Jahrbuch des Vorarlberger Landesmuseumsvereins 2012
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M A N F R E D T S C H A I K N E R<br />
gemeint war. Geschrieben aber kann man das Urbar erst nach dem Übergang<br />
Sonnenbergs an Österreich haben, denn die Ausführungen über die Herrschaft<br />
Bludenz auf fol. 12r stehen mitten im fließenden Text und wurden nicht<br />
im Nachhinein in eine bestehende Lücke eingetragen. Auf ihrer Rückseite<br />
beginnen die Eintragungen über die Nenzinger Zinse aus dem Jahr 1423, bei<br />
denen es sich selbstverständlich ebenfalls um eine spätere Abschrift handelte.<br />
Das vorliegende Schriftstück stellt also eine Dokumentation vornehmlich<br />
sonnenbergischer Besitztitel und Rechte dar, die anhand von älteren Auf -<br />
zeichnungen vermutlich bald nach dem Übergang der Grafschaft Sonnenberg<br />
an Österreich 1473/74 angelegt worden war und im Zusammenhang mit dem<br />
Herrschaftswechsel stand. Da die einleitenden Ausführungen über die „Ärch<br />
zu Bludenz“, die auf der Rückseite eines Blattes von anderer Hand festgehalten<br />
wurden, wohl nur einen späteren Nachtrag bildeten und da den eingesprengten<br />
Notizen zur Herrschaft Bludenz auf fol. 12r augenscheinlich keine<br />
wesentliche Funktion zukam, erscheint es gerechtfertigt zu sein, die<br />
Aufzeichnungen als „sonnenbergisches Urbar von etwa 1475“ zu bezeichnen.<br />
Auch in <strong>des</strong>sen Text wurden in den folgenden Jahren Nachträge vermerkt. Der<br />
letzte davon lässt sich auf 1484 datieren. Bei diesen Aufzeichnungen ist naheliegenderweise<br />
nicht mehr von „minem herrn“, sondern nur von „Graf Eberhard“<br />
die Rede, wenn auf den ehemaligen Lan<strong>des</strong>herrn Bezug genommen wird.<br />
Einige Jahre später kam es bei den lan<strong>des</strong>fürstlichen Gütern in Nüziders, die<br />
einst vom „Hardegger“ erworben worden waren, zu einer größeren<br />
Umschichtung. Im Urbar von 1620 wird diesbezüglich mit Bezug auf die<br />
Aufzeichnungen von 1506 festgehalten: Item die andere güeter, ackher und<br />
wisen, so vormals zum schloss Sonnenberg gehört haben, seyen laut alten<br />
urbars ausser bevelch verkhaufft und die 40 lb d järlichs zinß von erlosten<br />
kaufschilingen vornnen bey andern pfening gülten eingestellt zue befinden. 47<br />
Die entsprechenden Urkunden belegen, dass der Großteil der erwähnten<br />
Güter in den Jahren von 1492 bis 1494 veräußert wurde. 48 | 185<br />
47<br />
48<br />
Rigort/Tschaikner 2011, 254.<br />
Rigort/Tschaikner 2011, 192-197.