalten. E<strong>in</strong>e Zusammenführung der Daten zu e<strong>in</strong>em<br />

landesweiten Datensatz ist zur Zeit auch unter Berücksichtigung der technischen<br />

Möglichkeiten nicht vorgesehen. Weiterh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d hier zunächst die konkreten Anforderungen<br />

der Landesplanung an das AROK abzuwarten.<br />

Zur Zeit wird geprüft, ob die Daten zukünftig im zentralen Netzwerk des M<strong>in</strong>isterium für<br />

Verkehr und Infrastruktur und damit auf e<strong>in</strong>em bestehenden Server oder evt. auf e<strong>in</strong>em<br />

separaten Geodatenserver gehalten werden.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 22<br />

3 Objektartenkatalog (AROK-OK) und Planzeichen<br />

Der AROK-Objektartenkatalog stellt die im Raumordnungskataster zu führenden Inhalte für<br />

jede Objektart <strong>in</strong> Form von e<strong>in</strong>zelnen Datenblättern (Metadatenbeschreibung) dar. Er gibt<br />

den zuständigen Sachbearbeitern e<strong>in</strong>e Anleitung, auf welche Art und Weise und mit welchen<br />

Inhalten die raumbezogenen Daten im AROK zu erfassen und abzulegen s<strong>in</strong>d. Damit<br />

ist der Objektartenkatalog mit se<strong>in</strong>en <strong>in</strong>haltlichen Festlegungen die wesentliche Grundlage<br />

für e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>heitlichen Aufbau und die Fortführung des AROK <strong>in</strong> den Regierungspräsidien.<br />

Jede Objektart wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Themenblatt genauestens beschrieben und def<strong>in</strong>iert.<br />

<strong>Die</strong> Def<strong>in</strong>itionen leiten sich dabei von den jeweiligen rechtlichen Grundlagen ab. Mittels<br />

def<strong>in</strong>ierter Rechtszustände werden M<strong>in</strong>destschwellenwerte für die Erfassung der Objekte<br />

festgelegt (vgl. Anhang 1 zum OK), die zugehörigen Attribute über allgeme<strong>in</strong>e und objektartspezifische<br />

Attributfelder erläutert sowie die jeweiligen Attributwerte aufgelistet (vgl. Anhang<br />

2 zum OK). <strong>Die</strong> Datenhaltung wird über Objektart- und Attribut-Nummern sowie über<br />

die jeweils zugeordneten Geodatabase- bzw. Feature-Dataset-/ Feature-Class-Namen dokumentiert<br />

und nachvollziehbar gemacht. Für jede Objektart ist der vorkommende Geometrietyp<br />

angegeben. Auch auf die Datenquelle wird h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

<strong>Die</strong> kartografische Darstellung der Objektarten wird über fest vorgegebene Planzeichen auf<br />

e<strong>in</strong>en Blick e<strong>in</strong>sehbar. Für Nutzer des AROK, nicht zuletzt aber auch für die jeweiligen<br />

Sachbearbeiter hat der Objektartenkatalog somit die Funktion e<strong>in</strong>es Nachschlagewerks.<br />

E<strong>in</strong>e Kurzübersicht der Objektarten f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> Anhang 3.1, der gesamte Objektartenkatalog<br />

<strong>in</strong> Anhang 3.2.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 23<br />

4 Integration von Fremddaten<br />

<strong>Die</strong> Integration von Daten anderer Behörden und öffentlicher Stellen („Fremddaten“) ist für<br />

die Erstellung und Führung des AROK von großer Bedeutung. Fremddaten werden von der<br />

orig<strong>in</strong>är zuständigen Stelle („datenführenden Stelle“) digitalisiert, die somit für die Richtigkeit<br />

dieser Daten verantwortlich zeichnet.<br />

In Abstimmung mit der datenführenden Stelle können die Daten mit den, evtl. bei den Regierungspräsidien<br />

vorhandenen, Akten abgeglichen werden. Ergeben sich hierbei Widersprüche,<br />

so ist der datenführenden Stelle dieser Widerspruch mitzuteilen und um Klärung<br />

der Sachlage zu bitten.<br />

In Abhängigkeit von der Softwareausstattung der datenführenden Stelle, der Zielsetzung,<br />

mit der die Daten erstellt wurden sowie den mit dem AROK verfolgten Zielsetzungen / Aufgabenstellungen<br />

ergeben sich jedoch unterschiedlichste Problematiken bei der Integration<br />

von Fremddaten. Hierbei seien genannt:<br />

• e<strong>in</strong>, gegenüber den Festlegungen für das AROK, abweichender Digitalisiermaßstab<br />

(näheres hierzu <strong>in</strong> Kapitel 2.3), d.h. flurstücksscharf oder auf Basis der TK50 bzw.<br />

großmaßstäblicher.<br />

• e<strong>in</strong>e, gegenüber den Festlegungen für das AROK (näheres hierzu <strong>in</strong> Kapitel 2.3 folgende),<br />

abweichende Bezugsgeometrie, d.h. ALK, gescannte Flurkarten oder TKs<br />

(die Problematik des Digitalisiermaßstabs und der Bezugsgeometrie werden <strong>in</strong> den<br />

WAABIS-Regelwerken zur Geodatenführung ausführlich diskutiert).<br />

• topologisch nicht exakt digitalisierte Polygone (Flächenüberlagerungen oder Lücken<br />

zwischen Flächen, die aber e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Grenzl<strong>in</strong>ie besitzen sollten).<br />

• Konvertierungsprobleme von CAD-Daten <strong>in</strong> das GIS-Format. Insbesondere sei hier<br />

die Problematik der Layerzuordnung und des Exportes von Polygonen genannt (näheres<br />

hierzu <strong>in</strong> Kapitel 4.3).<br />

• Verwendung von Datenmodellen, die sich gegenüber den Festlegungen für das<br />

AROK unterscheiden. Hiermit verbunden s<strong>in</strong>d:<br />

- Anpassung der Datenstruktur an das AROK<br />

<strong>Die</strong>s ist wegen des damit verbundenen großen Arbeitsaufwandes nur für Daten<br />

s<strong>in</strong>nvoll, die nur e<strong>in</strong>mal oder <strong>in</strong> größeren Zeitabständen bezogen werden (z.B.<br />

FNP-Digitalisierungen der Planungsträger).<br />

- Anpassung der Datenstruktur des AROK an das Datenmodell der datenführenden<br />

Stelle<br />

Mit den ger<strong>in</strong>gsten Schwierigkeiten bei der Integration von Fremddaten ist zu rechnen,<br />

wenn die Daten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em AROK-konformen Maßstab (1:25.000) sowie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em GIS-Datenformat<br />

der Fa. ESRI erstellt wurden, diese Daten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er topologisch exakten Form vorliegen<br />

und e<strong>in</strong>e ausführliche Dokumentation des Datenmodells vorhanden ist. <strong>Die</strong>s ist derzeit<br />

bei den Mitgliedern des WIBAS-Datenverbundes gegeben (näheres hierzu <strong>in</strong> Kapitel<br />

4.1).<br />

4.1 Daten von Landesbehörden<br />

Unter Landesbehörden s<strong>in</strong>d u.a. die Landes-, Kreis- und Kommunalstellen aus dem Umweltbereich<br />

(nachgeordnete <strong>Die</strong>nststellen des Umweltm<strong>in</strong>isteriums) zu verstehen, die<br />

Aufgaben der Landesverwaltung wahrnehmen und sich im WIBAS-Verbund organisiert<br />

haben. Weiterh<strong>in</strong> gehören hierzu das für GISELa und FOGIS zuständige M<strong>in</strong>isterium für<br />

Ernährung und Ländlichen Raum mit den beteiligten nachgeordneten Stellen sowie das


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 24<br />

Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB)<br />

und das Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege.<br />

4.1.1 Daten aus dem WIBAS-Datenverbund<br />

Mit Erlass vom 27.01.2003 (Datenführungserlass des UVM) wurden die Regierungspräsidien<br />

als höhere Raumordnungsbehörden sowie das Wirtschaftsm<strong>in</strong>isterium als oberste<br />

Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde <strong>in</strong> den erweiterten Bereich des WIBAS-<br />

Datenverbundes aufgenommen. Hierdurch s<strong>in</strong>d die Regierungspräsidien berechtigt, die<br />

Daten aus dem WIBAS zu beziehen. <strong>Die</strong> Datenlieferung über die LUBW an die<br />

Regierungspräsidien erfolgt e<strong>in</strong>mal jährlich.<br />

Um den Arbeitsaufwand bei der Integration der WIBAS-Daten im AROK zu m<strong>in</strong>imieren, v.a.<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der regelmäßigen (jährlichen) Datenlieferung, wurde die AROK-Datenstrukturierung<br />

der des WIBAS angeglichen. Probleme ergeben sich hier jedoch dar<strong>in</strong>, dass<br />

im WIBAS, im Gegensatz zum AROK, i.d.R. nur Objekte im Rechtszustand<br />

„Rechtsbestand“ bzw. nur solche mit wasserwirtschaftlichen Belangen geführt werden.<br />

Hieraus resultiert für die Integration der WIBAS-Daten <strong>in</strong> das AROK folgendes Vorgehen:<br />

• <strong>Die</strong> WIBAS-Daten werden im gelieferten Datenformat (shape) belassen und nicht <strong>in</strong> das<br />

Datenformat des AROK (pGDB) konvertiert.<br />

• <strong>Die</strong> Dateien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em separaten Unterverzeichnis („wibas“) des AROK-Verzeichnisses<br />

zu halten.<br />

• <strong>Die</strong> Dateien werden, mittels ArcCatalog, gemäß der AROK-Nomenklatur und der Namenserweiterung<br />

„_wibas“ umbenannt. In Anhang 4.1 f<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e Auflistung der zu<br />

<strong>in</strong>tegrierenden WIBAS-Daten, ihr orig<strong>in</strong>ärer Date<strong>in</strong>ame, ihr AROK-Name (ohne Erweiterung)<br />

sowie die jeweiligen AROK-Objektartnummern und evtl. H<strong>in</strong>weise zur Daten<strong>in</strong>tegration.<br />

• <strong>Die</strong>se Dateien werden um das Datenfeld für die AROK-Objekartnummer ergänzt. <strong>Die</strong>ses<br />

Feld wird mit der entsprechenden Objektartnummer gefüllt.<br />

• Da i.d.R. im WIBAS nur rechtsverb<strong>in</strong>dliche Objekte bzw. Tatsachen<strong>in</strong>formationen geführt<br />

werden, ist es zweckmäßig, die Objekte, welche nicht im WIBAS geführt werden,<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er separaten Datei (AROK-Objekte) zu halten. Bei e<strong>in</strong>er neuen Datenlieferung aus<br />

dem WIBAS ist mit e<strong>in</strong>fachen Verschneidungsoperationen leicht festzustellen, welche<br />

AROK-Objekte sich mit WIBAS-Objekten überlagern und somit e<strong>in</strong>en neuen Rechtszustand<br />

erlangt haben.<br />

• Für die AROK-Objektarten, <strong>in</strong> denen Objekte geführt werden, die über die Erfassung<br />

des WIBAS h<strong>in</strong>ausgehen (z.B. Kraftwerke) werden im AROK zwei Dateien geführt:<br />

E<strong>in</strong>e, mit der Endung „_wibas“, für die WIBAS-Objekte und e<strong>in</strong>e zweite ohne Endung<br />

für die AROK-Objekte (vgl. vorheriger Unterpunkt).<br />

• Ergeben sich beim Abgleich der WIBAS-Daten mit der Aktenlage <strong>in</strong> den Regierungspräsidien<br />

Unstimmigkeiten h<strong>in</strong>sichtlich evtl. Geometrieabweichungen bzw. der Sachdaten,<br />

ist die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Benachrichtigung der datenführenden Stelle vom jeweiligen<br />

Sachbearbeiter <strong>in</strong> den Regierungspräsidien zu beurteilen.<br />

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass viele WIBAS-Objekte flurstücksscharf digitalisiert<br />

werden bzw. teilweise auf TK-Basis. Somit s<strong>in</strong>d Geometrieabweichungen gegenüber<br />

der AROK-Referenzgeometrie (ATKIS) unvermeidlich. In derartigen Fällen ist die Entscheidung<br />

über die E<strong>in</strong>schaltung der datenführenden Stelle <strong>in</strong> den Ermessenspielraum<br />

des jeweiligen Sachbearbeiters zu stellen.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 25<br />

4.1.2 Daten des LGRB<br />

Mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau<br />

wurde vere<strong>in</strong>bart, dass für das AROK die Daten zum OA-Kapitel „Boden- und Bodenschätze“<br />

direkt vom LGRB und nicht aus dem WIBAS bezogen werden.<br />

<strong>Die</strong>se Daten werden mit den bei den Regierungspräsidien vorhandenen Akten abgeglichen.<br />

Bei Unstimmigkeiten, wie unterschiedliche Abgrenzungen, Angaben zu Rechtszuständen<br />

/ Rechtskraft, fehlenden Objekten etc., wird dies dem LGRB, <strong>in</strong>kl. e<strong>in</strong>er aussagekräftigen<br />

Kopie aus der Akte, mitgeteilt.<br />

In Anhang 4.1 f<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e Auflistung der zu importierenden Daten des LGRB. <strong>Die</strong><br />

Systematik dieser Tabelle ist nach der des WIBAS-Datenverbundes (WIBAS-Objektartenkatalog)<br />

aufgebaut.<br />

4.1.3 Daten der Landwirtschaftsverwaltung<br />

Beim Bezug von Daten (soweit vorhanden) aus dem Geografischen Informationssystem<br />

Landwirtschaft (GISELa) wird analog dem unter Kapitel 4.1.1 (Datenbezug aus dem<br />

WIBAS) beschriebenen Vorgehen gehandelt.<br />

4.1.4 Daten der Forstverwaltung<br />

Für den Bezug von Daten aus dem Forstwirtschaftlichen Geografischen Informationssystem<br />

(FOGIS) gilt Kapitel 4.1.3 analog.<br />

4.1.5 Daten des Landesamts für Denkmalpflege<br />

H<strong>in</strong>sichtlich des Bezuges von Daten (soweit vorhanden) des Regierungspräsidiums Stuttgart,<br />

Landesamt für Denkmalpflege gilt das Vorgehen <strong>in</strong> Kapitel 4.1.3.<br />

Hier s<strong>in</strong>d derzeit noch ke<strong>in</strong>e näheren Aussagen möglich, da das verwendete bzw. zum<br />

E<strong>in</strong>satz kommende Dateiformat bzw. die Software noch nicht bekannt ist.<br />

4.2 Daten der Regionalverbände<br />

Das AROK muss <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er digitalen Form vollkommen neu und landese<strong>in</strong>heitlich aufgebaut<br />

werden. Dazu ist auch die Zusammenarbeit mit den Regionalverbänden <strong>in</strong> den jeweiligen<br />

Regierungsbezirken wichtig und nötig. <strong>Die</strong>s <strong>in</strong>sbesondere auch, da <strong>in</strong> Kooperation zwischen<br />

dem M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und Infrastruktur und den Regionalverbänden<br />

ergänzend zum AROK der PlanAtlas <strong>Baden</strong>-Württemberg (PlanA BW) aufgebaut wird, der<br />

die landes- und regionalplanerische Festlegungen enthalten wird.<br />

Zur Umsetzung beider Projekte ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiver Informations- und Erfahrungsaustausch<br />

zwischen beiden Ebenen erforderlich. <strong>Die</strong>ser f<strong>in</strong>det zum e<strong>in</strong>en im AK GIS, e<strong>in</strong>em regelmäßig<br />

tagenden landesweiten Arbeitskreis der Regionalverbände statt, <strong>in</strong> dem die Vertreter<br />

des M<strong>in</strong>isteriums für Verkehr und Infrastruktur und der Regierungspräsidien als Gäste<br />

teilnehmen. Andererseits nehmen auch Vertreter der Regionalverbände als Gäste bei den<br />

regelmäßigen Arbeitstreffen der Regierungspräsidien teil.<br />

Nach Auffassung der Regierungspräsidien soll die Zusammenarbeit nicht nur auf den<br />

Austausch im AK GIS beschränkt bleiben, sondern im gegenseitigen Interesse beim Aufbau<br />

digitaler Datenbestände verstärkt werden. Insbesondere bei der Erfassung von Daten


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 26<br />

zur Flächennutzungsplanung kann e<strong>in</strong>e Aufgabenteilung angestrebt werden. Dabei gilt es<br />

jedoch, unterschiedliche Anforderungen an die Genauigkeit der Datenerhebung (Inhalte<br />

der Flächennutzungsplanung, Art der Digitalisierung), die Datenstruktur (Datenformate,<br />

Topologie) und die Darstellung (unterschiedliche Maßstabsebenen) weitgehend e<strong>in</strong>ander<br />

anzugleichen, damit h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>es möglichst reibungslosen gegenseitigen Datenaustausches<br />

M<strong>in</strong>deststandards und e<strong>in</strong>heitliche Vorgehensweisen erreicht werden können. In<br />

Abstimmung mit den Regionalverbänden können hierzu die Festlegungen im AROK-Qualitätssicherungshandbuch<br />

zugrunde gelegt werden.<br />

Wie sich die zukünftige Zusammenarbeit mit den Regionalverbänden gestaltet, ist derzeit<br />

noch nicht festgelegt, wird aber momentan mit den Verbänden diskutiert. <strong>Die</strong> Kooperationen<br />

zwischen Regierungspräsidien und Regionalverbänden werden durch bilaterale Vere<strong>in</strong>barungen<br />

geregelt.<br />

4.3 Sonstige Fremddaten<br />

E<strong>in</strong> Großteil der digitalen Daten, die von Kommunen oder Planungsbüros bezogen werden,<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> CAD-Systemen erstellt worden. <strong>Die</strong> Überführung und die Integration der CAD-<br />

Daten (dxf- und dwg-Formate) <strong>in</strong> die GIS-Software bzw. <strong>in</strong> das AROK ist mit Problemen<br />

verbunden.<br />

Bei der Konvertierung von CAD-Daten <strong>in</strong> gängige GIS-Datenformate gehen orig<strong>in</strong>är angelegte<br />

Informationen verloren. <strong>Die</strong>s liegt zum e<strong>in</strong>en daran, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em CAD-System<br />

streng genommen nur L<strong>in</strong>ien und deren grafische Eigenschaften verwaltet werden (die dort<br />

dargestellten Flächen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e geschlossenen L<strong>in</strong>ienzüge). Zum anderen ist die Layeroder<br />

Ebenenorganisation <strong>in</strong> beiden Systemen nicht die gleiche. Beim Import können beispielsweise<br />

CAD-Flächen nicht als GIS-Flächen dargestellt werden, wenn die „CAD-Begrenzungsl<strong>in</strong>ien“<br />

<strong>in</strong> unterschiedlichen „CAD-Ebenen“ liegen. Teilweise liegen im CAD für<br />

unterschiedliche Darstellungen (Schwarz-weiß / Farbe) Objekte mehrfach übere<strong>in</strong>ander<br />

(redundante Datenhaltung) oder s<strong>in</strong>d topologisch <strong>in</strong>konsistent, da <strong>in</strong> CAD-Programmen<br />

topologische Bezüge zwischen Objekten nicht aufgebaut werden. Räumliche Analysen<br />

können somit auf die Daten nicht durchgeführt werden.<br />

Mitunter fehlt den CAD-Daten auch der Raumbezug, der für GI-Systeme charakteristisch<br />

ist (Tablettkoord<strong>in</strong>aten oder kartesische Koord<strong>in</strong>aten anstatt Gauß-Krüger-Koord<strong>in</strong>aten,<br />

d.h. es liegen unterschiedliche Nullpunkte vor). <strong>Die</strong>se Daten können somit nicht ohne entsprechende<br />

Transformation <strong>in</strong> die GIS-Projekte e<strong>in</strong>gebunden werden. Von wesentlicher<br />

Bedeutung ist auch, dass den CAD-Daten Sachdaten fehlen.<br />

E<strong>in</strong>e Attributierung der Geometriedaten ist <strong>in</strong> diesen Systemen nicht vorgesehen. <strong>Die</strong>s bedeutet,<br />

dass die Attributierung der konvertierten und importierten CAD-Daten aufwendig<br />

nachgeführt werden muss. Bed<strong>in</strong>gt durch unterschiedliche Software-Entwicklung und unterschiedliche<br />

Anwendungsbereiche/E<strong>in</strong>satzgebiete s<strong>in</strong>d beide Systeme nicht bzw. nur<br />

bed<strong>in</strong>gt kompatibel. CAD-Daten können, wenn überhaupt, nur mit erheblichem Nachbearbeitungsaufwand<br />

e<strong>in</strong>gebunden werden. Oft ist der Nachbearbeitungsaufwand so groß,<br />

dass e<strong>in</strong>e Neudigitalisierung nötig wird.<br />

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es beim E<strong>in</strong>lesen von neueren CAD-<br />

Formaten zu Problemen kommen kann, wenn der GIS-Hersteller noch ke<strong>in</strong> Software-<br />

Update herausgebracht hat, das diese neueren Formate lesen kann.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 27<br />

Um zukünftig auch e<strong>in</strong>e Kooperation zwischen den Kommunen und den staatlichen Stellen,<br />

mith<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e stärkere Nutzung von Synergien zu erreichen bzw. e<strong>in</strong>en optimierten Datenaustausch<br />

zwischen allen Ebenen der Verwaltung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg zu ermöglichen,<br />

wird über die Verwendung kompatibler Datenaustauschformate diskutiert. Es ist vorgesehen,<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Papier (AROK-WIBAS), welches schließlich an die<br />

Kommunen sowie an betroffene Berufsverbände von Planern, Ingenieuren und Architekten<br />

versandt wird, notwendige Voraussetzungen und Anforderungen für den Datenaustausch<br />

zu formulieren und e<strong>in</strong> geeignetes Datenaustauschformat zu empfehlen.<br />

Hierbei könnte das Shape-Format als geeignetes Austauschformat verwendet werden<br />

(analog dem dxf-Format für CAD-Daten). Das Shape-Format als e<strong>in</strong>fach aufgebautes und<br />

strukturiertes Simple Feature Format, <strong>in</strong> dem ke<strong>in</strong>e Topologien existieren, ist das Standardformat<br />

<strong>in</strong> vielen GI-Systemen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> denen, die von der Firma ESRI vertrieben<br />

werden. Neben der Umweltverwaltung setzen bereits auch die Land- und Forstwirtschaftsverwaltung<br />

von <strong>Baden</strong>-Württemberg, die Regionalverbände und die Regierungspräsidien<br />

die oben angesprochene Software e<strong>in</strong>.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 28<br />

5 Datenweitergabe<br />

Wie <strong>in</strong> Kapitel 1.1.1 bereits ausgeführt, haben die Regierungspräsidien als höhere Raumordnungsbehörden<br />

gemäß Landesplanungsgesetz (LplG) im Rahmen ihrer gesetzlichen<br />

Aufgabenerfüllung e<strong>in</strong> Raumordnungskataster (ROK) zu führen, welches die raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen enthält.<br />

Somit stellt das ROK e<strong>in</strong>e wichtige Informationsgrundlage<br />

• für die Durchführung von Raumordnungsverfahren,<br />

• für die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen sowie<br />

• für die Aufstellung von Entwicklungs- und Regionalplänen<br />

dar (siehe Kapitel 1.2.2).<br />

Es ist e<strong>in</strong>e Aufgabe der höheren Raumordnungsbehörden und der Regionalverbände,<br />

• die Träger der Bauleitplanung,<br />

• die anderen öffentlichen Stellen,<br />

• die Personen des Privatrechts (<strong>in</strong> Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben) und<br />

• die sonstigen Personen des Privatrechts, soweit sie betroffen s<strong>in</strong>d bzw. raum- oder<br />

überörtlich bedeutsame Planungen oder Maßnahmen nach §1 RoV durchführen,<br />

über die Erfordernisse der Raumordnung zu unterrichten und zu beraten (siehe Kapitel<br />

1.2.2).<br />

Hierbei stellen das ROK bzw. das AROK e<strong>in</strong>en unabd<strong>in</strong>gbaren Bestandteil zur Erfüllung<br />

der gesetzlichen Aufgaben der Erteilung von Auskünften über den Verfahrens- und<br />

Sachstand raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen an die oben genannten Stellen<br />

und Personen dar (siehe Kapitel 1.2.2).<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der technischen Umsetzung der Datenweitergabe s<strong>in</strong>d jedoch diverse Detailregelungen<br />

zu beachten. <strong>Die</strong>s betrifft unter anderem<br />

• die Art der Weitergabe (<strong>in</strong> analoger oder digitaler Form),<br />

• die Abgabe orig<strong>in</strong>ärer bzw. nicht orig<strong>in</strong>ärer AROK-Objekte,<br />

• den vorgesehenen Verwendungszweck der Daten,<br />

• militärische Geheimhaltungsvorschriften sowie<br />

• die Bestimmungen zum Datenschutz.<br />

E<strong>in</strong>en Sonderfall stellt die Weitergabe von Daten an Auftragnehmer zum Zweck der Erstellung<br />

von AROK-Objekten im Auftrag e<strong>in</strong>es Regierungspräsidiums (Auftraggeber) dar.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 29<br />

5.1 Art der Datenweitergabe<br />

Bei der Weitergabe von Daten an Dritte können folgende Möglichkeiten unterschieden<br />

werden:<br />

analoge Karte<br />

digitale Karte<br />

(Image)<br />

digitale Vektordaten<br />

Ausdruck als Papierplan<br />

Erstellen e<strong>in</strong>es Planes als digitales Bild, d.h. die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Themen sowie H<strong>in</strong>tergrundbilder (digitale TKs etc.) können<br />

nicht mehr e<strong>in</strong>zeln separiert werden.<br />

Abgabe der Orig<strong>in</strong>aldaten (Vektordaten) bzw. e<strong>in</strong>es Auszuges<br />

aus diesen. Hierbei s<strong>in</strong>d orig<strong>in</strong>äre und nicht orig<strong>in</strong>äre<br />

AROK-Daten zu unterscheiden (näheres <strong>in</strong> Kapitel 5.2).<br />

Für die Datenweitergabe gilt:<br />

• analoge und digitale Karten s<strong>in</strong>d im Maßstab 1:25.000 zu erstellen und es ist e<strong>in</strong><br />

Planstempelfeld <strong>in</strong>kl. Copyrightvermerk/e aufzubr<strong>in</strong>gen (siehe Kapitel 5.2.3.1 und<br />

Anhang 5.5)<br />

• digitale Vektordaten (orig<strong>in</strong>äre AROK-Daten, siehe Kapitel 5.2) werden nur mit e<strong>in</strong>em<br />

schriftlichen H<strong>in</strong>weis („Nutzungsbestimmungen“) auf den Bezugsmaßstab 1:25.000<br />

abgegeben (siehe Anhang 5.2).<br />

5.2 Regelungen zur Datenweitergabe <strong>in</strong> Abhängigkeit der Datenquelle<br />

Im AROK werden, neben den orig<strong>in</strong>är <strong>in</strong> AROK erstellten Objekten, auch Daten aus anderen<br />

Quellen geführt. Demnach ergeben sich unterschiedliche Regelungen der Datenweitergabe<br />

für diese orig<strong>in</strong>ären und nicht-orig<strong>in</strong>ären AROK-Daten.<br />

Def<strong>in</strong>ition:<br />

nicht-orig<strong>in</strong>äre<br />

AROK-Daten<br />

(Fremddaten)<br />

orig<strong>in</strong>äre<br />

AROK-Daten<br />

• Daten des Landesvermessungsamtes („Geobasisdaten“).<br />

• Daten (Objekte), die aus e<strong>in</strong>em anderen GI-System e<strong>in</strong>er<br />

Landes<strong>in</strong>stitution unverändert <strong>in</strong> AROK e<strong>in</strong>gebunden<br />

werden (z.B. WIBAS-Daten).<br />

• Daten, die im AROK erstellt (digitalisiert) wurden.<br />

• Daten, die von Planungsträgern für die Übernahme <strong>in</strong><br />

AROK zur Verfügung gestellt werden (z.B. B-Pläne).<br />

• Daten, die ke<strong>in</strong>e orig<strong>in</strong>äre AROK-Objekte s<strong>in</strong>d (externe<br />

Quelle), jedoch im AROK erstellt wurden, da sie <strong>in</strong> der<br />

externen Quelle (noch) nicht geführt werden (z. B. Planungen,<br />

Grenzänderungen etc.).<br />

• Daten aus anderen Quellen, die <strong>in</strong> AROK e<strong>in</strong>er<br />

grundlegenden Überarbeitung, Aktualisierung bzw.<br />

Geometrieanpassung unterzogen wurden.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 30<br />

5.2.1 Daten der Landesvermessungsverwaltung (Geobasisdaten)<br />

Für die Weitergabe der Geobasisdaten, welche von der Landesvermessungsverwaltung<br />

erworben wurden (hierzu zählen digitale topografische Karten (TKs) sowie die Daten des<br />

Amtlichen Topografisch-Kartografischen Informationssystems (ATKIS)), gelten folgende<br />

Regeln zur Datenweitergabe:<br />

• die Orig<strong>in</strong>aldaten der Landesvermessungsverwaltung dürfen nicht an Dritte abgegeben<br />

werden.<br />

• die Geobasisdaten dürfen nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit orig<strong>in</strong>ären AROK-Objekten <strong>in</strong> Form<br />

von Karten (analog oder digital) an Dritte abgegeben werden.<br />

• auf jeder analogen oder digitalen Karte, die Geobasisdaten enthält, ist, entsprechend<br />

der verwendeten Geobasisdaten, folgende/r Copyrightvermerk/e anzubr<strong>in</strong>gen:<br />

Grundlage: Digitales Landschaftsmodell ATKIS -DLM25 BW<br />

© Landesvermessungsamt <strong>Baden</strong>-Württemberg (www.lv-bw.de ) Az.: 2851.9-1/19<br />

Grundlage: Topografische Karten 1:25 000<br />

© Landesvermessungsamt <strong>Baden</strong>-Württemberg (www.lv-bw.de ) Az.: 2851.9-1/19<br />

Grundlage: Topografische Karten 1:100 000<br />

© Landesvermessungsamt <strong>Baden</strong>-Württemberg (www.lv-bw.de ) Az.: 2851.9-1/19<br />

5.2.2 Daten des WIBAS-Datenverbundes sowie weiterer Landesbehörden<br />

Für Geofachdaten, die im Rahmen des WIBAS-Datenverbundes bzw. von anderen Landes<strong>in</strong>stitutionen<br />

( z.B. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau; Forstdirektionen;<br />

M<strong>in</strong>isterium für Ernährung und Ländlichen Raum etc.) unverändert <strong>in</strong> das AROK <strong>in</strong>tegriert<br />

werden, gelten folgende Regeln zur Datenweitergabe:<br />

• die Orig<strong>in</strong>aldaten (Vektordaten) dürfen nicht an Dritte abgegeben werden.<br />

• diese Daten dürfen ausschließlich als Karte und nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit orig<strong>in</strong>ären<br />

AROK-Objekten an Dritte abgegeben werden.<br />

• auf jeder analogen oder digitalen Karte, die Daten des WIBAS-Datenverbundes<br />

enthält, ist folgender Copyrightvermerk anzubr<strong>in</strong>gen:<br />

Erstellt unter Verwendung von Daten aus dem WIBAS-Verbund, übermittelt aus dem<br />

Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) des Umwelt<strong>in</strong>formationssystems<br />

bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg (LUBW).<br />

bzw. (wenn die Daten nicht über das WIBAS, sondern direkt vom Datenherren bezogen<br />

wurden):<br />

Erstellt unter Verwendung von Daten des/der ....(„Bezeichnung der Landes<strong>in</strong>stitution“)....<br />

.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 31<br />

5.2.3 Orig<strong>in</strong>äre Daten des Raumordnungskatasters<br />

Für die Weitergabe der orig<strong>in</strong>ären AROK-Daten gelten die nachfolgend erläuterten Regeln.<br />

5.2.3.1 Weitergabe orig<strong>in</strong>ärer AROK-Daten<br />

<strong>Die</strong> orig<strong>in</strong>ären Daten des Raumordnungskatasters können, soweit ke<strong>in</strong>e Belange des Datenschutzes<br />

entgegenstehen, jederzeit <strong>in</strong> analoger oder digitaler Form an nachfolgenden<br />

Kreis der Berechtigten nach § 26 Abs. 4 LplG abgegeben werden:<br />

• die Träger der Bauleitplanung,<br />

• andere öffentliche Stellen sowie<br />

• Personen des Privatrechts <strong>in</strong> Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.<br />

<strong>Die</strong>sem Bezieherkreis können auch sonstige Personen des Privatrechts zugeordnet<br />

werden, soweit sie betroffen s<strong>in</strong>d bzw. raum- oder überörtlich bedeutsame Planungen<br />

oder Maßnahmen gemäß §1 RoV durchführen oder daran mitwirken.<br />

Für die sonstigen Personen des Privatrechts, für welche die Kriterien obiger Absätze 1<br />

und 2 nicht zutreffen, bestehen folgende E<strong>in</strong>schränkungen bei der Abgabe von Daten aus<br />

dem AROK:<br />

• nur als analoge oder digitale Karte im Maßstab 1 : 25.000,<br />

• nur die Daten des Rechtszustandes „Rechtsbestand“<br />

Grundsätzlich ist die Verwertung der Daten des AROK zum Zwecke des Aufbaus e<strong>in</strong>es<br />

digitalen Datenbestandes mit der Absicht der kommerziellen Nutzung oder Veräußerung<br />

der Daten nicht zulässig.<br />

E<strong>in</strong>e detaillierte Aufstellung der objektartspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen bei der Datenweitergabe<br />

ist <strong>in</strong> Anhang 5.1 dokumentiert.<br />

Der Bezug von orig<strong>in</strong>ären AROK-Objekten <strong>in</strong> Form von Vektordaten ist mit Nutzungsrechten<br />

nach Anhang 5.2 verbunden. <strong>Die</strong> Objektarten, der Bereich der räumlichen Ausdehnung<br />

der Daten sowie der Nutzungszweck s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er zwischen Regierungspräsidium und Antragsteller<br />

für die Nutzung der Daten zu schließenden Vere<strong>in</strong>barung (Anhang 5.3) schriftlich<br />

zu benennen. Bei der Abgabe von Vektordaten ist auf den Digitalisiermaßstab des<br />

AROK (1:25.000) schriftlich h<strong>in</strong>zuweisen. <strong>Die</strong> Daten dürfen nur <strong>in</strong> diesem Maßstab verwendet<br />

bzw. wiedergegeben werden (Anhang 5.3; (2).).<br />

5.2.3.2 Weitergabe von AROK-Daten an den WIBAS-Datenverbund und weitere<br />

Landesbehörden<br />

<strong>Die</strong> Regierungspräsidien sowie das Wirtschaftsm<strong>in</strong>isterium s<strong>in</strong>d Mitglieder im „erweiterten<br />

Bereich“ des WIBAS-Datenverbundes (Datenführungserlass des UVM vom 01.02.2003,<br />

AZ 52-0272.0). Hierdurch erhalten die Regierungspräsidien e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong>e aktuelle<br />

Version der Daten aus dem WIBAS. Im Gegenzug übergeben die Regierungspräsidien<br />

e<strong>in</strong>mal jährlich Daten aus dem AROK an den WIBAS-Datenverbund.<br />

Im WIBAS-Objektartenkatalog wird für die an das WIBAS abgegebenen AROK-Objektarten<br />

unter anderem der Darstellungsmaßstab beschrieben. Hierdurch ist sichergestellt, dass<br />

den Datennutzern bekannt se<strong>in</strong> muss, dass die Daten nur <strong>in</strong> diesem def<strong>in</strong>ierten Maßstab<br />

verwendet werden dürfen.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 32<br />

Welche Daten aus dem AROK turnusmäßig an das WIBAS abgegeben werden ist <strong>in</strong> Anhang<br />

5.6 wiedergegeben. Über diesen vere<strong>in</strong>barten Datenumfang h<strong>in</strong>aus kann jedes Mitglied<br />

des WIBAS-Datenverbundes weitere orig<strong>in</strong>äre AROK-Daten beziehen. Für die e<strong>in</strong>mal<br />

jährlich stattf<strong>in</strong>dende Weitergabe der AROK-Daten an das WIBAS müssen die Daten der<br />

vier Regierungspräsidien zu e<strong>in</strong>em landesweiten Datensatz zusammengeführt werden.<br />

<strong>Die</strong>se Zusammenführung erfolgt durch e<strong>in</strong> Regierungspräsidium (siehe Anhang 6.1).<br />

Momentan hat als weitere Landesbehörde das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt<br />

für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) Interesse an AROK-Daten bekundet.<br />

Genaue Vere<strong>in</strong>barungen zur Datenweitergabe müssen jedoch noch getroffen werden.<br />

5.2.3.3 Weitergabe von Daten an das M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und Infrastruktur<br />

Das M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und Infrastruktur wird bei Bedarf alle Objektarten des AROK<br />

beziehen. Genaue Vere<strong>in</strong>barungen bzw. Modalitäten der Datenweitergabe s<strong>in</strong>d noch zu<br />

treffen.<br />

5.2.3.4 Weitergabe von Daten an die Regionalverbände<br />

<strong>Die</strong> Datenweitergabe an Regionalverbände erfolgt gegebenenfalls im Rahmen <strong>in</strong>dividueller<br />

Vere<strong>in</strong>barungen, die bilateral zwischen dem jeweiligen Regierungspräsidium und dem jeweiligen<br />

Regionalverband getroffen werden können.<br />

5.2.3.5 Kartenausgabe/Planstempel<br />

Auf jeder analogen und digitalen Karte ist e<strong>in</strong>e Legende der wiedergegebenen Objektarten,<br />

eventuell entsprechende Copyrightvermerke gemäß der Kapitel 5.2.1 und 5.2.2 sowie <strong>in</strong><br />

der rechten unteren Ecke oder rechten oberen Ecke e<strong>in</strong> Planstempel anzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Der Planstempel muss folgende Informationen enthalten:<br />

• allgeme<strong>in</strong>er Text (Titel):<br />

Auszug aus dem Automatisierten Raumordnungskataster (AROK-BW)<br />

• nähere Beschreibung:<br />

für das Gebiet .... oder ähnlich,<br />

• Datum der Erstellung,<br />

• Ersteller (Bearbeiter),<br />

• Maßstabsleiste und -text,<br />

• Nordpfeil,<br />

• Landeswappen,<br />

• Name, Adresse, Telefon / Fax des Regierungspräsidiums:<br />

Regierungspräsidium ....... , Referat 21<br />

Strasse / Hausnummer<br />

PLZ / Ort<br />

Tel.: Vorwahl/Telefon<br />

Fax: Vorwahl/Fax-Nr.<br />

• gegebenenfalls entsprechende/r Copyrightvermerk/e nach Kapitel 5.2.1 und 5.2.2.<br />

E<strong>in</strong> Beispiellayout ist <strong>in</strong> Anhang 5.5 wiedergegeben.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 33<br />

5.3 Zugriffsberechtigungen auf die digitalen AROK-Daten <strong>in</strong>nerhalb des<br />

jeweiligen Regierungspräsidiums/des M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und<br />

Infrastruktur<br />

Zugriffe auf die im AROK e<strong>in</strong>gesetzten Daten der Landesvermessungsverwaltung (Geobasisdaten)<br />

können nur den Abteilungen und Referaten e<strong>in</strong>geräumt werden, die entsprechende<br />

Lizenzvere<strong>in</strong>barungen mit der Vermessungsverwaltung abgeschlossen haben.<br />

Hieraus ergibt sich, dass im Nachfolgenden nur die AROK-Daten (orig<strong>in</strong>äre und nicht-orig<strong>in</strong>äre<br />

Daten) angesprochen werden, bei denen es sich nicht um Geobasisdaten handelt.<br />

Grundsätzlich haben nur die AROK-Sachbearbeiter schreibende Zugriffsberechtigung auf<br />

die AROK-Daten. Alle übrigen Abteilungen, Referate sowie die Referenten und Mitarbeiter<br />

der Referate 21 haben lediglich lesende Zugriffsberechtigungen auf AROK-Daten.<br />

Werden orig<strong>in</strong>äre AROK-Daten als Vektordaten weitergegeben, besteht von Seiten der<br />

AROK-Verantwortlichen ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>fluss mehr darauf, dass diese Daten durch die Bezieher<br />

nicht editiert (verändert) werden. Der abgegebene Datensatz stellt somit lediglich e<strong>in</strong>e Kopie<br />

des AROK (als Gesamt- oder Teilauszug) zum Stand der Erstellung (Datum/Uhrzeit)<br />

dar.<br />

5.4 Abgabe von Geodaten an e<strong>in</strong>e datenbearbeitende Stelle für den<br />

Aufbau des AROK<br />

<strong>Die</strong> Regierungspräsidien können, im Rahmen ihrer Haushaltsmittel, externe Institutionen/Ingenieurbüros<br />

(Auftragnehmer) mit der Digitalisierung von orig<strong>in</strong>ären AROK-Geofachdaten<br />

beauftragen. Hierbei können die Regierungspräsidien den Auftragnehmern<br />

zweckgebunden für diese Beauftragung Geobasisdaten und gegebenenfalls Daten anderer<br />

Geo<strong>in</strong>formationssysteme (nicht-orig<strong>in</strong>äre AROK-Daten) zur Verfügung stellen.<br />

Nach Abschluss der Beauftragung hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die<br />

Daten gelöscht bzw. vernichtet werden und Dritte ke<strong>in</strong>en Zugriff darauf erhalten. Der Auftragnehmer<br />

hat dies gegenüber dem Regierungspräsidium schriftlich zu bestätigen.<br />

Näheres hierzu ist <strong>in</strong> Anhang 5.4 geregelt.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 34<br />

6 Zuständigkeiten<br />

Im folgenden Kapitel werden die für die Durchführung des Projekts getroffenen Festlegungen<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Arbeitsabläufe und die jeweiligen Zuständigkeiten erläutert. Es wird<br />

auch auf die Zusammenarbeit mit anderen Landes<strong>in</strong>stitutionen e<strong>in</strong>gegangen. <strong>Die</strong> für das<br />

Projekt zuständigen Vertreter der Regierungspräsidien und des M<strong>in</strong>isteriums für Verkehr<br />

und Infrastruktur s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anhang 6.1 aufgeführt.<br />

<strong>Die</strong> Projektleitung hat das M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und Infrastruktur, Referat 43. Hierzu<br />

gehört auch die Regelung von Vertragsangelegenheiten. Das M<strong>in</strong>isterium für Verkehr und<br />

Infrastruktur übernimmt dabei Vertragsverhandlungen und -abschlüsse mit externen<br />

Partnern wie dem Landesvermessungsamt, der LUBW oder der Firma ESRI (Software).<br />

Im Bereich von Hard- und Software bzw. der Datentechnik muss die Stabstelle des Innenm<strong>in</strong>isteriums<br />

beteiligt werden. Sie muss grundsätzlich alle Entscheidungen und Anschaffungen<br />

der Landesbehörden genehmigen. Ist die Genehmigung erteilt, s<strong>in</strong>d die Landesbehörden<br />

selbständig für Umsetzung, E<strong>in</strong>satz und Betreuung verantwortlich. So war die Zustimmung<br />

der Stabstelle z.B. nötig, um den Umstieg <strong>in</strong> der Datenhaltung vom ursprünglich<br />

geplanten Coverage-Format auf das nun verwendete Personal-Geodatabase-Format<br />

durchführen zu können.<br />

Wichtige Voraussetzungen für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Projekts s<strong>in</strong>d die<br />

kont<strong>in</strong>uierliche Pflege des Qualitätssicherungshandbuchs und dessen Teilbereiche sowie<br />

die Abstimmung zwischen den AROK-Sachbearbeitern, die bei regelmäßig stattf<strong>in</strong>denden<br />

Arbeitstreffen erfolgt. Insbesondere <strong>in</strong> der konzeptionellen Aufbauphase des Projektes f<strong>in</strong>den<br />

diese Treffen nach Möglichkeit e<strong>in</strong>mal im Monat statt. Danach ist vorgesehen, diese<br />

Treffen <strong>in</strong> größeren Zeitabständen durchzuführen. Turnus und Häufigkeit s<strong>in</strong>d hier nicht<br />

genau festgelegt. <strong>Die</strong> Notwendigkeit ergibt sich jedoch aus den auftretenden Fragestellungen<br />

im Umgang mit den getroffenen Festlegungen. Neben den Sachbearbeitern werden je<br />

nach Bedarf auch maximal zwei Vertreter der Regionalverbände sowie e<strong>in</strong> Vertreter der<br />

LUBW zu den Arbeitstreffen e<strong>in</strong>geladen (siehe ebenfalls Anhang 6.1). Gegebenenfalls<br />

können weitere Personen beratend h<strong>in</strong>zugezogen werden.<br />

Bei den Arbeitstreffen der AROK-Sachbearbeiter werden Erfahrungen im Umgang mit den<br />

getroffenen Festlegungen ausgetauscht, Änderungen und Ergänzungen am Qualitätssicherungshandbuch<br />

(QSHB), der Datenstrukturierung oder am Objektarten-Katalog besprochen<br />

und, wenn dies notwendig ersche<strong>in</strong>t, <strong>in</strong> das QSHB und se<strong>in</strong>e Anhänge e<strong>in</strong>gearbeitet. Dabei<br />

sollen vorrangig die Anhänge und die dortigen Festlegungen, weniger die allgeme<strong>in</strong> gehaltenen<br />

textlichen Ausführungen <strong>in</strong> den jeweiligen Kapiteln des QSHB gepflegt und aktualisiert<br />

werden. <strong>Die</strong> redaktionelle Fortführung und Aktualisierung des Qualitätssicherungshandbuchs<br />

übernimmt e<strong>in</strong>es der Regierungspräsidien (siehe Anhang 6.1).<br />

<strong>Die</strong> Zusammenarbeit mit anderen Landes<strong>in</strong>stitutionen ist für ausgewählte Teilbereiche<br />

ebenfalls geregelt. Hierbei s<strong>in</strong>d Vertreter des AROK (siehe Anhang 6.1) <strong>in</strong> mehreren Arbeitsgruppen<br />

präsent, um den Austausch zu anderen landesweiten Projekten zu gewährleisten.<br />

Alle AROK-Sachbearbeiter s<strong>in</strong>d als Gäste im Arbeitskreis “AK GIS“ der Regionalverbände<br />

vertreten. <strong>Die</strong>ser AK ist auch die Schnittstelle zwischen den Projekten AROK und<br />

PlanAtlas <strong>Baden</strong>-Württemberg (vgl. Kapitel 4.2).


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 35<br />

7 Gebühren<br />

Für die Herausgabe von Daten aus dem AROK werden von den Regierungspräsidien<br />

Gebühren erhoben, sofern ke<strong>in</strong>e Gebührenfreiheit vorliegt.<br />

Grundlagen für die Gebührenerhebung s<strong>in</strong>d das Landesgebührengesetz (LGebG) vom<br />

14. Dezember 2004 (GBl. S. 895) und die hierzu erlassenen Allgeme<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weise des<br />

F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums zum Landesgebührengesetz (AH-LGebG) vom 15. August 2005 (GABl.<br />

S. 786).<br />

<strong>Die</strong> gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren s<strong>in</strong>d durch die<br />

Verordnung des M<strong>in</strong>isteriums für Verkehr und Infrastruktur über die Festsetzung der<br />

Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den<br />

Geschäftsbereich des M<strong>in</strong>isteriums für Verkehr und Infrastruktur (Gebührenverordnung<br />

MVI – GebVO MVI) vom 17. April 2012 (GBl. vom 11. Mai 2012 S. 266) geregelt.<br />

Das dieser Verordnung beigefügte Gebührenverzeichnis (GebVerz MVI) enthält <strong>in</strong><br />

Nr. 12.4 die Gebührenregelung für die Herausgabe von Daten aus dem AROK.<br />

<strong>Die</strong> GebVO MVI sowie e<strong>in</strong> Auszug des GebVerz MVI f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> Anhang 7.1 sowie 7.2.


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 36<br />

Glossar<br />

ALK<br />

AROK<br />

ATKIS<br />

Attribut<br />

CAD<br />

Digitalisieren<br />

Automatisiertes Liegenschaftskataster des Landesesvermessungsamtes<br />

Automatisiertes Raumordnungskataster<br />

Amtliches Topografisch-Kartografisches Informationssystem des<br />

Landesvermessungsamtes. Im Herbst 1989 von der AdV nach<br />

fünfjähriger Vorarbeit beschlossen und als Gesamtwerk publiziert,<br />

stellt die topografische Basis<strong>in</strong>formation der fachlichen Informationssysteme<br />

im großräumigen mittel- bis kle<strong>in</strong>maßstäblichen Bereich<br />

dar. ATKIS (www.atkis.de) zielt auf e<strong>in</strong>en bundese<strong>in</strong>heitlichen<br />

digitalen topografischen Basisdatenbestand über die Objekte, die<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsformen und das Relief der Erdoberfläche. <strong>Die</strong>ser Datenbestand<br />

wird <strong>in</strong>teressenneutral geführt und als staatliche<br />

<strong>Die</strong>nstleistung an öffentliche und private Bedarfsträger gegen e<strong>in</strong><br />

Entgelt abgegeben. Der ATKIS-Datenbestand ist authentisch und<br />

soll aktuell gehalten werden. ATKIS gilt heute als das landschaftsbeschreibende<br />

Geo-Informationssystem (GIS) der deutschen Landesvermessung.<br />

<strong>Die</strong> Landschaftsbeschreibung erfolgt <strong>in</strong> unterschiedlichster<br />

Form und kann somit verschiedenste Anwenderanforderungen<br />

erfüllen. ATKIS liefert objektbasierte, signaturbasierte<br />

und bildbasierte Beschreibungen der Erdoberfläche <strong>in</strong> Form digitaler<br />

Modelle.<br />

Attribute kennzeichnen thematische Inhalte von raumbezogenen<br />

Objekten. Siehe hierzu die Ausführungen zu den Sachdaten.<br />

Computer Aided Design<br />

In den 80er Jahren aufgekommene Bezeichnung für die Benutzung<br />

von Grafikprogrammen auf Workstations, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> der<br />

Automobil<strong>in</strong>dustrie, dem Masch<strong>in</strong>enbau und der Architektur. CAD-<br />

Systeme dienen dem <strong>in</strong>teraktiven geometrischen Modellieren <strong>in</strong> 2D<br />

und 3D im Rechner mit den Komponenten Beschreibung, Entwicklung,<br />

Bearbeitung, Speicherung und Darstellung. Heute versteht<br />

man CAD als Sammelbegriff für die verschiedensten Aktivitäten im<br />

Masch<strong>in</strong>en- und Anlagenbau, <strong>in</strong> Elektronik und Elektrotechnik, <strong>in</strong><br />

Planung und Bauausführung und nicht zuletzt <strong>in</strong> der raumbezogenen<br />

Datenverarbeitung.<br />

1. Prozess des Konvertierens analoger Karten und anderer Quellen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e von Computern lesbare Form. Das kann Punktdigitalisieren<br />

se<strong>in</strong>, wo Punkte nur aufgenommen werden, wenn e<strong>in</strong> Knopf auf der<br />

Digitalisiermaus gedrückt wird, oder "stream digitis<strong>in</strong>g", wo Punkte<br />

automatisch <strong>in</strong> vorgesehenen Zeit- oder Abstands<strong>in</strong>tervallen aufgenommen<br />

werden. D. bezeichnet den Schritt des Umwandelns<br />

oder Kodierens von Kartendaten, die <strong>in</strong> analoger Form vorliegen <strong>in</strong><br />

digitale Informationen mit (x,y)-Koord<strong>in</strong>aten. <strong>Die</strong>s kann mit Hilfe<br />

e<strong>in</strong>es Tabletts oder Digitalisiertisches und e<strong>in</strong>es von Hand geführ-


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 37<br />

ten Cursors oder mittels e<strong>in</strong>es Scanners geschehen. Bei der manuellen<br />

Digitalisierung entstehen Vektordaten, während sich durch<br />

Scannen Rasterdaten ergeben.<br />

2. Unter Digitalisieren versteht man das Umsetzen von beliebigen<br />

analogen Quellen (z.B. Punkten, L<strong>in</strong>ien und Flächen <strong>in</strong> Karten oder<br />

Texte, Zahlen <strong>in</strong> Karteien) <strong>in</strong> digitale Werte (z.B. Koord<strong>in</strong>aten oder<br />

Bildelemente, alphanumerische Daten) zur anschließenden Speicherung<br />

oder Datenverarbeitung.<br />

DLM<br />

e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>deutig<br />

FOGIS<br />

GIS<br />

GISELa<br />

Geobasisdaten<br />

Geodaten<br />

Digitales Landschaftsmodell. Vektordatenbestand des ATKIS.<br />

Synonym: <strong>in</strong>jektiv - bedeutet <strong>in</strong> der Theorie relationaler Datenbanken,<br />

dass e<strong>in</strong>e Beziehung dann e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>deutig ist, wenn sie umkehrbar<br />

e<strong>in</strong>deutig ist, <strong>in</strong>dem A sich nur auf B und B auch nur auf A bezieht.<br />

Der Begriff "e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>deutig" entstammt ursprünglich aus der<br />

theoretischen Mathematik.<br />

Forstliches Geografisches Informationssystem<br />

GI-System der Landesforstverwaltung<br />

Geographic Information System, Geo<strong>in</strong>formationssystem<br />

Geo-Informationssystem-Entwicklung-Landwirtschaft<br />

GI-System des MLR und der nachgeordneten <strong>Die</strong>nststellen<br />

Geobasisdaten s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Teilmenge der Geodaten, welche die<br />

Landschaft (Topografie) und die Liegenschaften der Erdoberfläche<br />

<strong>in</strong>teressenneutral beschreiben. Zu ihnen zählen im Wesentlichen<br />

die Daten der Vermessungsverwaltung, die als Grundlage für viele<br />

Anwendungen geeignet s<strong>in</strong>d. Speziell umfasst der Geobasisdatensatz<br />

die vorhandenen Daten aus ALK, ALB und ATKIS sowie die<br />

bisher separat geführten DGM und die gescannten topografischen<br />

Kartenwerke. Daneben s<strong>in</strong>d es Daten zu Bezugssystemen und die<br />

Grundlagennetze sowie Verwaltungsgrenzen auf nationaler, regionaler<br />

und lokaler (z.B. Flurstücks-) Ebene. Zukünftig zählen hierzu<br />

auch die Bilddaten wie Orthofotos, Luft- und Satellitenbilder. Der<br />

Zusatz amtlich verdeutlicht darüber h<strong>in</strong>aus, dass der Geobasisdatenbestand<br />

von öffentlichen Stellen als Auftrag erstellt wird.<br />

Geodaten s<strong>in</strong>d Daten über Gegenstände, Geländeformen und Infrastrukturen<br />

an der Erdoberfläche, wobei als wesentliches Element<br />

e<strong>in</strong> Raumbezug vorliegen muss. Sie beschreiben die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Objekte der Landschaft. Geodaten lassen sich über den Raumbezug<br />

mite<strong>in</strong>ander verknüpfen, woraus <strong>in</strong>sbesondere unter Nutzung<br />

von GIS-Funktionalitäten wiederum neue Informationen abgeleitet<br />

werden können. Auf und mit ihnen lassen sich Abfragen, Analysen<br />

und Auswertungen für bestimmte Fragestellungen durchführen.<br />

Geodaten s<strong>in</strong>d als Ware im Geodatenmarkt anzusehen. Geodaten<br />

lassen sich <strong>in</strong> zwei große Teilkomplexe aufteilen, nämlich die Geobasisdaten<br />

und die Geofachdaten (Fachdaten).<br />

Geodaten beschreiben Objekte, die durch e<strong>in</strong>e Position im Raum


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 38<br />

direkt (z.B. durch Koord<strong>in</strong>aten) oder <strong>in</strong>direkt (z.B. durch Beziehungen)<br />

referenzierbar s<strong>in</strong>d. Aus <strong>in</strong>formationstechnischer Sicht kann<br />

man die Daten, die zusammengesetzt Geodaten ausmachen, e<strong>in</strong>teilen<br />

<strong>in</strong>:<br />

- Geometriedaten (Lage und Form der Objekte),<br />

- Topologie (explizit gespeicherte räumliche Beziehungen),<br />

- grafische Ausprägungen wie Signaturen, Farbe, Typografie,<br />

- Sachdaten (alphanumerische Daten zur Beschreibung der<br />

Semantik).<br />

Image<br />

Layer<br />

LplG<br />

LGRB<br />

pGDB<br />

Polygon<br />

Rasterbild<br />

RIPS<br />

ROK<br />

Sachdaten<br />

siehe Rasterbild<br />

E<strong>in</strong>e nutzbare/s<strong>in</strong>nvolle Unterteilung e<strong>in</strong>es Datensatzes, die allgeme<strong>in</strong><br />

Elemente e<strong>in</strong>es bestimmten Themas enthält. <strong>Die</strong> Unterteilungen<br />

werden bezogen auf e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Koord<strong>in</strong>atensystem und<br />

ermöglichen so die Analyse und Integration quer durch die unterschiedlichen<br />

Themen. <strong>Die</strong>s sorgt für e<strong>in</strong>e logische, themenbezogene<br />

Trennung von kartierten Informationen und ist somit die Basis<br />

für das Ebenenpr<strong>in</strong>zip. Viele GIS und CAD/CAM erlauben dem<br />

Anwender, e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation von Layern gleichzeitig/auf e<strong>in</strong>mal<br />

auszuwählen und zu bearbeiten.<br />

Landesplanungsgesetz von <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau<br />

Personal Geodatabase<br />

Datenformat der Fa. ESRI zur Speicherung von GIS-Daten mit der<br />

Produktfamilie ArcGis<br />

Polygone s<strong>in</strong>d Flächen, die von e<strong>in</strong>er geschlossenen L<strong>in</strong>ie umgrenzt<br />

s<strong>in</strong>d. Sie werden verwendet, um räumliche Elemente zu beschreiben,<br />

wie Wohnungs- und Industriee<strong>in</strong>heiten, Verwaltungsund<br />

politische Bezirke und Flächen homogener Landnutzung und<br />

Bodentypen. Repräsentation für Flächen <strong>in</strong> Vektorform. Polygone<br />

können Attribute aufweisen, die das Gebiet, das sie darstellen, beschreiben,<br />

wie z. B. Bevölkerungsdaten zu e<strong>in</strong>em Volkszählungsbezirk.<br />

Rasterbilder s<strong>in</strong>d Rasterdaten, die e<strong>in</strong>en bildhaften Informationsgehalt<br />

(Bild<strong>in</strong>formation) haben. Das s<strong>in</strong>d z.B. Satellitenbilder, gescannte<br />

Luftbilder, Karten oder Pläne, aber auch Ergebnisse e<strong>in</strong>er<br />

Klassifizierung. E<strong>in</strong> Bild, das aus e<strong>in</strong>er Pixelmatrix besteht.<br />

Räumliches Informations- und Planungssystem des UM<br />

Raumordnungskataster<br />

Im Gegensatz zum AROK wird das ROK <strong>in</strong> analoger Form auf Basis<br />

der TK25 geführt.<br />

Sachdaten geben den thematischen Inhalt e<strong>in</strong>es raumbezogenen


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 39<br />

Objekts wieder und stellen somit die Klasse der nichtgeometrischen<br />

Daten dar. Hiermit können verschiedene thematische Zuordnungen,<br />

z.B. e<strong>in</strong>es Flurstücks, beschrieben werden: Lage, Eigentümernachweis,<br />

Bodenschätzung, Baumkataster etc. E<strong>in</strong>e andere<br />

Bezeichnung für Sachdaten ist Attribute.<br />

Shape<br />

Datenformat der Fa. ESRI zur Speicherung von GIS-Daten mit dem<br />

Produkt ArcView-GIS.<br />

Wird auch als Datenaustauschformat zwischen verschiedenen GIS-<br />

Softwareprodukten verwendet.<br />

TK25, TK50<br />

Topologie<br />

UIS<br />

Vektordaten<br />

WIBAS<br />

Topografische Karten des Landesvermessungsamtes im Maßstab<br />

1:25.000 bzw. 1:50.000<br />

Topologie ist e<strong>in</strong> Zweig der Mathematik, die sich mit den Eigenschaften<br />

geometrischer Gebilde beschäftigt, die bei umkehrbar<br />

e<strong>in</strong>deutigen stetigen Abbildungen <strong>in</strong>variant bleiben. <strong>Die</strong> metrischen<br />

Verhältnisse spielen dabei ke<strong>in</strong>e Rolle; es kommt lediglich auf die<br />

gegenseitige Lage und Anordnung geometrischer Gebilde im Raum<br />

an. T. beschreibt die nichtmetrischen räumlichen Verb<strong>in</strong>dungen<br />

zwischen Objekten auf beliebig geformten Körpern.<br />

Das Umwelt<strong>in</strong>formationssystem <strong>Baden</strong>-Württemberg (UIS) wird von<br />

der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz<br />

(LUBW) und dem Umweltm<strong>in</strong>isterium <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

betrieben. In ihm werden Daten und Informationen aus allen<br />

Umweltbereichen ressortübergreifend für Land, Kommunen und<br />

Öffentlichkeit bereitgestellt.<br />

Datenmodell, das auf der Darstellung von geografischen Objekten<br />

durch kartesische Koord<strong>in</strong>aten basiert und im Allgeme<strong>in</strong>en zur Darstellung<br />

l<strong>in</strong>earer Merkmale verwendet wird. Jedes Merkmal wird<br />

durch e<strong>in</strong>e Reihe von Koord<strong>in</strong>aten dargestellt, die se<strong>in</strong>e Form def<strong>in</strong>ieren<br />

und verknüpfte Informationen besetzen können. Hoch entwickelte<br />

Vektordatenmodelle schließen die Topologie mit e<strong>in</strong>. Jedes<br />

Objekt wird repräsentiert von e<strong>in</strong>er Liste geordneter x,y-Koord<strong>in</strong>aten.<br />

Attribute s<strong>in</strong>d verbunden mit dem Objekt (im Gegensatz zu<br />

e<strong>in</strong>er Rasterdatenstruktur, die Attribute mit e<strong>in</strong>er Rasterzelle verb<strong>in</strong>det).<br />

Informationssystem Wasser, Immissionsschutz, Boden, Abfall,<br />

Arbeitsschutz;<br />

GI-System des UM und der nachgeordneten <strong>Die</strong>nststellen


AROK-Qualitätssicherungshandbuch 40<br />

Literaturverzeichnis<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterium des Innern (Hrsg.):<br />

Geme<strong>in</strong>sames M<strong>in</strong>isterialblatt (GMBl)<br />

Landesplanungsgesetz (LplG), <strong>in</strong> der Fassung vom 10.Juli 2003;<br />

<strong>in</strong>: Gesetzblatt für <strong>Baden</strong>-Württemberg, Nr. 10 / 2003, S. 385 ff<br />

M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Verkehr <strong>Baden</strong>-Württemberg (Hrsg):<br />

WAABIS-Regelwerk zur Geodatenführung, Anleitung 2: Digitalisierung von Altlastverdächtigen<br />

Flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen;<br />

Version 3.0, November 2001<br />

M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Verkehr <strong>Baden</strong>-Württemberg (Hrsg):<br />

WAABIS-Regelwerk zur Geodatenführung, Anleitung 3: Digitalisierung von Wasserschutz-,<br />

Quellschutz und Überschwemmungsgebieten; Version 1.0, November<br />

2001<br />

Planungsbüro Drecker (Hrsg.)(o.J.):<br />

Fe<strong>in</strong>konzept zum Aufbau des Automatisierten Raumordnungskatasters <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg (AROK).

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