Die Heiz- und Nebenkostenabrechnung
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Merkblatt für Mieterinnen <strong>und</strong> Mieter<br />
Nebenkosten nicht rechtzeitig bezahlen. Eine kurzfristige Kündigung wegen<br />
Zahlungsverzugs ist allerdings nur zulässig, wenn die betreffende Forderung<br />
klar ausgewiesen <strong>und</strong> unbestritten ist. <strong>Die</strong>s trifft auf die Nachforderung von<br />
Nebenkosten nicht zu, wenn Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden sind.<br />
Um sich vor einer kurzfristigen Kündigung wegen Verzugs bei der Nachzahlung<br />
von Nebenkosten zu schützen, sollten Sie aber spätestens dann die<br />
Mietschlichtungsbehörde anrufen, wenn Ihnen die Vermieterschaft eine<br />
Zahlungsfrist ansetzt <strong>und</strong> die Kündigung androht.<br />
Mieterinnen- <strong>und</strong> Mieterverband<br />
www.mieterverband.ch<br />
Zu empfehlen ist zudem, den Teil der Nebenkosten, den Sie nicht<br />
beanstanden, vorweg zu bezahlen. Dann kann man Ihnen aus der<br />
Zahlungsverweigerung sicher keinen Strick drehen.<br />
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