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5 Begründung - Bietigheim-Bissingen

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Ein städtebauliches Ziel ist es, entlang der Geisinger Straße eine Raumkante zu schaffen. Aus diesem<br />

Grund wird eine Mindestgebäudehöhe von 6,00 m festgelegt, so dass die Gebäudefassaden auch<br />

Wirkung entfalten können.<br />

Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen sind für einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden nur<br />

innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und an den ausgewiesenen Standorten zulässig.<br />

Tiefgaragen sind zulässig, um die Anzahl der oberirdischen Stellplätze gering halten zu können und<br />

übermäßige Versiegelungen zu vermeiden. Tiefgaragen müssen mindestens 60 cm erdüberdeckt sein.<br />

Nebenanlagen zur Versorgung des Gebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur<br />

Ableitung von Abwasser können als Ausnahme zugelassen werden.<br />

Hinsichtlich der Gebäudelänge werden abweichende Bauweisen festgesetzt. Die Gebäudelänge wird<br />

nicht beschränkt, um einerseits Gewerbebetrieben mit großem Platzbedarf ausreichend Spielraum zu<br />

schaffen und andererseits, um weitere Ausweisungen von großen zusammenhängenden Flächen im<br />

Außenbereich zu vermeiden.<br />

6. Lärmschutz<br />

Das Plangebiet befindet sich im Einwirkungsbereich von Emissionen des Schienen- und des<br />

Straßenverkehrs (Geisinger Straße und Poststräßle). Zusätzlich sind Lärmeinwirkungen des<br />

Plangebiets (Gewerbelärm) auf die benachbarte Bebauung zu berücksichtigen.<br />

Zur Beurteilung des Lärmschutzes wird die Schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2009 des<br />

Büros ISIS zugrunde gelegt.<br />

Die darin dargestellte Planung einer Mehrzweckhalle an der Stuttgarter Straße wird nicht weiterverfolgt,<br />

die Untersuchungsergebnisse für das Plangebiet an der Geisinger Straße sind indessen nach<br />

wie vor aktuell, da sich in der Nutzung keine Änderungen ergeben haben.<br />

Die Isophonenpläne des Straßen- und Schienenverkehrs lassen im Zeitbereich tags Überschreitungen<br />

der schalltechnischen Orientierungswerte für Gewerbegebiete (65 dB(A)) im Nahbereich der<br />

Verkehrswege erkennen. Im Zeitbereich nachts verursachen die Lärmeinwirkungen des<br />

Schienenverkehrs im gesamten Planungsgebiet deutliche Überschreitungen des Orientierungswerts<br />

(55 dB(A)).<br />

Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen (für einzelne Bezugspunkte an der Wohnbebauung)<br />

zeigen, dass an nahezu allen Bezugspunkten der Straßen- und Schienenverkehr die Lärmsituation<br />

bestimmen und deutlich höhere Immissionen verursachen, wie der Gewerbelärm. Lediglich im Bereich<br />

der Eisenbahnstraße dominiert der Gewerbelärm im Zeitbereich nachts. Es ist jedoch darauf<br />

hinzuweisen, dass alle Wohngebäude im Umfeld des Planungsgebiets bereits durch<br />

Lärmsanierungskonzepte der Baulastträger von Straßen und Schiene erfasst sind und entsprechende<br />

passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt wurden oder ein Anspruch geltend gemacht werden<br />

kann (siehe Anlage: Übersichtkarte Lärmsanierung).<br />

7. Umweltbericht / Artenschutz / Grünordnung<br />

Im Umweltbericht mit Artenschutzbetrachtung, erstellt durch das Büro StadtLandFluss, sind die<br />

Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB differenziert<br />

beschrieben und bewertet (siehe Anlage).<br />

Artenschutzrechtliche Konflikte sind in der im Umweltbericht festgelegten Fläche „Baufenster 2-Nord“<br />

sowie an einzelnen Feldgehölzen nicht auszuschließen. Diese Bereiche sind im Vorfeld der<br />

beabsichtigten Eingriffe auf entsprechende Vorkommen zu untersuchen. Sollte bei den Erhebungen<br />

z.B. ein Vorkommen von Zauneidechsen bestätigt werden, sind entsprechende Maßnahmen zur<br />

Vermeidung der Tötung, erheblichen Störung bzw. Zerstörung nach § 44 (1) 1 bis 3 BNatSchG<br />

durchzuführen. Näheres hierzu ist dem Umweltbericht zu entnehmen.<br />

Die bestehenden Bäume, nördlich der Geisinger Straße, werden über Pflanzbindungen gesichert.<br />

Zusätzliche Pflanzgebote für straßenbegleitende Baumpflanzungen gliedern den Straßenraum und<br />

sorgen für einen kleinklimatischen Ausgleich. Die flächenhaften Pflanzbindungen und -gebote dienen<br />

der Erhaltung sowie der Schaffung von Naturräumen auf den Grundstücken.

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