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Ausgabe 5 - AHS-Gewerkschaft

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gut zu wissen<br />

Mag. Herbert WeiSS,<br />

Vorsitzender-Stellvertreter<br />

und Besoldungsreferent<br />

herbert.weiss@goed.at<br />

Wegweiser durch den<br />

Sozialversicherungsdschungel<br />

Teil 1: Kranken- und Arbeitslosenversicherung,<br />

Pensions(versicherungs)beitrag<br />

Krankenversicherung<br />

Auf dem Monatsbezugszettel nehmen die<br />

Sozialversicherungsbeiträge den meisten<br />

Platz ein. Sie nachzurechnen, ist aber ganz<br />

und gar nicht einfach, da sich die Sozialversicherungsabgaben<br />

verschiedener Gruppen<br />

von Lehrern 1 in gewissen Punkten ganz<br />

beträchtlich voneinander unterscheiden. Ich<br />

möchte die Abgaben in der Reihenfolge<br />

erklären, in der sie am Monatsbezugszettel<br />

aufscheinen.<br />

Krankenversicherung<br />

der Beamten<br />

Auf dem Bezugszettel erscheint zunächst der<br />

Langtext „KV/SV/WFB laufend“. Die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage<br />

der Beamten<br />

besteht aus dem Grundbezug, allfälligen<br />

Dienstzulagen und dem Kinderzuschuss. Bei<br />

den laufenden Bezügen besteht dieser Punkt<br />

aus zwei Komponenten, der Krankenversicherung<br />

in der Höhe von 4,10 % und dem<br />

Wohnbauförderungsbeitrag in der Höhe von<br />

0,50 %, in Summe also 4,60 %. Die Prozentsätze<br />

sind von der Krankenversicherungsbeitragsgrundlage<br />

zu entrichten. Die monatliche<br />

Höchstbeitragsgrundlage beträgt 2013<br />

EUR 4.440.<br />

Bei „KV/SV Sonderzahlung“ besteht die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage<br />

aus der<br />

Sonderzahlung, also dem halben Grundbezug<br />

und einer allfälligen halben Dienstzulage.<br />

Von der Sonderzahlung ist kein Wohnbauförderungsbeitrag<br />

zu entrichten, wie auch aus<br />

der fehlenden Abkürzung „WFB“ erkennbar<br />

ist. Dieser Punkt enthält daher nur eine Komponente,<br />

nämlich die Krankenversicherung<br />

in der Höhe von 4,10 %. Der Prozentsatz ist<br />

von der Krankenversicherungsbeitragsgrundlage<br />

zu entrichten. Die Höchstbeitragsgrundlage<br />

für Sonderzahlungen beträgt 2013 EUR<br />

8.880. Wird im Laufe des Kalenderjahres<br />

diese Höchstbeitragsgrundlage überschritten,<br />

ist von den restlichen Sonderzahlungen<br />

keine Krankenversicherung zu bezahlen.<br />

Die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage<br />

eines Nachtragsbezuges (einer Rückrechnung;<br />

„KV/SV/PB/WFB Rückrechnung“) kann<br />

bei einem beamteten Lehrer normalerweise<br />

nur aus der Abgeltung für die Prüfung im<br />

Rahmen der Reifeprüfung (Prüfungsentschädigung)<br />

bestehen. Die zu entrichtenden Prozentsätze<br />

entsprechen denen für die laufenden<br />

Bezüge. Diese sind allerdings nur zu<br />

zahlen, wenn die Summe der krankenversi-<br />

Foto: iStock<br />

16 gymnasium

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