Pflege zu Hause - Sanitätshaus Burbach + Goetz
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Exkurs: Was ist Demenz?<br />
Die wörtliche Überset<strong>zu</strong>ng lautet »Weg vom Geist« bzw. »ohne Geist« und charakterisiert<br />
damit das wesentliche Merkmal von Demenzerkrankungen, nämlich den Verlust der geistigen<br />
Leistungsfähigkeit und damit den Verlust des selbstbestimmten Lebens. Am Anfang<br />
der Krankheit stehen Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und der Merkfähigkeit, in<br />
ihrem weiteren Verlauf verschwinden auch bereits eingeprägte Inhalte des Langzeitgedächtnisses,<br />
so dass die Betroffenen <strong>zu</strong>nehmend die während ihres Lebens erworbenen<br />
Fähigkeiten und Fertigkeiten verlieren. Die Erkrankungszahlen steigen mit dem Lebensalter.<br />
Es werden primäre und sekundäre Demenzformen unterschieden. Die häufigste Form der<br />
Demenz erkrankungen ist mit ca. 60 % die Alzheimer-Demenz.<br />
Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit<br />
(www.bmg.bund.de) und bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.<br />
(www.deutsche-alzheimer.de).<br />
<strong>Pflege</strong>hilfsmittel und Maßnahmen für ein verbessertes Wohnumfeld<br />
<strong>Pflege</strong>bedürftige haben Anspruch auf die Versorgung mit <strong>Pflege</strong>hilfsmitteln, wenn diese<br />
• die <strong>Pflege</strong> erleichtern,<br />
• eine selbstständige Lebensführung<br />
• Beschwerden lindern,<br />
ermöglichen.<br />
Bei den <strong>Pflege</strong>hilfsmitteln wird unterschieden in<br />
• technische <strong>Pflege</strong>hilfsmittel und • <strong>zu</strong>m Verbrauch bestimmte <strong>Pflege</strong>hilfsmittel.<br />
Zum Verbrauch bestimmte <strong>Pflege</strong>hilfsmittel sind Produkte, die aus hygienischen Gründen<br />
oder aufgrund der Beschaffenheit des Materials nur einmal benutzt werden können. Diese<br />
<strong>Pflege</strong> hilfsmittel bezahlt die <strong>Pflege</strong>kasse bis <strong>zu</strong> einem Höchstbetrag von 31,– € monatlich.<br />
Technische <strong>Pflege</strong>hilfsmittel sind nicht <strong>zu</strong>m Verbrauch bestimmt. Sie sollen laut <strong>Pflege</strong>VG<br />
vorrangig leihweise überlassen werden. Von den <strong>Pflege</strong>kassen werden Leih- oder Anschlussgebühren<br />
(z. B. für Haus not ruf sys teme) übernommen. Lehnt der <strong>Pflege</strong>bedürftige das Verleihen<br />
ab, muss er die Kosten in voller Höhe selbst tragen.<br />
Wenn die Neuanschaffung eines technischen <strong>Pflege</strong>hilfsmittels notwendig ist, müssen <strong>Pflege</strong>bedürftige,<br />
die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung von 10 % – höchstens<br />
25,– € je technischem Hilfsmittel – leisten. <strong>Pflege</strong>kassen setzen für die Bewilligung von technischen<br />
<strong>Pflege</strong> hilfsmitteln voraus, dass sich der <strong>Pflege</strong>bedürftige oder seine <strong>Pflege</strong>person<br />
in deren Gebrauch einweisen/ausbilden lässt. Ihr Fachgeschäft hilft Ihnen gern bei der Auswahl<br />
und Beantragung von <strong>Pflege</strong>hilfsmitteln. Die <strong>Pflege</strong>kassen geben Zuschüsse <strong>zu</strong> pflegebedingten<br />
Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Je Maßnahme werden bis <strong>zu</strong> 2.557,– €<br />
gezahlt. Vom <strong>Pflege</strong>bedürftigen ist ein Eigenanteil <strong>zu</strong> leisten.<br />
<strong>Pflege</strong>hilfsmittelverzeichnis<br />
Die <strong>Pflege</strong>kassen haben ein <strong>Pflege</strong>hilfsmittelverzeichnis.<br />
Daraus geht hervor, welche Hilfsmittel bei Bedarf gewählt werden:<br />
<strong>Pflege</strong>hilfsmittel <strong>zu</strong>r Erleichterung der <strong>Pflege</strong><br />
• <strong>Pflege</strong>betten<br />
• <strong>Pflege</strong>betten<strong>zu</strong>behör (Bettverlängerungen, -verkür<strong>zu</strong>ngen, Krankenaufrichter/<br />
Bettgal gen, Aufrichtehilfen, Seitengitter, Fixierbandagen)<br />
• Bett<strong>zu</strong>richtungen <strong>zu</strong>r <strong>Pflege</strong> erleichterung (Einlegerahmen, Rücken stützen)<br />
• Spezielle <strong>Pflege</strong>bett-Tische und <strong>Pflege</strong>liegestühle<br />
<strong>Pflege</strong>hilfsmittel <strong>zu</strong>r Körperpflege/Hygiene<br />
• Produkte <strong>zu</strong>r Hygiene im Bett (Bettpfannen, Urinflaschen, Urinschiffchen,<br />
Urin flasch enhalter, wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen)<br />
• Waschsysteme (Kopfwaschsysteme, Ganzkörperwaschsysteme, Duschwagen)<br />
<strong>Pflege</strong>hilfsmittel <strong>zu</strong>r selbstständigeren Lebensführung/Mobilität<br />
• Hausnotrufsysteme (Solitärgeräte oder angeschlossen an eine Zentrale)<br />
<strong>Pflege</strong>hilfsmittel <strong>zu</strong>r Linderung von Beschwerden<br />
• Lagerungsrollen<br />
Zum Verbrauch bestimmte <strong>Pflege</strong>hilfsmittel<br />
• Saugende Bettschutzeinlagen <strong>zu</strong>m Einmalgebrauch<br />
• Schutzbekleidung (Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen)<br />
• Sonstige <strong>zu</strong>m Verbrauch bestimmte <strong>Pflege</strong>hilfsmittel (Desinfektionsmittel)<br />
Im <strong>Pflege</strong>hilfsmittelverzeichnis gelistete Produkte haben eine so genannte <strong>Pflege</strong>hilfsmittel-Nummer<br />
(PHV-Nr.). Ab<strong>zu</strong>grenzen von den <strong>Pflege</strong>hilfsmitteln lt. <strong>Pflege</strong>VG sind<br />
die medizinischen Hilfsmittel als Leistungsverpflichtung der Krankenkasse (nicht der<br />
<strong>Pflege</strong>kasse) bei Krankheit (nicht bei <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit).<br />
Diese medizinischen Hilfsmittel werden bei Krankheit vom Arzt verordnet (nicht nach<br />
Feststellung von <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit beantragt, siehe Seite 7). Die medizinischen Hilfsmittel<br />
sind mit einer Hilfsmittel-Nummer (HMV-Nr.) im Hilfsmittel ver zeich nis auf geführt.<br />
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