Informationen BSM 2013_dt.indd - Polizei - Kanton Bern
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Grundfunktionen<br />
im ZS<br />
Zuteilung<br />
Einteilung<br />
Stabsassistent, Betreuer, Pionier, Koch, Materialwart, Anlagewart.<br />
Die Zuteilung zu einer Grundfunktion erfolgt aufgrund des Bedarfs der<br />
ZSO, der Eignung des AdZS und der ärztlichen Beurteilung anlässlich<br />
der Rekrutierung durch den Bund.<br />
Die Einteilung erfolgt anlässlich der Rekrutierung in diejenige ZSO, welcher<br />
die Wohngemeinde des Pflichtigen angehört.<br />
Der Entscheid über die Einteilung in eine benachbarte ZSO oder in die<br />
Reserve obliegt der ZSO, welcher der Pflichtige angehört.<br />
Über die Einteilung in eine kantonale Formation entscheidet der <strong>Kanton</strong>.<br />
Freiwilliger<br />
Schutzdienst<br />
Schriftliche Gesuche für Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten wollen,<br />
sind an folgende Stellen zu richten:<br />
an die zuständige ZSO: für eine Einteilung in einer kommunalen ZSO<br />
an die AZB:<br />
für eine Einteilung in <strong>Kanton</strong>alen Formationen.<br />
Die ZSO, respektive der <strong>Kanton</strong> für die Dienstleistung in <strong>Kanton</strong>alen Formationen,<br />
entscheidet über das Gesuch. Wer die Schutzdienstpflicht<br />
freiwillig übernimmt, verpflichtet sich für mindestens 3 Jahre und ist in<br />
Rechten und Pflichten allen anderen AdZS gleichgestellt. Eine gleichzeitige<br />
Dienstleistung in der Armee und im Zivilschutz ist ausgeschlossen.<br />
Die Übernahme der Schutzdienstpflicht auf freiwilliger Basis ist mit dem<br />
Arbeitgeber abzusprechen und zu vereinbaren.<br />
Reserve<br />
<strong>Kanton</strong>ale<br />
Formation<br />
Die ZSO entscheiden über die direkte Einteilung in die nicht ausgebildete<br />
Reserve oder die vorzeitige Einteilung in die ausgebildete Reserve.<br />
Die <strong>Kanton</strong>ale Formation übernimmt folgende Aufgaben:<br />
Führungsunterstützung für das <strong>Kanton</strong>ale Führungsorgan (KFO)<br />
und die Verwaltungskreisführungsorgane (VKFO)<br />
Unterstützung der betroffenen Gemeinden mit Telematikmitteln<br />
(POLYCOM)<br />
Unterstützung bei der Vorbeugung mit mobilen Hochwassersperren<br />
Überwachung von Stauanlagen<br />
Unterstützung von Grossanlässen und Grossereignissen<br />
ABC-Schutz<br />
Betrieb einer Kontaktstelle nach Störfall in einem Kernkraftwerk<br />
Einsätze<br />
Katastrophen und Notlagen<br />
Das Aufgebot erfolgt ereignisbezogen und damit kurzfristig. Es ist demzufolge<br />
nicht planbar.<br />
Die Dienstleistungen sind zeitlich unbeschränkt.<br />
Instandstellungsarbeiten<br />
Das Aufgebot kann kurzfristig auf Grund der Dringlichkeit der Arbeiten<br />
erfolgen. Die Dienstleistung ist auf 14 Tage pro Ereignis und Schutzdienstleistenden<br />
beschränkt. Kader und Spezialisten zusätzlich 4 Tage.<br />
Care Team<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><br />
Zur Unterstützung der Führungsorgane stehen die Führungskoordinatoren<br />
zur Verfügung.<br />
Das Care Team des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> leistet psychologische und seelsorgerliche<br />
erste Hilfe bei traumatisierenden Alltagsereignissen, Katastrophen<br />
und Notlagen. Ziel dieser psychosozialen Nothilfe ist eine rasche<br />
Stabilisierung und Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von Betroffenen.<br />
Die Einsatzkräfte des Care Teams des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> können im<br />
Bedarfsfall rund um die Uhr durch die Einsatzverantwortlichen der <strong>Polizei</strong><br />
und der Rettungsdienste über die Sanitätsnotrufzentrale 144 alarmiert<br />
und angefordert werden.<br />
Aufgebot<br />
Einsätze zugunsten der Gemeinschaft<br />
Dabei handelt es sich um Einsätze in den Gemeinden oder um Unterstützung<br />
von Anlässen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene.<br />
Für jeden Einsatz zugunsten der Gemeinschaft muss der Gesuchsteller<br />
vorgängig an die zuständige Behörde für den Zivilschutz ein Gesuch<br />
einreichen. Eine Bewilligung des <strong>Kanton</strong>s ist erforderlich. Einsätze zugunsten<br />
der Gemeinschaft sind auf 21 Tage pro Jahr und Schutzdienstleistenden<br />
beschränkt.<br />
Aufgebote zu Dienstleistungen des Zivilschutzes erfolgen in der Regel<br />
schriftlich und mindestens 42 Tage vor der Dienstleistung. Kürzere<br />
Fristen sind zulässig, wenn die Art des Einsatzes eine sechswöchige<br />
Frist nicht zulässt (z. B. bei Katastrophen und in Notlagen).<br />
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