ESF Formulare
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Arbeitsmarktservice Wien<br />
Landesgeschäftsstelle<br />
Weihburggasse 30<br />
1010 Wien<br />
Ausgabedatum:<br />
Eingangsstempel:<br />
Arbeitsmarktservice<br />
Auskunft:<br />
LGS Wien<br />
Betriebliche Förderungen und<br />
Projektförderungen<br />
Telefon 515 25-0<br />
Telefax 515 25/241 od. 326<br />
Rückgabe vor Kursbeginn<br />
QUALIFIZIERUNGSFÖRDERUNG FÜR BESCHÄFTIGTE<br />
IM RAHMEN DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS ZIEL 3<br />
(Begehren um Gewährung im Sinne des § 34 (2) Arbeitsmarktservicegesetz)<br />
für den Zeitraum vom.....................bis......................<br />
Die Richtlinie „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ regelt, dass diese Förderung alle Arbeitgeber<br />
erhalten mit Ausnahme<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
des Arbeitsmarktservice<br />
politischer Parteien<br />
radikaler Vereine<br />
des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände<br />
Körperschaften öffentlichen Rechts<br />
Trifft auf Sie eines der genannten Ausschließungskriterien zu<br />
ja nein<br />
Förderungswerber (= Arbeitgeber):<br />
Name:<br />
Adresse der personaldisponierenden Stelle:<br />
Ansprechperson:<br />
Telefon:<br />
Fax:<br />
e-mail:<br />
Vorsteuerabzugsberechtigt: ja nein<br />
Dienstgeber KtoNr.(Krankenkasse) der personaldisponierenden Stelle:<br />
Betriebsgröße:<br />
Anzahl der MitarbeiterInnen in allen inländischen Arbeitsstätten des Unternehmens oder der<br />
Unternehmensgruppe: (Stichtag: )<br />
Branche (Art des Unternehmens, Wirtschaftstätigkeit):<br />
NACE:<br />
falls bekannt<br />
1 DVR: 0017116
Arbeitsmarktservice<br />
Angabe der Bankverbindung für Überweisung der Beihilfe:<br />
Geldinstitut:<br />
Kontonummer:<br />
Bankleitzahl:<br />
lautend auf:<br />
Der Förderungswerber ist nach den Kriterien der<br />
NZutreffendes bitte ankreuzen!<br />
• Anzahl der Arbeitskräfte (weniger als 250) und eines<br />
• Jahresumsatzes von nicht mehr als ATS 540 Mio./€ 40 Mio oder einer Bilanzsumme von<br />
nicht mehr als ATS 360 Mio./€ 27 Mio und der<br />
• Eigenständigkeit (höchstens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte befinden sich in<br />
Besitz eines Großunternehmens)<br />
<br />
ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ja nein<br />
HINWEIS: ein Betrieb, ist nur dann ein KMU, wenn ALLE drei genannten Kriterien zutreffen<br />
Bildungsplan liegt bei: ja nein<br />
Bildungsplan im Rahmen der Qualifizierungsberatung<br />
für Betriebe vom AMS gefördert: ja nein<br />
De-minimis Höchstgrenze erreicht: 1 ja nein<br />
Begehrt wird eine Beihilfe zu den<br />
Kurskosten<br />
Personalkosten (nur für Reisebüros, Reiseveranstalter,<br />
Hotels)<br />
(Hinweis:Als Ergebnis des Bildungsplanes ist für jede Qualifizierungsmaßnahme ein eigenes Beiblatt auszufüllen,<br />
unabhängig davon, von wie vielen MitarbeiterInnen sie besucht wird. Für jede/n TeilnehmerIn ist<br />
ein eigenes Beiblatt TeilnehmerIn an Qualifizierungsmaßnahme auszufüllen.)<br />
Voraussichtliche Kosten insgesamt (Berechnung entsprechend den Beiblätter) für<br />
alle Qualifizierungsmaßnahmen(Angaben ohne USt bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben;<br />
Ersatz nur gegen Belege):<br />
Gesamtkosten..................................ATS......................................Euro<br />
1 Die Gewährung von Personalkostenersatz für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen während der Regelarbeitszeit ist für<br />
Großbetriebe nur unter Beachtung der De-minimis-Höchstgrenze möglich. Die einem Unternehmen während eines Zeitraumes von<br />
drei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der ersten De-minimis Beihilfe, gewährten De-minimis Beihilfen dürfen den Höchstbetrag<br />
von 100.000 € (ATS 1.376 030,--) nicht übersteigen. Dieser Betrag umfasst alle Arten von unter dem Titel De-minimis gewährten<br />
öffentlichen Beihilfen.<br />
2 DVR: 0017116
Arbeitsmarktservice<br />
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG<br />
Der Förderungswerber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitsmarktservice<br />
1. Qualifizierungsmaßnahmen im angegebenen Ausmaß für die im Begehren angeführten<br />
MitarbeiterInnen durchzuführen;<br />
2. gemeinsam mit dem Begehren einen Bildungsplan mit folgenden Angaben vorzulegen:<br />
Diagnose der Ist-Soll Situation der ArbeitnehmerIn bezugnehmend auf den aktuellen<br />
oder geplanten Arbeitsplatz<br />
Weiterbildungsplan mit Aufstellung von Ziel, Inhalt und Zeitbedarf<br />
Dokumentation der überbetrieblichen Verwertbarkeit der Qualifizierung<br />
Dokumentation der Ziele, die mit der Weiterbildung für den Arbeitgeber und die zu<br />
qualifizierenden ArbeitnehmerInnen verfolgt werden.<br />
3. mindestens ein Drittel der durch diese Qualifizierungsmaßnahmen entstehenden förderbaren Kosten<br />
selbst zu übernehmen;<br />
4. den betroffenen ArbeitnehmerInnen die für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme erforderliche<br />
Dienstfreistellung ohne Herabsetzung des Entgeltanspruches zu gewähren;<br />
5. die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere<br />
die lohn- bzw. gehaltsrechtlichen Bestimmungen sowie jene des persönlichen und<br />
technischen ArbeitnehmerInnenschutzes, der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen<br />
Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen und des Gleichbehandlungsgesetzes;<br />
6. falls die Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Beratungsleistung vom<br />
selben Unternehmen durchgeführt werden, ein Gesamtkonzept mit detaillierten und<br />
getrennten Angaben von Qualifizierungskosten und Beratungskosten vorzulegen;<br />
7. während des Förderungszeitraumes jede Änderung, Unterbrechung oder vorzeitige Be-endigung<br />
des Arbeitsverhältnisses unter Angabe des Lösungsgrundes binnen drei Tagen<br />
der Landesgeschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice schriftlich bekanntzugeben und die vorgesehenen<br />
Belege für die Abrechnung nachzureichen;<br />
8. den gewährten Beihilfenbetrag widmungsgemäß zur Finanzierung der entstehenden<br />
Qualifizierungskosten zu verwenden;<br />
9. die widmungsgemäße Verwendung der Förderung durch Vorlage der laut Mitteilung<br />
erforderlichen Nachweise (Rechnungs- und Zahlungsnachweis über die Kurs-/Seminarkosten; Honorarnoten;<br />
Teilnahmebestätigungen mit Unterschrift der TeilnehmerInnen) bis spätestens 6 Wochen<br />
nach Ende der letzten im Begehren angeführten Qualifizierungsmaßnahme nachzuweisen, da<br />
anderenfalls keine Beihilfe ausbezahlt werden kann bzw. bereits ausbezahlte Beihilfenbeträge<br />
rückgefordert werden;<br />
10. dem AMS Stichproben vor Ort zu gewähren, um<br />
• die geförderten SchulungsteilnehmerInnen über deren tatsächliche Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen<br />
zu befragen<br />
• die Richtigkeit der Belegskopien durch Vorlage von Originalen zu überprüfen<br />
• zu überprüfen, ob im Zuge der Abrechnung auch anteiligen Kosten für nicht förderbare SchulungsteilnehmerInnen<br />
geltend gemacht werden<br />
11. das AMS über andere Beihilfen, die für die genannten Personen und/oder Qualifizierungsmaßnahmen<br />
gewährt werden, zu informieren;<br />
12. bei Nichteinhaltung vereinbarter Auflagen bereits ausbezahlte Beihilfenbeträge zurückzuerstatten;<br />
13. im Falle einer Beihilfengewährung aufgrund falscher Angaben oder vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig gemachter unwahrer Angaben oder Verschweigen maßgeblicher Tatsachen die empfangenen<br />
Beihilfenbeträge zurückzuzahlen. Mit strafrechtlichen Konsequenzen ist zu<br />
rechnen.<br />
14. zur Erklärung, dass bei wiederholter Gewährung einer Beihilfe nach der De-minis-Regel die Deminimis<br />
Höchstgrenze von € 100.000 (ATS 1.376.030) noch nicht erreicht ist;<br />
15. das Erreichen der De-minimis Höchstgrenze dem AMS zu melden;<br />
16. bei öffentlichen Darstellungen (Presseveröffentlichungen, Presseberichten etc.), die in<br />
einem kausalen Zusammenhang mit der gewährten Beihilfe stehen, die Förderung aus den Mitteln<br />
des Europäischen Sozialfonds und des Arbeitsmarktservice in angemessener Form<br />
zu erwähnen;<br />
17. im gegebenen Fall alle förderungsrelevanten Daten des Begehrens den Kontrollorganen<br />
der Europäischen Kommission, des Europäischen Rechnungshofes und der Republik<br />
Österreich zur Verfügung zu stellen, die Unterlagen dafür 7 Jahre aufzubewahren und den Kontrollorganen<br />
der Europäischen Kommission jederzeit Zutritt zu gewähren;<br />
18. zum Zwecke einer ev. begleitenden Kontrolle und Evaluierung des gegenständlichen<br />
Vorhabens an dieser mitzuwirken und alle dafür erforderlichen Daten und Informationen<br />
3 DVR: 0017116
Arbeitsmarktservice<br />
(z.B. Beantwortung von Fragebögen etc.) den genannten Stellen bzw. von diesen<br />
beauftragten Organisationen zur Verfügung zu stellen.<br />
Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass<br />
1. die rechtsverbindliche Entscheidung über die begehrte Beihilfe ausschließlich in Form<br />
einer schriftlichen Mitteilung durch die zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice<br />
erfolgt. Im Falle der Gewährung der Beihilfe gelten die Verpflichtungserklärung und die in<br />
dieser Mitteilung getroffenen Regelungen als vereinbart. Auf die Gewährung von Beihilfen<br />
besteht gemäß § 34 (3) Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) kein Rechtsanspruch.<br />
2. nur Qualifizierungsaufwendungen für ArbeitnehmerInnen (Frauen unabhängig vom Alter, Männer<br />
ab 45 Jahren, Ausnahmen: Reisebüros, Reiseveranstalter, Flugverkehr, Hotels bis<br />
30.6.2002) gefördert werden können.<br />
UnternehmenseigentümerInnen, handelsrechtliche GeschäftsführerInnen und GeschäftsführerInnen<br />
von Vereinen, Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, leitende Angestellte, denen maßgebliche<br />
Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind (im Sinne des §1 Abs. 2 Z.8 Arbeitszeitgesetz),<br />
ArbeitnehmerInnen, die in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis sind, ArbeitnehmerInnen<br />
für die das AMS eine Eingliederungsbeihilfe gewährt und deren Dienstverhältnis kürzer<br />
als drei Monate aufrecht ist, ArbeitnehmerInnen für die das AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt<br />
und Lehrlinge sind von einer Förderung ausgeschlossen.<br />
3. Förderungen für ArbeitnehmerInnen nur gewährt werden können wenn sich diese in<br />
einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenzurlaub befinden;<br />
4. der Bund, die Länder, die Gemeinden, die Gemeindeverbände keine förderbaren Beschäftigungsträger<br />
sind;<br />
5. Körperschaften öffentlichen Rechts, das AMS, politische Parteien und radikale Vereine keine förderbaren<br />
Beschäftigungsträger sind;<br />
6. die Höhe der anerkennbaren Kusgebühren maximal ATS 137.603,--/€ 10.000,-- pro TeilnehmerIn<br />
und Begehren beträgt.<br />
7. bis zu zwei Drittel der anerkennbaren Kosten als Beihilfe refundiert werden;<br />
8. jeweils die Hälfte des Förderungsbetrages vom Arbeitsmarktservice und vom Europäischen<br />
Sozialfonds (<strong>ESF</strong>) übernommen wird;<br />
9. nur überbetrieblich verwertbare Qualifizierungsmaßnahmen förderbar sind;<br />
10. keine Förderung erfolgen kann für<br />
Meetings, Tagungen, Konferenzen<br />
Kurzveranstaltungen mit weniger als 8 Lehreinheiten zu je 45 Minuten<br />
reine Produktschulungen<br />
nicht arbeitsmarktorientierte Bildungsmaßnahmen (z.B. Hobbykurse)<br />
Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit<br />
abzielen<br />
Qualifizierungsmaßnahmen, die reine Anlernqualifikationen vermitteln (z.B: einfache Einschulungen<br />
an Maschinen)<br />
Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für die MitarbeiterInnen des Unternehmens verbindlichen<br />
Grundausbildung<br />
Studienbeiträge im Sinne des § 10 Hochschul-Taxengesetzes;<br />
11. Personalkosten nur für Arbeitsstunden während der Regelarbeitszeit, in denen eine Qualifizierungsmaßnahme<br />
besucht wird, als förderbar anerkannt werden können (amx. 8 Stunden pro Tag<br />
und TeilnehmerIn). Für Ausbildungen, die während eines Gebührenurlaubes beucht werden, erfolgt<br />
kein Personalkostenersatz<br />
12. für die Berechnung des Personalkostenersatzes (Bruttoentgelt zuzüglich 50% für Pauschale für<br />
Lohnnebenkosten) nur ein laufendes Bruttoeinkommen (ohne anteilige Sonderzahlungen, Überstundenzuschläge,<br />
Zulagen, Spesen, Diäten u.ä) auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung bis zur jeweils<br />
gültigen ASVG-Höchtsbeitragsgrundlage berücksichtigt wird;<br />
13. die Gwährung von Personalkostenersatz für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen während<br />
der Regelarbeitszeit für Großbetriebe nur unter Beachtung der De-minimis Höchstgrenze von<br />
€ 100.000 (ATS 1.376.030,--) möglich ist. Der Förderungswerber hat auf die Einhaltung der Deminimis<br />
Höchstgrenze für alle Arten von öffentlichen Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren<br />
zu achten.<br />
14. die im Begehren bekanntgegebenen Daten für Verwaltungszwecke des AMS EDV-mäßig<br />
gespeichert werden;<br />
15. die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice sich nach der personaldisponierenden<br />
Stelle des Betriebes richtet, in dem der/die zu fördernde ArbeitnehmerIn/die<br />
zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.<br />
Der Förderungswerber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass durch die<br />
Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieses<br />
4 DVR: 0017116
Arbeitsmarktservice<br />
Begehrens Daten daraus an, am gemeinsamen Verfahren beteiligte Behörden, Ämter und<br />
Körperschaften und Institutionen weitergeleitet werden. Dem Förderungswerber ist bekannt,<br />
dass gemäß § 7(1) Datenschutzgesetz (DSG) jederzeit ein schriftlicher Widerruf dieser<br />
Zustimmungserklärung möglich ist. Der Förderungswerber hat eine Kopie der Verpflichtungserklärung<br />
erhalten.Der Förderungswerber erklärt ausdrücklich mittels vorliegendem Begehren<br />
ausschließlich die Förderung von Kurskosten für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen<br />
zu beantragen und nimmt zur Kenntnis, dass unter vorliegendem Fördertitel keine Förderung<br />
von Beratungskosten erfolgt.<br />
Im Falle eines diesbezüglichen Zuwiderhandelns sind die empfangenen Beihilfenbeträge zurückzuzahlen.<br />
Bei Verdacht auf das Vorliegen einer strafgesetzwidrigen Handlung ist mit einer Anzeige bei<br />
der Staatsanwaltschaft zu rechnen.<br />
Ort, Datum<br />
_<br />
Unterschrift des Förderungswerbers<br />
Bevollmächtigte(r) Zeichnungsberechtigte(r)<br />
Stampiglie<br />
5 DVR: 0017116
Arbeitsmarktservice<br />
Beiblatt: Erklärung der Hotels<br />
Der Förderungswerber erklärt mittels vorliegendem Beiblatt, sein Hotel nachweislich von den<br />
Einschränkungen des Fernverkehrs als Folgewirkung der Terroranschläge vom 11. September<br />
2001 betroffen, und begründet dies in einem Rückgang des Umsatzes auf Grund von Buchungsrückgängen<br />
gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres in der Höhe von mindestens 15<br />
Prozent.<br />
Umsatz von bis 2000: ATS:<br />
Umsatz von bis 2001 ATS:<br />
= Differenz von %<br />
Rückgang des Umsatzes auf Grund von Buchungsrückgängen bei<br />
Buchungen im Städtetourismus aus Übersee,<br />
Buchungen im Bereich Kongresstourismus,<br />
im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001.<br />
Begründung (nähere Information zur Plausibilisierung des Zusammenhanges zwischen Umsatzrückgang<br />
und Terroranschlägen):<br />
Ort, Datum<br />
_<br />
Unterschrift des Förderungswerbers<br />
Bevollmächtigte(r) Zeichnungsberechtigte(r)<br />
Stampiglie<br />
6 DVR: 0017116
Arbeitsmarktservice<br />
Beiblatt: Qualifizierungsmaßnahme<br />
(Ein Auszug/Kopie aus dem Kurskatalog und eine Kopie<br />
des Bildungsplans sind beizulegen.)<br />
Nr:<br />
Bezeichnung/Titel:<br />
Name der durchführenden Einrichtung:<br />
Adresse der durchführenden Einrichtung:<br />
Telefon:<br />
Kursdauer (Zeitraum) von:<br />
Anzahl der Gesamtstunden der Maßnahme:<br />
bis:<br />
Kursort:<br />
Anzahl aller TeilnehmerInnen (auch der nicht förderbaren), auf die sich die Rechnung/Honorarnote<br />
des Schulungsträgers bezieht:<br />
insgesamt:<br />
Gesamtkosten dieser Qualifizierungsmaßnahme:<br />
ATS (exl. USt) Euro (exl. USt)<br />
Pro TeilnehmerIn daher: ATS Euro<br />
7 DVR: 0017116
Beiblatt: Bildungsplan<br />
Arbeitsmarktservice<br />
(Pro TeilnehmerIn ist ein eigenes Beiblatt auszufüllen und unterschrieben dem Begehren beizulegen!)<br />
für den Zeitraum von<br />
bis<br />
Name der/des Arbeitnehmer/in/s:<br />
SVNr.:<br />
Hinweis: die Richtlinie regelt, dass Frauen unabhängig vom Alter und<br />
Männer erst ab 45 Jahren förderbar sind.(Ausnahme für die Branchen Reisebüros, Reiseveranstalter,<br />
Flugverkehr und Hotels)<br />
Fähigkeiten, Fertigkeiten des aktuellen<br />
Arbeitsplatzes<br />
Fähigkeiten, Fertigkeiten des geplanten Arbeitsplatzes<br />
Weiterbildungsplan<br />
Inhalte der Weiterbildung (Angabe der geplanten Kursinhalte)<br />
Ziele der Weiterbildung: __________________________________________<br />
Geschätzter Zeitbedarf der Weiterbildung (gesamter Zeitraum):<br />
Die Weiterbildung ist überbetrieblich verwertbar, weil<br />
Für den Arbeitgeber sind die Ziele, die mit der Weiterbildung verfolgt werden:<br />
Für die/den Arbeitnehmer/in sind die Ziele, die mit der Weiterbildung verfolgt werden:<br />
___________________________________________<br />
Unterschrift Arbeitgeber erstellt am Unterschrift Arbeitnehmer/in<br />
8 DVR: 0017116
Arbeitsmarktservice<br />
Beiblatt: TeilnehmerIn an Qualifizierungsmaßnahme<br />
(Pro TeilnehmerIn ist ein eigenes Beiblatt auszufüllen und – vom/von der Teilnehmer/in unterschrieben<br />
dem Begehren beizulegen!)<br />
Förderungswerber:<br />
TeilnehmerIn an der Qualifizierungsmaßnahme:<br />
Name:<br />
weiblich männlich<br />
SV-Nummer:<br />
Wohnort (PLZ)<br />
Qualifikation: (Bitte höchsten erreichten Schul-/Berufsabschluss ankreuzen)<br />
keine abgeschlossene Pflichtschule<br />
Pflichtschule<br />
Lehre<br />
(Lehre und) Meisterprüfung<br />
Mittlere technisch-gewerbliche Schule<br />
Mittlere kaufmännische Schule<br />
Sonstige mittlere Schule<br />
Allgemeinbildende höhere Schule<br />
Höhere technisch-gewerbliche Schule<br />
Höhere kaufmännische Schule<br />
Sonstige höhere Schule<br />
Akademie<br />
Fachhochschule<br />
Universität/Hochschule<br />
dzt. ausgeübte Tätigkeit bzw. Funktion als:<br />
leitender Angestellter/leitende Angestellte mit maßgeblichen Führungsaufgaben selbstverantwortlich<br />
(i.S.d. § 1 Abs.2 Z.8 Arbeitszeitgesetz) ausgestattet: Ja<br />
Nein<br />
Vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis ja nein Elternkarenzurlaub: ja nein<br />
Diese/r TeilnehmerIn nimmt an folgenden Qualifizierungsmaßnahmen teil:<br />
(Nummer der Qualifizierungsmaßnahmen lt. Beiblatt sind anzuführen.)<br />
Qualifizierungsmaßnahme/nNr:<br />
voraussichtliche Kosten insgesamt auf die/den Teilnehmer/in bezogen (Angaben ohne USt bei<br />
vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben; Ersatz nur gegen Belege):<br />
Kurskosten: ATS Euro<br />
Zustimmungserklärung des/der Arbeitnehmers/in:<br />
Ich kenne die Umstände der gegenständlichen Beihilfenbeantragung im Rahmen der Förderung<br />
beruflicher Bildung des Europäischen Sozialfonds (<strong>ESF</strong>) und gebe mein Einverständnis, dass<br />
die im Zusammenhang mit der Beihilfenbeantragung bekanntgegebenen Daten und persönlichen<br />
Angaben über mich beim Arbeitsmarktservice EDV-mäßig gespeichert werden.<br />
............................. .......................................................................................<br />
Datum<br />
Unterschrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin<br />
9 DVR: 0017116
Arbeitsmarktservice<br />
Beiblatt: Personalkostenersatz (Nur für Reisebüros, Reiseveranstalter, Hotels)<br />
(Pro TeilnehmerIn ist ein eigenes Beiblatt auszufüllen)<br />
Die folgenden Angaben werden benötigt , wenn Kurse während der Normalarbeitszeit besucht<br />
werden und Personalkostenersatz beantragt wird:<br />
TeilnehmerIn.<br />
Name:<br />
Normalarbeitszeit: Mo von Uhr bis Uhr; Di von Uhr bis Uhr;<br />
Bei Schichtdienst:<br />
Aufstellung der Arbeitszeiten<br />
Mi von Uhr bis Uhr; Do von Uhr bis Uhr;<br />
während der<br />
Schulung beilegen !<br />
Fr von Uhr bis Uhr; Sa von Uhr bis Uhr.<br />
Wochenarbeitszeit (Stunden)<br />
Wochenarbeitszeit lt. KV<br />
Bruttoentgelt (monatlich) 2<br />
Bruttostundenlohn<br />
Gesamtkursstunden, die in der Normalarbeitszeit anfallen:<br />
Personalkostenersatz (Bruttostundenlohn X Gesamtkursstunden, die in der Normalarbeits<br />
zeit anfallen):<br />
ATS<br />
Grundsätzlich errechnet sich der Bruttostundenlohn wie folgt:<br />
1. Monatl. Bruttoentgelt (max. ASVG-Höchstbemessungsgrundlage)x 1,5 = Zwischensumme<br />
2. Zwischensumme<br />
4,33 . = Bruttostundenlohn<br />
Wochenarbeitszeit<br />
2 Laufendes monatliches Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, Überstundenzuschläge, Zulagen, Spesen, Diäten u.ä.<br />
10 DVR: 0017116
Arbeitsmarktservice<br />
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG (verbleibt beim Dienstgeber)<br />
Der Förderungswerber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitsmarktservice<br />
1. Qualifizierungsmaßnahmen im angegebenen Ausmaß für die im Begehren angeführten<br />
MitarbeiterInnen durchzuführen;<br />
2. gemeinsam mit dem Begehren einen Bildungsplan mit folgenden Angaben vorzulegen:<br />
Diagnose der Ist-Soll Situation der ArbeitnehmerIn bezugnehmend auf den aktuellen<br />
oder geplanten Arbeitsplatz<br />
Weiterbildungsplan mit Aufstellung von Ziel, Inhalt und Zeitbedarf<br />
Dokumentation der überbetrieblichen Verwertbarkeit der Qualifizierung<br />
Dokumentation der Ziele, die mit der Weiterbildung für den Arbeitgeber und die zu<br />
qualifizierenden ArbeitnehmerInnen verfolgt werden.<br />
3. mindestens ein Drittel der durch diese Qualifizierungsmaßnahmen entstehenden förderbaren<br />
Kosten selbst zu übernehmen;<br />
4. den betroffenen ArbeitnehmerInnen die für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme<br />
erforderliche Dienstfreistellung ohne Herabsetzung des Entgeltanspruches zu gewähren;<br />
5. die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere<br />
die lohn-bzw. gehaltsrechtlichen Bestimmungen sowie jene des persönlichen und<br />
technischen ArbeitnehmerInnenschutzes, der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen<br />
Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen und des Gleichbehandlungsgesetzes;<br />
6. falls die Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Beratungsleistung vom selben<br />
Unternehmen durchgeführt werden, ein Gesamtkonzept mit detaillierten und getrennten<br />
Angaben von Qualifizierungskosten und Beratungskosten vorzulegen<br />
7. während des Förderungszeitraumes jede Änderung, Unterbrechung oder vorzeitige<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Angabe des Lösungsgrundes binnen drei<br />
Tagen der Landesgeschäftsstelle Wien schriftlich bekanntzugeben und die vorgesehenen Belege<br />
für die Abrechnung nachzureichen;<br />
8. den gewährten Beihilfenbetrag widmungsgemäß zur Finanzierung der entstehenden<br />
Qualifizierungskosten zu verwenden;<br />
9. die widmungsgemäße Verwendung der Förderung durch Vorlage der laut Mitteilung<br />
erforderlichen Nachweise (Rechnungs- und Zhalungsnachweis über die Kurs-/Seminarkosten;<br />
Honorarnoten; Teilnahmebestätigungen mit Unterschriften der TeilnehmerInnen) bis spätestens<br />
6 Wochen nach Ende der letzten im Begehren angeführten Qualifizierungsmaßnahme<br />
nachzuweisen, da anderenfalls keine Beihilfe ausbezahlt werden kann bzw. bereits ausbezahlte<br />
Beihilfenbeträge rückgefordert werden;<br />
10. dem AMS Stichproben vor Ort zu gewähren, um<br />
- die geförderten SchulungsteilnehmerInnen über deren tatsächliche Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen<br />
zu befragen<br />
- die Richtigkeit der Belegskopien durch Vorlage von Originalen zu überprüfen<br />
- zu überprüfen, ob im Zuge der Abrechnung auch anteiligen Kosten für nicht förderbare<br />
SchulungsteilnehmerInnen geltend gemacht werden;<br />
11. das AMS über andere Beihilfen, die für die genannten Personen und/oder Qualifizierungsmaßnahmen<br />
gewährt werden, zu informieren;<br />
12. bei Nichteinhaltung vereinbarter Auflagen bereits ausbezahlte Beihilfenbeträge zurückzuerstatten;<br />
13. im Falle einer Beihilfengewährung aufgrund falscher Angaben oder vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig gemachter unwahrer Angaben oder Verschweigen maßgeblicher Tatsachen die<br />
empfangenen Beihilfenbeträge zurückzuzahlen. Mit strafrechtlichen Konsequenzen ist zu<br />
rechnen.<br />
14. zur Erklärung, dass bei wiederholter Gewährung einer Beihilfe nach der De-minis-Regel die Deminimis<br />
Höchstgrenze von € 100.000 (ATS 1.376.030) noch nicht erreicht ist;<br />
15. das Erreichen der De-minimis Höchstgrenze dem AMS zu melden;<br />
16. bei öffentlichen Darstellungen (Presseveröffentlichungen, Presseberichten etc.), die in einem<br />
kausalen Zusammenhang mit der gewährten Beihilfe stehen, die Förderung aus den Mitteln<br />
des Europäischen Sozialfonds und des Arbeitsmarktservice in angemessener Form zu<br />
erwähnen;<br />
17. im gegebenen Fall alle förderungsrelevanten Daten des Begehrens den Kontrollorganen<br />
der Europäischen Kommission, des Europäischen Rechnungshofes und der Republik<br />
11 DVR: 0017116
Arbeitsmarktservice<br />
Österreich zur Verfügung zu stellen, die Unterlagen dafür 7 Jahre aufzubewahren und den<br />
Kontrollorganen der Europäischen Kommission jederzeit Zutritt zu gewähren;<br />
18. zum Zwecke einer ev. begleitenden Kontrolle und Evaluierung des gegenständlichen<br />
Vorhabens an dieser mitzuwirken und alle dafür erforderlichen Daten und Informationen<br />
(z.B. Beantwortung von Fragebögen etc.) den genannten Stellen bzw. von diesen beauftragten<br />
Organisationen zur Verfügung zu stellen.<br />
Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass<br />
1. die rechtsverbindliche Entscheidung über die begehrte Beihilfe ausschließlich in Form einer<br />
schriftlichen Mitteilung durch die zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice erfolgt.<br />
Im Falle der Gewährung der Beihilfe gelten die Verpflichtungserklärung und die in dieser<br />
Mitteilung getroffenen Regelungen als vereinbart. Auf die Gewährung von Beihilfen besteht<br />
gemäß § 34 (3) Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) kein Rechtsanspruch.<br />
2. nur Qualifizierungsaufwendungen für ArbeitnehmerInnen (Frauen unabhängig vom Alter,<br />
Männer ab 45 Jahren) gefördert werden können.<br />
UnternehmenseigentümerInnen, handelsrechtliche GeschäftsführerInnen und GeschäftsführerInnen<br />
von Vereinen, Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, leitende Angestellte, denen<br />
maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind (im Sinne des §1<br />
Abs. 2 Z.8 Arbeitszeitgesetz), ArbeitnehmerInnen, die in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis<br />
sind, ArbeitnehmerInnen für die das AMS eine Eingliederungsbeihilfe gewährt und deren<br />
Dienstverhältnis kürzer als drei Monate aufrecht ist, ArbeitnehmerInnen für die das AMS eine<br />
Kurzarbeitsbeihilfe gewährt und Lehrlinge sind von einer Förderung ausgeschlossen.<br />
3. Förderungen für ArbeitnehmerInnen nur gewährt werden können wenn sich diese in<br />
einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenzurlaub befinden;<br />
4. der Bund, die Länder, die Gemeinden, die Gemeindeverbände keine förderbaren Beschäftigungsträger<br />
sind;<br />
5. Körperschaften öffentlichen Rechts, das AMS, politische Parteien und radikale Vereine keine<br />
förderbaren Beschäftigungsträger sind;<br />
6. bis zu zwei Drittel der anerkennbaren Kosten als Beihilfe refundiert werden;<br />
7. jeweils die Hälfte des Förderungsbetrages vom Arbeitsmarktservice und vom Europäischen<br />
Sozialfonds (<strong>ESF</strong>) übernommen wird;<br />
8. keine Förderung erfolgen kann für<br />
Meetings, Tagungen, Konferenzen<br />
Kurzveranstaltungen mit weniger als 8 Lehreinheiten zu je 45 Minuten<br />
reine Produktschulungen<br />
nicht arbeitsmarktorientierte Bildungsmaßnahmen (z.B. Hobbykurse)<br />
Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit<br />
abzielen<br />
Qualifizierungsmaßnahmen, die reine Anlernqualifikationen vermitteln (z.B: einfache Einschulungen<br />
an Maschinen)<br />
Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für die MitarbeiterInnen des Unternehmens<br />
verbindlichen Grundausbildung<br />
Studienbeiträge im Sinne des § 10 Hochschul-Taxengesetzes;<br />
9. Personalkosten nur für Arbeitsstunden während der Regelarbeitszeit, in denen eine Qualifizierungsmaßnahme<br />
besucht wird, als förderbar anerkannt werden können (amx. 8 Stunden pro Tag<br />
und TeilnehmerIn). Für Ausbildungen, die während eines Gebührenurlaubes beucht werden, erfolgt<br />
kein Personalkostenersatz<br />
10. für die Berechnung des Personalkostenersatzes (Bruttoentgelt zuzüglich 50% für Pauschale für<br />
Lohnnebenkosten) nur ein laufendes Bruttoeinkommen (ohne anteilige Sonderzahlungen, Überstundenzuschläge,<br />
Zulagen, Spesen, Diäten u.ä) auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung bis zur jeweils<br />
gültigen ASVG-Höchtsbeitragsgrundlage berücksichtigt wird;<br />
11. die Gwährung von Personalkostenersatz für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen während<br />
der Regelarbeitszeit für Großbetriebe nur unter Beachtung der De-minimis Höchstgrenze von<br />
€ 100.000 (ATS 1.376.030,--) möglich ist. Der Förderungswerber hat auf die Einhaltung der Deminimis<br />
Höchstgrenze für alle Arten von öffentlichen Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren<br />
zu achten.<br />
12. die im Begehren bekanntgegebenen Daten für Verwaltungszwecke des AMS EDV-mäßig<br />
gespeichert werden;<br />
12 DVR: 0017116
Arbeitsmarktservice<br />
13. die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice sich nach der personaldisponierenden<br />
Stelle des Betriebes richtet, in dem der/die zu fördernde ArbeitnehmerIn/die<br />
zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.<br />
Der Förderungswerber erklärt ausdrücklich mittels vorliegendem Begehren ausschließlich die<br />
Förderung von Kurskosten bzw. von Personalkosten für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen<br />
zu beantragen und nimmt zur Kenntnis, dass unter vorliegendem Fördertitel keine Förderung<br />
von Beratungskosten erfolgt.<br />
Im Falle eines diesbezüglichen Zuwiderhandelns sind die empfangenen Beihilfenbeträge zurückzuzahlen.<br />
Bei Verdacht auf das Vorliegen einer strafgesetzwidrigen Handlung ist mit einer Anzeige<br />
bei der Staatsanwaltschaft zu rechnen.<br />
13 DVR: 0017116