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leben in illingen<br />

GEGENDARSTELLUNG<br />

Zum Artikel <strong>der</strong> SPD-Fraktion<br />

in <strong>der</strong> <strong>Ausgabe</strong> 6/2014<br />

In den Illinger Seiten, <strong>Ausgabe</strong> 6/2014, schreibt <strong>der</strong> Fraktionsvorsitzende<br />

<strong>der</strong> SPD-Fraktion im Gemein<strong>der</strong>at, Guido Jost:<br />

„Ausschlaggebend aber für das Aus des Windparkes, sind <strong>die</strong> vor<br />

Jahren von <strong>der</strong> damaligen CDU-Mehrheit beschlossenen FFH-<br />

Gebiete.“ Und weiter: „Als uns Bürgermeister Dr. Armin König<br />

dam<strong>als</strong> <strong>die</strong> Ausweisung <strong>der</strong> FFH-Gebiete vorschlug wurde von uns<br />

kritisch hinterfragt, ob wir damit nicht <strong>die</strong> Entwicklungsmöglichkeiten<br />

unserer Gemeinde zu sehr einschränken, <strong>die</strong>s wurde verneint.“<br />

Diese Darstellung ist f<strong>als</strong>ch.<br />

1. Ich habe we<strong>der</strong> <strong>der</strong> SPD-Fraktion noch dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

„<strong>die</strong> Ausweisung von FFH-Gebieten vorgeschlagen“. Ich habe<br />

überhaupt keine FFH-Gebiete vorgeschlagen.<br />

2. FFH-Gebiete werden in Eigenverantwortung vom jeweiligen<br />

Bundesland an <strong>die</strong> Europäische Union gemeldet.<br />

3. Gesetzliche Grundlagen für <strong>die</strong> Meldung von FFH-Gebieten<br />

sind zwei europäische Richtlinien, <strong>die</strong> von <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurden: <strong>die</strong><br />

Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai<br />

1992, 92/43/EWG) und <strong>die</strong> Vogelschutzrichtlinie (vom 2.<br />

April 1979, 79/409/EWG). In <strong>die</strong>sen Richtlinien, <strong>die</strong> lange vor<br />

meinem Amtsantritt beschlossen wurden, werden Arten und<br />

Lebensraumtypen genannt, welche beson<strong>der</strong>s schützenswert<br />

sind und für <strong>die</strong> ein Schutzgebietsnetz (Natura 2000)<br />

aufgebaut werden soll.<br />

4. Die Bundeslän<strong>der</strong> stellen Listen von Schutzgebieten - <strong>die</strong><br />

FFH-Gebiete - zusammen. Die Flächen sollen primär unter<br />

dem Kriterium des Arten- und Habitatschutzes zusammengestellt<br />

werden und umfassen auch schon bestehende Schutzgebiete<br />

nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).<br />

5. Im Saarland gehört dazu (www.ffh-gebiete.de) das „Naturschutzgroßvorhaben<br />

Ill“. Es ist dort verzeichnet unter dem<br />

Stichwort „komplette Talwiesen eines ganzen Bach- und<br />

Flusssystems im Hügelland.“ Es handelt sich um ein gesamtstaatlich<br />

repräsentatives Naturschutzgroßprojekt, das vom<br />

Bund und vom Land massiv geför<strong>der</strong>t worden ist.<br />

6. Das gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzgroßvorhaben<br />

Täler <strong>der</strong> Ill und ihrer Nebenbäche ist lange vor Beginn<br />

meiner Amtszeit (1.6.1996) von Bundesumweltminister Klaus<br />

Töpfer, Landesumweltminister Jo Leinen und den Bürgermeistern<br />

von Illingen, Eppelborn, Marpingen und Merchweiler<br />

aus <strong>der</strong> Taufe gehoben worden. Es ist bundesweit modellhaft.<br />

Darauf sind wir stolz, weil es Jahrzehnte vor an<strong>der</strong>en Gebieten<br />

dem Hochwasserschutz und <strong>der</strong> Artenvielfalt Vorrang<br />

gegeben hat.<br />

7. Da ich keine FFH-Gebiete vorgeschlagen haben, konnte ich<br />

auch keine Aussage dazu machen, ob „wir damit nicht <strong>die</strong> Entwicklungsmöglichkeiten<br />

unserer Gemeinde zu sehr einschränken.“<br />

Es liegt nicht in unserem Ermessen. Neubaugebiete sind<br />

in Naturschutzgebieten nicht möglich. Die Entwicklung einer<br />

Gemeinde wird im Flächennutzungsplan vorgeplant. Der FNP<br />

weist Entwicklungsmöglichkeiten Illingens aus.<br />

F<strong>als</strong>ch ist auch <strong>die</strong> Darstellung, ausschlaggebend für das Aus des<br />

Windparkes seien „<strong>die</strong> vor Jahren von <strong>der</strong> damaligen CDU-Mehrheit“<br />

beschlossenen FFH-Gebiete.<br />

1. Die CDU-Mehrheit hat keine FFH-Gebiete beschlossen. Keine<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmehrheiten haben FFH-Gebiete beschlossen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat in <strong>die</strong>ser Frage keine Entscheidungskompetenz.<br />

2. FFH-Gebiete wurden bzw. werden von Bundeslän<strong>der</strong>n nach<br />

fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt und nach Brüssel<br />

gemeldet.<br />

Armin König, Bürgermeister<br />

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Herausgeber: Der Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Illingen,<br />

Hauptstraße 86, 66557 Illingen<br />

Redaktion: Gemeindeverwaltung Illingen,<br />

Tel. 06825/409-0, eMail: amtliches@illingen.de<br />

Druck und Vertrieb: Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />

Europaallee 2, 54343 Föhren, Tel. 06502/9147-0<br />

Erscheinungsweise: Wöchentlich mittwochs an alle<br />

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Illinger seiten <strong>Ausgabe</strong> 7/2014 9

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