Erläuterungsbericht zur Zone mit Planungspflicht Freistatt - Thun
Erläuterungsbericht zur Zone mit Planungspflicht Freistatt - Thun
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- Mit den Renovationen könnte Bauqualität und Baustandards nicht an diejenige von Neubauten<br />
gehoben werden.<br />
- Aufgrund dieser Ergebnisse konnte festgestellt werden, dass ebenfalls der Erhalt eines<br />
Teiles der Siedlung oder einer Häuserzeile nicht wirtschaftlich ist.<br />
Mit dieser Machbarkeitsstudie konnten die Aussagen in Pkt. 2.1 durch die Wittwer Marketing<br />
& Immobilien, Bern, bestätigt werden.<br />
Aufgrund der in Pkt. 2.1 und 2.2 zusammengefassten Ergebnisse aus den beiden Studien<br />
wurde beschlossen, das Szenario Rückbau und Neubau <strong>mit</strong> der Aufzonung des Landes<br />
weiterzuverfolgen.<br />
Der Vorstand der Genossenschaft steht hinter diesem Entscheid. Voraussetzung für die<br />
Umsetzung dieser Strategie ist aber das Einverständnis der Genossenschaftsversammlung.<br />
An der Generalversammlung 2011 wurde über einen Richtungsentscheid (konsultativer<br />
Beschluss) abgestimmt. Die Genossenschafter haben zu 2/3 der vorgeschlagenen Strategie<br />
zugestimmt.<br />
Der Beschluss über die die Rückgabe der Baurechte 966 und 3967 an die Stadt <strong>Thun</strong> wurde<br />
im Herbst 2013 durch die Genossenschaftsversammlung gefällt.<br />
3. Strategie Stadtentwicklung<br />
Mit der vorzeitigen Auflösung des Baurechtsvertrages und der geplanten Aufzonung des<br />
Landes kann die Strategie Stadtentwicklung, Schlüsselaufgabe 4 Wohnen, „Gezielte Erweiterung<br />
und Erneuerung des Wohngebietes“, und Schlüsselaufgabe 3 Bodenpolitik, „Wichtiges<br />
Instrument <strong>zur</strong> Initiierung und Beschleunigung des Stadtentwicklungsprozesses, Teilstrategie<br />
1, des Gemeinderates umgesetzt werden.<br />
4. <strong>Zone</strong>nplanänderung <strong>mit</strong> ZPP-Bestimmungen<br />
Nach einer <strong>Zone</strong>nplanänderung wird das Bauland einen massiv höheren Wert aufweisen.<br />
Da<strong>mit</strong> kann mehr Wohnfläche generiert und ein höherer Ertrag als <strong>mit</strong> der bestehenden<br />
Bebauung realisiert werden. Sofern das Bauland verkauft wird, kann der Mehrwert durch<br />
den Verkauf zum Marktpreis realisiert werden.<br />
Die Aufwertung der beiden Parzellen GBWG <strong>Freistatt</strong> <strong>mit</strong> einer Fläche von ca. 17'000 m 2<br />
und der Stadtparzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr.1770 (4'612 m2) sowie 2919 (1'267 m2) durch die<br />
mögliche Aufzonung des Baulandes ist aus städtebaulicher Sicht unbedingt zu realisieren.<br />
Die Denkmalpflege hat am Workshop vom 08.06.2010 zum Rückbau der Siedlung <strong>Freistatt</strong><br />
2 mündlich seine Zustimmung erteilt und dies <strong>mit</strong> einem Brief 5 schriftlich bestätigt.<br />
Da<strong>mit</strong> fällt auch die Einstufung der Gebäude als „erhaltenswert“ im Bauinventar weg.<br />
Seitens der Denkmalpflege des Kantons Bern wurde der Vorbehalt angebracht, dass bei<br />
der Aufzonung die Qualitätssicherung der Siedlung wesentlich ist. Zur Optimierung der Gestaltung<br />
und Nutzung ist deshalb ein Architekturwettbewerb durchzuführen. Das aus dem<br />
Wettbewerb hervorgehende Richtprojekt bildet dann die Grundlage für eine Überbauungsordnung.<br />
5 Schreiben Denkmalpflege vom 17.10.2011<br />
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