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Laichhabitate Teil 1 - FGG Weser

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Ü b e r p r ü f u n g d e r L a i c h h a b i t a t e i m W e s e r e i n z u g s g e b i e t<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Im Hinblick auf eine Verbesserung der Situation nicht nur dieser Fließgewässer sind ggf. folgende Maßn a h m e n<br />

erforderlich:<br />

• Wiederherstellung einer Durchgängigkeit zwischen der Nordsee und den Laichgebieten (Beseitigung oder<br />

Entschärfen von Aufstiegshindernissen, ggf. Errichtung funktionstüchtiger Fischaufstiegsanlagen, Verzicht<br />

auf Bau weiterer Stauhaltungen);<br />

• Einschränkung von Ausbaumaßnahmen im Bereich von Gewässerstrecken mit geeigneten Kieslagern und<br />

oberhalb gelegenen Fließstrecken zur Erhaltung ihrer morphologischen Vielfalt und ihres natürlichen Abflußregimes<br />

und zur Verhinderung einer Versandung;<br />

• Einschränkung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen (periodisches Baggern und Kraut mahd, Rä u-<br />

mung/Zerstörung der Kiesbänke, Belassen natürlicher Hindernisse im Gewässerbett);<br />

• Rückbau vorhandener Uferbefestigungen; ggf. Anlegen von Strömungsleitkörpern, Sohlgleiten und Que r -<br />

schnittsverengungen zur Anhebung der Strömungsgeschwindigkeit und Verringerung der Versandung;<br />

• Verbesserung der Wasserqualität v.a. im unmittelbaren und oberhalb gelegenen Bereich der Kiesstrecken<br />

(Reduzierung der Abwasserlast durch dreistufige Kläranlagen, Extensivierung der Landwirtschaft in der Aue,<br />

durchgehende Anlage von Gewässerrandstreifen, Beseitigung illegaler Einleitungsquellen);<br />

• ggf. Anlegen künstlicher Laichareale in geeigneten Gewässerabschnitten unter Berücksichtigung der für eine<br />

erfolgreiche Reproduktion von Großsalmoniden optimalen Voraussetzungen<br />

• Vermeidung von Grundwasserabsenkungen und direkten Wasserentnahmen für Bewässerung oder Tierzucht<br />

im unmittelbaren und oberhalb gelegenen Bereich der Kiesstrecken;<br />

• sinnvolle fischereiliche Bewirtschaftung der betroffenen Gewässer (geeigneter und mäßiger Besatz, Einschränkung<br />

der Angelfischerei, v.a. aber der Netzfischerei im Nebenerwerbsbetrieb und der Freizeitfischerei;<br />

Fang- und Besatzstatistiken);<br />

• Einschränkung freizeitlicher Nutzung im unmittelbaren Bereich der Kiesstrecken (Bootsverkehr inkl. K a -<br />

nusport,<br />

Baden);<br />

• Durchführung begleitender Untersuchungen (Überprüfung der Entwicklungsfähigkeit von Eiern in den potentiellen<br />

Laichplätze zur Optimierung unterstützender Maßnahmen).

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