Was ist ELGA?

Was ist ELGA? Was ist ELGA?

12.02.2014 Aufrufe

Die elektronische Gesundheitsakte - ELGA Informationsblatt (Jänner 2014) Das ELGA-Zugangsportal auf www.gesundheit.gv.at ist seit Jahresbeginn eingerichtet und somit für die Versicherten erreichbar. Detailinformationen finden Sie auf der Website www.gesundheit.gv.at oder Sie wenden sich an die ELGA Serviceline unter der Tel.-Nr. 050 124 4411 (Mo-Fr werktags, 7.00 bis 19.00 Uhr) Die Serviceline bietet nicht nur qualitätsgesicherte Informationen zum Thema ELGA an, sondern unterstützt auch bei der Durchführung des „Opt-Outs“ (Zusendung eines vorausgefüllten Formulars etc., siehe dazu auch die Detailinformationen im Kapitel „Was muss ich tun, wenn ich nicht an ELGA teilnehmen will?“ auf Seite 6). Allgemeine Informationen zum Thema ELGA : Was ist ELGA? Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das allen berechtigten ELGA- Gesundheitsdiensteanbietern (z.B. Ärztinnen, Ärzten und Spitälern), ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmern den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglicht. Die Idee hinter ELGA ist, im Falle einer medizinischen Behandlung oder Betreuung – und nur in diesem Zusammenhang – den behandelnden Gesundheitseinrichtungen die notwendigen Vorinformationen bereitzustellen und diesen Zugriff auch den Patientinnen und Patienten selbst zu ermöglichen. Durch ELGA erhält der behandelnde ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter Vorbefunde, Entlassungsberichte und die aktuelle Medikation seiner Patientinnen und Patienten als unterstützende Entscheidungsgrundlage für die weitere Diagnostik und Therapie. 1

Die elektronische Gesundheitsakte - <strong>ELGA</strong><br />

Informationsblatt (Jänner 2014)<br />

Das <strong>ELGA</strong>-Zugangsportal auf www.gesundheit.gv.at <strong>ist</strong> seit Jahresbeginn eingerichtet und<br />

somit für die Versicherten erreichbar.<br />

Detailinformationen finden Sie auf der<br />

Website www.gesundheit.gv.at oder Sie wenden sich an die<br />

<strong>ELGA</strong> Serviceline unter der Tel.-Nr. 050 124 4411 (Mo-Fr werktags, 7.00 bis 19.00 Uhr)<br />

Die Serviceline bietet nicht nur qualitätsgesicherte Informationen zum Thema <strong>ELGA</strong> an, sondern<br />

unterstützt auch bei der Durchführung des „Opt-Outs“ (Zusendung eines vorausgefüllten Formulars etc.,<br />

siehe dazu auch die Detailinformationen im Kapitel „<strong>Was</strong> muss ich tun, wenn ich nicht an <strong>ELGA</strong><br />

teilnehmen will?“ auf Seite 6).<br />

Allgemeine Informationen zum Thema <strong>ELGA</strong> :<br />

<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>ELGA</strong>?<br />

Die Elektronische Gesundheitsakte <strong>ELGA</strong> <strong>ist</strong> ein Informationssystem, das allen berechtigten <strong>ELGA</strong>-<br />

Gesundheitsdiensteanbietern (z.B. Ärztinnen, Ärzten und Spitälern), <strong>ELGA</strong>-Teilnehmerinnen und<br />

<strong>ELGA</strong>-Teilnehmern den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglicht. Die Idee<br />

hinter <strong>ELGA</strong> <strong>ist</strong>, im Falle einer medizinischen Behandlung oder Betreuung – und nur in diesem<br />

Zusammenhang – den behandelnden Gesundheitseinrichtungen die notwendigen Vorinformationen<br />

bereitzustellen und diesen Zugriff auch den Patientinnen und Patienten selbst zu ermöglichen. Durch<br />

<strong>ELGA</strong> erhält der behandelnde <strong>ELGA</strong>-Gesundheitsdiensteanbieter Vorbefunde, Entlassungsberichte<br />

und die aktuelle Medikation seiner Patientinnen und Patienten als unterstützende<br />

Entscheidungsgrundlage für die weitere Diagnostik und Therapie.<br />

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Welchen Nutzen hat das <strong>ELGA</strong>-Zugangsportal?<br />

Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Laborbefunde, Röntgenbilder sowie Medikationsl<strong>ist</strong>en sind Puzzlesteine im<br />

Gesamtbild des Gesundheitszustandes einer Patientin/eines Patienten. Im <strong>ELGA</strong>-Zugangsportal wird dieses<br />

Gesamtbild für die einzelne Teilnehmerin/den einzelnen Teilnehmer nach einem gesicherten Log-In<br />

automatisch in einer übersichtlichen L<strong>ist</strong>e zusammengestellt. Patientenautonomie und Patientensicherheit<br />

werden gefördert: Die Patientin/der Patient kann schnell und sicher auf die eigenen Gesundheitsdaten<br />

zugreifen. Ein Protokoll zeigt der Patientin/dem Patient exakt an, wer wann auf welche Dokumente<br />

zugegriffen hat. <strong>ELGA</strong>-TeilnehmerInnen haben dadurch „mit einem Klick“ Transparenz über Zugriffe auf ihre<br />

<strong>ELGA</strong>-Gesundheitsdaten. Das <strong>ELGA</strong>-Zugangsportal kann außerdem zukünftig weitere <strong>ELGA</strong>-Anwendungen<br />

integrieren, z.B. einen elektronischen Impfpass.<br />

Welchen Nutzen hat <strong>ELGA</strong> für Bürgerinnen und Bürger?<br />

<strong>ELGA</strong> ermöglicht den <strong>ELGA</strong>-TeilnehmerInnen unkompliziert über eine sichere Internetverbindung auf ihre<br />

eigenen Befunde zuzugreifen. Die Teilnahme an <strong>ELGA</strong> und den Zugriff auf <strong>ELGA</strong>-Daten bestimmen die <strong>ELGA</strong>-<br />

TeilnehmerInnen selbst. Zukünftig werden durch <strong>ELGA</strong> relevante Gesundheitsdaten zeit- und ortsunabhängig<br />

genau dann zur Verfügung gestellt, wenn diese für Diagnostik und Behandlung gebraucht werden. Dies führt<br />

zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität und zu einer Erhöhung der Patientensicherheit.<br />

Welchen Nutzen hat meine Ärztin/mein Arzt von <strong>ELGA</strong>?<br />

Die Ärztin/der Arzt kann bei aktuellem Behandlungsverhältnis bestimmte Gesundheitsdaten abrufen, sofern<br />

die Bürgerin/der Bürger der Teilnahme an <strong>ELGA</strong> nicht vollständig oder teilweise widersprochen hat. Dann<br />

kann mit <strong>ELGA</strong> einfach und schnell auf Vorbefunde aus ganz Österreich und eine Medikamentenübersicht<br />

zugegriffen werden, wenn sie gebraucht werden. Die Befunde haben eine einheitliche Optik, einen<br />

strukturierten Aufbau und können automatisch in das ärztliche Dokumentationssystem übernommen<br />

werden. <strong>ELGA</strong> unterstützt den Arzt/die Ärztin mit konkreten patientenbezogenen Informationen in<br />

Diagnostik und Therapie.<br />

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Wann kommt <strong>ELGA</strong>?<br />

Seit Jahresbeginn 2014 sind das <strong>ELGA</strong>-Zugangsportal und die Widerspruchsstelle eingerichtet.<br />

Ab 2015 werden dann schrittweise die <strong>ELGA</strong>-Gesundheitsdiensteanbieter, also z.B. Spitäler,<br />

Pflegeeinrichtungen, Ärztinnen, Ärzte und Apotheken- beginnend mit den öffentlichen<br />

Krankenanstalten – Inhalte für <strong>ELGA</strong> zur Verfügung stellen bzw. abrufen können.<br />

• Ab 2014: <strong>ELGA</strong>-Zugangsportal & Widerspruchstelle<br />

• Ab 2015: erste Dokumente durch Krankenhäuser<br />

• Ab Mitte 2016: <strong>ELGA</strong>-Dokumente aus dem niedergelassenen Bereich, e-Medikation<br />

durch niedergelassene Ärztinnen, Ärzte und Apotheken<br />

<strong>Was</strong> sind die häufigsten Missverständnisse bei <strong>ELGA</strong>?<br />

Zahlreiche Missverständnisse ex<strong>ist</strong>ieren rund um die Elektronische Gesundheitsakte <strong>ELGA</strong>. Etwa die<br />

Behauptungen, dass <strong>ELGA</strong> „alle Daten zentral speichere“ oder „Hunderttausende auf die <strong>ELGA</strong> eines<br />

einzelnen Patienten zugreifen“ könnten. Fakt <strong>ist</strong> jedoch: <strong>ELGA</strong> speichert keine Patientenbefunde,<br />

sondern vernetzt nur jene Daten, die bereits jetzt verteilt bei einer Vielzahl von<br />

Gesundheitsdiensteanbietern in ganz Österreich vorhanden sind. Zukünftig stellt <strong>ELGA</strong> diese Befunde<br />

über eine Verlinkung („Verweis“) elektronisch zur Verfügung. Die Befunde sind bereits heute in den<br />

Datenspeichern jener Gesundheitseinrichtungen, die die Befunde elektronisch erstellt haben, also<br />

z.B. von Spitälern, archiviert. Grundsätzlich haben nur jene <strong>ELGA</strong>-Gesundheitsdiensteanbieter, bei<br />

denen die Patientin/der Patient in Behandlung oder Betreuung <strong>ist</strong>, Zugriff auf die Daten. Und auch<br />

das nur, wenn die Patientin/der Patient einer Teilnahme nicht vollständig oder teilweise<br />

widersprochen hat. <strong>ELGA</strong> speichert auch keine Daten auf der e-card. Diese dient durch das Stecken in<br />

der Ordination lediglich als "Schlüssel" für den Zugang auf die <strong>ELGA</strong>-Gesundheitsdaten. <strong>ELGA</strong>-Daten<br />

werden also weder jetzt noch in Zukunft "ohne Wissen des Patienten gesammelt".<br />

Ist <strong>ELGA</strong> ein zentraler Speicher meiner Daten?<br />

Nein. <strong>ELGA</strong> vernetzt lediglich die für <strong>ELGA</strong> bereitgestellten Dokumente. Die Dokumente werden in<br />

den jeweiligen Gesundheitseinrichtungen gespeichert (wie bisher auch).<br />

Werden Daten ohne mein Wissen für <strong>ELGA</strong> zur Verfügung gestellt?<br />

Bereits jetzt müssen Befunde (Laboruntersuchungen, etc.) erfasst und in den EDV-Systemen der<br />

Ersteller (z.B. Spital) gespeichert werden. <strong>ELGA</strong> stellt diese Befunde auch anderen berechtigten<br />

Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung. Dieser Vernetzung kann jederzeit widersprochen werden.<br />

Zusätzlich sind alle Dokumente und das Protokoll aller Zugriffe in <strong>ELGA</strong> für die Patientin/den<br />

Patienten abrufbar.<br />

Werden <strong>ELGA</strong>-Daten auf meine e-card gespeichert?<br />

Nein. Die e-card <strong>ist</strong> lediglich eine Schlüsselkarte, die den Zugriff auf <strong>ELGA</strong>-Daten im jeweiligen<br />

Behandlungszusammenhang ermöglicht.<br />

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Wer wird aller Zugriff auf meine Daten haben?<br />

<strong>ELGA</strong>-Gesundheitsdaten einer Patientin/eines Patienten sind für den <strong>ELGA</strong>-<br />

Gesundheitsdiensteanbieter (z.B. Ärztin/Arzt, Krankenhaus) nur dann zugänglich, wenn die<br />

Patientin/der Patient aktuell bei diesem Gesundheitsdiensteanbieter in Behandlung oder<br />

Betreuung <strong>ist</strong> und keine Widersprüche deponiert hat.<br />

Haben Versicherungen, Amtsärztinnen/Amtsärzte oder Arbeitgeber<br />

Zugriff?<br />

Nein. Ärztinnen und Ärzte, die für Behörden oder Versicherungen (z.B. Amtsärztinnen/Amtsärzte oder<br />

der Chefärztliche Dienst der Krankenkassen) tätig sind, aber auch ArbeitsmedizinerInnen haben keinen<br />

Zugriff auf <strong>ELGA</strong>- Gesundheitsdaten. <strong>ELGA</strong>-Gesundheitsdaten dürfen weder durch Versicherungen noch<br />

durch den Arbeitgeber oder dessen Angestellte (z.B. ArbeitsmedizinerIn, PersonalchefIn) oder dessen<br />

Dienstle<strong>ist</strong>er (z.B. PersonalberaterIn) verlangt oder abgefragt werden. Eigene Strafbestimmungen im<br />

<strong>ELGA</strong>-Gesetz unterstreichen diese Verbote. Es sind sowohl entsprechende Verwaltungsstrafen als auch<br />

Bestrafungen nach dem Strafgesetzbuch vorgesehen.<br />

Muss ich für <strong>ELGA</strong> etwas bezahlen?<br />

Nein.<br />

Wie lange haben Berechtigte Zugriff auf meine Daten – warum<br />

länger als mein Besuch dauert?<br />

Ärztinnen und Ärzte, Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen haben grundsätzlich 28 Tage ab<br />

Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses, z.B. durch Stecken der e-card bei der<br />

Ärztin/beim Arzt in der Ordination, Zugriff auf die Daten. Danach erlischt die Zugriffsberechtigung und<br />

wird erst bei erneutem Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses wieder aktiv. Der<br />

Zeitraum von 28 Tagen <strong>ist</strong> für den Abruf weiterer Informationen zum konkreten Behandlungs- oder<br />

Betreuungsfall gedacht, z.B. wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch Befunde ausständig sind.<br />

Apotheken werden nur zwei Stunden auf die Medikationsdaten Zugriff haben. <strong>ELGA</strong>-TeilnehmerInnen<br />

können aber die genannten Zugriffsfr<strong>ist</strong>en für <strong>ELGA</strong>-Gesundheitsdiensteanbieter beliebig verkürzen<br />

oder mit deren Einverständnis auf bis zu ein Jahr verlängern („Vertrauensärztin/Vertrauensarzt“).<br />

Welche Daten und Befunde kann der<br />

Gesundheitsdiensteanbieter einsehen?<br />

Die ersten in <strong>ELGA</strong> verfügbaren Daten werden ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe des<br />

Krankenhauses, Laborbefunde und Radiologiebefunde sowie Medikationsdaten, sein. Weitere<br />

<strong>ELGA</strong>- Befunde werden noch festgelegt.<br />

Darüber hinaus <strong>ist</strong> geplant, ab 1.1.2017 über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten<br />

und medizinische Reg<strong>ist</strong>er <strong>ELGA</strong> verfügbar zu machen.<br />

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Kann ich Unerwünschtes ausblenden?<br />

Die Patientin/ der Patient hat die Möglichkeit, Dokumente (z.B. Befunde) einzeln „auszublenden“.<br />

Damit werden sie für die <strong>ELGA</strong>-Gesundheitsdiensteanbieter unsichtbar. Es <strong>ist</strong> technisch sichergestellt,<br />

dass <strong>ELGA</strong>- Gesundheitsdiensteanbieter nur Einsicht in die <strong>ELGA</strong> einer Patientin/eines Patienten<br />

erhalten, wenn ein Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis vorliegt. Die Entscheidung, ob es im<br />

Einzelfall von Nachteil <strong>ist</strong>, wenn die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt wichtige Informationen<br />

zum Gesundheitszustand oder die aktuelle Medikation nicht über <strong>ELGA</strong> zur Verfügung hat, muss jeder<br />

für sich treffen.<br />

Wie komme ich zu meinen Daten?<br />

<strong>ELGA</strong>-Daten sind über das <strong>ELGA</strong>-Zugangsportal (www.gesundheit.gv.at) nach dem Einstieg mittels<br />

Bürgerkarte oder Handy-Signatur abrufbar. Über das <strong>ELGA</strong>-Zugangsportal kann auch die Verwaltung der<br />

Zugriffsrechte und Dokumente stattfinden.<br />

Sind meine <strong>ELGA</strong>-Gesundheitsdaten sicher?<br />

Für den Abruf der Daten werden höchste Sicherheitsstandards angewendet. Es wird technisch abgesichert,<br />

dass nur Gesundheitsdiensteanbieter auf die Daten einer Patientin/eines Patienten zugreifen können, wenn<br />

ein aufrechtes Behandlungsverhältnis nachgewiesen wird. Die Datensicherheitsexpertinnen und -experten<br />

der Betreiber aller <strong>ELGA</strong>-Komponenten arbeiten an der ständigen Weiterentwicklung der<br />

Sicherheitsarchitektur. Sämtliche Zugriffe auf das System werden mitprotokolliert und von einer<br />

Betrugserkennungssoftware überwacht. Bei missbräuchlicher Verwendung von <strong>ELGA</strong>-Daten drohen hohe<br />

Strafen.<br />

<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> die gesetzliche Grundlage von <strong>ELGA</strong>?<br />

Die Elektronische Gesundheitsakte <strong>ist</strong> im Gesundheitstelematikgesetz 2012, auch "Elektronisches<br />

Gesundheitsakte-Gesetz" (<strong>ELGA</strong>-G) genannt, das seit 1.1.2013 in Kraft <strong>ist</strong>, geregelt. Dort sind <strong>ELGA</strong>-<br />

Teilnehmerrechte, Datenschutz, Datensicherheit und die Teilnahme für BürgerInnen, PatientInnen und <strong>ELGA</strong>-<br />

Gesundheitsdiensteanbieter (z.B. Ärztinnen, Ärzte und Spitäler) festgelegt. Weiters gibt das Gesetz vor, wie<br />

<strong>ELGA</strong>-Daten definiert sind und wie medizinische Dokumente, also die <strong>ELGA</strong>-Befunde, zu vereinheitlichen<br />

sind. Das <strong>ELGA</strong>-Gesetz verlangt darüber hinaus hohe Bedienungsfreundlichkeit für die NutzerInnen und gibt<br />

die Zeitschiene zur Umsetzung von <strong>ELGA</strong> vor.<br />

„Elektronisches Gesundheitsakte-Gesetz“ (<strong>ELGA</strong>-G)<br />

<strong>Was</strong> können die <strong>ELGA</strong>-Befunde?<br />

Drei Befundarten sind bereits inhaltlich und technisch ausdefiniert sowie gesetzlich festgelegt: der<br />

Krankenhaus-Entlassungsbrief (ärztlich und pflegerisch), der Laborbefund und der Radiologiebefund. Die<br />

Befunde werden zukünftig in einem neuen digitalen Format, „Clinical Document Architecture“ (CDA),<br />

ausgetauscht, das mehr Möglichkeiten bietet als etwa Papier oder PDF. Auch das Lesen der Befunde am<br />

Computer wird für Patientinnen/Patienten und Ärztinnen/Ärzte zukünftig erleichtert: <strong>ELGA</strong>-Befunde sind für<br />

Computer-Darstellung und Ausdruck optimiert, wichtige Informationen werden hervorgehoben, die<br />

Orientierung im Text wird durch Vereinheitlichung von Aufbau und Layout verbessert. Die relevanten Inhalte<br />

reduzieren so Fehlerquellen und liefern folglich einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit.<br />

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<strong>Was</strong> muss ich tun, wenn ich nicht an <strong>ELGA</strong> teilnehmen will?<br />

Man kann aus <strong>ELGA</strong> „aussteigen“. Ein „Ausstieg“ aus <strong>ELGA</strong> wird auch als „Opt-Out“ oder genereller<br />

Widerspruch zur Teilnahme an <strong>ELGA</strong> bezeichnet. Die „Widersprüche“ kann man seit dem Jahreswechsel 2014<br />

entweder elektronisch über das <strong>ELGA</strong>-Zugangsportal oder schriftlich bei einer so genannten<br />

"Widerspruchsstelle" abgeben (vom Bundesmin<strong>ist</strong>erium für Gesundheit eingerichtet, siehe unten).<br />

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Teilnahme an <strong>ELGA</strong> mit Vorteilen für alle Bürgerinnen und Bürger<br />

verbunden <strong>ist</strong> (höhere Behandlungssicherheit, umfassende Informationen über die individuelle Gesundheit<br />

etc.). Selbstverständlich <strong>ist</strong> die Teilnahme aber Ihre freie Entscheidung. Daher haben Sie jederzeit die<br />

Möglichkeit, mit einer einfachen Erklärung ihrer Teilnahme zur Gänze oder auch nur in Teilbereichen zu<br />

widersprechen („Opt-Out“). Wenn Sie an <strong>ELGA</strong> nicht teilnehmen wollen, dürfen wir Sie an die Serviceline<br />

bzw. an das <strong>ELGA</strong>-Portal weiterverweisen. Das „Opt-Out“ liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich, wir<br />

können dies von unserer Seite auch nicht veranlassen.<br />

Opt-Out:<br />

1. In elektronischer Form mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur über das <strong>ELGA</strong> Portal<br />

2. In Papierform mittels Formular, das Sie bei der<br />

www.gesundheit.gv.at<br />

<strong>ELGA</strong>-Serviceline unter 050 124 4411 (Mo-Fr 7.00 bis 19.00 Uhr)<br />

anfordern können. Dieses schicken Sie unterschrieben mit der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises<br />

an die <strong>ELGA</strong>-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien.<br />

3. Weitere Infos bekommen Sie ebenfalls bei der <strong>ELGA</strong>-Serviceline.<br />

Hinweis: Leerformulare für „Opt-Out“-Anträge stehen den Sozialversicherungsträgern nicht zur Verfügung<br />

und können ausschließlich wie unter Punkt 2. ausgeführt angefordert werden.<br />

Sind Widersprüche endgültig oder können diese widerrufen<br />

werden?<br />

Generelle und teilweise Widersprüche können widerrufen werden, wenn man sich dazu entschließt, wieder<br />

an <strong>ELGA</strong> teilnehmen zu wollen. Wie die Widersprüche selbst haben auch deren Widerrufe bei der<br />

Widerspruchstelle zu erfolgen. Für „<strong>ELGA</strong>-freie Zeiten“ besteht freilich kein Rechtsanspruch auf eine<br />

nachträgliche Aufnahme jener <strong>ELGA</strong>-Gesundheitsdaten, die auf Grund des „Opt-Outs“ in <strong>ELGA</strong> fehlen.<br />

<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> der Unterschied zwischem generellem und partiellem "Opt-<br />

Out"?<br />

Meldet sich jemand komplett („generell“) von der Teilnahme an <strong>ELGA</strong> ab, so werden künftig keine<br />

Gesundheitsdaten zu dieser Person über das <strong>ELGA</strong>-System verfügbar gemacht. Bei einem so genannten<br />

partiellen „Opt-Out“ meldet man sich nur von einzelnen <strong>ELGA</strong>-Anwendungen, z.B. von der e-Medikation, ab.<br />

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<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> e-Medikation?<br />

E-Medikation <strong>ist</strong> eine <strong>ELGA</strong>-Anwendung: In einer Datenbank werden die von Ärztinnen/Ärzten verordneten<br />

(verschriebenen) bzw. von Apotheken abgegebenen Medikamente und OTC-Präparate (OTC = „Over The<br />

Counter“ = nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel) gespeichert.<br />

Wofür <strong>ist</strong> die e-Medikation erforderlich?<br />

Durch die e-Medikation wissen die verschreibenden Ärztinnen/Ärzte, welche Medikamente den Patientinnen<br />

und Patienten von anderen <strong>ELGA</strong>-GDA verschrieben bzw. von Apotheken abgegeben wurden. Damit können<br />

diese auf unerwünschte Wechselwirkungen überprüft werden und auch unnötige Doppelverschreibungen<br />

vermieden werden.<br />

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