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ESF Formulare

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Arbeitsmarktservice Wien<br />

Landesgeschäftsstelle<br />

Weihburggasse 30<br />

1010 Wien<br />

Ausgabedatum:<br />

Eingangsstempel:<br />

Arbeitsmarktservice<br />

Auskunft:<br />

LGS Wien<br />

Betriebliche Förderungen und<br />

Projektförderungen<br />

Telefon 515 25-0<br />

Telefax 515 25/241 od. 326<br />

Rückgabe vor Kursbeginn<br />

QUALIFIZIERUNGSFÖRDERUNG FÜR BESCHÄFTIGTE<br />

IM RAHMEN DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS ZIEL 3<br />

(Begehren um Gewährung im Sinne des § 34 (2) Arbeitsmarktservicegesetz)<br />

für den Zeitraum vom.....................bis......................<br />

Die Richtlinie „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ regelt, dass diese Förderung alle Arbeitgeber<br />

erhalten mit Ausnahme<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

des Arbeitsmarktservice<br />

politischer Parteien<br />

radikaler Vereine<br />

des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

Körperschaften öffentlichen Rechts<br />

Trifft auf Sie eines der genannten Ausschließungskriterien zu<br />

ja nein<br />

Förderungswerber (= Arbeitgeber):<br />

Name:<br />

Adresse der personaldisponierenden Stelle:<br />

Ansprechperson:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

e-mail:<br />

Vorsteuerabzugsberechtigt: ja nein<br />

Dienstgeber KtoNr.(Krankenkasse) der personaldisponierenden Stelle:<br />

Betriebsgröße:<br />

Anzahl der MitarbeiterInnen in allen inländischen Arbeitsstätten des Unternehmens oder der<br />

Unternehmensgruppe: (Stichtag: )<br />

Branche (Art des Unternehmens, Wirtschaftstätigkeit):<br />

NACE:<br />

falls bekannt<br />

1 DVR: 0017116


Arbeitsmarktservice<br />

Angabe der Bankverbindung für Überweisung der Beihilfe:<br />

Geldinstitut:<br />

Kontonummer:<br />

Bankleitzahl:<br />

lautend auf:<br />

Der Förderungswerber ist nach den Kriterien der<br />

NZutreffendes bitte ankreuzen!<br />

• Anzahl der Arbeitskräfte (weniger als 250) und eines<br />

• Jahresumsatzes von nicht mehr als ATS 540 Mio./€ 40 Mio oder einer Bilanzsumme von<br />

nicht mehr als ATS 360 Mio./€ 27 Mio und der<br />

• Eigenständigkeit (höchstens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte befinden sich in<br />

Besitz eines Großunternehmens)<br />

<br />

ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ja nein<br />

HINWEIS: ein Betrieb, ist nur dann ein KMU, wenn ALLE drei genannten Kriterien zutreffen<br />

Bildungsplan liegt bei: ja nein<br />

Bildungsplan im Rahmen der Qualifizierungsberatung<br />

für Betriebe vom AMS gefördert: ja nein<br />

De-minimis Höchstgrenze erreicht: 1 ja nein<br />

Begehrt wird eine Beihilfe zu den<br />

Kurskosten<br />

Personalkosten (nur für Reisebüros, Reiseveranstalter,<br />

Hotels)<br />

(Hinweis:Als Ergebnis des Bildungsplanes ist für jede Qualifizierungsmaßnahme ein eigenes Beiblatt auszufüllen,<br />

unabhängig davon, von wie vielen MitarbeiterInnen sie besucht wird. Für jede/n TeilnehmerIn ist<br />

ein eigenes Beiblatt TeilnehmerIn an Qualifizierungsmaßnahme auszufüllen.)<br />

Voraussichtliche Kosten insgesamt (Berechnung entsprechend den Beiblätter) für<br />

alle Qualifizierungsmaßnahmen(Angaben ohne USt bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben;<br />

Ersatz nur gegen Belege):<br />

Gesamtkosten..................................ATS......................................Euro<br />

1 Die Gewährung von Personalkostenersatz für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen während der Regelarbeitszeit ist für<br />

Großbetriebe nur unter Beachtung der De-minimis-Höchstgrenze möglich. Die einem Unternehmen während eines Zeitraumes von<br />

drei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der ersten De-minimis Beihilfe, gewährten De-minimis Beihilfen dürfen den Höchstbetrag<br />

von 100.000 € (ATS 1.376 030,--) nicht übersteigen. Dieser Betrag umfasst alle Arten von unter dem Titel De-minimis gewährten<br />

öffentlichen Beihilfen.<br />

2 DVR: 0017116


Arbeitsmarktservice<br />

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG<br />

Der Förderungswerber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitsmarktservice<br />

1. Qualifizierungsmaßnahmen im angegebenen Ausmaß für die im Begehren angeführten<br />

MitarbeiterInnen durchzuführen;<br />

2. gemeinsam mit dem Begehren einen Bildungsplan mit folgenden Angaben vorzulegen:<br />

Diagnose der Ist-Soll Situation der ArbeitnehmerIn bezugnehmend auf den aktuellen<br />

oder geplanten Arbeitsplatz<br />

Weiterbildungsplan mit Aufstellung von Ziel, Inhalt und Zeitbedarf<br />

Dokumentation der überbetrieblichen Verwertbarkeit der Qualifizierung<br />

Dokumentation der Ziele, die mit der Weiterbildung für den Arbeitgeber und die zu<br />

qualifizierenden ArbeitnehmerInnen verfolgt werden.<br />

3. mindestens ein Drittel der durch diese Qualifizierungsmaßnahmen entstehenden förderbaren Kosten<br />

selbst zu übernehmen;<br />

4. den betroffenen ArbeitnehmerInnen die für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme erforderliche<br />

Dienstfreistellung ohne Herabsetzung des Entgeltanspruches zu gewähren;<br />

5. die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere<br />

die lohn- bzw. gehaltsrechtlichen Bestimmungen sowie jene des persönlichen und<br />

technischen ArbeitnehmerInnenschutzes, der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen<br />

Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen und des Gleichbehandlungsgesetzes;<br />

6. falls die Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Beratungsleistung vom<br />

selben Unternehmen durchgeführt werden, ein Gesamtkonzept mit detaillierten und<br />

getrennten Angaben von Qualifizierungskosten und Beratungskosten vorzulegen;<br />

7. während des Förderungszeitraumes jede Änderung, Unterbrechung oder vorzeitige Be-endigung<br />

des Arbeitsverhältnisses unter Angabe des Lösungsgrundes binnen drei Tagen<br />

der Landesgeschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice schriftlich bekanntzugeben und die vorgesehenen<br />

Belege für die Abrechnung nachzureichen;<br />

8. den gewährten Beihilfenbetrag widmungsgemäß zur Finanzierung der entstehenden<br />

Qualifizierungskosten zu verwenden;<br />

9. die widmungsgemäße Verwendung der Förderung durch Vorlage der laut Mitteilung<br />

erforderlichen Nachweise (Rechnungs- und Zahlungsnachweis über die Kurs-/Seminarkosten; Honorarnoten;<br />

Teilnahmebestätigungen mit Unterschrift der TeilnehmerInnen) bis spätestens 6 Wochen<br />

nach Ende der letzten im Begehren angeführten Qualifizierungsmaßnahme nachzuweisen, da<br />

anderenfalls keine Beihilfe ausbezahlt werden kann bzw. bereits ausbezahlte Beihilfenbeträge<br />

rückgefordert werden;<br />

10. dem AMS Stichproben vor Ort zu gewähren, um<br />

• die geförderten SchulungsteilnehmerInnen über deren tatsächliche Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen<br />

zu befragen<br />

• die Richtigkeit der Belegskopien durch Vorlage von Originalen zu überprüfen<br />

• zu überprüfen, ob im Zuge der Abrechnung auch anteiligen Kosten für nicht förderbare SchulungsteilnehmerInnen<br />

geltend gemacht werden<br />

11. das AMS über andere Beihilfen, die für die genannten Personen und/oder Qualifizierungsmaßnahmen<br />

gewährt werden, zu informieren;<br />

12. bei Nichteinhaltung vereinbarter Auflagen bereits ausbezahlte Beihilfenbeträge zurückzuerstatten;<br />

13. im Falle einer Beihilfengewährung aufgrund falscher Angaben oder vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig gemachter unwahrer Angaben oder Verschweigen maßgeblicher Tatsachen die empfangenen<br />

Beihilfenbeträge zurückzuzahlen. Mit strafrechtlichen Konsequenzen ist zu<br />

rechnen.<br />

14. zur Erklärung, dass bei wiederholter Gewährung einer Beihilfe nach der De-minis-Regel die Deminimis<br />

Höchstgrenze von € 100.000 (ATS 1.376.030) noch nicht erreicht ist;<br />

15. das Erreichen der De-minimis Höchstgrenze dem AMS zu melden;<br />

16. bei öffentlichen Darstellungen (Presseveröffentlichungen, Presseberichten etc.), die in<br />

einem kausalen Zusammenhang mit der gewährten Beihilfe stehen, die Förderung aus den Mitteln<br />

des Europäischen Sozialfonds und des Arbeitsmarktservice in angemessener Form<br />

zu erwähnen;<br />

17. im gegebenen Fall alle förderungsrelevanten Daten des Begehrens den Kontrollorganen<br />

der Europäischen Kommission, des Europäischen Rechnungshofes und der Republik<br />

Österreich zur Verfügung zu stellen, die Unterlagen dafür 7 Jahre aufzubewahren und den Kontrollorganen<br />

der Europäischen Kommission jederzeit Zutritt zu gewähren;<br />

18. zum Zwecke einer ev. begleitenden Kontrolle und Evaluierung des gegenständlichen<br />

Vorhabens an dieser mitzuwirken und alle dafür erforderlichen Daten und Informationen<br />

3 DVR: 0017116


Arbeitsmarktservice<br />

(z.B. Beantwortung von Fragebögen etc.) den genannten Stellen bzw. von diesen<br />

beauftragten Organisationen zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass<br />

1. die rechtsverbindliche Entscheidung über die begehrte Beihilfe ausschließlich in Form<br />

einer schriftlichen Mitteilung durch die zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice<br />

erfolgt. Im Falle der Gewährung der Beihilfe gelten die Verpflichtungserklärung und die in<br />

dieser Mitteilung getroffenen Regelungen als vereinbart. Auf die Gewährung von Beihilfen<br />

besteht gemäß § 34 (3) Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) kein Rechtsanspruch.<br />

2. nur Qualifizierungsaufwendungen für ArbeitnehmerInnen (Frauen unabhängig vom Alter, Männer<br />

ab 45 Jahren, Ausnahmen: Reisebüros, Reiseveranstalter, Flugverkehr, Hotels bis<br />

30.6.2002) gefördert werden können.<br />

UnternehmenseigentümerInnen, handelsrechtliche GeschäftsführerInnen und GeschäftsführerInnen<br />

von Vereinen, Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, leitende Angestellte, denen maßgebliche<br />

Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind (im Sinne des §1 Abs. 2 Z.8 Arbeitszeitgesetz),<br />

ArbeitnehmerInnen, die in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis sind, ArbeitnehmerInnen<br />

für die das AMS eine Eingliederungsbeihilfe gewährt und deren Dienstverhältnis kürzer<br />

als drei Monate aufrecht ist, ArbeitnehmerInnen für die das AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt<br />

und Lehrlinge sind von einer Förderung ausgeschlossen.<br />

3. Förderungen für ArbeitnehmerInnen nur gewährt werden können wenn sich diese in<br />

einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenzurlaub befinden;<br />

4. der Bund, die Länder, die Gemeinden, die Gemeindeverbände keine förderbaren Beschäftigungsträger<br />

sind;<br />

5. Körperschaften öffentlichen Rechts, das AMS, politische Parteien und radikale Vereine keine förderbaren<br />

Beschäftigungsträger sind;<br />

6. die Höhe der anerkennbaren Kusgebühren maximal ATS 137.603,--/€ 10.000,-- pro TeilnehmerIn<br />

und Begehren beträgt.<br />

7. bis zu zwei Drittel der anerkennbaren Kosten als Beihilfe refundiert werden;<br />

8. jeweils die Hälfte des Förderungsbetrages vom Arbeitsmarktservice und vom Europäischen<br />

Sozialfonds (<strong>ESF</strong>) übernommen wird;<br />

9. nur überbetrieblich verwertbare Qualifizierungsmaßnahmen förderbar sind;<br />

10. keine Förderung erfolgen kann für<br />

Meetings, Tagungen, Konferenzen<br />

Kurzveranstaltungen mit weniger als 8 Lehreinheiten zu je 45 Minuten<br />

reine Produktschulungen<br />

nicht arbeitsmarktorientierte Bildungsmaßnahmen (z.B. Hobbykurse)<br />

Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit<br />

abzielen<br />

Qualifizierungsmaßnahmen, die reine Anlernqualifikationen vermitteln (z.B: einfache Einschulungen<br />

an Maschinen)<br />

Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für die MitarbeiterInnen des Unternehmens verbindlichen<br />

Grundausbildung<br />

Studienbeiträge im Sinne des § 10 Hochschul-Taxengesetzes;<br />

11. Personalkosten nur für Arbeitsstunden während der Regelarbeitszeit, in denen eine Qualifizierungsmaßnahme<br />

besucht wird, als förderbar anerkannt werden können (amx. 8 Stunden pro Tag<br />

und TeilnehmerIn). Für Ausbildungen, die während eines Gebührenurlaubes beucht werden, erfolgt<br />

kein Personalkostenersatz<br />

12. für die Berechnung des Personalkostenersatzes (Bruttoentgelt zuzüglich 50% für Pauschale für<br />

Lohnnebenkosten) nur ein laufendes Bruttoeinkommen (ohne anteilige Sonderzahlungen, Überstundenzuschläge,<br />

Zulagen, Spesen, Diäten u.ä) auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung bis zur jeweils<br />

gültigen ASVG-Höchtsbeitragsgrundlage berücksichtigt wird;<br />

13. die Gwährung von Personalkostenersatz für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen während<br />

der Regelarbeitszeit für Großbetriebe nur unter Beachtung der De-minimis Höchstgrenze von<br />

€ 100.000 (ATS 1.376.030,--) möglich ist. Der Förderungswerber hat auf die Einhaltung der Deminimis<br />

Höchstgrenze für alle Arten von öffentlichen Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren<br />

zu achten.<br />

14. die im Begehren bekanntgegebenen Daten für Verwaltungszwecke des AMS EDV-mäßig<br />

gespeichert werden;<br />

15. die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice sich nach der personaldisponierenden<br />

Stelle des Betriebes richtet, in dem der/die zu fördernde ArbeitnehmerIn/die<br />

zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.<br />

Der Förderungswerber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass durch die<br />

Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieses<br />

4 DVR: 0017116


Arbeitsmarktservice<br />

Begehrens Daten daraus an, am gemeinsamen Verfahren beteiligte Behörden, Ämter und<br />

Körperschaften und Institutionen weitergeleitet werden. Dem Förderungswerber ist bekannt,<br />

dass gemäß § 7(1) Datenschutzgesetz (DSG) jederzeit ein schriftlicher Widerruf dieser<br />

Zustimmungserklärung möglich ist. Der Förderungswerber hat eine Kopie der Verpflichtungserklärung<br />

erhalten.Der Förderungswerber erklärt ausdrücklich mittels vorliegendem Begehren<br />

ausschließlich die Förderung von Kurskosten für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen<br />

zu beantragen und nimmt zur Kenntnis, dass unter vorliegendem Fördertitel keine Förderung<br />

von Beratungskosten erfolgt.<br />

Im Falle eines diesbezüglichen Zuwiderhandelns sind die empfangenen Beihilfenbeträge zurückzuzahlen.<br />

Bei Verdacht auf das Vorliegen einer strafgesetzwidrigen Handlung ist mit einer Anzeige bei<br />

der Staatsanwaltschaft zu rechnen.<br />

Ort, Datum<br />

_<br />

Unterschrift des Förderungswerbers<br />

Bevollmächtigte(r) Zeichnungsberechtigte(r)<br />

Stampiglie<br />

5 DVR: 0017116


Arbeitsmarktservice<br />

Beiblatt: Erklärung der Hotels<br />

Der Förderungswerber erklärt mittels vorliegendem Beiblatt, sein Hotel nachweislich von den<br />

Einschränkungen des Fernverkehrs als Folgewirkung der Terroranschläge vom 11. September<br />

2001 betroffen, und begründet dies in einem Rückgang des Umsatzes auf Grund von Buchungsrückgängen<br />

gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres in der Höhe von mindestens 15<br />

Prozent.<br />

Umsatz von bis 2000: ATS:<br />

Umsatz von bis 2001 ATS:<br />

= Differenz von %<br />

Rückgang des Umsatzes auf Grund von Buchungsrückgängen bei<br />

Buchungen im Städtetourismus aus Übersee,<br />

Buchungen im Bereich Kongresstourismus,<br />

im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001.<br />

Begründung (nähere Information zur Plausibilisierung des Zusammenhanges zwischen Umsatzrückgang<br />

und Terroranschlägen):<br />

Ort, Datum<br />

_<br />

Unterschrift des Förderungswerbers<br />

Bevollmächtigte(r) Zeichnungsberechtigte(r)<br />

Stampiglie<br />

6 DVR: 0017116


Arbeitsmarktservice<br />

Beiblatt: Qualifizierungsmaßnahme<br />

(Ein Auszug/Kopie aus dem Kurskatalog und eine Kopie<br />

des Bildungsplans sind beizulegen.)<br />

Nr:<br />

Bezeichnung/Titel:<br />

Name der durchführenden Einrichtung:<br />

Adresse der durchführenden Einrichtung:<br />

Telefon:<br />

Kursdauer (Zeitraum) von:<br />

Anzahl der Gesamtstunden der Maßnahme:<br />

bis:<br />

Kursort:<br />

Anzahl aller TeilnehmerInnen (auch der nicht förderbaren), auf die sich die Rechnung/Honorarnote<br />

des Schulungsträgers bezieht:<br />

insgesamt:<br />

Gesamtkosten dieser Qualifizierungsmaßnahme:<br />

ATS (exl. USt) Euro (exl. USt)<br />

Pro TeilnehmerIn daher: ATS Euro<br />

7 DVR: 0017116


Beiblatt: Bildungsplan<br />

Arbeitsmarktservice<br />

(Pro TeilnehmerIn ist ein eigenes Beiblatt auszufüllen und unterschrieben dem Begehren beizulegen!)<br />

für den Zeitraum von<br />

bis<br />

Name der/des Arbeitnehmer/in/s:<br />

SVNr.:<br />

Hinweis: die Richtlinie regelt, dass Frauen unabhängig vom Alter und<br />

Männer erst ab 45 Jahren förderbar sind.(Ausnahme für die Branchen Reisebüros, Reiseveranstalter,<br />

Flugverkehr und Hotels)<br />

Fähigkeiten, Fertigkeiten des aktuellen<br />

Arbeitsplatzes<br />

Fähigkeiten, Fertigkeiten des geplanten Arbeitsplatzes<br />

Weiterbildungsplan<br />

Inhalte der Weiterbildung (Angabe der geplanten Kursinhalte)<br />

Ziele der Weiterbildung: __________________________________________<br />

Geschätzter Zeitbedarf der Weiterbildung (gesamter Zeitraum):<br />

Die Weiterbildung ist überbetrieblich verwertbar, weil<br />

Für den Arbeitgeber sind die Ziele, die mit der Weiterbildung verfolgt werden:<br />

Für die/den Arbeitnehmer/in sind die Ziele, die mit der Weiterbildung verfolgt werden:<br />

___________________________________________<br />

Unterschrift Arbeitgeber erstellt am Unterschrift Arbeitnehmer/in<br />

8 DVR: 0017116


Arbeitsmarktservice<br />

Beiblatt: TeilnehmerIn an Qualifizierungsmaßnahme<br />

(Pro TeilnehmerIn ist ein eigenes Beiblatt auszufüllen und – vom/von der Teilnehmer/in unterschrieben<br />

dem Begehren beizulegen!)<br />

Förderungswerber:<br />

TeilnehmerIn an der Qualifizierungsmaßnahme:<br />

Name:<br />

weiblich männlich<br />

SV-Nummer:<br />

Wohnort (PLZ)<br />

Qualifikation: (Bitte höchsten erreichten Schul-/Berufsabschluss ankreuzen)<br />

keine abgeschlossene Pflichtschule<br />

Pflichtschule<br />

Lehre<br />

(Lehre und) Meisterprüfung<br />

Mittlere technisch-gewerbliche Schule<br />

Mittlere kaufmännische Schule<br />

Sonstige mittlere Schule<br />

Allgemeinbildende höhere Schule<br />

Höhere technisch-gewerbliche Schule<br />

Höhere kaufmännische Schule<br />

Sonstige höhere Schule<br />

Akademie<br />

Fachhochschule<br />

Universität/Hochschule<br />

dzt. ausgeübte Tätigkeit bzw. Funktion als:<br />

leitender Angestellter/leitende Angestellte mit maßgeblichen Führungsaufgaben selbstverantwortlich<br />

(i.S.d. § 1 Abs.2 Z.8 Arbeitszeitgesetz) ausgestattet: Ja<br />

Nein<br />

Vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis ja nein Elternkarenzurlaub: ja nein<br />

Diese/r TeilnehmerIn nimmt an folgenden Qualifizierungsmaßnahmen teil:<br />

(Nummer der Qualifizierungsmaßnahmen lt. Beiblatt sind anzuführen.)<br />

Qualifizierungsmaßnahme/nNr:<br />

voraussichtliche Kosten insgesamt auf die/den Teilnehmer/in bezogen (Angaben ohne USt bei<br />

vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben; Ersatz nur gegen Belege):<br />

Kurskosten: ATS Euro<br />

Zustimmungserklärung des/der Arbeitnehmers/in:<br />

Ich kenne die Umstände der gegenständlichen Beihilfenbeantragung im Rahmen der Förderung<br />

beruflicher Bildung des Europäischen Sozialfonds (<strong>ESF</strong>) und gebe mein Einverständnis, dass<br />

die im Zusammenhang mit der Beihilfenbeantragung bekanntgegebenen Daten und persönlichen<br />

Angaben über mich beim Arbeitsmarktservice EDV-mäßig gespeichert werden.<br />

............................. .......................................................................................<br />

Datum<br />

Unterschrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin<br />

9 DVR: 0017116


Arbeitsmarktservice<br />

Beiblatt: Personalkostenersatz (Nur für Reisebüros, Reiseveranstalter, Hotels)<br />

(Pro TeilnehmerIn ist ein eigenes Beiblatt auszufüllen)<br />

Die folgenden Angaben werden benötigt , wenn Kurse während der Normalarbeitszeit besucht<br />

werden und Personalkostenersatz beantragt wird:<br />

TeilnehmerIn.<br />

Name:<br />

Normalarbeitszeit: Mo von Uhr bis Uhr; Di von Uhr bis Uhr;<br />

Bei Schichtdienst:<br />

Aufstellung der Arbeitszeiten<br />

Mi von Uhr bis Uhr; Do von Uhr bis Uhr;<br />

während der<br />

Schulung beilegen !<br />

Fr von Uhr bis Uhr; Sa von Uhr bis Uhr.<br />

Wochenarbeitszeit (Stunden)<br />

Wochenarbeitszeit lt. KV<br />

Bruttoentgelt (monatlich) 2<br />

Bruttostundenlohn<br />

Gesamtkursstunden, die in der Normalarbeitszeit anfallen:<br />

Personalkostenersatz (Bruttostundenlohn X Gesamtkursstunden, die in der Normalarbeits<br />

zeit anfallen):<br />

ATS<br />

Grundsätzlich errechnet sich der Bruttostundenlohn wie folgt:<br />

1. Monatl. Bruttoentgelt (max. ASVG-Höchstbemessungsgrundlage)x 1,5 = Zwischensumme<br />

2. Zwischensumme<br />

4,33 . = Bruttostundenlohn<br />

Wochenarbeitszeit<br />

2 Laufendes monatliches Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, Überstundenzuschläge, Zulagen, Spesen, Diäten u.ä.<br />

10 DVR: 0017116


Arbeitsmarktservice<br />

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG (verbleibt beim Dienstgeber)<br />

Der Förderungswerber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitsmarktservice<br />

1. Qualifizierungsmaßnahmen im angegebenen Ausmaß für die im Begehren angeführten<br />

MitarbeiterInnen durchzuführen;<br />

2. gemeinsam mit dem Begehren einen Bildungsplan mit folgenden Angaben vorzulegen:<br />

Diagnose der Ist-Soll Situation der ArbeitnehmerIn bezugnehmend auf den aktuellen<br />

oder geplanten Arbeitsplatz<br />

Weiterbildungsplan mit Aufstellung von Ziel, Inhalt und Zeitbedarf<br />

Dokumentation der überbetrieblichen Verwertbarkeit der Qualifizierung<br />

Dokumentation der Ziele, die mit der Weiterbildung für den Arbeitgeber und die zu<br />

qualifizierenden ArbeitnehmerInnen verfolgt werden.<br />

3. mindestens ein Drittel der durch diese Qualifizierungsmaßnahmen entstehenden förderbaren<br />

Kosten selbst zu übernehmen;<br />

4. den betroffenen ArbeitnehmerInnen die für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme<br />

erforderliche Dienstfreistellung ohne Herabsetzung des Entgeltanspruches zu gewähren;<br />

5. die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere<br />

die lohn-bzw. gehaltsrechtlichen Bestimmungen sowie jene des persönlichen und<br />

technischen ArbeitnehmerInnenschutzes, der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen<br />

Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen und des Gleichbehandlungsgesetzes;<br />

6. falls die Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Beratungsleistung vom selben<br />

Unternehmen durchgeführt werden, ein Gesamtkonzept mit detaillierten und getrennten<br />

Angaben von Qualifizierungskosten und Beratungskosten vorzulegen<br />

7. während des Förderungszeitraumes jede Änderung, Unterbrechung oder vorzeitige<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Angabe des Lösungsgrundes binnen drei<br />

Tagen der Landesgeschäftsstelle Wien schriftlich bekanntzugeben und die vorgesehenen Belege<br />

für die Abrechnung nachzureichen;<br />

8. den gewährten Beihilfenbetrag widmungsgemäß zur Finanzierung der entstehenden<br />

Qualifizierungskosten zu verwenden;<br />

9. die widmungsgemäße Verwendung der Förderung durch Vorlage der laut Mitteilung<br />

erforderlichen Nachweise (Rechnungs- und Zhalungsnachweis über die Kurs-/Seminarkosten;<br />

Honorarnoten; Teilnahmebestätigungen mit Unterschriften der TeilnehmerInnen) bis spätestens<br />

6 Wochen nach Ende der letzten im Begehren angeführten Qualifizierungsmaßnahme<br />

nachzuweisen, da anderenfalls keine Beihilfe ausbezahlt werden kann bzw. bereits ausbezahlte<br />

Beihilfenbeträge rückgefordert werden;<br />

10. dem AMS Stichproben vor Ort zu gewähren, um<br />

- die geförderten SchulungsteilnehmerInnen über deren tatsächliche Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen<br />

zu befragen<br />

- die Richtigkeit der Belegskopien durch Vorlage von Originalen zu überprüfen<br />

- zu überprüfen, ob im Zuge der Abrechnung auch anteiligen Kosten für nicht förderbare<br />

SchulungsteilnehmerInnen geltend gemacht werden;<br />

11. das AMS über andere Beihilfen, die für die genannten Personen und/oder Qualifizierungsmaßnahmen<br />

gewährt werden, zu informieren;<br />

12. bei Nichteinhaltung vereinbarter Auflagen bereits ausbezahlte Beihilfenbeträge zurückzuerstatten;<br />

13. im Falle einer Beihilfengewährung aufgrund falscher Angaben oder vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig gemachter unwahrer Angaben oder Verschweigen maßgeblicher Tatsachen die<br />

empfangenen Beihilfenbeträge zurückzuzahlen. Mit strafrechtlichen Konsequenzen ist zu<br />

rechnen.<br />

14. zur Erklärung, dass bei wiederholter Gewährung einer Beihilfe nach der De-minis-Regel die Deminimis<br />

Höchstgrenze von € 100.000 (ATS 1.376.030) noch nicht erreicht ist;<br />

15. das Erreichen der De-minimis Höchstgrenze dem AMS zu melden;<br />

16. bei öffentlichen Darstellungen (Presseveröffentlichungen, Presseberichten etc.), die in einem<br />

kausalen Zusammenhang mit der gewährten Beihilfe stehen, die Förderung aus den Mitteln<br />

des Europäischen Sozialfonds und des Arbeitsmarktservice in angemessener Form zu<br />

erwähnen;<br />

17. im gegebenen Fall alle förderungsrelevanten Daten des Begehrens den Kontrollorganen<br />

der Europäischen Kommission, des Europäischen Rechnungshofes und der Republik<br />

11 DVR: 0017116


Arbeitsmarktservice<br />

Österreich zur Verfügung zu stellen, die Unterlagen dafür 7 Jahre aufzubewahren und den<br />

Kontrollorganen der Europäischen Kommission jederzeit Zutritt zu gewähren;<br />

18. zum Zwecke einer ev. begleitenden Kontrolle und Evaluierung des gegenständlichen<br />

Vorhabens an dieser mitzuwirken und alle dafür erforderlichen Daten und Informationen<br />

(z.B. Beantwortung von Fragebögen etc.) den genannten Stellen bzw. von diesen beauftragten<br />

Organisationen zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass<br />

1. die rechtsverbindliche Entscheidung über die begehrte Beihilfe ausschließlich in Form einer<br />

schriftlichen Mitteilung durch die zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice erfolgt.<br />

Im Falle der Gewährung der Beihilfe gelten die Verpflichtungserklärung und die in dieser<br />

Mitteilung getroffenen Regelungen als vereinbart. Auf die Gewährung von Beihilfen besteht<br />

gemäß § 34 (3) Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) kein Rechtsanspruch.<br />

2. nur Qualifizierungsaufwendungen für ArbeitnehmerInnen (Frauen unabhängig vom Alter,<br />

Männer ab 45 Jahren) gefördert werden können.<br />

UnternehmenseigentümerInnen, handelsrechtliche GeschäftsführerInnen und GeschäftsführerInnen<br />

von Vereinen, Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, leitende Angestellte, denen<br />

maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind (im Sinne des §1<br />

Abs. 2 Z.8 Arbeitszeitgesetz), ArbeitnehmerInnen, die in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis<br />

sind, ArbeitnehmerInnen für die das AMS eine Eingliederungsbeihilfe gewährt und deren<br />

Dienstverhältnis kürzer als drei Monate aufrecht ist, ArbeitnehmerInnen für die das AMS eine<br />

Kurzarbeitsbeihilfe gewährt und Lehrlinge sind von einer Förderung ausgeschlossen.<br />

3. Förderungen für ArbeitnehmerInnen nur gewährt werden können wenn sich diese in<br />

einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenzurlaub befinden;<br />

4. der Bund, die Länder, die Gemeinden, die Gemeindeverbände keine förderbaren Beschäftigungsträger<br />

sind;<br />

5. Körperschaften öffentlichen Rechts, das AMS, politische Parteien und radikale Vereine keine<br />

förderbaren Beschäftigungsträger sind;<br />

6. bis zu zwei Drittel der anerkennbaren Kosten als Beihilfe refundiert werden;<br />

7. jeweils die Hälfte des Förderungsbetrages vom Arbeitsmarktservice und vom Europäischen<br />

Sozialfonds (<strong>ESF</strong>) übernommen wird;<br />

8. keine Förderung erfolgen kann für<br />

Meetings, Tagungen, Konferenzen<br />

Kurzveranstaltungen mit weniger als 8 Lehreinheiten zu je 45 Minuten<br />

reine Produktschulungen<br />

nicht arbeitsmarktorientierte Bildungsmaßnahmen (z.B. Hobbykurse)<br />

Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit<br />

abzielen<br />

Qualifizierungsmaßnahmen, die reine Anlernqualifikationen vermitteln (z.B: einfache Einschulungen<br />

an Maschinen)<br />

Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für die MitarbeiterInnen des Unternehmens<br />

verbindlichen Grundausbildung<br />

Studienbeiträge im Sinne des § 10 Hochschul-Taxengesetzes;<br />

9. Personalkosten nur für Arbeitsstunden während der Regelarbeitszeit, in denen eine Qualifizierungsmaßnahme<br />

besucht wird, als förderbar anerkannt werden können (amx. 8 Stunden pro Tag<br />

und TeilnehmerIn). Für Ausbildungen, die während eines Gebührenurlaubes beucht werden, erfolgt<br />

kein Personalkostenersatz<br />

10. für die Berechnung des Personalkostenersatzes (Bruttoentgelt zuzüglich 50% für Pauschale für<br />

Lohnnebenkosten) nur ein laufendes Bruttoeinkommen (ohne anteilige Sonderzahlungen, Überstundenzuschläge,<br />

Zulagen, Spesen, Diäten u.ä) auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung bis zur jeweils<br />

gültigen ASVG-Höchtsbeitragsgrundlage berücksichtigt wird;<br />

11. die Gwährung von Personalkostenersatz für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen während<br />

der Regelarbeitszeit für Großbetriebe nur unter Beachtung der De-minimis Höchstgrenze von<br />

€ 100.000 (ATS 1.376.030,--) möglich ist. Der Förderungswerber hat auf die Einhaltung der Deminimis<br />

Höchstgrenze für alle Arten von öffentlichen Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren<br />

zu achten.<br />

12. die im Begehren bekanntgegebenen Daten für Verwaltungszwecke des AMS EDV-mäßig<br />

gespeichert werden;<br />

12 DVR: 0017116


Arbeitsmarktservice<br />

13. die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice sich nach der personaldisponierenden<br />

Stelle des Betriebes richtet, in dem der/die zu fördernde ArbeitnehmerIn/die<br />

zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.<br />

Der Förderungswerber erklärt ausdrücklich mittels vorliegendem Begehren ausschließlich die<br />

Förderung von Kurskosten bzw. von Personalkosten für TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen<br />

zu beantragen und nimmt zur Kenntnis, dass unter vorliegendem Fördertitel keine Förderung<br />

von Beratungskosten erfolgt.<br />

Im Falle eines diesbezüglichen Zuwiderhandelns sind die empfangenen Beihilfenbeträge zurückzuzahlen.<br />

Bei Verdacht auf das Vorliegen einer strafgesetzwidrigen Handlung ist mit einer Anzeige<br />

bei der Staatsanwaltschaft zu rechnen.<br />

13 DVR: 0017116

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