Wohnsituation und Wohnkosten - Statistik der Bundesagentur für ...
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Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende<br />
<strong>Wohnsituation</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnkosten</strong><br />
Oktober 2006<br />
Von den Bedarfsgemeinschaften mit Aufwendungen wurden <strong>Wohnkosten</strong> <strong>für</strong> ihre Wohnungsgemeinschaften<br />
in Höhe von durchschnittlich 397 Euro nachgewiesen. Letztlich wurden<br />
377 Euro o<strong>der</strong> 95 Prozent von den Trägern <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung anerkannt. Diese anerkannten<br />
Kosten werden auf die Bedarfsgemeinschaft entsprechend ihrem Personenanteil an<br />
<strong>der</strong> Wohnungsgemeinschaft übertragen. Je Person bzw. je Bedarfsgemeinschaft wurden<br />
laufende Kosten in Höhe von durchschnittlich 171 Euro bzw. 315 Euro als angemessen erachtet<br />
(vgl. Abbildung 3). In dem zuletzt genannten Betrag sind im Einzelnen enthalten:<br />
► 227 Euro <strong>für</strong> Unterkunftskosten (Anteil an den tatsächlichen Kosten: 96 Prozent),<br />
► 37 Euro <strong>für</strong> Heizkosten (Anteil an den tatsächlichen Kosten: 85 Prozent),<br />
► 49 Euro <strong>für</strong> Neben- <strong>und</strong> Betriebskosten (Anteil an den tatsächlichen Kosten: 97 Prozent)<br />
sowie<br />
► 2 Euro <strong>für</strong> sonstige Nebenkosten.<br />
Die durchschnittlichen anerkannten <strong>Wohnkosten</strong> sind nicht mit den durchschnittlichen Leistungen<br />
<strong>für</strong> Unterkunft <strong>und</strong> Heizung gleichzusetzen, da zum Teil eigenes Einkommen auf die<br />
angemessenen <strong>Wohnkosten</strong> angerechnet werden (vgl. Kasten „Bedarfsgemeinschaften <strong>und</strong><br />
Wohnungsgemeinschaften“).<br />
Abbildung 3:<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
3<br />
60<br />
52<br />
58<br />
45<br />
282 271<br />
tatsächliche<br />
Kosten<br />
je Wohnungsgemeinschaft<br />
Tatsächliche <strong>und</strong> anerkannte laufende <strong>Wohnkosten</strong> in Euro<br />
- 347 auswertbare Kreise April 2006 -<br />
3<br />
anerkannte<br />
Kosten<br />
je Wohnungsgemeinschaft<br />
sonstige Nebenkosten<br />
Neben-/Betriebskosten<br />
Heizkosten<br />
Unterkunftskosten<br />
1<br />
26<br />
20<br />
123<br />
anerkannte Kosten<br />
je Person<br />
2<br />
49<br />
37<br />
227<br />
anerkannte Kosten<br />
je Bedarfsgemeinschaft<br />
© <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
Die Höhe <strong>der</strong> anerkannten <strong>Wohnkosten</strong> variiert nach Typ <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft (vgl. Abbildung<br />
4). So werden zum Beispiel bei Single-Bedarfsgemeinschaften im Durchschnitt<br />
216 Euro <strong>für</strong> laufende <strong>Wohnkosten</strong> als angemessen erachtet, bei Paaren ohne Kin<strong>der</strong><br />
333 Euro, bei Alleinerziehenden mit 2 Kin<strong>der</strong>n 454 Euro <strong>und</strong> bei Paaren mit 2 Kin<strong>der</strong>n<br />
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