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Perspektive Wiedereinstieg - Beruf & Familie gGmbH

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Auf Basis der vom IT­ und Informationsmanagement (ITM) des IAB bereitgestellten Daten zu<br />

gemeldeten <strong>Beruf</strong>srückkehrerinnen auf Kreisebene wurde abgeschätzt, wie viele Vergleichskreise<br />

pro Trägerkreis auszuwählen waren. Die Zuordnung der Teilnehmerzahl auf die Trägerkreise<br />

erfolgte dabei manuell, da der Name der Kreise nicht unbedingt dem Trägerstandort<br />

entspricht, in einigen Kreisen zwei Träger arbeiten, und ein in zwei Kreisen tätiger Träger für<br />

diese gemeinsam Daten geliefert hat. In einem iterativen Verfahren wurde ermittelt, dass<br />

maximal zehn Vergleichsregionen pro Trägerkreis erforderlich waren, um die erforderliche<br />

Zahl von Vergleichspersonen in allen Trägerkreisen zu sichern. Insgesamt erfolgte ein dreißigfaches<br />

Oversampling der potenziellen Vergleichspersonen.<br />

Durch das Matching­Verfahren wurden die jeweils „nächsten Nachbarn“ der Trägerkreise<br />

ermittelt; dabei sollten die Zugehörigkeit zur ESF­Zielregion „Konvergenz“ und „Regionale<br />

Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ exakt übereinstimmen. Als Distanzmaß wurde<br />

die Mahalanobis­Distanz gewählt. Zusätzlich durfte ein Kreis nicht als Matching­Partner für<br />

mehr als einen Kreis fungieren. Abhängig vom Trägerkreis wurden die Vergleichspersonen<br />

letztlich aus mindestens einem und maximal acht Vergleichskreisen gezogen.<br />

Aus den Vergleichsregionen wurden im zweiten Schritt hinreichend viele zu befragende Vergleichspersonen<br />

bestimmt. Diese wurden für die 1. Befragungskohorte aus Frauen ausgewählt,<br />

die im 4. Quartal 2009 bzw. 1. Quartal 2010 bei einer Agentur für Arbeit oder einem Grundsicherungsträger<br />

mit dem Status „<strong>Beruf</strong>srückkehrerin“ gemeldet waren. Für die 2. Befragungskohorte<br />

mussten sie im 4. Quartal 2010 bzw. 1. Quartal 2011 entsprechend registriert sein.<br />

Die Auswahl der zu befragenden Vergleichspersonen erfolgte wiederum mit Hilfe statistischer<br />

Matching­Verfahren, diesmal auf Individualebene. Auf Basis der verfügbaren Informationen<br />

wurden für die Unterstützungskundinnen sowie für die potenziellen Vergleichspersonen (bei<br />

der Arbeitsagentur bzw. dem Grundsicherungsträger als arbeitsuchend oder arbeitslos registrierte<br />

<strong>Beruf</strong>srückkehrerinnen) die Teilnahmewahrscheinlichkeiten am Programm geschätzt.<br />

Hierbei wurden folgende Informationen, die sowohl in den Prozessdaten der Bundesagentur<br />

für Arbeit als auch in den Daten der Träger in ausreichender Qualität vorhanden waren, herangezogen:<br />

❙ Staatsangehörigkeit (deutsch/nicht­deutsch)<br />

❙ Geburtskohorte der Frau: 1945/1959, 1960/1964, 1965/1969, 1970/1974, 1975/1979,<br />

1980/1984, 1985/1989<br />

❙ Zahl der Kinder (1 Kind (in seltensten Fällen kein Kind)/ mehr als 1 Kind)<br />

❙ Schulabschluss: kein Hauptschulabschluss; Hauptschulabschluss; Mittlere Reife;<br />

(Fach­) Abitur; keine Informationen vorhanden<br />

❙ Ausbildungsniveau: keine abgeschlossene <strong>Beruf</strong>sausbildung; Ausbildung; Meister;<br />

Hochschule; Promotion; keine Information vorhanden<br />

❙ Bezug von Arbeitslosengeld 1 zum Vergleichszeitpunkt<br />

❙ Bezug von Arbeitslosengeld 2 zum Vergleichszeitpunkt<br />

Zudem mussten die potenziellen Vergleichspersonen aus den vorher zugeordneten Vergleichskreisen<br />

des jeweiligen Kreises stammen, in dem der Träger angesiedelt ist. Jeder Teilnehmerin<br />

wurden zehn Nicht­Teilnehmerinnen der zugehörigen Vergleichskreise mit einer etwa ebenso<br />

hohen (hypothetischen) Teilnahmewahrscheinlichkeit am PWE­Programm zugeordnet.

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