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2013_112 - Anfrage zum Fahrradweg nach Taubach - Stadt Weimar

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Drucksachen-Nr. <strong>112</strong> / <strong>2013</strong><br />

Einreicher:<br />

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

Datum der Sitzung: 18. 09. <strong>2013</strong><br />

beantwortet durch:<br />

Oberbürgermeister, Herrn Stefan Wolf<br />

<strong>Anfrage</strong> <strong>zum</strong> <strong>Fahrradweg</strong> <strong>nach</strong> <strong>Taubach</strong><br />

Mit dem Eingemeindungsvertrag 1994 hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> dem OT <strong>Taubach</strong> einen <strong>Fahrradweg</strong><br />

zugesagt. Diese Zusage ist somit fast 20 Jahre alt. Wiederholte Nachfragen der<br />

Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN erbrachten immer wieder neue Problemlagen, aber keine<br />

Lösungen. Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN fragt dazu die <strong>Stadt</strong>verwaltung an:<br />

Frage 1:<br />

Welche konkreten Aktivitäten hat die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Weimar</strong> in den Jahren seit 2008 jeweils<br />

unternommen, um den <strong>Fahrradweg</strong> <strong>nach</strong> <strong>Taubach</strong>, wie zugesagt, zu realisieren?<br />

Antwort:<br />

Die Vorbereitungen für den Bau eines Rad/ Gehweges von <strong>Weimar</strong> <strong>nach</strong> <strong>Taubach</strong> laufen<br />

bereits seit Ende der 1990iger Jahre.<br />

Mit Datum vom 01.12.2000/ 09.01.2001 wurde zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> und dem Freistaat<br />

Thüringen, vertreten durch das damalige Straßenbauamt Kölleda (heute Straßenbauamt<br />

Mittelthüringen in Erfurt) eine Verwaltungsvereinbarung über den Neubau eines Rad/<br />

Gehweges zwischen <strong>Weimar</strong>- Oberweimar und <strong>Weimar</strong>- <strong>Taubach</strong> entlang der Landesstraße<br />

2161 abgeschlossen. Die geplante Gesamtlänge beträgt ca. 1.900 m, davon liegen die 880<br />

m außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Verantwortung des Straßenbauamtes.<br />

Auf Grund dieser territorial unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen <strong>Stadt</strong> und Land ist<br />

nur eine gemeinsame Ausführung der Maßnahme (Gemeinschaftsmaßnahme) sinnvoll.<br />

Mit Datum vom 12.09./06.12.2000 wurde ein Ingenieurvertrag bezüglich der planerischen<br />

Grundleistungen für Verkehrsanlagen, Entwurfsvermessung und Landschaftspflegerische<br />

Begleitpläne abgeschlossen. Die Leistungen wurden bis 2002 erbracht und abgerechnet.<br />

Mit Datum vom 05.09.2001 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung <strong>nach</strong> GVFG/<br />

Straßenbau beim Straßenbauamt Mittelthüringen gestellt. Vorgesehener Bauzeitraum war<br />

das II. Halbjahr 2002.<br />

Ein Baubeginn konnte nicht realisiert werden, da die erforderlichen finanziellen Mittel nicht in<br />

den Haushalt der <strong>Stadt</strong> eingestellt wurden und die Maßnahme auch nicht in das Förderprogramm<br />

aufgenommen wurde.<br />

In den Folgejahren wurde mehrfach der Antrag auf Aufnahme des Vorhabens in das Förderprogramm<br />

gestellt. Dies erfolgte letztmals im Oktober 2009 für 2010 und mit Schreiben des<br />

OB vom 14.06.2011 für 2012.<br />

Das Straßenbauamt als Bewilligungsbehörde hat darauf mit Schreiben vom 26.09.2011 mitgeteilt,<br />

dass eine Aufnahme in das Förderprogramm 2012 nicht erfolgt und eine anteilige<br />

Finanzierung im Landeshaushalt frühestens 2014 eingeordnet werden kann. Es wurde weiter


2<br />

darauf hingewiesen, dass eine abschnittsweise Realisierung des städtischen Bereiches im<br />

Alleingang förderschädlich ist.<br />

Frage 2:<br />

Wie viele städtische Finanzmittel, ggf. wie viele Fördermittel, wurden in den Jahren seit 2008<br />

dafür und wofür eingesetzt?<br />

Antwort:<br />

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes BTAU 04 wurde auch die Erarbeitung einer speziellen<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung, eines Umweltberichtes und eines Grünordnungsplanes<br />

notwendig. Die Gesamtkosten betrugen hierfür ca. 47.000,00 Euro.<br />

Frage 3:<br />

Wie ist der aktuelle Stand der Dinge zur Zeit?<br />

Antwort:<br />

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

mit Schreiben vom 13.08.2012 über die <strong>zum</strong> 01.01.2015 vorgesehene Abstufung der Bundesstraße<br />

B 85 zwischen Bad Berka und <strong>Weimar</strong> und auch der Landesstraße 2161 zwischen<br />

der B 85 und B 87 (Mellingen – <strong>Taubach</strong> – <strong>Weimar</strong>) zur Kreis- bzw. Gemeindestraße informiert.<br />

In diesem Zusammenhang hat das Straßenbauamt Mittelthüringen die mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

am 01.12.2000 / 09.01.2001 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung über den Neubau<br />

des Rad/ Gehweges von <strong>Weimar</strong> <strong>nach</strong> <strong>Taubach</strong> mit Schreiben vom 21.11.2012 gekündigt,<br />

da mit der angekündigten Abstufung der Landesstraße 2161 die Baulast vom Land auf die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> übergeht.<br />

Nach Beurteilung durch die Rechtsabteilung der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> ist die Kündigung dieser Verwaltungsvereinbarung<br />

als öffentlich-rechtlicher Vertrag rechtmäßig erfolgt und damit wirksam.<br />

Das hat zur Folge, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> nunmehr die Kosten für den Neubau des Radweges<br />

in voller Höhe alleine tragen muss.<br />

Weiterhin läuft das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ <strong>zum</strong> Jahresende <strong>2013</strong> aus.<br />

Über die Auflage eines neuen Förderprogrammes gibt es zur Zeit noch keine konkreten Informationen<br />

vom Land. Sofern es zu keiner Fördermöglichkeit ab 2014 kommt, muss die<br />

<strong>Stadt</strong> den vollen Kostenanteil alleine tragen. Die aktuell erforderlichen Finanzmittel für den<br />

Bau des Radweges werden mit 850.000 € eingeschätzt<br />

Frage 4:<br />

Welche konkreten Probleme stehen einer Realisierung in 2014 entgegen? Wann ist ggf. mit<br />

einer Realisierung zu rechnen?<br />

Antwort:<br />

In Anknüpfung an die Aussagen unter Pkt. 3 wird die Abteilung Tiefbau <strong>zum</strong> Termin Ende<br />

September <strong>2013</strong> erneut den Antrag auf Aufnahme des Vorhabens in ein Förderprogramm<br />

des Freistaates Thüringen stellen.


3<br />

Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Finanzmittel, deren Höhe von der Entscheidung<br />

der Bewilligungsbehörde über die Beantragung von Fördermitteln abhängig ist, in<br />

den Haushalt für 2014 eingestellt werden, kann die Aktualisierung der vorliegenden Planungsphasen<br />

und die Weiterplanung bis zur Ausführungsreife beauftragt werden. Bei frühzeitiger<br />

Vorlage eines bestätigten Haushaltes könnte ggf im 2. Halbjahr 2014 noch mit den<br />

Bauleistungen begonnen werden. Eine Fertigstellung wäre dann 2015 möglich.

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