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5 Begründung - Bietigheim-Bissingen

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1. Erfordernis der Planaufstellung<br />

Das gesamte Areal (ca. 10 ha) ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen,<br />

ein Bebauungsplan bzw. ein Baulinienplan aus dem Jahr 1930 besteht nur für den nord-westlichen<br />

Randbereich.<br />

Ziel der Neuordnung ist es, die gewerbliche Nutzung im Gebiet grundsätzlich beizubehalten und nach<br />

geänderten Anforderungen fortzuschreiben. Hierfür wird die Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

erforderlich.<br />

2. Einfügen in die überörtliche und örtliche Planung<br />

Nach dem derzeit gültigen Regionalplan ist <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> mit allen Ortslagen als Siedlungsbereich<br />

in der Entwicklungsachse Stuttgart - Heilbronn eingestuft.<br />

Die Fläche ist als Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe eingetragen. Nordöstlich der Geisinger<br />

Straße befindet sich ein Ergänzungsstandort für großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel.<br />

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs als gewerbliche Baufläche<br />

angelegt. Nördlich befinden sich eine Sonderbaufläche sowie eine gewerbliche Baufläche. Im Osten<br />

und Südwesten wird der Geltungsbereich von Bahnanlagen begrenzt, daran anschließend befinden<br />

sich jeweils weitere gewerbliche Bauflächen. Westlich befindet sich eine gemischte Baufläche.<br />

3. Bestehende Rechtsverhältnisse<br />

Innerhalb des Geltungsbereichs sowie im westlich angrenzenden Bereich befindet sich der<br />

Baulinienplan „Verlängerung der Geisingerstraße/Sandgrubenweg/Rietstraße mit Verbindungsstraße“,<br />

rechtskräftig seit 27.05.1930.<br />

Im Bereich der Geisinger Straße gelten außerdem die Bebauungspläne „Weilerlen“, rechtskräftig seit<br />

11.12.1985 sowie „Weilerlen, 2. Änderung“, rechtskräftig seit 28.02.1997.<br />

4. Bestand<br />

Das südliche Grundstück ist mit gewerblich genutzten Gebäuden bebaut. Die Grundstücke entlang der<br />

Geisinger Straße sind weitestgehend unbebaut und werden als Parkplatz und Abstellfläche genutzt.<br />

Nördlich der Geisinger Straße schließt ein Sondergebiet mit der Nutzung Baumarkt sowie ein<br />

eingeschränktes Gewerbegebiet an den Geltungsbereich an.<br />

Im Osten befindet sich die Trasse für Schienenverkehr in Richtung Norden (Heilbronn). Südöstlich<br />

verläuft eine weitere Trasse für Schienenverkehr in Richtung Westen (Vaihingen/Enz). Westlich des<br />

Geltungsbereichs befinden sich Wohngebäude.<br />

Das südliche Grundstück (Flurstück 5584) innerhalb des Geltungsbereichs (DLW-Gelände) ist über<br />

eine Privatstraße sowohl von der Geisinger Straße via Flurstück 5774 (DLW-Parkplatz) als auch über<br />

die Dammstraße verkehrlich erschlossen. Die Erschließung des Flurstücks 5774/1 erfolgt zum Teil<br />

über das Flurstück 5774 (DLW-Parkplatz) und zum Teil über einen behelfsmäßigen Anschluss an die<br />

Geisinger Straße.<br />

5. Städtebauliche Planung<br />

5.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung<br />

Für die Flächen südlich der Geisinger Straße sind grundsätzlich gewerbliche Nutzungen vorgesehen.<br />

Der westliche Bereich, der direkt an die Wohnbebauung angrenzt, ist zukünftig für Gewerbebetriebe<br />

vorgesehen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, um hier Beeinträchtigungen und Störungen für<br />

die bestehende Wohnnutzung zu vermeiden.<br />

Zentrenrelevanter Einzelhandel ist für das gesamte Areal ausgeschlossen, lediglich im nördlichen<br />

Bereich des Geltungsbereichs, direkt an der Geisinger Straße, sind nicht zentrenrelevante und nicht<br />

großflächige Einzelhandelsnutzungen zulässig.<br />

Die Erschließung des südlichen Bereichs soll über die bereits bestehenden Privatzufahrten (Geisinger<br />

Straße und Dammstraße) erfolgen. Die nördlichen Grundstücke erhalten eine separate Erschließung<br />

von der Geisinger Straße aus.

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