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die Polizei bittet um Mithilfe (PDF/23 KB) - Landespolizei Schleswig ...

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Weiter Informationen finden Sie im Internet unter folgendem Link:<br />

https://www.polizei.schleswig-holstein.de/internet/DE/Fahndung/BitteUm<br />

<strong>Mithilfe</strong>/gegenstaendeRD_FL_HEI/gegenstaendeRD_FL_HEI_startartikel.html<br />

Geschädigte von Wohnungseinbrüchen, <strong>die</strong> unter den sichergestellten<br />

Schmuckstücken ihr Eigent<strong>um</strong> wieder erkannt haben, werden gebeten, sich während<br />

der Geschäftszeiten (wochentags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) mit der<br />

Bezirkskriminalinspektion Kiel<br />

BKI K2<br />

Bl<strong>um</strong>enstraße 2-4<br />

Tel.: 0431 – 160 3543<br />

Fax: 0431 - 9886341638<br />

E-Mail: k2.kiel.bki@polizei.landsh.de<br />

in Verbindung zu setzten.<br />

Die Zuordnung der sichergestellten Wertgegenstände <strong>die</strong>nt nicht nur der<br />

Wiederbeschaffung des Eigent<strong>um</strong>s, sondern auch der Aufklärung weitere Straftaten.<br />

In einer Anlage zu der Meldung befinden sich noch zwei Bilder, auf denen ein Teil<br />

des sichergestellten Diebesguts zu sehen ist.<br />

Bernd Triphahn

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