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Campus 21 - Franz Steindler

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2001 - Haushaltsvoranschlag<br />

Die Erstellung des Haushaltsvoranschlages für 2001 fällt in eine Zeit, in der die finanzielle<br />

Basis für die Gemeinden vom Gesetzgeber wieder einmal grundlegend umgestaltet wird. Für<br />

die Budgeterstellung gibt es somit eine veränderte Ausgangsbasis und zusätzliche<br />

Unbekannte. Die veränderte Ausgangsbasis erfolgt in der Verkleinerung der Abgabenbasis<br />

durch die vom Nationalrat beschlossene Abschaffung von ausschließlichen Gemeindeabgaben<br />

wie der Getränkesteuer und der Anzeigenabgabe und dem nicht vollständigen Ersatz für diese<br />

Abgaben.<br />

Die zusätzliche Unbekannte ist die nicht vorhersagbare Auswirkung des neuen<br />

Finanzausgleiches in Verbindung mit der Volkszählung 2001 für die nächsten Jahre. Konkret<br />

geht es bei der Volkszählung um die Anzahl der Hauptwohnsitze die unsere Gemeinde zum<br />

Stichtag 15. Mai 2001 haben wird. Als Gemeindevertreter haben wir die Pflicht alle<br />

Möglichkeiten auszuschöpfen und beizutragen, dass sich möglichst viele zur Heimatgemeinde<br />

Brunn am Gebirge bekennen und hier ihren Hauptwohnsitz begründen. Derzeit stehen wir bei<br />

rund 9.400 Hauptwohnsitzen und rund 2000 Zweitwohnsitzen. Nützen wir bis zum 15. Mai<br />

2001 alle Chancen die sich bieten, es werden zusätzliche Chancen für unsere Gemeinde sein.<br />

Mit einem Volumen von rund 205,3 Mio ATS im ordentlichen Haushalt und ein Volumen<br />

von 84,0 Mio ATS im außerordentlichen Haushalt haben wir einen ambitionierten<br />

Voranschlag vor uns liegen, der neue Schwerpunktsetzungen in der Gemeindeentwicklung<br />

zum Inhalt hat.<br />

War unser Schwerpunkt bisher beim Auf- und Ausbau von Infrastruktureinrichtungen<br />

(Wasser, Kanal, Baulandaufschließung, Straßenbau etc.) wird der Schwerpunkt in<br />

zunehmenden Maße auf die sogenannten „weichen“ Standortfaktoren der Gemeinde gelegt.<br />

Es geht konkret um die weiteren Entwicklungsschritte im Bildungs-, Kultur-, Sozial- und<br />

Bürgerservicebereich.<br />

Die Gemeinde hat nach meinem Verständnis die öffentliche Aufgabe in diesen Bereichen<br />

Vorraussetzungen zu schaffen und Anreize zu geben.<br />

Damit sich Sozial-, Bildungs- und kulturelle Aktivitäten im gewünschten Umfang entwickeln<br />

können, wird die öffentliche Hand immer Grundlagen schaffen und vorfinanzieren müssen;<br />

erst auf dieser Basis können sich private Initiativen entwickeln und Aufgaben wahrnehmen.<br />

In diesem Zusammenhang ist es durchaus angebracht über die Sinnhaftigkeit und<br />

Zweckmäßigkeit von Schulden für öffentliche Investitionen nachzudenken. Fürchten wir uns<br />

weniger vor diesen Schulden als vor einem Staatswesen, das sich dieser öffentlichen<br />

Aufgaben nicht mehr bewusst ist.<br />

Natürlich müssen Schulden leist- und finanzierbar sein. Mit der Teilausgliederung der<br />

Gebührenhaushalte Wasser, Kanal, Müll sowie Wohn- und Geschäftsgebäude in „Betriebe<br />

mit marktbestimmter Tätigkeit“ und der Bestellung von dafür verantwortlichen<br />

Betriebsleitern hat der Gemeinderat schon rechtzeitig die rechtlichen Voraussetzungen für die<br />

wirtschaftliche Führung der genannten Aufgabenbereiche geschaffen. Mit der<br />

Vollausgliederung des Sozialzentrums wurde ein noch weitgehender Schritt gesetzt.<br />

Insgesamt sind das Maßnahmen, die die Chancen und Möglichkeiten der Gemeinde<br />

kostengünstig zu wirtschaften wesentlich erhöhen.<br />

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