11.02.2014 Aufrufe

Ausgabe 5 - AHS-Gewerkschaft

Ausgabe 5 - AHS-Gewerkschaft

Ausgabe 5 - AHS-Gewerkschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

cherungs- (und wohnbauförderungsbeitrags)pflichtigen<br />

Nachtragsbezugsbestandteile und der Bezugsbestandteile<br />

des Monats, für den der Nachtragsbezug gebührt,<br />

die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (2013 EUR<br />

4.440) nicht übersteigt. Andernfalls sind diese Prozentsätze<br />

nur auf den Anteil des Nachtragsbezuges anzuwenden,<br />

der in dieses Limit passt. Die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage<br />

der Rückrechnung wird auf der<br />

Monatsabrechnung nicht ausgewiesen.<br />

Ausnahmebestimmungen betreffend<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Arbeitslosenversicherungsbeiträge haben nur Vertragsbedienstete<br />

zu entrichten, da das öffentlich-rechtliche<br />

Dienstverhältnis auf Lebenszeit angelegt ist und<br />

Beamte daher nicht arbeitslos werden können. In den<br />

folgenden Abschnitten werden nur die „normalen“<br />

Beitragssätze genannt. Es gibt allerdings eine Reihe<br />

von Ausnahmebestimmungen, die hier beschrieben<br />

werden sollen.<br />

Seit dem Inkrafttreten des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 am<br />

1. Jänner 2013 gibt es bei der Befreiung von der Arbeitslosenversicherungspflicht<br />

zwei Fälle:<br />

Für Personen, die vor dem 2. Juni 1953 geboren sind,<br />

wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab dem<br />

Beginn des der Vollendung des 58. Lebensjahres folgenden<br />

Kalendermonates aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung<br />

getragen.<br />

Für Personen, die nach dem 1. Juni 1953 geboren sind,<br />

gilt folgende Regelung: Personen, denen eine Pension<br />

zuerkannt wurde oder welche die Anspruchsvoraussetzungen<br />

dafür erfüllen – ausgenommen die Korridorpension<br />

–, oder jenes Lebensalter, das ein Jahr nach<br />

dem gesetzlichen Mindestalter für die Korridorpension<br />

liegt (derzeit das 63. Lebensjahr), vollendet haben, sind<br />

ab dem Beginn des folgenden Kalendermonats nicht<br />

arbeitslosenversichert. Es ist daher auch kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag<br />

zu entrichten. Konkret heißt<br />

das, dass man, um in den Genuss dieser Bestimmung<br />

zu kommen, entweder das Regelpensionsalter erreicht,<br />

oder die Voraussetzungen für die „Hacklerregelung“<br />

erfüllen bzw. das 63. Lebensjahr erreicht haben muss.<br />

(Vor Inkrafttreten des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 am<br />

1. Jänner 2013 genügte die Erreichung des Mindestpensionsalters<br />

für die „Hacklerregelung“.) Für Frauen<br />

ist diese Regelung aber nur für jene relevant, die nach<br />

dem 1. März 1954 geboren worden sind. Jene, die vor<br />

dem 2. März 1954 geboren worden sind, haben die<br />

Bedingungen zur Erreichung dieser Regelung nämlich<br />

schon vor dem 1. Jänner 2013 erfüllt und werden daher<br />

von der Neuregelung nicht erfasst.<br />

Seit dem 1. Juli 2008 vermindert sich bei geringem<br />

Entgelt der zu entrichtende Arbeitslosenversicherungsbeitrag<br />

durch eine Senkung des auf den Dienstnehmer<br />

entfallenden Anteils. Das trifft in unserem Bereich z. B.<br />

Unterrichtspraktikanten. Der vom Pflichtversicherten zu<br />

tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages<br />

beträgt anstelle der „normalen“ 3 % bei einer monatlichen<br />

Beitragsgrundlage (2013)<br />

bis EUR 1.290 0 %<br />

über EUR 1.290 bis EUR 1.330 1 %<br />

über EUR 1.330 bis EUR 1.497 2 %<br />

Die betroffenen Personen bleiben arbeitslosenversichert.<br />

Kranken- und Arbeitslosenversicherung<br />

der Vertragslehrer<br />

Auf dem Bezugszettel erscheint zunächst der Langtext<br />

„KV/SV/WFB laufend“. Die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage<br />

bei Vertragsbediensteten enthält<br />

neben dem Grundbezug, allfälligen Dienstzulagen und<br />

dem Kinderzuschuss auch noch die als ruhegenussfähig<br />

erklärten Zulagen (z. B. Abgeltung für die Führung<br />

der Klassenvorstandsgeschäfte und Kustodiatsabgeltung).<br />

Bei den laufenden Bezügen besteht dieser Punkt<br />

aus drei Komponenten: der Krankenversicherung, der<br />

Arbeitslosenversicherung und dem Wohnbauförderungsbeitrag.<br />

Alle angeführten Prozentsätze sind von<br />

der Krankenversicherungsbeitragsgrundlage zu entrichten.<br />

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt<br />

2013 EUR 4.440.<br />

Vertragslehrer, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem<br />

1. Jänner 1999 begonnen hat, sind bei der jeweiligen<br />

Gebietskrankenkasse krankenversichert und müssen<br />

daher 3,82 % Krankenversicherungsbeitrag entrichten.<br />

Die Arbeitslosenversicherung beträgt 3 % und der Wohnbauförderungsbeitrag<br />

0,5 %, in Summe also 7,32 %.<br />

Vertragslehrer, deren Beschäftigungsverhältnis nach<br />

dem 31. Dezember 1998 begonnen hat, sind wie Beamte<br />

bei der BVA krankenversichert und müssen daher<br />

einen Krankenversicherungsbeitrag in der Höhe von<br />

4,10 % entrichten. Arbeitslosenversicherung und Wohnbauförderungsbeitrag<br />

sind bei allen Vertragslehrern<br />

gleich hoch, womit in Summe 7,60 % zu bezahlen sind.<br />

Unterrichtspraktikanten haben einen anderen Krankenversicherungsbeitrag<br />

(3,87 %) zu entrichten, sind<br />

aufgrund des niedrigen Einkommens seit 1. Juli 2008 von<br />

der Leistung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages<br />

befreit und zahlen keinen Wohnbauförderungsbeitrag.<br />

Bei „KV/SV Sonderzahlung“ besteht die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage<br />

aus der Sonderzahlung,<br />

also dem halben Grundbezug und einer allfälligen<br />

halben Dienstzulage. Von der Sonderzahlung ist kein<br />

Wohnbauförderungsbeitrag zu entrichten, wie auch<br />

aus der fehlenden Abkürzung „WFB“ erkennbar ist.<br />

Die angeführten Prozentsätze sind von der Sozialversicherungsbeitragsgrundlage<br />

zu entrichten. Die Höchstbeitragsgrundlage<br />

für Sonderzahlungen beträgt 2013<br />

18 gymnasium

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!