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März 2013 - Anwalt Aktuell

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02/13 – März <strong>2013</strong><br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell<br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen und Unternehmen<br />

www.anwaltaktuell.at<br />

Franchising,<br />

Modell mit<br />

Zukunft.<br />

Dr. Sylvia Freygner, LL.M.<br />

Wirtschaftsanwältin<br />

in Wien<br />

Seite 4/5<br />

P.b.b. Verlagsort 5020 Salzburg GZ 02Z030577 M<br />

© manihausler <strong>2013</strong><br />

Älteste <strong>Anwalt</strong>svereinigung<br />

UIA feiert das Jubiläum ihres<br />

85-jährigen Bestandes 12<br />

Große <strong>Anwalt</strong>s-Umfrage<br />

Teilnahme über die Homepage<br />

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Österreichs größtes Gericht<br />

Bundesverwaltungsgerichtshof<br />

ab Jänner 2014 18


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FOYER<br />

www.anwaltaktuell.at<br />

Editorial<br />

Betrifft: Clowns<br />

& Selbstbediener<br />

Cover-Story<br />

Franchising, Modell mit Zukunft.<br />

Wirtschaftsanwältin Dr. Sylvia Freygner, LL.M. . . . . . . . . . . . 4-5<br />

Hot Spots. Juristen & Kanzleien . . . . . . . . . . . . . . 6/14/28<br />

ÖRAK<br />

Justiz ist das Betriebssystem eines Staates . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

Brief aus New York.<br />

Ferngesteuertes Unrecht aus der Luft? . . . . . . . . . . . . . . . 8-9<br />

EINSPRUCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Fortbildung<br />

AWAK: Update „Rechtsentwicklung im Wirtschaftsrecht” . . . 11<br />

Österreichischer Rechtsanwaltsverein . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />

Recht & Wirtschaft<br />

Dr. Anton Schäfer: Nebentätigkeiten von<br />

Mitgliedern eines Verfassungsgerichts . . . . . . . . . . . . . . 16-17<br />

Mag. Sabine Alvarez Privado:<br />

„Rechtliche Gestaltung medizinischer Kooperationen” . . . . . . 20<br />

Dr. Thomas Zeitler: Export nach Russland –<br />

Chancen und Risken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22-23<br />

Dr. Andreas Baumann/Dr. Florian Raab:<br />

Die neue elektronische Rechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

Mag. Markus Huber: Das neue Kindschaftsrecht . . . . . . . . . 30<br />

Dr. Johannes Sääf: Gutachter als Richter? . . . . . . . . . . . . 32-33<br />

Kanzleisoftware<br />

WinCaus.net Bibliotheksverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . 2/21<br />

Bücher news . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25-26<br />

Challenge namens Google<br />

3. Competition Talk der Bundeswettbewerbsbehörde . . . . . . . 27<br />

ANWÄLTIN & Trekking<br />

Dr. Gertraud Hofer: Über Gletscher und Dünen . . . . . . . . . . 29<br />

Kunstauktion SOS Mitmensch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

WARTEZIMMER<br />

Themen zum Weiterdenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

CLOWNS: Europas Politik gewinnt an Farbe. Rote und<br />

blaue Nasen.<br />

Die italienischen Wähler vertrauen auf zwei Clowns<br />

(copyright Steinbrück), ein paar Kilometer weiter nördlich –<br />

in Kärnten – sind gerade ziemlich furchterregende Clowns<br />

(amerikanisch: „Scary Clowns“) abgewählt worden<br />

(=blaue Nasen).<br />

Was einige Süd- und Nordclowns verbindet ist ihre Nähe<br />

zum Gericht. Berlusconi muss sich wieder fürchten und<br />

einige der Kärntner Clowns werden jetzt betrübt feststellen,<br />

dass der magische Schutzschirm des Padrone Haider nicht<br />

mehr funktioniert.<br />

Mal schau’n, wie schnell nach den Clowns die Tränen<br />

kommen…<br />

SELBSTBEDIENER: Früher war es für Eltern leicht, den<br />

lieben Kleinen einen guten Berufsweg zu weisen. Lehrer,<br />

<strong>Anwalt</strong>, Arzt oder Pfarrer waren damals eine sichere Bank.<br />

Seit den Neunzigerjahren („Finanzwirtschaft“) neigte man<br />

eher dazu, den Nachwuchs in Business-Schools unterzubringen<br />

und auf die Grundwerte des Menschen trainieren zu<br />

lassen („der Stärkere gewinnt“). Das könnte sich nun rächen.<br />

Die EU streicht unseren Freunden im Bankensektor ihre<br />

teilweise irrwitzigen Boni und die Schweizer regulieren nach<br />

einer Volksabstimmung knallhart die Gehälter ihrer Manager.<br />

Das Berufsprinzip Selbstbedienung hat gute Chancen, ein<br />

Auslaufmodell zu werden.<br />

Dietmar Dworschak<br />

P.S.: Unsere TRENDUMFRAGE kann noch bis 22. März<br />

beantwortet werden. Nehmen Sie sich bitte 5 – 10 Minuten<br />

Zeit, den Fragebogen auf unserer Homepage auszufüllen:<br />

www.anwaltaktuell.at<br />

Medieninhaber und für den Inhalt verant wortlich:<br />

Dworschak & Partner KG, 5020 Salzburg, Österreich,<br />

Linzer Bundesstraße 10, Tel.: +43/(0) 662/651 651, Fax: DW -30<br />

Büro Wien: 1010 Wien, Tuchlauben 13, Tel.: +43/(0)1/533 66 33<br />

Email: office@anwaltaktuell.at<br />

Internet: www.anwaltaktuell.at<br />

Herstellung: Druckerei Roser, 5300 Hallwang<br />

Auflage: 30.000 Exemplare<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell<br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen und Unternehmen<br />

Herausgeber & Chefredakteur:<br />

Dietmar Dworschak dd@anwaltaktuell.at<br />

Verlagsleitung:<br />

Beate Haderer beate.haderer@anwaltaktuell.at<br />

Grafik & Produktion:<br />

Othmar Graf<br />

graf@anwaltaktuell.at<br />

<strong>Anwalt</strong> aktuell ist ein unabhängiges Magazin zur Information über aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />

in Österreich. Namentlich gekennzeichnete Gastbeiträge müssen nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

3


Titel Story<br />

Franchising, Modell mit Zukunft.<br />

Ein etabliertes Modell für die Privatwirtschaft oder auch ein Erfolgsmodell<br />

für die öffentliche Hand?<br />

Die Wiener Wirtschaftsanwältin<br />

Dr. Sylvia Freygner, LL.M. verbindet<br />

juristische Expertise mit<br />

kreativen Netzwerken und arbeitet<br />

aktuell an neuen Modellen der Daseinsvorsorge.<br />

Neben ihrer „klassischen“ <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />

hat sie in kurzer Zeit eine renommierte<br />

Expertise in Sachen Franchising aufgebaut,<br />

betreibt mit dem „Der Salon“ einen<br />

viel beachteten Netzwerktreffpunkt und<br />

leitet seit zwei Jahren das „Public Social<br />

Responsibility Institut“.<br />

AA: Wie, Frau Dr. Freygner, hängen<br />

Ihre vielfältigen Aktivitäten zusammen,<br />

welches ist ihr liebstes Kind?<br />

Dr. Freygner: Mein Schwerpunkt liegt<br />

in meiner Kanzlei, in der ich mich fokussiert<br />

mit Wettbewerbsrecht und Franchising<br />

beschäftige. Als <strong>Anwalt</strong>s- und Beratungsboutique<br />

widme ich mich verstärkt<br />

dem Aufbau von privaten Franchise- und<br />

Konzessionsmodellen, in letzter Zeit<br />

gehört allerdings ein großer Teil meiner<br />

Aufmerksamkeit der Gestaltung von<br />

Konzessionsmodellen der öffentlichen<br />

Hand. Das P/S/R Institut hingegen verschreibt<br />

sich vermehrt der Forschung in<br />

der öffentlichen Daseinsvorsorge, also<br />

dem öffentlichem Wirtschaftsrecht vor<br />

dem Hintergrund der Vergabepraxis und<br />

dem Wettbewerbsrecht im Zusammenhang<br />

mit Fragestellungen der Liberalisierung<br />

und Privatisierung. Dort haben wir<br />

das Modell der Public Social Responsibility<br />

entwickelt. Es beschäftigt sich mit<br />

Modellen zur Gestaltung des Zusammenwirkens<br />

von Staat und Privat in den<br />

liberalisierten Märkten. Der „Salon“ ist<br />

so etwas wie mein Hobby, eine traditionelle,<br />

schöne und geistreiche Form,<br />

Netzwerke zu bilden, die nicht wirtschaftlich<br />

sondern geistig ausgerichtet<br />

sind. Meine persönliche Ambition bei all<br />

den Dingen, die ich tue, ist es, bestehende<br />

Systeme kritisch zu hinterfragen und<br />

neue Wege zu beschreiten, auch wenn<br />

dies manchesmal sehr mühevoll ist.<br />

AA: Franchise-Systeme sind doch<br />

ein rein wirtschaftliches Thema.<br />

In welchem Zusammenhang sind<br />

Sie auf die Idee gekommen,<br />

das „Public Social Responsibility<br />

Institut” zu gründen, in dem bereits<br />

acht Mitarbeiter tätig sind?<br />

„Frauen im Franchising” ist eine Initiative der Kanzlei und hat sich in den letzten Jahren zu einer<br />

wahren Institution in Österreich entwickelt. Es wurde ein Programm geschaffen, das Frauen den<br />

Einstieg in die Selbstständigkeit ermöglichen und erleichtern soll. Als Initiatorin will Sylvia Freygner<br />

damit vor allem den Franchisemarkt beleben und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Österreich<br />

stärken.<br />

Der Fokus des MENTORING TRAINEE PROGRAMMS liegt auf der Suche nach Frauen, die in ein<br />

Franchisesystem als Franchisenehmerinnen oder womöglich auch als Franchisegeberinnen einsteigen<br />

möchten, oder ein Franchisesystem aufbauen wollen.<br />

© manihausler <strong>2013</strong><br />

Dr. Sylvia Freygner, LL.M. und Mag. Othmar Karas setzen sich gemeinsam für die Implementierung<br />

eines Public Social Responsibility-Kodex in europäische Richtlinien ein.<br />

vlnr.: Gertrude Schatzdorfer<br />

(Geschäftsführende Gesellschafterin,<br />

Schatzdorfer Gerätebau GmbH & Co KG),<br />

Prok. Maria Raberger<br />

(Leiterin Niederlassung Wien,<br />

Privat Bank AG),<br />

Dr. Kristin Hanusch-Linser<br />

(Leitung Konzernkommunikation &<br />

Marketing, ÖBB Holding AG) und<br />

Dr. Sylvia Freygner, LL.M.<br />

(Rechtsanwältin, Institutsvorstand<br />

P/S/R)<br />

Dr. Freygner (lacht): Aus dem Franchising!<br />

Ich habe ein öffentliches Unternehmen<br />

beraten. Dabei stellte sich die Frage,<br />

wie man öffentlich-private Partnerschaften<br />

rechtlich und wirtschaftlich – vor allem<br />

vor dem Hintergrund des Versorgungsauftrages<br />

– sinnvoll gestalten kann.<br />

Im Zuge der Beratung wurde die Idee<br />

geboren, einen Kodex zu entwickeln, der<br />

eine Art „Public-Private-Governance-Tool”<br />

für den Aufbau und die Gestaltung<br />

solcher Partnerschaften abgeben und<br />

Qualitätsansprüche in der Zusammenarbeit<br />

zwischen öffentlichen Auftraggebern<br />

und privaten Unternehmen regeln und<br />

über das gesetzliche Mindestmaß hinaus<br />

absichern soll. Dann sind wir über dieses<br />

Beratungsmandat hinaus in der Daseinsvorsorge<br />

und den damit verbundenen<br />

Anforderungen der europäischen Gesetzgebung<br />

und Fragestellungen gelandet,<br />

wie jetzt z.B. der Wasserliberalisierung<br />

und der aktuellen Abfallwirtschaftsgesetzesnovelle<br />

und haben damit großen Anklang<br />

gefunden.<br />

Es hat sich sehr bald die Notwendigkeit<br />

gestellt, diese Themenkomplexe von der<br />

Kanzlei zu trennen, weil es sich hier weniger<br />

um eine beratende Tätigkeit handelt,<br />

sondern um rechtswissenschaftliche<br />

Forschung in der Neudefinition der Daseinsvorsorge<br />

im Spannungsfeld der Liberalisierung.<br />

AA: Sie haben für dieses Institut<br />

eine ansehnliche Zahl von Politikern<br />

gewonnen. Welche Funktion üben<br />

diese hier aus?<br />

4<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


Titel Story<br />

Dr. Freygner: Die Politik ist ein wesentlicher<br />

Stakeholder, wie auch die Wirtschaft.<br />

Aus meiner Sicht ist die Politik in<br />

den nächsten Jahrzehnten mit der großen<br />

Herausforderung konfrontiert, im liberalisierten<br />

Markt eine neue Form der Absicherung<br />

der Grundversorgung gesetzlich<br />

zu definieren. Das Modell des Staates<br />

geht von einer Erfüllungsverantwortung<br />

in eine Gewährleistungsverantwortung<br />

über, ein rechtlich noch unerforschtes<br />

Terrain. Das ist mit vielen interessanten<br />

ideologischen Problemstellungen verbunden,<br />

aber auch das rechtliche Regelungsumfeld<br />

und operative Instrumente<br />

müssen neu durchdacht werden: Die Frage,<br />

wie organisieren die Mitgliedstaaten<br />

in Zukunft die Daseinsvorsorge im europäischen<br />

Binnenmarkt, ist ein rechtlich<br />

herausforderndes Umfeld.<br />

Ich beschäftige mich schon lange mit der<br />

Thematik, wie man öffentliche Konzessionsmodelle<br />

gestalten kann, sodass sie<br />

diesem Spannungsfeld Staat und Privat<br />

gerecht werden können. In den Vereinigten<br />

Staaten kennt man solche Public Franchising<br />

Modelle schon seit den 70er Jahren.<br />

Das P/S/R Institut sucht Antworten darauf,<br />

wie man mit den Verpflichtungen<br />

des Staates im Gewand der Liberalisierung<br />

umgehen wird. Ich denke, dazu gibt<br />

es noch sehr viele offene Problemstellungen,<br />

die gemeinsam mit der Politik gelöst<br />

werden müssen. Die Politik bleibt also<br />

weiterhin Adressat, nicht nur für die<br />

Wirtschaft, sondern auch für die Bürger,<br />

weil sie diese Verantwortung auch weiterhin<br />

wahrnehmen muss. Die EU hat<br />

zwar rechtliche Instrumente wie das Vergabe-<br />

und das Wettbewerbsrecht geschaffen,<br />

die zwar geeignete Instrumente sind,<br />

um die Zielsetzungen des Binnenmarktes<br />

umzusetzen, dem rechtspolitischen<br />

Auftrag der Versorgungssicherheit der<br />

Mitgliedstaaten aber nicht ausreichend<br />

gerecht werden. Wir haben uns also damit<br />

zu beschäftigen, wie eine Public Responsibility<br />

seitens Politik und Wirtschaft<br />

gemeinsam zugunsten der Bürger definiert<br />

werden kann.<br />

AA: Herr Mag. Othmar Karas,<br />

das heißt, während Wasserkonzessionen<br />

und Anti-Privatisierungsslogans<br />

derzeit die Nation zu<br />

spalten scheinen, arbeitet das<br />

P/S/R Institut schon an Lösungsansätzen?<br />

Mag. Karas: Zur Verwirklichung einer<br />

wettbewerbsfähigen, von den Bürgerinnen<br />

und Bürgern unterstützten Gemeinschaft<br />

müssen wir die demokratische,<br />

wirtschaftliche Dimension Europas zugleich<br />

mit der sozialen Dimension stärken.<br />

Nur so kann es uns gelingen, eine<br />

tragfähige europäische Identität aufzubauen<br />

und weiterzuentwickeln.<br />

Aus diesem Grund trete ich auch dafür<br />

ein, dass die Kommission einen PUBLIC<br />

SOCIAL RESPONSIBILITY Kodex ausarbeitet,<br />

für den das P/S/R Institut bereits<br />

die Grundlagenforschung betreibt und<br />

den Boden ebnet. Mit einem solchen Leitfaden<br />

können Sozial- und Qualitätskriterien<br />

für Dienstleistungen von allgemeinem<br />

wirtschaftlichem Interesse in<br />

europäische Richtlinien implementiert<br />

werden. Binnenmarktkommissar Michel<br />

Barnier hat die Bedeutung dieser Arbeit<br />

und der Festlegung von Sozial- und Qualitätsstandards<br />

ebenfalls bereits erkannt<br />

Frau Dr. Sylvia Freygner, LL.M. möchte mit<br />

Ihrer Initiative und dem Mentoring Trainee<br />

Programm Frauen ermutigen, ihren „eigenen”<br />

– ganz besonderen Weg zu gehen.<br />

und sich von der Arbeit des P/S/R Instituts<br />

beeindruckt gezeigt. Wir sind also<br />

auf einem guten Weg! Die Entscheidung,<br />

welche Dienstleistungen konzessioniert<br />

werden, bleibt nach wie vor bei den Gemeinden<br />

bzw. bei Bund und Ländern. Im<br />

derzeitigen Vorschlag der Konzessionsrichtlinie<br />

ist nichts Gegenteiliges enthalten.<br />

Die EU hätte rechtlich gar keine Möglichkeit<br />

dazu. Denn im Lissabon-Vertrag<br />

wurde das Recht auf kommunale Selbstbestimmung<br />

verankert – auch für Dienste<br />

der sogenannten Daseinsvorsorge.<br />

Sollte sich eine Gemeinde aber dazu entscheiden,<br />

Dienstleistungen von privaten<br />

Anbietern erbringen zu lassen, so sollen<br />

wiederum transparente Ausschreibungsregeln<br />

zur Anwendung kommen und die<br />

Kriterien Effizienz, Qualität, sowie auch<br />

Sozial- und Umweltaspekte in die Vergabe<br />

miteinbezogen werden.<br />

AA: Herr Karas, wie sehen Sie kurz<br />

vor der großen Abstimmung im<br />

Europäischen Parlament über das<br />

Vergaberechtspaket die Daseinsvorsorge<br />

im Binnenmarkt?<br />

Mag. Karas: Die gemeinwohlorientierte<br />

Daseinsvorsorge wird meist in einem<br />

Spannungsverhältnis zu einem Binnenmarkt<br />

ohne Schranken und Wettbewerbsverzerrungen<br />

betrachtet. Vielmehr ist jedoch<br />

ein sozial gerechter und qualitativer<br />

Wettbewerb für die Stärkung und Vollendung<br />

des Binnenmarktes von höchster<br />

Bedeutung! Es wird keine politische Union<br />

ohne soziale Verantwortung im Geiste<br />

der nachhaltigen sozialen Marktwirtschaft<br />

geben. Die Sicherung des Allgemeinwohls<br />

ist somit ein wesentlicher<br />

Bestandteil der ökosozialen Marktwirtschaft,<br />

der Europäischen Werte, und des<br />

Europäischen Gesellschaftsmodells.<br />

AA: Frau Dr. Freygner, wo sehen Sie<br />

die Schwerpunkte Ihrer Kanzlei in<br />

Zukunft, wie viele Chancen räumen<br />

Sie dem Modell des Franchising<br />

dabei ein? Sie haben auch ein<br />

Mentoring Programm speziell für<br />

Frauen entwickelt, warum?<br />

Dr. Freygner: Franchising ist ein boomender<br />

Markt, viele Menschen setzen<br />

auf diese Methode. Rechtsberatung allein<br />

ist kein Garant dafür, dass diese Menschen<br />

auf Ihrem Weg erfolgreich werden.<br />

Daher habe ich rund um die Beratung<br />

auch Instrumente entwickelt, die junge<br />

selbständige UnternehmerInnen unterstützen<br />

sollen, einen erfolgreichen Weg<br />

zu beschreiten. Dazu haben wir Förderprogramme<br />

und auch ein interdisziplinäres<br />

Beratungsnetzwerk aufgebaut.<br />

Als Frau weiß ich, wie schwer es ist, seinen<br />

eigenen Weg zu gehen, daher möchte<br />

ich vor allem Frauen ermutigen, ihren eigenen<br />

Weg zu gehen und mit dem Mentoring<br />

Programm haben wir einen Weg<br />

gefunden, Frauen nicht nur fachlich, sondern<br />

auch persönlich zu begleiten. Es ist<br />

ein sehr schönes Programm, das mich<br />

persönlich sehr bereichert. Franchising<br />

hat eben viele Facetten, wie auch meine<br />

Kanzlei und das sehe ich als meine persönliche<br />

Herausforderung auch in der<br />

Zukunft an.<br />

Rechtsanwältin<br />

Dr. Sylvia Freygner, LL.M.<br />

1010 Wien, Annagasse 6<br />

www.freygner.com<br />

www.franchising.co.at<br />

www.frauenimfranchising.at<br />

www.psr-institut.org<br />

www.psr-union.org<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

5


HOT SPOTS<br />

Hot Spots. Juristen & Kanzleien<br />

Dr. Bernhard<br />

Rieder und<br />

Mag. Francine<br />

Brogyányi<br />

Neue Partner bei DORDA BRUGGER JORDIS<br />

DORDA BRUGGER JORDIS hat Bernhard Rieder (34) und Francine<br />

Brogyányi (38) in die Partnerschaft der Kanzlei aufgenommen<br />

und damit ihre Expertise in Life Sciences, Gesellschaftsrecht<br />

und Mergers & Acquisitions nachhaltig erweitert.<br />

Mag. Francine Brogyányi ist Expertin für Life Sciences, insbesondere<br />

für Rechtsfragen im Arzneimittel-, Apotheken- und<br />

Medizinrecht. Zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gehört<br />

auch Gesellschaftsrecht, hier ist sie vor allem im Bereich Umstrukturierungen<br />

tätig. Bevor sie ihre Tätigkeit bei DORDA<br />

BRUGGER JORDIS im Jahr 2001 begann, sammelte sie Erfahrungen<br />

bei dem führenden Erdöl- und Erdgaskonzern Mobil in<br />

Sydney, Australien. Danach verstärkte sie die Rechtsabteilung<br />

des Magna Konzerns in Österreich. Als Partnerin wird sie die<br />

Leitung des Life Sciences Desk von DORDA BRUGGER JORDIS<br />

übernehmen.<br />

Dr. Bernhard Rieder ist auf Gesellschaftsrecht, (grenzüberschreitende)<br />

Umgründungen, Distressed M&A sowie Corporate Litigation<br />

spezialisiert. Bevor er im Jahr 2008 zu DORDA BRUG-<br />

GER JORDIS wechselte, war er bei zwei international tätigen<br />

Wirtschaftsanwaltskanzleien in Wien tätig. Wichtige Auslandserfahrungen<br />

sammelte er im Corporate-Team von Allen &<br />

Overy in Frankfurt/Main. Er hat zahlreiche Fachpublikationen<br />

im Gesellschaftsrecht verfasst. So ist er etwa Co-Autor des Lehrbuches<br />

„Gesellschaftsrecht“, das 2011 in 2. Auflage im Universitätsverlag<br />

facultas.wuv erschienen ist. Daneben ist er regelmäßig<br />

Vortragender im In- und Ausland. Bernhard Rieder setzt<br />

auch als Partner weiterhin seinen Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht.<br />

www.dbj.at<br />

Dr. Georg Röhsner ist neuer<br />

Managing Partner von Eversheds<br />

Dr. Georg Röhsner (51) wurde im Jänner<br />

<strong>2013</strong> zum neuen Managing Partner von<br />

Eversheds in Österreich bestellt. Er folgt<br />

in dieser Position Mag. Alexander Stolitzka<br />

(49), der seine Agenden nach zwei Jahren<br />

turnusmäßig übergab.<br />

Dr. Georg Röhsner ist seit 1993 als Partner<br />

in der Kanzlei tätig. Er ist auf Wohn- und Immobilienrecht sowie<br />

auf IT-, Medien- und Datenschutzrecht spezialisiert.<br />

Röhsner, der maßgeblich an der strategischen Ausrichtung von<br />

Eversheds Austria mitwirkte, betont: „Als exklusiver Repräsentant<br />

von Eversheds International in Österreich bieten wir unseren<br />

Klienten Zugang zu einer der größten <strong>Anwalt</strong>sgruppen<br />

weltweit. Einerseits reichen unsere Dienstleistungen damit weit<br />

über den österreichischen Markt hinaus, andererseits bieten wir<br />

das notwendige lokale Know-how für jede Art von rechtlichen<br />

Fragen.“<br />

www.eversheds.at<br />

AMAG: B&C und Oberbank AG schließen<br />

Beteiligungsvereinbarung und halten 35%<br />

längerfristige Bündelung des Aktienbesitzes<br />

Die Binder Grösswang Kapitalmarkt- und M&A-Partner Florian<br />

Khol und Michael Kutschera berieten die Oberbank AG bei<br />

der Erstellung einer Beteiligungsvereinbarung mit der B&C Industrieholding<br />

GmbH betreffend die Aktien der AMAG Austria<br />

Metall AG.<br />

Vorbehaltlich u.a. der Genehmigung durch die Kartellbehörden<br />

halten mit Wirksamkeit der Beteiligungsvereinbarung die B&C-<br />

Gruppe und die Oberbank-Gruppe gemeinsam rund 35% der<br />

Stimmrechte am oberösterreichischen Aluminium-Produzenten.<br />

Oberbank und B&C Industrieholding streben mit dieser Partnerschaft<br />

eine langfristige Stabilität der Entscheidungs- und<br />

Aktionärsstruktur der AMAG an und unterstützen so die eingeleitete<br />

Investitions- und Entwicklungsstrategie der AMAG.<br />

Binder Grösswang Partner<br />

Florian Khol: „Die<br />

Transaktion zum Jahreswechsel<br />

war für alle<br />

Beteiligten eine besondere<br />

Herausforderung,<br />

die mit Bravour gemeistert<br />

wurde – hoffentlich<br />

ein gutes Omen<br />

Florian Khol Michael Kutschera<br />

für ein erfolgreiches<br />

Jahr <strong>2013</strong>!“<br />

ww.bindergroesswang.at<br />

Umfrage ANWALT AKTUELL<br />

TRENDBAROMETER <strong>2013</strong><br />

Teilnahme über www.anwaltaktuell.at<br />

q<br />

4<br />

NH Rechtsanwälte verstärken<br />

Umweltrechtsteam mit neuem <strong>Anwalt</strong><br />

Paul Reichel, seit 2008 Rechtsanwaltsanwärter<br />

bei NH Rechtsanwälte, verstärkt<br />

die Kanzlei nunmehr als <strong>Anwalt</strong><br />

und Partner.<br />

Neben seiner anwaltlichen Erfahrung<br />

im Umwelt- und Anlagenrecht weist<br />

Mag. Paul Reichel umfassende Kenntnis<br />

im Bereich der Gesetzgebung und<br />

damit im Zusammenhang stehender<br />

politischer Prozesse auf, war er doch<br />

vor seinem Einstieg bei NH Rechtsanwälte<br />

mehrere Jahre für den Grünen<br />

Klub im Parlament tätig. Beratungsschwerpunkte<br />

von Paul Reichel sind<br />

insbesondere Wasser- und Energierecht,<br />

Naturschutz- und Forstrecht sowie<br />

Verfassungsrecht. In den letzten Jahren hat er sich auch als<br />

fixe Größe in der Beratung und Begleitung von Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren<br />

etabliert.<br />

Paul Reichel hat seine Rechtsanwaltsprüfung im Herbst 2012<br />

abgelegt und ist am 8.1.<strong>2013</strong> als Rechtsanwalt angelobt worden.<br />

www.nhp.eu<br />

6<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


ÖRAK<br />

<strong>Anwalt</strong> <strong>Aktuell</strong>: Herr<br />

Präsident, vieles tut sich.<br />

Aufsehen erregende<br />

Gerichtsverfahren,<br />

wichtige Gesetzesänderungen,<br />

diverse demokratische<br />

Entscheidungsprozesse<br />

in diesem Jahr,<br />

haben Sie auch ein<br />

bisschen das Gefühl eines<br />

Wandels?<br />

„Justiz ist das Betriebssystem<br />

eines Staates<br />

... und ohne Rechtsanwalt kein Rechtsstaat!”<br />

Dr. Rupert Wolff,<br />

ÖRAK-Präsident<br />

Wolff: Der Wandel ist unser<br />

steter Begleiter. Auch der<br />

Rechtsstaat westlicher Prägung,<br />

wie wir ihn heute kennen,<br />

ist durch gravierende<br />

Veränderungen und in bewegten<br />

Zeiten entstanden. Er<br />

hat sich nach Rückschlägen<br />

immer neu durchsetzen und<br />

legitimieren müssen. Es gab<br />

immer Bewegung, man sieht<br />

sie nur heute besser.<br />

<strong>Anwalt</strong> <strong>Aktuell</strong>: Sind<br />

Bewegung und Wandel in<br />

unserer Gesellschaft mehr<br />

Chance oder Gefahr für<br />

den Rechtsstaat?<br />

Wolff: Sowohl als auch! Die<br />

Chancen zu nutzen, die Gefahren<br />

zu bekämpfen, ist die<br />

Herausforderung vor der wir<br />

heute stehen. Ich sage sicher<br />

nicht, dass das Jetzt am Besten<br />

ist. Die rechtsstaatlichen<br />

Grundstrukturen, die unsere<br />

Vorfahren erkämpft haben,<br />

sind noch immer gut. Die erkennbaren<br />

Schwächen sind<br />

jedoch zu recht Gegenstand<br />

heftiger Kritik durch die<br />

Rechtsanwaltschaft. Hier sind<br />

wir auch schon bei einem sehr<br />

wichtigen Wandel, der den<br />

Rechtsanwaltsberuf betrifft.<br />

Rechtsanwälte kämpfen heute<br />

nicht nur im Gerichtssaal für<br />

die Bürgerinnen und Bürger,<br />

sondern längst auch am politischen<br />

Feld, als Wächter über<br />

rechtsstaatliche Grundsätze.<br />

Der Grund dafür ist so klar<br />

wie authentisch: Ohne Rechtsanwalt<br />

kein Rechtsstaat und<br />

umgekehrt.<br />

<strong>Anwalt</strong> <strong>Aktuell</strong>: Gibt es<br />

ein justizpolitisches<br />

Gesamtkonzept?<br />

Oder anders gefragt:<br />

wohin soll die rechtsstaatliche<br />

Reise gehen?<br />

Wolff: Ein bekannter österreichischer<br />

Wirtschaftsforscher<br />

sagte unlängst sinngemäß, dass<br />

die europäischen Staaten sich<br />

spezialisieren müssen, um Europa<br />

insgesamt zu stärken. Ich<br />

meine, dass unsere Spezialisierungen<br />

die Rechtsstaatlichkeit,<br />

die Rechtssicherheit<br />

und die Rechtsqualität sein<br />

müssen.<br />

Die Justiz sollte aufhören, sich<br />

vor den Medien und den eigenen<br />

Bürgern zu fürchten. Sie<br />

sollte wieder selbstbewusst<br />

auf ihre natürliche Autorität<br />

vertrauen und sich nicht in<br />

die Gefahr der Gefallsüchtigkeit<br />

begeben. Die Justiz ist<br />

nicht das Unterhaltungsprogramm<br />

sondern das Betriebssystem<br />

eines Staates, und ich<br />

denke es muss unser Anspruch<br />

sein, unser Betriebssystem<br />

zum Besten Europas<br />

zu entwickeln.<br />

<strong>Anwalt</strong> <strong>Aktuell</strong>: Einige<br />

Journalisten und Politikwissenschaftler<br />

haben<br />

eine Debatte „Transparenz<br />

versus Amtsgeheimnis”<br />

entfacht, wie stehen<br />

Sie zu dieser Frage?<br />

Wolff: Diese Diskussion zeigt<br />

deutlich, dass es einen gesellschaftlichen<br />

Wandel gibt und<br />

diesen wollen wir begleiten.<br />

Ja, wir wollen einen Diskurs<br />

über behördliche Geheimnisse,<br />

ja wir wollen mehr Transparenz<br />

für die Bürgerinnen<br />

und Bürger. Aber: Nein, wir<br />

wollen keine Aufweichung<br />

der Persönlichkeitsrechte und<br />

der Unschuldsvermutung.<br />

Das Amtsgeheimnis darf nicht<br />

dazu verwendet werden, die<br />

Behörde vor den Bürgerinnen<br />

und Bürgern abzuschotten.<br />

Behörden dürfen sich nicht<br />

aus Angst vor den eigenen<br />

Bürgern verstecken. Geht es<br />

aber darum, die Daten der<br />

Bürger und ihre Persönlichkeitsrechte<br />

zu schützen, dann<br />

ist die Verschwiegenheit eine<br />

vorrangige Pflicht. Genau<br />

dort braucht es auch weiterhin<br />

Schutz im Interesse der<br />

Bürger. Wenn wir aber so weit<br />

sind, dass einerseits Telefonprotokolle<br />

an die Öffentlichkeit<br />

gelangen, die Gründe für<br />

diverse Maßnahmen von Behörden<br />

aber im Dunkeln bleiben,<br />

dann wird klar, dass eine<br />

Transparenzdebatte unverzichtbar<br />

ist.<br />

Die österreichischen Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte<br />

achten darauf, dass der<br />

berechtigte Ruf nach Bürgerrechten<br />

nicht Bürgerrechte gefährdet.<br />

Wir Rechtsanwälte<br />

sind das Relais zwischen der<br />

nachvollziehbaren Emotion<br />

der Bürgerinnen und Bürger<br />

und der notwendigen Vernunft<br />

der Gesetze. Die Justiz<br />

und Verwaltung dabei zu unterstützen,<br />

sich so zu entwickeln,<br />

dass sie von ihren Bürgerinnen<br />

und Bürgern uneingeschränkt<br />

akzeptiert und<br />

als vertrauenswürdig anerkannt<br />

wird, ist eine unserer<br />

wichtigsten Aufgaben.<br />

www.rechtsanwaelte.at<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

7


Brief aus New York | Stephen M. Harnik<br />

Ferngesteuertes Unrecht<br />

aus der Luft?<br />

In den ersten vier Amtsjahren von Präsident Obama wurden Drohnenangriffe<br />

zu einem wichtigen Instrument im Kampf gegen den Terror.<br />

Diese wurden etwa<br />

sechsmal so oft eingesetzt<br />

wie insgesamt<br />

unter seinem<br />

Vorgänger George W. Bush in<br />

zwei Amtsperioden. Mit diesem<br />

Brief aus New York komme<br />

ich daher auf einen Themenbereich<br />

zurück, welchen<br />

ich schon anlässlich der Tötung<br />

von Osama Bin Laden<br />

behandelt hatte, und zwar die<br />

Debatte, ob und unter welchen<br />

Umständen die gezielte<br />

Tötung einer bestimmten Person<br />

ein legitimes Vorhaben<br />

der U.S. Regierung darstellen<br />

kann.<br />

Drohnen sind unbemannte<br />

Fluggeräte, die von der Ferne<br />

aus gesteuert werden und von<br />

Befürwortern als besonders<br />

präzise Art der Kriegsführung<br />

gepriesen werden. Schon seit<br />

2004 werden sie von der U.S.<br />

Regierung in Pakistan zur gezielten<br />

Tötung mutmaßlicher<br />

Terroristen eingesetzt. Die<br />

Folgen für die Zivilbevölkerung<br />

sind allerdings enorm,<br />

wie der im September 2012<br />

veröffentlichte und vielbeachtete<br />

Bericht Living under Drones<br />

der Universitäten Stanford<br />

und NYU erläutert. Trotz der<br />

von der Regierung immer<br />

wieder betonten Präzision<br />

von Drohnen sei demnach die<br />

zivile Opferzahl sehr hoch,<br />

weshalb die Menschen in den<br />

betroffenen Gebieten auch in<br />

ständiger Angst vor weiteren<br />

Angriffen leben würden.<br />

Durch Zufall hatte ich am 11.<br />

Februar <strong>2013</strong> die Gelegenheit<br />

den ehemaligen General Stanley<br />

A. McChrystal, der „Joint<br />

Special Operations Commander<br />

of the Forces“ in Afghanistan<br />

war, bei der Präsentation seines<br />

Buches “My Share of the<br />

Task” zu treffen. Unter anderem<br />

erzählte er von einem<br />

Vorfall, bei dem ein afghanischer<br />

Landwirt durch einen<br />

Drohnenangriff getötet wurde,<br />

nachdem fälschlicher Weise<br />

angenommen wurde, er<br />

hätte spät in der Nacht improvisierte<br />

Sprengkörper gelegt.<br />

General McChrystal warnte<br />

eindringlich vor der Gefahr<br />

einer übereilten Anwendung<br />

dieser Kampfstrategie: “If we<br />

use the drones irresponsibly, and<br />

lose the trust of the Afghan people,<br />

we will lose the war”. Einer<br />

jener, der ebenfalls zur falschen<br />

Zeit am falschen Ort<br />

war, war Salem Ahmed Bin<br />

Ali Jaber, ein Kleriker und<br />

Gegner von Al-Qaida. Nach<br />

einer Rede in der er die Organisation<br />

öffentlich anprangerte,<br />

forderten Vertreter von<br />

Al-Qaida ein persönliches Zusammentreffen<br />

mit ihm. Jaber<br />

willigte ein und begab sich<br />

zu dem vereinbarten Ort, begleitet<br />

von seinem Cousin, der<br />

Polizist war und ihn beschützen<br />

sollte. Als die Männer zusammentrafen,<br />

tötete eine von<br />

einer amerikanischen Drohne<br />

abgeschossene Rakete alle Beteiligten.<br />

Als Anfang Februar <strong>2013</strong> ein<br />

geheimes white paper des Justizministeriums<br />

dem TV-Sender<br />

NBC zugespielt wurde,<br />

ist die öffentliche Diskussion<br />

um Drohnenangriffe wieder<br />

neu aufgeflammt. Dieses Dokument<br />

wurde einigen US Senatoren<br />

zwar bereits mehrere<br />

Wochen zuvor vorgelegt, dürfte<br />

aber vorerst in seiner Brisanz<br />

unterschätzt worden sein. Es<br />

ist undatiert, trägt den Titel<br />

Lawfulness of a Lethal Operation<br />

Directed Against a U.S.<br />

Citizen who is a Senior Operational<br />

Leader of Al Qa’ida or An<br />

Associated Force und beschreibt<br />

unter welchen Umständen die<br />

gezielte Tötung von U.S. Staatsbürgern<br />

auf ausländischem<br />

Territorium nach Ansicht des<br />

Ministeriums legal sei. Demnach<br />

müssen drei Bedingungen<br />

erfüllt sein, damit auch<br />

ein Bürger der U.S.A. als Ziel<br />

einer Tötungsmission gelten<br />

darf ohne die Verfassung oder<br />

geltendes federal law zu verletzen.<br />

Erstens muss ein “informed,<br />

high level official of the U.S.<br />

government” zur Auffassung<br />

gelangt sein, dass die jeweilige<br />

Zielperson für die Vereinigten<br />

Staaten eine unmittelbare<br />

Bedrohung in Form von gewalttätigen<br />

Angriffen darstellt.<br />

Zweitens muss eine Gefangennahme<br />

unzumutbar bzw.<br />

undurchführbar sein, wobei<br />

ständig überwacht werden<br />

muss ob diese aufgrund geänderter<br />

Umstände doch noch<br />

möglich wird. Hier wird auch<br />

die zu erwartende Gefährlichkeit<br />

einer Gefangennahme<br />

entscheidend mitberücksichtigt.<br />

Drittens muss die Operation<br />

im Einklang mit kriegsrechtlichen<br />

Prinzipien erfolgen<br />

und daher präzise, notwendig,<br />

verhältnismäßig und<br />

menschlich (also unnötiges<br />

Leid vermeidend) erfolgen.<br />

Das Geheimdokument sorgte<br />

in den USA vor allem deshalb<br />

für Aufregung weil darin spezifisch<br />

auf die Tötung U.S.<br />

amerikanischer Staatsbürger<br />

eingegangen wird. Bislang<br />

war der Authorization to Use<br />

Military Force Act (AUMF) die<br />

wichtigste nationale Rechtsnorm<br />

mit welcher Drohnenattacken<br />

gerechtfertigt werden.<br />

Der AUMF Act wurde genau<br />

eine Woche nach 9/11 in einer<br />

gemeinsamen Resolution beider<br />

Häuser des Kongresses<br />

verabschiedet. Das Gesetz ermächtigt<br />

den Präsidenten, “all<br />

8<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


Brief aus New York | Stephen M. Harnik<br />

“If we use the drones irresponsibly,<br />

and lose the trust of the Afghan<br />

people, we will lose the war!”<br />

ÖSTERREICHISCHER<br />

RECHTSANWALTSVEREIN<br />

WIRTSCHAFTLICHE ORGANISATION<br />

DER RECHTSANWÄLTE ÖSTERREICHS<br />

1011 Wien, Rotenturmstraße 13, Pf 612<br />

Tel. erreichbar 01/40127-1591<br />

Fax: 01/40127-1492<br />

necessary and appropriate force<br />

against those nations, organizations,<br />

or persons he determines<br />

planned, authorized, committed,<br />

or aided the terrorist attacks that<br />

occurred on September 11, 2001,<br />

or harbored such organizations<br />

or persons,” zu gebrauchen.<br />

Im Zusammenhang mit der<br />

Observierung und Tötung<br />

von U.S. Staatsbürgern im<br />

Ausland wird aber nun das<br />

Verhältnis der Vorgaben in<br />

dem Geheimdokument zu<br />

den Bürgerrechten, vor allem<br />

zu den Schutzbereichen des<br />

vierten bzw. fünften Zusatzartikels<br />

zur U.S. Verfassung heftig<br />

diskutiert. Das 4th Amendment<br />

schützt U.S. Staatsbürger<br />

vor staatlichen Übergriffen,<br />

das 5th Amendment beinhaltet<br />

gerichtliche Verfahrensgarantien<br />

(due process). Im white<br />

paper heißt es dazu: „The U.S.<br />

citizenship of a leader of al-Qaida<br />

or its associated force, however,<br />

does not give that person constitutional<br />

immunity from attack.”<br />

Es müsse vielmehr eine Abwägung<br />

zwischen dem Interesse<br />

des Staates auf Schutz der<br />

übrigen Bürger und dem Interesse<br />

des Einzelnen auf Wahrung<br />

seiner Rechte stattfinden.<br />

Harvard Law Professor<br />

Noah Feldman meinte dazu in<br />

einem Artikel mit dem Titel<br />

Obamas Drone Attack on Your<br />

Due Process, dass dies ein sehr<br />

bedenklicher Ansatz sei, da<br />

die due process rights gerade<br />

nicht durch ein internes Vefahren<br />

(die oben erwähnten<br />

drei Voraussetzungen für die<br />

gezielte Tötung eines U.S.<br />

Bürgers) von dem der Betroffene<br />

keinerlei Kenntnis erlangt<br />

und keine Chance auf<br />

Verteidigung bekommt als gewahrt<br />

angesehen werden können.<br />

Präsident Obama sah sich<br />

angesichts dieser Entwicklungen<br />

gezwungen in seiner jährlichen<br />

State of the Union Rede<br />

am 12. Februar <strong>2013</strong> selbst<br />

auf das Drohnenprogramm<br />

der Regierung einzugehen.<br />

„We must enlist our values in the<br />

fight“ stellte Obama klar und<br />

versprach, dass er in den kommenden<br />

Monaten verstärkt<br />

mit dem Kongress zusammenarbeiten<br />

werde “to ensure<br />

not only that our targeting, detention,<br />

and prosecution of terrorists<br />

remains consistent with our<br />

laws and system of checks and balances,<br />

but that our efforts are<br />

even more transparent to the<br />

American people and to the<br />

world.“<br />

Es bleibt abzuwarten wie das<br />

Ergebnis dieser Bemühungen<br />

aussehen wird. Jedenfalls<br />

scheint das große mediale<br />

Interesse und die vielfältige<br />

Kritik einen Nach- bzw. Umdenkprozess<br />

eingeleitet zu<br />

haben.<br />

Stephen M. Harnik<br />

ist Vertrauensanwalt der<br />

Republik Österreich in<br />

New York und Partner<br />

der Sozietät „Harnik &<br />

Finkelstein LLP”, die unter<br />

anderem große österreichische<br />

Unternehmen<br />

in den USA vertritt.<br />

www.harnik.com<br />

Seminare Frühjahr <strong>2013</strong><br />

für (Rechtsanwalts-)Angestellte:<br />

WHAT´S NEWS?, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 19.03.<strong>2013</strong><br />

Einführungsseminar, Wien . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 04.04.<strong>2013</strong><br />

Fristen-Intensivkurs, Wien . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 09.04.<strong>2013</strong><br />

Grundbuch III, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 22.04.<strong>2013</strong><br />

Firmenbuch, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 06.05.<strong>2013</strong><br />

Insolvenzverfahren, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 14.05.<strong>2013</strong><br />

Seminare Sommer <strong>2013</strong><br />

für (Rechtsanwalts-)Angestellte:<br />

Sommer-Block-Seminar (BU-Kurs), Wien . . . Beginn 01.07.<strong>2013</strong><br />

WHAT´S NEWS?, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 12.07.<strong>2013</strong><br />

für Juristen:<br />

Wie man gute Klienten gewinnt und behält, Wien<br />

(99 Denkanstöße) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 11.07.<strong>2013</strong><br />

Seminare Herbst <strong>2013</strong><br />

für (Rechtsanwalts-)Angestellte:<br />

Grundlehrgang (BU-Kurs), Wien . . . . . . . . . . Beginn 03.09.<strong>2013</strong><br />

Einführungsseminar, Wien<br />

Fristen-Intensivkurs, Wien<br />

Grundbuch I, Wien<br />

Kurrentien-Grundseminar, Wien<br />

Kosten-Aufbauseminar, Wien<br />

Verfahren Außer Streitsachen, Wien<br />

... und weitere Seminare<br />

... in Vorbereitung!<br />

Anmeldungen via Homepage möglich!<br />

www.rechtsanwaltsverein.at<br />

Mail to: office@rechtsanwaltsverein.at<br />

Änderungen vorbehalten<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

9


EINSPRUCH | Dietmar Dworschak<br />

Sei böse! Endlich gibt es ein Buch, in dem Hedge-<br />

Fonds-Manager, unsere lieben Kleinen an den Business-Schools<br />

und Inhaber großer Aktienpakete nachlesen können, was ihren<br />

Reichtum sichert: „Ego“ von Frank Schirrmacher.<br />

Dass die Welt kein Ponyhof<br />

ist wissen wir<br />

spätestens aus der<br />

Bibel. Zahllose Unerfreulichkeiten<br />

entstehen aus<br />

dem Mangel an Gemeinsinn.<br />

In immer kürzeren Abständen<br />

werden wir vor der – seit<br />

Adam und Eva existierenden<br />

– „Ellbogengesellschaft“ gewarnt.<br />

In einer unglaublich spannenden<br />

Art erweitert nun Frank<br />

Schirrmacher, Mitherausgeber<br />

der „Frankfurter Allgemeinen<br />

Zeitung“ das Spektrum der<br />

Sänger im Menetekel-Chor.<br />

Wer noch Ohren hat zu hören<br />

und Augen hat zu sehen und<br />

wem es nicht schon längst<br />

wurscht ist, wie es die Gauner<br />

an den Börsen treiben, dem ist<br />

dieses Buch warm ans Herz<br />

zu legen.<br />

Misstrauen<br />

Wenn man sich durch das extrem<br />

informations- und quellenreiche<br />

Buch geackert hat<br />

weiß man jedenfalls, dass ein<br />

Slogan wie „Yes, we can“ eine<br />

der größten Verscheisserungen<br />

der Menschheit darstellt.<br />

Schirrmacher stellt das auf<br />

konstruktive Gemeinsamkeit<br />

ausgerichtete „Wir-Bewusstsein“<br />

von Anfang an massiv in<br />

Zweifel. Er baut eine spannende<br />

Beweiskette auf, die uns<br />

zeigt, dass bereits nach dem<br />

Zweiten Weltkrieg, mit der<br />

fortschreitenden Etablierung<br />

des Ost-West-Gegensatzes, eine<br />

Denkmethode Einzug gehalten<br />

hat, die heute erstens<br />

die Börsen und zweitens fortschreitend<br />

unsere gesamte Interaktion<br />

beherrscht.<br />

Ausgehend vom beklemmenden<br />

Bild des amerikanischen<br />

Soldaten, der in einem atomsicheren<br />

Bunker auf grüne<br />

Lichtlein starrt, führt der Autor<br />

zu jenem Vehikel, das uns<br />

Erdenbürger zu Untertanen<br />

der Computer-Frankensteins<br />

gemacht hat: zur Spiel-Theorie.<br />

Klingt harmlos, ist es aber<br />

nicht. Diese Spiel-Theorie basiert<br />

nämlich nicht auf der Annahme,<br />

dass wir alle ein bisschen<br />

würfeln und gemeinsam<br />

eine Gaudi am Spieltisch haben,<br />

sondern darauf, dass unser<br />

Ego nur eines will: den<br />

Nachteil des anderen.<br />

Algorithmen<br />

Börsenhändler, Google-Manager<br />

und Mathematiker kennen<br />

das Zauberwort bestens,<br />

das rechnerische Abläufe, wie<br />

man so sagt, „optimiert“: der<br />

Algorithmus. Während in den<br />

Fünfziger- und Sechzigerjahren,<br />

zu Zeiten des Nachkriegswirtschaftswunders,<br />

der größte Teil der arbeitenden<br />

Bevölkerung seine Schäfchen<br />

in der „Realwirtschaft“<br />

Frank Schirrmacher<br />

„EGO – Das Spiel des Lebens”<br />

Karl Blessing Verlag, München.<br />

ISBN 978-3-89667-427-2, EUR 20,60<br />

jagt, vertrauen die Hutschenschleuderer<br />

der „Finanzwirtschaft“<br />

spätestens seit den<br />

Neunzigerjahren den putzigen<br />

kleinen Geheimformeln<br />

rund um den Algorithmus.<br />

Geboren aus der Spieltheorie,<br />

die, wie gesagt, nur das Allerschlimmste<br />

vom Gegner erwartet,<br />

wurden die Codes zur<br />

schnelleren Abwicklung von<br />

„Finanzgeschäften“ mittlerweile<br />

derart perfektioniert,<br />

dass ein Zeitungsleser von<br />

heute im Morgenblatt Aktienkurse<br />

findet, die der Aktualität<br />

verglühter Milchstraßen<br />

entsprechen. Gelobt sei das<br />

high-frequency-trading, in alle<br />

Ewigkeit.<br />

Wenn in den Siebzigerjahren<br />

an den Hochschulen wilde<br />

Marxisten auftauchten und<br />

mit hitzigem Kopf ihre Theorien<br />

vortrugen war regelmäßig<br />

vom „wirtschaftlich-militärischen<br />

Komplex“ die Rede.<br />

Krieg ist der Vater aller Dinge.<br />

Recruiting<br />

Aus dem Abstand von 40 Jahren<br />

und in Kenntnis dessen,<br />

was die „Liberalisierung der<br />

Finanzmärkte“ gebracht hat<br />

(den Ruin mittelständischer<br />

Strukturen, die dramatische<br />

Absenkung der Angestellten-<br />

Einkommen) ist es putzig zu<br />

lesen, wie recht die wilden<br />

Studenten damals hatten. Jenes<br />

Personal nämlich, das an<br />

den Börsen die Rechenmodelle<br />

der „Spieltheorie“ einführte,<br />

war nach dem Zerreißen<br />

des Eisernen Vorhangs geschlossen<br />

aus der Kriegswirtschaft<br />

zu den Finanzzockern<br />

übersiedelt. Wer früher die<br />

Wahrscheinlichkeit eines gegnerischen<br />

Atomschlages berechnete<br />

saß nun im Hinterzimmer<br />

eines Hedge-Fonds in<br />

New York.<br />

Inzwischen sind die Rechenmodelle<br />

dieser Herren nicht<br />

nur Grundlage der gesamten<br />

Spekulationswirtschaft, sondern<br />

auch von Datenspionage-<br />

Unternehmen wie Google oder<br />

facebook bzw. aller kleineren<br />

Köter, die hinten nach bellen.<br />

Frank Schirrmacher führt in<br />

„Ego – das Spiel des Lebens“<br />

eine ungemütliche Welt vor.<br />

Gut, dass einem die Gesetze,<br />

die sich seit Jahrzehnten hinten<br />

herum klammheimlich<br />

etabliert haben, nicht jeden<br />

Tag bewusst sind. Fürs Unterbewusstsein<br />

ist dieses Buch<br />

lebenswichtige Nahrung!<br />

Vor allem auch, um den lieben<br />

Kleinen ein wenig die Augen<br />

zu öffnen, die es zur Business<br />

School zieht, um anschließend<br />

die „Wirtschaft neu zu strukturieren“.<br />

Nach dem Zeitalter<br />

der Algorithmen täte es uns<br />

allen gut, wieder ein Zeitalter<br />

des eigenständigen Denkens<br />

einzuschieben.<br />

10<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


FORTBILDUNG<br />

Wirtschaftsrecht:<br />

Das große Aufräumen beginnt<br />

AWAK-Seminar zeigt Entwicklungen, Entscheidungen & Ergebnisse<br />

„<br />

Aus Schaden wird man klug“ –<br />

selten zuvor hatte dieses Sprichwort<br />

so viel Gültigkeit wie jetzt.<br />

Nach den vielen kleinen und<br />

großen Desastern der Finanzwirtschaft<br />

und Skandalen in führenden Unternehmen<br />

des Landes sind jetzt kollektives<br />

Aufarbeiten und Lernen aus den Fehlern<br />

angesagt. Hier leisten vor allem Gerichte<br />

und Rechtsexperten wertvolle Arbeit.<br />

Auch die AWAK trägt ihren Teil bei: In<br />

einem zweitägigen Seminar analysieren<br />

fünf Größen ihres Faches die jüngsten<br />

Entwicklungen im Wirtschaftsrecht.<br />

Univ.-Prof. Dr. Georg Graf lehrt an der<br />

Universität Salzburg unter anderem<br />

Bank-, Kapital- und handelsrechtliches<br />

Vertragsrecht, o. Univ.-Prof. Dr. Martin<br />

Karollus ist Vorstand des Institutes für<br />

Unternehmensrecht an der Universität<br />

Linz mit Schwerpunkt im Wettbewerbs-,<br />

Zivil-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht,<br />

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal und<br />

o. Univ.-Prof. Dr. Walter Schrammel<br />

sind profunde Kenner des Arbeits- und<br />

Sozialrechtes und lehren beide an der<br />

Universität Wien.<br />

Die Perspektive der Rechtsprechung ist<br />

mit HR Dr. Manfred Vogel vertreten, er<br />

ist beim OGH unter anderem in den Senaten<br />

4 (Lauterkeits- und Urheberrecht)<br />

und 16 (Kartellrecht) tätig. Die Leitung<br />

des Seminars übernimmt Präs. Mag. Dr.<br />

Franz Mittendorfer, LL.M.<br />

Compliance & Crowdfunding<br />

Einen der großen Konfliktherde im<br />

Wirtschaftsrecht bildet derzeit das Spannungsfeld<br />

zwischen Prospekthaftung<br />

und Kapitalerhaltung. Etliche anhängige<br />

„Justiz und Behörden<br />

gehen immer konsequenter<br />

gegen<br />

Versäumnisse und<br />

Fehlverhalten vor!”<br />

Tagungsleitung:<br />

Präs. Mag. Dr. Franz Mittendorfer, LL.M.<br />

Klagen enttäuschter Anleger stützen sich<br />

zum Teil auf fehlerhafte Prospekte. Rückenwind<br />

erfahren diese Schadenersatzansprüche<br />

durch die jüngste Rechtsprechung,<br />

während in der Lehre viele<br />

Experten einen Vorrang für den im Gesellschaftsrecht<br />

verankerten Grundsatz<br />

der Kapitalerhaltung sehen.<br />

Angesichts zahlreicher Untreue- und<br />

Korruptionsaffären bleibt Compliance<br />

ein zentrales Aufgabengebiet in der<br />

Rechtsberatung. Justiz und Behörden<br />

gehen immer konsequenter gegen Versäumnisse<br />

und Fehlverhalten vor. So hat<br />

sich der OGH zuletzt im Fall „Hypo Alpe<br />

Adria“ mit dem Untreue-Vorwurf bei<br />

riskanten Kreditvergaben auseinandergesetzt<br />

(11 Os 19/12x).<br />

Regelungsbedarf scheint es beim „Crowdfunding“<br />

zu geben. Einen Bekanntheitsschub<br />

hat dieses Thema durch den<br />

medial ausgetragenen Konflikt eines investitionsfreudigen<br />

Waldviertler Unternehmers<br />

mit der FMA um angeblich<br />

bankkonzessionspflichtige Einlagengeschäfte<br />

erhalten. Derzeit fehlen Rahmenbedingungen,<br />

die solche alternative<br />

Finanzierungsformen ermöglichen und<br />

dennoch den Anlegerschutz gewährleisten.<br />

Eine Erleichterung für Unternehmensgründer<br />

könnte auch die „GmbH<br />

light“ bringen, deren Einführung sich in<br />

der Zielgeraden befindet.<br />

Gewinn ohne Kosten<br />

Im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts<br />

beschäftigt sich der OGH immer wieder<br />

mit der Definition von Arbeitsunfällen,<br />

jüngst auch mit dem Thema Mobbing am<br />

Arbeitsplatz.<br />

Im Sozialversicherungsrecht hat der<br />

VwGH eine Gesetzeslücke aufgedeckt<br />

(2011/08/0194): Angestellte, die nebenbei<br />

als Selbstständige auch bei der Gewerblichen<br />

Sozialversicherung (GSVG)<br />

pflichtpensionsversichert sind, haben<br />

demnach keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.<br />

Im Wettbewerbsrecht sticht unter anderem<br />

die Schärfung der Regelungen für<br />

Gewinnspiele heraus. Der EuGH betont<br />

die Unzulässigkeit, Gewinnzusagen mit<br />

Kosten für den Verbraucher zu koppeln<br />

und stellt klar, dass es dabei nicht auf das<br />

Verhältnis von Kosten und Wert des Preises<br />

ankommt (C-428/11). Hier ist eine<br />

Anpassung des UWG nötig, das die Verrechnung<br />

geringfügiger Kosten gestattet.<br />

Bereits endgültig gefallen ist das Zugabenverbot<br />

durch die Novelle des Kartellund<br />

Wettbewerbsrechts. Im Kartellrecht<br />

wiederum hat der OGH in einem Musterprozess<br />

aufgezeigt, wie die Haftung von<br />

Kartellanten zu regeln ist (5 Ob 39/11p).<br />

Auf die Seminarteilnehmer wartet also<br />

spannende Judikatur, gepaart mit interessanten<br />

Entwicklungen im Gesetzeswesen.<br />

All dies analysiert von führenden Experten<br />

des Wirtschaftsrechtes.<br />

n Termin:<br />

Update „Rechtsentwicklung<br />

im Wirtschaftsrecht”<br />

19.04.<strong>2013</strong> & 20.04.<strong>2013</strong>, Linz,<br />

Courtyard by Marriott<br />

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<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

11


Rechtsanwaltsvereinigung<br />

Union Internationale<br />

des Avocats (UIA)<br />

Die Internationale Rechtsanwaltsvereinigung<br />

UIA wurde 1927 gegründet und hat als älteste<br />

weltweite Vereinigung 2012 ihr 85-jähriges<br />

Bestehen gefeiert.<br />

Heute verfügt sie über<br />

mehr als 2000 individuelle<br />

Mitglieder<br />

und 200 Rechtsanwaltskammern<br />

als kollektive<br />

Mitglieder in mehr als 120<br />

Ländern. Trotz ihres langen<br />

Bestandes ist die UIA eine äußerst<br />

aktive Vereinigung, deren<br />

Aktivitäten von den individuellen<br />

Kollegen maßgeblich<br />

gestaltet werden. Sie ist allen<br />

Rechtsanwälten – Generalisten<br />

wie Spezialisten – offen<br />

und vereinigt Juristen, Richter,<br />

Lehrende und Studenten.<br />

So werden <strong>2013</strong> allein oder in<br />

Kooperation mit anderen <strong>Anwalt</strong>sorganisationen<br />

von den<br />

verschiedenen Fachkommissionen<br />

weltweit 13 Seminare,<br />

zahlreiche Trainingskurse und<br />

der traditionelle Jahreskongress<br />

(2012 Dresden, <strong>2013</strong> Macau<br />

und 2014 Florenz) organisiert,<br />

die ausgezeichnete Möglichkeiten<br />

bieten, sein Wissen<br />

und Erfahrung als Mitglied<br />

aktiv einzubringen.<br />

Jahreskongress <strong>2013</strong><br />

Dieser wird vom 31.10. bis<br />

04.11.<strong>2013</strong> in Macau (Volksrepublik<br />

China) abgehalten<br />

werden. Mit diesem Kongressort<br />

soll ein besonderes Signal<br />

an die Kollegen im asiatischen<br />

Raum gesetzt werden und der<br />

globalisierten Weltwirtschaft<br />

und anwaltlichen Arbeitswelt<br />

Rechnung getragen werden.<br />

Es sollen gerade dadurch die<br />

Kontakte mit den Kollegen in<br />

China, aber auch generell im<br />

asiatischen Raum verstärkt<br />

„Bringing<br />

Together<br />

the World‘s<br />

Lawyers”<br />

und vertieft werden. Das Leitthema<br />

„Korruption, Rechtssicherheit<br />

und freier Markt“<br />

kann in mehrfacher Hinsicht<br />

als Herausforderung angesehen<br />

werden.<br />

Der UIA Präsident Jean-Marie<br />

Burguburu hat kürzlich an<br />

der 41. Europäischen Präsidentenkonferenz<br />

in Wien teilgenommen.<br />

Seine besonderen<br />

Anliegen sind die weltweite<br />

Verteidigung der Menschenrechte<br />

unserer Kollegen gegen<br />

Verfolgung und Haft bei der<br />

Verteidigung ihrer Mandanten<br />

und das Wecken des Interesses<br />

möglichst vieler Kollegen<br />

und Kolleginnen aller<br />

Altersgruppen an der Mitarbeit<br />

in der UIA.<br />

Für eine Mitgliedschaft in dieser<br />

Organisation sprechen verschiedene<br />

Gründe:<br />

1. An der internationalen Berufsausübung<br />

führt heute praktisch<br />

kein Weg vorbei.<br />

2. Die Chance mit Kollegen aus<br />

mehr als 120 Ländern berufliche<br />

und freundschaftliche<br />

Kontakte herzustellen und<br />

Erfahrungen auszutauschen.<br />

3. Die Unterstützung der UIA<br />

Initiativen, um die freie Berufsausübung<br />

von Kollegen und<br />

Menschenrechte zu verteidigen.<br />

4. Die Mitarbeit in verschiedenen<br />

Fachkommissionen und die<br />

Weiterbildung auf internationaler<br />

Ebene.<br />

Die offiziellen Arbeitssprachen<br />

sind Französisch, Englisch<br />

und Spanisch, wobei in den<br />

letzten Jahren Seminar- und<br />

Kongressarbeitssitzungen zunehmend<br />

von der englischen<br />

Sprache geprägt werden.<br />

UIA Präsident<br />

Jean-Marie Burguburu<br />

Kontakt:<br />

Weiterführende Informationen sind auf der Webseite<br />

der UIA zu finden: www.uianet.org<br />

Außerdem ist in jedem Land ein Kollege als nationale Vertretung<br />

der UIA als Kontakt- und Ansprechperson zuständig.<br />

Für Österreich steht für alle Fragen zur UIA und Mitgliedschaft<br />

gerne zur Verfügung:<br />

Dr. Christoph Petsch,<br />

Petsch Frosch Klein Arturo Rechtsanwälte,<br />

Esslinggasse 5, 1010 Wien,<br />

Telefon: (01) 586 21 80,<br />

Telefax: (01) 586 22 35 und<br />

Email: cp@pfka.eu<br />

Foto: Jean-René Tancrède<br />

12<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


Hot Spots<br />

Hot Spots. Juristen & Kanzleien<br />

Zwei neuen Partnern bei Gassauer-Fleissner<br />

Dr. Dominik Göbel, LL.M. und Mag. Robert Prchal, LL.M. wurden<br />

mit Anfang des Jahres zu Partnern der Gassauer-Fleissner<br />

Rechtsanwälte GmbH ernannt. IP (Intellectual Property) und<br />

Arbeitsrecht zählen seit vielen Jahren zu den wichtigsten Bereichen<br />

in der Beratungstätigkeit der Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte.<br />

Mit dem IP-Rechtsexperten Dominik Göbel und dem<br />

Arbeitsrechtsexperten<br />

Robert Prchal hat die<br />

Sozietät nun ihren Partnerkreis<br />

erweitert.<br />

Der Bereich „Arbeitsrecht“<br />

wird von Mag.<br />

Robert Prchal, LL.M. (35)<br />

geführt, der seit 2010 der<br />

Sozietät als Experte für Mag. Robert Prchal Dr. Dominik Göbel<br />

Arbeitsrecht angehört.<br />

Dr. Dominik Göbel, LL.M. (33) hat bereits seine Konzipientenzeit<br />

bei der Gassauer- Fleissner Rechtsanwälte GmbH verbracht<br />

und gehört seit 2007 zum IP-Team der Sozietät. Nachdem er<br />

2010 die Rechtsanwaltsprüfung mit Auszeichnung absolvierte,<br />

wurde er 2011 zum Rechtsanwalt angelobt. Beratungsschwerpunkt<br />

des gebürtigen Oberösterreichers ist das gesamte IP-<br />

Recht und damit verbunden die streitige Durchsetzung von<br />

Schutzrechten, vor allem im Bereich des Patent- und Markenrechts.<br />

Darüber hinaus ist er im Lauterkeitsrecht tätig.<br />

www.gassauer.at<br />

Umfrage ANWALT AKTUELL<br />

TRENDBAROMETER <strong>2013</strong><br />

Teilnahme über www.anwaltaktuell.at<br />

q<br />

4<br />

PHHV-Immobilienteam berät ERSTE<br />

Immobilien KAG beim Ankauf von<br />

Immobilien im Zentrum von Bregenz<br />

PHHV Prochaska Heine Havranek Vavrovsky<br />

hat die ERSTE Immobilien KAG<br />

beim Erwerb zweier Immobilien im Zentrum<br />

von Bregenz für den ERSTE IMMO-<br />

BILIENFONDS beraten. Verkäuferin der<br />

Liegenschaften im Gesamtwert von rund Christian Marth<br />

10 Mio. Euro war eine Tochtergesellschaft<br />

der conwert Immobilien Invest SE. PHHV verantwortete bei der<br />

Transaktion parallel zur Due-Diligence-Prüfung auch die Vertragsgestaltung<br />

und -verhandlung.<br />

Das PHHV-Beratungsteam stand unter der Federführung von<br />

Christian Marth. „Wohnimmobilien sind aufgrund ihrer bisher<br />

stabilen Entwicklung weiterhin eine gefragte Investitionsform.<br />

Ich freue mich sehr, dass wir die ERSTE Immobilien KAG, einen<br />

der größten Immobilienfonds Österreichs, bei dieser wichtigen<br />

Transaktion neuerlich erfolgreich beraten durften“. Christian<br />

Marth ist Partner bei PHHV Rechtsanwälte und leitet den Bereich<br />

Immobilien. Mit seinem Team berät der Experte nationale<br />

und internationale Klienten in allen Aspekten des Immobilienrechts,<br />

insbesondere bei Immobilientransaktionen.<br />

PHHV ist Österreichs „Real Estate Law Firm of the Year 2011<br />

and 2012“ (Corporate INTL).<br />

www.phhv.at<br />

Juristenball <strong>2013</strong> in Klagenfurt:<br />

Zum Tanzen verurteilt!<br />

Nach jahrelanger „Tanzpause“ lud die Rechtsanwaltskammer<br />

für Kärnten heimischen Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder,<br />

Notare, Richter und Staatsanwälte zum Juristenball <strong>2013</strong> – und<br />

das im außergewöhnlichen Ambiente des Bezirksgerichtes in<br />

der Landeshauptstadt.<br />

Wo normalerweise über Recht und Unrecht diskutiert wird,<br />

drehte sich alles im Dreivierteltakt: Das Bezirksgericht Klagenfurt<br />

verwandelte sich in einen riesigen Ballsaal – passenderweise<br />

in der Farbe der Unschuld, weiß. In einer einzigartigen Kooperation<br />

wurde das Event auf die Beine gestellt, die Fäden<br />

behielt dabei die Klagenfurter Rechtsanwältin Sabine Gauper-<br />

Müller fest in der Hand.<br />

„Ein vollkommen anderes Raumgefühl“, schwärmte der Präsident<br />

der Rechtsanwaltskammer für Kärnten Gernot Murko<br />

vom einzigartigen Ambiente. Mit Ehefrau Gerlinde, ebenfalls<br />

Rechtsanwältin, schwang er das Tanzbein. Gemeinsam mit dem<br />

Präsidenten des Landesgerichtes Bernd Lutschounig, dem Chef<br />

der Kärntner Notare Erfried Bäck, Wirtschaftstreuhänder-Präsident<br />

Peter Katschnig, Chefankläger Friedrich Borotschnik, Landesamtsdirektor<br />

Dieter Platzer und Astrid Roblyek von der<br />

Juristischen Gesellschaft sprach Murko dann das Urteil: Der Juristenball<br />

muss auch im nächsten Jahr stattfinden.<br />

www.rechtsanwaelte-kaernten.at<br />

Florian Horn verstärkt <strong>Anwalt</strong>steam von HLMK,<br />

Zuständig für Zivilverfahren und Restrukturierung<br />

Die Wirtschaftsanwälte der Wiener Kanzlei HLMK Hochedlinger<br />

Luschin Marenzi Kapsch Rechtsanwälte GmbH erweitern<br />

ihr Team mit dem Zivilrechtsspezialisten MMag. Florian Horn.<br />

Der 32-jährige Rechtsanwalt und Betriebswirt<br />

ist mit Jahreswechsel 2012/<strong>2013</strong> in<br />

die Gonzagagasse gewechselt. Er ist Autor<br />

namhafter Werke zum österreichischen und<br />

internationalen Zivilverfahrensrecht und<br />

hält regelmäßig Vorträge zu diesem Thema.<br />

Er verfügt zudem über praktische Erfahrung<br />

und Einblick in wesentliche europäische<br />

Institutionen.<br />

In den vergangenen Jahren war Florian Horn für mehrere renommierte<br />

Kanzleien tätig. Bei HLMK wird er insbesondere für<br />

Zivilverfahren sowie für Insolvenzcausen und Restrukturierungen<br />

zuständig sein.<br />

www.hlmk.at<br />

14<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


VERMÖGENSVErWALTUNG<br />

Schoellerbank<br />

auf Platz 1<br />

Die Elite der Vermögensverwalter im<br />

deutschsprachigen Raum <strong>2013</strong><br />

Die unabhängigen Tester des<br />

deutschen Elite Report haben<br />

im Verlauf des Jahres 2012 über<br />

380 Vermögensverwalter im<br />

deutschsprachigen Raum geprüft. Der<br />

Schoellerbank ist es dabei erstmals gelungen,<br />

sich auf Platz eins zu positionieren.<br />

Den Elite Report gibt es nunmehr seit<br />

10 Jahren und er gilt als größter und umfangreichster<br />

Branchentest seiner Art.<br />

Wie findet man empfehlenswerte<br />

Vermögensverwalter?<br />

Empfehlenswerte Vermögensverwalter<br />

verfolgen – spätestens seit Beginn der Finanzkrise<br />

vor fünf Jahren – den Vermögenserhalt<br />

für ihre wohlhabenden Kunden<br />

als oberstes Ziel. Angesichts der<br />

Niedrigzinsphase und steigender Inflationsgefahren<br />

steht die Branche der Vermögensverwalter<br />

vor großen Herausforderungen,<br />

um die Kundenwünsche zu<br />

erfüllen und das Ziel der Vermögenssicherung<br />

zu erreichen. Daher ist die Suche<br />

und kluge Auswahl des geeigneten Vermögensverwalters<br />

aktueller und wichtiger<br />

denn je. Der Elite Report schafft<br />

Klarheit: Er untersucht die Branche der<br />

Vermögensverwalter bereits seit 2003<br />

und bringt nun mit der Ausgabe „Die<br />

Elite der Vermögensverwalter im<br />

deutschsprachigen Raum <strong>2013</strong>“ im zehnten<br />

Jahrgang dieser Edition die aktuellen<br />

Testergebnisse mit der Präsentation der<br />

empfehlenswerten Häuser auf den<br />

Markt.<br />

Die Schoellerbank auf<br />

Platz 1 in der „Pyramide<br />

der Ausgezeichneten”<br />

Je nach erreichter Punktezahl werden die<br />

Noten „summa cum laude“, „magna cum<br />

laude“, „cum laude“ und „satis bene“<br />

vergeben. Auf Platz eins liegen punktegleich<br />

sechs Banken: die Schoellerbank<br />

aus Österreich, die Berenberg Bank, die<br />

BHF-BANK, die Bremer Landesbank, die<br />

Hamburger Sparkasse aus Deutschland<br />

sowie die liechtensteinische Centrum<br />

Bank. Die Schoellerbank hat das Top-Prädikat<br />

„summa cum laude“ bereits zum<br />

achten Mal in ununterbrochener Reihenfolge<br />

erhalten und ist mit der erreichten<br />

Punktezahl auch die beste Privatbank Österreichs.<br />

Knapp jeder neunte Vermögensverwalter<br />

ist empfehlenswert<br />

Die Zahl der empfehlenswerten Vermögensverwalter<br />

ist in diesem Jahr weiter<br />

geschrumpft. Von den 383 Vermögensverwaltern,<br />

die insgesamt analysiert wurden,<br />

sind 140 einer ausgiebigen Prüfung<br />

mit Tests, Fragebogen, Einzelrecherchen<br />

und Hintergrundgesprächen unterzogen<br />

worden. Hinzu kamen kritische Blicke in<br />

Depots und Daten, die durch umfangreiche<br />

Ausschreibungen geprüft wurden.<br />

Insgesamt erwiesen sich schließlich 44<br />

Vermögensverwalter als empfehlenswert.<br />

Mag. Franz Witt-Dörring,<br />

Vorsitzender des Vorstandes<br />

der Schoellerbank AG<br />

Die ausgezeichneten 44 Häuser – davon<br />

sechs österreichische Vermögensverwalter<br />

sowie 27 deutsche, neun Schweizer<br />

und zwei liechtensteinische Häuser – bilden<br />

die Qualitätsgemeinschaft „Elite der<br />

Vermögensverwalter im deutschsprachigen<br />

Raum <strong>2013</strong>“.<br />

Die Beurteilungskriterien sind<br />

streng: Wie steht es um Vermögenserhalt<br />

und Zuverlässigkeit?<br />

Neben den zentralen Themen der Tests –<br />

„Vermögenserhalt“ und „Zuverlässigkeit“<br />

sowie „Kosten und Gebühren“ – wurden<br />

insgesamt 44 Einzelkriterien untersucht.<br />

Dazu zählen unter anderem Beratungsqualität<br />

und Akkuratesse, charakterliche<br />

Eignung und professionelle Intelligenz,<br />

Verantwortungsübernahme und Vermögensschutz.<br />

Als neues Prüfkriterium<br />

wurde der Prozess-Index hinzugenommen.<br />

Damit wird gemessen, wie viele<br />

unzufriedene Kunden den Rechtsweg<br />

beschreiten wollen, um Verluste und vermeintliches<br />

Fehlverhalten ahnden zu<br />

lassen. Neben dem Test schaffen auch<br />

Leumundsbefragungen, die mit über<br />

100 Führungskräften in Einzelgesprächen<br />

durchgeführt wurden, Orientierung.<br />

Das Porträt der Schoellerbank<br />

aus dem Elite Report <strong>2013</strong><br />

Mit diesen Worten beschreibt die Redaktion<br />

des Elite Report die Leistung der<br />

Schoellerbank: „Beachtliche Leistungen,<br />

Akkuratesse und Zuverlässigkeit ... dafür<br />

engagieren sich in diesem Hause Beraterpersönlichkeiten,<br />

denen neben dem professionellen<br />

Wissen, Tugenden und Charakterfestigkeit<br />

nicht fremd sind. Damit<br />

ist dieser Vermögensverwalter einzigartig.<br />

Es sind die innere Qualität und Stabilität,<br />

die Vermögen und Kunden vor<br />

Missbrauch schützen und im Ergebnis<br />

echtes Vertrauen rechtfertigen.<br />

Schoeller ist in Österreich unübertroffen<br />

und gewinnt selbst im gesamten deutschsprachigen<br />

Raum jeden Vergleich. Dieser<br />

Vermögensverwalter erhält und mehrt<br />

das Kapital nachhaltig. Anstand und<br />

Fairness sind in diesem Haus zugegen,<br />

wie die Ehrlichkeit.“<br />

www.schoellerbank.at<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

15


Verfassungsgerichtsbarkeit<br />

Nebentätigkeiten von<br />

Mitgliedern eines<br />

Verfassungsgerichts<br />

Die Unabhängigkeit<br />

von Verfassungsgerichten<br />

verbunden<br />

mit der Entscheidungsbefugnis<br />

in grundlegenden<br />

gesellschaftlichen und<br />

politischen Fragen ist Macht (1) .<br />

Warum? Die Hauptaufgabe<br />

der Verfassungsgerichtsbarkeit<br />

ist die rechtliche Kontrolle politischer<br />

Macht. Darum ist die<br />

Verfassungsgerichtsbarkeit<br />

selbst eine Ausprägung von<br />

Macht. Es werden der nationalen<br />

Politik klare Grenzen<br />

gesetzt. Aufgrund der besonderen<br />

Stellung der Verfassungsgerichte<br />

werden diese<br />

daher auch als „Hüter der<br />

Verfassung“ bezeichnet und<br />

genießen ein sehr hohes Ansehen<br />

in der Gesellschaft.<br />

„Transparenz<br />

des Gerichts<br />

muss gut ausgebaut<br />

sein!”<br />

Aber auch die Macht der Verfassungsgerichte<br />

braucht Kontrolle.<br />

Gerade weil sehr wenige<br />

Menschen über die Interessen<br />

sehr vieler Menschen<br />

grundlegend entscheiden können.<br />

Eine Kontrolle eines Verfassungsgerichtes<br />

durch die<br />

anderen Staatsorgane ist nicht<br />

möglich, da es die letzte nationale<br />

Gerichtsinstanz darstellt.<br />

Daher kann diese (externe)<br />

Kontrolle nur durch den Souverän,<br />

das Volk, erfolgen (2) .<br />

Externe Kontrolle durch den<br />

Souverän ist aber nur möglich,<br />

wenn weitestgehende<br />

Transparenz im Hinblick auf<br />

die Institution, die Personen<br />

und deren Handlungen besteht.<br />

Mangelnde Transparenz<br />

bedeutet auch eine Einschränkung<br />

der Möglichkeit<br />

der Ablehnung von Richtern<br />

in einem Verfahren wegen Befangenheit<br />

(3) . Daher muss die<br />

Transparenz und vorab am<br />

Besten die Eigenkontrolle des<br />

Gerichts, gut ausgebaut sein (4) .<br />

Der institutionellen Unabhängigkeit<br />

des Verfassungsgerichtes<br />

(5) selbst, als auch der<br />

formellen und materiellen Unabhängigkeit<br />

der darin beschäftigten<br />

Personen (6) , nicht<br />

nur der Richter, ist von der<br />

Zivilgesellschaft anhaltende<br />

und höchste Aufmerksamkeit<br />

zu schenken (7) .Diese Aufgabe<br />

übernehmen in der Regel konzentriert<br />

die politische Opposition<br />

und die Medien.<br />

Verfassungsrichter ist mE<br />

auch nicht ein Beruf, sondern<br />

eine Berufung! Haupttätigkeit<br />

ist daher immer das Amt als<br />

Verfassungsrichter (8) . Nebentätigkeiten<br />

sind alle anderen<br />

Tätigkeiten, unabhängig von<br />

den zeitlichen Aufwendungen<br />

für die Nebentätigkeit oder<br />

das daraus erzielte Salär. Daher<br />

ist eine Unterscheidung in<br />

„hauptberufliche“ und „nebenberufliche“<br />

Verfassungsrichter<br />

mE obsolet (9) . Die Unabhängigkeit<br />

des Verfassungsgerichts<br />

und der Richter kann<br />

verständlicherweise durch jede<br />

Ausübung von Nebentätigkeiten<br />

beeinflusst werden.<br />

Jeder Zweifel oder kontinuierliche<br />

Unsicherheit an der Unabhängigkeit<br />

und Objektivität<br />

der Entscheidungen eines Gerichts<br />

durch solche Nebentätigkeiten<br />

kann für das Rechtssystem<br />

tiefgreifende Folgen<br />

haben, welche bis zum völligen<br />

Vertrauensverlust in die<br />

Gerichtsbarkeit führen könnten.<br />

Wegen der besonderen<br />

Stellung der Verfassung als<br />

Grundnorm des Staates muss<br />

die Tätigkeit deren Hüter über<br />

jeden Zweifel dauerhaft erhaben<br />

sein.<br />

Nebentätigkeit ist aber nicht<br />

gleichbedeutend mit Nebeneinkünften.<br />

Bedenklich sind<br />

grundsätzlich weder Nebentätigkeiten<br />

noch Nebeneinkünfte,<br />

sondern das Ent- und<br />

Bestehen von Zweifeln oder<br />

kontinuierliche Unsicherheiten<br />

an der Unabhängigkeit<br />

und Objektivität der Entscheidung<br />

eines Verfassungsrichters<br />

(10) . Es werden zwar vielfach<br />

die Nebeneinkünfte kritisiert,<br />

aber idR unzulässige<br />

Einflussmöglichkeiten oder<br />

intransparente Vorgänge gemeint<br />

(11) .<br />

Das haben die Normengeber<br />

erkannt und verschiedene Lösungen<br />

gefunden. So ist es zB<br />

den Richtern des EuGH nur<br />

mit Ausnahme und Zustimmung<br />

des Rates erlaubt, eine<br />

entgeltliche oder unentgeltliche<br />

Nebentätigkeit auszuüben<br />

(12) . Richter am Europäischen<br />

Gerichtshof für Menschenrechte<br />

dürfen keine Tätigkeit<br />

ausüben, die mit ihrer<br />

Unabhängigkeit, ihrer Unparteilichkeit<br />

oder mit den Erfordernissen<br />

der Vollzeitbeschäftigung<br />

in diesem Amt unvereinbar<br />

ist (13) (Art 21 Abs. 3 Statut).<br />

Richter am deutschen<br />

BVerfGH dürfen ausschließlich<br />

als entgeltliche, regelmäßige<br />

Nebentätigkeit die eines<br />

Lehrers des Rechts an einer<br />

deutschen Hochschule ausüben<br />

(14) .<br />

In Österreich und Liechtenstein<br />

hingegen dürfen die Verfassungsrichter<br />

nicht nur eine<br />

Nebentätigkeit ausüben, es<br />

wird dies sogar teilweise als<br />

eine Bereicherung der Tätigkeit<br />

als Richter angesehen.<br />

Unabhängig davon, ob eine<br />

Nebentätigkeit erlaubt ist oder<br />

nicht, muss mE diesbezüglich<br />

vor allem größtmögliche Transparenz<br />

bestehen, damit festgestellt<br />

werden kann, ob und<br />

welche Nebentätigkeit in welchem<br />

Ausmaß vorliegt und ob<br />

dadurch Unabhängigkeit und<br />

Objektivität der Entscheidungen<br />

eines Verfassungsrichters<br />

Dr. iur. Anton Schäfer<br />

ist als Rechtsanwalt im<br />

Fürstentum Liechtenstein<br />

zugelassen und in Österreich<br />

auch als gerichtlich<br />

beeideter und zertifizierter<br />

Sachverständiger für<br />

Elektrotechnik (inkl.<br />

Photovoltaik) und Beleuchtungstechnik<br />

tätig. Autor<br />

verschiedener Fachpublikationen<br />

zum EU-, EWR und<br />

zum liechtensteinischen<br />

Recht. Wohnhaft in<br />

Vorarlberg.<br />

office@ABGB.li<br />

betroffen sein könnte (Grundsatz<br />

der Inkompatibilität).<br />

Bei Vortragenden, Gutachtern<br />

und Fachbuchautoren ist eine<br />

solche Tätigkeit mE nur ausgewogen,<br />

wenn nicht einseitig<br />

bestimmte Bereiche (zB nur<br />

die Industrie, bestimmte Medienhäuser,<br />

Verlage etc.) bedacht<br />

werden. Die Beteiligung<br />

an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien<br />

kann,<br />

soweit dies der Gesetzgeber<br />

wie in Österreich und Liechtenstein<br />

zulässt, nur mit Offenlegung<br />

aller relevanten<br />

Mandantenbeziehungen erfolgen.<br />

Positionen etwa in<br />

Aufsichtsräten (vgl dazu<br />

BVerfGH zum freien Mandat<br />

von Abgeordneten (15) ) von<br />

Unternehmen, die gemeinwirtschaftliche<br />

Leistungen erbringen<br />

oder eng mit dem<br />

Staat verbunden sind, sind<br />

mE mit einem gleichzeitigen<br />

Berufung als Verfassungsrichter<br />

nur in wenigen Einzelfällen<br />

vereinbar. Hier muss mE<br />

auch eine Cooling-off-Periode<br />

von mindestens 2 Jahren (16)<br />

angesetzt werden. Ebenso ist<br />

die regelmäßige Tätigkeit als<br />

Berater eines oder bestimmter<br />

Unternehmen oder als Syndi-<br />

16<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


kus mE kaum mit dem Transparenzgebot<br />

zu vereinbaren.<br />

Zu intransparent sind naturgemäß<br />

die internen Geschäftsabläufe<br />

und Kundenbeziehungen.<br />

Selbst bei ehrenamtlichen/<br />

gemeinnützigen Tätigkeiten<br />

ist auf eine entsprechende<br />

Ausgewogenheit und Transparenz<br />

zu achten.<br />

Dies gilt unabhängig davon,<br />

ob die Richter hauptberuflich<br />

mit einem strikten Verbot von<br />

Nebenbeschäftigungen tätig<br />

sind, oder, wie zB in Liechtenstein,<br />

mit teilweise einer Vielzahl<br />

von Nebentätigkeiten.<br />

Verfassungsrichter haben<br />

durch ihre Tätigkeit Macht.<br />

Macht braucht Kontrolle. Die<br />

einzige wirksame Kontrolle<br />

ist mE die völlige Transparenz<br />

und die zeitliche Befristung<br />

der Tätigkeit (17) . Transparenz<br />

ist daher nicht nur im Interesse<br />

des Souveräns, sondern<br />

auch der Verfassungsrichter<br />

selbst gelegen, um die eigene<br />

Position (Hüter der Verfassung)<br />

nicht zu schwächen.<br />

WIRTSCHAFTSAUSKÜNFTE<br />

(1) Vgl zB § 31 BVerfGG - unmittelbare Bindungswirkung von Verfassungsorganen<br />

„des Bundes und der<br />

Länder sowie alle Gerichte und Behörden“ durch Entscheidungen des<br />

deutschen BVerfG. Die Erkenntnisse des öVfGH sind im ordentlichen<br />

Verfahren Exekutionstitel (Art 146 Abs 1 B-VG iVm zB §§ 28, Abs 4, 36<br />

VfGG) und die Exekution obliegt in den übrigen Fällen dem österreichischen<br />

Bundespräsidenten (Art 146 Abs 2 B-VG - hierzu kann sich der Bundespräsident<br />

auch des österreichischen Bundesheeres bedienen!). Nach Art 54 StGHG<br />

binden Entscheidungen des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes „alle<br />

Behörden des Landes und der Gemeinden sowie alle Gerichte“ und hat in<br />

bestimmten Fällen eine allgemeinverbindliche Wirkung (Ausnahme: niemals<br />

gegenüber dem Landesfürsten gem Art 7 Abs 2 LV bzw dem Erbprinzen als<br />

dessen Stv gem. Art 13bis - diese sind, auch im Hinblick auf die Verfassung,<br />

sakrosankt).<br />

(2) Volksouveränität. Siehe zB Art 20 Abs 2 GG - „Alle Staatsgewalt geht<br />

vom Volke aus.“ Art 1 B-VG: „Österreich ist eine demokratische Republik.<br />

Ihr Recht geht vom Volk aus“. Liechtenstein, Art 2 LV: „... die Staatsgewalt<br />

ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Massgabe<br />

der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeübt.“<br />

(3) Vgl zB § 19 BVerfGG, Art 87 B-VG iVm § 12 VfGG iVm § 20 JN, Art 10<br />

StGHG.<br />

(4) Vgl. zur Eigenkontrolle die strengen Vorgaben bei Abschlussprüfern durch<br />

EuroSOX (8. RL) und hier als Vorbild, den Sarbanes-Oxley-Act (USA).<br />

(5) Räumliche Trennung, Personalhoheit, Finanzhoheit... - § 1 Abs 1 BVerfGG,<br />

§ 1 Abs 1 StGHG.<br />

(6) § 1 Abs 1 iVm § 4 Abs 3 BVerfGG, Art 1 Abs 1 iVm Art 6 StGHG, Art 87<br />

iVm 147 B-VG. Siehe auch zum Vergleich Art 23 Abs 1 EMRK bzw Art 3<br />

EuGH-Satzung.<br />

(7) Für historisch Interessierte: vgl § 3, 5, 11 und 12 Reichskammergerichtsordnung<br />

v 7.8.1495 und die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.<br />

(Constitutio Criminalis Carolina - CCC) von 1532, Art 3 ff.<br />

(8) Exempl: § 3 Abs 4 BVerfGG.<br />

(9) D: § 3 Abs 4 BVerfGG, A: Art 147 Abs 2 B-VG, FL: Art 1 Abs 3 iVm<br />

Art 10 und 11 StGHG. Siehe auch Art 21 Zif 3 EMRK.<br />

(10) Die Entscheidung erfolgt ja im Kollegium und in Deutschland:<br />

„Im Namen des Volkes“ (§ 25 Abs 4 BVerfGG), in Österreich „im Namen<br />

der Republik“ (§ 19 Abs 2 VfGG) und in Liechtenstein: „im Namen von<br />

Fürst und Volk“ (Art 50 Abs 1 StGHG).<br />

(11) Sprichwort: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“.<br />

(12) Art 4 Abs 2 EuGH-Satzung.<br />

(13) Art 21 Abs 3 EMRK.<br />

(14) § 3 Abs 4 BVerfGG.<br />

(15) 2 BvE 1/06 bis 4/06.<br />

(16) Vgl. zB § 100 Abs 2 Zif 4 dAktG; dCorporate Governance Kodex, Zif<br />

5.4.4; § 86 Abs 4 Zif 2 öAktG; öCorporate Governance Kodex, Zif 55 (2012):<br />

Art 42 Abs 3 EuroSOX (8. RL).<br />

(17) Vgl zB § 4 Abs 1 und 2 BVerfGG. Hingegen ist zB in Liechtenstein<br />

eine Wiederwahl zulässig: Art 3 Abs 1 StGHG. In Österreich werden die<br />

Verfassungsrichter gar auf Lebenszeit ernannt.<br />

RISIKOBEGRENZUNG<br />

EINZELMONITORING<br />

Auf Kompetenz Vertrauen…<br />

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Justiz<br />

Österreichs größtes Gericht<br />

Am 1.1.2014 nimmt der Bundesverwaltungsgerichtshof in Wien seine Arbeit<br />

auf. Einblick in die Vorbereitungen und Dimensionen des Projekts.<br />

Der künftige Präsident<br />

des Gerichtshofs,<br />

Mag. Harald<br />

Perl, arbeitet derzeit<br />

noch als Präsident des Asylgerichtshofs,<br />

der designierte Vizepräsident,<br />

Dr. Michael Sachs,<br />

leitet bis Jahresende noch das<br />

Bundesvergabeamt. Parallel zu<br />

ihren „Stammtätigkeiten“ organisieren<br />

die beiden Herren<br />

die Entstehung von Österreichs<br />

größtem Gericht.<br />

AA: Liegt schon etwas<br />

Hektik in der Luft, Herr<br />

Präsident Perl?<br />

Mag. Perl: Nein, aber konzentrierte<br />

Arbeit. Immerhin<br />

wird dieses Gericht mit insgesamt<br />

450 Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern sowie 168<br />

Richterinnen und Richtern<br />

rein personell schon eine beträchtliche<br />

Dimension aufweisen,<br />

die organisiert sein will.<br />

Wir erwarten für unser Haus<br />

eine jährliche Zahl von über<br />

33.000 Verfahren.<br />

AA: Herr Dr. Sachs, sind<br />

diese vielen Mitarbeiter<br />

bereits vorhanden?<br />

Dr. Sachs: Wir betreiben derzeit<br />

eine große Zahl von Auswahlverfahren.<br />

Der neue Gerichtshof<br />

gründet sich auf dem<br />

Asylgerichtshof, dem zweiten<br />

Fixstarter Bundesvergabeamt<br />

Dr. Michael Sachs, künftig Vizepräsident<br />

des Bundesverwaltungsgerichtshofs,<br />

verweist auf<br />

den „Qualitätssprung, dass alle<br />

bisherigen Sonderbehörden zu<br />

Gerichten werden”.<br />

Gespräch über Vorarbeiten und Dimensionen von<br />

Österreichs größtem Gericht: Präsident Mag. Harald Perl,<br />

ANWALT AKTUELL Herausgeber Dietmar Dworschak, Vizepräsident<br />

Dr. Michael Sachs<br />

und darüber hinaus laufen Bewerbungsverfahren,<br />

momentan<br />

gerade für 80 Richterinnen<br />

und Richter. In der zweiten<br />

Welle suchen wir dann Referenten<br />

und juristische Mitarbeiter,<br />

im dritten Durchgang<br />

schließlich Schreib- und Kanzleikräfte.<br />

AA: Gab es Gerichtsneugründungen<br />

in dieser<br />

Dimension schon einmal<br />

in Österreich?<br />

Mag. Perl: Ich halte es für<br />

das größte Strukturprojekt der<br />

Justiz in der Nachkriegsgeschichte.<br />

Der gesamte Rechtsschutzbereich<br />

wird auf eine<br />

völlig neue Basis gestellt, lange<br />

Instanzenzüge gehören der<br />

Vergangenheit an. Es gibt eine<br />

Entscheidung durch eine Verwaltungsbehörde<br />

und eine<br />

Administrativbehörde und jedes<br />

Verwaltungshandeln kann<br />

in Zukunft von einem unabhängigen<br />

Gericht überprüft<br />

werden. Jedes Verwaltungshandeln<br />

muss einer gerichtlichen<br />

Überprüfung standhalten<br />

können.<br />

AA: Bedeutet die Abschaffung<br />

einer solchen Zentralbehörde<br />

nicht auch<br />

Abschaffung von Unabhängigkeit?<br />

Dr. Sachs: Ich denke, es ist<br />

schon der falsche Ansatz, von<br />

„Zentralbehörde“ zu sprechen.<br />

Es handelt sich hier um ein<br />

Gericht. Dieses Bundesverwaltungsgericht<br />

hat ein eigenes<br />

Organisationsgesetz und<br />

ein eigenes Verfahrensrecht.<br />

Wir haben im Verfahrensrecht<br />

künftig nicht mehr Beschwerden<br />

an den Verwaltungsgerichtshof,<br />

sondern ein Revisionsmodell,<br />

was eine absolute<br />

Neuerung bedeutet. Wir müssen<br />

sicher keine Sorge haben,<br />

dass es nicht zu Gerichtsverfahren<br />

kommt. Es ist ein Qualitätssprung,<br />

dass alle bisherigen<br />

Sonderbehörden wie die<br />

Unabhängigen Senate zu Gerichten<br />

werden. Der Bundesverwaltungsgerichtshof<br />

wird<br />

ein Gericht mit Außenstellen<br />

in Linz, Graz und Innsbruck<br />

sein.<br />

AA: 168 Richter kann man<br />

ja schwer aus dem Hut<br />

zaubern?<br />

Mag. Perl: Auf der einen Seite<br />

werden die Richterinnen<br />

und Richter des Asylgerichtshofs<br />

ihre Arbeit beim Bundesverwaltungsgerichtshof<br />

fortsetzen,<br />

zwischenzeitig hat die<br />

Bundesregierung auch die<br />

Übernahme der Richter des<br />

Bundesvergabeamtes beschlossen<br />

und seit wenigen Tagen<br />

haben wir 80 Planstellen für<br />

Richterinnen und Richter ausgeschrieben.<br />

Wir hoffen auf<br />

die Bewerbungen von Kolleginnen<br />

und Kollegen, die heute<br />

schon in diesen Bereichen<br />

tätig sind und sind zuversichtlich,<br />

dass wir auch darüber<br />

hinaus ein großes Interesse<br />

finden, das uns ermöglicht,<br />

aus den Besten auswählen zu<br />

können.<br />

Dr. Sachs: Die künftigen<br />

Richterinnen und Richter werden<br />

nicht Beamte im Sinne des<br />

Dienstrechtsgesetzes sein, sondern<br />

werden unter die Normen<br />

des Richter- und Staatsanwaltsdienstrechts<br />

fallen, womit<br />

ein deutliches Zeichen gesetzt<br />

wurde, dass es hier tatsächlich<br />

um Richterfunktionen<br />

geht.<br />

Mag. Perl: Hier wurde im<br />

vergangenen Jahr bereits ein<br />

wichtiger Schritt gesetzt. Die<br />

Richterinnen und Richter des<br />

Asylgerichtshofes sind in das<br />

RStDG und die damit zusammenhängenden<br />

dienst- und<br />

Präsident Mag. Harald Perl erwartet<br />

sich vom größten Strukturprojekt<br />

der Justiz in der Nachkriegsgeschichte<br />

auch Neues für die<br />

Rechtssprechung: „Jedes Verwaltungshandeln<br />

muss einer gerichtlichen<br />

Überprüfung standhalten<br />

können.”<br />

besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

übernommen<br />

worden. Wir haben Arbeitsabläufe<br />

installiert, die auf<br />

große Verfahrensmengen ausgelegt<br />

sind, was gute Rahmenbedingungen<br />

für die Organisation<br />

des Bundesverwaltungsgerichts<br />

schafft.<br />

18<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


Medizinische zusammenarbeit<br />

„Rechtliche Gestaltung medizinischer<br />

Kooperationen” Wer darf was mit wem?<br />

Immer mehr Ärzte und<br />

Angehörige von Gesundheitsberufen<br />

schließen<br />

sich zur Ausübung ihres<br />

Berufes als freiberufliche<br />

Tätigkeit mit anderen Ärzten<br />

oder anderen Angehörigen von<br />

Gesundheitsberufen in medizinischen<br />

Kooperationen zusammen.<br />

Der Zweck einer solchen<br />

Zusammenarbeit kann<br />

in der gemeinsamen öffentlichen<br />

Gesundheitsversorgung<br />

liegen oder ökonomischer Natur<br />

sein. Je nach Zielsetzung<br />

stehen Ärzten bzw. Angehörigen<br />

von Gesundheitsberufen<br />

in Österreich unterschiedliche<br />

Formen der medizinischen<br />

Zusammenarbeit zur Verfügung.<br />

Behandlungsgesellschaft<br />

versus Gesellschaft mit<br />

Wirtschaftsfunktion<br />

Im Ärztegesetz explizit geregelt<br />

sind die Gruppenpraxis<br />

und die Ordinations- und Apparategemeinschaft.<br />

Die Gruppenpraxis dient der<br />

gemeinsamen öffentlichen Gesundheitsversorgung,<br />

der Behandlungsvertrag<br />

wird zwischen<br />

der Gesellschaft und<br />

dem Patienten abgeschlossen,<br />

sie ist Behandlungsgesellschaft.<br />

Seit August 2010 unterliegt ihre<br />

Gründung einem regulierten<br />

Zugang bzw. einer Bedarfsprüfung.<br />

Sie kann nur<br />

Außengesellschaft sein, als<br />

Rechtsformen kommen die OG<br />

und seit 2010 auch die GmbH<br />

in Frage. Die Gruppenpraxis<br />

ist von den selbständigen<br />

Ambulatorien abzugrenzen,<br />

welche dem Krankenanstaltenrecht<br />

unterliegen. Eine freiberufliche<br />

Berufsausübung ist<br />

nur im Rahmen der Gruppenpraxis<br />

möglich.<br />

Als Gesellschaften mit Wirtschaftsfunktion<br />

können Ordinations-<br />

und Apparategemeinschaften<br />

und freiberufliche<br />

Ärztegesellschaften gegründet<br />

werden, erstere dienen<br />

der gemeinsamen Nutzung<br />

von medizinisch-technischen<br />

Geräten oder Räumlichkeiten.<br />

Gesellschaften mit Wirtschaftsfunktion<br />

können Innen- oder<br />

Außengesellschaft sein und<br />

als Regie- oder Ertragsgesellschaft<br />

gestaltet werden. Der<br />

Behandlungsvertrag wird zwischen<br />

dem einzelnen Arzt und<br />

dem Patienten abgeschlossen.<br />

Mögliche Rechtsformen sind<br />

die GesbR, die OG, die KG,<br />

die AG und die GmbH.<br />

Welche Angehörige von<br />

Gesundheitsberufen<br />

dürfen in welcher Form<br />

kooperieren?<br />

Grundsätzlich ist eine Zusammenarbeit<br />

zwischen Angehörigen<br />

unterschiedlicher Gesundheitsberufe<br />

oder zwischen<br />

Angehörigen von Gesundheitsberufen<br />

und sonstigen Personen<br />

zulässig. Eine dauerhafte<br />

und gleichrangige Zusammenarbeit<br />

zwischen Gesundheitsberufen<br />

setzt aber voraus, dass<br />

die beteiligten Gesundheitsberufe<br />

freiberuflich ausgeübt<br />

werden dürfen. Eine dauerhafte,<br />

gleichrangige Zusammenarbeit<br />

zwischen Gesundheitsberufen<br />

ist somit auf Ärzte<br />

mit ius practicandi, Zahnärzte,<br />

Dentisten, Hebammen, Gehobener<br />

Dienst für Gesundheits-<br />

und Krankenpflege, Krankenpflegefachdienst,<br />

Musiktherapeuten,<br />

Psychologen,<br />

Psychotherapeuten, medizinisch<br />

technischen Dienste und<br />

Heilmasseure beschränkt.<br />

Gruppenpraxen erlauben keine<br />

Vergesellschaftung mit anderen<br />

Gesundheitsberufen. Gesellschafter<br />

dürfen nur zur<br />

selbständigen Berufsausübung<br />

berechtigte Ärzte sein.<br />

In ärztlichen Ordinations- und<br />

Apparategemeinschaften darf<br />

eine Zusammenarbeit nur<br />

zwischen freiberuflichen Ärzten<br />

bzw. zwischen diesen und<br />

Gruppenpraxen erfolgen. Die<br />

Tatigkeit der Ordinations- und<br />

Apparategemeinschaft muss<br />

ausschließlich als freiberuflich<br />

anzusehen sein, jeder einzelne<br />

Arzt hat im Rahmen der Gemeinschaft<br />

freiberuflich tätig<br />

zu sein. Strittig ist, ob ein Verbot<br />

der Zusammenarbeit zwischen<br />

Ärzten und Nichtärzten<br />

vorliegt. (Näheres dazu in<br />

Alvarez Privado – „Rechtliche<br />

Gestaltung medizinischer Kooperationen“)<br />

Deutschland und die<br />

Schweiz – eine ähnliche<br />

Rechtslage wie in<br />

Österreich?<br />

In Deutschland wird unterschieden<br />

zwischen Berufsausübungsgemeinschaften<br />

(gemeinsame<br />

Ausübung ärzt-<br />

Sabine Alvarez Privado<br />

Rechtliche Gestaltung<br />

medizinischer<br />

Kooperationen<br />

facultas.wuv 2012, 204 Seiten,<br />

diverse Abb. und Tab., broschiert<br />

ISBN 978-3-7089-0879-3<br />

EUR 26,–<br />

Buchbestellungen unter<br />

s.alvarez@leinschitz.at<br />

MMag. Sabine Alvarez Privado<br />

Schwerpunkt Medizinrecht<br />

Leinschitz & Leinschitz<br />

Rechtsanwälte<br />

Schelleingasse 14-16/4/7,<br />

1040 Wien<br />

Tel: 01/ 50 50 301<br />

www.leinschitz.at<br />

licher Tätigkeit), Organisationsgemeinschaften<br />

(gemeinsame<br />

Nutzung von Einrichtungen),<br />

Kooperationsgemeinschaften<br />

(Ärzte und Angehörige<br />

von Gesundheitsberufen)<br />

und Medizinischen Versorgungszentren<br />

(MVZ-angestellte<br />

Ärzte oder Vertragsärzte).<br />

Die ersten drei Formen<br />

der medizinischen Zusammenarbeit<br />

werden am häufigsten<br />

als BGB-Gesellschaft<br />

gegründet, während für MVZ<br />

meist die Rechtsform der<br />

GmbH gewählt wird.<br />

In der Schweiz wird nach dem<br />

Integrationsgrad differenziert.<br />

Stufe 1: Ärztehäuser, Preferred<br />

Provider Organizations<br />

und Individual Practice Associations.<br />

Stufe 2: Labor- und Apparategemeinschaften.<br />

Stufe 3: Praxisgemeinschaften,<br />

Stufe 4: Group Practices without<br />

walls und Gemeinschaftspraxen<br />

im engeren Sinn.<br />

Vorrangig erfolgen Gründungen<br />

als einfache Gesellschaft<br />

oder Kollektivgesellschaft, es<br />

werden jedoch auch mehr und<br />

mehr AGs bewilligt.<br />

20<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


KANZLEISOFTWARE<br />

Der Medien-Manager<br />

WinCaus.net Bibliotheksverwaltung<br />

Es ist eine schier unglaubliche<br />

Flut an<br />

Information, die der<br />

Rechtsanwalt heute<br />

bewältigen muss. Gesetze, Judikatur,<br />

Literatur ist einem<br />

schnellen Wandel unterworfen.<br />

Schnell sammelt sich daher<br />

in der Kanzlei eine große<br />

Zahl von Büchern und Fachzeitschriften<br />

an. Hinzu kommen<br />

dann häufig Mustersammlungen<br />

auf CD-ROM<br />

oder DVD, PDF Dateien aus<br />

juristischen Datenbanken und<br />

immer häufiger finden sich<br />

auch nützliche Internetlinks,<br />

die man sich aufheben sollte.<br />

Wer hier den Überblick behalten<br />

möchte, ist mit einem<br />

speziellen Medienverwaltungsprogramm<br />

wie der<br />

WinCaus.net Bibliotheksverwaltung<br />

gut beraten.<br />

Das Programm ist als Teil der<br />

Kanzleisoftware WinCaus.net<br />

ebenso erhältlich, wie als<br />

komplett eigenständige Software<br />

und lässt sich folglich<br />

gut mit anderen <strong>Anwalt</strong>sprogrammen<br />

kombinieren. Verwaltet<br />

werden nicht nur Bücher,<br />

sondern alle Arten von<br />

Medien, sodass der gezielten<br />

Strukturierung der modernen<br />

Kanzleibibliothek keine Grenzen<br />

gesetzt sind. Das gilt nicht<br />

nur für die Art des Mediums,<br />

sondern für das gesamte Ordnungsmodell,<br />

das der Anwender<br />

selber aufbauen und gestalten<br />

kann, passend zu den<br />

Bedürfnissen der Kanzlei. So<br />

ist das Ordnungssystem in<br />

der Lage, die Standorte von<br />

Büchern oder anderen Medien<br />

nach einem vordefinierten<br />

Regalsystem zu überwachen.<br />

Alternativ dazu kann aber<br />

auch jedes Medium fortlaufend<br />

nummeriert und ins Regal<br />

gestellt werden. Kategorien<br />

wie Rechtsgebiet oder Art<br />

des Mediums lassen sich<br />

ebenso frei definieren. Natürlich<br />

ist das System auch in der<br />

Lage, Listen über den Bibliotheksbestand<br />

zu generieren<br />

und damit etwa in einer Zeitschriftensammlung<br />

fehlende<br />

Exemplare aufzuzeigen.<br />

Alle Medien, die mit einer<br />

ISBN versehen sind, können<br />

mit wenigen Handgriffen in<br />

das System aufgenommen<br />

werden. Ein Scan des ISBN-<br />

Barcodes mit einem Handscanner<br />

reicht und die Buchdaten<br />

werden automatisch<br />

aus einer Online-Datenbank<br />

eingelesen und der Eintrag<br />

muss nur mehr bestätigt werden.<br />

Nach diesem System<br />

funktioniert auch die Entlehnfunktion:<br />

nur ein Scan über<br />

den Strichcode und das System<br />

vermerkt, wer das Buch<br />

an sich genommen hat. Medien,<br />

die nicht über eine ISBN<br />

verfügen, erhalten vom Programm<br />

automatisch einen<br />

eindeutigen Strichcode, der<br />

auch in Form von Etiketten<br />

ausdruckbar ist. Mit der Nutzung<br />

eines Barcode-Scanners<br />

wird die Bibliothek damit<br />

noch leistungsfähiger.<br />

Natürlich lassen sich einzelne<br />

Einträge auch gezielt beschlagworten.<br />

Durch die Zusammenarbeit<br />

mit der juristischen<br />

Rezensionsplattform Librate.com<br />

jedoch wird dem<br />

Benutzer auch diese Tätigkeit<br />

abgenommen und er kann<br />

wahlweise mit einem Mausklick<br />

die Librate-Website nach<br />

einer Buchrezension des erfassten<br />

Titels durchsuchen<br />

und den Text dieser Rezension<br />

als Buchbeschreibung in<br />

seine Bibliotheksverwaltung<br />

laden.<br />

Eine darüber hinausgehende<br />

Beschlagwortung ist natürlich<br />

ebenso vorhanden. Es lassen<br />

sich sogar einzelne Ausschnitte<br />

eines Mediums zum Eintrag<br />

hinzufügen, sodass etwas<br />

wichtigere Buchseiten eingescannt<br />

und an den Bibliothekseintrag<br />

angefügt werden<br />

können. Bei der Nutzung mit<br />

WinCaus.net ist es sogar möglich,<br />

Verweise aus einem Akt<br />

auf bestimmte Medien in der<br />

Bibliothek zu setzen.<br />

Die Funktionen der Bibliotheksverwaltung<br />

sind mit Berechtigungsstufen<br />

versehen,<br />

sodass Beschränkungen für<br />

einzelne Mitarbeiter möglich<br />

sind. So lässt sich mit der Bibliotheksverwaltung<br />

sogar die<br />

persönliche Video- oder Musiksammlung<br />

problemlos organisieren,<br />

ohne dass die Mitarbeiter<br />

auf diese zugreifen<br />

können.<br />

Zahlungsverzugsgesetz<br />

Mit 01.03.<strong>2013</strong> soll das Zahlungsverzugsgesetz<br />

in Kraft treten, mit<br />

dem unter anderem die Höhe der<br />

gesetzlichen Verzugszinsen zwischen<br />

Unternehmern von bis 8%<br />

auf nunmehr 9,2% über dem Basiszinssatz<br />

angehoben werden.<br />

WinCaus.net ist für die Umstellung<br />

gerüstet – ab 01.03. ist der<br />

neue Zinssatz am Schuldnerkonto<br />

verfügbar.<br />

EDV 2000<br />

Systembetreuung GmbH<br />

1120 Wien, Bonygasse 40/Top 2<br />

office@edv2000.net<br />

www.edv2000.net<br />

Tel.: +43 (0)1 812 67 68 -0<br />

Fax: DW-20<br />

<strong>2013</strong><br />

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<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

21


Spielregeln für Export<br />

Export nach Russland –<br />

Chancen und Risken<br />

„Komplizierte<br />

und teure Zollabwicklungen<br />

vermeiden!”<br />

Ein Erfahrungsbericht aus der Praxis<br />

Unsere Kanzlei arbeitet<br />

jetzt schon seit<br />

mehr als 10 Jahren für<br />

österreichische Unternehmen,<br />

die nach Russland<br />

exportieren. Als für den Bereich<br />

Vertrieb zuständiger<br />

Partner habe ich bereits zahlreiche<br />

Exportprojekte – insbesondere<br />

im Zusammenhang<br />

mit Industrieanlagen – vom<br />

Anfang bis Ende betreut und<br />

dabei die gesamte Vertragsdokumentation<br />

erstellt. Im Zuge<br />

dessen war ich selbst oft in<br />

den unterschiedlichsten Städten<br />

Russlands, um Verträge<br />

zu verhandeln und gebe hier<br />

gern einen Erfahrungsbericht:<br />

Wer Geschäftsbeziehungen mit<br />

russischen Geschäftspartnern<br />

aufnimmt, wird die Erfahrung<br />

machen, dass eigene Spielregeln<br />

gelten. Aufgrund der<br />

Größe des Landes variieren<br />

diese Regeln zudem je nach<br />

der Region. Auch wenn Leute<br />

aus Krasnojarsk, der drittgrößten<br />

Stadt in Sibirien, genauso<br />

Russen sind wie Russen<br />

aus dem Gebiet um Moskau<br />

oder Jekaterinburg, wird man<br />

in den Verhandlungen sehr<br />

rasch die unterschiedliche<br />

Herkunft merken. Lassen sie<br />

es mich einmal so sagen: Die<br />

Ausdehnung des Landes lässt<br />

Unterschiedlichkeiten zu, die<br />

wir in Europa sonst nur aus<br />

unterschiedlichen Ländern<br />

kennen wie z.B. Österreicher<br />

und Spanier, Schweden und<br />

Portugiesen etc.<br />

Erfolgreiche Vertragsverhandlungen<br />

ziehen sich oft mehr<br />

oder weniger pausenlos mehrere<br />

Tage und Nächte hindurch.<br />

Dies erklärt sich daraus,<br />

dass die Verhandlungspartner<br />

zumeist aus unterschiedlichen<br />

Regionen Russlands<br />

eingeflogen werden. Da<br />

diese Anreise zeitintensiver<br />

sein kann als die Anreise aus<br />

Österreich, wird jede Minute<br />

der für die Vertragsverhandlungen<br />

angesetzten Zeit genutzt,<br />

um zu einem positiven<br />

Abschluss zu kommen. So ist<br />

es typisch, dass sich auf Seiten<br />

der russischen Vertragsverhandler<br />

Teams bei den Verhandlungen<br />

abwechseln. Es<br />

gehört dazu, dass die relevanten<br />

Verträge praktisch in letzter<br />

Sekunde, kurz bevor man<br />

zum Taxi zum Flughafen eilt,<br />

noch unterzeichnet werden.<br />

Allgemeinen Vorurteilen zum<br />

Trotz habe ich bisher russische<br />

Geschäftsleute und Vertragspartner<br />

als absolut fair und<br />

paktfähig erlebt. Nichtsdestotrotz<br />

ist es dennoch erforderlich<br />

präzise Verträge zu texten<br />

und zu verhandeln, um den<br />

eigenen Klienten bestmöglich<br />

abzusichern und vor unnötigen,<br />

vermeidbaren Streitigkeiten<br />

zu bewahren.<br />

Bei der Vertragserstellung ist<br />

dabei bestimmten Inhalten<br />

ganz besonderes Augenmerk<br />

zu geben. Dabei handelt es<br />

sich meist um Inhalte, die<br />

sonst – etwa in einem Vertriebsvertrag<br />

zwischen einem<br />

österreichischen und einem<br />

deutschen Unternehmen – nicht<br />

als essentiell anzusehen sind.<br />

Das praktisch wichtigste Thema,<br />

dem man sich – neben den<br />

Zahlungskonditionen widmen<br />

muss, um einen reibungslosen<br />

Ablauf zu ermöglichen – ist<br />

das Thema Zoll. Es empfiehlt<br />

sich, in dem Zusammenhang<br />

die unterschiedlichen Privilegien<br />

zu kennen, die ausländischen,<br />

z.B. österreichischen<br />

Exporteuren nach Russland,<br />

zukommen. Oft kann man<br />

durch dieses Wissen alleine<br />

komplizierte und teure Zollabwicklungen<br />

vermeiden. So<br />

vergibt der russische Zoll für<br />

einzelne (Gesamt-) Anlagen,<br />

die in Russland wenig bis gar<br />

nicht produziert werden, vereinfachte<br />

Zolltarifnummern.<br />

Damit ist es manchmal möglich,<br />

praktisch eine ganze Industrieanlage<br />

mit nur einer<br />

Zolltarifnummer durch den<br />

russischen Zoll zu bekommen,<br />

was die Abwicklung eines<br />

Anlagenbauprojektes extrem<br />

beschleunigt. Überhaupt<br />

ist es sehr empfehlenswert,<br />

die Dienstleistungen von russischen<br />

Zollagenten in Anspruch<br />

zu nehmen, deren Spezialgebiet<br />

darin besteht, das<br />

gesamte Verzollungsprozedere<br />

zu planen und die Abwicklung<br />

zu unterstützen, „damit<br />

die Lastwägen nicht aufgehalten<br />

werden“.<br />

Weiters ist es beim Export<br />

nach Russland ratsam, den Incoterm<br />

DDP (Delivered Duty<br />

Paid) wenn möglich zu vermeiden,<br />

auch wenn Ihr russischer<br />

Verhandlungspartner<br />

diesen Incoterm noch so gern<br />

durchsetzen würde. Diese Regel<br />

bringt den Exporteur nämlich<br />

in die Pflicht, die Waren<br />

durch den Zoll zum Bestimmungsort<br />

zu bringen, was einem<br />

Ausländer in Russland<br />

nicht nur nach Russischem<br />

Recht sondern auch praktisch<br />

unmöglich ist.<br />

Es bewährt sich der Term CIP<br />

anstatt FCA, weil Sie als Exporteur<br />

bei FCA davon abhängig<br />

sind, dass der russische<br />

Vertragspartner vereinbarungsgemäß<br />

(insbesondere fristgerecht)<br />

das Transportmittel, also<br />

z.B. den Frächter, zum<br />

Abholungsort schickt, was<br />

aus unterschiedlichen Gründen<br />

scheitern kann. Dies gilt<br />

übrigens auch für EXW. Außerdem<br />

erhalten Sie – wenn Sie<br />

zwar vorsorglich ein Dokumentenakkreditiv<br />

vereinbart<br />

haben – vom Frächter, der im<br />

Auftrag des Importeurs (FCA,<br />

EXW) kommt, in den überwiegenden<br />

Fällen kein geeignetes<br />

und von den Banken<br />

meist nicht akzeptiertes Papier,<br />

welches zum Abruf eines<br />

Akkreditives verwendet werden<br />

könnte. Beauftragt hingegen<br />

der österreichische Exporteur<br />

den Frächter auf Basis<br />

von CIP, dann erhält der<br />

Exporteur vom Frächter bei<br />

Übergabe der Ware – wenn<br />

dies vereinbart ist – ein FCR<br />

(Forewarders Certificate of<br />

Receipt). Meine bisherige Erfahrung<br />

hat gezeigt, dass das<br />

FCR von den bisher eingebundenen<br />

Akkreditiv-Banken als<br />

Dokument akzeptiert wird<br />

und bei dessen Sicht an den<br />

Exporteur rasch ausgezahlt<br />

wird.<br />

Wird der Incoterm CIP vereinbart,<br />

dann sind Gespräche mit<br />

einem Versicherer über den<br />

genauen Inhalt der Versiche-<br />

22<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


Spielregeln für Export<br />

rung und mit dem Frächter<br />

essentiell, z.B. über die Anzahl<br />

der Tage, die der Frächter<br />

im russischen Zoll-Lager wartet,<br />

während die Ware verzollt<br />

wird, bevor er entweder überhaupt<br />

– ohne Ware – weiterfährt<br />

oder zumindest zusätzliche<br />

Taxen berechnet.<br />

Bei der Begleitung eines Exportprojektes<br />

ist es notwendig,<br />

die – zum Teil – unterschiedlichen<br />

Interessen all jener<br />

Vertragspartner bestmöglich<br />

zu berücksichtigen, welche<br />

in ein derartiges Projekt<br />

miteingebunden sind. Zunächst<br />

einmal die Hausbank.<br />

Im Idealfall hat sie das Akkreditiv<br />

der russischen Bank bestätigt<br />

(„confirming bank“) und<br />

dient daher nicht nur als abwickelndes<br />

Institut („advising<br />

bank“). In dem Zusammenhang<br />

spielt auch das Rating<br />

der russischen Bank eine große<br />

Rolle, die das Akkreditiv<br />

für den russischen Geschäftspartner<br />

(und damit die Zahlung<br />

an das österreichische<br />

exportierende Unternehmen)<br />

eröffnet.<br />

Bei vielen Projekten binden<br />

zudem russische Geschäftspartner<br />

(ausländische) Leasinggesellschaften<br />

ein. Und zwar<br />

aus dem einfachen Grund,<br />

dass das Kreditfinanzierungsniveau<br />

in Russland, verglichen<br />

z.B. mit Österreich oder<br />

Deutschland, extrem hoch ist.<br />

Diese Leasingunternehmen haben<br />

meist aber andere Interessen<br />

als die Kunden, zu denen<br />

der Exporteur seine gute Beziehung<br />

aufgebaut hat. Ein<br />

weiterer Ansprechpartner kann<br />

die Österreichische Kontrollbank<br />

sein, um etwa eine Exportförderung<br />

gewährt zu bekommen.<br />

In diesem Zusammenhang<br />

sei erwähnt, dass es<br />

russische Geschäftspartner äußerst<br />

schätzen, wenn der Exporteur<br />

nicht nur ein erstklassiges<br />

Produkt sondern auch<br />

gleich eine passende Finanzierung<br />

dazu anbieten kann.<br />

Hier kann etwa ein Post-Finance-Paket<br />

vereinbart werden,<br />

das dem russischen Vertragspartner<br />

die Refinanzierung<br />

erleichtert. Ein solches<br />

Paket funktioniert kurz gesagt<br />

so, dass die österreichische<br />

Hausbank des Exporteurs der<br />

russischen Bank des Importeurs<br />

einen Kredit gewährt,<br />

für dessen Rückzahlung die<br />

Österreichische Kontrollbank<br />

in einem gewissen Ausmaß<br />

haftet.<br />

Was sich besonders bewährt,<br />

ist der Einsatz von Dienstleistern,<br />

die als Service die Überprüfung<br />

von Waren auf Mängel<br />

bei Übergabe anbieten.<br />

Dies ist besonders dann hilfreich,<br />

wenn z.B. wie bei CIP<br />

die Gefahr mit der Übergabe<br />

an den Transporteur/Frächter<br />

übergeht (und damit auch die<br />

Gewährleistungsfrist zu laufen<br />

beginnt). Selbstverständlich<br />

haben die russischen Partner<br />

in solchen Fällen ein<br />

Interesse daran, dass die Mangelfreiheit<br />

der Ware, z.B. vor<br />

Verladung auf den LKW, objektiviert<br />

wird.<br />

Was die Frage des anzuwendenden<br />

Rechts bzw. der zuständigen<br />

Gerichte betrifft,<br />

darf ich berichten, dass sowohl<br />

das Österreichische<br />

Recht als auch die ICC Wien<br />

als Internationales Schiedsgericht<br />

der Wirtschaftskammer<br />

Österreich in Russland ein hohes<br />

Standing genießen und<br />

daher in der Regel bei Vertragsverhandlungen<br />

durchgesetzt<br />

werden können.<br />

Meine Erfahrungen lassen sich<br />

wie folgt zusammenfassen:<br />

Wirtschaftlich gesehen bietet<br />

Russland als Markt ungeahnte<br />

Chancen – die damit verbundenen<br />

rechtlichen Risiken lassen<br />

sich durch Verträge, die<br />

mit der notwendigen Expertise<br />

erstellt sind, weitgehend<br />

entschärfen. Wer sich bei der<br />

Umsetzung eines Exportprojektes<br />

von Anfang an mit hoher<br />

Qualität und Expertise unterstützen<br />

lässt, schafft sich<br />

ein hohes Maß an Sicherheit<br />

und macht gute Geschäfte.<br />

RA Dr. Thomas Zeitler, Linz


Neuregelung Signaturpflicht<br />

Die neue elektronische Rechnung<br />

Vereinfachung durch Entfall der Signaturpflicht ab <strong>2013</strong><br />

1. Bedeutung ordnungsgemäßer<br />

Rechnungen<br />

In der Umsatzsteuer ist die ordnungsgemäße<br />

Rechnungslegung entscheidend<br />

für das Recht zum Vorsteuerabzug (§ 12<br />

Abs 1 Z 1 UStG). Voraussetzung für den<br />

Vorsteuerabzug eines Unternehmers ist<br />

grundsätzlich, dass er von einem anderen<br />

Unternehmer im Inland eine Lieferung<br />

oder sonstige Leistung bezieht und eine<br />

umsatzsteuerkonforme Rechnung vorliegt,<br />

die alle Rechnungsmerkmale gem.<br />

§ 11 UStG erfüllt. Bereits das Fehlen eines<br />

Rechnungsmerkmales kann zur Versagung<br />

des Vorsteuerabzuges führen.<br />

2. Elektronische Rechnungslegung<br />

a) Definition<br />

Elektronische Rechnungen werden in einem<br />

elektronischen Format ausgestellt<br />

und elektronisch übermittelt. Sie können<br />

mittels E-Mail, E-Mail-Anhang, per Fax,<br />

als Webdownload, in einem elektronischen<br />

Format (PDF- oder Textdatei) oder<br />

in einem strukturierten Format (z.B. xml-<br />

Datei) ausgestellt werden. Auch der elektronische<br />

Versand einer Papierrechnung<br />

gilt als elektronische Rechnung (Rz 1564c<br />

UStR).<br />

Eine elektronische Rechnung stellt nur<br />

dann eine USt-konforme, zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigende, Rechnung dar,<br />

wenn einerseits der Rechnungsempfänger<br />

zustimmt und andererseits die Echtheit<br />

ihrer Herkunft (Sicherheit der Identität<br />

des Ausstellers), die Unversehrtheit<br />

ihres Inhalts (dh der Rechnungsangaben)<br />

und ihre Lesbarkeit gewährleistet sind.<br />

Hinsichtlich dieser Nachweispflichten ist<br />

es ab 1.1.<strong>2013</strong> zu erheblichen Erleichterungen<br />

gekommen.<br />

b) Alte Rechtslage bis 31.12.2012<br />

Seit 2003 können Rechnungen auch auf<br />

elektronischem Wege übermittelt werden.<br />

Elektronische Rechnungen wurden<br />

aber nur dann anerkannt, wenn sie entweder<br />

mit einer fortgeschrittenen elektronischen<br />

Signatur iSd SigG versehen<br />

waren oder wenn die Übermittlung durch<br />

elektronischen Datenaustausch (Electronic<br />

Data Interchange – EDI) erfolgte. Beides<br />

war mit einem hohen technischen<br />

und administrativen Aufwand verbunden,<br />

weshalb die elektronische Rechnungslegung<br />

bisher wenig verbreitet war.<br />

c) Neue Rechtslage ab 1.1.<strong>2013</strong>:<br />

Keine Signaturpflicht mehr<br />

Durch das Abgabenänderungsgesetz 2012<br />

(BGBl I 112/2012) wurden – in Umsetzung<br />

von Vorgaben des EU-Mehrwertsteuerrechts<br />

– die Regeln für die elektronische<br />

Rechnungslegung grundlegend<br />

geändert und vereinfacht. Ab dem<br />

1.1.<strong>2013</strong> ist die Signaturpflicht entfallen.<br />

Stattdessen kann jeder Unternehmer<br />

selbst bestimmen, wie er die Echtheit der<br />

Herkunft, die Unversehrtheit und Lesbarkeit<br />

des Inhalts gewährleistet. Dazu<br />

stehen folgende Verfahren bzw. Technologien<br />

zur Verfügung:<br />

n Wie bisher: Übermittlung der Rechnung<br />

im EDI-Verfahren.<br />

n Neu: Anwendung eines innerbetrieblichen<br />

Steuerungsverfahrens, durch das<br />

ein verlässlicher Prüfpfad zwischen der<br />

Rechnung und der Leistung geschaffen<br />

wird.<br />

n Neu: Übermittlung der Rechnung über<br />

das Unternehmensserviceportal (USP)<br />

oder über PEPPOL (Pan-European Public<br />

Procurement OnLine); derzeit nur für<br />

Rechnungen an den Bund möglich.<br />

n Neu: Versehen der Rechnung mit einer<br />

qualifizierten elektronischen Signatur iSd<br />

SigG (bisher nur fortgeschrittene Signatur).<br />

Für Rechtsanwaltskanzleien dürfte v.a.<br />

die erste Variante eines innerbetrieblichen<br />

Steuerungsverfahrens interessant<br />

sein, da es sich dabei um ein technologieunabhängiges<br />

Verfahren handelt.<br />

Durch die Implementierung eines innerbetrieblichen<br />

Kontrollverfahrens muss<br />

die korrekte Übermittlung der Rechnung<br />

sichergestellt und der Prüfpfad entsprechend<br />

dokumentiert werden. Der Unternehmer<br />

ist dabei in der Wahl der Mittel<br />

und der Ausgestaltung des Verfahrens<br />

frei; es ist daher auch eine manuelle Prüfung<br />

zulässig.<br />

Für elektronische Rechnungen gelten dieselben<br />

Aufbewahrungsfristen wie für Papierrechnungen<br />

(grds sieben Jahre; bei<br />

Rechnungen über Grundstücksumsätze<br />

12 bzw. 22 Jahre). Was die Aufbewahrungsform<br />

anbelangt, ist neben einer<br />

Aufbewahrung in Papierform (Ausdruck)<br />

auch eine elektronische Archivierung<br />

zulässig, sofern sie auf unveränderlichen<br />

Medien erfolgt (z.B. DVD, Worm;<br />

nicht ausreichend: Festplatte).<br />

3. Fazit und Empfehlungen<br />

Durch die am 1.1.<strong>2013</strong> in Kraft getretene<br />

Neuregelung der elektronischen Rechnungslegung<br />

wurden die Anforderungen<br />

für Umsatzsteuerzwecke deutlich reduziert.<br />

Ein Vorsteuerabzug ist nunmehr<br />

auch ohne digitale Signatur möglich. Die<br />

elektronische Rechnungslegung hat daher<br />

deutlich an Attraktivität gewonnen.<br />

Durch die Umstellung auf elektronische<br />

Rechnungslegung eröffnen sich<br />

nunmehr auch für Klein- und Mittelbetriebe<br />

Möglichkeiten zur Kostenreduktion<br />

(z.B. Weg- fall der Porto- und Papierkosten,<br />

Senkung der Verwaltungskosten)<br />

und zur Optimierung interner Abläufe.<br />

StB Dr. Andreas Baumann (l.) ist Partner<br />

und geschäftsführender Gesellschafter der<br />

TJP Advisory & Management Services sowie<br />

TJP Austroexpert Steuerberatungsgesellschaft<br />

m.b.h. und Dr. Florian Raab, LL.M,<br />

(r.) ist Tax Manager bei TJP Austroexpert<br />

Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.<br />

24<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


BÜCHER NEWS<br />

„Employment Law: A Basic Primer”<br />

Mit zunehmender Internationalisierung der in Österreich tätigen<br />

Unternehmen steigt auch der Bedarf an englischsprachiger<br />

Fachliteratur. Der nunmehr bereits in 2. Auflage vorliegende<br />

„Employment Law: A Basic Primer“ bietet dem interessierten<br />

Praktiker einen in Englischer Sprache verfassten Überblick zu<br />

den wichtigsten Bestimmungen des Österreichischen Arbeitsrechts<br />

und des Angestelltengesetzes.<br />

Die arbeitsrechtliche Materie wird systematisch und präzise<br />

von arbeitsrechtlichen Grundlagen bis hin zu praxisrelevanten<br />

Themenbereichen aufgearbeitet. Das Handbuch erläutert Begriffsbildungen<br />

sowie Grundsätze und Institutionen im jeweiligen<br />

Zusammenhang und berücksichtigt dabei sowohl das Individualarbeitsrecht<br />

als auch das kollektive Arbeitsrecht.<br />

Hans Georg Laimer<br />

Employment Law:<br />

A Basic Primer<br />

147 Seiten, broschiert,<br />

www.nwv.at<br />

ISBN: 978-3-7083-0856-2<br />

EUR 28.80<br />

„Strafrecht und<br />

wertbezogenes Denken”<br />

Em. o. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos war lange Jahre Professor<br />

für Strafrecht an der Universität Linz. Seine Verdienste zur Weiterentwicklung<br />

des österreichischen Straf- und Strafprozessrechts<br />

sind offenkundig. Auch nach seiner Emeritierung hat er<br />

sein wissenschaftliches Wirken unermüdlich fortgesetzt und<br />

sich nachdrücklich für die Rehabilitierung von Wehrdienstverweigerern<br />

eingesetzt. Am 29.04.12 feierte er seinen 80. Geburtstag.<br />

Aus diesem Anlass haben die Herausgeber dieses Bandes<br />

ein Fest unter dem Titel „Berührungspunkte mit Reinhard<br />

Moos“ organisiert, um der inhaltlichen Ausführung mit den Gedanken<br />

und dem Werk des Jubilars hinreichend Platz einzuräumen.<br />

„55 Gründe, Rechtsanwalt<br />

zu werden”<br />

Rechtsanwälte bestimmen über unsere Gesellschaft. Barack<br />

Obama ist einer, Jean-Claude Juncker auch. Wladimir Putin und<br />

François Hollande sind ebenfalls Juristen. Mit 143 Juristen ist<br />

diese Berufsgruppe übrigens auch die größte im Deutschen<br />

Bundestag. Aber Rechtsanwälte gestalten auch andernorts die<br />

Welt: Cicero, Mahatma Gandhi oder Franz Kafka zeigen die<br />

Möglichkeiten für Rechtsanwälte.<br />

Man kennt aber auch Rolf Bossi oder Matthias Prinz – sie vertreten<br />

die Promis dieser Welt. Auch Georg M. Oswald ist Rechtsanwalt<br />

und einer der erfolgreichsten deutschen Autoren. In seinem<br />

neuesten Buch zeigt Oswald seine ganz persönliche Sicht<br />

auf seinen Beruf – und nennt 55 Gründe, weshalb dieser einer<br />

der besten Berufe der Welt ist.<br />

Birklbauer/Huber/<br />

Jesionek/Miklau (Hrsg)<br />

Strafrecht und<br />

wertbezogenes Denken<br />

Gross Druck<br />

www.verlagoesterreich.at<br />

188 Seiten, gebunden<br />

ISBN: 978-3-7046-6428-0<br />

EUR 45,–<br />

Georg M. Oswald<br />

55 Gründe, Rechtsanwalt<br />

zu werden<br />

ca. 240 Seiten, Klappenbroschur,<br />

mit zahlreichen Abbildungen<br />

ISBN 978-3-86774-242-9<br />

EURO 17,40<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

25


Panorama<br />

Buch-Tipp:<br />

„ Chefsache<br />

Mandantenakquisition”<br />

Rechtsanwälte sind Ratgeber. Sie müssen daher von Berufs wegen<br />

alles besser wissen. Nicht nur das: Es gibt auch keine Instanz,<br />

an die sie sich wenden könnten, wenn sie einmal etwas<br />

nicht wissen sollten. Außer sie sind krank, dann gehen sie zum<br />

Arzt. Oder ihr Auto streikt, dann gehen sie in die Werkstatt.<br />

Oder… eigentlich gibt es dutzende einfache Beispiele dafür,<br />

dass sich selbst der Ratgeber einen Rat holt in Angelegenheiten,<br />

von denen er oder sie nichts versteht.<br />

Aber warum holen wir uns keinen Rat für unser Geschäft?<br />

Wissen wir denn so gut, wie wir das, was wir Anwälte fraglos<br />

können, auch angemessen verkaufen? Gut, wir haben das<br />

schon mal gemacht; aber haben wir es auch gelernt?<br />

Johanna Busmann (www.busmann-training.de) gibt uns nun<br />

so schmerz- wie wertvolle Einsichten in anwaltliche Vulgärauffassungen<br />

vom Verkaufen der eigenen Leistung, zugeschnitten<br />

auf Deutschland, brauchbar auch für Österreich.<br />

Was für praktisch jede andere Branche längst selbstverständlich<br />

ist, wird gerade von der <strong>Anwalt</strong>szunft vernachlässigt: Das<br />

ist die Frage, was eigentlich die Klienten wollen. Da wird viel<br />

improvisiert.<br />

Busmann kann nach mehr als 20 Jahren einschlägiger Befassung<br />

mit tausenden Organisationsanliegen von Rechtsanwälten<br />

darüber aus reicher Erfahrung sprechen, sie weiß was geht<br />

und was geradezu schadet.<br />

Anders als der ehrwürdige Wälzer „Management von <strong>Anwalt</strong>skanzleien“<br />

der Uni St. Gallen von Staub und Hehli<br />

Hidber fokussiert sie von vornherein auf die Akquise als Drehund<br />

Angelpunkt anwaltlichen Managements.<br />

Dass dabei praktisch sämtliche anderen Aspekte der Organisation<br />

des Kanzleiablaufs und der Mandantenbeziehung ebenfalls<br />

behandelt werden, ist ein angenehmer Kunstgriff bei der<br />

Aufbereitung des nur scheinbar spröden Themas.<br />

Insoweit untertreibt der Titel. In Wahrheit liest sich ihr Buch<br />

für den interessierten Praktiker so spannend, dass man sich<br />

mehr eigene Konzentrationsfähigkeit wünscht; man wird sich<br />

ständig beim stummen Nicken ertappen.<br />

Wie gute anwaltliche Arbeit auch, liefert uns das Buch nicht<br />

einfach nur sterile Tipps, sondern dekonstruiert die – erstaunlich<br />

typischen – Alltagssituationen, auf dass wir sie mit nun<br />

offeneren Augen selber neu zusammensetzen.<br />

Kurz gesagt: Möge das Buch keinerlei Verbreitung unter meinen<br />

Mitbewerbern finden!<br />

RA Dr. Benedikt Wallner, Wien<br />

Johanna Busmann<br />

Chefsache Mandantenakquisition<br />

Verlag De Gruyter<br />

530 Seiten<br />

ISBN-10: 311029362<br />

Diskriminierungsschutz<br />

Berufungsgericht: EUR 500,–<br />

schrecken Milliardenkonzern ab<br />

Im Dezember 2010 hat der Verfassungsgerichtshof die Diskriminierung<br />

von Männern bei den Seniorenjahreskarten für gleichheitswidrig<br />

erklärt (15.12.2010, V 39/10). Letzten Herbst hat ein<br />

Wiener Gericht einem betroffenen Mann, neben den gegenüber<br />

Frauen zuviel bezahlten Beträgen, auch EUR 1.500,– Entschädigung<br />

für die erlittene Diskriminierung zugesprochen. Das Berufungsgericht<br />

hat diesen Betrag nun auf EUR 500,– reduziert.<br />

Das sei für den milliardenschweren Konzern abschreckend genug.<br />

Der 1948 geborene Kläger hatte 2009 bis 2011 für seine Jahreskarten<br />

jeweils EUR 449,– bezahlt. Frauen im selben Alter erhielten<br />

die Jahreskarten um den halben Preis. Der Verfassungsgerichtshof<br />

hat die entsprechende Verordnung der Verkehrsministerin<br />

zwar erst mit Ende 2011 aufgehoben, auf Grund des<br />

Vorrangs der entsprechenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinie<br />

war diese Verordnung aber ohnehin nicht anzuwenden.<br />

Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat daher dem Mann<br />

recht gegeben und ihm mit Urteil vom 8. November 2012 (78 C<br />

493/12w) den Betrag zugesprochen, den er mehr bezahlen<br />

musste als gleichaltrige Frauen (EUR 440,–) sowie die volle vom<br />

Kläger verlangte Entschädigung für die erlittene Diskriminierung<br />

in der Höhe von EUR 1.500,–, zuzüglich Zinsen. Insgesamt<br />

machte das für die Wiener Linien über EUR 3.000,–. Das Bezirksgericht<br />

stellte klar, dass – neben dem Vermögensschaden –<br />

zumindest noch EUR 1.500,– an immateriellem Schadenersatz<br />

zustehen, und begründete das u.a. mit der Monopolstellung der<br />

Wiener Linien. Der Kläger war ihnen ausgeliefert und hatte<br />

nicht die Wahl, auf andere (nichtdiskriminierende) Anbieter<br />

auszuweichen.<br />

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat den Entschädigungsbetrag<br />

über Berufung der Wiener Linien jedoch radikal<br />

auf EUR 500,-- gekürzt (LG ZRS Wien 25.01.<strong>2013</strong>, 35 R 8/13f).<br />

Das Berufungsgrericht bestätigte zwar, dass das EU-Recht verlange,<br />

dass der Schadenersatzbetrag abschreckend sein muss.<br />

EUR 500,– seien aber ausreichend, weil die Wiener Linien die<br />

verlangten EUR 1.500,– ebenso aus der Portokasse zahlen würden<br />

wie die EUR 500,–. Weitere Fälle sind anhängig.<br />

Entschädigungsanspruch für alle<br />

betroffenen Männer – Verjährung droht<br />

Seit 1. Jänner 2012 erhalten auch Männer die ermäßigte Seniorenjahreskarte<br />

ab 60 Jahren. Alle bisherigen Urteile wie auch das<br />

nunmehrige Berufungsurteil aber bestätigen, dass die Wiener<br />

Linien den bis dahin diskriminierten Männern nicht nur den erhöhten<br />

Jahreskartenpreis zurückzahlen müssen sondern auch<br />

eine Entschädigung für die Diskriminierung zu leisten haben.<br />

Jeder Mann, der zwischen 60 und 65 eine Jahreskarte hatte,<br />

kann die Rückzahlung und die Entschädigung verlangen. Die<br />

Ansprüche verjähren drei Jahre nach der jeweiligen Zahlung.<br />

Um Verjährung zu vermeiden sollten Klagen so rasch als möglich<br />

eingebracht werden.<br />

Rechtsschutzversicherungen decken solche Verfahren üblicherweise.<br />

Das Gleiche gilt für die ÖBB bezüglich der Vorteilscard senior<br />

und für alle anderen Verkehrsunternehmen, die Männer und<br />

Frauen ungleich behandeln oder behandelt haben.<br />

RA Dr. Helmut GRAUPNER<br />

Tel.: 01 / 876 61 12, www.graupner.at<br />

26<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


Bundeswettbewerbsbehörde<br />

Challenge namens Google<br />

Am 29.01.13 fand der 3. Competition Talk der Bundeswettbewerbsbehörde<br />

(BWB) statt. Zur Diskussion stand das Thema: Printlandschaft in Österreich:<br />

Wie viel Konzentration ist noch möglich? Wann bleibt die Medienvielfalt<br />

auf der Strecke?<br />

Am Podium diskutierten<br />

Dr. Eva Dichand<br />

(Herausgeberin „Heute“),<br />

Mag. Gerald Grünberger<br />

(Verbandsgeschäftsführer<br />

VÖZ) und Univ.-Prof. DDr.<br />

Horst Pirker (CEO Saubermacher).<br />

Einleitend hieß Generaldirektor<br />

Dr. Theodor Thanner<br />

über 50 Gäste aus Wirtschaft<br />

(speziell aus der Medienbranche),<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft und<br />

auch öffentliche Vertreter Willkommen.<br />

Prof. Horst Pirker über<br />

Medien-, Eigentümerund<br />

Meinungsvielfalt<br />

Einen Einblick in die breite<br />

Landschaft der Medien in Österreich<br />

gab Prof. Horst Pirker.<br />

Allein den Begriff der Medien<br />

zu umreißen, sei in der heutigen<br />

Welt nicht einfach, da fast<br />

nahezu jedes große Unternehmen<br />

zum Teil ein Medienunternehmen<br />

ist und auf unterschiedliche<br />

Weise seine<br />

Botschaften lanciert. Oftmals<br />

ist der Zwischenschritt der<br />

Printmedien dazu nicht mehr<br />

nötig. Betrachtet man das<br />

Spannungsfeld der Medienvielfalt,<br />

so muss man zwischen<br />

dieser, der Eigentümervielfalt<br />

und der Meinungsvielfalt unterscheiden.<br />

Dies seien unterschiedliche<br />

Begriffe, die nicht<br />

unbedingt in Korrelation zueinander<br />

zu sehen sind. Nichtsdestotrotz<br />

haben es naturgemäß<br />

Printmedien gemein, im<br />

Sinne der BWL nach einer<br />

möglichst hohen Konzentration<br />

bzw. Marktmacht zu streben,<br />

um einen für sie möglichst<br />

hohen Gewinn zu er-<br />

zielen. Letztlich verwies Prof.<br />

Pirker noch auf ein weiteres<br />

Problem: den Medienmissbrauch,<br />

der durch Kampagnen-,<br />

Sensations- und Gegengeschäftsjournalismus<br />

immer<br />

mehr Einzug findet und Medienvielfalt<br />

verhindert.<br />

Dr. Eva Dichand:<br />

Informationsdominanz<br />

liegt im Online Bereich<br />

Dr. Eva Dichand beleuchtete<br />

als Herausgeberin eines neuen<br />

österreichischen Mediums,<br />

der Gratiszeitung „heute“, die<br />

Situation bei Markteintritt.<br />

Barrieren lägen dabei vor allem<br />

im Bereich der Abos, des<br />

Vertriebs und des Drucks.<br />

„Heute“ hat kreative Ideen<br />

entwickelt um diese Barrieren<br />

zu nehmen. Zukünftig wird<br />

die Vertriebsform jedoch eine<br />

immer untergeordnetere Rolle<br />

spielen, da der Online Markt<br />

bedeutender wird. Junge Leute<br />

nutzen zahlreiche Quellen<br />

im Internet, haben hohe Qualitätsansprüche<br />

und eine eher<br />

geringe Zahlungsbereitschaft.<br />

Der Wettbewerb zwischen einzelnen<br />

Printmedien verliert<br />

dadurch immer mehr an Bedeutung.<br />

Die Informationsdominanz<br />

liegt bei online Angeboten,<br />

wie google oder<br />

facebook. Eine Konzentration<br />

auf dem Printmedienmarkt<br />

habe daher nur mehr geringe<br />

Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt.<br />

Mag. Gerald Grünberger<br />

über Problemfelder bei<br />

Internetplattformen<br />

Mag. Gerald Grünberger als<br />

Verbandsgeschäftsführer der<br />

VÖZ blickte über den österreichischen<br />

Tellerrand: Medienmärkte<br />

seien in Europa sehr<br />

unterschiedlich. Österreich<br />

zeichnet sich dabei etwa im<br />

Vergleich zu Skandinavien<br />

mit einer sehr geringen Titelvielfalt<br />

der Printmedien aus.<br />

Jedoch sei im Rundfunkbereich<br />

der Overspill aus<br />

Deutschland nicht außer Acht<br />

zu lassen. Künftig werden<br />

aber Internetplattformen die<br />

wichtigsten Informationskanäle<br />

darstellen. Über finanzielle<br />

Mittel werden diese den<br />

Wettbewerb beherrschen und<br />

klassische Medien ins Abseits<br />

stellen. Wesentlich sei daher,<br />

dass man Probleme dieses<br />

Sektors ernst nehme und Urheberrechte<br />

und Datenschutz<br />

thematisiere.<br />

Diskussion unter<br />

der Leitung von<br />

Harald Fidler<br />

Durch die Diskussion im Anschluss<br />

führte Harald Fidler<br />

(Der Standard). Thematisiert<br />

wurden dabei mögliche Szenarien<br />

zur Entwicklung der<br />

österreichischen Printlandschaft,<br />

eine mögliche Rolle<br />

von Red Bull bzw. Dietrich<br />

Mateschitz, die Entwicklung<br />

von Online Videoinhalten im<br />

Zusammenhang mit der ORF<br />

TV-Thek, die momentan unter<br />

anderem auch seitens der<br />

BWB geprüft wurde, Auswirkungen<br />

von Presseförderungen<br />

und diesbezüglich die<br />

Fairness der Verteilung sowie<br />

unterschiedliche Auswegszenarien<br />

der Printmedien in der<br />

Begegnung mit der Übermacht<br />

der Online-Information.<br />

Ratlos gegen<br />

Google & Co.<br />

Immer wieder wurde die Diskussion<br />

von der Ratlosigkeit<br />

gegenüber Google & Co.<br />

durchzogen. Der Vorschlag,<br />

einen „Schulterschluss“ der<br />

österreichischen Medien (inklusive<br />

des ORF) zu vollziehen,<br />

um der Suchmaschinenkrake<br />

gewissermaßen die Stirn<br />

zu bieten, fand wenig Zustimmung.<br />

Professor Pirker meinte,<br />

dass gegen die globalen<br />

Kommunikatoren Google, facebook<br />

(und wohl auch Amazon)<br />

mit den üblichen Rezepten<br />

keine Schlacht zu<br />

gewinnen sei. Das einzige,<br />

was hier helfen könnte, seien<br />

innovative Ideen, die bekanntermaßen<br />

aber weniger in<br />

Österreich, öfter hingegen in<br />

Stanford oder im Silicon Valley<br />

ausgebrütet werden.<br />

Kurz gesagt: Österreichs Medienvielfalt<br />

ist nicht in Gefahr,<br />

weil es sie im Grunde nicht<br />

gibt.<br />

Die Inhalte ähneln sich bis in<br />

die Details – vom ORF bis zu<br />

den so genannten Qualitätszeitungen.<br />

Die Printmedien<br />

stehen unter dem Druck,<br />

Abonnenten zu verlieren, weil<br />

die Jugend ihre Angebote<br />

nicht mehr „sexy“ genug finden.<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

27


HOT SPOTS<br />

Fellner Wratzfeld & Partner berät beim Rückkauf<br />

der Ankerbrot-Betriebsliegenschaft<br />

Die <strong>Anwalt</strong>ssozietät Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte<br />

GmbH (fwp) hat ein Konsortium von namhaften österreichischen<br />

Banken beim Rückkauf der Ankerbrot-Betriebsliegenschaft<br />

durch A+B Liegenschafts GmbH beraten.<br />

Ein Jahrzehnt nachdem<br />

sich Ankerbrot im Ausgleich<br />

befand und die<br />

Banken die Betriebsliegenschaft<br />

in Wien-Favoriten<br />

übernommen<br />

haben, wurde die in<br />

den 1920er-Jahre erbaute<br />

Produktion wieder<br />

veräußert. Nach in-<br />

Markus Fellner<br />

Stefan Turic<br />

tensiven Verhandlungen wurde am 21. Dezember 2012 der<br />

Kaufvertrag mit der A+B Liegenschafts GmbH unterzeichnet.<br />

Der Erwerb erfolgte in Form eines Share Deals durch den Kauf<br />

von 100 Prozent der ASC Liegenschaftsverwaltungs GmbH.<br />

Das Closing fand am 29. Jänner <strong>2013</strong> statt.<br />

Der Verkauf der Betriebsliegenschaft von Ankerbrot wurde federführend<br />

von fwp Partner Markus Fellner und Rechtsanwalt<br />

Stefan Turic betreut. „Wir freuen uns, diese Transaktion nach<br />

langen Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen zu haben. Bei<br />

diesem traditionsreichen Unternehmen war neben der juristischen<br />

Expertise auch die betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise<br />

ein wichtiger Beratungsaspekt von fwp.“ so Markus Fellner.<br />

www.fwp.at<br />

Banking & Finance Lawyer of the Year in Austria<br />

Uwe Rautner, Partner bei Rautner Huber Rechtsanwälte, wurde<br />

bei den ACQ Law Awards zum „Banking & Finance Lawyer of<br />

the Year in Austria“ gewählt.<br />

Der Award folgt einer Reihe von Auszeichnungen,<br />

welche der Finanzierungsboutique<br />

in den Praxisgebieten Bank- und<br />

Finanzrecht erst kürzlich verliehen wurden,<br />

darunter auch „Debt & Equity<br />

Financing Law Firm of the Year in Austria<br />

– <strong>2013</strong>“ und die Aufnahme in den renommierten<br />

„IFLR1000 – Guide zu the World‘s<br />

Leading Financial Law Firms“ in den Kategorien<br />

Bankrecht und Kapitalmarktrecht.<br />

Rautner: „Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnungen und<br />

auf das Vertrauen, das uns unsere Mandanten entgegenbringen.<br />

Solche Auszeichnungen sind nicht zuletzt Bestätigung dafür,<br />

dass unsere Leistungen als Nischenkanzlei für den Finanzsektor<br />

im Markt Anerkennung finden.“<br />

www.rautnerhuber.com<br />

Erfolgsfaktor Kanzleimarketing<br />

ra kanzlei<br />

marketing ®<br />

by Dworschak & Partner KG<br />

5020 Salzburg, Österreich, Linzer Bundesstr. 10<br />

T: +43/(0)662/651 651-0, Fax: DW -30<br />

www.ra-kanzleimarketing.com<br />

Eröffnung Kanzlei RA Dr. Wolfgang Gappmayer<br />

Kanzlei Galla & Herget Rechtsanwälte erhält neuen Kooperationspartner<br />

für den Bereich Öffentliches Recht.<br />

RA Dr. Wolfgang Gappmayer (31) eröffnete kürzlich seine eigene<br />

Kanzlei mit den Beratungsschwerpunkten Öffentliches<br />

Recht, Zoll-, Außenwirtschafts-, Vergabe- und Strafrecht. Zusätzlich<br />

erweitert er mit seinen Fachbereichen als Regiepartner<br />

der Kanzlei Galla & Herget Rechtsanwälte<br />

deren Angebot.<br />

Franz Galla, Partner der Kanzlei Galla &<br />

Herget Rechtsanwälte, über den Neuzugang:<br />

„Wir freuen uns sehr, mit Wolfgang<br />

Gappmayer einen so erfahrenen Regiepartner<br />

gefunden zu haben, an den wir<br />

Themen in Bezug auf seine Expertise adressieren<br />

können. Dies ist eine wertvolle<br />

Bereicherung und Ergänzung unseres Angebots.“<br />

Der gebürtige Salzburger war bis vor kurzem als Konzipient bei<br />

Siemer-Siegl-Füreder und Partner Rechtsanwälte in Wien tätig,<br />

wo er sich auf die Bereiche Öffentliches Recht und Vergaberecht<br />

spezialisierte. Davor arbeitete er unter anderem für die Außenhandelsstelle<br />

der Wirtschaftskammer Österreich in Shanghai.<br />

Gappmayer studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität<br />

Graz.<br />

www. gappmayer.at<br />

Neo-Anwälte mit ihren obersten Standesvertretern<br />

Neo-Anwälte beim Neujahrsempfang der<br />

Tiroler Rechtsanwaltskammer<br />

Ende Jänner empfing der Präsident der Tiroler Rechtsanwaltskammer<br />

Dr. Markus Heis die neu eingetragenen Rechtsanwälte<br />

zum traditionellen Neujahrsempfang in der Tiroler Rechtsanwaltskammer.<br />

Im Vordergrund standen das gegenseitige Kennenlernen<br />

sowie der Informationsaustausch mit den neuen<br />

Kollegen.<br />

Der traditionelle Neujahrsempfang der Tiroler Rechtsanwaltskammer<br />

ist seit vielen Jahren bereits eine Institution und aus<br />

dem Veranstaltungsreigen der Tiroler Rechtsanwaltskammer<br />

nicht mehr wegzudenken. Präsident Heis lud daher auch heuer<br />

wieder alle neu eingetragenen Rechtsanwälte in die Kammer,<br />

um sie mit ihren gewählten Berufsvertretern bekannt zu machen.<br />

Vor Beginn des geselligen Teils nutzen die Spitzenfunktionäre<br />

der Tiroler Rechtsanwaltskammer indes die Gelegenheit, auch<br />

ein paar Worte an die neuen Berufskollegen zu richten. So betonte<br />

Präsident Heis, dass die Tiroler Rechtsanwaltskammer eine<br />

basisdemokratische Einrichtung sei, bei der die Mitglieder<br />

den standespolitischen Kurs selbst mitbestimmen können.<br />

Im Anschluss hatten die neu eingetragenen Rechtsanwälte noch<br />

im persönlichen Gespräch die Möglichkeit, ihre Berufsvertreter<br />

in der Tiroler Rechtsanwaltskammer näher kennen zu lernen<br />

und Informationen mit ihnen auszutauschen.<br />

www.tirolerrak.at<br />

Foto: TRAK<br />

28<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


ANWÄLTIN & Trekking<br />

Über Gletscher und Dünen<br />

Nomadin auf Zeit: Rechtsanwältin Dr. Gertraud Hofer aus dem Burgenland<br />

„<br />

Congratulations, you are<br />

now at Uhuru Peak,<br />

5.895 m!“<br />

Afrika liegt mir zu<br />

Füßen. Ein Kindheitstraum<br />

ging in Erfüllung!<br />

Vor 4 Tagen war ich vom Marangu<br />

Gate auf 1.860 m Seehöhe<br />

mit Freunden, einer bunten<br />

Schar aus einheimischen<br />

Guides, Köchen und Trägern<br />

aufgebrochen, den höchsten<br />

Berg Afrikas zu besteigen.<br />

Zur Akklimatisierung hatten<br />

wir wenige Tage zuvor den<br />

mit 4.566 m 5-höchsten Berg<br />

Afrikas Mount Meru bestiegen.<br />

In Tagesetappen durchwanderten<br />

wir tropischen Regenwald,<br />

Heide und Moorland<br />

und die karge Alpinwüste, akklimatisierten<br />

uns einen Tag<br />

nahe der Zebra Rocks auf<br />

4.000 m und erreichten am Ende<br />

des vierten Tages die Kibohütte<br />

auf 4.703 m. Eisiger<br />

Wind und eine karge Hütte<br />

aus Stein erwartete uns dort.<br />

Nach wenigen Stunden hieß<br />

es um 1 Uhr nachts: Aufbruch.<br />

Eine bitterkalte sternenklare<br />

Nacht erwartete uns, als wir<br />

zum Gipfel mit Stirnlampe<br />

aufbrachen.<br />

Mit „Pole, Pole“ mahnten uns<br />

die Guides zur Langsamkeit.<br />

Wie in Trance stiegen wir<br />

Meter um Meter bergan, der<br />

Atem wurde immer kürzer,<br />

bis wir rechtzeitig zum Sonnenaufgang<br />

den Gillmann’s<br />

Point mit 5.681 m am Kraterrand<br />

erreichten: ein großartiger<br />

Ausblick auf den Mawenzi,<br />

in den Krater und erstmals<br />

auf die sonnenerleuchteten<br />

Gletscher.<br />

Die letzte Etappe stand noch<br />

vor uns: zum höchsten Punkt<br />

am Kraterrand, den Uhuru<br />

Peak und damit weitere 214<br />

Höhenmeter. Langsam, den<br />

Uhuru Peak immer vor Augen,<br />

stiegen wir weiter, vorbei<br />

an den mächtigen Gletschern<br />

und nach knapp 6 Stunden<br />

Aufstieg hatten wir es geschafft.<br />

Berauscht vom grandiosen<br />

Ausblick vom Dach<br />

Afrikas, auf die leuchtenden<br />

RA Dr. Gertraud<br />

Hofer (l.) auf dem<br />

Kilimandscharo...<br />

Gletscher, die weiten Savannen<br />

und das Wolkenmeer, vergessen<br />

die Strapazen der letzten<br />

Tage.<br />

Die Besteigung des Kilimanjaro<br />

war der bisherige Höhepunkt<br />

meiner Abenteuerreisen, die<br />

vor 7 Jahren ihren Anfang nahmen.<br />

Meine erste Trekkingreise<br />

sollte mich für 3 Wochen in<br />

die Mongolei führen, mit 2 Einwohnern/km²<br />

eines der bevölkerungsärmsten<br />

Länder der<br />

Welt. Eine Turpulev Maschine<br />

brachte uns nach Ulan Bator,<br />

von dort fuhren wir mit alten<br />

russischen Jeeps über unbefestigte<br />

Trassen über steile<br />

Bergpässe vorbei an riesigen<br />

Pferde-, Rinder und Schafherden,<br />

übernachteten bei mongolischen<br />

Familien in Jurten,<br />

waren zu ihren Mahlzeiten<br />

wie Murmeltier, Milchschnaps<br />

und Yakkäse eingeladen und<br />

ritten für eine Woche auf kleinen<br />

spritzigen Pferden ins<br />

Changay-Gebirge, um den<br />

4.021 m hohen Otgon Tenger<br />

mit seiner Gletschereiskuppe<br />

zu besteigen.<br />

Die nächste Reise führte mich<br />

nach Südalgerien in das Tassili<br />

n’ Ajjer Massiv mit seinen<br />

bis zu 12.000 Jahre alten Höhlenmalereien<br />

und Gravuren.<br />

Eine Woche durchzogen wir<br />

begleitet von Tuaregs mit<br />

Mauleseln das Hochplateau,<br />

schliefen unter freiem Himmel,<br />

saßen mit den Tuaregs<br />

am Abend ums Feuer, ihr Anführer<br />

bereitete uns Tee und<br />

wir tauschten unser heimisches<br />

Liedgut in nächtelangen<br />

Sessions aus.<br />

Sowohl die unendliche Weite<br />

und Stille der Wüste als auch<br />

die Bergwelt mit ihrem mühsamen<br />

Aufstieg, der mit prächtigen<br />

Gipfelausblicken belohnt<br />

wird, finden meine Begeisterung.<br />

Jede auch der weiteren<br />

Reisen, die ich unternommen<br />

habe, hatte ihre eigene Herausforderung,<br />

ob dies nun in<br />

der weißen Wüste Ägyptens<br />

war, im Wadi Rum in Jordanien<br />

oder im Himalaya. Allen<br />

gemeinsam war das unmittelbare<br />

Erlebnis von Mensch,<br />

Land, Kultur und der Umstand,<br />

dass es sich immer um<br />

Off-road Touren gehandelt hat.<br />

All diese Touren haben mich<br />

gelehrt, wie wichtig das Loslassen<br />

von alten Mustern, das<br />

... und auf Abenteuersuche<br />

Mitten in der Sahara!<br />

Abwerfen von Ballast, das Ablegen<br />

von Erwartungen, die<br />

Neugierde auf das Unvorhersehbare<br />

und die Teamfähigkeit<br />

ist, aber auch die Erkenntnis<br />

der eigenen Grenzen und<br />

dass man sich manchmal mehr<br />

zutrauen kann, als man ursprünglich<br />

dachte und sein<br />

Ziel manchmal nur dann erreicht,<br />

wenn man das Tempo<br />

verringert.<br />

In meiner berufliche Praxis als<br />

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt<br />

Ehe- und Familienrecht,<br />

Vertragsrecht versuche ich<br />

diese Erfahrungen in der Vertretung<br />

und Beratung meiner<br />

Mandanten umzusetzen, neue<br />

Blickwinkel zu eröffnen, konstruktiv<br />

zu arbeiten und kreative<br />

auf Dauer tragfähige Lösungen<br />

zu finden. Dabei hilft<br />

mir auch meine Ausbildung<br />

zur Mediatorin. Wie für jede<br />

Trekkingtour ist auch eine<br />

gründliche Vor- und Aufbereitung<br />

der Grundlagen, das<br />

Hinhören auf den Mandanten<br />

und die Gewichtung maßgeblich.<br />

Meine Teamfähigkeit setze<br />

ich in der Vernetzung mit<br />

anderen Kollegen ein, so auch<br />

im Scheidungsnetzwerk Burgenland,<br />

das ich mit einer Kollegin<br />

aus Eisenstadt initiiert<br />

habe, um in Scheidungssituationen<br />

den Mandanten komplexe<br />

Lösungen unter Hinzuziehung<br />

von Experten zu<br />

ermöglichen.<br />

www.anwaeltin-burgenland.at<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

29


Reform<br />

Das neue Kindschaftsrecht<br />

Das Kindschafts- und Namensrecht-Änderungsgesetz <strong>2013</strong><br />

trat mit 1. Februar <strong>2013</strong> in Kraft.<br />

Die Reform war überfällig und<br />

auch bereits seit Langem angedacht.<br />

So hatte das Bundesministerium<br />

für Justiz bereits im<br />

Jahre 2010 eine Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />

die sich aus Experten der verschiedensten<br />

Fachrichtungen, darunter auch<br />

die Volksanwaltschaft, zusammensetzte.<br />

Einen wichtigen Anstoß für die Novellierung<br />

des Kindschaftsrechts gab die<br />

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes<br />

für Menschenrechte und des<br />

Verfassungsgerichtshofes zu der obsorgerechtlichen<br />

Regelung des unehelichen<br />

Kindes. Ein wesentlicher Teil der Neuerungen<br />

bezieht sich daher auf die Obsorge,<br />

Änderungen gibt es aber auch im Verfahrensrecht<br />

und im Namensrecht.<br />

Obsorge<br />

Während die Obsorgeregelung für Eltern<br />

ehelicher Kinder im Wesentlichen gleich<br />

bleibt, sind bei den unehelichen Kindern<br />

Neuerungen zu beachten. Die alleinige<br />

Obsorge des unehelichen Kindes nach<br />

der Geburt bleibt bei der Mutter. Die Eltern<br />

haben die Möglichkeit, eine Vereinbarung<br />

über die gemeinsame Obsorge<br />

vor dem Standesamt abzuschließen. Der<br />

Gesetzgeber hat für den Fall voreiliger<br />

Abmachungen Schutzmechanismen vorgesehen.<br />

So können die Eltern die Vereinbarung<br />

binnen 8 Wochen widerrufen (§<br />

177 Abs.2 ABGB). Überdies leitet das<br />

Standesamt die Vereinbarung dem Gericht<br />

weiter, das im Falle einer Kindeswohlgefährdung<br />

die Vereinbarung für<br />

unwirksam erklären und eine andere Anordnung<br />

treffen kann. Wenn es keine<br />

Einigung gibt, können die Väter unehelicher<br />

Kinder einen Antrag auf Beteiligung<br />

an der Obsorge stellen.<br />

Im Bereich der Obsorge gibt es aber noch<br />

weitere Neuerungen. Die Gerichte haben<br />

nunmehr die Möglichkeit, gegen den<br />

Willen der Elternteile die gemeinsame<br />

Obsorge anzuordnen. Überdies vereinfachte<br />

der Gesetzgeber grundsätzlich die<br />

Übertragung der Obsorge. Während bisher<br />

die alleinige Obsorge nur im Falle einer<br />

Kindeswohlgefährdung an den anderen<br />

Elternteil übertragen werden konnte,<br />

ist nunmehr eine Neuverteilung der Obsorge<br />

auch ohne Kindeswohlgefährdung<br />

möglich.<br />

Der Gesetzgeber führte für Obsorgestreitigkeiten<br />

eine medial als „Abkühlungsphase“<br />

bezeichnete Phase der vorläufigen<br />

elterlichen Verantwortung ein<br />

(§ 180 ABGB). Die Gerichte sollen nach<br />

der Antragstellung eine vorläufige Regelung<br />

für die nächsten 6 Monate treffen,<br />

sofern sie dem Wohl des Kindes entspricht,<br />

und erst nach Beobachtung der<br />

familiären Entwicklung endgültig entscheiden.<br />

In dieser vorläufigen Phase soll<br />

das Kind beim bisher betrauten Elternteil<br />

bleiben und der andere Elternteil ein<br />

ausreichendes Kontaktrecht erhalten.<br />

Überdies soll das Gericht den Unterhalt<br />

regeln. Es bleibt abzuwarten, wie die<br />

Gerichte diese neue Regelung, die doch<br />

Unklarheiten mit sich bringt, anwenden<br />

werden. Unverändert bleibt weiterhin<br />

die Regelung, dass bei Auflösung der Ehe<br />

oder der häuslichen Gemeinschaft im<br />

Falle der gemeinsamen Obsorge weiterhin<br />

der Wohnsitz eines Elternteiles, bei<br />

dem sich das Kind hauptsächlich aufhält,<br />

festgelegt werden muss.<br />

Verfahrensrecht<br />

Die Bezirksgerichte werden in Zukunft<br />

auf die Unterstützung der Familiengerichtshilfe<br />

zurückgreifen können. Die bislang<br />

an den Bezirksgerichten Innere Stadt<br />

Wien, Innsbruck, Amstetten und Leoben<br />

als Modellprojekt getestete Familiengerichtshilfe<br />

soll die Gerichte bei der Sammlung<br />

von Entscheidungsgrundlagen und<br />

bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung<br />

sowie in Verfahren zur Regelung<br />

oder Durchsetzung des Besuchsrechtes<br />

als Besuchsmittler unterstützen (§§ 106a,<br />

106b AußStrG). Zu begrüßen ist auch,<br />

dass die Gerichte nun einen größeren Gestaltungsspielraum<br />

haben und die Parteien<br />

zum Besuch einer Familien-, Eltern-<br />

oder Erziehungsberatung sowie zur<br />

Teilnahme an einem Erstgespräch über<br />

Mediation oder einem Schlichtungsverfahren<br />

oder einer Beratung oder Schulung<br />

zum Umgang mit Gewalt oder Aggression<br />

verpflichten können.<br />

Das Außerstreitgesetz erfährt auch eine<br />

wesentliche Verbesserung des Rechtschutzes<br />

gegen vorläufige Maßnahmen<br />

(z.B. Kindesabnahme) des Jugendwohlfahrtsträgers<br />

(§ 107a AußStrG). Die Eltern<br />

haben die Möglichkeit, nach der Abnahme<br />

der Kinder durch den Jugendwohlfahrtsträger<br />

einen Antrag bei Gericht auf<br />

Überprüfung dieser Maßnahme zu stellen.<br />

Das Gericht hat tunlichst binnen 4<br />

Wochen zu entscheiden, ob diese Maßnahme<br />

zulässig oder unzulässig war.<br />

Namensrecht<br />

Der Gesetzgeber liberalisierte die Wahl<br />

des gemeinsamen Familiennamens von<br />

Ehegatten und des Familiennamens von<br />

Kindern, so wurde insbesondere die<br />

Möglichkeit des Tragens von Doppelnamen<br />

erweitert.<br />

Mag. Markus Huber<br />

ist Mitarbeiter der<br />

Volksanwaltschaft<br />

30<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


Kunst-Tipp<br />

Zahlreiche junge wie auch etablierte<br />

KünstlerInnen – unter<br />

ihnen Herbert Brandl, Anna<br />

Jermolaewa, Johanna Kandl<br />

und Arnulf Rainer – spendeten<br />

rund 85 Arbeiten für die<br />

kuratierte Auktion. Das Angebot<br />

umfasst eine breite<br />

Palette sehr unterschiedlicher<br />

Werke wie Fotografien, Skulpturen,<br />

Zeichnungen, Drucke,<br />

Gemälde und Kunstbücher.<br />

Durch die Versteigerung führt<br />

das Dorotheum Wien.<br />

All jene, die sich schon vor der<br />

Auktion ein Bild machen wollen,<br />

können die Kunstwerke<br />

ab Montag, den 15. April <strong>2013</strong><br />

gerne während der Öffnungszeiten<br />

des Kassensaals (Mo,<br />

Di, Mi, Do von 09.00 – 17.00<br />

Uhr) in Ruhe besichtigen.<br />

Der Auktionskatalog ist ab<br />

Mitte März als PDF-Download<br />

oder als Printkatalog erhältlich.<br />

Weitere Informationen<br />

dazu finden Sie unter<br />

www.sosmitmensch.at<br />

Nina Rike<br />

Springer,<br />

Erdung<br />

Kunstauktion SOS Mitmensch<br />

Zeitgenössische Kunst im Dienste der Menschenrechte<br />

Am 18. April <strong>2013</strong> um<br />

19 Uhr findet die<br />

dreizehnte Auktion<br />

z e i t g e n ö s s i s c h e r<br />

Kunst zu Gunsten von SOS<br />

Mitmensch im Großen Kassensaal<br />

der Österreichischen<br />

Postsparkasse, Georg Coch-<br />

Platz 2, 1010 Wien statt.<br />

Mit dem Erlös finanziert die<br />

Menschenrechtsorganisation<br />

ihre Arbeit, in deren Zentrum<br />

im Superwahljahr <strong>2013</strong> eine<br />

demokratiegerechte Einbürgerungspolitik<br />

steht, denn<br />

„ohne politische Mitbestimmungsmöglichkeiten<br />

kann eine<br />

Demokratie nicht funktionieren“,<br />

so Alexander Pollak,<br />

Sprecher von SOS Mitmensch.<br />

„Deshalb macht sich SOS Mitmensch<br />

gegen eine Politik<br />

stark, die Menschen aufgrund<br />

ihrer Herkunft ausschließt.<br />

Österreich soll sich wieder<br />

mehr in Richtung ganzer Demokratie<br />

entwickeln.“<br />

SOS Mitmensch finanziert<br />

sich ausschließlich durch private<br />

Spenden. Durch diese finanzielle<br />

Unabhängigkeit von<br />

der öffentlichen Hand kann<br />

die Organisation in alle Richtungen<br />

flexibel agieren und<br />

Missstände deutlich ansprechen.<br />

Der Erlös der alljährlichen<br />

Kunstauktion ist daher<br />

ein überaus wichtiger Beitrag<br />

zur Finanzierung der Menschenrechtsarbeit<br />

von SOS<br />

Mitmensch.<br />

Hubert Blanz,<br />

Roadshow-15-<br />

Edition<br />

Christian Falsnaes,<br />

Surface Memory<br />

Indem Sie die Arbeit von SOS<br />

Mitmensch bei der Kunstauktion<br />

<strong>2013</strong> stärken, leisten Sie<br />

einen wichtigen Beitrag dazu<br />

und profitieren auch selbst davon<br />

– die Rufpreise liegen<br />

weit unter dem Marktwert<br />

und Sie können den Kauf einer<br />

Arbeit steuerlich nützen.<br />

Kunst-Tipp:<br />

Ort der Auktion:<br />

Tag der Auktion:<br />

Großer Kassensaal, PSK<br />

Georg Coch-Platz 2, 1010 Wien<br />

Do., 18. April <strong>2013</strong>, 18.30 Uhr<br />

www.sosmitmensch.at<br />

www.dorotheum.at<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

31


Zivilprozessordnung<br />

Gutachter als Richter?<br />

Eine Frage der Macht der Gerichtssachverständigen<br />

im Hinblick auf den Prozessausgang<br />

Im Dezember 2012 gab<br />

es einen kurzen Schlagabtausch<br />

zwischen Hermann<br />

Wenusch, Rechtsanwalt<br />

und Sachverständiger<br />

für Betriebswirtschaft und<br />

Bauwesen und Michael Aufner,<br />

Leiter der Legislativabteilung<br />

des Justizministeriums<br />

zur Frage der Macht der Gerichtssachverständigen<br />

im Hinblick<br />

auf den Prozessausgang.<br />

Zur Klärung dieser Frage sei<br />

folgendes vorausgeschickt:<br />

Die österreichische Zivilprozessordnung<br />

sieht die Bestellung<br />

von Sachverständigen<br />

vor, wenn „die Aufnahme eines<br />

Beweises durch Sachverständige<br />

notwendig wird“ (§<br />

351 Abs 1 ZPO). Diese an sich<br />

schon kryptische Bestimmung<br />

gibt den Richtern in der Praxis<br />

freie Hand zur Bestellung von<br />

Sachverständigen, selbst dann,<br />

wenn das Gericht die zu entscheidenden<br />

Sachfragen ohne<br />

weiteres selbst lösen könnte.<br />

man auch im Bagatellbereich<br />

regelmässig auf Sachverständigenbestellungen<br />

durch das<br />

Gericht, wenn Rechnungen<br />

von Fachwerkstätten zur Behebung<br />

von Schäden in der<br />

Grössenordnung von 500,– Euro<br />

trotz entsprechender Gliederung<br />

in nachvollziehbare<br />

Einzelpositionen vom Gericht<br />

(angeblich) nicht als Entscheidungsgrundlage<br />

herangezogen<br />

Bork/pixelio.de<br />

ständigen stützen. Ein Umstand,<br />

der bereits mehrfach zu<br />

der Forderung geführt hat,<br />

Kfz-Schadensfälle auch im<br />

streitigen Verfahren ausschließlich<br />

durch Sachverständige<br />

– ohne Inanspruchnahme<br />

eines Berufsrichters –<br />

bearbeiten zu lassen, womit<br />

die teure Richterkapazität in<br />

diesen Verfahren vermieden<br />

werden könnte.<br />

ert im Verfahren dann die<br />

nächste Gefahr: Hat der Sachverständige,<br />

der das Privatgutachten<br />

erstellt hat, eine hohe<br />

Qualifikation, z.B. die eines<br />

Universitätsprofessors für, sagen<br />

wir, Elektrotechnik, so<br />

wird der vom Gericht bestellte<br />

Sachverständige, der nur über<br />

einen HTL-Abschluss verfügt,<br />

alles daran setzen, das Privatgutachten<br />

des Herrn Univer-<br />

Dazu einige Beispiele aus meiner<br />

Praxis: In einem Schadenersatzprozess<br />

vor dem Landesgericht<br />

für ZRS Graz (GZ<br />

18Cg 227/04v) waren 4 Positionen<br />

zu addieren und eine<br />

Position zu subtrahieren. Der<br />

Verhandlungsrichter erklärte,<br />

diese komplizierte Rechenoperation<br />

keinesfalls selbst<br />

durchzuführen, sondern dafür<br />

einen Buchsachverständigen<br />

zu bestellen. Ein Einzelfall?<br />

Keineswegs, in einem<br />

Schadenersatzprozess vor dem<br />

Landesgericht für ZRS Wien<br />

(GZ 10Cg 310/97z) waren gegenüber<br />

der feststehenden<br />

Klagsforderung Gegenforderungen<br />

aufzurechnen, der<br />

Verhandlungsrichter erklärte<br />

mehrfach „iudex non calculat“<br />

und lehnte die Aufrechnungserklärung<br />

ohne Beiziehung<br />

eines Buchsachverständigen<br />

ab.<br />

Ging es bei den vorgenannten<br />

Fällen immerhin um fünfstellige<br />

Euro-Beträge, so trifft<br />

werden können. Diese Praxis<br />

findet man sowohl in Zivilverfahren<br />

über Bagatellschäden<br />

aus Verkehrsunfällen als<br />

auch in Strafverfahren, wenn<br />

der Privatbeteiligtenanspruch<br />

auf Ersatz eines beim Einbruch<br />

beschädigten Schlosses<br />

von 97,– Euro trotz Vorlage einer<br />

einwandfreien Rechnung<br />

auf den Zivilrechtsweg verwiesen<br />

wird.<br />

Mögen die ersten beiden Beispiele<br />

noch Einzelfälle von<br />

mittlerweile pensionierten<br />

Richtern betreffen, so ist die<br />

Bestellung von Kfz-Sachverständigen<br />

in Bagatellfällen die<br />

Regel und bewirkt, dass die<br />

Kosten für die Zuerkennung<br />

einfacher Schadenersatzansprüche<br />

den eigentlichen Schaden<br />

um ein mehrfaches übersteigen.<br />

Dazu kommt noch,<br />

dass sich die Gerichte bei den<br />

Tatsachenfeststellungen ausschließlich<br />

auf Befund und<br />

Gutachten des Kfz-Sachver-<br />

Das Problem liegt mE in der<br />

institutionellen und durch<br />

Rechtsmittelentscheidungen<br />

gefestigten Ablehnung der<br />

Gerichte, auch einfache Tatsachen<br />

wie die Angemessenheit<br />

einer Reparaturrechnung über<br />

einen verbeulten Kotflügel<br />

selbst zu beurteilen. Die oben<br />

zitierte Gesetzesbestimmung<br />

des § 351 Abs 1 ZPO wird von<br />

den Gerichten äußerst weit,<br />

um nicht zu sagen exzessiv<br />

ausgelegt. Das nächste Problem<br />

bei der Geltendmachung<br />

von finanziellen Ansprüchen<br />

liegt in der von den Gerichten<br />

oft im Übermaß geforderten<br />

„Schlüssigkeit“ des Anspruchs.<br />

Liegt dem Schaden ein Sachverhalt<br />

zugrunde, für den<br />

technische Fachkenntnisse erforderlich<br />

sind, so wird sich<br />

schon zur Absicherung des<br />

Prozessstandpunktes die Einholung<br />

eines Privatgutachtens<br />

im Vorfeld empfehlen. Lässt<br />

sich eine außergerichtliche Einigung<br />

nicht erreichen, so lau-<br />

sitätsprofessors zu widerlegen.<br />

In dem hier umrisshaft<br />

dargestellten Fall bedurfte es<br />

dann noch einer zeugenschaftlichen<br />

Einvernahme des<br />

Privatgutachters sowie mehrerer<br />

kostenpflichtiger Schriftsätze,<br />

um das Gericht von der<br />

Schlüssigkeit des Schadenersatzanspruchs<br />

zumindest ansatzweise<br />

zu überzeugen, während<br />

sich der Gerichtssachverständige<br />

beleidigt auf den<br />

Standpunkt zurückzog, dass<br />

er dem Privatgutachter nicht<br />

folgen könne (HG Wien, GZ<br />

33Cg82/08w).<br />

Dies führt zur nächsten<br />

Schwäche in Zivilverfahren<br />

vor österreichischen Gerichten,<br />

dass sehr viel Zeit mit der<br />

Erörterung von Nebenschauplätzen,<br />

ausufernder Vernehmung<br />

von Zeugen, die zum<br />

Sachverhalt wenig bis nichts<br />

beitragen können, vergeht.<br />

Dies zieht erhebliche Kosten<br />

durch mehrere Verhandlungen,<br />

und weitere Schriftsätze<br />

32<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13


Zivilprozessordnung<br />

nach sich, sodass selbst bei<br />

gut fünfstelligen Streitwerten<br />

die Verfahrenskosten auf beiden<br />

Seiten einschließlich der<br />

Gutachterkosten das Punktum<br />

erreichen. Das ist dann<br />

der Zeitpunkt, zu dem der<br />

Richter die Parteien zum Abschluss<br />

eines „vernünftigen<br />

Vergleiches“ einlädt, eine Einladung,<br />

der die mittlerweile<br />

in jeder Hinsicht erschöpften<br />

Parteien häufig Folge leisten.<br />

Auf diesem Weg kann der<br />

Kläger dann zumindest die<br />

bisher aufgewendeten Verfahrenskosten<br />

„lukrieren“, während<br />

der Beklagte nicht nur<br />

seine eigenen Verfahrenskosten<br />

zur Gänze trägt sondern<br />

auch noch einen Teil der Schadensumme<br />

bezahlt, womit er<br />

in Summe weit mehr bezahlt,<br />

als wenn er sich zu Verfahrensbeginn<br />

zu einem vernünftigen<br />

Vergleich herbeigelassen<br />

hätte.<br />

Jetzt kann man dem Beklagten<br />

natürlich vorwerfen, warum<br />

er nicht bereits zu Verfahrensbeginn<br />

ein angemessenes<br />

Vergleichsangebot gemacht<br />

hat. Richter versuchen zwar<br />

gelegentlich zu Verfahrensbeginn<br />

einem Vergleich das Wort<br />

zu reden, ohne entsprechende<br />

Grundlage in Form eines Gutachtens<br />

wird der Beklagte<br />

allerdings nicht leicht zu überzeugen<br />

sein. Daher gehen geschickte<br />

RichterInnen so an<br />

die Sache heran, dass sie bereits<br />

zu Verfahrensbeginn einen<br />

klaren Auftrag für ein<br />

Gutachten erteilen, nach dessen<br />

Vorliegen in der folgenden<br />

Verhandlung ein Vergleich<br />

mit Aussicht auf Er-<br />

„Sachverständige,<br />

selbst dann,<br />

wenn das Gericht<br />

die zu entscheidenden<br />

Sachfragen ohne<br />

weiteres selbst<br />

lösen könnte?!”<br />

folg argumentiert werden<br />

kann. Bedauerlicherweise werden<br />

aber nach wie vor, jedenfalls<br />

bis zum Ende meiner<br />

Praxis im Jahr 2012, vor der<br />

Gutachtenserstellung weitwendige<br />

Vernehmungen geführt,<br />

die, wenn dann noch der Gerichtssachverständige<br />

an den<br />

Verhandlungen teil nimmt, zu<br />

einem exorbitanten Verfahrensaufwand<br />

führen.<br />

Zum Abschluss sei noch aus<br />

der einschlägigen Fachliteratur<br />

auf folgendes hingewiesen:<br />

Eine inhaltliche Kontrolle<br />

des Sachverständigen-Gutachtens,<br />

ausgenommen durch ein<br />

weiteres Sachverständigen-<br />

Gutachten, eine Oberbegutachtung,<br />

ist weitgehend ausgeschlossen<br />

(Krammer, SV<br />

2012/7). Privatgutachten sind<br />

nicht als Sachverständigen-<br />

Gutachten anzusehen. Nur<br />

der gerichtlich bestellte Sachverständige<br />

ist befugt, aus<br />

dem von ihm erhobenen Befund<br />

Schlussfolgerungen zu<br />

ziehen, die Grundlage der gerichtlichen<br />

Entscheidung sein<br />

können (ZPO17 Klauser-Kodek<br />

351 E 19).<br />

Zur Berufung: Feststellungen<br />

aufgrund eines Sachverständigengutachtens<br />

sind nur in<br />

engen Grenzen überprüfbar;<br />

das bedeutet, dass der OGH<br />

(nur) die generelle Eignung<br />

einer bestimmten Methode<br />

überprüfen kann; hingegen ist<br />

das Ergebnis der Anwendung<br />

einer an sich geeigneten Methode<br />

einer Überprüfung durch<br />

den OGH entzogen (ÖBL<br />

2012/34). Der bloße Hinweis<br />

auf ein abweichendes Ergebnis<br />

in einem Privatgutachten<br />

ist nicht geeignet, ein gerichtliches<br />

Sachverständigengutachten<br />

zu widerlegen. Wenn<br />

das Gerichtsgutachten unvollständig<br />

oder widersprüchlich<br />

ist, kann das dazu führen,<br />

dass das Gericht nötige Feststellungen<br />

unterlässt, was als<br />

sekundäre Mangelhaftigkeit<br />

im Rahmen der Rechtsrüge releviert<br />

werden kann (Brugger,<br />

Die erfolgreiche Berufung im<br />

Zivilprozess, 2012 Rz 157).<br />

Daraus ergibt sich, dass in der<br />

Praxis bereits mit der Bestellung<br />

des Gerichtssachverständigen<br />

die Würfel für den Prozessausgang<br />

gefallen sind,<br />

eine spätere Bekämpfung ist<br />

nur aus den zuletzt zitierten<br />

Gründen einer offensichtlichen<br />

Mangelhaftigkeit oder<br />

Widersprüchlichkeit des Gutachtens<br />

zu bewerkstelligen.<br />

Dr. Johannes Sääf,<br />

Rechtsanwalt em<br />

Dozent für europäisches<br />

Wirtschaftsrecht am<br />

Studienzentrum Hohe<br />

Warte, Lektor für Europarecht<br />

an der FH Burgenland,<br />

Unternehmensberater mit<br />

Schwerpunkt Sanierung und<br />

Restrukturierung von<br />

Unternehmen.<br />

www.saaf.at<br />

Neueintragungen Jänner – Februar<br />

Rechtsanwaltskammer Burgenland<br />

• Mag. Gerald VOGLER,<br />

7210 Mattersburg, Judengasse 10/6<br />

Salzburger Rechtsanwaltskammer<br />

• Dr. Katharina TAUDES,<br />

5020 Salzburg, Schrannengasse 10E<br />

Oberösterreichische<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Ernst IRNDORFER,<br />

4020 Linz, Hessenplatz 11<br />

• Mag. Dr. Stefan ETTMAYER,<br />

4020 Linz, Schillerstraße 12<br />

• Dr. Volker RIEPL,<br />

4020 Linz, Schillerstraße 12<br />

Steiermärkische<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Dr. Johannes REISINGER,<br />

8480 Mureck, Grazer Straße 1/I/8<br />

• Mag. Bernhard KÄMMERER,<br />

8010 Graz, Friedrichgasse 6<br />

• Mag. Armin POSAWETZ,<br />

8112 Gratwein, Bahnhofstraße 22/I<br />

• Mag. Martin SAUSENG,<br />

8010 Graz, Jakominiplatz 16<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

Niederösterreich<br />

• Dr. Michael LEITNER,<br />

2100 Korneuburg, Bisamberger Straße 1<br />

• Mag. Stefano ALESSANDRO,<br />

3423 St. Andrä-Wördern,<br />

Josef Karnerplatz 1<br />

Tiroler Rechtsanwaltskammer<br />

• Dr. Guido DONATH,<br />

6020 Innsbruck, Schmerlingstraße 6/T3<br />

• Dr. Florian LEGIT,<br />

6020 Innsbruck Universitätsstraße 3<br />

Vorarlberger Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Natalie KÖNIG-BECHTER,<br />

6900 Bregenz, Deuringerstraße 9<br />

Rechtsanwaltskammer Wien<br />

• Mag. Iris AUGENDOPPLER,<br />

1030Wien, Apostelgasse 36/10<br />

• Dr. Philipp DUMFARTH,<br />

1090 Wien, Währinger Straße 2-4<br />

• Dr. Wilhelm GARZON,<br />

1090 Wien, Sechsschimmelgasse 10/4<br />

• Dr. Christian RITSCHKA,<br />

1010 Wien, Universitätsring 10<br />

• Mag. Gernot WILFLING,<br />

1010 Wien, Parkring 2<br />

• Mag. Aglaja ZEILEISSEN,<br />

1010 Wien, Bartensteingasse 2<br />

• Dr. Gerald AUGUSTIN,<br />

1010 Wien, Universitätsring 10<br />

• Mag. Philipp FREIMANN,<br />

1010 Wien, Universitätsring 10<br />

• Ing.Dr. Wolfgang GAPPMAYER,<br />

10 40 Wien, Margaretenstraße 22/12<br />

• Dr. Erik HÖDL,<br />

1010 Wien, Seilergasse 16<br />

• Dr. Claus HOFMANN,<br />

1130 Wien, Wattmanngasse 8<br />

• Mag. Valerie HOHENBERG,<br />

1010 Wien, Schubertring 6<br />

• Mag. Leonhard KOHLER,<br />

1060 Wien, Amerlingstraße 19/<br />

1. Stock<br />

• Dr. Lubica PALENIKOVA;<br />

1010 Wien, Schubertring 6<br />

• Mag. Gottfried SCHELLMANN,<br />

1060 Wien, Otto Bauer Gasse 4/4<br />

• Dr. Paul SCHÖRGHOFER,<br />

1014 Wien, Tuchlauben 17<br />

• MMag.Dr. Barbara STEGER,<br />

1010 Wien, Schubertring 6<br />

• Dr. Svenja KUTNIG,<br />

1060 Wien, Linke Wienzeile 4/II/2<br />

• Dr. Jörg BOHMANN,<br />

1010 Wien, Petersplatz 3<br />

• Mag. Wolfgang BRENNER,<br />

1010 Wien, Fleischmarkt 1/3. Stock<br />

• Dr. Bernhard FABJAN,<br />

1010 Wien, Nibelungengasse 1<br />

• DI Dr. Siegfried KAIBLINGER,<br />

1010 Wien, Falkestraße 1<br />

• Dr. Isolde RABL,<br />

1010 Wien, Freyung 4, Top 17<br />

(Palais Daun Kinsky)<br />

• Mag. Paul REICHEL,<br />

1010 Wien, Wollzeile 24<br />

• Mag. Elisabeth WASINGER,<br />

1010 Wien, Annagasse 3<br />

• Dr. Oliver Marcus WERNER,<br />

1010 Wien, Schottenring 14<br />

• Mag. Wolfgang LINDLE,<br />

1010 Wien Wipplingerstraße 13/1/5<br />

• MMag.Dr. Martin GAGGL,<br />

1060 Wien, Getreidemarkt 1<br />

• Mag. Erika PIRCHER-ESCHIG,<br />

1010 Wien, Schubertring 6<br />

• Dr. Robert WEIXELBAUMER,<br />

1060 Wien, Getreidemarkt 1<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13<br />

33


WARTEZIMMER | Themen zum Weiterdenken<br />

Anti-Politik<br />

Den Humor, mit dem unsere südlichen Nachbarn gerade gewählt haben,<br />

sieht Christoph Prantner im „Standard“ (26.2.) durchaus kritisch.<br />

Speziell Beppe Grillo und Altkomiker Berlusconi:<br />

„Beiden Herrn gemeinsam ist<br />

ein absoluter Mangel an Sinn<br />

für Gemeinwesen und Staatsverantwortung.<br />

Sie regieren<br />

auf der Piazza, nicht im Parlament.<br />

Sie zeigen, wie sehr herkömmliche<br />

politische Parteien<br />

seit geraumer Zeit nur noch<br />

mit sich selber und nicht mit<br />

den Menschen beschäftigt<br />

sind. Ist Grillo ein Newcomer<br />

in diesem Spiel, hat Berlusconi<br />

es erfolgreich vergessen lassen,<br />

dass er schon 20 Jahre Teil<br />

des Systems ist, dessen die Italiener<br />

überdrüssig sind.<br />

Das Wahlergebnis hat unmittelbar<br />

unabsehbare Konsequenzen:<br />

Die kleinen Sanierungserfolge<br />

Mario Montis<br />

stehen auf dem Spiel. Das<br />

Land ist einmal mehr de facto<br />

unregierbar, mit allen Folgen<br />

für die Italiener selbst und<br />

auch für die Europäische Union.<br />

Die Eurokrise muss nun<br />

wohl wieder aus der Ablage<br />

geholt werden.<br />

Die mittelbaren Konsequenzen<br />

unterdessen mögen noch<br />

schwerer wiegen. In allen europäischen<br />

Wahlgängen haben<br />

die Ränder, die Radikalen<br />

zuletzt an Zustimmung gewonnen.<br />

In Italien hat die<br />

Wirtschafts- und Politikkrise<br />

Dicke Kohle<br />

„Amerikas Banken erzielen zweithöchsten Gewinn der Geschichte“<br />

meldet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ online (27.2.):<br />

„Die Finanzkrise ist kaum<br />

verdaut, da verdienen Amerikas<br />

Banken schon wieder<br />

prächtig. Im vergangenen Jahr<br />

haben sie insgesamt einen<br />

Nettogewinn von 141,3 Milliarden<br />

Dollar (108,2 Milliarden<br />

Euro) erzielt – den zweithöchsten<br />

in der Geschichte.<br />

Das gab der Einlagensicherungsfonds<br />

Federal Deposit<br />

Insurance Corp. bekannt. Lediglich<br />

im Jahr 2006 sei die<br />

Summe mit 145,2 Milliarden<br />

Dollar noch höher gewesen.<br />

Die Gewinne wurden in der<br />

Branche auf breiter Ebene erzielt.<br />

Rund 60 Prozent der<br />

Banken berichteten Anstiege<br />

gegenüber dem Vorjahr, auch<br />

wenn die Margen beim Zinseinkommen<br />

abnahmen. Insgesamt<br />

stellten die Firmen nur<br />

noch 15,1 Milliarden Dollar<br />

für notleidende Kredite zurück<br />

– im Vergleich zum Vorjahreszeitraum<br />

ist das ein<br />

Rückgang um knapp 25 Prozent.<br />

Die vertrauliche Liste<br />

der so genannten „Problembanken“,<br />

also der Banken, bei<br />

denen eine größere Gefahr eines<br />

Zusammenbruchs besteht,<br />

fiel auf nun 651 zurück. Das<br />

ist der geringste Wert seit Beginn<br />

der Kreditkrise. Im Jahr<br />

2012 waren 51 Banken zusammengebrochen,<br />

2011 waren es<br />

92.<br />

Rekordergebnisse<br />

bei Goldman und<br />

J.P.Morgan<br />

Goldman wies einen überraschend<br />

kräftigen Gewinn von<br />

1,5 Milliarden Dollar aus,<br />

nachdem ein Jahr zuvor noch<br />

ein Verlust von 428 Millionen<br />

Dollar in den Büchern stand.<br />

Die Einnahmen stiegen um<br />

133 Prozent auf 8,4 Milliarden<br />

einen jüngsten Höhepunkt im<br />

neuen Zeitalter der Extreme<br />

entstehen lassen. Vor knapp<br />

100 Jahren ist der Faschismus<br />

dort groß geworden. Heute<br />

haben gnadenlose Demagogen,<br />

die mit der Demokratie<br />

nichts wollen als ihren eigenen<br />

ideologischen Eifer ungezügelt<br />

durchzusetzen, im italienischen<br />

Parlament wieder<br />

eine große Mehrheit.“<br />

Dollar und lagen damit ebenfalls<br />

deutlich über den Expertenprognosen.<br />

Im Zeitraum von Juli bis September<br />

hat J.P.Morgan Chase<br />

5,7 Milliarden Dollar verdient,<br />

auf die einzelne Aktie entfielen<br />

1,40 Dollar nach 1,02 Dollar<br />

im Vorjahreszeitraum und<br />

damit deutlich mehr als von<br />

Analysten erwartet. Die Einnahmen<br />

stiegen von 23,8 auf<br />

25,15 Milliarden Dollar und<br />

lagen ebenfalls leicht über Erwartung.“<br />

Grantigkeit Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs habe sich<br />

auch in der westlichen Gesellschaft einiges grundlegend geändert,<br />

konstatiert Eugen Maria Schulak, Philosoph und Gründer des Instituts<br />

für Wertewirtschaft, im profil-Gespräch (9/13):<br />

„Die Studenten haben sich die<br />

Haare schneiden lassen und<br />

begonnen, Erwachsenenkleidung<br />

zu tragen. Das Zimmer,<br />

in dem man früher zusammenkam,<br />

um philosophische<br />

Debatten zu führen, ist zunehmend<br />

leer geblieben. Es wurde<br />

immer wichtiger, möglichst<br />

rasch zu studieren,<br />

möglichst ganz schnell ganz<br />

viel Geld zu verdienen. Der<br />

Druck ist seither nicht weniger<br />

geworden, sondern noch<br />

mehr gestiegen. Parallel dazu<br />

ist auch viel an Freiheit verloren<br />

gegangen. Alles wird reglementiert<br />

bis zur Sprache.<br />

Die Polizei wird dazu angehalten,<br />

mehr Umsatz zu machen,<br />

die Bürger werden regelrecht<br />

abgezockt. Parallel<br />

dazu steigt die Kriminalität.<br />

Bei den Einbrüchen etwa werden<br />

nur drei bis fünf Prozent<br />

der Fälle aufgeklärt. An dieser<br />

Stelle mehr Exekutivbeamte<br />

einzusetzen bringt natürlich<br />

kein Geld. Alle diese Entwicklungen<br />

kombiniert mit der<br />

Tatsache, dass den Menschen<br />

aufgrund der hohen Inflation<br />

immer weniger Geld bleibt,<br />

machen böse. So entlädt sich<br />

eine breite Grantigkeit, die ich<br />

gut nachvollziehen kann.“<br />

Frage: Experten sehen aber<br />

auch im sich epidemisch ausbreitenden<br />

Narzissmus eine<br />

wesentliche Ursache für das<br />

rauer werdende Miteinander?<br />

Schulak: In den achtziger Jahren<br />

sind die Manager zu Superstars<br />

geworden. Der klassische<br />

Emporkömmling, der<br />

aus dem Nichts heraus mehrere<br />

Millionen Euro verdient<br />

hat, ist zum Maß aller Dinge<br />

geworden. Seither wird der<br />

erfolgreiche Eroberer bewundert,<br />

Herzensbildung ist keine<br />

Kategorie.“<br />

34<br />

<strong>Anwalt</strong>aktuell 02/13

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