ESF Formulare
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Arbeitsmarktservice<br />
Angabe der Bankverbindung für Überweisung der Beihilfe:<br />
Geldinstitut:<br />
Kontonummer:<br />
Bankleitzahl:<br />
lautend auf:<br />
Der Förderungswerber ist nach den Kriterien der<br />
NZutreffendes bitte ankreuzen!<br />
• Anzahl der Arbeitskräfte (weniger als 250) und eines<br />
• Jahresumsatzes von nicht mehr als ATS 540 Mio./€ 40 Mio oder einer Bilanzsumme von<br />
nicht mehr als ATS 360 Mio./€ 27 Mio und der<br />
• Eigenständigkeit (höchstens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte befinden sich in<br />
Besitz eines Großunternehmens)<br />
<br />
ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ja nein<br />
HINWEIS: ein Betrieb, ist nur dann ein KMU, wenn ALLE drei genannten Kriterien zutreffen<br />
Bildungsplan liegt bei: ja nein<br />
Bildungsplan im Rahmen der Qualifizierungsberatung<br />
für Betriebe vom AMS gefördert: ja nein<br />
De-minimis Höchstgrenze erreicht: 1 ja nein<br />
Begehrt wird eine Beihilfe zu den<br />
Kurskosten<br />
Personalkosten (nur für Reisebüros, Reiseveranstalter,<br />
Hotels)<br />
(Hinweis:Als Ergebnis des Bildungsplanes ist für jede Qualifizierungsmaßnahme ein eigenes Beiblatt auszufüllen,<br />
unabhängig davon, von wie vielen MitarbeiterInnen sie besucht wird. Für jede/n TeilnehmerIn ist<br />
ein eigenes Beiblatt TeilnehmerIn an Qualifizierungsmaßnahme auszufüllen.)<br />
Voraussichtliche Kosten insgesamt (Berechnung entsprechend den Beiblätter) für<br />
alle Qualifizierungsmaßnahmen(Angaben ohne USt bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben;<br />
Ersatz nur gegen Belege):<br />
Gesamtkosten..................................ATS......................................Euro<br />
1 Die Gewährung von Personalkostenersatz für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen während der Regelarbeitszeit ist für<br />
Großbetriebe nur unter Beachtung der De-minimis-Höchstgrenze möglich. Die einem Unternehmen während eines Zeitraumes von<br />
drei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der ersten De-minimis Beihilfe, gewährten De-minimis Beihilfen dürfen den Höchstbetrag<br />
von 100.000 € (ATS 1.376 030,--) nicht übersteigen. Dieser Betrag umfasst alle Arten von unter dem Titel De-minimis gewährten<br />
öffentlichen Beihilfen.<br />
2 DVR: 0017116