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Pflege zu Hause - Sanitätshaus Burbach + Goetz

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<strong>Pflege</strong>sachleistung<br />

Die <strong>Pflege</strong>einsätze werden im Rahmen des Gesamtwertes (siehe Überblick) von ambulanten<br />

<strong>Pflege</strong>diensten erbracht. Diese müssen mit den <strong>Pflege</strong>kassen einen Vertrag abschließen.<br />

<strong>Pflege</strong>geldleistung<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftige können anstelle der <strong>Pflege</strong>sachleistung eine <strong>Pflege</strong>geldleis tung (siehe<br />

Über blick) beantragen. Dann müssen sie die <strong>Pflege</strong> in geeigneter Form selbst sicher stellen.<br />

Sie werden verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch eine<br />

<strong>Pflege</strong> fach kraft einer Vertrags einrichtung in Anspruch <strong>zu</strong> nehmen. Die Kosten dafür trägt<br />

die <strong>Pflege</strong>kasse. Bei <strong>Pflege</strong>stufe I und II ist mindestens einmal halbjährlich, bei <strong>Pflege</strong>stufe<br />

III mindestens ein mal vierteljährlich ein Beratungseinsatz ab<strong>zu</strong>rufen.<br />

Kombination von <strong>Pflege</strong>sachleistung und -geldleistung<br />

Wenn durch den ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst der Höchstbetrag der <strong>Pflege</strong>sachleistung<br />

noch nicht erreicht ist, kann <strong>zu</strong>sätzlich noch <strong>Pflege</strong>geld in Höhe des restlichen Prozentsatzes<br />

der möglichen Geldleistung beantragt werden.<br />

Beispielrechnung: Ein <strong>Pflege</strong>bedürftiger der <strong>Pflege</strong>stufe I nimmt Sachleistungen durch<br />

einen <strong>Pflege</strong>dienst im Wert von 225 ,– € in Anspruch. Der ihm <strong>zu</strong>stehende Höchstbetrag<br />

beläuft sich auf 450,– €. Er hat somit die Sachleistungen <strong>zu</strong> 50 % ausgeschöpft. Vom<br />

<strong>Pflege</strong>geld in Höhe von 235,– € stehen ihm noch 50 % <strong>zu</strong>, also 117,50 €.<br />

Häusliche <strong>Pflege</strong> bei Verhinderung der <strong>Pflege</strong>person<br />

Macht die private <strong>Pflege</strong>person Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der<br />

<strong>Pflege</strong> gehindert, übernimmt die <strong>Pflege</strong>versicherung die Kosten einer Ersatzpflege für<br />

längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die so genannte Verhinderungspflege. Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

hierfür ist, dass der <strong>Pflege</strong>bedürftige seit mindestens sechs Monaten in seiner häuslichen<br />

Umgebung gepflegt wurde.<br />

Die Erstattung erfolgt unabhängig von der <strong>Pflege</strong>stufe je Leistungsart bis maximal 1.550,– €.<br />

Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />

Personen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, erhalten <strong>zu</strong>sätzlich<br />

<strong>zu</strong> den Leistungen der ambulanten und teilstationären <strong>Pflege</strong> Betreuungsleistungen von bis<br />

<strong>zu</strong> 100,– € (Grundbetrag) bzw. 200,– € (erhöhter Betrag) monatlich erstattet. An spruchsberechtigt<br />

sind auch Betreuungsbedürftige, deren Hilfebedarf in der Grund pflege und der<br />

hauswirtschaftlichen Versorgung unterhalb der <strong>Pflege</strong>stufe I (»sogenannte <strong>Pflege</strong>stufe 0«)<br />

liegt. Dies gilt für Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen<br />

oder psychischen Erkrankungen.<br />

Die Prüfung erfolgt über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, je nach Umfang<br />

des Betreuungsaufwandes erfolgt eine Zuordnung <strong>zu</strong>m Grund- oder erhöhten Betrag.<br />

Diese Regelung wird in erster Linie der steigenden Anzahl der demenzerkrankten Personen<br />

in Deutschland (derzeit ca. 1,2 Mio, Quelle BMG), von denen rund 80 % <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> gepflegt<br />

werden, gerecht. Hintergrund: Demenzerkrankte sind im Anfangsstadium der Krankheit<br />

derzeit noch von den Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung weitgehend ausgeschlossen,<br />

weil »Beaufsichtigung und Betreuung« nach wie vor keine »Verrichtungen« im Sinne<br />

des SGB XI sind.<br />

<strong>Pflege</strong>-Neuausrichtungsgesetz<br />

Gem. dem beschlossenen <strong>Pflege</strong>-Neuausrichtungsgesetz (PNG) sollen ab 2013 u. a.<br />

Demenzkranke höhere Leistungen von der <strong>Pflege</strong>versicherung erhalten.<br />

Zusätzliches Geld in der <strong>Pflege</strong>stufe 0<br />

Die geplanten Leistungsverbesserungen werden rund 500.000 Menschen <strong>zu</strong>gute<br />

kommen, davon etwa 40.000 Demenzkranken, die keiner der drei <strong>Pflege</strong>stufen <strong>zu</strong>geordnet<br />

sind (<strong>Pflege</strong>stufe 0). Diese Menschen sollen <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> dem bereits gezahlten<br />

Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise 200 Euro<br />

im Monat (erhöhter Bedarf) künftig auch Geld- oder Sachleistungen aus der <strong>Pflege</strong>versicherung<br />

erhalten. Das <strong>Pflege</strong>geld für diejenigen, die von Angehörigen gepflegt<br />

werden, soll 120 Euro betragen. Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste sollen bis <strong>zu</strong> 225 Euro im<br />

Monat für die Betreuung bekommen.<br />

Höhere Leistungen in der <strong>Pflege</strong>stufe I und II<br />

Demenzpatienten in den <strong>Pflege</strong>stufen I und II profitieren ebenfalls: Für Betroffene in der<br />

<strong>Pflege</strong>stufe I, die <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong> von ambulanten <strong>Pflege</strong>diensten betreut werden, werden<br />

<strong>Pflege</strong>kassen künftig bis <strong>zu</strong> 665 Euro <strong>zu</strong>r Verfügung stellen. In der <strong>Pflege</strong>stufe II wird der<br />

Betrag auf 1.250 Euro steigen. Auch das <strong>Pflege</strong>geld, das gezahlt wird, wenn Angehörige<br />

die Betreuung übernehmen, wird aufgestockt. In der <strong>Pflege</strong>stufe I soll es auf 305 Euro<br />

angehoben werden, in der <strong>Pflege</strong>stufe II auf 525 Euro. Für <strong>Pflege</strong>bedürftige in der <strong>Pflege</strong>stufe<br />

III ist dagegen keine Aufstockung geplant.<br />

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