Besondere Beförderungsbedingungen mit Preisen und ... - SBB Cargo
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Abschnitt 5 Übergangsfrachtentafel<br />
Für Sendungen nach <strong>und</strong> von deutschen NE-Bahnhöfen, die im DIUM Nr. 8700.00, Heft 2 DE, <strong>mit</strong> dem<br />
Verweisungszeichen m versehen sind <strong>und</strong> <strong>mit</strong> der Bahnhofscodenummer 4 oder 5 beginnen, ist die<br />
Übergangsfracht wie folgt zu berechnen.<br />
0,72 EUR / Nettotonne<br />
Die Übergangsfracht wird nach den allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen (Teil I, Abschnitt 2, § 4) berechnet <strong>und</strong> im<br />
Frachtbrief als Nebengebühr <strong>mit</strong> der Kennzahl 981 eingetragen.<br />
Bei Sendungen in Wagen, die vom K<strong>und</strong>en für die Beförderung beigestellt werden, wird die Zuschlagfracht <strong>mit</strong><br />
dem Koeffizienten 0,85 multipliziert <strong>und</strong> auf ganze Cent ger<strong>und</strong>et.<br />
Für leere Wagen als Beförderungs<strong>mit</strong>tel nach CUV wird keine Zuschlagfracht erhoben.<br />
Tarif 7300 7301 Nachtrag 9 vom 01.01.2014 - 22 -