Campus 21 - Franz Steindler
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2001 - Haushaltsvoranschlag<br />
Die Erstellung des Haushaltsvoranschlages für 2001 fällt in eine Zeit, in der die finanzielle<br />
Basis für die Gemeinden vom Gesetzgeber wieder einmal grundlegend umgestaltet wird. Für<br />
die Budgeterstellung gibt es somit eine veränderte Ausgangsbasis und zusätzliche<br />
Unbekannte. Die veränderte Ausgangsbasis erfolgt in der Verkleinerung der Abgabenbasis<br />
durch die vom Nationalrat beschlossene Abschaffung von ausschließlichen Gemeindeabgaben<br />
wie der Getränkesteuer und der Anzeigenabgabe und dem nicht vollständigen Ersatz für diese<br />
Abgaben.<br />
Die zusätzliche Unbekannte ist die nicht vorhersagbare Auswirkung des neuen<br />
Finanzausgleiches in Verbindung mit der Volkszählung 2001 für die nächsten Jahre. Konkret<br />
geht es bei der Volkszählung um die Anzahl der Hauptwohnsitze die unsere Gemeinde zum<br />
Stichtag 15. Mai 2001 haben wird. Als Gemeindevertreter haben wir die Pflicht alle<br />
Möglichkeiten auszuschöpfen und beizutragen, dass sich möglichst viele zur Heimatgemeinde<br />
Brunn am Gebirge bekennen und hier ihren Hauptwohnsitz begründen. Derzeit stehen wir bei<br />
rund 9.400 Hauptwohnsitzen und rund 2000 Zweitwohnsitzen. Nützen wir bis zum 15. Mai<br />
2001 alle Chancen die sich bieten, es werden zusätzliche Chancen für unsere Gemeinde sein.<br />
Mit einem Volumen von rund 205,3 Mio ATS im ordentlichen Haushalt und ein Volumen<br />
von 84,0 Mio ATS im außerordentlichen Haushalt haben wir einen ambitionierten<br />
Voranschlag vor uns liegen, der neue Schwerpunktsetzungen in der Gemeindeentwicklung<br />
zum Inhalt hat.<br />
War unser Schwerpunkt bisher beim Auf- und Ausbau von Infrastruktureinrichtungen<br />
(Wasser, Kanal, Baulandaufschließung, Straßenbau etc.) wird der Schwerpunkt in<br />
zunehmenden Maße auf die sogenannten „weichen“ Standortfaktoren der Gemeinde gelegt.<br />
Es geht konkret um die weiteren Entwicklungsschritte im Bildungs-, Kultur-, Sozial- und<br />
Bürgerservicebereich.<br />
Die Gemeinde hat nach meinem Verständnis die öffentliche Aufgabe in diesen Bereichen<br />
Vorraussetzungen zu schaffen und Anreize zu geben.<br />
Damit sich Sozial-, Bildungs- und kulturelle Aktivitäten im gewünschten Umfang entwickeln<br />
können, wird die öffentliche Hand immer Grundlagen schaffen und vorfinanzieren müssen;<br />
erst auf dieser Basis können sich private Initiativen entwickeln und Aufgaben wahrnehmen.<br />
In diesem Zusammenhang ist es durchaus angebracht über die Sinnhaftigkeit und<br />
Zweckmäßigkeit von Schulden für öffentliche Investitionen nachzudenken. Fürchten wir uns<br />
weniger vor diesen Schulden als vor einem Staatswesen, das sich dieser öffentlichen<br />
Aufgaben nicht mehr bewusst ist.<br />
Natürlich müssen Schulden leist- und finanzierbar sein. Mit der Teilausgliederung der<br />
Gebührenhaushalte Wasser, Kanal, Müll sowie Wohn- und Geschäftsgebäude in „Betriebe<br />
mit marktbestimmter Tätigkeit“ und der Bestellung von dafür verantwortlichen<br />
Betriebsleitern hat der Gemeinderat schon rechtzeitig die rechtlichen Voraussetzungen für die<br />
wirtschaftliche Führung der genannten Aufgabenbereiche geschaffen. Mit der<br />
Vollausgliederung des Sozialzentrums wurde ein noch weitgehender Schritt gesetzt.<br />
Insgesamt sind das Maßnahmen, die die Chancen und Möglichkeiten der Gemeinde<br />
kostengünstig zu wirtschaften wesentlich erhöhen.<br />
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