Pflege zu Hause - Sanitätshaus Burbach + Goetz
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<strong>Pflege</strong>sachleistung<br />
Die <strong>Pflege</strong>einsätze werden im Rahmen des Gesamtwertes (siehe Überblick) von ambulanten<br />
<strong>Pflege</strong>diensten erbracht. Diese müssen mit den <strong>Pflege</strong>kassen einen Vertrag abschließen.<br />
<strong>Pflege</strong>geldleistung<br />
<strong>Pflege</strong>bedürftige können anstelle der <strong>Pflege</strong>sachleistung eine <strong>Pflege</strong>geldleis tung (siehe<br />
Über blick) beantragen. Dann müssen sie die <strong>Pflege</strong> in geeigneter Form selbst sicher stellen.<br />
Sie werden verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch eine<br />
<strong>Pflege</strong> fach kraft einer Vertrags einrichtung in Anspruch <strong>zu</strong> nehmen. Die Kosten dafür trägt<br />
die <strong>Pflege</strong>kasse. Bei <strong>Pflege</strong>stufe I und II ist mindestens einmal halbjährlich, bei <strong>Pflege</strong>stufe<br />
III mindestens ein mal vierteljährlich ein Beratungseinsatz ab<strong>zu</strong>rufen.<br />
Kombination von <strong>Pflege</strong>sachleistung und -geldleistung<br />
Wenn durch den ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst der Höchstbetrag der <strong>Pflege</strong>sachleistung<br />
noch nicht erreicht ist, kann <strong>zu</strong>sätzlich noch <strong>Pflege</strong>geld in Höhe des restlichen Prozentsatzes<br />
der möglichen Geldleistung beantragt werden.<br />
Beispielrechnung: Ein <strong>Pflege</strong>bedürftiger der <strong>Pflege</strong>stufe I nimmt Sachleistungen durch<br />
einen <strong>Pflege</strong>dienst im Wert von 225 ,– € in Anspruch. Der ihm <strong>zu</strong>stehende Höchstbetrag<br />
beläuft sich auf 450,– €. Er hat somit die Sachleistungen <strong>zu</strong> 50 % ausgeschöpft. Vom<br />
<strong>Pflege</strong>geld in Höhe von 235,– € stehen ihm noch 50 % <strong>zu</strong>, also 117,50 €.<br />
Häusliche <strong>Pflege</strong> bei Verhinderung der <strong>Pflege</strong>person<br />
Macht die private <strong>Pflege</strong>person Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der<br />
<strong>Pflege</strong> gehindert, übernimmt die <strong>Pflege</strong>versicherung die Kosten einer Ersatzpflege für<br />
längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die so genannte Verhinderungspflege. Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />
hierfür ist, dass der <strong>Pflege</strong>bedürftige seit mindestens sechs Monaten in seiner häuslichen<br />
Umgebung gepflegt wurde.<br />
Die Erstattung erfolgt unabhängig von der <strong>Pflege</strong>stufe je Leistungsart bis maximal 1.550,– €.<br />
Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />
Personen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, erhalten <strong>zu</strong>sätzlich<br />
<strong>zu</strong> den Leistungen der ambulanten und teilstationären <strong>Pflege</strong> Betreuungsleistungen von bis<br />
<strong>zu</strong> 100,– € (Grundbetrag) bzw. 200,– € (erhöhter Betrag) monatlich erstattet. An spruchsberechtigt<br />
sind auch Betreuungsbedürftige, deren Hilfebedarf in der Grund pflege und der<br />
hauswirtschaftlichen Versorgung unterhalb der <strong>Pflege</strong>stufe I (»sogenannte <strong>Pflege</strong>stufe 0«)<br />
liegt. Dies gilt für Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen<br />
oder psychischen Erkrankungen.<br />
Die Prüfung erfolgt über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, je nach Umfang<br />
des Betreuungsaufwandes erfolgt eine Zuordnung <strong>zu</strong>m Grund- oder erhöhten Betrag.<br />
Diese Regelung wird in erster Linie der steigenden Anzahl der demenzerkrankten Personen<br />
in Deutschland (derzeit ca. 1,2 Mio, Quelle BMG), von denen rund 80 % <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> gepflegt<br />
werden, gerecht. Hintergrund: Demenzerkrankte sind im Anfangsstadium der Krankheit<br />
derzeit noch von den Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung weitgehend ausgeschlossen,<br />
weil »Beaufsichtigung und Betreuung« nach wie vor keine »Verrichtungen« im Sinne<br />
des SGB XI sind.<br />
<strong>Pflege</strong>-Neuausrichtungsgesetz<br />
Gem. dem beschlossenen <strong>Pflege</strong>-Neuausrichtungsgesetz (PNG) sollen ab 2013 u. a.<br />
Demenzkranke höhere Leistungen von der <strong>Pflege</strong>versicherung erhalten.<br />
Zusätzliches Geld in der <strong>Pflege</strong>stufe 0<br />
Die geplanten Leistungsverbesserungen werden rund 500.000 Menschen <strong>zu</strong>gute<br />
kommen, davon etwa 40.000 Demenzkranken, die keiner der drei <strong>Pflege</strong>stufen <strong>zu</strong>geordnet<br />
sind (<strong>Pflege</strong>stufe 0). Diese Menschen sollen <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> dem bereits gezahlten<br />
Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise 200 Euro<br />
im Monat (erhöhter Bedarf) künftig auch Geld- oder Sachleistungen aus der <strong>Pflege</strong>versicherung<br />
erhalten. Das <strong>Pflege</strong>geld für diejenigen, die von Angehörigen gepflegt<br />
werden, soll 120 Euro betragen. Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste sollen bis <strong>zu</strong> 225 Euro im<br />
Monat für die Betreuung bekommen.<br />
Höhere Leistungen in der <strong>Pflege</strong>stufe I und II<br />
Demenzpatienten in den <strong>Pflege</strong>stufen I und II profitieren ebenfalls: Für Betroffene in der<br />
<strong>Pflege</strong>stufe I, die <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> von ambulanten <strong>Pflege</strong>diensten betreut werden, werden<br />
<strong>Pflege</strong>kassen künftig bis <strong>zu</strong> 665 Euro <strong>zu</strong>r Verfügung stellen. In der <strong>Pflege</strong>stufe II wird der<br />
Betrag auf 1.250 Euro steigen. Auch das <strong>Pflege</strong>geld, das gezahlt wird, wenn Angehörige<br />
die Betreuung übernehmen, wird aufgestockt. In der <strong>Pflege</strong>stufe I soll es auf 305 Euro<br />
angehoben werden, in der <strong>Pflege</strong>stufe II auf 525 Euro. Für <strong>Pflege</strong>bedürftige in der <strong>Pflege</strong>stufe<br />
III ist dagegen keine Aufstockung geplant.<br />
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