Pflege zu Hause - Sanitätshaus Burbach + Goetz
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<strong>Pflege</strong>zeit<br />
Tritt bei nahen Angehörigen akut eine <strong>Pflege</strong>situation auf, so haben Arbeitnehmer<br />
Anspruch auf eine kleine <strong>Pflege</strong>zeit. Das ist eine kurzzeitige, unbezahlte Freistellung von<br />
bis <strong>zu</strong> zehn Arbeitstagen. In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer sozial versichert, bezieht aber<br />
kein Gehalt. Außerdem gibt es den Anspruch auf eine große <strong>Pflege</strong>zeit. Dies ist ein unbezahlter<br />
<strong>Pflege</strong>urlaub von bis <strong>zu</strong> sechs Monaten. Vorausset<strong>zu</strong>ng: Der Beschäftigte muss<br />
den Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.<br />
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege<br />
In manchen Fällen können pflegebedürftige Personen zwar in ihrer eigenen Wohnung<br />
leben, eine fachgerechte <strong>Pflege</strong> ist aber nicht möglich, weil z. B. auch nachts eine ständige<br />
Betreuung nötig ist. Je nach <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit werden Aufwendungen in <strong>Pflege</strong>stufe I<br />
bis 450,– €, in Stufe II bis 1.100,– € und in Stufe III bis 1.550,– € monatlich übernommen<br />
(ab 1.1.2012).<br />
Kurzzeitpflege<br />
Wenn die häusliche <strong>Pflege</strong> vorübergehend nicht, noch nicht oder noch nicht ausreichend<br />
sichergestellt werden kann und die Betreuung in einer teilstationären Einrichtung nicht<br />
ausreicht, übernimmt die <strong>Pflege</strong>kasse die Kosten für Kurzzeitpflege.<br />
Gründe hierfür können die Übergangszeit nach einer stationären Behandlung in einem<br />
Krankenhaus, einer Rehabilitationsanstalt, einem Sanatorium oder sonstige Krisensituationen<br />
sein. Die Kurzzeitpflege findet in einer vollstationären Einrichtung statt<br />
und wird von der <strong>Pflege</strong>kasse für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr bewilligt.<br />
Die Kosten werden bei Bestehen einer <strong>Pflege</strong>stufe bis maximal 1.550,– € übernommen,<br />
wobei die Kosten für Unterkunft und Verpflegung allein <strong>zu</strong> tragen sind.<br />
Leistungen <strong>zu</strong>r sozialen Sicherung der <strong>Pflege</strong>person<br />
»Selbstbeschaffte <strong>Pflege</strong>personen« im Sinne des <strong>Pflege</strong>VG sind Personen, die nicht<br />
erwerbsmäßig einen <strong>Pflege</strong>bedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen<br />
Umgebung pflegen.<br />
Die Vergütung für die <strong>Pflege</strong>tätigkeit darf das gesetzliche <strong>Pflege</strong>geld nicht überschreiten.<br />
Für die <strong>Pflege</strong>personen übernimmt die <strong>Pflege</strong>versicherung Beiträge <strong>zu</strong>r gesetzlichen<br />
Rentenversicherung, wenn die <strong>Pflege</strong>person regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden<br />
wöchentlich erwerbstätig ist. Dabei richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem Schweregrad<br />
der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit und dem sich daraus ergebenden Umfang notwendiger<br />
<strong>Pflege</strong>tätigkeit. Darüber hinaus werden die <strong>Pflege</strong> personen während der pflegerischen<br />
Tätigkeit beitragsfrei in den Schutz der gesetzlichen Unfall ver sicherung einbezogen.<br />
<strong>Pflege</strong>kurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche <strong>Pflege</strong>personen<br />
Zur Unterstüt<strong>zu</strong>ng der <strong>Pflege</strong>personen und <strong>zu</strong>r Verbesserung der Qualität der häuslichen<br />
<strong>Pflege</strong> bieten <strong>Pflege</strong>kassen <strong>Pflege</strong>kurse an. Diese sollen Kenntnisse, Fertigkeiten<br />
und Fähigkeiten <strong>zu</strong>r Erleichterung und Verbesserung der <strong>Pflege</strong> und Betreuung vermitteln.<br />
Die Kurse können auch in der häuslichen Umgebung des <strong>Pflege</strong>bedürftigen<br />
stattfinden.<br />
<strong>Pflege</strong>beratung/<strong>Pflege</strong>stützpunkt<br />
Seit dem 1. Januar 2009 haben Versicherte, die Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung<br />
beziehen, gesetzlichen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine/<br />
einen <strong>Pflege</strong>berater/in. Sie helfen und unterstützen <strong>zu</strong>m Beispiel bei der Zusammenstellung<br />
der unterschiedlichen Leistungsangebote, die ein Betroffener in Anspruch<br />
nehmen möchte. Die <strong>Pflege</strong>kasse gibt Auskunft, wo sich ein <strong>Pflege</strong>stützpunkt befindet.<br />
Vollstationäre <strong>Pflege</strong><br />
Ist stationäre <strong>Pflege</strong> erforderlich, übernimmt die <strong>Pflege</strong>versicherung die pflegebedingten<br />
Aufwendungen (siehe Seite 9). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der<br />
Versicherte – wie bei der häuslichen <strong>Pflege</strong> auch – selbst tragen.<br />
Für <strong>Pflege</strong>bedürftige in einer Einrichtung der Behindertenhilfe dürfen die Aufwendungen<br />
im Einzel fall monatlich 256,– € nicht überschreiten.<br />
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