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Illingen - 31 - <strong>Ausgabe</strong> 7/2014<br />

Farbe macht<br />

gute Laune!!!<br />

Hüttigweiler<br />

Ortsvorsteher: Guido Jost<br />

Tel. 0177/3388452<br />

Sprechstunde: montags 16.00 - 17.30 Uhr<br />

o<strong>der</strong> nach Vereinbarung, Tel. 2432<br />

Mail: guido.jost@arbeitskammer.de<br />

Mitteilungen<br />

des OrtsvOrstehers<br />

■■<br />

Ein Zwillingsjubiläum in unserem Ort<br />

Am vergangenen Samstag wurde in unserem Ort ein Zwillingsjubiläum<br />

gefeiert. Die Bauunternehmung Strauß, sowie <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />

Markus Strauß wurden 50 Jahre. Wenn das kein Grund zum Feiern<br />

war. Und es wurde gefeiert bis in den Sonntagmorgen. Eine Vielzahl<br />

von Gästen aus <strong>der</strong> Familie, befreundeten Unternehmen und Freunde<br />

aus dem ganzen Ort waren gekommen um mit Markus und Arnold das<br />

Zwillingsjubiläum zu feiern.<br />

Arnold Strauß hatte <strong>die</strong> Bauunternehmung Strauß im Jahre 1964,<br />

dam<strong>als</strong> noch im Kohlwald, im Alter von 27 Jahren gegründet. Schon<br />

im Alter von 22 Jahren hatte er <strong>die</strong> Meisterprüfung abgelegt. Im Jahre<br />

1970 siedelte das Unternehmen in <strong>die</strong> Schiffweilerstraße um, wo es<br />

noch heute seinen Sitz hat. Über 30 Mitarbeitern gab <strong>die</strong> Unternehmung<br />

Strauß im Schnitt Arbeit. <strong>Sie</strong> ist somit seit Jahren das größte<br />

Unternehmen in unserem Ort. Aber auch in den Bereichen wie Vereinssponsoring<br />

unterstütze das Unternehmen seit Jahren Hüttigweiler<br />

Vereine.<br />

Markus Strauß, <strong>der</strong> seinen 50sten Geburtstag feierte, übernahm im<br />

Jahre 1998 <strong>die</strong> Bauunternehmung Strauß. Der Maurermeister und<br />

Bautechniker Markus Strauß hat den Beruf von <strong>der</strong> Pieke auf gelernt<br />

und errichtete am Standort im Jahre 2001 einen Erweiterungsbau mit<br />

großer Halle. Er setzt somit <strong>die</strong> Tradition seines Vaters fort. Markus,<br />

<strong>der</strong> auch lange Zeit zu den Leistungsträgern im VFB Alkonia gehörte<br />

ist eng mit unserem Ort verwachsen. Sein Sohn Matthias, <strong>der</strong> gerade<br />

den Beruf des Betonbauers erlernt könnte das erfolgreiche Bauunternehmen<br />

Strauß dann in <strong>die</strong> 3. Generation führen.<br />

Ich danke <strong>der</strong> Familie Strauß im Namen unseres Ortsrates für ihr<br />

unternehmerisches Engagement in unserem Ort. Ich danke ihnen aber<br />

auch für <strong>die</strong> Unterstützung unserer Vereine in all den Jahren. Markus<br />

wünsche ich zum 50. Wiegenfest vor allem Gesundheit und Zufriedenheit<br />

und natürlich weiterhin Erfolg mit seiner Bauunternehmung<br />

Strauß.<br />

vereinsinfo<br />

■■<br />

DRK Hüttigweiler-Hirzweiler informiert:<br />

An alle Ritter und Burgfräuleins - JRK-<br />

Sommerfreizeit vom 23. bis 30. August<br />

2014<br />

Das Jugendrotkreuz zu Hüttigweiler-Hirzweiler,<br />

unter ihrem König Stefan, wird im Jahre<br />

des Herrn 2014 zur Burg Steinegg aufbrechen<br />

um <strong>die</strong>se für 8 Tage zu erobern.<br />

Für <strong>die</strong>ses Vorhaben werden noch Ritter und<br />

Burgfräuleins gesucht um 8 spektakuläre<br />

Tage zu erleben.<br />

Die Burg hat alles, was man sich nur wünschen kann. Einen tiefen<br />

Burggraben zur Verteidigung des Königs, einen riesigen Innenhof für<br />

<strong>die</strong> statt<strong>finden</strong>den Ritterspiele, ein Gewölbekeller zum Tanzen und<br />

Musizieren und ein Verlies für <strong>die</strong> Angreifer.<br />

Neben den Ritterspielen bietet <strong>die</strong> Burg natürlich auch mo<strong>der</strong>ne Spiele<br />

wie Tischtennis, Kicker, Ballspiele etc.<br />

Ist <strong>die</strong> Burg erobert, werden unsere Ritter und Burgfräuleins auch<br />

<strong>die</strong> Umgebung erkunden, wie <strong>die</strong> nächste Stadt, einen Freizeitpark<br />

und natürlich müssen <strong>der</strong> Drache und das Burggespenst auch noch<br />

gesucht werden.<br />

Unsere Küchenmägde werden euch natürlich auch in <strong>die</strong>sem Jahr<br />

wie<strong>der</strong> mit feinstem Speis und Trank verwöhnen.<br />

Für alle, <strong>die</strong> sich bis zum 01.03.2014 für unsere Reise anmelden, gibt<br />

es einen Rabatt von 30,- € auf den Preis!<br />

Das Ganze kostet für Mitglie<strong>der</strong> des Jugendrotkreuzes nur 199,- € und<br />

für Nichtmitglie<strong>der</strong> 229,- €.<br />

Im Preis sind sämtliche Kosten, d.h. Fahrtkosten, Unterbringung, Vollverpflegung,<br />

Betreuung, Eintritte, etc. enthalten.<br />

Wenn ihr jetzt Lust bekommen habt, dann schnell eine Anmeldung in<br />

den Gruppenstunden abholen o<strong>der</strong> per Mail (jrk@drk-huettigweiler.de)<br />

anfor<strong>der</strong>n, ausfüllen und abgeben:<br />

-Anzeige-<br />

(DK) Immer wie<strong>der</strong><br />

erlebe ich in<br />

nachehelichen Unterhaltsstreitigkeiten<br />

das Argument,<br />

dass eine lange<br />

Ehedauer automatisch<br />

auch zu<br />

einem längeren nachehelichen Unterhaltsanspruch<br />

führt und vielfach<br />

wird argumentiert, bei einer sehr<br />

langen Ehedauer sei <strong>der</strong> nacheheliche<br />

Unterhalt nicht mehr begrenzbar.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wird <strong>die</strong>s<br />

begründet mit <strong>der</strong> am 01.03.2013 in<br />

Kraft getretenen Neufassung des §<br />

1578 b Abs. 1 BGB, <strong>der</strong> zu ehebedingten<br />

Nachteilen Folgendes bestimmt:<br />

„Solche Nachteile können<br />

sich vor allem aus <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong><br />

Pflege o<strong>der</strong> Erziehung eines gemeinschaftlichen<br />

Kindes, aus <strong>der</strong><br />

Gestaltung von Haushaltsführung<br />

und Erwerbstätigkeit während <strong>der</strong><br />

Ehe sowie aus <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Ehe<br />

ergeben“. Allerdings hat sowohl<br />

das hiesige Oberlandesgericht im<br />

Mai des vergangenen Jahres <strong>als</strong><br />

auch <strong>der</strong> Bundesgerichtshof im<br />

März vergangenen Jahres ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass<br />

sich durch <strong>die</strong> Neuregelung an <strong>der</strong><br />

bisherigen Rechtslage nichts geän<strong>der</strong>t<br />

hätte. Schon immer hat bei <strong>der</strong><br />

Festlegung des zeitlichen Umfangs<br />

eine umfassende Billigkeitsabwägung<br />

statt<strong>finden</strong> müssen. Hier ist<br />

maßgebend beispielsweise <strong>die</strong> in<br />

<strong>der</strong> Ehe gelebte Rollenverteilung<br />

o<strong>der</strong> <strong>die</strong> vom Unterhaltsberechtigten<br />

während <strong>der</strong> Ehe erbrachte Lebensleistung.<br />

Auch <strong>die</strong> Betreuung<br />

und Erziehung aus <strong>der</strong> Ehe hervorgegangener<br />

Kin<strong>der</strong> ist eines <strong>der</strong><br />

wesentlichen Billigkeitskriterien.<br />

Schon immer aber war auch <strong>die</strong><br />

Ehedauer ein wesentliches Billigkeitskriterium<br />

und hatte auch ihren<br />

beson<strong>der</strong>en Stellenwert dadurch,<br />

dass sich auf <strong>der</strong> langen Ehedauer<br />

und <strong>der</strong> einvernehmlich praktizierten<br />

Rollenverteilung in <strong>der</strong> Ehe <strong>die</strong><br />

wirtschaftlichen Verpflichtungen ergeben<br />

haben. So kann es durchaus<br />

sein, dass bei einer sehr langen<br />

Ehedauer - eine genaue Angabe<br />

trifft <strong>die</strong> Rechtsprechung hierzu<br />

aber nicht - ein nachehelicher<br />

Ehegattenunterhalt nicht mehr begrenzt<br />

wird. Hinzukommen müssen<br />

aber noch weitere Kriterien, <strong>die</strong> für<br />

<strong>die</strong>sen Ausnahmefall sprechen. Somit<br />

kann nicht von <strong>der</strong> Formel ausgegangen<br />

werden: Je länger <strong>die</strong><br />

Ehezeit gedauert hat, desto länger<br />

muss auch nachehelicher Unterhalt<br />

gezahlt werden. Bei weiteren<br />

Fragen zu <strong>die</strong>sem Thema wenden<br />

<strong>Sie</strong> sich gerne an Herrn Rechtsanwalt<br />

Justizrat Dieter Kundler, Fachanwalt<br />

für Familien-, Bau- und<br />

Architektenrecht

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