Die Heiz- und Nebenkostenabrechnung
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Merkblatt für Mieterinnen <strong>und</strong> Mieter<br />
beurteilen können. Dann haben Sie die Möglichkeit, mit den Kopien die<br />
Rechtsberatung des örtlichen Mieterinnen- <strong>und</strong> Mieterverbands aufzusuchen.<br />
Mieterinnen- <strong>und</strong> Mieterverband<br />
www.mieterverband.ch<br />
Misslungene Rache<br />
Mit hochrotem Kopf sass er da, der Vermieter, als Claudia A. die Belege zur <strong>Nebenkostenabrechnung</strong><br />
zu sehen wünschte. Claudia war klar: der Mann kochte innerlich.<br />
Als Patriarch alter Schule konnte er nicht akzeptieren, dass eine Mieterin seine Abrechnung<br />
hinterfragt. Trotzdem klaubte er den Ordner mit den Belegen hervor. Jetzt,<br />
drei Monate später, kommt aber die Retourkutsche. Claudia erhält die Kündigung.<br />
Muss sie jetzt ausziehen? Nein, das muss sie nicht. Sie kann die Kündigung innert 30<br />
Tagen bei der Mietschlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten. Da es auf der<br />
Hand liegt, dass die Kündigung einen Racheakt darstellt, hat sie gute Erfolgsaussichten,<br />
dass die Kündigung ungültig ist.<br />
Falls Sie sich die Belege zu den Nebenkosten ansehen, sollten Sie darauf<br />
achten, dass nicht nur die Brennstoffeinkäufe belastet, sondern auch die<br />
Restbestände am Ende der Abrechnungsperiode korrekt gutgeschrieben<br />
werden. Aufpassen müssen Sie zudem, dass die Vermieterschaft allfällige<br />
Rabatte von Brennstofflieferanten an die Mieterinnen <strong>und</strong> Mieter weitergibt.<br />
<strong>Die</strong>se darf mit den Nebenkosten nämlich keinen Gewinn machen, sondern nur<br />
die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen.<br />
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