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Wohnsituation und Wohnkosten - Statistik der Bundesagentur für ...

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Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende<br />

<strong>Wohnsituation</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnkosten</strong><br />

Oktober 2006<br />

Von den Bedarfsgemeinschaften mit Aufwendungen wurden <strong>Wohnkosten</strong> <strong>für</strong> ihre Wohnungsgemeinschaften<br />

in Höhe von durchschnittlich 397 Euro nachgewiesen. Letztlich wurden<br />

377 Euro o<strong>der</strong> 95 Prozent von den Trägern <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung anerkannt. Diese anerkannten<br />

Kosten werden auf die Bedarfsgemeinschaft entsprechend ihrem Personenanteil an<br />

<strong>der</strong> Wohnungsgemeinschaft übertragen. Je Person bzw. je Bedarfsgemeinschaft wurden<br />

laufende Kosten in Höhe von durchschnittlich 171 Euro bzw. 315 Euro als angemessen erachtet<br />

(vgl. Abbildung 3). In dem zuletzt genannten Betrag sind im Einzelnen enthalten:<br />

► 227 Euro <strong>für</strong> Unterkunftskosten (Anteil an den tatsächlichen Kosten: 96 Prozent),<br />

► 37 Euro <strong>für</strong> Heizkosten (Anteil an den tatsächlichen Kosten: 85 Prozent),<br />

► 49 Euro <strong>für</strong> Neben- <strong>und</strong> Betriebskosten (Anteil an den tatsächlichen Kosten: 97 Prozent)<br />

sowie<br />

► 2 Euro <strong>für</strong> sonstige Nebenkosten.<br />

Die durchschnittlichen anerkannten <strong>Wohnkosten</strong> sind nicht mit den durchschnittlichen Leistungen<br />

<strong>für</strong> Unterkunft <strong>und</strong> Heizung gleichzusetzen, da zum Teil eigenes Einkommen auf die<br />

angemessenen <strong>Wohnkosten</strong> angerechnet werden (vgl. Kasten „Bedarfsgemeinschaften <strong>und</strong><br />

Wohnungsgemeinschaften“).<br />

Abbildung 3:<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

3<br />

60<br />

52<br />

58<br />

45<br />

282 271<br />

tatsächliche<br />

Kosten<br />

je Wohnungsgemeinschaft<br />

Tatsächliche <strong>und</strong> anerkannte laufende <strong>Wohnkosten</strong> in Euro<br />

- 347 auswertbare Kreise April 2006 -<br />

3<br />

anerkannte<br />

Kosten<br />

je Wohnungsgemeinschaft<br />

sonstige Nebenkosten<br />

Neben-/Betriebskosten<br />

Heizkosten<br />

Unterkunftskosten<br />

1<br />

26<br />

20<br />

123<br />

anerkannte Kosten<br />

je Person<br />

2<br />

49<br />

37<br />

227<br />

anerkannte Kosten<br />

je Bedarfsgemeinschaft<br />

© <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

Die Höhe <strong>der</strong> anerkannten <strong>Wohnkosten</strong> variiert nach Typ <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft (vgl. Abbildung<br />

4). So werden zum Beispiel bei Single-Bedarfsgemeinschaften im Durchschnitt<br />

216 Euro <strong>für</strong> laufende <strong>Wohnkosten</strong> als angemessen erachtet, bei Paaren ohne Kin<strong>der</strong><br />

333 Euro, bei Alleinerziehenden mit 2 Kin<strong>der</strong>n 454 Euro <strong>und</strong> bei Paaren mit 2 Kin<strong>der</strong>n<br />

9

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