Amtsblatt der Gemeinde Hergatz
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong><br />
Bekanntmachungen<br />
Neues aus dem Gemein<strong>der</strong>at<br />
Am 14. Januar 2014 fand die 90. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
<strong>Hergatz</strong> im Proberaum <strong>der</strong> Musikkapelle Maria-Thann statt. Es<br />
wurden hierbei folgende Beschlüsse gefasst und Informationen<br />
bekannt gegeben:<br />
<br />
Neubau Feuerwehrhaus Maria-Thann<br />
Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss hat die bisherige<br />
Entwurfsplanung <strong>der</strong> Architektin Schubert zusammen<br />
mit den Feuerwehren Wohmbrechts und Maria-Thann in<br />
seinen Sitzungen am 06.11.2013 und 16.12.2013 beraten.<br />
Der aktuelle Planungsstand wurde in Form des Bauantrages<br />
von Frau Schubert dem Gemein<strong>der</strong>at zur Beratung vorgestellt.<br />
Der Bauantrag für das Feuerwehrhaus in Maria-<br />
Thann mit Standort an <strong>der</strong> Turn- und Festhalle sieht ein 2-<br />
geschossiges Gebäude mit zusätzlichem Untergeschoss in<br />
Massivbauweise vor. Es sind Stellplätze für 3 Einsatzfahrzeuge<br />
bzw. Anhänger vorgesehen, weiterhin erfor<strong>der</strong>liche<br />
Umkleide-, Sanitär- und Büroräume. Im neuen Feuerwehrhaus<br />
sollen auch neben einer Werkstatt, ein Schlauchtrockenturm,<br />
eine Schlauchwaschanlage und ein Schulungsraum<br />
integriert werden, die von beiden Wehren genutzt<br />
werden können. Parallel zum Bauantrag dem mehrheitlich<br />
zugestimmt wurde, wird nun auch <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich För<strong>der</strong>antrag<br />
zum Bau des Feuerwehrhauses bei <strong>der</strong> Regierung<br />
von Schwaben gestellt. Die Kosten für das Feuerwehrhaus<br />
belaufen sich auf 780.000 €, die pauschale För<strong>der</strong>ung beträgt<br />
180.000 €.<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über den Kostenersatz für<br />
Einsätze und an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher Feuerwehren<br />
Der Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tag, <strong>der</strong> Bayerische Städtetag,<br />
<strong>der</strong> Landes-Feuerwehr-Verband Bayern e.V. und <strong>der</strong> Bayerische<br />
Kommunale Prüfungsverband haben die Satzung<br />
über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und an<strong>der</strong>e<br />
Leistungen gemeindlicher Feuerwehren überarbeitet.<br />
Ebenso gab es Empfehlungen <strong>der</strong> Verbände für die Anpassung<br />
<strong>der</strong> Pauschalsätze in einem Kostenverzeichnis. Für<br />
die Feuerwehranhänger, die dort nicht aufgeführt sind, wurden<br />
die Beträge prozentual angepasst. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />
beschloss die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung zum 01.01.2014, <strong>der</strong><br />
Satzungstext wird öffentlich bekanntgemacht und ist auf <strong>der</strong><br />
Homepage <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> einsehbar.<br />
Deutsche Bahn Elektrifizierung Projekt ABS 48 –<br />
München-Lindau Grenze D/A<br />
Im Rahmen des Elektrifizierungsprojektes ABS 48 <strong>der</strong><br />
Deutschen Bahn Netz AG auf <strong>der</strong> Bahnstrecke München-<br />
Lindau Grenze D/A gibt es zur Projektkommunikation regionale<br />
Dialogforen bei denen auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> für<br />
den Planungs- und Bauabschnitt 6 <strong>Hergatz</strong> – Lindau vertreten<br />
ist. In diesem Forum wurde auch das Thema Schallschutz<br />
behandelt. Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>Hergatz</strong> hat nach vorheriger<br />
Auffor<strong>der</strong>ung durch die Deutschen Bahn Netz AG<br />
den Beschluss gefasst, das ein grundsätzliches Interesse<br />
an zusätzlichen freiwilligen Maßnahmen zum Schallschutz<br />
besteht. Dieser Beschluss wurde auch mit dem Hintergrund<br />
gefasst, die Interessensgemeinschaft Bahnelektrifizierung<br />
<strong>Hergatz</strong>, sowie alle vom zukünftigen erhöhten Bahnlärm betroffenen<br />
Bürgerinnen und Bürger im Bereich Lärmschutz zu<br />
unterstützen. Zur Information über die geplante Elektrifizierung<br />
soll noch im Frühjahr eine Bürgerversammlung stattfinden.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong><br />
Nominierungsversammlung zur Kommunalwahl 2014<br />
Zur Nominierungsversammlung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atskandidaten<br />
für die gemeinsame Liste GLH/UBL laden<br />
wir herzlich ein.<br />
Die Versammlung findet am<br />
Montag, 20. Januar 2014, 20.00 Uhr in <strong>der</strong><br />
Turn- und Festhalle in Maria-Thann statt.<br />
Wir freuen uns über ein zahlreiches Kommen <strong>der</strong> <strong>Hergatz</strong>er<br />
Bürgerinnen und Bürger!<br />
…die Sonnenseite des Westallgäus<br />
Auf geht´s zum<br />
Gmoind´s-Fasching<br />
Am Faschingsdienstag, 4. März 2014<br />
Über zahlreiche Anmeldungen für den Umzug und für die<br />
lustigen Programmeinlagen beim anschließenden<br />
Kin<strong>der</strong>fasching in <strong>der</strong> Turn- und Festhalle Maria-Thann freuen<br />
sich die Elternbeiräte von Kin<strong>der</strong>garten und Grundschule!<br />
Ebenso hoffen wir wie<strong>der</strong> auf viele freiwillige Helfer.<br />
Anmeldungen zum Umzug und für freiwillige Helfer bei <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong>, Marion Holzer, Tel. 08385 9213-40,<br />
marion.holzer@hergatz.de<br />
S A T Z U N G<br />
über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und<br />
an<strong>der</strong>e Leistungen<br />
gemeindlicher Feuerwehren<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches<br />
Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung<br />
§ 1 - Aufwendungs- und Kostenersatz<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs.<br />
1 und 2 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs.<br />
2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen seiner Feuerwehren,<br />
insbeson<strong>der</strong>e für<br />
1. Einsätze,<br />
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),<br />
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung o<strong>der</strong><br />
Fehlalarmen.<br />
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen<br />
Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die<br />
unmittelbar <strong>der</strong> Rettung o<strong>der</strong> Bergung von Menschen und<br />
Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.<br />
Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätig werden <strong>der</strong><br />
Feuerwehr.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong> erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme<br />
seiner Feuer-wehren zu folgenden freiwilligen<br />
Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):<br />
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben<br />
<strong>der</strong> Feuerwehren gehören,<br />
2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch<br />
o<strong>der</strong> Verbrauch,<br />
3. Leistungen <strong>der</strong> Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt,<br />
4. Bereitstellung <strong>der</strong> Atemschutzstrecke zur Benutzung<br />
Die Kostenschuld entsteht mit <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong><br />
Feuerwehr.<br />
(3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet<br />
sich nach den Pauschalsätzen gemäß <strong>der</strong> Anlage zu dieser<br />
Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in <strong>der</strong><br />
Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung<br />
an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze