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Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

gelten ausschließlich, das heißt unter<br />

Ausschluss aller entgegenstehenden AGB<br />

des Kunden oder Auftraggebers, und für alle<br />

Verträge, die mit dem <strong>news</strong> <strong>verlag</strong> zustande<br />

kommen.<br />

1. „Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der<br />

Vertrag über die Veröffentlichung einer oder<br />

mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden<br />

oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift<br />

oder im Internet zum Zweck der Verbreitung.<br />

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2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung<br />

innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen<br />

und verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos;<br />

der Verlag ist berechtigt, die Zahlung des<br />

vereinbarten Anzeigenpreises zu verlangen. Ist im<br />

Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf<br />

einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag<br />

innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten<br />

Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige<br />

innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen<br />

und veröffentlicht wird.<br />

3. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb<br />

der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten<br />

Frist über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge<br />

hinaus weitere Anzeigen vorbehaltlich<br />

der Kapazitäten des Verlages abzurufen.<br />

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht<br />

erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,<br />

so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger<br />

Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem<br />

gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme<br />

entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten,<br />

wenn die Nichterfüllung nicht auf höherer<br />

Gewalt beruht.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen<br />

5. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen<br />

in bestimmten Nummern, bestimmten<br />

Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der<br />

Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber<br />

erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage<br />

in bestimmten Nummern, Ausgaben<br />

oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift<br />

erscheinen soll und dies vom Verlag ausdrücklich<br />

bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen<br />

werden, soweit dies technisch möglich ist, in der<br />

jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies<br />

der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.<br />

6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen<br />

Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar<br />

sind, werden als solche mit dem Wort “Anzeige”<br />

deutlich gemacht.<br />

7. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen<br />

in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen<br />

und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.<br />

8. Der Verlag behält sich das Recht vor,<br />

Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im<br />

Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge<br />

wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der<br />

technischen Form nach einheitlichen, sachlich<br />

gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages<br />

abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze<br />

oder behördliche Bestimmungen verstößt oder<br />

deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar<br />

ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,<br />

Annahmestellen oder Vertretern<br />

aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für<br />

den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der<br />

Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,<br />

die durch Format oder Aufmachung beim Leser<br />

den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung<br />

oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen<br />

enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung<br />

eines Auftrages wird dem Auftraggeber<br />

unverzüglich mitgeteilt.<br />

9. Der Verlag ist nach billigem Ermessen berechtigt,<br />

in Printmedien erscheinende Anzeigen<br />

in Online-Dienste des Verlages und ggf. seiner<br />

Online-Kooperationspartner einzustellen.<br />

10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes<br />

und einwandfreier Druckunterlagen<br />

oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.<br />

Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte<br />

Druckunterlagen fordert der Verlag<br />

unverzüglich Ersatz. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen<br />

Beilagen sind die entstandenen Kosten<br />

zu ersetzen.<br />

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen<br />

Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt<br />

die Verantwortung für die Prüfung der zurückgesandten<br />

Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt<br />

alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb<br />

der bei Übersendung des Probeabzuges gesetzten<br />

Frist zugehen. Sendet der Auftraggeber den<br />

ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht<br />

fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung<br />

zum Druck unwiderruflich als erteilt.<br />

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften<br />

gegeben, so wird die nach Art<br />

der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe<br />

der Berechnung zugrunde gelegt.<br />

Platzierungsvorgaben gelten gegen Preisaufschlag<br />

als Auftragsbestandteil nur bei ausdrücklicher<br />

Bestätigung durch den Verlag.<br />

13. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen<br />

bzw. Änderungen übernimmt der Verlag keine<br />

Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Telefonische<br />

Abbestellungen sind nicht möglich. Sie<br />

müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum<br />

Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem<br />

Verlag vorliegen. Für bis dahin bereits gesetzte<br />

Anzeigen werden die Satzkosten berechnet.<br />

14. Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit<br />

der Anzeigen trägt allein der Auftraggeber<br />

die Verantwortung. Der Verlag ist nicht<br />

verpflichtet, zu prüfen, ob durch Aufträge und<br />

Anzeigen Rechte Dritter beeinträchtigt werden.<br />

Lässt sich der Auftraggeber bei der Gestaltung<br />

und Formulierung von Anzeigen durch Verlagsmitarbeiter<br />

beraten, so geschieht dies unverbindlich<br />

und unter Ausschluss einer Haftung<br />

durch den Verlag. Unterlagen, Texte, Lichtbilder<br />

oder Dateien, die der Auftraggeber dem Verlag<br />

überlässt, hat der Auftraggeber nur soweit zulässig<br />

und frei von Rechten Dritter zur Verfügung<br />

zu stellen. Dem Auftraggeber obliegt es,<br />

die Verwertungsrechte an Druckvorlagen zu<br />

beschaffen, nachzuweisen und zu überlassen<br />

sowie den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen<br />

und alle Nachteile zu erstatten, die<br />

dem Verlag aus der Verwendung von Vorlagen<br />

des Auftraggebers und der Ausführung des<br />

Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig abbestellt<br />

wurde, erwachsen. Dies gilt insbesondere<br />

für Ansprüche aus Verstößen gegen das Wettbewerbs-,<br />

Marken- oder Urheberrecht. Durch<br />

Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet<br />

sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung<br />

einer Gegendarstellung zu tragen, die<br />

sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten<br />

Anzeige beziehen. In einem solchen<br />

Fall errechnen sich die Kosten nach Maßgabe<br />

des jeweiligen gültigen Anzeigentarifs.<br />

15. Der Verlag gewährleistet die für den belegten<br />

Titel übliche Druck- und Wiedergabequalität<br />

im Rahmen der durch die Vorlagen gegebenen<br />

Möglichkeiten. Reklamationen müssen – außer<br />

bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb<br />

von vier Wochen nach Eingang von Rechnung<br />

und Beleg geltend gemacht werden. Der Auftraggeber<br />

hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,<br />

unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck<br />

der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung<br />

oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur<br />

in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige<br />

beeinträchtigt wurde; dies gilt nicht für unwesentliche<br />

Fehler. Lässt der Verlag eine ihm hier-

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