Perspektive Wiedereinstieg - Beruf & Familie gGmbH
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2.4.4 Ausbildungsadäquanz der neuen Tätigkeit<br />
Die Frage nach der Ausbildungsadäquanz von Beschäftigung zielt auf die Passung der in der<br />
Ausbildung erworbenen Qualifikation mit der später ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Unterschieden<br />
wird hier allgemein zwischen der horizontalen und der vertikalen Dimension der<br />
Ausbildungsadäquanz (vgl. Pflicht/Schreyer 2002 zu Problemen deren Erfassung). Die horizontale<br />
Dimension bezieht sich auf die Inhalte der beruflichen Tätigkeit. Als ausbildungsadäquat<br />
beschäftigt gilt, wer im erlernten Fachgebiet arbeitet und die in der Ausbildung oder im Studium<br />
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in hohem Maße im <strong>Beruf</strong> verwerten kann („fachliche<br />
Affinität“). Akademische zeichnen sich im Vergleich zu beruflichdualen Ausbildungen in<br />
der Regel durch eine besonders hohe Flexibilität hinsichtlich der späteren beruflichen Einsatzmöglichkeiten<br />
aus.<br />
Demgegenüber bezieht sich die vertikale Dimension der Ausbildungsadäquanz stärker auf das<br />
positionale Niveau der Beschäftigung („positionale Affinität“). Als ausbildungsangemessen<br />
beschäftigt gilt hier, wer eine (hierarchische) Stellung innehat, die dem Niveau des Ausbildungsabschlusses<br />
in hohem Maße entspricht.<br />
Die im Folgenden präsentierten Befunde beziehen sich auf diese Frage im Fragebogen: „Welche<br />
Art von Ausbildung ist für Ihre aktuelle Tätigkeit in der Regel erforderlich?“ Gibt bspw. eine<br />
Befragte mit abgeschlossener beruflicher Ausbildung an, hierfür sei „kein beruflicher Ausbildungsabschluss<br />
erforderlich“, so wird sie als für ihre derzeitige Tätigkeit überqualifiziert eingestuft.<br />
Diese Einstufungen basieren also auf den Einschätzungen der Frauen und beziehen sich<br />
implizit sowohl auf die vertikale als auch die horizontale Dimension der Ausbildungsadäquanz<br />
(ähnlich auf Basis von Auswertungen des Sozioökonomischen Panels: Büchel 1998).<br />
Eine längere Erwerbsunterbrechung kann davor erworbene Qualifikationen entwerten. Dies<br />
kann zur Folge haben, dass die betroffenen Frauen beim <strong>Wiedereinstieg</strong> eine Tätigkeit annehmen,<br />
die nicht dem Niveau ihres ursprünglichen <strong>Beruf</strong>sabschlusses entspricht. Tabelle 48 weist<br />
die Befunde für die befragten Frauen aus. Bei Frauen, die in allen drei Befragungen der ersten<br />
Kohorte oder allen beiden Befragungen der zweiten Kohorte zu den Qualifikationsanforderungen<br />
ihrer aktuellen Tätigkeit befragt wurden, war die zum Zeitpunkt der dritten Befragung<br />
(Kohorte 1) bzw. zweiten Befragung (Kohorte 2) bestehende Beschäftigung maßgeblich.<br />
In beiden Befragungskohorten geben knapp 40 Prozent der befragten Frauen an, dass die<br />
Qualifikation, die sie für ihre aktuelle <strong>Beruf</strong>stätigkeit benötigen, niedriger ist als ihre abgeschlossene<br />
<strong>Beruf</strong>sausbildung. Bei den Teilnehmerinnen ist der Anteil der überqualifizierten<br />
Erwerbstätigen um etwa 10 Prozentpunkte niedriger als bei den NichtTeilnehmerinnen;<br />
dieser Unterschied ist statistisch schwach signifikant (Tabelle 48). Zudem ist zu beachten,<br />
dass NichtTeilnehmerinnen, die arbeitslos und im Leistungsbezug sind, zur Aufnahme jeder<br />
zumutbaren Arbeit verpflichtet sind; dies gilt in verschärftem Maße für Leistungsberechtigte<br />
in der Grundsicherung. Im Vergleich beider Kohorten sind die Befragten der zweiten Kohorte<br />
etwas häufiger adäquat qualifiziert.