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Niederschrift - Eschau

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<strong>Niederschrift</strong><br />

über die Sitzung des Marktgemeinderates <strong>Eschau</strong><br />

am: Montag – 30.September 2013<br />

im:<br />

Rathaus <strong>Eschau</strong> - Sitzungssaal<br />

Beginn:<br />

Ende:<br />

Vorsitzender:<br />

Schriftführer:<br />

19.30 Uhr<br />

22.00 Uhr<br />

1. Bürgermeister Michael Günther<br />

Frau Theresa Schmitt<br />

Herr Walter Wölfelschneider<br />

Der Marktgemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> wurde mit Einladung vom 20.09.2013 unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung form- und fristgerecht zu der heutigen Sitzung eingeladen.<br />

Anwesende Mitglieder des Marktgemeinderates <strong>Eschau</strong>:<br />

1. Bürgermeister Michael Günther<br />

2. Bürgermeister Joachim Pfeifer<br />

3. Bürgermeister Manfred Zimmermann<br />

Marktgemeinderat Otto Ackermann<br />

Marktgemeinderat Mathias Breitenbach<br />

Marktgemeinderat Rudolf Fersch<br />

Marktgemeinderätin Alexandra Frieß<br />

Marktgemeinderat Rudolf Günther<br />

Marktgemeinderat Anton Heisig<br />

Marktgemeinderat Ludwig Herrmann<br />

Marktgemeinderat Georg Horlebein<br />

Marktgemeinderat Klaus Jaxtheimer<br />

Marktgemeinderat Thomas Martin<br />

Marktgemeinderat Stefan Stenger<br />

Marktgemeinderätin Gisela Zipf<br />

1. Bürgermeister Michael Günther eröffnet die Sitzung.<br />

Er stellt fest, dass der Marktgemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> ordnungsgemäß geladen wurde, die<br />

Mehrheit der Mitglieder des Marktgemeinderates anwesend und stimmberechtigt und der Marktgemeinderat<br />

damit beschlussfähig ist.<br />

Marktgemeinderätin Roswitha Raab und Marktgemeinderat Berthold Rüth fehlen entschuldigt.<br />

- 1 -


Öffentliche Sitzung<br />

30.09.2013<br />

Tagesordnung<br />

01. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Sitzung vom 02.09.2013<br />

02. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

03. Informationen von 1. Bürgermeister Michael Günther<br />

a) Neugestaltung Auffahrt Gelände Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde <strong>Eschau</strong><br />

b) Staatsstraße St 2308<br />

Bushaltestelle Unteraulenbach – Errichtung von Solarleuchten<br />

04. Allgemeine Kommunalwahlen 2014<br />

a) Allgemeine Information<br />

b) Berufung Gemeindewahlleiter<br />

c) Berufung stellvertretender Gemeindewahlleiter<br />

05. Bauleitplanung<br />

Lebensmittelmarkt „Die Untern Wiesen“<br />

a) Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

Abwägung der während der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB und der<br />

erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen<br />

b) Änderung gemeindlicher Flächennutzungsplan<br />

Abwägung der während der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB und der<br />

erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen<br />

c) Bauantrag Familie Doris und Christoph Pfeifer<br />

Errichtung eines Biergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Gemarkung Sommerau<br />

06. Bauleitplanung<br />

Gewerbegebiet „Am Dillhof“<br />

a) Abwägung der während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen<br />

b) Feststellungsbeschluss nach § 5 BauGB<br />

07. Bauangelegenheiten<br />

08. „St.-Michael-Straße“<br />

Sanierung Stützmauer<br />

Aktuelle Information und Vorstellung Sanierungsgutachten<br />

09. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder<br />

a) Ehrenordnung Markt <strong>Eschau</strong><br />

Ehrenabend<br />

b) Sicherung Wasserversorgung Markt <strong>Eschau</strong><br />

Grundwassererkundungsmaßnahme „Quelle“ <strong>Eschau</strong><br />

b) Bundestagswahl 2013<br />

Wahlvorstände / Einteilung Wahlhelfer<br />

- 2 -


01. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Sitzung vom 02.09.2013<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat genehmigt die <strong>Niederschrift</strong> der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2013.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 2 NEIN-Stimmen<br />

Hinweis<br />

Die <strong>Niederschrift</strong> der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.09.2013 gilt gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 der<br />

Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> (GeschO) als genehmigt.<br />

Antrag von 3. Bürgermeister Manfred Zimmermann<br />

Beschluss<br />

In die <strong>Niederschrift</strong> der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2013 sind in die Ausführungen unter<br />

Tagesordnungspunkt TOP 04. „Sicherung Wasserversorgung Markt <strong>Eschau</strong> – Grundwassererkundungsmaßnahme<br />

Quelle <strong>Eschau</strong>“ (gemäß Antrag von 3. Bürgermeister Manfred Zimmermann)<br />

ausführliche(re) und detaillierte(re) Ausführungen aufzunehmen als die Information „.......... ;<br />

damit können weitere Informationen und Erkenntnisse über die Qualität und insbesondere die<br />

Quantität des Wasservorkommens in den beiden Grundwassermessstellen, die auch für die Ermittlung<br />

und Festlegung der Grenzen und des Umgriffs des Wasserschutzgebietes „Quelle“ relevant<br />

sind, gewonnen werden und damit die Studie zur Neustrukturierung der Wasserversorgung des<br />

Marktes <strong>Eschau</strong> aktualisiert bzw. abschließend ausgearbeitet werden“ sowie den Hinweis auf die<br />

von Herrn Andreas Ohmann und Frau Dr. Anorte Jakowski, Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim,<br />

vorgestellte Präsentation.<br />

Abstimmungsergebnis: 6 JA-Stimmen : 9 NEIN-Stimmen<br />

Der Antrag ist damit abgelehnt.<br />

Hinweis<br />

Die Präsentation des Ingenieurbüros Jung GmbH, Kleinostheim, ist der <strong>Niederschrift</strong> der Sitzung<br />

vom 02.09.2013 als Anlage beigefügt; im übrigen wird die Marktverwaltung allen Mitgliedern des<br />

Marktgemeinderates ein Exemplar der Präsentation aushändigen.<br />

02. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

1. Bürgermeister Michael Günther gibt gemäß § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den<br />

Gemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> (GeschO) die in der nichtöffentlichen Sitzung am 02.09.2013<br />

gefassten Beschlüsse bekannt.<br />

TOP 09.<br />

Städtebauliche Entwicklung Plangebiet „Quelle“<br />

Aufstellung qualifizierter Bebauungsplan Bauabschnitte BA I und BA II<br />

und Änderung gemeindlicher Flächennutzungsplan – Gesamtkonzeption<br />

Auftragserteilung bauleitplanerische Leistungen<br />

Architektur- und Ingenieurbüro Arc.Grün GbR, Kitzingen<br />

- 3 -


03. Informationen von 1. Bürgermeister Michael Günther<br />

a) Neugestaltung Auffahrt Gelände Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde <strong>Eschau</strong><br />

1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die Arbeiten<br />

zur Neugestaltung der Auffahrt zum Gelände der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde<br />

<strong>Eschau</strong> in der 41. KW 2013 durchgeführt werden. Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde<br />

<strong>Eschau</strong> wird im Zeitraum von Montag, 07.10.2013, bis Mittwoch, 09.10.2013, das vorhandene<br />

Sandsteinpflaster ausbauen, aufnehmen und abfahren; die Firma Heinrich Kunkel GmbH & Co.,<br />

Aschaffenburg, wird im Zeitraum von Donnerstag, 10.10.2013, bis Samstag, 12.10.2013, die<br />

neuen Betonpflastersteine verlegen.<br />

b) Staatsstraße St 2308<br />

Bushaltestelle Unteraulenbach – Errichtung von Solarleuchten<br />

1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass das Staatliche<br />

Bauamt Aschaffenburg mit Schreiben vom 25.09.2013 mitgeteilt hat, dass gegen die vorgesehene<br />

Errichtung einer Solarlampe im gemeindlichen Waldgrundstück zur Beleuchtung der Bushaltestelle<br />

Unteraulenbach im Zuge der Staatsstraße St 2308 keine Einwände bestehen, wenn statt des vorgesehenen<br />

Abstands von 5,00 m, 7,50 m Abstand vom Fahrbahnrand der St 2308 gewählt<br />

werden. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg empfiehlt im übrigen, auch das Straßenverkehrsbehörde<br />

um Stellungnahme zu bitten.<br />

04. Allgemeine Kommunalwahlen 2014<br />

a) Allgemeine Information<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider,<br />

informieren die Marktgemeinderatsmitglieder, dass am Sonntag, dem 16. März 2014, im Freistaat<br />

Bayern die Allgemeinen Kommunalwahlen 2014 (Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen sowie<br />

Landrats- und Kreistagswahlen) stattfinden.<br />

Im Markt <strong>Eschau</strong> werden im Rahmen der Gemeindewahlen der hauptamtliche Bürgermeister und<br />

sechzehn ehrenamtliche Gemeinderäte gewählt.<br />

Nach Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz<br />

(GLkrWG) ist für die Gemeindewahlen ein Wahlleiter und ein stellvertretender<br />

Gemeindewahlleiter zu berufen. Der Gemeinderat beruft dabei den ersten Bürgermeister, einen<br />

der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied<br />

oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Gemeindewahlleiter bzw.<br />

zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 GLkrWG). Zum<br />

Gemeindewahlleiter bzw. zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter kann nicht berufen werden,<br />

wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat als sich bewerbende Person<br />

aufgestellt worden ist, für die Gemeindewahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei<br />

den Gemeindewahlen Beauftragter oder Stellvertreter für einen Wahlvorschlag ist (Art. 5 Abs. 1<br />

Satz 4 GLkrWG).<br />

b) Berufung Gemeindewahlleiter<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat beruft Herrn Walter Wölfelschneider, Geschäftsleiter des Marktes <strong>Eschau</strong>,<br />

zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen (Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen) am<br />

16.03.2014.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen : 1 NEIN-Stimme<br />

- 4 -


c) Berufung stellvertretender Gemeindewahlleiter<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat beruft Herrn Matthias Günther, Beschäftigter des Marktes <strong>Eschau</strong>, zum<br />

stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahlen (Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen)<br />

am 16.03.2014.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

05. Bauleitplanung<br />

Lebensmittelmarkt „Die Untern Wiesen“<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider,<br />

informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die Marktverwaltung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens<br />

Lebensmittelmarkt „Die Untern Wiesen“ (Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

nach § 12 BauGB und Änderung gemeindlicher Flächennutzungsplan im Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 BauGB) im Zeitraum vom 08.08.2013 bis einschließlich 04.09.2013 die<br />

erneute Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB sowie im Zeitraum vom 08.08.2013 bis<br />

einschließlich 21.08.2013 die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführt<br />

hat.<br />

a) Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

Abwägung der während der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB<br />

und der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten<br />

Stellungnahmen<br />

Im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB wurden insgesamt 20<br />

Behörden und sonstige von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt und mit<br />

Schreiben des Marktes <strong>Eschau</strong> vom 31.07.2013 Nr. 6102/Wö um Äußerung zu der Planung bis<br />

spätestens zum 04.09.2013 gebeten; dabei wurde darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur<br />

zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung möglich sind.<br />

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB wurde in Form einer öffentlichen<br />

Auslegung der Planung in der Zeit vom 08.08.2013 bis einschließlich 21.08.2013 durchgeführt. Auf<br />

die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 31.07.2013 im gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblatt<br />

(Ausgabe Nr. 15/2013) hingewiesen; dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen<br />

nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung möglich sind.<br />

Der Marktgemeinderat hat die während der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3<br />

BauGB und der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen<br />

abzuwägen und zu den Anregungen und Bedenken Stellung zu nehmen.<br />

Auf die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung mit der Marktverwaltung), ausgearbeitete<br />

Vorlage vom 18.09.2013, die allen Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zu<br />

der heutigen Sitzung übersandt wurde, wird hingewiesen.<br />

- 5 -


Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat nimmt zu den im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“<br />

mit der Festsetzung „Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-<br />

Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2<br />

BauNVO“ während der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB und der erneuten<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken<br />

Stellung.<br />

Der Marktgemeinderat billigt die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung mit der<br />

Marktverwaltung), ausgearbeitete Vorlage vom 18.09.2013 wie folgt:<br />

Textziffer A.<br />

Textziffer A.1.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

Textziffer A.1.A.I.<br />

1. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

2. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

3. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

4. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

5. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.1.A.II.<br />

1. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 6 -


2. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

3. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

4. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.1.B.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.1.C.<br />

Das Büro Wölfel Beratende Ingenieure GmbH und Co. KG, Höchberg, hat die Schallimmissionsprognose<br />

auf Grund der Hinweise des Landratsamtes Miltenberg, Untere Immissionsschutzbehörde,<br />

vom 03.09.2013 überprüft. Das Büro stellt in seiner Stellungnahme vom 27.09.2013 fest,<br />

dass auch bei Berücksichtigung der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes um<br />

die auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Gemarkung Sommerau, vorgesehenen Stellplätze die vorgegebenen<br />

zulässigen Immissionsrichtwertanteile eingehalten bzw. unterschritten werden; weiterhin<br />

hat eine Untersuchung der zu erwartenden Spitzenpegel durch die Nutzung der zusätzlichen Stellplätze<br />

gezeigt, dass an allen Immissionsorten die zulässigen Spitzenpegel unterschritten werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.1.D.<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.2.<br />

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg<br />

1. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

2. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 7 -


3. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

4. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme<br />

abgegeben, in ihren Stellungnahmen aber keine Anregungen oder Einwendungen zu der Planung<br />

vorgebracht bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt:<br />

Regionaler Planungsverband – Region 1 Bayerischer Untermain<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken<br />

Landratsamt Miltenberg –Lebensmittelüberwachung<br />

Landratsamt Miltenberg – Veterinäramt<br />

Staatliches Bauamt Aschaffenburg<br />

Bayerischer Bauernverband<br />

Abwasserverband Main-Mömling-Elsava (AMME)<br />

E.ON Netz GmbH – Betriebszentrum Bamberg<br />

Bayernwerk AG – Kundencenter Marktheidenfeld<br />

Telekom Deutschland GmbH – Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer A.3.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme<br />

abgegeben:<br />

Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde<br />

Landkreis Miltenberg - Kreisbrandrat<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Eschau</strong> – Kommandant<br />

Markt <strong>Eschau</strong> – Bauhof<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer B.<br />

Die Bürgerinnen und Bürger haben keine Stellungnahmen abgegeben.<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

- 8 -


) Änderung gemeindlicher Flächennutzungsplan<br />

Abwägung der während der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB<br />

und der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten<br />

Stellungnahmen<br />

Im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB wurden insgesamt 16<br />

Behörden und sonstige von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt und mit<br />

Schreiben des Marktes <strong>Eschau</strong> vom 31.07.2013 Nr. 6100/Wö um Äußerung zu der Planung bis<br />

spätestens zum 04.09.2013 gebeten; dabei wurde darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur<br />

zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung möglich sind.<br />

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB wurde in Form einer öffentlichen<br />

Auslegung der Planung in der Zeit vom 08.08.2013 bis einschließlich 21.08.2013 durchgeführt. Auf<br />

die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 31.07.2013 im gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblatt<br />

(Ausgabe Nr. 15/2013) hingewiesen; dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen<br />

nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung möglich sind.<br />

Der Marktgemeinderat hat die während der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3<br />

BauGB und der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen<br />

abzuwägen und zu den Anregungen und Bedenken Stellung zu nehmen.<br />

Auf die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung mit der Marktverwaltung), ausgearbeitete<br />

Vorlage vom 18.09.2013, die allen Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zu<br />

der heutigen Sitzung übersandt wurde, wird hingewiesen.<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat nimmt zu den im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes des Marktes <strong>Eschau</strong> im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB (Ausweisung<br />

„Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2<br />

BauNVO)“ während der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB und der erneuten<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken<br />

Stellung.<br />

Der Marktgemeinderat billigt die vom Planungsbüro Hubert Wilz, Goldbach (in Abstimmung mit der<br />

Marktverwaltung), ausgearbeitete Vorlage vom 18.09.2013 wie folgt:<br />

Textziffer A.<br />

Textziffer A.1.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.2.<br />

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 9 -


Textziffer A.3.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme<br />

abgegeben, in ihren Stellungnahmen aber keine Anregungen oder Einwendungen zu der Planung<br />

vorgebracht bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt:<br />

Regionaler Planungsverband – Region 1 Bayerischer Untermain<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken<br />

Staatliches Bauamt Aschaffenburg<br />

Bayerischer Bauernverband<br />

Abwasserverband Main-Mömling-Elsava (AMME)<br />

E.ON Netz GmbH – Betriebszentrum Bamberg<br />

Bayernwerk AG – Kundencenter Marktheidenfeld<br />

Telekom Deutschland GmbH – Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer A.3.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme<br />

abgegeben:<br />

Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde<br />

Markt <strong>Eschau</strong> - Bauhof<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer B.<br />

Die Bürgerinnen und Bürger haben keine Stellungnahmen abgegeben.<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

c) Bauantrag Familie Doris und Christoph Pfeifer<br />

Errichtung eines Biergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Gemarkung Sommerau<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat erteilt zur Tektur vom 26.08.2013 der Familie Doris und Christoph Pfeifer<br />

zur Errichtung eines Biergartens auf dem Grundstück Fl.nr. 372, Gemarkung Sommerau (Geisheckenweg<br />

1, 63863 <strong>Eschau</strong>) das Einvernehmen, sofern und soweit das Vorhaben, das teilweise<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ liegt, den<br />

zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Auf den Auszug aus dem Bebauungsplan<br />

(Stand: 30.09.2013) wird insoweit hingewiesen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 10 -


06. Bauleitplanung<br />

Gewerbegebiet „Am Dillhof“<br />

a) Abwägung der während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider,<br />

sowie Herr Peter Matthiesen, Planergruppe HTWW, Aschaffenburg, informieren die Marktgemeinderatsmitglieder,<br />

dass die Marktverwaltung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur<br />

Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes „Am<br />

Dillhof“ im Zeitraum vom 11.07.2013 bis einschließlich 12.08.2013 die Behördenbeteiligung nach §<br />

4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt hat.<br />

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden insgesamt 22 Behörden und<br />

sonstige von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt und mit Schreiben des<br />

Marktes <strong>Eschau</strong> vom 04.07.2013 Nr. 6100/Wö um Äußerung zu der Planung bis spätestens zum<br />

12.08.2013 gebeten.<br />

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in Form einer öffentlichen<br />

Auslegung der Planung in der Zeit vom 11.07.2013 bis einschließlich 12.08.2013 durchgeführt. Auf<br />

die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 04.07.2013 im gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblatt<br />

(Ausgabe Nr. 13/2013) hingewiesen.<br />

Der Marktgemeinderat hat die während der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen abzuwägen und<br />

zu den Anregungen und Bedenken Stellung zu nehmen.<br />

Auf die von der Planergruppe HTWW, Aschaffenburg (in Abstimmung mit der Marktverwaltung)<br />

ausgearbeitete Vorlage vom 18.09.2013, die allen Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Einladung<br />

zu der heutigen Sitzung übersandt wurde, wird hingewiesen.<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat nimmt zu den im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des<br />

gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes „Am Dillhof“ während der<br />

Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2<br />

BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken Stellung.<br />

Der Marktgemeinderat billigt die von der Planergruppe HTWW; Aschaffenburg (in Abstimmung mit<br />

der Marktverwaltung) ausgearbeitete Vorlage vom 18.09.2013 wie folgt:<br />

Textziffer A.<br />

Textziffer A.1.<br />

Landratsamt Miltenberg<br />

1. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

2. Beschlussempfehlung<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

- 11 -


Textziffer A.2.<br />

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.3.<br />

Bayerischer Bauernverband<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen : 1 NEIN-Stimme<br />

Textziffer A.4.<br />

Bayernwerk AG – Kundencenter Marktheidenfeld<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.5.<br />

Telekom Deutschland GmbH – Deutsche Telekom Technik GmbH<br />

Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

Textziffer A.6.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme<br />

abgegeben, in ihren Stellungnahmen aber keine Anregungen oder Einwendungen zu der Planung<br />

vorgebracht bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt:<br />

Regionaler Planungsverband – Region 1 Bayerischer Untermain<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken<br />

Landratsamt Miltenberg – Untere Naturschutzbehörde<br />

Landratsamt Miltenberg – Untere Immissionsschutzbehörde<br />

Staatliches Bauamt Aschaffenburg<br />

Abwasserverband Main-Mömling-Elsava (AMME)<br />

E.ON Netz GmbH – Betriebszentrum Bamberg<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer A.3.<br />

Sonstiges<br />

Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme<br />

abgegeben:<br />

Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde<br />

Landratsamt Miltenberg – Untere Brand- und Katastrophenschutzbehörde<br />

Landkreis Miltenberg – Kreisbrandrat<br />

Freiwillige Feuerwehr Hobbach – Kommandant<br />

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Vermessungsamt Aschaffenburg – Außenstelle Klingenberg a. Main<br />

Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Kreisgruppe Miltenberg e.V.<br />

Markt <strong>Eschau</strong> - Bauhof<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

Textziffer B.<br />

Die Bürgerinnen und Bürger haben keine Stellungnahmen abgegeben.<br />

Hinweis<br />

Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />

b) Feststellungsbeschluss nach § 5 BauGB<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat stellt die von der Planergruppe HTWW, Aschaffenburg, ausgearbeitete<br />

Planung zur Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes<br />

„Am Dillhof“ (Plan mit Begründung vom 14.01.2013 i.d.F. vom 30.09.2013) gemäß § 5<br />

BauGB fest.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 2 NEIN-Stimmen<br />

07. Bauangelegenheiten<br />

a) Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag von Frau Petra Fries und Herrn Marco Diemer zum<br />

Ausbau des Dachgeschosses und dem Einbau von zwei Dachgauben am bestehenden Anwesen<br />

auf dem Grundstück Fl.Nr. 176/1, Gemarkung Hobbach (Bayernstr. 94, 63863 <strong>Eschau</strong>) sowie zur<br />

Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der<br />

Staatsstraße 2308“ vom Verbot zum Aufbau von Dachgauben das Einvernehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

b) Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag von Frau Brigitte Wolf auf Erteilung einer isolierten<br />

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hölzern“ für die Überschreitung der<br />

hinteren und der seitlichen Baugrenze (geplant 0,50 m Grenzabstand) zur Errichtung eines<br />

Gartengeräteschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 3830/76, Gemarkung <strong>Eschau</strong> (Eschenweg 12,<br />

63863 <strong>Eschau</strong>), zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

c) Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag von Herrn Felix Feser auf Erteilung einer isolierten<br />

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erweiterung Nördlich der Staatsstraße<br />

2308“ für die Überschreitung der hinteren und der seitlichen Baugrenze (geplant Grenzbebauung)<br />

sowie zur Überbauung des Grünstreifens zum Neubau eines überdachten Pkw- und Kfz- Abstell-<br />

- 13 -


platzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 352/30, Gemarkung Sommerau (Taunusstr. 5, 63863 <strong>Eschau</strong>),<br />

zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />

d) Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Emil Roth zur Änderung der Nutzung eines<br />

Carports in einen Gastraum mit WC-Anlage und zur Errichtung eines Biergartens mit Aufstellung<br />

eines Imbisswagens auf dem Grundstück Fl.Nr. 396, Gemarkung Sommerau (Aussiedlerhof 1,<br />

63863 <strong>Eschau</strong>) das Einvernehmen.<br />

Die Privilegierung des bestehenden Betriebs von Herrn Emil Roth als „landwirtschaftlicher Betrieb“<br />

im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfasst die beantragte Änderung der Nutzung mit; die aus<br />

der Viehzucht gewonnen Fleisch- und Wurstwaren sollen direkt vermarktet und hierdurch neue<br />

Kunden gewonnen werden.<br />

Für das geplante Vorhaben sind Stellplätze nach Maßgabe der gemeindlichen Stellplatzsatzung in<br />

ausreichender Anzahl nachzuweisen und herzustellen (§ 3 Abs. 2 Stellplatzsatzung i.V.m. Anlage<br />

zu § 20 Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV).<br />

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 00 NEIN-Stimmen<br />

08. „St.-Michael-Straße“<br />

Sanierung Stützmauer<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und Herr Josef Janata von Schönaich, Ingenieurbüro Johann<br />

und Eck, Bürgstadt, informieren die Marktgemeinderatsmitglieder über das vom Ingenieurbüro für<br />

Geotechnik und Altlastensanierung, GmbH, Wertheim (gemäß Empfehlung des Bau-, Natur- und<br />

Umweltausschusses vom 31.07.2013) erstellte Gutachten vom 20.09.2013 zur Sanierung der<br />

Stützmauer der „St.-Michael-Straße“.<br />

Die aus behauenen Natursandsteinen aufgebaute Stützmauer, die ein Gesamtlänge von ca. 100 m<br />

und eine maximale Höhe von ca. 4 m aufweist, zeigt an zahlreichen Stellen (bis ca. 50 cm starke)<br />

Aufwölbungen und (bis ca. 1,00 m tiefe) Hohlräume auf; an einer ca. 2,50 m breiten Stelle ist die<br />

Mauer eingestürzt. Die Schäden resultieren nach Aussage von Herrn Josef Janata von Schönaich<br />

im wesentlichen auf jahrelangen, hangseitig in die Mauer in die Mauer eindringender Feuchtigkeits-<br />

und Frosteinwirkungen. Eine Sanierung der Mauer ist seiner Aussage nach (alleine aus<br />

Gründen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Haftung) zwingend geboten; hierfür<br />

bieten sich verschiedene, „teure bis sehr teure“, Möglichkeiten an; unabhängig davon sei aber<br />

zwingend darauf zu achten, das hangseitige oberflächig anfallende Niederschlagswasser zu fassen<br />

und gezielt abzuleiten. Auf das Gutachten vom 20.09.2013 wird im übrigen hingewiesen.<br />

Im Jahr 2013 sind nach Aussage von Herrn Josef Janata keine Maßnahmen zur Sanierung der<br />

Stützmauer (auf Grund der zu berücksichtigenden Vorlaufzeiten für die Planung, Ausschreibung<br />

und Vergabe der durchzuführenden Bauleistungen und der im Herbst und Winter zu erwartenden<br />

Witterungsverhältnisse) mehr möglich; diese seien aktuell aber auch nicht veranlasst.<br />

1. Bürgermeister Michael Günther und die Mitglieder des Marktgemeinderates verständigen sich<br />

darauf, die über Thematik und mögliche Maßnahmen zur Sanierung der Stützmauer in der Sitzung<br />

des Bau-, Natur- und Umweltausschusses am 01.10.2013 bei einem Termin-vor-Ort zu diskutieren.<br />

Marktgemeinderat Mathias Breitenbach bittet dabei auch den Zustand der St.-Michael-Straße zu<br />

begutachten und im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Sanierung der Stützmauer auch einen<br />

eventuellen Ausbau der Straße in Erwägung zu ziehen.<br />

- 14 -


09. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder<br />

a) Ehrenordnung Markt <strong>Eschau</strong><br />

Ehrenabend<br />

Marktgemeinderat Stefan Stenger bittet 1. Bürgermeister Michael Günther, wie wiederholt von ihm<br />

angekündigt, die Ehrenordnung des Marktes <strong>Eschau</strong> zu aktualisieren und einen Ehrenabend für<br />

verdiente, ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger durchzuführen.<br />

1. Bürgermeister Michael Günther erklärt, dass die Ehrenordnung, wie von ihm angekündigt,<br />

aktualisiert werde und zum 01.01.2014 in Kraft treten soll.<br />

b) Sicherung Wasserversorgung Markt <strong>Eschau</strong><br />

Grundwassererkundungsmaßnahme „Quelle“ <strong>Eschau</strong><br />

Marktgemeinderat Otto Ackermann bittet 1. Bürgermeister Michael Günther von Herrn Joachim<br />

Scharf, Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, eine schriftliche Aussage zu der von ihm in der<br />

Sitzung des Marktgemeinderates am 02.09.2013 im Rahmen der Behandlung des Tagesordnungspunktes<br />

TOP 04. „Sicherung Wasserversorgung Markt <strong>Eschau</strong> – Grundwassererkundungsmaßnahme<br />

„Quelle“ <strong>Eschau</strong>“ gemachte Äußerung, dass der Betrieb von Wasseraufbereitungsanlagen<br />

nur in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten möglich sei, anzufordern und dem Marktgemeinderat<br />

informativ vorzulegen.<br />

1. Bürgermeister Michael Günther erklärt, er werde Herrn Joachim Scharf kontaktieren und um<br />

eine schriftliche Stellungnahme bitten.<br />

c) Bundestagswahl 2013<br />

Wahlvorstände / Einteilung Wahlhelfer<br />

Marktgemeinderat Otto Ackermann ist (auf Grund seiner Erfahrungen bei der Bundestagswahl<br />

2013) im Hinblick auf die Allgemeinen Kommunalwahlen 2014 der Auffassung, dass die Wahlvorstände<br />

zukünftig mit acht, statt wie bislang mit sechs, Personen besetzt werden sollten, um den<br />

Arbeits- und Zeitaufwand für die einzelnen Wahlhelfer möglichst gering zu halten. Die Wahlvorsteher<br />

sollten im übrigen kurz vor dem Wahltermin über die aktuelle Wahlhelfereinteilung informiert<br />

werden.<br />

<strong>Eschau</strong>, den 14.10.2013<br />

gez.<br />

Michael Günther Theresa Schmitt Walter Wölfelschneider<br />

1. Bürgermeister Schriftführerin Schriftführer<br />

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