Erläuterungsbericht zur Zone mit Planungspflicht Freistatt - Thun
Erläuterungsbericht zur Zone mit Planungspflicht Freistatt - Thun
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Planungsamt<br />
Industriestrasse 2, Postfach 145, CH-3602 <strong>Thun</strong><br />
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planungsamt@thun.ch, www.thun.ch<br />
MITWIRKUNGSDOKUMENT<br />
<strong>Zone</strong> <strong>mit</strong> <strong>Planungspflicht</strong> <strong>Freistatt</strong><br />
<strong>Zone</strong>nplanänderung <strong>mit</strong> ZPP-Vorschriften gem. Art. 58-61 BauG<br />
Die <strong>Zone</strong>nplanänderung beinhaltet:<br />
– <strong>Zone</strong>nplan, Situation alter und neuer Zustand <strong>mit</strong> <strong>Zone</strong>nvorschriften<br />
Weitere Dokumente <strong>zur</strong> Erläuterung:<br />
– <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />
Objekt-Nr. : 2081 Format: A4 Revidiert:<br />
Dok.-Nr. : 2081.02 Gez.: Ju<br />
Mstb.: - Datum: 17.12.2013
<strong>Erläuterungsbericht</strong><br />
1 Ausgangslage<br />
Die Parzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr. 1770, 2919 sowie die Baurechtparzellen <strong>Thun</strong>-Gbb. Nr. 966<br />
und 3967 im Perimeter der ZPP befinden sich heute in der W2; die beiden letzteren sind<br />
zusätzlich überlagert <strong>mit</strong> Strukturgebiet S III.<br />
Die Baurechte <strong>mit</strong> Flächen von 8'224 m2 resp. 8'832 m2 auf den Parzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr.<br />
966 und 3967 (im Folgenden als "Siedlung 2" bezeichnet) wurden der Gemeinnützigen<br />
Bau- und Wohngemeinschaft (GBWG) <strong>Freistatt</strong> <strong>Thun</strong> bis am 29. Juni 2043 eingeräumt.<br />
Heute befinden sich 72 Wohneinheiten auf diesen beiden Parzellen und die Ausnützungsziffer<br />
beträgt durchschnittlich 0.30, weshalb ein grosses Verdichtungspotential besteht.<br />
Auf Grund des Alters der Gebäude (ca. 70 Jahre) und der finanziellen Situation der gemeinnützigen<br />
Bau- und Wohngenossenschaft (GBWG) <strong>Freistatt</strong> <strong>Thun</strong> haben wichtige strategische<br />
Entscheide angestanden, weshalb die Einwohnergemeinde <strong>Thun</strong> in den Entscheidungsprozess<br />
<strong>mit</strong>einbezogen worden ist.<br />
Die GBWG <strong>Freistatt</strong> <strong>Thun</strong> vermietet heute die Wohnungen in der Siedlung 2. Sie bezweckt,<br />
die Wohnbedürfnisse ihrer Mitglieder zu befriedigen und günstigen Wohnraum zu schaffen.<br />
Die heutigen Mietpreise liegen deshalb unter dem Marktwert.<br />
Anfang 2003 hatte das Amt für Stadtliegenschaften (damals noch "Hochbauamt") das Büro<br />
WMI Wittwer Marketing & Immobilien, Bern da<strong>mit</strong> beauftragt, die Werthaltigkeit und das<br />
wirtschaftliche Potential der Stadtliegenschaften auf den Parzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr. 1770<br />
und 2919 zu untersuchen. Die Studie 1 kommt zum Schluss, dass <strong>mit</strong>tels Aufzonung bestehende<br />
Ausnützungsreserven ausgeschöpft werden müssen. Es sei zu überprüfen, ob dies<br />
<strong>mit</strong> Ergänzungsbauten oder <strong>mit</strong> Abbruch und Neubau realisiert werden soll. (Die später<br />
erstellte Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass nur die Variante Abbruch und Neubau Sinn<br />
macht).<br />
2 Nutzwertanalyse der Siedlung <strong>Freistatt</strong><br />
Zwischen Dezember 2009 und Juni 2010 haben unter der Federführung des Planungsamtes<br />
Workshops 2 statt gefunden, <strong>mit</strong> dem Ziel, eine Entwicklungsstrategie für die Zukunft der<br />
Siedlung GBWG <strong>Freistatt</strong> festzulegen. Grundlage für diese Workshops bildete einerseits<br />
die unter 2.1 kurz zusammengefasste Studie von WMI Wittwer Marketing & Immobilien und<br />
zum anderen die begleitend zu den Workshops erarbeitete Machbarkeitsstudie von Gassner<br />
& Leuenberger (siehe 2.2).<br />
1 Werthaltigkeit und wirtschaftliches Potential, Studie Wittwer Marketing & Immobilien v. 29.01.2003<br />
2 Aktennotizen der Workshops und Zwischenbesprechungen vom 03.11.2009, 20.11.2009 (<strong>mit</strong> Skizzenheft), 15.01.2010 ,<br />
01.04.2010 , 04.05.2010 sowie 08.06.2010<br />
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2.1 Studie „Werthaltigkeit und wirtschaftliches Potenzial <strong>mit</strong> Entwicklungs- und Bewirtschaftungsstrategien<br />
Siedlung 2, Jägerweg Länggasse <strong>Thun</strong>“<br />
Im Auftrag der GBWG <strong>Freistatt</strong> <strong>Thun</strong> hat das Büro WMI Wittwer Marketing & Immobilien,<br />
Bern, auch für die Siedlung 2 der <strong>Freistatt</strong> (Baurechtparzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr. 966 und<br />
3967) Ende 2005 eine Studie 3 <strong>zur</strong> Werthaltigkeit und zum wirtschaftlichen Potential <strong>mit</strong><br />
Entwicklungs- und Bewirtschaftungsstrategien erstellt. Darin sind die Strategien Fortführung,<br />
Optimierung und Rückbau der Gebäude bewertet worden. Als dritte und neue Strategie<br />
wurde die „Neubebauung der Grundstücke <strong>mit</strong> einer deutlich höheren Ausnützungsziffer<br />
bewertet.<br />
Die Studie zeigt auf, dass der Weiterbestand und die Optimierung der bestehenden Gebäude<br />
einerseits auf Grund der fehlenden Wirtschaftlichkeit und andererseits wegen des<br />
veränderten Baustandards nicht sinnvoll ist. Für die Genossenschaft wäre zudem ein vollständiger<br />
Erhalt <strong>mit</strong> Erneuerung der Siedlung sowie ein Rückbau und Neubau der Siedlung<br />
finanziell kaum tragbar.<br />
Die Studie zeigt weiter auf, dass der heutige Zustand der Liegenschaften <strong>mit</strong> minimalem<br />
Unterhalt und ohne grössere Investitionen während längstens 10 Jahren gewährleistet werden<br />
kann. Vorbehalten bleiben Unterhalt und Investitionen, welche nicht voraussehbar sind<br />
und welche die Bewohnbarkeit der Gebäude nicht mehr gewährleisten würden. Dieser Zeitraum<br />
würde es der GBWG <strong>Freistatt</strong> zusätzlich ermöglichen, die Hypothekarschulden zu<br />
einem grossen Teil zu tilgen. Für die Genossenschaft wäre es <strong>mit</strong> einer tieferen hypothekarischen<br />
Belastung leichter, neues Kapital für die Erstellung von allfälligen Neubauten zu<br />
beschaffen. Rückbau und Neubau der Gebäude sollte in Etappen realisiert werden.<br />
Beim Szenario Rückbau und Neubau stellt der Prognosehorizont von 10 Jahren für die<br />
Baurechtgeberin für die Rücknahme der Baurechte wirtschaftlich die beste Lösung dar.<br />
Dieser Zeitraum ermöglicht der Grundeigentümerin, bei einer Aufzonung des Landes <strong>mit</strong><br />
einer Ausnützungsziffer von ca. 0.6 möglichst rasch von einer Wertsteigerung des Baulandes<br />
zu profitieren.<br />
2.2 Machbarkeitsstudie „Innensanierung der Mehrfamilienhäuser <strong>mit</strong> Umbau / Varianten“,<br />
Siedlung 2<br />
Auf Grund der Aussagen in der Studie der WMI Wittwer Marketing & Immobilien hat das<br />
Architekturbüro Gassner & Leuenberger, <strong>Thun</strong> eine Machbarkeitsstudie 4 für die Innensanierung<br />
der Mehrfamilienhäuser <strong>mit</strong> Umbau / Varianten erstellt.<br />
Darin wurde festgestellt, dass die Kosten für eine umfassende Renovation ca. 75 % der<br />
Neubaukosten betragen. Aus dieser Erkenntnis ergeben sich folgende weiteren Ergebnisse:<br />
- Die Genossenschaft könnte diese Investition nur verkraften, wenn die bestehenden Hypothekarschulden<br />
abbezahlt sind.<br />
- Durch die Überwälzung der Renovationskosten auf die Mietzinse würden diese dermassen<br />
erhöht, dass sie vergleichbar <strong>mit</strong> Mietzinsen von Neubauwohnungen wären.<br />
- Mit den Renovationen könnten die Raumangebote der einzelnen Wohnungen nicht verbessert<br />
werden.<br />
3 Werthaltigkeit und wirtschaftliches Potential <strong>mit</strong> Entwicklungs- und Bewirtschaftungsstrategien, Studie Wittwer Marketing &<br />
Immobilien v. 07.12.2005<br />
4 Machbarkeitsstudie Innensanierung der Mehrfamilienhäuser <strong>mit</strong> Umbau/Varianten, Gassner & Leuenberger vom 27. Mai<br />
2010<br />
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- Mit den Renovationen könnte Bauqualität und Baustandards nicht an diejenige von Neubauten<br />
gehoben werden.<br />
- Aufgrund dieser Ergebnisse konnte festgestellt werden, dass ebenfalls der Erhalt eines<br />
Teiles der Siedlung oder einer Häuserzeile nicht wirtschaftlich ist.<br />
Mit dieser Machbarkeitsstudie konnten die Aussagen in Pkt. 2.1 durch die Wittwer Marketing<br />
& Immobilien, Bern, bestätigt werden.<br />
Aufgrund der in Pkt. 2.1 und 2.2 zusammengefassten Ergebnisse aus den beiden Studien<br />
wurde beschlossen, das Szenario Rückbau und Neubau <strong>mit</strong> der Aufzonung des Landes<br />
weiterzuverfolgen.<br />
Der Vorstand der Genossenschaft steht hinter diesem Entscheid. Voraussetzung für die<br />
Umsetzung dieser Strategie ist aber das Einverständnis der Genossenschaftsversammlung.<br />
An der Generalversammlung 2011 wurde über einen Richtungsentscheid (konsultativer<br />
Beschluss) abgestimmt. Die Genossenschafter haben zu 2/3 der vorgeschlagenen Strategie<br />
zugestimmt.<br />
Der Beschluss über die die Rückgabe der Baurechte 966 und 3967 an die Stadt <strong>Thun</strong> wurde<br />
im Herbst 2013 durch die Genossenschaftsversammlung gefällt.<br />
3. Strategie Stadtentwicklung<br />
Mit der vorzeitigen Auflösung des Baurechtsvertrages und der geplanten Aufzonung des<br />
Landes kann die Strategie Stadtentwicklung, Schlüsselaufgabe 4 Wohnen, „Gezielte Erweiterung<br />
und Erneuerung des Wohngebietes“, und Schlüsselaufgabe 3 Bodenpolitik, „Wichtiges<br />
Instrument <strong>zur</strong> Initiierung und Beschleunigung des Stadtentwicklungsprozesses, Teilstrategie<br />
1, des Gemeinderates umgesetzt werden.<br />
4. <strong>Zone</strong>nplanänderung <strong>mit</strong> ZPP-Bestimmungen<br />
Nach einer <strong>Zone</strong>nplanänderung wird das Bauland einen massiv höheren Wert aufweisen.<br />
Da<strong>mit</strong> kann mehr Wohnfläche generiert und ein höherer Ertrag als <strong>mit</strong> der bestehenden<br />
Bebauung realisiert werden. Sofern das Bauland verkauft wird, kann der Mehrwert durch<br />
den Verkauf zum Marktpreis realisiert werden.<br />
Die Aufwertung der beiden Parzellen GBWG <strong>Freistatt</strong> <strong>mit</strong> einer Fläche von ca. 17'000 m 2<br />
und der Stadtparzellen <strong>Thun</strong>-Gbbl. Nr.1770 (4'612 m2) sowie 2919 (1'267 m2) durch die<br />
mögliche Aufzonung des Baulandes ist aus städtebaulicher Sicht unbedingt zu realisieren.<br />
Die Denkmalpflege hat am Workshop vom 08.06.2010 zum Rückbau der Siedlung <strong>Freistatt</strong><br />
2 mündlich seine Zustimmung erteilt und dies <strong>mit</strong> einem Brief 5 schriftlich bestätigt.<br />
Da<strong>mit</strong> fällt auch die Einstufung der Gebäude als „erhaltenswert“ im Bauinventar weg.<br />
Seitens der Denkmalpflege des Kantons Bern wurde der Vorbehalt angebracht, dass bei<br />
der Aufzonung die Qualitätssicherung der Siedlung wesentlich ist. Zur Optimierung der Gestaltung<br />
und Nutzung ist deshalb ein Architekturwettbewerb durchzuführen. Das aus dem<br />
Wettbewerb hervorgehende Richtprojekt bildet dann die Grundlage für eine Überbauungsordnung.<br />
5 Schreiben Denkmalpflege vom 17.10.2011<br />
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Der <strong>mit</strong> den ZPP-Bestimmungen festgelegte Rahmen für eine zukünftige Wohnüberbauung<br />
ist das Ergebnis verschiedener Workshops und Besprechungen (vgl. S.1) unter Einbezug<br />
externer Fachexperten. Die wesentlichen Erkenntnisse dieser Workshops in Bezug auf die<br />
ZPP-Bestimmungen können wie folgt zusammengefasst werden:<br />
Planungszweck:<br />
Es bietet sich die Chance, an dieser guten Wohnlage zeitgemässe Wohnungen <strong>mit</strong> hoher<br />
Wohnqualität zu realisieren. Es wird u.a. von Bedeutung sein, sorgfältig zu klären, welches<br />
die Zielgruppe für zukünftige Bewohner ist. Eine Marktstudie könnte Aufschluss über den<br />
Wohnungsmix geben, bevor das Nutzungsprogramm für einen Wettbewerb erarbeitet wird.<br />
Mit Sicherheit soll ein bedeutendes Wohnungsangebot für Familien realisiert werden.<br />
Nutzungsart und –mass:<br />
Die Spanne des zu realisierenden Nutzungsmasses wird <strong>mit</strong> einer AZ zwischen 0.55 bis 0.7<br />
bewusst weit gesteckt. Der Wettbewerb soll zeigen, welches Mass unter Berücksichtigung<br />
der Zielsetzung des haushälterischen Umgangs <strong>mit</strong> dem Boden bzw. der Verdichtung einerseits<br />
und der Einpassung in die bestehenden Quartierstrukturen und der Aussenraumqualität<br />
andererseits das richtige ist.<br />
Anhand von Volumenstudien am Modell wurde erkannt, dass es aus städtebaulicher Sicht<br />
im Kontext <strong>mit</strong> dem bestehenden Quartier nur eine 3-Geschossigkeit ohne Attika verträgt.<br />
Bei einer 3-geschossigen Bebauung wird es sehr anspruchsvoll sein, eine AZ von 0.7 unter<br />
Wahrung der Aussenraumqualitäten zu erreichen.<br />
Gestaltungsgrundsätze:<br />
Die in den Überbauungsvorschriften festgelegten Gestaltungsgrundsätze sind im Rahmen<br />
der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zu präzisieren, bzw. zu verfeinern.<br />
Erschliessungsgrundsätze:<br />
Es bietet sich <strong>mit</strong> einer Neuüberbauung die Chance, das Parkplatzproblem für die gesamte<br />
Siedlung <strong>Freistatt</strong> zu entschärfen, indem eine übergeordnete Parkierungsanlage für die<br />
gesamt Siedlung <strong>Freistatt</strong> – also auch für den Siedlungsteil 1 realisiert werden könnte (obwohl<br />
dieser nicht im Perimeter der ZPP liegt. Parkplätze für den Siedlungsteil 1 sollten<br />
wenn möglich <strong>mit</strong>tels privatrechtlichen Verträgen gesichert werden).<br />
5. Weiteres Vorgehen<br />
Folgende Schritte sind bisher erfolgt:<br />
- Einwilligung der Genossenschafter zum weiteren Vorgehen. Eine Informationsveranstaltung<br />
fand am 17. November 2010, im Hotel Freienhof statt. Nebst dem Vorstand der<br />
Genossenschaft waren auch Thomas Zumthurm, Leiter Amt für Stadtliegenschaften,<br />
sowie Heinz Berger, Präsident Interessengemeinschaft der Wohnbaugenossenschaften<br />
anwesend, um die Genossenschafter über die eingeschlagene Strategie zu informieren<br />
(Beschlüsse wurden keine gefällt).<br />
- Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde <strong>Thun</strong>, Planungsamt,<br />
dem Amt für Stadtliegenschaften als Grundeigentümerin und der Genossenschaft<br />
als Baurechtsnehmerin erfolgte am 24. November 2011.<br />
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- Abschluss einer Absichtserklärung zwischen den Parteien (Baurechtnehmerin und Baurechtgeberin)<br />
bezüglich vorzeitige Auflösung der Baurechte erfolgte am 24. November<br />
2011.<br />
- F+S-Sitzung Planungsamt: 11. März 2013<br />
- Eine GV fand am 22.03.2013 statt. Das Thema wurde nur informativ traktandiert, da<br />
noch keine handfesten Fakten auf dem Tisch sind. Die Abstimmung ist an einer ausserordentlichen<br />
GV im Herbst 13 oder an der ordentlichen GV im 2014 vorgesehen.<br />
Da<strong>mit</strong> die im Bericht beschriebene Strategie umgesetzt werden kann, sind folgende weitere<br />
Schritte erforderlich:<br />
Okt. ’13 GWBG Information und Abstimmung Genossenschaftsversammlung<br />
Okt. ‘13 Information Leist-Vorstand<br />
17.01.‘14 GR<br />
30.01.‘14 Publikation im Amtsanzeiger<br />
31.1.-3.3.‘14 Öffentliche Mitwirkung<br />
KW 06 öffentlicher Informationsanlass?<br />
März/April ‘14 Auswertung Mitwirkung<br />
Mai ’14 Überarbeitung z.Hd. kantonale Vorprüfung<br />
Juni – Aug. ‘14 Kantonale Vorprüfung<br />
Sept ‘14 Bereinigung<br />
Okt ‘14 GRB z.Hd. öffentliche Planauflage<br />
Nov ’14 Öffentliche Planauflage<br />
Dez/Jan ’15 Einspracheverhandlungen, Bereinigung und Einreichung an GR<br />
Feb ’15 GR z.Hd. SR<br />
März ’15 SR z.Hd. Gen. AGR<br />
bis Sommer ‘15 Genehmigung durch AGR<br />
bis Ende ‘15 Erarbeitung Wettbewerbsbedingungen<br />
2016 Wettbewerb<br />
Ende ‘16 Resultat Wettbewerb<br />
2017 Projektierung<br />
01.01.2018 Auflösung bestehender Baurechtsvertrag<br />
01.01.2018 theoretisch möglicher Baubeginn<br />
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