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Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele ...

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Drucksache VI/1968<br />

Deutscher B<strong>und</strong>estag — 6. Wahlperiode<br />

Es entfallen auf<br />

Stadt<br />

theater<br />

Millionen DM<br />

Bela<br />

stung<br />

im<br />

übrigen<br />

Insge<br />

samt<br />

B<strong>und</strong> 4,30 13,6 17,90<br />

Land Schleswig<br />

Holstein 4,25 6,8 11,05<br />

Stadt Kiel 4,25 6,8 11,05<br />

Konsorten zusammen 12,80 27,2 40,—<br />

Der Anteil des B<strong>und</strong>es an den olympiabedingten<br />

Investitionskosten in München <strong>und</strong> in Kiel beträgt<br />

damit insgesamt rd. 400 Millionen DM. Er ist im<br />

Rahmen des geltenden Finanzplans bereitgestellt.<br />

1.2 Vorläufige Umstellung des Zahlungsverfahrens<br />

Bereits in meinem Vorbericht vom 12. Februar 1970<br />

-<br />

(I, 2) habe ich darauf hingewiesen, daß die Gr<strong>und</strong>satzvereinbarung<br />

<strong>der</strong> Konsorten vom 17. Dezember<br />

1969 unter dem Vorbehalt getroffen wurde, daß<br />

auch die parlamentarischen Körperschaften ihr zustimmen<br />

würden. Der Haushaltsausschuß des Deutschen<br />

B<strong>und</strong>estages hat jedoch wie<strong>der</strong>holt zum Ausdruck<br />

gebracht, daß <strong>der</strong> bisherige Anteil des B<strong>und</strong>es<br />

an den olympiabedingten Investitionskosten solange<br />

unverän<strong>der</strong>t bleiben sollte, bis auch die Frage<br />

von Trägerschaft <strong>und</strong> Folgekosten geklärt sei. Noch<br />

am 12. November 1970 kam <strong>der</strong> Ausschuß bei seinen<br />

Beratungen über den Haushalt 1971 überein,<br />

den Titel 893 15 (Olympia-Bauten) „zwar nicht qualifiziert<br />

zu sperren, doch gr<strong>und</strong>sätzlich an einer Kostendrittelung<br />

festzuhalten". Die Gründe, aus denen<br />

eine endgültige Regelung von Trägerschaft <strong>und</strong> Folgekosten<br />

bisher nicht möglich war <strong>und</strong> die keiner<br />

<strong>der</strong> Beteiligten zu vertreten hat, sind im Abschnitt<br />

III dieses Berichts ausführlich dargetan.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung teilt die Auffassung des Haushaltsausschusses<br />

insoweit, als es um eine endgültige<br />

<strong>und</strong> abschließende Entscheidung über die Umverteilung<br />

<strong>der</strong> olympiabedingten Investitionskosten<br />

geht. Auch sie hat stets den Standpunkt vertreten,<br />

daß es nicht tunlich sei, einen <strong>der</strong> Teilbereiche <strong>der</strong><br />

<strong>Gesamtfinanzierung</strong> <strong>der</strong> <strong>Olympischen</strong> <strong>Spiele</strong> 1972<br />

vorab festzuschreiben. Die B<strong>und</strong>esregierung glaubt<br />

jedoch, daß eine vorläufige Umstellung des Zahlungsverfahrens<br />

auf den in Aussicht genommenen<br />

Aufteilungsschlüssel, die unter dem Vorbehalt<br />

eines verbindlichen Vertragsabschlusses verbleibt,<br />

<strong>der</strong> Sache för<strong>der</strong>lich wäre. Die folgenden Gründe<br />

sprechen hierfür:<br />

(1) Die Finanzplanung aller beteiligten Gebietskörperschaften<br />

wird wesentlich erleichtert,<br />

wenn <strong>der</strong> Zeitpunkt für die Umstellung des<br />

Auszahlungsverfahrens nicht länger in <strong>der</strong><br />

Schwebe bleibt. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satzvereinbarung<br />

vom 17. Dezember 1969 haben B<strong>und</strong>,<br />

Freistaat Bayern <strong>und</strong> Landeshauptstadt München<br />

angenommen, <strong>der</strong> neue Aufteilungsschlüssel<br />

werde spätestens vom 1. Januar 1971 an in<br />

Kraft getreten sein. Die Tatsache, daß die Ausarbeitung<br />

des Fachgutachtens über die Folgekosten<br />

weit mehr Zeit in Anspruch nimmt als<br />

vorgesehen, nötigt den Freistaat Bayern <strong>und</strong><br />

die Landeshauptstadt München dazu, auch weiterhin<br />

den Betrag vorzufinanzieren, <strong>der</strong> sich aus<br />

<strong>der</strong> Differenz zwischen dem bisherigen <strong>und</strong> dem<br />

erwarteten B<strong>und</strong>esanteil ergibt. Zumindest <strong>der</strong><br />

Landeshauptstadt München, die sich in einer<br />

schwierigen Haushaltslage befindet, ist eine<br />

solche Vorfinanzierung nicht weiter zumutbar.<br />

Für das Land Schleswig-Holstein <strong>und</strong> die Stadt<br />

Kiel gilt im Gr<strong>und</strong>satz das gleiche.<br />

Auch für den B<strong>und</strong> ist <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Zustand<br />

nicht nur von Vorteil. Er hat zur Folge, daß<br />

die Verpflichtung des B<strong>und</strong>es zur Nachzahlung<br />

ständig wächst <strong>und</strong> daß damit ein Rückstau<br />

an Haushaltsmitteln entsteht, <strong>der</strong> später kurzfristig<br />

abgebaut werden muß. Dieser Schwebezustand<br />

erschwert die Finanzplanung <strong>und</strong> eine<br />

haushaltsgerechte Verteilung <strong>der</strong> Mittel erheblich.<br />

(2) Der Stand <strong>der</strong> Konsortialverhandlungen insgesamt<br />

läßt es nunmehr zu, daß <strong>der</strong> B<strong>und</strong> im<br />

Wege eines Vorbehaltsverfahrens bei <strong>der</strong> Auszahlung<br />

<strong>der</strong> Mittel für die olympiabedingten<br />

Investitionen künftig nach dem seit dem<br />

17. Dezember 1969 in Aussicht genommenen<br />

Aufteilungsschlüssel verfährt. Mit dem Einvernehmen<br />

<strong>der</strong> Konsorten über den Entwurf eines<br />

Konsortialvertrages über ,die Finanzierung <strong>der</strong><br />

olympiabedingten Veranstaltungskosten (vgl.<br />

unten IV, 1.1) liegen jetzt für alle Teilbereiche<br />

— Investitionskosten, Folgekosten, Veranstaltungskosten<br />

— Gr<strong>und</strong>satzvereinbarungen<br />

vor. Ohne Zugeständnisse des Freistaates<br />

Bayern <strong>und</strong> <strong>der</strong> Landeshauptstadt München im<br />

Bereich <strong>der</strong> Veranstaltungskosten wäre dies<br />

nicht möglich gewesen. Die konsortiale Zusammenarbeit<br />

legt es nahe, daß dafür auch <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong> Entgegenkommen zeigt <strong>und</strong> daß er deshalb<br />

die Verklammerung von Investitionskosten<br />

<strong>und</strong> Folgekosten in einem begrenzten<br />

Umfang lockert.<br />

Aus den genannten Gründen würde es nach Auffassung<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung <strong>der</strong> Sache dienen,<br />

wenn <strong>der</strong> B<strong>und</strong> mit Wirkung vom 1. Januar 1971<br />

vorläufig <strong>und</strong> unter Vorbehalt 50 % <strong>der</strong> Mittel auszahlen<br />

würde, die für die Finanzierung <strong>der</strong> olympiabedingten<br />

Investitionskosten angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Der Vorbehalt wäre darauf abzustellen, daß im<br />

Rahmen des Vertragswerks über ,die <strong>Gesamtfinanzierung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Olympischen</strong> <strong>Spiele</strong> 1972 auch eine Vereinbarung<br />

über Trägerschaft <strong>und</strong> Folgekosten zustande<br />

kommt. Sollte dies nicht <strong>der</strong> Fall sein, so<br />

hätte <strong>der</strong> B<strong>und</strong> die Möglichkeit, die geleisteten Zahlungen<br />

zu verrechnen.

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