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ESF Formulare

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Arbeitsmarktservice<br />

Angabe der Bankverbindung für Überweisung der Beihilfe:<br />

Geldinstitut:<br />

Kontonummer:<br />

Bankleitzahl:<br />

lautend auf:<br />

Der Förderungswerber ist nach den Kriterien der<br />

NZutreffendes bitte ankreuzen!<br />

• Anzahl der Arbeitskräfte (weniger als 250) und eines<br />

• Jahresumsatzes von nicht mehr als ATS 540 Mio./€ 40 Mio oder einer Bilanzsumme von<br />

nicht mehr als ATS 360 Mio./€ 27 Mio und der<br />

• Eigenständigkeit (höchstens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte befinden sich in<br />

Besitz eines Großunternehmens)<br />

<br />

ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ja nein<br />

HINWEIS: ein Betrieb, ist nur dann ein KMU, wenn ALLE drei genannten Kriterien zutreffen<br />

Bildungsplan liegt bei: ja nein<br />

Bildungsplan im Rahmen der Qualifizierungsberatung<br />

für Betriebe vom AMS gefördert: ja nein<br />

De-minimis Höchstgrenze erreicht: 1 ja nein<br />

Begehrt wird eine Beihilfe zu den<br />

Kurskosten<br />

Personalkosten (nur für Reisebüros, Reiseveranstalter,<br />

Hotels)<br />

(Hinweis:Als Ergebnis des Bildungsplanes ist für jede Qualifizierungsmaßnahme ein eigenes Beiblatt auszufüllen,<br />

unabhängig davon, von wie vielen MitarbeiterInnen sie besucht wird. Für jede/n TeilnehmerIn ist<br />

ein eigenes Beiblatt TeilnehmerIn an Qualifizierungsmaßnahme auszufüllen.)<br />

Voraussichtliche Kosten insgesamt (Berechnung entsprechend den Beiblätter) für<br />

alle Qualifizierungsmaßnahmen(Angaben ohne USt bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben;<br />

Ersatz nur gegen Belege):<br />

Gesamtkosten..................................ATS......................................Euro<br />

1 Die Gewährung von Personalkostenersatz für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen während der Regelarbeitszeit ist für<br />

Großbetriebe nur unter Beachtung der De-minimis-Höchstgrenze möglich. Die einem Unternehmen während eines Zeitraumes von<br />

drei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der ersten De-minimis Beihilfe, gewährten De-minimis Beihilfen dürfen den Höchstbetrag<br />

von 100.000 € (ATS 1.376 030,--) nicht übersteigen. Dieser Betrag umfasst alle Arten von unter dem Titel De-minimis gewährten<br />

öffentlichen Beihilfen.<br />

2 DVR: 0017116

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