Erläuterungsbericht zur Zone mit Planungspflicht Freistatt - Thun

Erläuterungsbericht zur Zone mit Planungspflicht Freistatt - Thun Erläuterungsbericht zur Zone mit Planungspflicht Freistatt - Thun

18.02.2014 Aufrufe

- Mit den Renovationen könnte Bauqualität und Baustandards nicht an diejenige von Neubauten gehoben werden. - Aufgrund dieser Ergebnisse konnte festgestellt werden, dass ebenfalls der Erhalt eines Teiles der Siedlung oder einer Häuserzeile nicht wirtschaftlich ist. Mit dieser Machbarkeitsstudie konnten die Aussagen in Pkt. 2.1 durch die Wittwer Marketing & Immobilien, Bern, bestätigt werden. Aufgrund der in Pkt. 2.1 und 2.2 zusammengefassten Ergebnisse aus den beiden Studien wurde beschlossen, das Szenario Rückbau und Neubau mit der Aufzonung des Landes weiterzuverfolgen. Der Vorstand der Genossenschaft steht hinter diesem Entscheid. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Strategie ist aber das Einverständnis der Genossenschaftsversammlung. An der Generalversammlung 2011 wurde über einen Richtungsentscheid (konsultativer Beschluss) abgestimmt. Die Genossenschafter haben zu 2/3 der vorgeschlagenen Strategie zugestimmt. Der Beschluss über die die Rückgabe der Baurechte 966 und 3967 an die Stadt Thun wurde im Herbst 2013 durch die Genossenschaftsversammlung gefällt. 3. Strategie Stadtentwicklung Mit der vorzeitigen Auflösung des Baurechtsvertrages und der geplanten Aufzonung des Landes kann die Strategie Stadtentwicklung, Schlüsselaufgabe 4 Wohnen, „Gezielte Erweiterung und Erneuerung des Wohngebietes“, und Schlüsselaufgabe 3 Bodenpolitik, „Wichtiges Instrument zur Initiierung und Beschleunigung des Stadtentwicklungsprozesses, Teilstrategie 1, des Gemeinderates umgesetzt werden. 4. Zonenplanänderung mit ZPP-Bestimmungen Nach einer Zonenplanänderung wird das Bauland einen massiv höheren Wert aufweisen. Damit kann mehr Wohnfläche generiert und ein höherer Ertrag als mit der bestehenden Bebauung realisiert werden. Sofern das Bauland verkauft wird, kann der Mehrwert durch den Verkauf zum Marktpreis realisiert werden. Die Aufwertung der beiden Parzellen GBWG Freistatt mit einer Fläche von ca. 17'000 m 2 und der Stadtparzellen Thun-Gbbl. Nr.1770 (4'612 m2) sowie 2919 (1'267 m2) durch die mögliche Aufzonung des Baulandes ist aus städtebaulicher Sicht unbedingt zu realisieren. Die Denkmalpflege hat am Workshop vom 08.06.2010 zum Rückbau der Siedlung Freistatt 2 mündlich seine Zustimmung erteilt und dies mit einem Brief 5 schriftlich bestätigt. Damit fällt auch die Einstufung der Gebäude als „erhaltenswert“ im Bauinventar weg. Seitens der Denkmalpflege des Kantons Bern wurde der Vorbehalt angebracht, dass bei der Aufzonung die Qualitätssicherung der Siedlung wesentlich ist. Zur Optimierung der Gestaltung und Nutzung ist deshalb ein Architekturwettbewerb durchzuführen. Das aus dem Wettbewerb hervorgehende Richtprojekt bildet dann die Grundlage für eine Überbauungsordnung. 5 Schreiben Denkmalpflege vom 17.10.2011 Seite 3 von 6

Der mit den ZPP-Bestimmungen festgelegte Rahmen für eine zukünftige Wohnüberbauung ist das Ergebnis verschiedener Workshops und Besprechungen (vgl. S.1) unter Einbezug externer Fachexperten. Die wesentlichen Erkenntnisse dieser Workshops in Bezug auf die ZPP-Bestimmungen können wie folgt zusammengefasst werden: Planungszweck: Es bietet sich die Chance, an dieser guten Wohnlage zeitgemässe Wohnungen mit hoher Wohnqualität zu realisieren. Es wird u.a. von Bedeutung sein, sorgfältig zu klären, welches die Zielgruppe für zukünftige Bewohner ist. Eine Marktstudie könnte Aufschluss über den Wohnungsmix geben, bevor das Nutzungsprogramm für einen Wettbewerb erarbeitet wird. Mit Sicherheit soll ein bedeutendes Wohnungsangebot für Familien realisiert werden. Nutzungsart und –mass: Die Spanne des zu realisierenden Nutzungsmasses wird mit einer AZ zwischen 0.55 bis 0.7 bewusst weit gesteckt. Der Wettbewerb soll zeigen, welches Mass unter Berücksichtigung der Zielsetzung des haushälterischen Umgangs mit dem Boden bzw. der Verdichtung einerseits und der Einpassung in die bestehenden Quartierstrukturen und der Aussenraumqualität andererseits das richtige ist. Anhand von Volumenstudien am Modell wurde erkannt, dass es aus städtebaulicher Sicht im Kontext mit dem bestehenden Quartier nur eine 3-Geschossigkeit ohne Attika verträgt. Bei einer 3-geschossigen Bebauung wird es sehr anspruchsvoll sein, eine AZ von 0.7 unter Wahrung der Aussenraumqualitäten zu erreichen. Gestaltungsgrundsätze: Die in den Überbauungsvorschriften festgelegten Gestaltungsgrundsätze sind im Rahmen der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zu präzisieren, bzw. zu verfeinern. Erschliessungsgrundsätze: Es bietet sich mit einer Neuüberbauung die Chance, das Parkplatzproblem für die gesamte Siedlung Freistatt zu entschärfen, indem eine übergeordnete Parkierungsanlage für die gesamt Siedlung Freistatt – also auch für den Siedlungsteil 1 realisiert werden könnte (obwohl dieser nicht im Perimeter der ZPP liegt. Parkplätze für den Siedlungsteil 1 sollten wenn möglich mittels privatrechtlichen Verträgen gesichert werden). 5. Weiteres Vorgehen Folgende Schritte sind bisher erfolgt: - Einwilligung der Genossenschafter zum weiteren Vorgehen. Eine Informationsveranstaltung fand am 17. November 2010, im Hotel Freienhof statt. Nebst dem Vorstand der Genossenschaft waren auch Thomas Zumthurm, Leiter Amt für Stadtliegenschaften, sowie Heinz Berger, Präsident Interessengemeinschaft der Wohnbaugenossenschaften anwesend, um die Genossenschafter über die eingeschlagene Strategie zu informieren (Beschlüsse wurden keine gefällt). - Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde Thun, Planungsamt, dem Amt für Stadtliegenschaften als Grundeigentümerin und der Genossenschaft als Baurechtsnehmerin erfolgte am 24. November 2011. Seite 4 von 6

Der <strong>mit</strong> den ZPP-Bestimmungen festgelegte Rahmen für eine zukünftige Wohnüberbauung<br />

ist das Ergebnis verschiedener Workshops und Besprechungen (vgl. S.1) unter Einbezug<br />

externer Fachexperten. Die wesentlichen Erkenntnisse dieser Workshops in Bezug auf die<br />

ZPP-Bestimmungen können wie folgt zusammengefasst werden:<br />

Planungszweck:<br />

Es bietet sich die Chance, an dieser guten Wohnlage zeitgemässe Wohnungen <strong>mit</strong> hoher<br />

Wohnqualität zu realisieren. Es wird u.a. von Bedeutung sein, sorgfältig zu klären, welches<br />

die Zielgruppe für zukünftige Bewohner ist. Eine Marktstudie könnte Aufschluss über den<br />

Wohnungsmix geben, bevor das Nutzungsprogramm für einen Wettbewerb erarbeitet wird.<br />

Mit Sicherheit soll ein bedeutendes Wohnungsangebot für Familien realisiert werden.<br />

Nutzungsart und –mass:<br />

Die Spanne des zu realisierenden Nutzungsmasses wird <strong>mit</strong> einer AZ zwischen 0.55 bis 0.7<br />

bewusst weit gesteckt. Der Wettbewerb soll zeigen, welches Mass unter Berücksichtigung<br />

der Zielsetzung des haushälterischen Umgangs <strong>mit</strong> dem Boden bzw. der Verdichtung einerseits<br />

und der Einpassung in die bestehenden Quartierstrukturen und der Aussenraumqualität<br />

andererseits das richtige ist.<br />

Anhand von Volumenstudien am Modell wurde erkannt, dass es aus städtebaulicher Sicht<br />

im Kontext <strong>mit</strong> dem bestehenden Quartier nur eine 3-Geschossigkeit ohne Attika verträgt.<br />

Bei einer 3-geschossigen Bebauung wird es sehr anspruchsvoll sein, eine AZ von 0.7 unter<br />

Wahrung der Aussenraumqualitäten zu erreichen.<br />

Gestaltungsgrundsätze:<br />

Die in den Überbauungsvorschriften festgelegten Gestaltungsgrundsätze sind im Rahmen<br />

der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zu präzisieren, bzw. zu verfeinern.<br />

Erschliessungsgrundsätze:<br />

Es bietet sich <strong>mit</strong> einer Neuüberbauung die Chance, das Parkplatzproblem für die gesamte<br />

Siedlung <strong>Freistatt</strong> zu entschärfen, indem eine übergeordnete Parkierungsanlage für die<br />

gesamt Siedlung <strong>Freistatt</strong> – also auch für den Siedlungsteil 1 realisiert werden könnte (obwohl<br />

dieser nicht im Perimeter der ZPP liegt. Parkplätze für den Siedlungsteil 1 sollten<br />

wenn möglich <strong>mit</strong>tels privatrechtlichen Verträgen gesichert werden).<br />

5. Weiteres Vorgehen<br />

Folgende Schritte sind bisher erfolgt:<br />

- Einwilligung der Genossenschafter zum weiteren Vorgehen. Eine Informationsveranstaltung<br />

fand am 17. November 2010, im Hotel Freienhof statt. Nebst dem Vorstand der<br />

Genossenschaft waren auch Thomas Zumthurm, Leiter Amt für Stadtliegenschaften,<br />

sowie Heinz Berger, Präsident Interessengemeinschaft der Wohnbaugenossenschaften<br />

anwesend, um die Genossenschafter über die eingeschlagene Strategie zu informieren<br />

(Beschlüsse wurden keine gefällt).<br />

- Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde <strong>Thun</strong>, Planungsamt,<br />

dem Amt für Stadtliegenschaften als Grundeigentümerin und der Genossenschaft<br />

als Baurechtsnehmerin erfolgte am 24. November 2011.<br />

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