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LB 6-08.qxp - Treuen

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17. AUSGABE<br />

DONNERSTAG, 29. AUGUST 2013 SEITE 7<br />

Sanierungsgebiet „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“ einschließlich der „Südlichen Erweiterung“<br />

Nachlässe bei den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsbeträgen sichern!<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

sehr geehrte Grundstückseigentümer,<br />

am 12.03.2013 übergab der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong> die Gutachten zur Ermittlung der sanierungsbedingten<br />

Bodenwerterhöhung (Ermittlung der zonalen Anfangs- und Endwerte) für das<br />

Sanierungsgebiet „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“ einschließlich der „Südlichen Erweiterung“.<br />

Dabei ermittelte der Ausschuss auf Grundlage der Bundesgesetzgebung für 19<br />

Zonen die vorläufigen, sanierungsbedingten zonalen Bodenwertsteigerungen per<br />

31.12.2010.<br />

Die Stadt <strong>Treuen</strong> ist zur Erhebung der Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch<br />

gesetzlich verpflichtet, ein Ermessensspielraum besteht nicht (Erläuterung<br />

in den einzelnen Textblöcken). Um jedoch die Belastung für jeden Grundstückseigentümer<br />

im Sanierungsgebiet „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“ einschließlich der<br />

„Südlichen Erweiterung“ so gering wie möglich zu halten, möchte die Stadt <strong>Treuen</strong><br />

den Eigentümern die Möglichkeit anbieten, die Ausgleichsbeträge vorzeitig und<br />

freiwillig abzulösen. Im Zuge dessen hat die Stadt <strong>Treuen</strong> die Möglichkeit, den<br />

Eigentümern einen finanziellen „Bonus“ in Form eines Nachlasses von<br />

20 % bei Zahlung bis 31.01.2014 und<br />

Sanierungsgebiet „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“ einschließlich Dienstag, 17.09.2013, der 14 „Südlichen<br />

bis 18 Uhr<br />

Erweiterung“<br />

10 % bei Zahlung bis 30.06.2014<br />

Nachlässe bei Ausgleichsbeträgen sichern!<br />

einzuräumen.<br />

Danach kann und darf nach dem Gesetz kein Nachlass mehr gewährt werden.<br />

Land ausgekehrt werden muss sondern wieder unmittelbar Projekten im<br />

Sanierungsgebiet „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“ einschließlich der „Südlichen Erweiterung“<br />

zugutekommt. Werden keine Vereinbarungen abgeschlossen, muss die Stadt auf<br />

Grundlage der bestehenden Gesetze nach Abschluss der Sanierung (voraussichtlich<br />

im Jahr 2016) den Ausgleichsbetrag per Bescheid zu 100 Prozent erheben<br />

und das dann eingenommene Geld an Bund und Land abführen.<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong> wird sich Anfang/Mitte September 2013 per Post an<br />

die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“ einschließlich<br />

der „Südlichen Erweiterung“ richten und Ihnen eine Vereinbarung zur<br />

Ablösung von Ausgleichsbeträgen anbieten.<br />

Nach Eingang der Post steht Ihnen Frau Borst, zuständige Mitarbeiterin der Bauverwaltung,<br />

gerne für Rückfragen zur Verfügung. Um Wartezeiten zu vermeiden<br />

bzw. zu gewährleisten, dass auch die kompetente Mitarbeiterin für Sie da ist, wird<br />

um telefonische Terminabstimmung gebeten (037468/638-50 oder 638-27).<br />

Dabei möchten wir Ihnen neben der individuellen Vereinbarung von Gesprächsterminen<br />

vorzugsweise bereits folgende Terminangebote unterbreiten:<br />

Dienstag, 24.09.2013, 14 bis 18 Uhr<br />

Dienstag, 01.10.2013, 14 bis 18 Uhr<br />

Bestärkt dadurch, im Zuge der gesetzlichen Verpflichtung einen Kompromiss zum<br />

Wohle der Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“ einschließlich<br />

der „Südlichen Erweiterung“ als auch der Stadt <strong>Treuen</strong> gefunden zu<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Diese Verfahrensweise, die auf einer Freiwilligkeitsbasis beruht, hat der Stadtrat haben und in der Hoffnung auf Verständnis und rege Annahme des Angebotes<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong> in am seiner 12.03.2013 Sitzung am 12.06.2013 übergab mehrheitlich der Gutachterausschuss beschlossen. Auch für auf Grundstückswerte Abschluss der Vereinbarung im Vogtlandkreis zur Ablösung von der Ausgleichsbeträgen<br />

andere Kommunen Stadt im Vogtlandkreis <strong>Treuen</strong> die (z.B. Gutachten Falkenstein, zur Auerbach, Ermittlung Adorf der und Elsterberg)<br />

haben dies mittlung so praktiziert der zonalen und gute Erfahrungen Anfangs- und damit Endwerte) gemacht. für das verbleibe Sanierungsgebiet ich „Stadtkern <strong>Treuen</strong>“<br />

sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung (Er-<br />

Neben dem Nachlass einschließlich liegt der Vorteil der für „Südlichen die Grundstückseigentümer Erweiterung“. insbesondere<br />

darin, dass für rungsbedingte sie nach Abschluss zonale dieser so Bodenwertsteigerungen genannten Ablösevereinbarung per 31.12.2010.<br />

Dabei ermittelte freundlichen er für Grüßen 19 Zonen vorläufige, sanie-<br />

eine endgültige und verbindliche Regelung getroffen ist, also Rechtssicherheit<br />

Auf die Ergebnisse der Gutachten des unabhängig tätigen Ausschusses hatte die Stadt<br />

besteht. Dies ist natürlich auch für die Stadt insgesamt positiv – der maßgebliche Ihre Bürgermeisterin<br />

<strong>Treuen</strong> keinen Einfluss.<br />

Vorteil besteht darin, dass der Erlös aus den Vereinbarungen nicht an Bund und Andrea Jedzig<br />

Quelle:<br />

Übersicht zu den Wertzonen aus den Gutachten zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung<br />

des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Vogtlandkreis<br />

Die Stadt <strong>Treuen</strong> ist zur Erhebung der Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch gesetz-

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