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Die Heiz- und Nebenkostenabrechnung

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Merkblatt für Mieterinnen <strong>und</strong> Mieter<br />

beurteilen können. Dann haben Sie die Möglichkeit, mit den Kopien die<br />

Rechtsberatung des örtlichen Mieterinnen- <strong>und</strong> Mieterverbands aufzusuchen.<br />

Mieterinnen- <strong>und</strong> Mieterverband<br />

www.mieterverband.ch<br />

Misslungene Rache<br />

Mit hochrotem Kopf sass er da, der Vermieter, als Claudia A. die Belege zur <strong>Nebenkostenabrechnung</strong><br />

zu sehen wünschte. Claudia war klar: der Mann kochte innerlich.<br />

Als Patriarch alter Schule konnte er nicht akzeptieren, dass eine Mieterin seine Abrechnung<br />

hinterfragt. Trotzdem klaubte er den Ordner mit den Belegen hervor. Jetzt,<br />

drei Monate später, kommt aber die Retourkutsche. Claudia erhält die Kündigung.<br />

Muss sie jetzt ausziehen? Nein, das muss sie nicht. Sie kann die Kündigung innert 30<br />

Tagen bei der Mietschlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten. Da es auf der<br />

Hand liegt, dass die Kündigung einen Racheakt darstellt, hat sie gute Erfolgsaussichten,<br />

dass die Kündigung ungültig ist.<br />

Falls Sie sich die Belege zu den Nebenkosten ansehen, sollten Sie darauf<br />

achten, dass nicht nur die Brennstoffeinkäufe belastet, sondern auch die<br />

Restbestände am Ende der Abrechnungsperiode korrekt gutgeschrieben<br />

werden. Aufpassen müssen Sie zudem, dass die Vermieterschaft allfällige<br />

Rabatte von Brennstofflieferanten an die Mieterinnen <strong>und</strong> Mieter weitergibt.<br />

<strong>Die</strong>se darf mit den Nebenkosten nämlich keinen Gewinn machen, sondern nur<br />

die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen.<br />

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