5 Begründung - Bietigheim-Bissingen
5 Begründung - Bietigheim-Bissingen
5 Begründung - Bietigheim-Bissingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 2 -<br />
1. Erfordernis der Planaufstellung<br />
Das gesamte Areal (ca. 10 ha) ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen,<br />
ein Bebauungsplan bzw. ein Baulinienplan aus dem Jahr 1930 besteht nur für den nord-westlichen<br />
Randbereich.<br />
Ziel der Neuordnung ist es, die gewerbliche Nutzung im Gebiet grundsätzlich beizubehalten und nach<br />
geänderten Anforderungen fortzuschreiben. Hierfür wird die Aufstellung eines Bebauungsplans<br />
erforderlich.<br />
2. Einfügen in die überörtliche und örtliche Planung<br />
Nach dem derzeit gültigen Regionalplan ist <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> mit allen Ortslagen als Siedlungsbereich<br />
in der Entwicklungsachse Stuttgart - Heilbronn eingestuft.<br />
Die Fläche ist als Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe eingetragen. Nordöstlich der Geisinger<br />
Straße befindet sich ein Ergänzungsstandort für großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel.<br />
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs als gewerbliche Baufläche<br />
angelegt. Nördlich befinden sich eine Sonderbaufläche sowie eine gewerbliche Baufläche. Im Osten<br />
und Südwesten wird der Geltungsbereich von Bahnanlagen begrenzt, daran anschließend befinden<br />
sich jeweils weitere gewerbliche Bauflächen. Westlich befindet sich eine gemischte Baufläche.<br />
3. Bestehende Rechtsverhältnisse<br />
Innerhalb des Geltungsbereichs sowie im westlich angrenzenden Bereich befindet sich der<br />
Baulinienplan „Verlängerung der Geisingerstraße/Sandgrubenweg/Rietstraße mit Verbindungsstraße“,<br />
rechtskräftig seit 27.05.1930.<br />
Im Bereich der Geisinger Straße gelten außerdem die Bebauungspläne „Weilerlen“, rechtskräftig seit<br />
11.12.1985 sowie „Weilerlen, 2. Änderung“, rechtskräftig seit 28.02.1997.<br />
4. Bestand<br />
Das südliche Grundstück ist mit gewerblich genutzten Gebäuden bebaut. Die Grundstücke entlang der<br />
Geisinger Straße sind weitestgehend unbebaut und werden als Parkplatz und Abstellfläche genutzt.<br />
Nördlich der Geisinger Straße schließt ein Sondergebiet mit der Nutzung Baumarkt sowie ein<br />
eingeschränktes Gewerbegebiet an den Geltungsbereich an.<br />
Im Osten befindet sich die Trasse für Schienenverkehr in Richtung Norden (Heilbronn). Südöstlich<br />
verläuft eine weitere Trasse für Schienenverkehr in Richtung Westen (Vaihingen/Enz). Westlich des<br />
Geltungsbereichs befinden sich Wohngebäude.<br />
Das südliche Grundstück (Flurstück 5584) innerhalb des Geltungsbereichs (DLW-Gelände) ist über<br />
eine Privatstraße sowohl von der Geisinger Straße via Flurstück 5774 (DLW-Parkplatz) als auch über<br />
die Dammstraße verkehrlich erschlossen. Die Erschließung des Flurstücks 5774/1 erfolgt zum Teil<br />
über das Flurstück 5774 (DLW-Parkplatz) und zum Teil über einen behelfsmäßigen Anschluss an die<br />
Geisinger Straße.<br />
5. Städtebauliche Planung<br />
5.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung<br />
Für die Flächen südlich der Geisinger Straße sind grundsätzlich gewerbliche Nutzungen vorgesehen.<br />
Der westliche Bereich, der direkt an die Wohnbebauung angrenzt, ist zukünftig für Gewerbebetriebe<br />
vorgesehen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, um hier Beeinträchtigungen und Störungen für<br />
die bestehende Wohnnutzung zu vermeiden.<br />
Zentrenrelevanter Einzelhandel ist für das gesamte Areal ausgeschlossen, lediglich im nördlichen<br />
Bereich des Geltungsbereichs, direkt an der Geisinger Straße, sind nicht zentrenrelevante und nicht<br />
großflächige Einzelhandelsnutzungen zulässig.<br />
Die Erschließung des südlichen Bereichs soll über die bereits bestehenden Privatzufahrten (Geisinger<br />
Straße und Dammstraße) erfolgen. Die nördlichen Grundstücke erhalten eine separate Erschließung<br />
von der Geisinger Straße aus.