18.02.2014 Aufrufe

Erläuterungsbericht zur Zone mit Planungspflicht Freistatt - Thun

Erläuterungsbericht zur Zone mit Planungspflicht Freistatt - Thun

Erläuterungsbericht zur Zone mit Planungspflicht Freistatt - Thun

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- Mit den Renovationen könnte Bauqualität und Baustandards nicht an diejenige von Neubauten<br />

gehoben werden.<br />

- Aufgrund dieser Ergebnisse konnte festgestellt werden, dass ebenfalls der Erhalt eines<br />

Teiles der Siedlung oder einer Häuserzeile nicht wirtschaftlich ist.<br />

Mit dieser Machbarkeitsstudie konnten die Aussagen in Pkt. 2.1 durch die Wittwer Marketing<br />

& Immobilien, Bern, bestätigt werden.<br />

Aufgrund der in Pkt. 2.1 und 2.2 zusammengefassten Ergebnisse aus den beiden Studien<br />

wurde beschlossen, das Szenario Rückbau und Neubau <strong>mit</strong> der Aufzonung des Landes<br />

weiterzuverfolgen.<br />

Der Vorstand der Genossenschaft steht hinter diesem Entscheid. Voraussetzung für die<br />

Umsetzung dieser Strategie ist aber das Einverständnis der Genossenschaftsversammlung.<br />

An der Generalversammlung 2011 wurde über einen Richtungsentscheid (konsultativer<br />

Beschluss) abgestimmt. Die Genossenschafter haben zu 2/3 der vorgeschlagenen Strategie<br />

zugestimmt.<br />

Der Beschluss über die die Rückgabe der Baurechte 966 und 3967 an die Stadt <strong>Thun</strong> wurde<br />

im Herbst 2013 durch die Genossenschaftsversammlung gefällt.<br />

3. Strategie Stadtentwicklung<br />

Mit der vorzeitigen Auflösung des Baurechtsvertrages und der geplanten Aufzonung des<br />

Landes kann die Strategie Stadtentwicklung, Schlüsselaufgabe 4 Wohnen, „Gezielte Erweiterung<br />

und Erneuerung des Wohngebietes“, und Schlüsselaufgabe 3 Bodenpolitik, „Wichtiges<br />

Instrument <strong>zur</strong> Initiierung und Beschleunigung des Stadtentwicklungsprozesses, Teilstrategie<br />

1, des Gemeinderates umgesetzt werden.<br />

4. <strong>Zone</strong>nplanänderung <strong>mit</strong> ZPP-Bestimmungen<br />

Nach einer <strong>Zone</strong>nplanänderung wird das Bauland einen massiv höheren Wert aufweisen.<br />

Da<strong>mit</strong> kann mehr Wohnfläche generiert und ein höherer Ertrag als <strong>mit</strong> der bestehenden<br />

Bebauung realisiert werden. Sofern das Bauland verkauft wird, kann der Mehrwert durch<br />

den Verkauf zum Marktpreis realisiert werden.<br />

Die Aufwertung der beiden Parzellen GBWG <strong>Freistatt</strong> <strong>mit</strong> einer Fläche von ca. 17'000 m 2<br />

und der Stadtparzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr.1770 (4'612 m2) sowie 2919 (1'267 m2) durch die<br />

mögliche Aufzonung des Baulandes ist aus städtebaulicher Sicht unbedingt zu realisieren.<br />

Die Denkmalpflege hat am Workshop vom 08.06.2010 zum Rückbau der Siedlung <strong>Freistatt</strong><br />

2 mündlich seine Zustimmung erteilt und dies <strong>mit</strong> einem Brief 5 schriftlich bestätigt.<br />

Da<strong>mit</strong> fällt auch die Einstufung der Gebäude als „erhaltenswert“ im Bauinventar weg.<br />

Seitens der Denkmalpflege des Kantons Bern wurde der Vorbehalt angebracht, dass bei<br />

der Aufzonung die Qualitätssicherung der Siedlung wesentlich ist. Zur Optimierung der Gestaltung<br />

und Nutzung ist deshalb ein Architekturwettbewerb durchzuführen. Das aus dem<br />

Wettbewerb hervorgehende Richtprojekt bildet dann die Grundlage für eine Überbauungsordnung.<br />

5 Schreiben Denkmalpflege vom 17.10.2011<br />

Seite 3 von 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!