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Vereinbarung zur Solar-/Photovoltaikversicherung (PV-ABE 2008)

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<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Solar</strong>-/<strong>Photovoltaikversicherung</strong> (<strong>PV</strong>-<strong>ABE</strong> <strong>2008</strong>) für IG BCE Mitglieder<br />

Für Angebote <strong>zur</strong> <strong>Solar</strong>-/<strong>Photovoltaikversicherung</strong> gelten bei Zustandekommen eines Vertrags die jeweiligen nachfolgenden<br />

<strong>Vereinbarung</strong>en:<br />

Voraussetzung:<br />

Die Photovoltaikanlage muss nach den anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der VDE-Richtlinien installiert und<br />

abgenommen sein. Die Abnahme muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.<br />

Sonderkosten und prämienfreie Kosten auf Erstes Risiko<br />

Die nachfolgenden Kosten gelten jeweils mitversichert:<br />

■ Kosten für Eil- und Expressfracht,<br />

■ Kosten für Überstunden sowie Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten,<br />

■ Kosten für Gerüstgestellung; sie sind bis zum Betrag von 10.000 EUR versichert,<br />

■ Aufräumungs-, Dekontaminations- u. Entsorgungskosten bis 10.000 EUR,<br />

■ Dekontaminations- u. Entsorgungskosten für Erdreich bis 10.000 EUR,<br />

■ Bewegungs- und Schutzkosten bis 10.000 EUR,<br />

■ Feuerlöschkostenkosten bis 10.000 EUR,<br />

■ Luftfrachtkosten bis 10.000 EUR,<br />

■ Schadensuchkosten bis 5.000 EUR,<br />

■ Unterversicherungsverzicht, wenn die Versicherungssumme nicht niedriger als 90% des Versicherungswertes ist<br />

■ Reparaturbeginn: Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden, sofern der Schaden<br />

voraussichtlich 10.000 € nicht übersteigt und die Schadensanzeige unverzüglich erfolgt<br />

■ Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung, sofern dadurch der Schaden gemindert<br />

wird,<br />

■ Ertragsausfall für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund eines ersatzpflichtigen Sachschadens für<br />

maximal 12 Monate Haftzeit<br />

Ertragsausfall<br />

■ Die Entschädigungsleistung im Ertragsausfall ist eine pauschale Entschädigung je kWp und Tag. Es werden<br />

je Tag 2,– EUR/kWp entschädigt.<br />

■ Die Bildung einer Jahresversicherungssumme entfällt.<br />

Versicherungsbedingungen und Klauseln<br />

Maßgebend und verbindlich für die <strong>Photovoltaikversicherung</strong> sind:<br />

■ Allgemeine Bedingungen für die <strong>Photovoltaikversicherung</strong> der Basler Versicherungen (<strong>PV</strong>-<strong>ABE</strong> <strong>2008</strong>)<br />

■ Ausschluss von Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion bei landwirtschaftlich genutzten Gebäuden<br />

und bei holzbe- und verarbeitenden Betrieben<br />

■ Sturmschäden für aufgeständerte Anlagen auf Flachdächern nach Schwerlastverfahren<br />

■ Vorsorgeversicherung in Höhe von 20 % für das laufende Versicherungsjahr<br />

■ Antrag und gesetzliche Bestimmungen<br />

■ Montageversicherung (sofern beantragt)<br />

Einschluss Montagerisiko<br />

Auf Antrag kann das Montagerisiko mitversichert werden. Der Zuschlag ist mittels Basler InTech by Inveon zu berechnen.<br />

Es handelt sich hierbei um eine Einmalprämie. Gegen Diebstahl versichert sind ausschließlich alle endmontierten<br />

Anlagenbestandteile. Die maximale Versicherungsdauer der Montage beträgt 3 Monate inkl. Erprobung. Es gilt der Selbstbehalt<br />

der gewählten Anlagengruppe.<br />

Basler Securitas Versicherungs-Aktiengesellschaft | Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg v.d.H. | Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., HRB 9357<br />

Vorstand: Dr. Frank Grund – Vorsitzender, Clemens Fuchs, Axel Obermayr, Dr. Alexander Tourneau, Dr. Christoph Wetzel | Aufsichtsratsvorsitzender: Jan De Meulder (stv.)<br />

Basler Straße 4, 61345 Bad Homburg v.d.H. | USt-ID-Nr. DE 226249624 | Internet: www.basler.de | E-Mail: info@basler.de


Erläuterungen<br />

Landwirtschaftliche Gebäude sind:<br />

■ Gebäude mit Nutztierhaltung<br />

■ Scheunen, Lagerhallen, Maschinenhallen<br />

■ Gebäude ohne feste Wandung und/oder festes Dach<br />

Holzbe- und -verarbeitende Betriebe sind insbesondere Sägewerke, Schreinereien, Tischlereien.<br />

Prämien (inkl. Vers.-Steuer)<br />

Photovoltaik-Elektronikversicherung<br />

● Beitragssatz bei einer Selbstbeteiligung von 150 €: 1,96 ‰<br />

● Beitragssatz bei einer Selbstbeteiligung von 250 €: 1,66 ‰<br />

● Mindestprämie: 95,00 €<br />

Voraussetzung; harte Dachung<br />

Selbstbehalte…<br />

Elektronikversicherung<br />

● Selbstbehalt je Schadenfall 150,-- €, alternativ 250,-- €<br />

● KEIN zeitlicher Selbstbehalt in der Ertragsausfalldeckung<br />

Basler Securitas Versicherungs-Aktiengesellschaft | Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg v.d.H. | Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., HRB 9357<br />

Vorstand: Dr. Frank Grund – Vorsitzender, Clemens Fuchs, Axel Obermayr, Dr. Alexander Tourneau, Dr. Christoph Wetzel | Aufsichtsratsvorsitzender: Jan De Meulder (stv.)<br />

Basler Straße 4, 61345 Bad Homburg v.d.H. | USt-ID-Nr. DE 226249624 | Internet: www.basler.de | E-Mail: info@basler.de

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