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ColorNews 03.10<br />

Fiktive<br />

Kosten<br />

MESSE-NEUHEIT<br />

Der neue Portaltrockner<br />

IRT-PowerCure verdoppelt leicht<br />

den Durchsatz in der Kabine.<br />

Smart-Repair-Methode ist zulässig<br />

Kann eine geschädigte Autofahrerin eine kleine<br />

Delle an der Tür mit der gegnerischen Versicherung<br />

nach herkömmlicher Reparaturmethode fiktiv<br />

abrechnen? Dem Landgericht Saarbrücken zufolge<br />

ist hier die Smart-Repair-Methode angemessen<br />

und zulässig. Auch, weil das beschädigte<br />

Fahrzeug in diesem Fall älter als drei Jahre war.<br />

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei Smart-<br />

Repair um eine gleichwertige, aber günstigere<br />

Reparaturmethode handelt.<br />

Den Argumenten der Autofahrerin k<strong>on</strong>nte das Gericht<br />

nicht zustimmen. Ihre Begründung lauteten<br />

wie folgt: Der Frau stünde bei fiktiver Abrechnung<br />

ein Ersatz der Reparaturkosten zu, die in einer<br />

markengebundenen Werkstatt anfielen. Smart-<br />

Repair werde dort nicht angeboten. Außerdem sei<br />

diese Reparatur mit erheblichen Risiken verbunden:<br />

Beim Herausdrücken der Beule könnte der<br />

Lack beschädigt werden. Das wiederum könnte<br />

zu Rostbefall und Folgeschäden führen. Das Gericht<br />

bet<strong>on</strong>te: Das Risiko des Reparaturfehlschlags<br />

trifft den Schädiger nur bei einer Durchführung<br />

der Reparatur – und nicht bei der<br />

gewählten fiktiven Abrechnung (AZ: 13 S 216/09).<br />

Klarheit bei fiktiver Abrechnung<br />

Bekommt ein geschädigter Autofahrer im Fall der<br />

fiktiven Abrechnung vom gegnerischen Versicherer<br />

die vollen Reparaturkosten einer Markenwerkstatt<br />

erstattet? Mit dieser Frage beschäftigten<br />

sich in den vergangenen M<strong>on</strong>aten zahlreiche Gerichte.<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem<br />

Urteil Klarheit geschaffen. Und bekräftigte<br />

damit seine „Porsche-Entscheidung“ aus dem<br />

Jahr 2003 (AZ: VI ZR 398/02).<br />

Demzufolge kann ein Geschädigter bei einer fiktiven<br />

Abrechnung vom gegnerischen Versicherer<br />

grundsätzlich die volle Erstattung der Reparaturkosten<br />

in einer Markenwerkstatt fordern. Der Geschädigte<br />

muss sich v<strong>on</strong> der Versicherung nur in<br />

Ausnahmefällen auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit<br />

in einer freien Werkstatt verweisen<br />

lassen. Das gilt insbes<strong>on</strong>dere dann, wenn das Unfallauto<br />

nicht älter als drei Jahre ist und es bislang<br />

regelmäßig in einer Markenwerkstatt gewartet<br />

und repariert wurde (Urteil vom 22.6.2010, AZ:<br />

VI ZR 302/08).<br />

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