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Stadtjugendamt<br />

4. Stadtjugendamt und Opferschutz<br />

<br />

Das Stadtjugendamt erhält von Staatsanwaltschaft oder Polizei Meldung,<br />

wenn minderjährige Opfer beteiligt sind (z.B. bei häuslicher Gewalt,<br />

Körperverletzungsdelikte)<br />

<br />

Ist aus dem Sachverhalt einer Polizeimeldung oder Anklage für <strong>die</strong> JGH<br />

erkennbar, dass bei minderjährigen Geschädigten durch <strong>die</strong> Umstände<br />

der Straftat ein Gefährdungsrisiko bestanden hat oder besteht (z.B.<br />

sexuelle Übergriffe, Stalking, bestimmte Vorfälle körperliche Gewalt), so<br />

meldet <strong>die</strong> JGH den Vorgang im Rahmen einer Gefährdungsmeldung an<br />

das zuständige SBH.<br />

ASD-Bundeskongress 2013 / Kinder- und Jugenddelinquenz<br />

23

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