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Perspektive Wiedereinstieg - Beruf & Familie gGmbH

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1.1 Das ESF-Modellprogramm „<strong>Perspektive</strong> <strong>Wiedereinstieg</strong>“<br />

Ein wichtiges Politikmodul zur Förderung des beruflichen <strong>Wiedereinstieg</strong>s ist das ESF-Modellprogramm<br />

„<strong>Perspektive</strong> <strong>Wiedereinstieg</strong>“ (PWE), welches durch den Europäischen Sozialfonds<br />

der Europäischen Union kofinanziert wird. Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale<br />

arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er soll einen Beitrag zur<br />

Entwicklung der Beschäftigung in den Mitgliedsländern leisten, etwa durch die Förderung der<br />

Beschäftigungsfähigkeit und Chancengleichheit und durch Investitionen in Humanressourcen.<br />

Das ESF-Modellprogramm wird vom Bundesministerium für <strong>Familie</strong>, Senioren, Frauen und<br />

Jugend (BMFSFJ) in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt. Die erste<br />

Förderperiode lief von März 2009 bis Februar 2012. Ziel des Programms ist es, den <strong>Wiedereinstieg</strong><br />

ins <strong>Beruf</strong>sleben nach einer längeren familienbedingten Erwerbsunterbrechung zu unterstützen<br />

(BMFSFJ 2008). Gefördert werden Frauen und Männer 1 mit <strong>Beruf</strong>s- oder Hochschulabschluss,<br />

die wegen Kindern und/oder Pflege mehr als drei Jahre aus ihrem <strong>Beruf</strong> ausgeschieden waren.<br />

Das Programm sollte insbesondere Frauen für einen <strong>Wiedereinstieg</strong> sensibilisieren, die noch keine<br />

konkreten Pläne für eine Rückkehr in den <strong>Beruf</strong> haben und sich folglich nicht als „arbeitslos“<br />

empfinden. Ein besonderes Augenmerk gilt also den Frauen aus der Stillen Reserve. Die ESF-Regiestelle,<br />

betraut mit der Verwaltung des ESF-Modellprogramms, definiert diese als Teilnehmerinnen,<br />

die vor Eintritt ins Förderprogramm weder arbeitslos noch arbeitsuchend gemeldet waren, sich<br />

nach Projekteintritt aber als arbeitslos bei der Arbeitsverwaltung registrieren ließen (ESF-Regiestelle<br />

2012a: 5; allgemein zum Begriff der Stillen Reserve vgl. Böhm et al. 2011: 2f.). Die Meldung bei der<br />

Arbeitsverwaltung ist keine Vorbedingung für die Aufnahme in das Programm. Sie wird im Laufe<br />

des Unterstützungsprozesses aber dann nötig, wenn die Teilnehmerinnen Qualifizierungen in<br />

Anspruch nehmen möchten, die von der Arbeitsverwaltung finanziert werden.<br />

Umgesetzt wurde das Programm in der ersten Förderperiode in verschiedenen bundesdeutschen<br />

Regionen von 17 Modellprojekten bzw. -verbünden. Sie setzten sich überwiegend aus<br />

privaten und gemeinnützigen Bildungsträgern zusammen; aber auch Vereine, Beratungsstellen<br />

und vereinzelt kommunale Institutionen waren darunter zu finden. 2 Die Träger kooperierten<br />

mit den örtlichen Arbeitsagenturen oder Grundsicherungsträgern; diese verantworteten<br />

und finanzierten vor allem die qualifizierenden Angebote für die Teilnehmerinnen.<br />

In Bezug auf potenzielle Wiedereinsteigerinnen unterscheidet das Modellprogramm zwischen den<br />

sog. Informationskundinnen (ca. 1–2 Termine beim Träger), Beratungskundinnen (ca. 3–5 Termine)<br />

und Unterstützungskundinnen (>5 Termine). Maßgeblich für diese Unterteilung ist die Intensität<br />

der Beratung bzw. die Art der Unterstützung (‚Case Management‘). Dem Monitoring der<br />

das Programm verwaltenden ESF-Regiestelle zufolge wurden in der ersten Förderperiode<br />

4.660 Unterstützungskundinnen intensiv beraten, das entspricht 27 Prozent aller Frauen, die<br />

als Informations- und Beratungskundinnen durch das Programm erreicht wurden (ESF-Regiestelle<br />

2012b). Da sich die Arbeit der Modellträger auf die Unterstützungskundinnen konzentrierte,<br />

bezieht sich auch die Begleitforschung auf diese intensiv beratenen Frauen.<br />

1 Da sich die Zielgruppe überwiegend aus Frauen zusammensetzt, sprechen wir im Folgenden zur Verein fachung<br />

nur von Wiedereinsteigerinnen.<br />

2 Eine Standortkarte mit Trägern der ersten Förderphase kann unter folgendem Link abgerufen werden:<br />

http://www.esf-regiestelle.eu/esf/content/e986/e3272/e3521/Standortkarte_PWE_I.pdf

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