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Amtsblatt der Gemeinde Hergatz

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong><br />

Bekanntmachungen<br />

Neues aus dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

Am 14. Januar 2014 fand die 90. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

<strong>Hergatz</strong> im Proberaum <strong>der</strong> Musikkapelle Maria-Thann statt. Es<br />

wurden hierbei folgende Beschlüsse gefasst und Informationen<br />

bekannt gegeben:<br />

<br />

Neubau Feuerwehrhaus Maria-Thann<br />

Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss hat die bisherige<br />

Entwurfsplanung <strong>der</strong> Architektin Schubert zusammen<br />

mit den Feuerwehren Wohmbrechts und Maria-Thann in<br />

seinen Sitzungen am 06.11.2013 und 16.12.2013 beraten.<br />

Der aktuelle Planungsstand wurde in Form des Bauantrages<br />

von Frau Schubert dem Gemein<strong>der</strong>at zur Beratung vorgestellt.<br />

Der Bauantrag für das Feuerwehrhaus in Maria-<br />

Thann mit Standort an <strong>der</strong> Turn- und Festhalle sieht ein 2-<br />

geschossiges Gebäude mit zusätzlichem Untergeschoss in<br />

Massivbauweise vor. Es sind Stellplätze für 3 Einsatzfahrzeuge<br />

bzw. Anhänger vorgesehen, weiterhin erfor<strong>der</strong>liche<br />

Umkleide-, Sanitär- und Büroräume. Im neuen Feuerwehrhaus<br />

sollen auch neben einer Werkstatt, ein Schlauchtrockenturm,<br />

eine Schlauchwaschanlage und ein Schulungsraum<br />

integriert werden, die von beiden Wehren genutzt<br />

werden können. Parallel zum Bauantrag dem mehrheitlich<br />

zugestimmt wurde, wird nun auch <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich För<strong>der</strong>antrag<br />

zum Bau des Feuerwehrhauses bei <strong>der</strong> Regierung<br />

von Schwaben gestellt. Die Kosten für das Feuerwehrhaus<br />

belaufen sich auf 780.000 €, die pauschale För<strong>der</strong>ung beträgt<br />

180.000 €.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über den Kostenersatz für<br />

Einsätze und an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher Feuerwehren<br />

Der Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tag, <strong>der</strong> Bayerische Städtetag,<br />

<strong>der</strong> Landes-Feuerwehr-Verband Bayern e.V. und <strong>der</strong> Bayerische<br />

Kommunale Prüfungsverband haben die Satzung<br />

über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und an<strong>der</strong>e<br />

Leistungen gemeindlicher Feuerwehren überarbeitet.<br />

Ebenso gab es Empfehlungen <strong>der</strong> Verbände für die Anpassung<br />

<strong>der</strong> Pauschalsätze in einem Kostenverzeichnis. Für<br />

die Feuerwehranhänger, die dort nicht aufgeführt sind, wurden<br />

die Beträge prozentual angepasst. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />

beschloss die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung zum 01.01.2014, <strong>der</strong><br />

Satzungstext wird öffentlich bekanntgemacht und ist auf <strong>der</strong><br />

Homepage <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> einsehbar.<br />

Deutsche Bahn Elektrifizierung Projekt ABS 48 –<br />

München-Lindau Grenze D/A<br />

Im Rahmen des Elektrifizierungsprojektes ABS 48 <strong>der</strong><br />

Deutschen Bahn Netz AG auf <strong>der</strong> Bahnstrecke München-<br />

Lindau Grenze D/A gibt es zur Projektkommunikation regionale<br />

Dialogforen bei denen auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> für<br />

den Planungs- und Bauabschnitt 6 <strong>Hergatz</strong> – Lindau vertreten<br />

ist. In diesem Forum wurde auch das Thema Schallschutz<br />

behandelt. Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>Hergatz</strong> hat nach vorheriger<br />

Auffor<strong>der</strong>ung durch die Deutschen Bahn Netz AG<br />

den Beschluss gefasst, das ein grundsätzliches Interesse<br />

an zusätzlichen freiwilligen Maßnahmen zum Schallschutz<br />

besteht. Dieser Beschluss wurde auch mit dem Hintergrund<br />

gefasst, die Interessensgemeinschaft Bahnelektrifizierung<br />

<strong>Hergatz</strong>, sowie alle vom zukünftigen erhöhten Bahnlärm betroffenen<br />

Bürgerinnen und Bürger im Bereich Lärmschutz zu<br />

unterstützen. Zur Information über die geplante Elektrifizierung<br />

soll noch im Frühjahr eine Bürgerversammlung stattfinden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong><br />

Nominierungsversammlung zur Kommunalwahl 2014<br />

Zur Nominierungsversammlung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atskandidaten<br />

für die gemeinsame Liste GLH/UBL laden<br />

wir herzlich ein.<br />

Die Versammlung findet am<br />

Montag, 20. Januar 2014, 20.00 Uhr in <strong>der</strong><br />

Turn- und Festhalle in Maria-Thann statt.<br />

Wir freuen uns über ein zahlreiches Kommen <strong>der</strong> <strong>Hergatz</strong>er<br />

Bürgerinnen und Bürger!<br />

…die Sonnenseite des Westallgäus<br />

Auf geht´s zum<br />

Gmoind´s-Fasching<br />

Am Faschingsdienstag, 4. März 2014<br />

Über zahlreiche Anmeldungen für den Umzug und für die<br />

lustigen Programmeinlagen beim anschließenden<br />

Kin<strong>der</strong>fasching in <strong>der</strong> Turn- und Festhalle Maria-Thann freuen<br />

sich die Elternbeiräte von Kin<strong>der</strong>garten und Grundschule!<br />

Ebenso hoffen wir wie<strong>der</strong> auf viele freiwillige Helfer.<br />

Anmeldungen zum Umzug und für freiwillige Helfer bei <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong>, Marion Holzer, Tel. 08385 9213-40,<br />

marion.holzer@hergatz.de<br />

S A T Z U N G<br />

über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und<br />

an<strong>der</strong>e Leistungen<br />

gemeindlicher Feuerwehren<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches<br />

Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung<br />

§ 1 - Aufwendungs- und Kostenersatz<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs.<br />

1 und 2 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs.<br />

2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen seiner Feuerwehren,<br />

insbeson<strong>der</strong>e für<br />

1. Einsätze,<br />

2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),<br />

3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung o<strong>der</strong><br />

Fehlalarmen.<br />

Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen<br />

Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die<br />

unmittelbar <strong>der</strong> Rettung o<strong>der</strong> Bergung von Menschen und<br />

Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.<br />

Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätig werden <strong>der</strong><br />

Feuerwehr.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme<br />

seiner Feuer-wehren zu folgenden freiwilligen<br />

Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):<br />

1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben<br />

<strong>der</strong> Feuerwehren gehören,<br />

2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch<br />

o<strong>der</strong> Verbrauch,<br />

3. Leistungen <strong>der</strong> Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt,<br />

4. Bereitstellung <strong>der</strong> Atemschutzstrecke zur Benutzung<br />

Die Kostenschuld entsteht mit <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong><br />

Feuerwehr.<br />

(3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet<br />

sich nach den Pauschalsätzen gemäß <strong>der</strong> Anlage zu dieser<br />

Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in <strong>der</strong><br />

Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung<br />

an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze

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