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Erläuterungsbericht zur Zone mit Planungspflicht Freistatt - Thun

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Planungsamt<br />

Industriestrasse 2, Postfach 145, CH-3602 <strong>Thun</strong><br />

Telefon +41 (0)33 225 83 76, Fax +41 (0)33 225 83 34<br />

planungsamt@thun.ch, www.thun.ch<br />

MITWIRKUNGSDOKUMENT<br />

<strong>Zone</strong> <strong>mit</strong> <strong>Planungspflicht</strong> <strong>Freistatt</strong><br />

<strong>Zone</strong>nplanänderung <strong>mit</strong> ZPP-Vorschriften gem. Art. 58-61 BauG<br />

Die <strong>Zone</strong>nplanänderung beinhaltet:<br />

– <strong>Zone</strong>nplan, Situation alter und neuer Zustand <strong>mit</strong> <strong>Zone</strong>nvorschriften<br />

Weitere Dokumente <strong>zur</strong> Erläuterung:<br />

– <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Objekt-Nr. : 2081 Format: A4 Revidiert:<br />

Dok.-Nr. : 2081.02 Gez.: Ju<br />

Mstb.: - Datum: 17.12.2013


<strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

1 Ausgangslage<br />

Die Parzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr. 1770, 2919 sowie die Baurechtparzellen <strong>Thun</strong>-Gbb. Nr. 966<br />

und 3967 im Perimeter der ZPP befinden sich heute in der W2; die beiden letzteren sind<br />

zusätzlich überlagert <strong>mit</strong> Strukturgebiet S III.<br />

Die Baurechte <strong>mit</strong> Flächen von 8'224 m2 resp. 8'832 m2 auf den Parzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr.<br />

966 und 3967 (im Folgenden als "Siedlung 2" bezeichnet) wurden der Gemeinnützigen<br />

Bau- und Wohngemeinschaft (GBWG) <strong>Freistatt</strong> <strong>Thun</strong> bis am 29. Juni 2043 eingeräumt.<br />

Heute befinden sich 72 Wohneinheiten auf diesen beiden Parzellen und die Ausnützungsziffer<br />

beträgt durchschnittlich 0.30, weshalb ein grosses Verdichtungspotential besteht.<br />

Auf Grund des Alters der Gebäude (ca. 70 Jahre) und der finanziellen Situation der gemeinnützigen<br />

Bau- und Wohngenossenschaft (GBWG) <strong>Freistatt</strong> <strong>Thun</strong> haben wichtige strategische<br />

Entscheide angestanden, weshalb die Einwohnergemeinde <strong>Thun</strong> in den Entscheidungsprozess<br />

<strong>mit</strong>einbezogen worden ist.<br />

Die GBWG <strong>Freistatt</strong> <strong>Thun</strong> vermietet heute die Wohnungen in der Siedlung 2. Sie bezweckt,<br />

die Wohnbedürfnisse ihrer Mitglieder zu befriedigen und günstigen Wohnraum zu schaffen.<br />

Die heutigen Mietpreise liegen deshalb unter dem Marktwert.<br />

Anfang 2003 hatte das Amt für Stadtliegenschaften (damals noch "Hochbauamt") das Büro<br />

WMI Wittwer Marketing & Immobilien, Bern da<strong>mit</strong> beauftragt, die Werthaltigkeit und das<br />

wirtschaftliche Potential der Stadtliegenschaften auf den Parzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr. 1770<br />

und 2919 zu untersuchen. Die Studie 1 kommt zum Schluss, dass <strong>mit</strong>tels Aufzonung bestehende<br />

Ausnützungsreserven ausgeschöpft werden müssen. Es sei zu überprüfen, ob dies<br />

<strong>mit</strong> Ergänzungsbauten oder <strong>mit</strong> Abbruch und Neubau realisiert werden soll. (Die später<br />

erstellte Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass nur die Variante Abbruch und Neubau Sinn<br />

macht).<br />

2 Nutzwertanalyse der Siedlung <strong>Freistatt</strong><br />

Zwischen Dezember 2009 und Juni 2010 haben unter der Federführung des Planungsamtes<br />

Workshops 2 statt gefunden, <strong>mit</strong> dem Ziel, eine Entwicklungsstrategie für die Zukunft der<br />

Siedlung GBWG <strong>Freistatt</strong> festzulegen. Grundlage für diese Workshops bildete einerseits<br />

die unter 2.1 kurz zusammengefasste Studie von WMI Wittwer Marketing & Immobilien und<br />

zum anderen die begleitend zu den Workshops erarbeitete Machbarkeitsstudie von Gassner<br />

& Leuenberger (siehe 2.2).<br />

1 Werthaltigkeit und wirtschaftliches Potential, Studie Wittwer Marketing & Immobilien v. 29.01.2003<br />

2 Aktennotizen der Workshops und Zwischenbesprechungen vom 03.11.2009, 20.11.2009 (<strong>mit</strong> Skizzenheft), 15.01.2010 ,<br />

01.04.2010 , 04.05.2010 sowie 08.06.2010<br />

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2.1 Studie „Werthaltigkeit und wirtschaftliches Potenzial <strong>mit</strong> Entwicklungs- und Bewirtschaftungsstrategien<br />

Siedlung 2, Jägerweg Länggasse <strong>Thun</strong>“<br />

Im Auftrag der GBWG <strong>Freistatt</strong> <strong>Thun</strong> hat das Büro WMI Wittwer Marketing & Immobilien,<br />

Bern, auch für die Siedlung 2 der <strong>Freistatt</strong> (Baurechtparzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr. 966 und<br />

3967) Ende 2005 eine Studie 3 <strong>zur</strong> Werthaltigkeit und zum wirtschaftlichen Potential <strong>mit</strong><br />

Entwicklungs- und Bewirtschaftungsstrategien erstellt. Darin sind die Strategien Fortführung,<br />

Optimierung und Rückbau der Gebäude bewertet worden. Als dritte und neue Strategie<br />

wurde die „Neubebauung der Grundstücke <strong>mit</strong> einer deutlich höheren Ausnützungsziffer<br />

bewertet.<br />

Die Studie zeigt auf, dass der Weiterbestand und die Optimierung der bestehenden Gebäude<br />

einerseits auf Grund der fehlenden Wirtschaftlichkeit und andererseits wegen des<br />

veränderten Baustandards nicht sinnvoll ist. Für die Genossenschaft wäre zudem ein vollständiger<br />

Erhalt <strong>mit</strong> Erneuerung der Siedlung sowie ein Rückbau und Neubau der Siedlung<br />

finanziell kaum tragbar.<br />

Die Studie zeigt weiter auf, dass der heutige Zustand der Liegenschaften <strong>mit</strong> minimalem<br />

Unterhalt und ohne grössere Investitionen während längstens 10 Jahren gewährleistet werden<br />

kann. Vorbehalten bleiben Unterhalt und Investitionen, welche nicht voraussehbar sind<br />

und welche die Bewohnbarkeit der Gebäude nicht mehr gewährleisten würden. Dieser Zeitraum<br />

würde es der GBWG <strong>Freistatt</strong> zusätzlich ermöglichen, die Hypothekarschulden zu<br />

einem grossen Teil zu tilgen. Für die Genossenschaft wäre es <strong>mit</strong> einer tieferen hypothekarischen<br />

Belastung leichter, neues Kapital für die Erstellung von allfälligen Neubauten zu<br />

beschaffen. Rückbau und Neubau der Gebäude sollte in Etappen realisiert werden.<br />

Beim Szenario Rückbau und Neubau stellt der Prognosehorizont von 10 Jahren für die<br />

Baurechtgeberin für die Rücknahme der Baurechte wirtschaftlich die beste Lösung dar.<br />

Dieser Zeitraum ermöglicht der Grundeigentümerin, bei einer Aufzonung des Landes <strong>mit</strong><br />

einer Ausnützungsziffer von ca. 0.6 möglichst rasch von einer Wertsteigerung des Baulandes<br />

zu profitieren.<br />

2.2 Machbarkeitsstudie „Innensanierung der Mehrfamilienhäuser <strong>mit</strong> Umbau / Varianten“,<br />

Siedlung 2<br />

Auf Grund der Aussagen in der Studie der WMI Wittwer Marketing & Immobilien hat das<br />

Architekturbüro Gassner & Leuenberger, <strong>Thun</strong> eine Machbarkeitsstudie 4 für die Innensanierung<br />

der Mehrfamilienhäuser <strong>mit</strong> Umbau / Varianten erstellt.<br />

Darin wurde festgestellt, dass die Kosten für eine umfassende Renovation ca. 75 % der<br />

Neubaukosten betragen. Aus dieser Erkenntnis ergeben sich folgende weiteren Ergebnisse:<br />

- Die Genossenschaft könnte diese Investition nur verkraften, wenn die bestehenden Hypothekarschulden<br />

abbezahlt sind.<br />

- Durch die Überwälzung der Renovationskosten auf die Mietzinse würden diese dermassen<br />

erhöht, dass sie vergleichbar <strong>mit</strong> Mietzinsen von Neubauwohnungen wären.<br />

- Mit den Renovationen könnten die Raumangebote der einzelnen Wohnungen nicht verbessert<br />

werden.<br />

3 Werthaltigkeit und wirtschaftliches Potential <strong>mit</strong> Entwicklungs- und Bewirtschaftungsstrategien, Studie Wittwer Marketing &<br />

Immobilien v. 07.12.2005<br />

4 Machbarkeitsstudie Innensanierung der Mehrfamilienhäuser <strong>mit</strong> Umbau/Varianten, Gassner & Leuenberger vom 27. Mai<br />

2010<br />

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- Mit den Renovationen könnte Bauqualität und Baustandards nicht an diejenige von Neubauten<br />

gehoben werden.<br />

- Aufgrund dieser Ergebnisse konnte festgestellt werden, dass ebenfalls der Erhalt eines<br />

Teiles der Siedlung oder einer Häuserzeile nicht wirtschaftlich ist.<br />

Mit dieser Machbarkeitsstudie konnten die Aussagen in Pkt. 2.1 durch die Wittwer Marketing<br />

& Immobilien, Bern, bestätigt werden.<br />

Aufgrund der in Pkt. 2.1 und 2.2 zusammengefassten Ergebnisse aus den beiden Studien<br />

wurde beschlossen, das Szenario Rückbau und Neubau <strong>mit</strong> der Aufzonung des Landes<br />

weiterzuverfolgen.<br />

Der Vorstand der Genossenschaft steht hinter diesem Entscheid. Voraussetzung für die<br />

Umsetzung dieser Strategie ist aber das Einverständnis der Genossenschaftsversammlung.<br />

An der Generalversammlung 2011 wurde über einen Richtungsentscheid (konsultativer<br />

Beschluss) abgestimmt. Die Genossenschafter haben zu 2/3 der vorgeschlagenen Strategie<br />

zugestimmt.<br />

Der Beschluss über die die Rückgabe der Baurechte 966 und 3967 an die Stadt <strong>Thun</strong> wurde<br />

im Herbst 2013 durch die Genossenschaftsversammlung gefällt.<br />

3. Strategie Stadtentwicklung<br />

Mit der vorzeitigen Auflösung des Baurechtsvertrages und der geplanten Aufzonung des<br />

Landes kann die Strategie Stadtentwicklung, Schlüsselaufgabe 4 Wohnen, „Gezielte Erweiterung<br />

und Erneuerung des Wohngebietes“, und Schlüsselaufgabe 3 Bodenpolitik, „Wichtiges<br />

Instrument <strong>zur</strong> Initiierung und Beschleunigung des Stadtentwicklungsprozesses, Teilstrategie<br />

1, des Gemeinderates umgesetzt werden.<br />

4. <strong>Zone</strong>nplanänderung <strong>mit</strong> ZPP-Bestimmungen<br />

Nach einer <strong>Zone</strong>nplanänderung wird das Bauland einen massiv höheren Wert aufweisen.<br />

Da<strong>mit</strong> kann mehr Wohnfläche generiert und ein höherer Ertrag als <strong>mit</strong> der bestehenden<br />

Bebauung realisiert werden. Sofern das Bauland verkauft wird, kann der Mehrwert durch<br />

den Verkauf zum Marktpreis realisiert werden.<br />

Die Aufwertung der beiden Parzellen GBWG <strong>Freistatt</strong> <strong>mit</strong> einer Fläche von ca. 17'000 m 2<br />

und der Stadtparzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr.1770 (4'612 m2) sowie 2919 (1'267 m2) durch die<br />

mögliche Aufzonung des Baulandes ist aus städtebaulicher Sicht unbedingt zu realisieren.<br />

Die Denkmalpflege hat am Workshop vom 08.06.2010 zum Rückbau der Siedlung <strong>Freistatt</strong><br />

2 mündlich seine Zustimmung erteilt und dies <strong>mit</strong> einem Brief 5 schriftlich bestätigt.<br />

Da<strong>mit</strong> fällt auch die Einstufung der Gebäude als „erhaltenswert“ im Bauinventar weg.<br />

Seitens der Denkmalpflege des Kantons Bern wurde der Vorbehalt angebracht, dass bei<br />

der Aufzonung die Qualitätssicherung der Siedlung wesentlich ist. Zur Optimierung der Gestaltung<br />

und Nutzung ist deshalb ein Architekturwettbewerb durchzuführen. Das aus dem<br />

Wettbewerb hervorgehende Richtprojekt bildet dann die Grundlage für eine Überbauungsordnung.<br />

5 Schreiben Denkmalpflege vom 17.10.2011<br />

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Der <strong>mit</strong> den ZPP-Bestimmungen festgelegte Rahmen für eine zukünftige Wohnüberbauung<br />

ist das Ergebnis verschiedener Workshops und Besprechungen (vgl. S.1) unter Einbezug<br />

externer Fachexperten. Die wesentlichen Erkenntnisse dieser Workshops in Bezug auf die<br />

ZPP-Bestimmungen können wie folgt zusammengefasst werden:<br />

Planungszweck:<br />

Es bietet sich die Chance, an dieser guten Wohnlage zeitgemässe Wohnungen <strong>mit</strong> hoher<br />

Wohnqualität zu realisieren. Es wird u.a. von Bedeutung sein, sorgfältig zu klären, welches<br />

die Zielgruppe für zukünftige Bewohner ist. Eine Marktstudie könnte Aufschluss über den<br />

Wohnungsmix geben, bevor das Nutzungsprogramm für einen Wettbewerb erarbeitet wird.<br />

Mit Sicherheit soll ein bedeutendes Wohnungsangebot für Familien realisiert werden.<br />

Nutzungsart und –mass:<br />

Die Spanne des zu realisierenden Nutzungsmasses wird <strong>mit</strong> einer AZ zwischen 0.55 bis 0.7<br />

bewusst weit gesteckt. Der Wettbewerb soll zeigen, welches Mass unter Berücksichtigung<br />

der Zielsetzung des haushälterischen Umgangs <strong>mit</strong> dem Boden bzw. der Verdichtung einerseits<br />

und der Einpassung in die bestehenden Quartierstrukturen und der Aussenraumqualität<br />

andererseits das richtige ist.<br />

Anhand von Volumenstudien am Modell wurde erkannt, dass es aus städtebaulicher Sicht<br />

im Kontext <strong>mit</strong> dem bestehenden Quartier nur eine 3-Geschossigkeit ohne Attika verträgt.<br />

Bei einer 3-geschossigen Bebauung wird es sehr anspruchsvoll sein, eine AZ von 0.7 unter<br />

Wahrung der Aussenraumqualitäten zu erreichen.<br />

Gestaltungsgrundsätze:<br />

Die in den Überbauungsvorschriften festgelegten Gestaltungsgrundsätze sind im Rahmen<br />

der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zu präzisieren, bzw. zu verfeinern.<br />

Erschliessungsgrundsätze:<br />

Es bietet sich <strong>mit</strong> einer Neuüberbauung die Chance, das Parkplatzproblem für die gesamte<br />

Siedlung <strong>Freistatt</strong> zu entschärfen, indem eine übergeordnete Parkierungsanlage für die<br />

gesamt Siedlung <strong>Freistatt</strong> – also auch für den Siedlungsteil 1 realisiert werden könnte (obwohl<br />

dieser nicht im Perimeter der ZPP liegt. Parkplätze für den Siedlungsteil 1 sollten<br />

wenn möglich <strong>mit</strong>tels privatrechtlichen Verträgen gesichert werden).<br />

5. Weiteres Vorgehen<br />

Folgende Schritte sind bisher erfolgt:<br />

- Einwilligung der Genossenschafter zum weiteren Vorgehen. Eine Informationsveranstaltung<br />

fand am 17. November 2010, im Hotel Freienhof statt. Nebst dem Vorstand der<br />

Genossenschaft waren auch Thomas Zumthurm, Leiter Amt für Stadtliegenschaften,<br />

sowie Heinz Berger, Präsident Interessengemeinschaft der Wohnbaugenossenschaften<br />

anwesend, um die Genossenschafter über die eingeschlagene Strategie zu informieren<br />

(Beschlüsse wurden keine gefällt).<br />

- Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde <strong>Thun</strong>, Planungsamt,<br />

dem Amt für Stadtliegenschaften als Grundeigentümerin und der Genossenschaft<br />

als Baurechtsnehmerin erfolgte am 24. November 2011.<br />

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- Abschluss einer Absichtserklärung zwischen den Parteien (Baurechtnehmerin und Baurechtgeberin)<br />

bezüglich vorzeitige Auflösung der Baurechte erfolgte am 24. November<br />

2011.<br />

- F+S-Sitzung Planungsamt: 11. März 2013<br />

- Eine GV fand am 22.03.2013 statt. Das Thema wurde nur informativ traktandiert, da<br />

noch keine handfesten Fakten auf dem Tisch sind. Die Abstimmung ist an einer ausserordentlichen<br />

GV im Herbst 13 oder an der ordentlichen GV im 2014 vorgesehen.<br />

Da<strong>mit</strong> die im Bericht beschriebene Strategie umgesetzt werden kann, sind folgende weitere<br />

Schritte erforderlich:<br />

Okt. ’13 GWBG Information und Abstimmung Genossenschaftsversammlung<br />

Okt. ‘13 Information Leist-Vorstand<br />

17.01.‘14 GR<br />

30.01.‘14 Publikation im Amtsanzeiger<br />

31.1.-3.3.‘14 Öffentliche Mitwirkung<br />

KW 06 öffentlicher Informationsanlass?<br />

März/April ‘14 Auswertung Mitwirkung<br />

Mai ’14 Überarbeitung z.Hd. kantonale Vorprüfung<br />

Juni – Aug. ‘14 Kantonale Vorprüfung<br />

Sept ‘14 Bereinigung<br />

Okt ‘14 GRB z.Hd. öffentliche Planauflage<br />

Nov ’14 Öffentliche Planauflage<br />

Dez/Jan ’15 Einspracheverhandlungen, Bereinigung und Einreichung an GR<br />

Feb ’15 GR z.Hd. SR<br />

März ’15 SR z.Hd. Gen. AGR<br />

bis Sommer ‘15 Genehmigung durch AGR<br />

bis Ende ‘15 Erarbeitung Wettbewerbsbedingungen<br />

2016 Wettbewerb<br />

Ende ‘16 Resultat Wettbewerb<br />

2017 Projektierung<br />

01.01.2018 Auflösung bestehender Baurechtsvertrag<br />

01.01.2018 theoretisch möglicher Baubeginn<br />

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