die Polizei bittet um Mithilfe (PDF/23 KB) - Landespolizei Schleswig ...
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Weiter Informationen finden Sie im Internet unter folgendem Link:<br />
https://www.polizei.schleswig-holstein.de/internet/DE/Fahndung/BitteUm<br />
<strong>Mithilfe</strong>/gegenstaendeRD_FL_HEI/gegenstaendeRD_FL_HEI_startartikel.html<br />
Geschädigte von Wohnungseinbrüchen, <strong>die</strong> unter den sichergestellten<br />
Schmuckstücken ihr Eigent<strong>um</strong> wieder erkannt haben, werden gebeten, sich während<br />
der Geschäftszeiten (wochentags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) mit der<br />
Bezirkskriminalinspektion Kiel<br />
BKI K2<br />
Bl<strong>um</strong>enstraße 2-4<br />
Tel.: 0431 – 160 3543<br />
Fax: 0431 - 9886341638<br />
E-Mail: k2.kiel.bki@polizei.landsh.de<br />
in Verbindung zu setzten.<br />
Die Zuordnung der sichergestellten Wertgegenstände <strong>die</strong>nt nicht nur der<br />
Wiederbeschaffung des Eigent<strong>um</strong>s, sondern auch der Aufklärung weitere Straftaten.<br />
In einer Anlage zu der Meldung befinden sich noch zwei Bilder, auf denen ein Teil<br />
des sichergestellten Diebesguts zu sehen ist.<br />
Bernd Triphahn