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Niederschrift - Eschau

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03. Informationen von 1. Bürgermeister Michael Günther<br />

a) Neugestaltung Auffahrt Gelände Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde <strong>Eschau</strong><br />

1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die Arbeiten<br />

zur Neugestaltung der Auffahrt zum Gelände der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde<br />

<strong>Eschau</strong> in der 41. KW 2013 durchgeführt werden. Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde<br />

<strong>Eschau</strong> wird im Zeitraum von Montag, 07.10.2013, bis Mittwoch, 09.10.2013, das vorhandene<br />

Sandsteinpflaster ausbauen, aufnehmen und abfahren; die Firma Heinrich Kunkel GmbH & Co.,<br />

Aschaffenburg, wird im Zeitraum von Donnerstag, 10.10.2013, bis Samstag, 12.10.2013, die<br />

neuen Betonpflastersteine verlegen.<br />

b) Staatsstraße St 2308<br />

Bushaltestelle Unteraulenbach – Errichtung von Solarleuchten<br />

1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass das Staatliche<br />

Bauamt Aschaffenburg mit Schreiben vom 25.09.2013 mitgeteilt hat, dass gegen die vorgesehene<br />

Errichtung einer Solarlampe im gemeindlichen Waldgrundstück zur Beleuchtung der Bushaltestelle<br />

Unteraulenbach im Zuge der Staatsstraße St 2308 keine Einwände bestehen, wenn statt des vorgesehenen<br />

Abstands von 5,00 m, 7,50 m Abstand vom Fahrbahnrand der St 2308 gewählt<br />

werden. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg empfiehlt im übrigen, auch das Straßenverkehrsbehörde<br />

um Stellungnahme zu bitten.<br />

04. Allgemeine Kommunalwahlen 2014<br />

a) Allgemeine Information<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider,<br />

informieren die Marktgemeinderatsmitglieder, dass am Sonntag, dem 16. März 2014, im Freistaat<br />

Bayern die Allgemeinen Kommunalwahlen 2014 (Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen sowie<br />

Landrats- und Kreistagswahlen) stattfinden.<br />

Im Markt <strong>Eschau</strong> werden im Rahmen der Gemeindewahlen der hauptamtliche Bürgermeister und<br />

sechzehn ehrenamtliche Gemeinderäte gewählt.<br />

Nach Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz<br />

(GLkrWG) ist für die Gemeindewahlen ein Wahlleiter und ein stellvertretender<br />

Gemeindewahlleiter zu berufen. Der Gemeinderat beruft dabei den ersten Bürgermeister, einen<br />

der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied<br />

oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Gemeindewahlleiter bzw.<br />

zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 GLkrWG). Zum<br />

Gemeindewahlleiter bzw. zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter kann nicht berufen werden,<br />

wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat als sich bewerbende Person<br />

aufgestellt worden ist, für die Gemeindewahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei<br />

den Gemeindewahlen Beauftragter oder Stellvertreter für einen Wahlvorschlag ist (Art. 5 Abs. 1<br />

Satz 4 GLkrWG).<br />

b) Berufung Gemeindewahlleiter<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat beruft Herrn Walter Wölfelschneider, Geschäftsleiter des Marktes <strong>Eschau</strong>,<br />

zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen (Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen) am<br />

16.03.2014.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen : 1 NEIN-Stimme<br />

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