Niederschrift - Eschau

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14.02.2014 Aufrufe

Textziffer A.3. Sonstiges Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, in ihren Stellungnahmen aber keine Anregungen oder Einwendungen zu der Planung vorgebracht bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt: Regionaler Planungsverband – Region 1 Bayerischer Untermain Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Staatliches Bauamt Aschaffenburg Bayerischer Bauernverband Abwasserverband Main-Mömling-Elsava (AMME) E.ON Netz GmbH – Betriebszentrum Bamberg Bayernwerk AG – Kundencenter Marktheidenfeld Telekom Deutschland GmbH – Deutsche Telekom Technik GmbH Hinweis Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst. Textziffer A.3. Sonstiges Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben: Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde Markt Eschau - Bauhof Hinweis Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst. Textziffer B. Die Bürgerinnen und Bürger haben keine Stellungnahmen abgegeben. Hinweis Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst. c) Bauantrag Familie Doris und Christoph Pfeifer Errichtung eines Biergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Gemarkung Sommerau Beschluss Der Marktgemeinderat erteilt zur Tektur vom 26.08.2013 der Familie Doris und Christoph Pfeifer zur Errichtung eines Biergartens auf dem Grundstück Fl.nr. 372, Gemarkung Sommerau (Geisheckenweg 1, 63863 Eschau) das Einvernehmen, sofern und soweit das Vorhaben, das teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ liegt, den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Auf den Auszug aus dem Bebauungsplan (Stand: 30.09.2013) wird insoweit hingewiesen. Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen - 10 -

06. Bauleitplanung Gewerbegebiet „Am Dillhof“ a) Abwägung der während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen 1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider, sowie Herr Peter Matthiesen, Planergruppe HTWW, Aschaffenburg, informieren die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die Marktverwaltung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes „Am Dillhof“ im Zeitraum vom 11.07.2013 bis einschließlich 12.08.2013 die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt hat. Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden insgesamt 22 Behörden und sonstige von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt und mit Schreiben des Marktes Eschau vom 04.07.2013 Nr. 6100/Wö um Äußerung zu der Planung bis spätestens zum 12.08.2013 gebeten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in Form einer öffentlichen Auslegung der Planung in der Zeit vom 11.07.2013 bis einschließlich 12.08.2013 durchgeführt. Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 04.07.2013 im gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblatt (Ausgabe Nr. 13/2013) hingewiesen. Der Marktgemeinderat hat die während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen abzuwägen und zu den Anregungen und Bedenken Stellung zu nehmen. Auf die von der Planergruppe HTWW, Aschaffenburg (in Abstimmung mit der Marktverwaltung) ausgearbeitete Vorlage vom 18.09.2013, die allen Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zu der heutigen Sitzung übersandt wurde, wird hingewiesen. Beschluss Der Marktgemeinderat nimmt zu den im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes „Am Dillhof“ während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken Stellung. Der Marktgemeinderat billigt die von der Planergruppe HTWW; Aschaffenburg (in Abstimmung mit der Marktverwaltung) ausgearbeitete Vorlage vom 18.09.2013 wie folgt: Textziffer A. Textziffer A.1. Landratsamt Miltenberg 1. Beschlussempfehlung Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen 2. Beschlussempfehlung Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen - 11 -

Textziffer A.3.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme<br />

abgegeben, in ihren Stellungnahmen aber keine Anregungen oder Einwendungen zu der Planung<br />

vorgebracht bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt:<br />

Regionaler Planungsverband – Region 1 Bayerischer Untermain<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken<br />

Staatliches Bauamt Aschaffenburg<br />

Bayerischer Bauernverband<br />

Abwasserverband Main-Mömling-Elsava (AMME)<br />

E.ON Netz GmbH – Betriebszentrum Bamberg<br />

Bayernwerk AG – Kundencenter Marktheidenfeld<br />

Telekom Deutschland GmbH – Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer A.3.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme<br />

abgegeben:<br />

Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde<br />

Markt <strong>Eschau</strong> - Bauhof<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer B.<br />

Die Bürgerinnen und Bürger haben keine Stellungnahmen abgegeben.<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

c) Bauantrag Familie Doris und Christoph Pfeifer<br />

Errichtung eines Biergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Gemarkung Sommerau<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat erteilt zur Tektur vom 26.08.2013 der Familie Doris und Christoph Pfeifer<br />

zur Errichtung eines Biergartens auf dem Grundstück Fl.nr. 372, Gemarkung Sommerau (Geisheckenweg<br />

1, 63863 <strong>Eschau</strong>) das Einvernehmen, sofern und soweit das Vorhaben, das teilweise<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ liegt, den<br />

zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Auf den Auszug aus dem Bebauungsplan<br />

(Stand: 30.09.2013) wird insoweit hingewiesen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

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