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Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
gelten ausschließlich, das heißt unter<br />
Ausschluss aller entgegenstehenden AGB<br />
des Kunden oder Auftraggebers, und für alle<br />
Verträge, die mit dem <strong>news</strong> <strong>verlag</strong> zustande<br />
kommen.<br />
1. „Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der<br />
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder<br />
mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden<br />
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift<br />
oder im Internet zum Zweck der Verbreitung.<br />
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2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung<br />
innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen<br />
und verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos;<br />
der Verlag ist berechtigt, die Zahlung des<br />
vereinbarten Anzeigenpreises zu verlangen. Ist im<br />
Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf<br />
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag<br />
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten<br />
Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige<br />
innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen<br />
und veröffentlicht wird.<br />
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb<br />
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten<br />
Frist über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge<br />
hinaus weitere Anzeigen vorbehaltlich<br />
der Kapazitäten des Verlages abzurufen.<br />
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht<br />
erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,<br />
so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger<br />
Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem<br />
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme<br />
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten,<br />
wenn die Nichterfüllung nicht auf höherer<br />
Gewalt beruht.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen<br />
5. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen<br />
in bestimmten Nummern, bestimmten<br />
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der<br />
Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber<br />
erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage<br />
in bestimmten Nummern, Ausgaben<br />
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift<br />
erscheinen soll und dies vom Verlag ausdrücklich<br />
bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen<br />
werden, soweit dies technisch möglich ist, in der<br />
jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies<br />
der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.<br />
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen<br />
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar<br />
sind, werden als solche mit dem Wort “Anzeige”<br />
deutlich gemacht.<br />
7. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen<br />
in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen<br />
und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.<br />
8. Der Verlag behält sich das Recht vor,<br />
Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im<br />
Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge<br />
wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der<br />
technischen Form nach einheitlichen, sachlich<br />
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages<br />
abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze<br />
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder<br />
deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar<br />
ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,<br />
Annahmestellen oder Vertretern<br />
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für<br />
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der<br />
Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,<br />
die durch Format oder Aufmachung beim Leser<br />
den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung<br />
oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen<br />
enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung<br />
eines Auftrages wird dem Auftraggeber<br />
unverzüglich mitgeteilt.<br />
9. Der Verlag ist nach billigem Ermessen berechtigt,<br />
in Printmedien erscheinende Anzeigen<br />
in Online-Dienste des Verlages und ggf. seiner<br />
Online-Kooperationspartner einzustellen.<br />
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes<br />
und einwandfreier Druckunterlagen<br />
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.<br />
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte<br />
Druckunterlagen fordert der Verlag<br />
unverzüglich Ersatz. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen<br />
Beilagen sind die entstandenen Kosten<br />
zu ersetzen.<br />
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen<br />
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt<br />
die Verantwortung für die Prüfung der zurückgesandten<br />
Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt<br />
alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb<br />
der bei Übersendung des Probeabzuges gesetzten<br />
Frist zugehen. Sendet der Auftraggeber den<br />
ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht<br />
fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung<br />
zum Druck unwiderruflich als erteilt.<br />
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften<br />
gegeben, so wird die nach Art<br />
der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe<br />
der Berechnung zugrunde gelegt.<br />
Platzierungsvorgaben gelten gegen Preisaufschlag<br />
als Auftragsbestandteil nur bei ausdrücklicher<br />
Bestätigung durch den Verlag.<br />
13. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen<br />
bzw. Änderungen übernimmt der Verlag keine<br />
Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Telefonische<br />
Abbestellungen sind nicht möglich. Sie<br />
müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum<br />
Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem<br />
Verlag vorliegen. Für bis dahin bereits gesetzte<br />
Anzeigen werden die Satzkosten berechnet.<br />
14. Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit<br />
der Anzeigen trägt allein der Auftraggeber<br />
die Verantwortung. Der Verlag ist nicht<br />
verpflichtet, zu prüfen, ob durch Aufträge und<br />
Anzeigen Rechte Dritter beeinträchtigt werden.<br />
Lässt sich der Auftraggeber bei der Gestaltung<br />
und Formulierung von Anzeigen durch Verlagsmitarbeiter<br />
beraten, so geschieht dies unverbindlich<br />
und unter Ausschluss einer Haftung<br />
durch den Verlag. Unterlagen, Texte, Lichtbilder<br />
oder Dateien, die der Auftraggeber dem Verlag<br />
überlässt, hat der Auftraggeber nur soweit zulässig<br />
und frei von Rechten Dritter zur Verfügung<br />
zu stellen. Dem Auftraggeber obliegt es,<br />
die Verwertungsrechte an Druckvorlagen zu<br />
beschaffen, nachzuweisen und zu überlassen<br />
sowie den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen<br />
und alle Nachteile zu erstatten, die<br />
dem Verlag aus der Verwendung von Vorlagen<br />
des Auftraggebers und der Ausführung des<br />
Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig abbestellt<br />
wurde, erwachsen. Dies gilt insbesondere<br />
für Ansprüche aus Verstößen gegen das Wettbewerbs-,<br />
Marken- oder Urheberrecht. Durch<br />
Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet<br />
sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung<br />
einer Gegendarstellung zu tragen, die<br />
sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten<br />
Anzeige beziehen. In einem solchen<br />
Fall errechnen sich die Kosten nach Maßgabe<br />
des jeweiligen gültigen Anzeigentarifs.<br />
15. Der Verlag gewährleistet die für den belegten<br />
Titel übliche Druck- und Wiedergabequalität<br />
im Rahmen der durch die Vorlagen gegebenen<br />
Möglichkeiten. Reklamationen müssen – außer<br />
bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb<br />
von vier Wochen nach Eingang von Rechnung<br />
und Beleg geltend gemacht werden. Der Auftraggeber<br />
hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,<br />
unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck<br />
der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung<br />
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur<br />
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige<br />
beeinträchtigt wurde; dies gilt nicht für unwesentliche<br />
Fehler. Lässt der Verlag eine ihm hier-